Mit der Schaffung zusätzlicher Stellen im Justizbereich hat Bayern bereits die Voraussetzungen geschaffen, um Abschiebungen zu beschleunigen, und zwar dort, wo es rechtlich möglich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Forderungen der AfD in diesem Antrag sind weder neu noch hilfreich. Bayern handelt längst, und zwar effektiver, als es die AfD vorgibt. Es geht nicht um laute Worte, sondern um konsequente Taten. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
Bleiben Sie bitte kurz am Rednerpult. Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Markus Striedl von der AfD-Fraktion vor.
Entschuldigen Sie bitte, Herr Scharf. – Ich bin Mitglied des Petitionsausschusses. Wie erklären Sie sich folgende Tatsache? Wir bekommen regelmäßig Petitionen von Menschen, die gerne hier bleiben möchten und noch hier im Lande sind, aber ein Strafregister haben, das fast unbeschreiblich ist. Der Rekordhalter dieses Jahres ist ein junger Mann, der 70 Straftaten begangen hat. Er hat sich mit einer Petition an den Bayerischen Landtag gewandt und darum gebeten, weiterhin hier bleiben zu dürfen. Wenn die Staatsregierung angeblich so konsequent handelt, warum sind solche Leute dann noch in unserem Land?
Sie konfrontieren mich mit einem konkreten Fall. Ich weiß über diesen Fall gar nichts. Wie soll ich spontan darauf antworten?
Moment einmal. – Ich weiß für den konkreten Fall weder, welche Abschiebehindernisse es gibt, noch, welche Probleme es mit dem Drittstaat gibt. Sie müssen mir schon den konkreten Fall schildern. Erst dann könnte ich eventuell Antworten geben. Aber auf eine solche Frage kann ich nicht antworten.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Abgeordneten der AfD glauben wirklich, dass man über jedes Stöckchen springt, das man uns in Form eines Antrags vorhält. Das Stöckchen wird in unterschiedlichen Gremien immer wieder hervorgeholt, und jetzt wird diese Sache noch ins Plenum hochgezogen. Der Antrag der AfD lautet: "Straftäter aus Bayern priorisiert abschieben". Es stand noch immer außer Diskussion, dass dies geschieht. Aber schon allein in Ihrem Antrag fehlt jegliche Präzision, wie das geschehen soll. "Straftäter" ist natürlich auch der Leistungserschleicher bzw. die Leistungserschleicherin. Aber es ist in gleichem Maße auch der Volksverhetzer bzw. die Volksverhetzerin. Dazu zählen
auch Menschen, die schwere Straftaten oder Verbrechen begangen haben. Vielerlei Aspekte müssen gewichtet werden und werden in den Gesetzen auch gewichtet.
Es ist außerdem wichtig zu sehen, dass es verurteilte Straftäterinnen und Straftäter sein sollten; denn es gilt nach wie vor für alle Menschen die Unschuldsvermutung. Diese gilt nicht nur für Deutsche. Sie machen also mit Galeriebegriffen eine Stimmung, die nicht angemessen ist. Sie ist auch nicht angemessen im Hinblick auf den Erfolg, den Sie gerne erreichen wollen, dass nämlich Leute, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, dieses Land verlassen.
Ich nenne Ihnen Zahlen, die uns die Bayerische Staatsregierung für das Jahr 2024 zur Verfügung gestellt hat. Im Jahr 2024 haben bis zum August 1.399 Abschiebungen stattgefunden. In 40 % der Fälle hat es sich um Straftäter gehandelt. Aber im Verhältnis dazu ist viel aufregender und interessanter, weil konstruktiver, dass 7.539 Menschen freiwillig aus Bayern ausgereist sind. Die Verhältnismäßigkeit zeigt sich: Dort, wo etwas freiwillig vonstattengeht, wird das System nicht belastet. Das ist die Arbeit, die wir leisten müssen, ohne dass wir in Gewalt, Druck oder sonstige Maßnahmen verfallen. Natürlich kann man Zwangsmaßnahmen anwenden; aber das ist heute nicht das Thema, das wir in Bayern priorisiert behandeln müssen.
Ich war sieben Jahre lang Abschieberichter insbesondere für Zirndorf. Abschiebungen müssen stattfinden. Sie gehören zum Rechtsstaat. Ich stehe dazu. Wenn Abschiebungen jedoch stattfinden, dann müssen sie nach rechtsstaatlichen Grundsätzen stattfinden. Wenn Sie jemanden haben, dem nachgewiesenermaßen bei der Abschiebung in sein Heimatland die Todesstrafe droht, dann darf diese Person nicht abgeschoben werden. Das Grundgesetz verbietet die Todesstrafe. Wenn man sich zu dieser Norm, zu diesem Grundwert der Humanität bekennt, dann kann in gewissen Fällen nicht abgeschoben werden, auch wenn etwa die 141. Straftat begangen wird.
In solchen Fällen muss jemand in Strafhaft genommen werden, solange die Strafhaft möglich ist. Wir sind im Rahmen der Gesetze gut unterwegs. Wir versuchen das zu verbessern. Wir werden in einem weiteren Teil der heutigen Veranstaltung darauf zurückkommen. Abschiebungen: Ja, aber nach Recht und Gesetz. So, wie Sie von der AfD sich das vorstellen, zeigt sich, dass Sie von Recht und Gesetz wenig Ahnung haben.
Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Martin Böhm von der AfD-Fraktion vor.
Sehr geehrter Herr Arnold, ich will an dieser Stelle aus der Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 29.08.2024 auf Drucksache 19/3186 in Auszügen zitieren. Hier heißt es:
"Die bayerische Strafverfolgungsstatistik trifft keine Aussage darüber, wie viele Personen, die nicht deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige von EU-Staaten sind, mit Wohnsitz in Bayern in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurden."
Wenn Sie in der Strafverfolgungsstatistik nachschauen, ist das die falsche Adresse; denn Sie müssen nachschauen, wer überhaupt abgeschoben worden ist. Wenn man den Adressaten einer Frage nicht kennt, dann bekommt man eine unzureichende Antwort.
Informieren Sie sich über die staatsrechtliche Architektur unseres Landes und der Regierung. Dann wissen Sie, wenn Sie danach fragen, wer abgeschoben worden ist und wie die statistische Zusammensetzung der abgeschobenen Personengruppe ist. Sie bekommen dann eine Zahl von 40 %. Sie bekommen sie aber nicht unter dem Stichwort "Strafverfolgung", sondern unter dem Stichwort "Abschiebung". Dann bekommen Sie die Zahlen, die wir alle haben.
(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER – Michael Hofmann (CSU): Der Antrag der AfD ist peinlich!)
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Antrags.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der AfD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Erdgasförderung nicht länger subventionieren: Befreiung von der Förderabgabe bei Erdgas beenden" auf Drucksache 19/3346 bekannt. Mit Ja haben 37 gestimmt. Mit Nein haben 118 gestimmt. Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Corona-Unrecht beenden! Freiheit für den inhaftierten Impfverweigerer nach Begnadigung durch den Ministerpräsidenten (Drs. 19/3342)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Als erstem Redner erteile ich dem Kollegen Christoph Maier für die AfD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Als Vertretung des bayerischen Volkes hat der Bayerische Landtag heute die Gelegenheit, eine außergewöhnliche und zugleich großartige Handlung zu vollbringen, indem er dem Antrag der Alternative für Deutschland zustimmt: Wir fordern den Ministerpräsidenten als Inhaber des Begnadigungsrechts im Freistaat Bayern auf, den dreifachen Familienvater und Oberfeldwebel Alexander Bittner aus
Alexander Bittner wurde von einem bayerischen Gericht zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er sich geweigert hat, sich gegen Corona impfen zu lassen. Er kam der Duldungsanordnung seines Vorgesetzten nicht nach und machte sich nach dem Wehrstrafrecht wegen Befehlsverweigerung strafbar.
Hier geht es primär aber nicht um die Frage, ob und wann ein Soldat einen Befehl verweigern darf. Er darf es sicher nicht, wenn Volk und Vaterland ihn zur Pflicht rufen; aber wie verhält es sich bei einem Soldaten, der sich der Corona-Impfung verweigerte?
In der Bundeswehr wurde nämlich jene Impfpflicht, die von Söder über Holetschek bis Schulze von allen Parteifraktionen einstimmig gefordert wurde, rigoros durchgesetzt. Doch sie scheiterte schlussendlich am erbitterten Widerstand der Bürgerinnen und Bürger, die jeden Montag gegen diese irrsinnige Politik auf die Straße gingen.
Diesen Mutbürgern sagen wir heute ein Dankeschön. Die gesamten Fehler der Corona-Politik können heute in der Kürze der Zeit nicht aufgearbeitet werden. Dafür benötigen wir in Bayern endlich einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Doch wie passt es zusammen, dass der Ministerpräsident Mitte September ankündigte, die noch offenen Corona-Bußgeldverfahren in Bayern einzustellen und Rechtsfrieden zu schaffen, während fast zeitgleich Alexander Bittner gerade infolge der Verweigerung der Corona-Impfung in Ingolstadt verhaftet wurde? Hier zeigt sich doch, dass der Ministerpräsident und die Verantwortlichen in erster Linie Amnestie für sich selbst meinen, wenn sie vom Rechtsfrieden sprechen, aber keine Amnestie für die Opfer zulassen wollen, die unter ihren Corona-Maßnahmen gelitten haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen keine Sonntagsreden und keine Lippenbekenntnisse. Wir brauchen echte Aufklärung und Aufarbeitung. Die zu Unrecht Bestraften müssen endlich rehabilitiert und die Impfopfer in Bayern entschädigt werden. Die Bürger fordern Antworten und auch Konsequenzen. Dafür machen wir uns als Alternative für Deutschland stark.
Die Protokolle des Robert-Koch-Instituts beweisen, dass die Gesundheitsminister direkt politischen Einfluss genommen haben. Wissenschaftliche Erkenntnisse wurden verschwiegen, um die massiven Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen. Es waren also rein politische Entscheidungen, für die auch die politische Verantwortung übernommen werden muss.