weil sie nämlich genau das für ihre Fantasien von einem autoritären und antidemokratischen, nicht freiheitlichen Staat brauchen, meine Damen und Herren.
Vor diesem Hintergrund finde ich einen solchen Antrag schon reichlich perfide. Sie beschließen auf der einen Seite am Wochenende, Millionen Menschen zu deportieren,
und auf der anderen Seite stellen Sie sich am Dienstag hier hin und wollen gegen die Bundesrepublik klagen, etwas gegen Asylmissbrauch zu unternehmen. Dazwischen stehen Sie treu an der Seite desjenigen, der Menschen als Marionetten missbraucht, indem er sie letzten Endes in die EU einschleust. Ganz ehrlich, meine Damen und Herren, das riecht nach Schmuddelecke.
Vielen Dank, Herr Kollege Hold. – Nächster Redner ist Herr Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Oftmals liest man in den Anträgen der AfD mehr, als drin steht. Ich bin es gewohnt, entsprechende Anträge möglicherweise auch zu vollziehen; das ist mein Beruf gewesen.
Jetzt schreiben Sie: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Bund einzureichen, da der Bund aufgrund der Mi
grationspraxis seine grundgesetzlichen Pflichten vernachlässigt." – Also, allgemeiner, verwaschener und unbestimmter geht es nicht, weil man gar nicht weiß, welche Pflichten es wären, die sich da ergeben.
In der Überschrift nennen Sie den Artikel 16a des Grundgesetzes. Das ist eigentlich Hohn gegenüber jedem Kollegen und jeder Kollegin, die jemals beim Bundesverfassungsgericht gedient haben. Sie beziehen sich in der Begründung auch noch auf den ehemaligen Bundesverfassungsrichter Di Fabio; würden Sie dem Ihren Antrag vorlegen, würde er fliehen und sich schämen, dass sein Name in diesem Kontext überhaupt genannt wird.
Oftmals erleichtert ein Blick ins Gesetz die Situation. Es ist schon genannt worden: Auf der einen Seite gibt es ein Einreiseverbot nach § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes schon jetzt; es wird in dem Bereich auch gehandhabt und auch von der Bundesinnenministerin verstärkt propagiert. Tatsächlich stellen wir fest, dass die Zahlen der Zurückweisungen in diesem Jahr im Verhältnis zum letzten Jahr zugenommen haben. Legen Sie mich jetzt nicht auf die einzelne Zahl fest; man spricht von insgesamt 20 %. Wir können das angesichts Ihres nächsten unbestimmten Antrags detailliert besprechen.
Auf der anderen Seite ist es tatsächlich so, dass wir in internationale Verträge eingebunden sind, etwa Artikel 3 der EU-Menschenrechtskonvention. Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention spricht im Prinzip vom Verbot einer Refoulement-Politik. Das heißt, ich darf nach diesen Verträgen keine Menschen ohne triftigen Grund zurückweisen.
Dann müssen wir uns darüber unterhalten, wie sich unsere internationalen rechtlichen Verpflichtungen in unsere staatliche Ordnung einfügen. Herr Hold, in diesem Zusammenhang würde ich es mir nicht so einfach machen. Man kann aber demokratisch über alles reden. Grundsätzlich geht es aber nicht, in diesem Bereich Pauschalismen anzuführen und zu sagen, hier würden Pflichten verletzt, die möglicherweise gar nicht benannt sind.
Dann zu den Details. Natürlich würde diese Klage, auch wenn sie gegen Artikel 16a des Grundgesetzes gerichtet wäre und wie immer auch von Ihnen begründet, nicht erfolgreich sein. Es ist einiges geschehen: Im sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz hat die Bundesregierung tatsächlich erweiterte
Durchsuchungsbefugnisse und eine Ausdehnung des Ausreisegewahrsams vorgesehen, um all diese Maßnahmen, die jetzt schon greifen, im Einzelnen zu ermöglichen. Die Zahlen gehen zurück.
Auch was Drittstaatenabkommen betrifft, haben wir mittlerweile mit Indien, Irak, Georgien und Marokko bindende Verträge geschlossen. Die Dinge laufen also; Sie müssen sich da insoweit gedulden.
Dieser Antrag ist natürlich nur dem geschuldet, dass Sie Stimmung machen wollen. Diese Stimmung hat im Prinzip niemand verdient: weder Sie, weil Sie in dem Zusammenhang keine weiteren Argumente vorbringen, was man draußen deutlicher machen müsste, weder sozusagen die Flüchtlinge und die Bundesregierung noch wir in diesem Haus, dass wir uns damit länger als angemessen beschäftigen. Wir lehnen diesen Antrag ab.
Vielen Dank, Herr Kollege Arnold. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Antrags.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt.