Protokoll der Sitzung vom 03.12.2024

Schließlich kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER betreffend "Vernunft statt Ideologie – für eine Energiepolitik für Unternehmen und Verbraucher" auf Drucksache 19/4147. Die Abstimmungszeit beträgt wiederum zwei Minuten. Die Abstimmung ist nun freigegeben.

(Namentliche Abstimmung von 15:35 bis 15:37 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, falls ich nichts anderes vernehme, gehe ich davon aus, dass wiederum alle Abgeordneten die Gelegenheit hatten, abzustimmen. – Damit schließe ich diese namentliche Abstimmung.

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmungen wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und in Kürze hier bekannt gegeben.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Bestätigung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Landesgesundheitsrat (s. a. Anlage 5)

Frau Staatsministerin Judith Gerlach hat mit Schreiben vom 19. November 2024 die von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns – KVB – und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns – KZVB – gemäß Artikel 2 Absatz 3 Satz 1 des Landesgesundheitsratsgesetzes benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Landesgesundheitsrat mitgeteilt und darum gebeten, die gesetzlich vorgesehene Bestätigung herbeizuführen. Im Einzelnen verweise ich bezüglich der Vorschläge auf die über Plenum Online einsehbare Mitteilung.

(Siehe Anlage 5)

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, über die Vorschläge gemeinsam abzustimmen.

Wer mit der Bestätigung der von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Landesgesundheitsrat einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind offensichtlich alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir nun zur gemeinsamen Aussprache über die Tagesordnungspunkte 5 und 6 kommen, teile ich Ihnen mit: Gemäß der neuen Regelung des § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung finden Begründung und Aussprache zu einem Wahlvorschlag nur noch dann statt, wenn zwei Fraktionen dies beantragen oder die Vollversammlung dies beschließt.

Im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 5 und 6 – Wahl eines Vizepräsidenten und Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags – hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache bean

tragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden.

Ich lasse daher nun über diesen Antrag abstimmen.

Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen eines Vizepräsidenten und eines Schriftführers im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 5 und 6 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die CSU, die FREIEN WÄHLER, das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags

Bisher haben die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Mitglieder des Landtags jeweils die für eine Wahl erforderliche Mehrheit der Stimmen nicht erreicht. Für die heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion daher erneut die Wahl eines Vizepräsidenten beantragt. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt.

Damit kommen wir zur Wahl. Diese findet in geheimer Form statt. An Ihrem Platz finden Sie den hierfür benötigten blauen Stimmzettel vor. Für den Wahlgang sind ausschließlich dieser Stimmzettel sowie Ihre weiße Namenskarte zu verwenden. Sie können Ihre Stimmabgabe entweder an Ihrem Platz im Plenarsaal oder in der Wahlkabine, die sich im Wandelgang zum Lesesaal befindet, vornehmen. Sofern Sie Ihren Stimmzettel an Ihrem Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie bitte unbedingt dafür Sorge, dass bei der Kennzeichnung des Stimmzettels für andere im Plenarsaal oder auf der Tribüne nicht ersichtlich ist, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden.

Vorgeschlagen ist von der AfD-Fraktion der Abgeordnete Daniel Halemba. Das Prozedere ist Ihnen bekannt. Für den Wahlvorgang stehen fünf Minuten zur Verfügung. Wir beginnen jetzt mit der Wahl.

(Stimmabgabe von 15:41 bis 15:46 Uhr)

Werte Kolleginnen und Kollegen, befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? – Das ist nicht der Fall. Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das scheint der Fall zu sein. Dann ist die Wahl hiermit beendet. Das Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben.

Ich bitte für den Moment, auch wenn Sie schon an den Wahlurnen mit den Hufen scharren, um etwas Ruhe im Haus.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags

Bisher haben die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Mitglieder des Landtags jeweils die für eine Wahl erforderliche Mehrheit der Stimmen nicht erreicht. Für die

heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion daher erneut die Wahl eines Schriftführers beantragt. Der Vorschlag der AfD-Fraktion ist Herr Abgeordneter Jörg Baumann. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt.

Damit kommen wir zur Wahl. Diese findet in geheimer Form statt. Sie finden an Ihrem Platz wiederum den gelben Stimmzettel. Für den Wahlgang sind ausschließlich dieser Stimmzettel sowie Ihre weiße Namenskarte zu verwenden. Das Prozedere ist Ihnen bekannt. Für den Wahlvorgang stehen drei Minuten zur Verfügung. Wir beginnen jetzt mit der Wahl.

(Stimmabgabe von 15:47 bis 15:50 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, ich frage wiederum: Befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete in der Wahlkabine? – Das ist anscheinend nicht der Fall. Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das scheint der Fall zu sein. Die Wahl ist damit beendet. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Auch dieses Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medienstaatsverträge (Drs. 19/2590) - Zweite Lesung

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache. – Erster Redner ist für die CSU-Fraktion Herr Kollege Benjamin Miskowitsch. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Dieses Mal ohne ChatGPT, versprochen. Wir beraten heute über die geplante Änderung des Bayerischen Mediengesetzes. Die Beratung dieses Gesetzes ist für mich kein gewöhnlicher Tagesordnungspunkt. Es ist ein Fundament für die Zukunft der Medienlandschaft in Bayern, für die Stärkung der Meinungsvielfalt und für die demokratische Willensbildung in unserem Freistaat.

Die Anpassungen, die wir heute beschließen sollen, sind daher nicht nur technische Anpassungen. Sie sind ein klares Signal: Bayern setzt auf Vielfalt, Innovation und Stabilität in der Medienpolitik. Lassen Sie uns einen Moment innehalten und uns die Bedeutung unserer Medienlandschaft vor Augen führen: Ob Printmedien, Fernsehen, Hörfunk oder digitale Plattformen, Bayern ist stolz auf seine reichhaltige und unabhängige Medienlandschaft. Sie ist ein Spiegel unserer Kultur und unserer Werte. Sie verbindet Menschen, informiert zuverlässig und ist ein unverzichtbarer Teil unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Doch diese

Medienlandschaft steht unter Druck. Die Digitalisierung verändert die Art und Weise, wie wir Medien konsumieren. Streamingdienste, soziale Netzwerke und neue audiovisuelle Formate haben das Medienverhalten revolutioniert. Hinzu kommen wirtschaftliche Herausforderungen, verschärft durch Krisen wie die CoronaPandemie und den Ukraine-Krieg. Insbesondere private Anbieter kämpfen mit sinkenden Werbeeinnahmen und steigenden Kosten.

Vor diesem Hintergrund ist das vorliegende Gesetz ein wichtiger Schritt, um die Medienlandschaft in Bayern zu stabilisieren und zukunftsfähig zu machen. Lassen Sie mich die zentralen Punkte herausarbeiten:

Erstens: die regionalen Fensterprogramme. Diese Programme sind das Herzstück regionaler Berichterstattung. Sie zeigen uns, was in unserer unmittelbaren Umgebung geschieht, ob politische Entwicklungen, kulturelle Highlights oder wirtschaftliche Themen. Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass diese Programme auch weiterhin von den beiden reichweitenstärksten Fernsehvollprogrammen ausgestrahlt werden. Gleichzeitig wird die Verpflichtung präzisiert, dass die beiden Sender unterschiedlichen Unternehmen angehören müssen, um eine breite Vielfalt zu garantieren. In einer Zeit, in der viele Menschen Medien eher national oder international konsumieren, sind solche regionalen Inhalte unverzichtbar. Sie verbinden uns mit unserer Heimat, stärken das Gemeinschaftsgefühl und tragen zur Identität Bayerns bei.

Zweitens: die Zukunft des Hörfunks. Hier wird oft unterschätzt, welche Bedeutung Radio nach wie vor hat: Es ist eines der zugänglichsten Medien überhaupt, spontan verfügbar, leicht zu bedienen und für viele Menschen ein täglicher Begleiter. Doch der Hörfunk steht vor einem Umbruch. Die UKW-Frequenzen laufen aus, und der Umstieg auf digitale Übertragungswege wie DAB+ ist unvermeidlich. Der Gesetzentwurf bringt da aber Klarheit. Das Ende der UKW-Verbreitung soll nicht überstürzt erfolgen, sondern bleibt eine Entscheidung des Gesetzgebers. Das schafft Planungssicherheit für die privaten Hörfunkanbieter, die weiterhin auf Werbeeinnahmen aus ihren UKW-Angeboten angewiesen sind. Dieser ausgewogene Ansatz erlaubt es, die Digitalisierung im Hörfunkbereich voranzutreiben, ohne die wirtschaftliche Grundlage der Anbieter zu gefährden; denn wir dürfen nicht einen Verlust der Vielfalt im Radiobereich riskieren, die gerade in Bayern mit seinen zahlreichen regionalen Sendern eine unvergleichliche Stärke hat.

Drittens: die Förderung des Lokalfernsehens. Hier ist Bayern ein Vorbild für ganz Deutschland. Kein anderes Bundesland verfügt über eine so vielfältige Landschaft an lokalen und regionalen Fernsehanbietern. Diese Programme liefern täglich Nachrichten und Geschichten aus allen Teilen Bayerns. Sie berichten über das Geschehen vor Ort, das sonst oft unbemerkt bliebe. Doch Lokalfernsehen ist teuer. Die begrenzten regionalen Werbemärkte decken oft nicht die Kosten. Deshalb ist es richtig, die bestehende Förderung fortzusetzen. Der Gesetzentwurf verlängert die Rechtsgrundlage, damit diese wichtigen Angebote auch in Zukunft bestehen bleiben können.

(Beifall bei der CSU)

Diese Unterstützung ist keine Subvention, sondern eine Investition in den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die mediale Vielfalt.

Lassen Sie uns schließlich einen Blick auf die rechtlichen Anpassungen werfen. Der Digital Services Act der EU und das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes setzen neue Maßstäbe für die Regulierung digitaler Plattformen. Bayern übernimmt hier Verantwortung, indem wir die Zuständigkeiten klar regeln und unsere Landesmedienanstalt stärken. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien wird als wichtige Akteurin im Bereich des Jugendmedienschutzes und der digitalen Dienste bestätigt. Sie wird sicherstellen, dass die neuen Regeln effektiv umgesetzt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Medienaufsicht auch im digitalen Raum zu gewährleisten und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen und Kolleginnen, Medien sind nicht nur ein Wirtschaftsfaktor. Sie sind auch ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Sie schaffen Transparenz, decken Missstände auf und bieten eine Plattform für den öffentlichen Diskurs. Gerade in Bayern, wo Tradition und Fortschritt Hand in Hand gehen, haben Medien eine besondere Bedeutung. Sie erzählen unsere Geschichten, bewahren unsere Identität und helfen uns, in einer immer komplexeren Welt den Überblick zu behalten. Das vorliegende Gesetz trägt dieser Bedeutung

Rechnung. Es verbindet Tradition mit Innovation, sichert die Vielfalt und stärkt die Unabhängigkeit der Medien. Ich lade Sie alle ein, dieses Gesetz mit breiter Mehrheit zu unterstützen. Gemeinsam senden wir damit ein starkes Signal: Bayern bleibt ein Land der Medienvielfalt, der Innovation und der Meinungsfreiheit.

(Beifall bei der CSU)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Bevor wir zum nächsten Redebeitrag kommen, gebe ich die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt, zunächst zum Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Kein Rückschritt in der Energiepolitik: Bremsen für Erneuerbare lösen und Industrie entlasten statt realitätsfremder Atom-Nostalgie!", Drucksache 19/4115. Mit Ja haben 37 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 120 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

(Anna Rasehorn (SPD): Das ist schade!)

Das Ergebnis des nachgezogenen Dringlichkeitsantrags der AfD-Fraktion betreffend "Energiepolitische Geisterfahrt beenden – Ja zur sicheren, günstigen und umweltfreundlichen Kernkraft!", Drucksache 19/4146: Mit Ja haben 25 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 133 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.