Auch die Konzeption des Gesetzes ist falsch. Kinder, die schlecht Deutsch sprechen, zu verpflichten, in die Kita zu gehen, und gegebenenfalls ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, also Migrationskinder mit der Polizei in die Kita zu bringen, kann doch nicht die Antwort sein. Das ist nicht pädagogisch, es ist vielleicht populistisch, aber es hilft sicherlich nicht weiter.
Dieses Gesetz ist ein Bürokratiemonster. Es bringt viel Arbeit, und es hilft keinem Kind. Liebe Frau Ministerin, hören Sie nicht auf den Ministerpräsidenten. Bessern Sie dieses Gesetz nach.
Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Mir liegt eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Dierl der CSU-Fraktion vor, bitte schön.
Verehrte Kollegin Strohmayr, Sie haben es schön dargestellt, wenn ich auch Ihren Vergleich mit dem Schwein, dem Wiegen und dem Messen mit Kindern nicht ganz teilen konnte; das sage ich an dieser Stelle ehrlich. Wir sollten doch über das Grundproblem nachdenken, dass wir mit dieser wahnsinnigen Willkommenskultur, die die Bundesrepublik Deutschland ausstrahlt, die Verschärfung an den Schulen und in den Kitas immer mehr verstärken. Sie fordern hier zwar mehr Personal, mehr Geld, mehr Einsatz; wir haben aber das Problem: Es kommen immer mehr Menschen zu uns, und das Problem wird sich immer mehr verschärfen. Das lässt sich mit Geld und mit Personal bald nicht mehr lösen.
Sehr geehrter Kollege, ich freue mich, dass Sie den Vergleich verstanden haben. Das ist übrigens nicht mein Vergleich, sondern ein Vergleich des BLLV, also eines großen bayerischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands. Ich finde, dieser Vergleich bringt es einfach schön auf den Punkt.
Sicherlich ist Migration eine Herausforderung. Sicherlich müssen wir uns überlegen, wie wir in einer modernen Gesellschaft mit Migration umgehen. Ich persönlich finde, dass die Menschen, die zu uns kommen und hier arbeiten, bei uns richtig sind. Wir brauchen Menschen, die hier arbeiten. Natürlich gibt es viele Herausforderungen; eine Herausforderung ist in der Bildung. Ich finde, nichts ist teurer, als diese Herausforderungen nicht anzunehmen; denn dann hätten Sie hier Menschen, die wir hier nie richtig integrieren können. Ich glaube, das wollen wir alle nicht.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Dem ist nicht so, so beschlossen.
Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, möchte ich darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 wieder zwei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkartentasche rechtzeitig aus dem Postfach vor dem Plenarsaal abzuholen, soweit noch nicht geschehen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/3249) - Erste Lesung
Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. – Zur Begründung erteile ich Frau Staatsministerin Judith Gerlach das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen heute einen Gesetzentwurf vorstellen, der im Wesentlichen verschiedene Änderungen aus dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention zusammenfasst. Wir nutzen dabei auch die Gelegenheit, digitale Lösungen voranzubringen und damit die Verwaltungsverfahren für die Bürger und natürlich auch
für die zuständigen Stellen effizienter zu machen. Ich darf Ihnen die wichtigsten Regelungen kurz erläutern.
Wir wollen die Gesundheitsregionen plus, die wir schon ausgeweitet haben, verstetigen. Die Gesundheitsregionen plus sind für uns ein unverzichtbares Netzwerk, in dem regionale Akteure vor Ort gemeinsam am Ort zu gesundheitsbezogenen pflegerischen und natürlich jetzt auch präventiven Themen arbeiten. Bayern hat hierfür sehr früh die Weichen richtig gestellt. Dieses Investment ist gut angelegt. Wir müssen es aber weiter ausbauen. Die Verstetigung ist wichtig. Mit der Einrichtung im gesamten Freistaat bringen wir den Präventionsgedanken, die individuelle Gesundheitsversorgung und vor allem Vorsorge und die qualitätsvolle Versorgung der Menschen in die Fläche. Das ist also ein echter Rollout. Wir können trotz der Entscheidungsschwäche in Berlin gute und konkrete Lösungen vor Ort auf den Weg bringen. Damit können dort Lösungen entstehen, die letztendlich ganz individuell regional bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ankommen.
Am 19. März 2024 hat der Ministerrat die Eckpunkte des Masterplans Prävention beschlossen, den wir gerade entwickeln. Das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention wurde daraufhin beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines flächendeckenden und sektorenübergreifenden Netzwerks an den Gesundheitsämtern zu erstellen. Dazu soll an den 71 staatlichen und 5 kommunalen Gesundheitsämtern jeweils eine Geschäftsstelle für den Aufbau und Betrieb dieses Netzes eingerichtet werden. Sie werden damit Teil eines modernen öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern. Wir bringen noch mehr als bisher die Akteure vor Ort zusammen, und wir können vor allem so Synergien nutzen.
Wir wollen zudem die laufenden Studiengänge in der Logopädie an der Universität Würzburg und der Universität Erlangen-Nürnberg sowie in der Physiotherapie an der TH Rosenheim auch über den 31. Dezember 2024 hinaus weiterführen. Nach den Berufsgesetzen des Bundes endet zu diesem Zeitpunkt die Modellklausel, und die Länder können Studienangebote nach Landesrecht fortführen. Das wollen wir mit dem anliegenden Gesetzentwurf tun. Damit haben die Hochschulen und die Studierenden bis zur anstehenden Novelle der Berufsgesetze durch den Bund Rechtssicherheit, die sie brauchen.
Im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen wollen wir den Informationsfluss zwischen den Bezirksregierungen untereinander und zu den anerkannten Beratungsstellen erleichtern. So sollen Informationen über Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, genau dort verfügbar sein, wo sie für die Beratung von Frauen erforderlich sind. Zudem möchten wir die Anforderungen an Praxen, die medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche anbieten, etwas erleichtern; diese müssen künftig die gesetzlich vorgeschriebene 24-Stunden-Notfallintervention nicht mehr ausschließlich selbst sicherstellen, sondern können das zum Beispiel auch über einen Kooperationsvertrag mit geeigneten Einrichtungen, zum Beispiel Kliniken, tun.
Am 9. April 2024 hat der Ministerrat beschlossen, die Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin im Rahmen der Landarztquote aufzunehmen. Diesem Beschluss kommen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nach. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für die künftige ärztliche Versorgung in diesem Bereich.
Außerdem stellen wir das Bewerbungsverfahren für die Landarztquote auf ein rein digitales Verfahren um.
Entschuldigung, Frau Ministerin. – Ich bitte um etwas mehr Ruhe im Plenarsaal und darum, die Gespräche einzustellen. Danke.
Wir leisten dabei einen wichtigen Beitrag zur Versorgung im ländlichen Raum. Außerdem stellen wir das Bewerbungsverfahren für die Landarztquote auf ein rein digitales Verfahren um. Das bisherige schriftliche Verfahren ist nicht mehr zeitgemäß und bindet unnötig Ressourcen, die wir woanders brauchen.
Die Heilberufekammern haben den Wunsch geäußert, die Kammerwahlen künftig auch elektronisch durchführen zu können. Diesem Anliegen kommen wir gerne nach. Wir erhoffen uns davon gerade bei jüngeren Kammermitgliedern eine höhere Wahlbeteiligung und mehr Interesse an der Arbeit der beruflichen Selbstverwaltung. Außerdem reduziert ein solches Verfahren die Kosten für die Kammern. Zudem möchten wir den Kammern mehr rechtliche Möglichkeiten an die Hand geben, rein kommerzielle Fortbildungsveranstaltungen abzulehnen, bei denen der Werbezweck eindeutig im Vordergrund steht. Die Regelung ist mit der Landeskammer abgestimmt.
Mit den Änderungen im Krankenhausgesetz wollen wir die Möglichkeit schaffen, die Zuständigkeit für Aufgaben, die der Bund im Rahmen der Krankenhausreform den Ländern zuweisen wird, bei Bedarf durch Rechtsverordnung auf nachgelagerte Behörden zu übertragen.
Wir freuen uns auf die Beratungen in den Ausschüssen und hoffen auf Unterstützung dieses Gesetzentwurfs.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Als erstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Andreas Winhart von der AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Staatsministerin! Der Gesetzentwurf umfasst viele verschiedene Bereiche. Grundsätzlich kann man sagen, das meiste davon ist einigermaßen sinnvoll.
Wenn es um die Gesundheitsregionen plus geht: Natürlich ist eine Anpassung an das FAG notwendig und wird von uns auf jeden Fall mitgetragen.
Bauchschmerzen haben wir beim zweiten Punkt betreffend das Pflegestudiumstärkungsgesetz. Ich bin zwar Rosenheimer Abgeordneter und froh, dass die Hochschule in Rosenheim diese Studiengänge anbietet, aber grundsätzlich haben wir hier ein Verständnisproblem. Ihnen geht es wieder um die Akademisierung in der Pflege allgemein bzw. hier um die Ergotherapeuten und ähnliche Berufe. Eigentlich – das muss man ganz klar sagen – sollte es an einer Hochschule um die Forschung, um die angewandte Forschung gehen und nicht darum, einen zweiten Ausbildungsweg zu schaffen. Wir legen also großen Wert darauf, dass die Berufsfachschulen weiterhin das Heft in der Hand haben und die Hochschulschiene das
Ganze deutlich belebt und unterstützt, diese Berufe aber auch weiterhin ohne Abitur zu erlangen sind.
Dann haben wir die Änderung beim Hebammengesetz. Wir sehen es sehr kritisch – das wissen Sie –, dass die Hebammenausbildung vollständig an die Hochschulen verlagert wird. Auch hier halten wir den Ansatz der Akademisierung grundsätzlich für falsch. Dass geforscht wird – das ist Freiheit der Wissenschaft –, kann ruhig passieren. Trotzdem darf die Hebammenausbildung nach unserer Auffassung nicht vollständig akademisiert werden. Deshalb haben wir Bedenken in diesem Punkt.
Schließlich geht es um medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche. Aus Sicht der Medizin ist das sicherlich richtig. Wir haben ein Auge darauf, dass es hier zu keinen Erleichterungen beim Schwangerschaftsabbruch kommt; das darf auf keinen Fall passieren. Der Schutz des Lebens ist uns besonders wichtig.
Liebe Kollegen, danke für den Applaus. Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit. Andere Fraktionen, die gerade nicht aufpassen, sehen das anders. Das weiß ich. Man kann das nicht oft genug betonen. Wichtig ist, dass es beim Zugang nicht zu einer Vereinfachung kommt. Wenn es passieren muss, kann es medikamentös vorgenommen werden, um den Eingriff bei der Frau ohne große Schwierigkeiten vornehmen zu können.
Die Bayerischen Heilberufe-Kammern wünschen eine elektronische Kammerwahl. Wenn es um solche Vereinfachungen geht, sind wir selbstverständlich dabei. Das gilt auch für Zulassung elektronischer Bewerbungsverfahren für die bayerischen Landärzte. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Die freie Wirtschaft ist deutlich weiter als der Freistaat Bayern. Überall in der freien Wirtschaft kann man sich mittlerweile elektronisch bewerben und muss nicht mehr eine gedruckte Mappe hinschicken. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Die Berücksichtigung der Fortbildung für die Kinder- und Jugendmedizin bei der Facharztweiterbildung hat auch unsere volle Unterstützung.
Bauchschmerzen haben wir jedoch bei der bevorstehenden Krankenhausreform des Bundes. Meine Damen und Herren, wir wissen zwar noch nicht einmal, was genau kommen wird, aber wir machen in den Verwaltungsstrukturen des Freistaats Bayern für die Schaffung neuer Verwaltungsaufgaben Ressourcen bereit. Meine Damen und Herren, eigentlich haben wir eine Enquete-Kommission eingesetzt, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und nicht Ressourcen für neue zu schaffen. Das ist der völlig falsche Ansatz. Noch wissen wir nicht, was kommen wird. Wenn man sich die Bausteine ansieht, die von der Krankenhausreform schon bekannt sind, kann man nur schaudern. Unter Umständen müssen in Bayern etliche öffentliche Kliniken schließen. Das kann nicht sein. Meine Damen und Herren, wir sollten uns eigentlich mit Händen und Füßen gegen diese Reform stemmen.
Der letzte Punkt ist wieder unkritisch. Es geht um das Bayerische Hochschulgesetz. Während der Corona-Pandemie wurde der Versuch gewagt, Fernprüfungen auf elektronischem Weg durchzuführen. Dabei sitzt man zu Hause am Computer und macht seine Prüfung. Das wurde erfolgreich evaluiert. Dem stehen wir nicht entgegen. In Bayern sollten wir auf der Höhe der Zeit sein. Deshalb stimmen wir zu. Wir freuen uns auf die Diskussionen im Ausschuss. Über ein paar kritische Punkte müssen wir noch diskutieren.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Besucher auf der Tribüne und zu Hause an den Bildschirmen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zwei Punkte aus dem Gesundheitsdienstgesetz herausgreifen. Wie Sie wissen, wurde im Jahr 2015 vom Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention das Förderprogramm Gesundheitsregion plus aufgelegt. Sein Ziel war es, die regionale Gesundheitsvorsorge und die Gesundheitsversorgung sowie die Pflege in ganz Bayern weiter zu verbessern. Die so entstandenen regionalen Netzwerke sollten auf kommunaler Ebene zur Förderung der Gesundheit unserer Bevölkerung beitragen. Heute, fast ein Jahrzehnt später, können wir feststellen, dass dieses wichtige Ziel erreicht wurde. Seit 2015 wurden 62 Gesundheitsregionen plus bestehend aus 79 Landkreisen und kreisfreien Städten gefördert. Darunter befinden sich auch die Stadt Ansbach und der Landkreis Ansbach sowie Altmühlfranken sprich: Weißenburg-Gunzenhausen, die größtenteils zu meinem Stimmkreis gehören.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da die damals erlassene Richtlinie zur Förderung von Gesundheitsregionen plus seit 2023 nicht mehr in Kraft ist, ist seitdem die Förderung neuer Gesundheitsregionen plus auf dieser Grundlage logischerweise nicht mehr möglich. Deshalb brauchen wir eine gesetzliche Verankerung der Aufgaben und Strukturen der Gesundheitsregionen plus in ganz Bayern. Genau dies erfolgt mit diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir erreichen damit auch die Errichtung eines sektorübergreifenden Netzwerkes durch jedes unserer 71 staatlichen und 5 kommunalen Gesundheitsämter. An jedem soll künftig eine Geschäftsstelle des Netzwerkes eingerichtet werden. Dadurch entstehen dem Freistaat ab 2027 rechnerisch jährlich Gesamtkosten von etwa 7,9 Millionen Euro. Die ausreichende Finanzierung der Gesundheitsregionen plus soll durch eine entsprechende Ergänzung im Bayerischen Finanzausgleichsgesetz sichergestellt werden. Dieses Gesetz soll spätestens Ende dieses Jahres in Kraft treten, da es für die Fortführung einiger Gesundheitsregionen plus essenziell ist. Wir halten die geplanten Änderungen für die Gesundheitsversorgung und auch für die Prävention für enorm wichtig. Wir brauchen diese Neuregelungen sehr bald und freuen uns deshalb, dass nun das parlamentarische Verfahren mit der Ersten Lesung heute beginnt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer wichtiger Punkt in diesem Gesetzentwurf ist die Regelung des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs. Dieser Gesetzentwurf enthält die Regelung des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs. Das ist deshalb notwendig, weil der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Unser aktuelles Gesundheitsdienstgesetz hat aber vorrangig den chirurgischen Schwangerschaftsabbruch im Blick. Damit wird es den Bedürfnissen der Praxis schlichtweg nicht mehr gerecht. Zudem hat sich der bisherige Informationsfluss zu den nach Artikel 22 GDG zugelassenen Einrichtungen als unzureichend erwiesen. Dabei geht es um zentralste verfassungsrechtliche Fragestellungen und insbesondere um den Schutz des ungeborenen Lebens. Deshalb werden wir diesem Passus in den Ausschussberatungen ein besonderes Augenmerk widmen. Aktuell prüfen wir, wo wir den Gesetzentwurf noch etwas klarer formulieren können. Die geplanten Neuregelungen hat Frau Staatsministerin Judith Gerlach soeben erläutert. Für uns ist aber klar, dass in diesem elementaren Bereich des Lebensschutzes eine telemedizinische Intervention ausgeschlossen sein muss.