Da Sie unwillig sind, dieses Problem der offenen Migration endlich zu lösen, werden wir auch heute darüber diskutieren, und zwar über eine grundlegende Frage des Rechtsstaates, nämlich: Darf die Bundesregierung dauerhaft gegen das Grundgesetz verstoßen?
Zunächst zur Lage im Freistaat Bayern. Schon 2015 wurde auch Bayern mit Asylbewerbern geflutet. Kamen zuvor noch Bürger des ehemaligen Jugoslawien zu uns, waren es später bereits zahlreiche Syrer, Tunesier, Marokkaner, Algerier, Ägypter, Kurden, Libanesen oder sonstige Araber,
die nach Passieren der Mittelmeerroute und dem Durchmarsch durch Österreich an unseren bayerischen Grenzen standen. Seehofer und Söder ließen diese Leute passieren – zunächst durch Untätigkeit und später auch durch Fahrlässigkeit.
In Artikel 16a des Grundgesetzes steht jedoch unzweideutig, dass Menschen, die aus sicheren Drittstaaten zu uns kommen, an der Grenze zurückgewiesen werden müssen. Sicher sind diese Drittstaaten auf jeden Fall. In Syrien etwa ist der Krieg schon lange beendet.
In der Türkei herrscht überhaupt kein Krieg, ebenso im Libanon und in Algerien. In Tunesien ist nach kurzen Unruhen im Jahr 2011 ebenso wie in Ägypten Ruhe eingekehrt, und diese Länder erfreuen sich größter Beliebtheit, wie die Tourismusströme zeigen.
Die seit zehn Jahren andauernde Migrationskrise erlebt seit 2022 einen neuen Höhepunkt, der selbst die Spitzenjahre 2015 und 2016 in den Schatten stellt. Im Jahr 2023 sind deutschlandweit 329.000 Erstanträge auf Asyl gestellt worden, zusätzlich zu den seit März 2022 eingereisten 1,1 Millionen sogenannten Flüchtlingen aus der Ukraine.
(Toni Schuberl (GRÜNE): Sogenannte Flüchtlinge? Fahren Sie doch einmal hin und schauen nach, ob das sogenannte Flüchtlinge sind!)
Zahlreiche Asylbewerber sind unerlaubt ins Bundesgebiet eingereist. Die Nettozuwanderung im Jahr 2022 betrug circa 1,5 Millionen. Sehr geehrter Herr Kollege
Straub, darauf bezieht sich die Million, auf die sich wiederum unsere Remigrationsforderung bezieht. Da haben Sie die Antwort.
Die Dublin-III-Verordnung ist bereits beim ersten Anlauf der Masseneinwanderung 2015 gescheitert. Die Länder mit EU-Außengrenzen wie zum Beispiel Italien und Griechenland sind nicht mehr in der Lage oder nicht willens, Migranten vertragsgemäß zu registrieren oder zu verteilen. Viele EU-Staaten weigern sich, Migranten aufzunehmen. – Zu Recht! Die Prüfung Zehntausender, in manchen Jahren sogar Hunderttausender unzulässiger oder offensichtlich unbegründeter Aufnahmeanträge hätte vermieden werden können, wenn das deutsche Asylgesetz korrekt angewandt worden wäre, aber das will man ja nicht. Dadurch besteht ein Anreiz zu illegaler Einwanderung nach Deutschland, die nachträglich de facto weitgehend legalisiert wird.
Ursächlich hierfür ist eine teilweise vertretene Rechtsauffassung zur Auslegung des EU-Asylsystems. Die Mitgliedstaaten müssen Asylsuchende grundsätzlich immer einreisen lassen, um dann im sogenannten Dublin-Verfahren zu prüfen, welcher Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Danach dürfen sie zwar theoretisch immer noch in den zuständigen Staat zurückgebracht werden. Dies aber nur in der Theorie; in der Praxis geschieht das eben nicht.
Selbst wenn ein Migrant bereits in einem sicheren Nachbarland Asyl beantragt hat, hier registriert wurde, sein Asylverfahren durchlaufen hat usw. und sodann bei der unerlaubten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland an der Grenze aufgegriffen wird, muss er an der Grenze nicht zurückgewiesen werden. Genau das muss aber passieren.
Diese Einschätzung wird auch durch ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Udo Di Fabio gestützt. Das Gutachten wurde 2016 von der Bayerischen Staatsregierung in Auftrag gegeben. Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, hat die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Klage gegen den Bund wegen der Migrationspraxis untersucht und kam zu dem Ergebnis, dass eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hätte, weil sich aus dem in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerten Bundesstaatsprinzips die Pflicht des Bundes ergibt, die Grenzen vor ungeregelter und unkontrollierter Einreise zu schützen. Gegen diese Pflicht verstößt der Bund seit 2015.
Es geht hier nicht nur um rechtliche Feinheiten – nein. Wenn wir zulassen, dass Gesetze willkürlich ausgelegt werden, gefährden wir das Vertrauen der Bürger in den Staat und in die Justiz. Wir müssen daher endlich handeln und dürfen nicht tatenlos zusehen.
Wir fordern daher, dass der Freistaat Bayern beim Bundesverfassungsgericht Klage einreicht, so wie es auch die Bayerische Staatsregierung seit Jahren schon ankündigt, aber nicht umsetzt. Genug ist genug! Schicken wir gemeinsam als Parlament ein Zeichen, dass wir uns als Freistaat diese Herrschaft des Unrechts, wie Seehofer zu sagen pflegte, nicht gefallen lassen. Sie, werte Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN, haben es in der Hand zu zeigen, dass Sie Dinge nicht nur am Stammtisch verkünden, dass Sie nicht nur nach rechts blinken, wenn Wahlkampfzeit ist, sondern dass Sie auch endlich in der Lage sind, Nägel mit Köpfen zu machen. Begeben Sie sich endlich aus der linken Schmuddelecke, und unterstützen Sie unseren Antrag.
Wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach diesen populistischen Ausführungen will ich doch wieder auf den Kern dessen zurückkommen, worüber wir eigentlich diskutieren. Leider erleben wir heute wieder einmal ein Populismustheater in drei Akten; nun der dritte Akt.
Ich möchte mich mit dem Antrag inhaltlich beschäftigen. Wir werden den Antrag ablehnen; denn der Antrag ist erstens inhaltlich überholt, zweitens inhaltlich schlecht gemacht und bringt drittens auch nichts auf den Weg zu einer geänderten und besseren Migrationspolitik.
Der Antrag ist zeitlich überholt. Oder, liebe AfD, haben Sie nicht mitbekommen, was am 5. November in Berlin passiert ist? Sie haben den Antrag am 25. September gestellt. Am 10. Oktober haben wir diesen im Rechtsausschuss diskutiert. Wollen Sie jetzt wirklich, dass wir gegen eine Bundesregierung klagen, die es gar nicht mehr gibt, wenn die Klage in der Poststelle in Karlsruhe eingeht? Das ist doch wirklich völlig überflüssig, aber zeigt mir auch – und das ist wiederum das einzig Positive daran, dass Sie den Antrag hochgezogen haben –, dass Sie offensichtlich selbst nicht daran glauben, dass Sie nach der Bundestagswahl in Berlin eine nennenswerte Rolle spielen werden.
An sich sollte man erledigte Anträge zurücknehmen und nicht ins Plenum hochziehen; denn sonst sind sie nur Show.
Dieser Antrag ist auch inhaltlich schlecht gemacht; denn wenn man eine Klage fordert, sollte man zumindest rudimentär angeben, gegen wen sich die Klage richtet – Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, wen auch immer – und vor allem, mit welchem Klagebegehren Sie antreten. Vermutlich lässt sich hier nur aus dem Inhalt der Begründung des Antrags herauslesen, dass es Ihnen wohl um die Zurückweisung geht.
Sie ziehen dazu Artikel 16a des Grundgesetzes heran. Haben Sie ihn eigentlich vorher einmal gelesen? – In Artikel 16a des Grundgesetzes ist das Asylrecht geregelt. Da ist geregelt, wann man ein Recht auf Asyl hat und wann man kein Recht auf Asyl hat. Von Zurückweisungen an den Grenzen steht darin zumindest nichts. Sie sollten sich zumindest die Mühe machen, für Ihr Begehren eine saubere Rechtsgrundlage heranzuziehen. Artikel 16a ist es sicherlich nicht.
Letztendlich ist diese Klage auch nicht zielführend. Wir sind uns darin einig: Wir brauchen eine neue, eine bessere Migrationspolitik. Eine Klage bringt hier aber überhaupt nichts; denn eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht – das wissen wir alle – dauert Jahre und bindet unnötig Ressourcen.
Wir als CSU werden uns dafür einsetzen, dass es ab Februar eine neue Bundesregierung gibt und dass wir mit dieser dann auch eine andere Migrationspolitik auf Bundesebene haben.
Das ist unser politisches Anliegen, das wollen wir politisch durchsetzen und nicht gerichtlich, meine Damen und Herren.
Wir wollen und werden auch Zurückweisungen an den Grenzen durchsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das geht auch. Das ist jetzt mal an SPD und GRÜNE gerichtet, weil es hier immer heißt, Zurückweisungen seien rechtlich nicht möglich.
Udo Di Fabio hat das ausgeführt, das ist richtig. Jüngst hat der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Peter Huber in einem Gastbeitrag in der "FAZ" sehr nachdrücklich ausgeführt, warum es sowohl im deutschen Recht als auch im europäischen Recht für Zurückweisungen ausreichende Rechtsgrundlagen gibt.
§ 18 Absatz 2 des Asylgesetzes – das wäre die richtige Rechtsgrundlage – fordert die Zurückweisungen an den Grenzen. Auch der Schengener Grenzkodex beinhaltet Grenzkontrollen
und enthält in Artikel 14 auch die Möglichkeit für Zurückweisungen – das hat der EuGH in seiner jüngsten Rechtsprechung 2023 bestätigt –, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere wenn sichergestellt ist, dass es Rechtsschutzmöglichkeiten gibt – diese können auch vom Ausland aus wahrgenommen werden; sie müssen nicht in Deutschland wahrgenommen werden – und dass Asylsuchende nicht schutzlos gestellt werden. Es muss also insbesondere sichergestellt werden, dass das Refoulement-Verbot eingehalten wird. Aber das ist sowohl in Österreich als auch in all unseren sonstigen Nachbarstaaten der Fall.
Die Dublin-III-Verordnung, die immer so schön herangezogen wird, steht Zurückweisungen gerade nicht entgegen. Sie regelt die Zuständigkeit für das Verfahren, aber nicht die Einreise in das Bundesgebiet. Wer nicht nach Deutschland eingereist ist, für den ist Deutschland auch nicht nach Asylverfahren und nach Dublin-IIIVerordnung zuständig.
Last, but not least: Die Asylverfahrensrichtlinie steht dem auch nicht entgegen, denn sie gilt nur an den Außengrenzen, aber nicht an den Binnengrenzen. Da muss man einfach nur den Schutzzweck berücksichtigen, dass niemand in ein unsicheres Drittland zurückgeschickt werden soll.
Daraus folgt: Das Unionsrecht steht Zurückweisungen gerade nicht entgegen. Weitere Folge ist: Damit ist nationales Recht uneingeschränkt anzuwenden.
Selbst wenn man einer anderen Rechtsansicht folgen sollte – das kann man ja immer machen –, sollte aber nach unserer politischen Auffassung die Rechtsansicht zur Anwendung kommen, die unseren nationalen Interessen am besten entspricht.
Deshalb von unserer Seite ein klares Ja zur Zurückweisung an den Grenzen, aber ein klares Nein zu politischem Theater und Schaufensteranträgen.
Geschätzter Herr Dr. Dietrich von der CSU, wir haben hier als AfD-Fraktion einen Antrag gestellt mit der Bitte, dass Sie diese Klage wegen dieses Artikels 16 unterstützen.