Meine Damen und Herren, jede Suchterkrankung ist für die betroffene Person ein großes Leid, aber nicht nur für die suchterkrankte Person, sondern auch für deren
Familie und deren persönliches Umfeld. Suchterkrankungen insgesamt belasten uns als Gesellschaft wie auch den Staat, der jedes Jahr für Prävention, Behandlung, Suchthilfe und Reha viele Millionen aufzubringen hat. Daher war es gut und richtig, dass wir als Bayerischer Landtag beschlossen haben, im Haushalt 2024 des Freistaates Bayern 8 Millionen dafür vorzusehen, dass Drogenprävention betrieben werden kann und die Drogenhilfe gestärkt wird. Ein Vergleich mit Berlin lohnt auch hier: 12,2 Millionen im Bund für ganz Deutschland und 8 Millionen für die Drogenprävention und Drogenhilfe in Bayern. Das zeigt, dass dieses Thema in Bayern eine besondere Priorität hat. Wir tun mehr als andere. Das ist ein wichtiges Signal für Betroffene.
Die bayerische Anti-Drogen-Politik beruht auf drei Säulen: Erstens. Prävention. Es ist zunächst einmal das Wichtigste, möglichst viele Menschen, vor allem Kinder und Jugendliche, vom Konsum von Drogen abzuhalten. Zweitens. Betroffenen soll wirksam geholfen werden. Es soll Unterstützung und Hilfe für Drogenabhängige geben. Sie sollen nicht im Stich gelassen werden, und ihr Umfeld soll entsprechend gestärkt werden. Drittens. Zur Anti-Drogen-Politik gehört traditionell und, wie ich finde, zu Recht der Bereich der Restriktion. Ein Staat wie der unsrige muss seiner Bevölkerung deutlich machen, welche Verhaltensweisen und welche Konsummittel gefährdend sind und zu Beeinträchtigungen führen. Daher ist es wichtig, dass ein Staat klare Kante zeigt und Verbrechen in diesem Zusammenhang verfolgt.
Lassen Sie mich daher auch allen danken, die sich täglich um dieses Thema kümmern: Das sind viele Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Bereich der Prävention, das sind viele Menschen in den Suchtkliniken und in den Reha-Einrichtungen, die Hilfe und Unterstützung bieten. Aber es sind auch die Menschen bei der bayerischen Polizei und in der Justiz, die dafür sorgen, dass Drogenhändlern das Handwerk gelegt wird und Drogendealerei in Bayern eingeschränkt wird. Ich danke allen Menschen, die sich darum kümmern, dass möglichst wenige abhängig werden und möglichst wenig Schaden in diesem Bereich entsteht; ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle.
Beim Thema Cannabis hat die Bundessregierung mit der Ampelkoalition nun den Weg der Restriktion verlassen und eine Teillegalisierung herbeigeführt. Wir halten das für falsch. Neben den bürokratischen Schwierigkeiten und den vielen Vollzugsproblemen, die sich schon jetzt zeigen, gibt es dafür vor allem einen Grund, den ich im Folgenden anführen möchte: nämlich die akute und bedeutsame Gefährdung, vor allem von Kindern und Jugendlichen, von jungen Konsumenten von Drogen. Es gibt dazu zahlreiche Studien und Fachmeinungen. Diese wurden unter anderem von der Universität in Ulm im Jahr 2022 publiziert, die sehr deutlich belegen, dass Cannabis eine gefährliche Droge ist und vor allem junge Konsumenten und Langzeitkonsumenten erheblich gefährdet sind, psychisch zu erkranken und psychisch beeinträchtigt zu sein. Es wurde nachgewiesen, dass es häufig zu stationären Behandlungen gekommen ist.
An dieser Diskussion hat mich besonders das Verhalten des Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gestört, das leider an der Tagesordnung ist. All diese Fachmeinungen scheinen keine Rolle zu spielen. Er scheint täglich viele Studien zu lesen. Ihn interessieren aber immer nur die Studien, die seine Meinung decken, und andere Studien werden einfach vom Tisch gewischt.
Und noch eine Sache: Im Vermittlungsausschuss sollte es eigentlich noch darum gehen, wie dieses Gesetz nicht nur schnell umgesetzt werden kann, sondern, wenn es schon sein muss, vielleicht auch noch gut umgesetzt werden kann, sodass es auf Verwaltungsvollzugsebene "handlebar" ist. Aber selbst Einwände von
Politikerinnen und Politikern der SPD und der GRÜNEN wurden vom Tisch gewischt. Es ist leider auch bei diesem Punkt zu sehen, mit welcher Arroganz der Macht Lauterbach arbeitet. Das zieht sich wie ein roter Faden durch seine Politik, auch beim Krankenhausstrukturgesetz und vielen anderen Dingen. Ich bin der Ansicht, dass es der falsche Weg ist, so Politik zu machen. Das zeigt sich auch am Cannabisgesetz mit der Teilliberalisierung.
Was uns in Bayern bleibt und was wir in Bayern tun können, das werden wir tun. Wir werden entsprechende Maßnahmen vorsehen, zum Beispiel durch ein Verbot auf Volksfesten, in Gaststätten oder Biergärten. Auch im Maximilianeum, wo täglich Kinder und Jugendliche anwesend sind – Gott sei Dank! –, um sich den Ort der Demokratie anzuschauen, wird es ein Verbot von Cannabis geben. Das Verbot ist auch hier sehr wichtig.
Wir werden Kommunen dazu befähigen, in eigener Zuständigkeit weitere Verbote vor Ort erlassen zu können. Es wird im Straßenverkehr Schwerpunktkontrollen geben. Es wird Verbotszonen geben. Das geplante Abwassermonitoring ist ein wirksames Mittel, um Maßnahmen der Prävention entsprechend ausrichten zu können. Wir werden damit Konsumanreize deutlich reduzieren. Wir werden vor allem Kinder und Jugendliche deutlich schützen. Der vorliegende Gesetzentwurf dient genau diesen Zielen.
Wenn der Bund schon so ein Gesetz macht, sind wir in Bayern in der Pflicht, unsere Bevölkerung mit den Maßnahmen bestmöglich präventiv zu schützen und den Konsum derart einzuschränken, dass dieser Schutz auch wirksam wird.
Es bleibt dabei: Ich habe ein Problem mit einem Staat, der nicht klar anspricht und nicht klar verbietet, was Menschen sehr ernsthaft gefährden kann. Ich habe auch ein Problem mit politisch Verantwortlichen, wie dem Berliner Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN Werner Graf, der in der "Berliner Zeitung" vom 12. August 2022 mit folgenden Worten zitiert wird: "Das Recht auf Rausch sollte in einer Stadt der Freiheit wie Berlin selbstverständlich sein, das klappt auch ohne die Mentalität einer bayerischen Dorfpolizei". – Dieser Zynismus führt in der Anti-Drogen-Politik mit Sicherheit nicht zum Ziel. Ich sage sehr deutlich: Wir brauchen nicht das Recht auf Rausch, sondern unsere Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, begleitet und geschützt zu werden. Das muss die Botschaft sein.
Einer, wie man an diesem Zitat gut sieht, seit Jahren ideologiegetriebenen Politik mit populistischen Maßnahmen für eine gewisse Klientel, die man offensichtlich zu vertreten hat, setzen wir Maßnahmen entgegen, um entsprechenden Schutz durch Prävention und Restriktion geben zu können. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Matthias Vogler für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kollegen, liebe Besucher zu Hause und auf der Besuchertribüne! Cannabis wird leider zu oft verharmlost und lediglich als eine Freizeitdroge dargestellt. Doch die Realität sieht an
ders aus: Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass der Konsum von Cannabis schwere gesundheitliche Schäden und soziale Folgen haben kann. Besonders Jugendliche sind gefährdet, da sich ihr Gehirn noch bis etwa zum 25. Lebensjahr in der Entwicklung befindet. Bereits der einmalige Konsum kann zu ernsthaften psychischen Problemen, zu Depressionen und Schizophrenie führen.
Ein besonders gutes Beispiel für die Notwendigkeit dieses Gesetzes ist aber das Maximilianeum. Es ist beschämend, dass Politiker, die eigentlich Vorbilder sein sollten, selbst dem Konsum von Cannabis frönen, wie das kürzlich ein MdL der GRÜNEN im Landtag offen getan hat. Das war beschämend und hat die Würde des Hohen Hauses mehr beschädigt als jede vermeintlichte Rede aus meiner Fraktion.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Folgen des Cannabiskonsums ist ein notwendiger Schritt, um die Gesundheit unserer Bürger zu schützen. Durch die in Berlin verursachte Teillegalisierung, um Ihr überwiegendes Wählerklientel zu bedienen, wurde diese Gegenmaßnahme in Bayern erst nötig. Durch die Ausweitung des Rauchverbots unter Einschluss des Erhitzens und des Verdampfens auf die Außenbereiche von Gaststätten, Volksfesten und des Maximilianeums wird nun sichergestellt, dass unser öffentliches Leben nicht weiter von den schädlichen Folgen des Cannabiskonsums beeinträchtigt wird. Besonders wichtig ist auch die Möglichkeit für unsere Gemeinden, durch Verordnungen den Konsum von Cannabis in bestimmten öffentlichen Bereichen zu begrenzen. So wird der Gesundheitsschutz gestärkt und der Cannabiskonsum auf Orte beschränkt, an denen er möglichst wenige unbeteiligte Dritte betrifft.
Ein alarmierendes Beispiel für die negativen Folgen der Legalisierung von Cannabis ist die zunehmende Aktivität der Drogenmafia in Deutschland. Die Mocro Maffia, eine international vernetzte niederländische Bande, verbreitet Angst und Schrecken, wie jüngst erst in Köln geschehen. Dort wurde ein Mann brutal gefoltert, um die Macht der Drogenhändler zu demonstrieren. Diese Gewaltspirale zeigt, wie gefährlich die aktuelle Cannabis-Gesetzgebung der Regierung ist. Wir von der AfD, Fachleute und die Innenminister der Bundesländer warnten vor den gravierenden negativen Auswirkungen auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Doch diese Warnungen wurden ignoriert, und die Folgen werden wir in den nächsten Monaten noch deutlich zu spüren bekommen.
Werte Kollegen der selbsternannten demokratischen Fraktionen, im Gesundheitsausschuss haben wir diesem Gesetzentwurf bereits zugestimmt. Wir bleiben weiterhin bei diesem Votum, weil dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Gleichzeitig fordern wir jedoch eine grundsätzliche Neubewertung der Legalisierung von Cannabis und setzen uns weiterhin für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen ein. Medizinisch notwendiger Konsum ja, jedoch eine klare Absage zu dieser Einstiegsdroge, auch wenn viele dieses Wort nicht hören wollen.
Ich persönlich hätte mir mehr Entlastung für die Polizei und die Justiz gewünscht, zum Beispiel dadurch, dass in Berlin die Freimenge bezüglich der Strafbarkeit und der Verfolgung erhöht worden wäre. Das hätte eine Entlastung für die Beamten und die Gerichte bedeutet. Es hätten nicht fünf Gramm wie in den Niederlanden sein müssen. Eine Freimenge von einem oder zwei Gramm hätte es sicherlich auch getan, um eine deutliche Entlastung der Justiz zu erreichen.
Bei einer Menge von 25 Gramm, wie es jetzt ist, kann man jedoch keinen Dealer mehr von einem Konsumenten unterscheiden. Die Geruchsbelästigung ist ein weiterer Aspekt, den wir zu beachten haben. An jeder Ecke können wir jetzt diesen tollen Geruch, diesen Gestank, wahrnehmen. Es ist an der Zeit, klare und harte Maßnahmen zu ergreifen, um unsere Gesellschaft davor zu schützen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Bayern ein sicherer und gesunder Ort bleibt. Wir müssen uns vor den links-rot-grünen Geisterfahrern, mit denen auch die Union leider liebäugelt, schützen.
Herr Abgeordneter, mir liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. – Hierzu erteile ich Herrn Abgeordneten Thomas Zöller von der Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.
Herr Vogler, ich hätte eine Frage. Sie haben gesagt: Wenn ein Abgeordneter einen Joint raucht, wäre das noch gefährlicher als die Reden Ihrer Fraktion. Habe ich das so richtig verstanden? Sind die Reden Ihrer Fraktion gefährlich?
(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD – Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Ja, natürlich!)
Herr Kollege Zöller, hätten Sie mir zugehört, wüssten Sie, dass ich gesagt habe, dass diese Tat die Würde des Hauses mehr beschädigt hat als jede Rede unserer Fraktion. Das habe ich gesagt. Vielleicht hören Sie das nächste Mal zu; denn das war wirklich eine Beschädigung der Würde dieses Hohen Hauses, nicht die Reden meiner geschätzten Kollegen.
Herzlichen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Toni Schuberl für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN.
Doch das Wünschen hilft hier wenig. Drogen sind eine Realität, wahrscheinlich seit es die Menschheit gibt. Sie sind gesundheitsschädlich, sie zerstören Familien, und sie töten. Sie können aber auch Genuss sein, zumindest manche von ihnen. Sie sind Teil unserer Kultur. Die Drogenpolitik muss sich genau um eine Frage kümmern: Wie schaffen wir es, uns mit diesem Fakt auseinanderzusetzen, dabei die negativen Auswirkungen zurückzudrängen und die positiven Auswirkungen zuzulassen?
Wie gehen wir damit um? – Wir können sehr restriktiv sein. Das haben die USA beim Alkohol probiert und damit die Mafia großgemacht. Deutschland hat das bei Cannabis probiert, und trotz aller Härte der Polizei, trotz allen Aufwands, ist diese Drogenpolitik gescheitert. Der Konsum ist über Jahre hinweg deutlich gestiegen.
Wir könnten das Thema auch sehr liberal handhaben, wie das Deutschland beim Alkohol tut. Auch das ist gescheitert. Wir haben jedes Jahr Zigtausende Tote, zerstörte Familien und Verkehrsunfälle. Wir reden hier also nicht darüber, ob die Existenz von Drogen gut oder schlecht ist. Sie ist ein Fakt. Wir reden auch nicht darüber, ob Drogen gesundheitsschädlich sind. Das ist unbestritten. Wir ringen hier
darum, wie wir eine pragmatische Gratwanderung, eine Balance zwischen Freiheit und Sicherheit, schaffen.
Es gibt drei Arten von Drogen. Es gibt die nicht tödlichen Drogen, zum Beispiel Cannabis. Es gibt besonders harte Drogen, zum Beispiel Heroin oder Crystal Meth. Diese Drogen verursachen ein Prozent der Drogentoten in Deutschland. Und es gibt Nikotin und Alkohol. Diese Drogen verursachen 99 % der Drogentoten in Deutschland. Das Hauptaugenmerk richten wir jedoch in unserem Land auf die Verfolgung von Cannabiskonsumenten. Hier besteht eine Unwucht, die nicht nachvollziehbar ist. Daher hat die Ampel einen Vorschlag gemacht, der einerseits die kleinen privaten Konsumenten aus der Kriminalität herausholt und andererseits den Schwerpunkt auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen setzt.
Der Eigenanbau im eigenen Zuhause oder in Anbauvereinigungen soll gefördert werden, um den Schwarzmarkt trockenzulegen und Verunreinigungen zu verhindern. Ich glaube, das ist ein guter Vorschlag. Ist er ohne Risiko? – Sicher nicht. Kann es sein, dass der Konsum damit steigt? – Ja, vielleicht. Müssen wir bei diesem Gesetz immer wieder nachbessern? – Ja, natürlich. Was Sie jedoch heute mit diesem Gesetzentwurf tun, zeigt, dass Sie Ihre gescheiterte Drogenpolitik nicht die Spur reflektieren. Sie machen keine konstruktiven Vorschläge. Sie nutzen vielmehr die Drogenpolitik für einen Kulturkampf. Ist das Ihr Ernst?
Sie überhäufen die Kommunen und die Polizei mit einer Bürokratie, die ihresgleichen sucht. Sie beschließen hier unsinnigste Verbote und Ordnungswidrigkeiten, die niemand mehr durchblickt und die wahrscheinlich auch niemand mehr vollziehen kann. Sie sind im Übrigen auch verfassungswidrig. Nehmen wir einmal den Bußgeldkatalog. 1.500 Euro muss man zahlen, wenn man einen Joint in einer Gaststätte raucht, im Wiederholungsfall sind es 5.000 Euro. Was passiert, wenn ich mit meinem Auto mit 100 km/h durch einen Ort "heize" oder mit 80 km/h an einer Grundschule vorbeirase und dadurch das Leben der Kinder gefährde?
Dafür erhalte ich 400 Euro Strafe. Wenn ich Alkohol an Minderjährige verkaufe, zahle ich 100 Euro. Sie haben in Ihrem blinden Kampf jegliche Relation verloren! Sie verbieten sogar das Kiffen im Englischen Garten, obwohl Sie wissen, dass ein Verbot dort niemals etwas gebracht hat. Es geht Ihnen aber auch gar nicht darum, dass es etwas bringt, sondern darum, ein Signal zu senden, ein Symbol zu setzen oder die Schlagzeile zu bekommen.
Liebe CSU, liebe FREIE WÄHLER, kriegen Sie doch einmal Ihren Kopf frei, kommen Sie einmal ein bisschen runter, chillen Sie einmal! Dann können wir auch konstruktiv über Drogenpolitik sprechen.