Protokoll der Sitzung vom 03.12.2024

Die Protokolle des Robert-Koch-Instituts beweisen, dass die Gesundheitsminister direkt politischen Einfluss genommen haben. Wissenschaftliche Erkenntnisse wurden verschwiegen, um die massiven Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen. Es waren also rein politische Entscheidungen, für die auch die politische Verantwortung übernommen werden muss.

(Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Vollkommener Schmarrn, den Sie da erzählen!)

Sie haben hocheskaliert, ohne dass es medizinisch notwendig gewesen wäre. Sie haben Ängste geschürt, um die Menschen besser steuern zu können. Das Ergebnis war eine Spaltung der Gesellschaft und die Verächtlichmachung der Ungeimpf

ten, die gravierende berufliche und gesellschaftliche Nachteile hinnehmen mussten.

Ein Opfer dieser Willkürpolitik ist heute noch der Bundeswehrsoldat und dreifache Familienvater Alexander Bittner, der sich aktuell in bayerischer Haft befindet. Bittners Anwalt hat nach unserer Kenntnis ein Gnadengesuch eingereicht, dem bisher nicht entsprochen wurde. Ministerpräsident Söder sagte wörtlich zur Corona-Politik, ich zitiere:

"[…] der Rechtsfrieden an der Stelle wäre gut. Das ist auch immer ein Signal an alle, die mit der Zeit noch sehr gehadert haben, dass auch der Staat akzeptiert, dass man an der Stelle mal den Frieden machen muss."

Ministerpräsident Markus Söder sagte dies am 18. September 2024. Wenn es der Ministerpräsident mit dem viel beschworenen Rechtsfrieden wirklich ernst meint, muss er Alexander Bittner noch heute begnadigen. Sie alle können dies heute hier im Bayerischen Landtag beschließen. Für den Ministerpräsidenten selbst werden wir jedes Gnadengesuch so lange ablehnen, bis er sich beim bayerischen Volk für diese irrsinnige Corona-Politik entschuldigt hat.

(Beifall bei der AfD)

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Dr. Stephan Oetzinger für die CSU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat den vorliegenden Antrag bereits am 10.10. dieses Jahres eingehend diskutiert, und deshalb in der gebotenen Kürze die wesentlichen Dinge, um die es heute geht:

Am 16. September dieses Jahres wurde der Oberfeldwebel der Bundeswehr, für den jetzt Begnadigung gefordert wird, in Ingolstadt inhaftiert. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass es wegen Gehorsamsverweigerung nach § 20 Absatz 1 des Wehrstrafgesetzes zu einer Verurteilung kam. Eine Verurteilung erfolgte deshalb, weil er seinerzeit eine COVID-19-Impfung, die gemäß Impfpflicht, die für Angehörige der Bundeswehr galt, notwendig gewesen wäre, verweigert hatte. Dabei handelte es sich um eine Straftat, nicht lediglich um eine Ordnungswidrigkeit.

Das Funktionieren einer Armee – dies gilt insbesondere auch für die deutsche Bundeswehr – ist im Wesentlichen davon abhängig, dass Soldatinnen und Soldaten Befehle befolgen, und zwar auch dann, wenn sie diese nicht uneingeschränkt gutheißen. Gerade deshalb hat der Bund als Gesetzgeber im Wehrstrafgesetz Gehorsamsverweigerung als Straftatbestand eingestuft.

Der Verurteilte wurde in der Folge der Befehlsverweigerung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dagegen hat er keine Rechtsmittel eingelegt und hat das Urteil somit auch akzeptiert. In der Folge verweigerte er aber die Zahlung einer Geldauflage, was zum Widerruf der Bewährung führte. Er hätte also jederzeit die aktuelle Inhaftierung vermeiden können. Damit wurde die Haft bewusst in Kauf genommen.

(Widerspruch bei der AfD)

In der Justizvollzugsanstalt gibt es keinen Hungerstreik des Betroffenen, gegenüber der Anstaltsleitung hat er sich dahin gehend geäußert, dass es ihm bestens gehe.

Zur Entscheidung für eine Impfpflicht bei der Bundeswehr ist zu sagen, dass diese auch im Nachgang nach wissenschaftlicher Evaluation als richtig eingestuft wurde.

Der entsprechende ministerielle Erlass des Bundesverteidigungsministeriums wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht überprüft. Mit dem Urteil vom 07.07.2022 hielt er dieser Überprüfung stand.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die erfolgte Neubewertung hat damit zu tun, dass aufgrund des hohen Immunitätsschutzes der Bevölkerung COVID-19 mittlerweile zu einer normalen Krankheit geworden ist. Insgesamt ist zu sagen, dass es keinen Bezug zu der Ankündigung des Ministerpräsidenten gibt, Corona-Bußgeldverfahren beenden zu wollen. Hier vergleicht der Antrag der AfD Äpfel mit Birnen, nämlich Straftaten mit Ordnungswidrigkeiten. Wir bleiben bei der Ablehnung.

(Beifall bei der CSU)

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Toni Schuberl für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer mich kennt, der weiß, ich bin nicht unbedingt der Typ, der auf Gehorsam steht, nicht immer unbedingt derjenige, der Hierarchien gut findet, und auch Befehle sind nicht unbedingt meine Sache; aber auch ich weiß, dass eine Armee nicht funktioniert, wenn man jedem die Entscheidung überlässt, ob er den Befehl gut oder nicht gut findet, wenn man einmal ausprobieren kann, den Befehl nicht zu befolgen, weil vielleicht am Ende etwas anderes herauskommt.

Das funktioniert nicht, und deswegen gibt es eine hierarchisch organisierte Bundeswehr. Deswegen gibt es auch den Straftatbestand der Gehorsamsverweigerung. Das ist nun einmal eine Straftat, wie es von einem demokratischen Parlament beschlossen worden ist. Der Soldat hat das gewusst. Er hat einen Eid geschworen, hat dann einen Befehl bekommen, er hat den Gehorsam verweigert und dann eine Strafe bekommen. Diese ist sogar noch zur Bewährung ausgesetzt worden. Er hat das akzeptiert. Dann wollte er eine Show daraus machen.

(Zuruf von der AfD: Die Show kommt von Ihnen!)

Und diese Show sieht so aus, dass er extra nicht bezahlt hat, damit er eingesperrt wird, damit er dieser dreifache Familienvater wird, der jetzt wegen dieses bösen Ministerpräsidenten eingesperrt ist, obwohl er doch eigentlich nur gesund sein wollte. In Wirklichkeit hat er als Soldat, der den Eid geschworen hat, den Gehorsam verweigert, ist damit nach demokratischen Regeln verurteilt und eingesperrt worden, weil er die Bewährungsauflage nicht gezahlt hat. Es gibt keinen Skandal, und alles ist völlig rechtmäßig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Martin Scharf für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift des Antrags zeigt wieder einmal, wie versucht wird, unseren Rechtsstaat zu beschädigen. "Corona-Unrecht beenden!" – Sehr geehrte Damen und Herren, es war kein Unrecht. In den damals sehr schwierigen Zeiten mussten Entscheidungen getroffen werden.

(Zuruf von der AfD)

Niemand hatte damals Erfahrungswerte. Es wurden meines Erachtens die für damals richtigen Entscheidungen getroffen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Im Nachhinein kann man das eine oder andere unterschiedlich bewerten. Aber nochmals: Es war kein Unrecht.

Der Antrag der AfD verlangt, dass ein aktuell inhaftierter Oberfeldwebel der Bundeswehr, der sich der damals geltenden Impfpflicht innerhalb der Bundeswehr widersetzt hat, von unserem Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder begnadigt werden soll. Der Oberfeldwebel hat 2022 einen Befehl verweigert und wurde zu Recht verurteilt.

(Zuruf von der AfD: Hier geht es um die Gesundheit! Irgendwo ist eine Gren- ze!)

Das Urteil war rechtens. Der Oberfeldwebel hat nicht einmal Rechtsmittel eingelegt. Er hat das Urteil, wie schon gesagt wurde, akzeptiert.

Zu der Ankündigung, dass diese Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingestellt werden: Für mich als Jurist besteht ein gravierender Unterschied zwischen einer Wertung als Ordnungswidrigkeit und einer Wertung als Straftat. Der Oberfeldwebel hätte die Sache jederzeit mit Zahlung der Bewährungsauflage bereinigen können, war aber aus ideologischen Gründen nicht willens. Anscheinend haben für den Oberfeldwebel die ideologischen Gründe mehr gezählt als seine Rolle als verantwortungsvoller Vater.

(Florian Köhler (AfD): Dreifach!)

Ja. – Wir leben in einem Rechtsstaat. Vor dem Gesetz sind wir alle gleich. Einen verurteilten Straftäter zu begnadigen, der keinerlei Einsicht oder Reue zeigt, halte ich persönlich für ein falsches Signal. Es wäre für alle rechtstreuen Bürger ein Schlag ins Gesicht.

(Zurufe von der AfD)

Die FREIEN WÄHLER lehnen den Antrag ab.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der GRÜNEN)

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Christoph Maier, AfD-Fraktion, vor.

Herr Kollege Scharf, Sie haben gemeint, das, was damals passiert ist, sei kein Unrecht gewesen. Nun haben sich doch aus den RKI-Protokollen Erkenntnisse ergeben, dass die Politik maßgeblich Einfluss genommen hat auf die Darstellung.

(Toni Schuberl (GRÜNE): Sie sollten lesen lernen!)

So wurde zum Beispiel laut RKI-Protokoll vom 29. Juni 2022 auf Seite 8 festgestellt, dass die Risikobewertung am 29. Juni 2020 auf Ministerweisung hin auf "hoch" belassen wurde, obwohl die klinischen Zahlen auf ein Minimum gesunken waren.

(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Na und? Zur Sache!)

Wörtlich heißt es dort: Immer noch hohes Risiko, Vorgabe BMG. Bis 1. Juli wird daran nichts geändert. Der Satz "Die Anzahl der neu übermittelten Fälle ist rückläufig" soll angepasst werden. – Ein zweites Beispiel findet sich im RKI-Protokoll

vom 29. Februar 2022 auf Seite 6. Dort heißt es, dass eine Herabstufung vorher möglicherweise als Deeskalationssignal interpretiert würde und daher politisch nicht gewünscht sei.

(Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Das hat damit nichts zu tun!)

Wie bewerten Sie hier den Einfluss auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse des RKI? Warum sprechen Sie dann davon, dass es kein Unrecht war, wenn hier doch offensichtlich –

Herr Kollege, die Redezeit!

– die Menschen belogen wurden?