Protokoll der Sitzung vom 26.09.2024

(Beifall bei der CSU)

Außerdem soll die Erlaubnis zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen nur dann erteilt werden, wenn die Einrichtung nachweist, dass bei ihr nicht nur die zur Feststellung des Alters der Schwangerschaft erforderliche Geräteausstattung, sondern auch – das ist jetzt die Ergänzung dieses bisherigen Punktes 5 im Artikel 22 des GDG – die personelle Qualifikation zu deren sachgerechter Bedienung auch vorhanden ist. Somit ist nicht nur das Gerät in der Praxis, sondern auch das Bedienen des Gerätes wichtig. Das ist sehr wichtig, weil bisher nur die erforderliche Geräteausstattung geprüft wird, nicht aber die fachliche Qualifikation des den Abbruch durchführenden Arztes. Das halten wir für eine Gesetzeslücke, die wir mit einem möglichen eigenen ergänzenden Antrag schließen wollen. Der Vollständigkeit halber möchte ich noch erwähnen, dass zudem in Artikel 24 Absatz 2 GDG neue einwilligungsbasierte Unterrichtungs- und Auskunftserteilungspflichten geregelt werden, damit künftig ein breiter Informationsfluss über in Bayern zugelassene Einrichtungen erfolgt. Frauen können somit möglichst umfassend Auskunft über solche Einrichtungen erhalten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Ziel ist es, den Schutz des ungeborenen Lebens weiterhin in möglichst umfassender Weise auch im Falle von Rechtsänderungen beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch sicherzustellen. Ein medikamentöser Abbruch der Schwangerschaft bedeutet ebenso wie ein chirurgischer Eingriff den Tod des ungeborenen Lebens. Die Aufnahme der Kinder- und Jugendärzte in die Landarztquote ist sicherlich ein Highlight. Diese Maßnahme wird eine deutliche Verbesserung bringen. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion im Ausschuss für diese Vorgehensweise.

Ich möchte abschließend allen Verbänden, die zu diesem wichtigen Thema Stellungnahmen abgegeben haben, sehr herzlich danken. Mein besonderer Dank gilt unserer Gesundheitsministerin Judith Gerlach, die in diesem Gesetzentwurf viele wichtige Änderungen unseres Gesundheitsdienstgesetzes zum Wohl der Patientinnen und Patienten verankert hat.

Ich bitte das Hohe Haus um Zustimmung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes in Erster Lesung und damit zum Verweis in den Fachausschuss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Andreas Krahl für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Staatsministerin! Das war ein wilder Husarenritt mit insgesamt neun Punkten. Ich möchte zuerst auf den Punkt, den der Vorredner angesprochen hat, eingehen: Es handelt sich um die Absätze 2 und 3 des Artikels 22: Es soll der Informationsfluss für ungewollt Schwangere in Bayern endlich sichergestellt werden. Ich würde sagen, dass es sich dabei um eine urgrüne Forderung handelt und es Zeit wird, dass die endlich in Bayern umgesetzt wird.

Ich kann Ihnen versprechen, dass wir sehr genau darauf achten werden, ob die Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch, sei er medikamentös oder nicht medikamentös, niederschwellig und barrierefrei zugänglich gemacht werden. Herr Kollege Schnotz, Ihre Rede in allen Ehren, verzeihen Sie mir bitte, aber ich muss darauf hinweisen, dass ich nicht glaube, dass wir den Gynäkologinnen und Gynäkologen in der Praxis auf die Hand schauen müssen, ob sie den Ultraschall richtig auf den Uterus halten, um eine Schwangerschaft festzustellen.

Schauen wir zu den nächsten Punkten, kommen wir zum Thema Gesundheitsregionen plus. Ihr Ziel ist es, eine sektorübergreifende Vernetzung zu schaffen. Das

ist nicht nur erstrebenswert, sondern eigentlich längst einhellige, parteiübergreifende Meinung. Es ist schön, dass Sie das Anliegen aufgenommen haben, wenngleich ich es schade finde, dass der Entwurf bei den sektorübergreifenden Netzwerken insgesamt schwammig bleibt. Es ist nichts über Aufgaben oder Kompetenzen dieser Gesundheitsregionen enthalten, nichts über das Verhältnis zu den bereits bestehenden sektorübergreifenden Netzwerken, die es zweifelsohne in Bayern gibt. Es steht nichts zu den regionalen Netzwerken drin.

Ich schaue in Richtung des Patientenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Stichwort Odenwald-Allianz. Wie binden wir die in diese Strukturen ein? Langer Rede kurzer Sinn: Wir müssen im Ausschuss noch einmal genau hinschauen, wie wir das schaffen.

Kommen wir zum nächsten Husarenritt, weiter geht es. Kommen wir nun zum Heilberufe-Kammergesetz. Die Regierungsfraktionen treibt die Sorge um, dass durch die Anerkennung bestimmter Fortbildungsveranstaltungen ein Einfluss auf die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen nicht ausgeschlossen werden kann. Liebe CSU-Fraktion, liebe FREIE-WÄHLER-Fraktion, vor gut 48 Stunden war Ihnen genau diese Unabhängigkeit noch relativ egal, als Sie im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention untersagen wollten, den jeweiligen Jugendlichen nach ärztlicher Diagnose eine Hormontherapie zu verschreiben.

Im Heilberufe-Kammergesetz soll außerdem der Satz "Fortbildungsinhalte müssen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis auf dem Gebiet der Medizin entsprechen" ergänzt werden. Frage: Was denn auch sonst? Bezüglich des Themas Bürokratieabbau kann ich nur sagen, Sie schreiben hier etwas in ein Gesetz hinein, was so überflüssig ist wie ein guter alter bayerischer Kropf, um in der Medizin zu bleiben. Wir werden noch heute in einem Dringlichkeitsantrag nichts weniger als eine Pflegerevolution fordern. Dazu kommen wir später.

Sie schreiben, es darf keine Denkverbote geben, und trotzdem denken Sie dieses Thema der Heilberufe-Kammer nicht bis zum Schluss. Wie schön wäre es gewesen, wenn die Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Teil dieses HeilberufeKammergesetzes gewesen wären. Wie schön wäre es, wenn wir es in den letzten Jahren geschafft hätten, die Umsetzung der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse in eine berufsständische Vertretung und in die Fortbildungen zu übertragen.

Im Ausschuss sind gute Beratungen der neun Punkte zwingend erforderlich. Ich freue mich nicht nur auf die Beratungen im Ausschuss, sondern auch über die Stellungnahmen der verschiedenen Verbände. Wenn wir das fertig diskutiert haben, müssen wir noch dringend über ausreichende Studienplätze im Bereich der Hebammen, der Ergotherapie und der Pflegewissenschaften diskutieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Thomas Zöller für die FREIEN WÄHLER das Wort.

Wertes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucher! Erst einmal vielen Dank an unsere Staatsministerin Judith Gerlach. Sie hat mir noch zwei, drei Punkte übrig gelassen, die aber dann der Kollege Schnotz und der Kollege Krahl abgeräumt haben. Deswegen kann ich nur nach dem Motto verfahren, es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem. Es geht heute um die Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes, welches die rechtliche Grundlage für Aufgaben und Tätigkeiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes – ÖGD – darstellt. Es regelt die Aufgabenstruktur der Gesundheitsämter bzw. der entsprechenden Fachabteilungen in den Städten und Landkreisen. Es regelt die Definition von Mindeststandards und Mindestausstattung, die Fragen

der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit. Ich bin auf insgesamt zehn Punkte gekommen, werde aber nicht auf alle eingehen. Ein Punkt sind sicherlich die Gesundheitsregionen plus.

Als ich im Jahre 2015 als stellvertretender Landrat, damals noch unter Ministerin Huml, den Förderbescheid abholen durfte, habe ich mich gefragt, ob das was wird mit den Gesundheitsregionen plus. Ich muss festhalten, dass es für uns im Landkreis Miltenberg wirklich ein Segen war wie für fast alle Landkreise und kreisfreien Städte. Es war gut, dass man die verschiedenen Akteure zusammengebracht hat – Ärzte, Menschen aus der Pflege, dem Rettungsdienst oder der Nachbarschaftshilfe. Es war bemerkenswert, dass sich teilweise Ärzte, die nur wenige Meter voneinander entfernt praktiziert haben, noch nie persönlich getroffen haben. Über die Gesundheitsregionen plus sind sie zusammengekommen. Das sollten wir unbedingt weiterführen.

Der Kollege Krahl hat schon die Odenwald-Allianz angesprochen. Wir müssen darauf achten, dass wir die Allianzen unterstützen und in die Gesundheitsregionen einbinden. Das ist eine wichtige Sache.

Heute haben wir schon über die notwendigen Sprachkenntnisse gesprochen, wenn man in die Schule kommt. Unter Punkt zwei geht es um die Logopädie. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass die Logopäden gestärkt und ihre Einsätze ausgebaut werden. Gerade unsere Logopäden leisten wirklich tolle Arbeit. Bei Kindern können kleine Sprachstörungen noch vor Schuleintritt behoben werden. Ich möchte alle anderen Berufe, die ebenfalls unter diesem Punkt gefördert werden sollen, nicht vergessen.

Heute Morgen hatten wir am Rande des Plenums ein Gespräch mit dem Verband der Hebammen in Bayern. Ich freue mich, dass es nun die Möglichkeit der Ausbildung an den Hochschulen gibt. Ich hätte aber nichts dagegen, wenn das noch ein bisschen länger geht. Deshalb soll die Regelung bis Dezember 2027 verlängert werden, sodass wir diese Ausbildung parallel ermöglichen können. Sie haben mir einen Ordner "Auf den Anfang kommt es an" in die Hand gedrückt. Ich glaube, es ist ganz wichtig, unsere Hebammen zu unterstützen.

Ich wurde auch da wieder gebeten. Wir FREIE WÄHLER haben unterstützt. Mit der CSU haben wir immer wieder den Hebammenbonus gefordert. Den gibt es. Es gibt die Niederlassungsprämie. Den Hebammen sind auch die Fördersäulen 1 und 2 ganz wichtig. Ich bitte, dass wir gemeinsam auch daran immer denken. Die Gesundheitsministerin hat das mit Sicherheit auch auf dem Schirm.

Ich überspringe jetzt ein paar Punkte, weil ich glaube, ein Punkt ist noch gar nicht genannt worden. Es gibt auch noch die Regelung der tierärztlichen Notdienstversorgung. Das wird manchmal vergessen. Es ist bei uns auf dem Lande aber auch ganz wichtig, dass wir genügend Tierärzte haben, sodass wir dann auch für den tierärztlichen Notdienst Menschen haben, die sich bereit erklären, da einzuspringen, und dass wir hier auch eine flächendeckende Versorgung haben. Das ist dem Patienten- und Pflegebeauftragten, der Hobbygeflügelzüchter ist, natürlich ganz wichtig, dass auch unsere Tiere gut versorgt sind.

Zum Thema Landarztquote: Ein Segen! Wir konnten im letzten Jahr 440 Landärztinnen und Landärzte gewinnen. Es ist dringend erforderlich, das jetzt auch auf die Kinder- und Jugendmedizin auszuweiten. Ich kenne es aus dem Landkreis Miltenberg. Es gibt bei uns in Bayern insgesamt sechs Regionen, in denen wir einfach unterversorgt sind, wo wir dringend junge Leute brauchen, die Kinder- oder Jugendmedizin studieren wollen. Ich glaube, das ist eine ganz, ganz wichtige Sache. Wir können auch das hier einbringen.

Krankenhausreform: Ich habe mir die ganze Geschichte des Krankenhausreformgesetzes mal angeschaut. Vielleicht sehe ich es zu negativ. Ich glaube aber, es ist dringend erforderlich, dass wir da auch die Möglichkeit haben, diese Rechtsverordnung auf nachgeordnete Behörden zu übertragen. Ich glaube, unsere Krankenhäuser haben da demnächst noch mehr zu tun als ohnehin. Dennoch bleiben wir alle am Ball und hoffen, dass wir unser Gesundheitssystem weiterhin stärken können. Wenn wir dann später noch über die Pflege reden, dann freue ich mich auch da schon auf einen vielfältigen Austausch. Ich hoffe, dass wir dieses Gesetz dann auch im Ausschuss weiter begleiten können.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Ruth Waldmann von der SPD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hier werden jetzt also Rechtsvorschriften angepasst. Das ist notwendig. Das ist auch ganz einfach gesetzestechnisches Handwerk, um das es hier geht, sodass sich einem eigentlich nicht ganz erschließt, warum man unbedingt bei der Ersten Lesung einen Aufruf mit zahlreichen Redebeiträgen machen musste. Wenn ich das aber richtig verstanden habe, dann war das auch gar nicht Ihr sehnlichster Wunsch, sondern es war eine andere Fraktion, die das unbedingt haben wollte. Okay, dann ist das so.

Im Einzelnen sind wir für eine Stärkung der sogenannten Gesundheitsregionen plus. Das ist gut. Es ist auch sinnvoll, für die Berufe in der Logopädie und in der Physiotherapie eine hochschulische Ausbildung zu regeln. Aber hier sollen jetzt eigentlich bloß die Modellstudiengänge weitergeführt werden. Um mehr geht es jetzt gar nicht.

Bei der Hebammenausbildung geht es eigentlich auch nur darum, dass Übergangsregelungen verlängert werden. Das ist jetzt auch nicht das ganz große Ding.

Bei den medikamentösen Schwangerschaftsabbrüchen entfällt die unsinnige Vorschrift, dass Notfallinterventionen nur in den statt durch die Einrichtungen erfolgen konnten.

Bei den Heilberufen tut sich etwas. Wir freuen uns da auch schon auf die intensivere Detailbefassung in den Ausschüssen. Interessant ist beim Vollzug der Krankenhausreform auch, dass Sie sich schon darauf einstellen, dass Zuständigkeiten auf nachgelagerte Behörden verlagert werden können. Offenbar stellt sich die Staatsregierung ja doch schon auf eine Krankenhausreform ein. Das ist natürlich löblich.

Um das abzukürzen: Wir gehen das – wie immer – in den Ausschüssen genauer durch und werden uns dann auch wie immer hier zu einer Zweiten Lesung sehen. Bis dahin wünsche ich uns allen gute Beratungen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Dem ist nicht so. Dann ist das so beschlossen.

Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich bekannt, dass die AfD-Fraktion als neues Mitglied des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden den Abgeord

neten Daniel Halemba anstelle des Abgeordneten Dieter Arnold mit Wirkung vom heutigen Tag benannt hat.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 5 und 6 auf:

Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags

und

Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags

Bisher haben die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Mitglieder des Bayerischen Landtags die jeweils notwendige Anzahl an Stimmen für die Wahl nicht erreicht. Für die heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion daher erneut die Wahl eines Vizepräsidenten sowie einer Schriftführerin beantragt. Zur Begründung der beiden Wahlvorschläge erteile ich der Fraktionsvorsitzenden Ebner-Steiner das Wort. Bitte schön.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für das Amt des Vizepräsidenten schlage ich für unsere Fraktion heute unseren stellvertretenden Parlamentarischen Geschäftsführer Markus Walbrunn vor.

(Beifall bei der AfD)

Er ist am 6. Februar 1987 in München geboren. Als echtes Münchner Kindl ist er in seiner Heimatstadt fest verwurzelt und beobachtet dort mit Sorge die Entwicklungen. Markus Walbrunn studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Politikwissenschaften und schloss das Studium erfolgreich mit dem Master of Arts ab. Doch damit nicht genug: Bereits in jungen Jahren sammelte er praktische Erfahrung als ausgebildeter Kaufmann für Bürokommunikation. Diese Kombination aus theoretischem Wissen einerseits und praktischer Ausbildung andererseits befähigt ihn, gesellschaftliche und politische Herausforderungen aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten und pragmatische Lösungen zu entwickeln.

Besonders prägend war für ihn seine Zeit beim Amt für Migration und Flüchtlinge. Dort erlebte er hautnah das Versagen der deutschen Asylpolitik, lange bevor die Krise im Jahr 2015 öffentlich in den Fokus rückte. Diese Erfahrungen ließen ihn erkennen, dass grundlegende Reformen notwendig sind, um das Land auf den richtigen Kurs zu bringen.

Seit 2020 engagiert er sich als ehrenamtlicher Münchner Stadtrat und setzt sich dort aktiv für die Belange der Münchner Bürgerinnen und Bürger ein.