Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 42. Vollsitzung des Bayerischen Landtags und bitte Sie, sich vom Platz zu erheben.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, wollen wir den Ereignissen des schrecklichen Tages letzter Woche gedenken, des Attentats mitten in unserer Landeshauptstadt auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Kundgebung von Ver.di. Wir gedenken der zweijährigen Hafsa und ihrer Mutter Amel. Wir sind in Gedanken bei ihrem Vater und der gesamten Familie. Wir denken an die vielen, teils sehr schwer verletzten Teilnehmer dieser Demonstration und wünschen ihnen natürlich von dieser Stelle aus eine hoffentlich baldige und vollständige Genesung. Wir fühlen mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern dieser Demonstration, die durch diese fürchterlichen Vorkommnisse bestimmt psychisch stark belastet sind. Es war ein menschenverachtender Anschlag – völlig aus dem Nichts. Viele haben das aus nächster Nähe schwer traumatisiert erleben müssen. Wir danken allen, die sofort gehandelt haben, die gerettet haben, die geholfen haben, die sich gekümmert haben, insbesondere der Polizei und den Rettungskräften, die so schnell wie möglich gehandelt haben. Bayern trauert, und der Bayerische Landtag trauert. –
Jetzt ist es schwierig, den Übergang zu einer normalen Sitzung zu finden, noch dazu an einem Tag, an dem traditionsgemäß Blumen bei uns auf den Tischen stehen. Zur Erläuterung: Es ist eine langjährige Tradition, dass uns zum Valentinstag die Gartenbauverbände mit Blumen beglücken. Das sind die einzigen Objekte, die auch im Plenarsaal gezeigt werden dürfen. Das macht wenigstens ein schönes Bild. Ich bedanke mich bei den Verbänden und freue mich über diese Tradition.
Das verbinde ich auch mit den Glückwünschen an Kolleginnen und Kollegen. Am 9. Februar hatte der Kollege Alexander Flierl einen halbrunden Geburtstag. Am 14. Februar durfte Kollege Staatsminister Markus Blume ebenfalls einen halbrunden Geburtstag feiern. Heute hat Kollege Markus Striedl Geburtstag. Allen Geburtstagskindern wünschen wir nachträglich oder zum heutigen Tag alles Gute – herzlichen Glückwunsch!
Auf der Ehrentribüne begrüße ich unsere diplomatischen Gäste, die im Rahmen des 48. Internationalen Diplomatenlehrgangs des Auswärtigen Amtes den Bayerischen Landtag in Begleitung des Programmdirektors des Lehrgangs, Herrn Botschafter a. D. Jörg Ranau, besuchen. Dear guests, a very warm welcome to Germany, to Bavaria.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (Drs. 19/4760) - Erste Lesung
Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. – Zur Begründung erteile ich dem Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Erster Lesung den Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen – den IMPP-Staatsvertrag. Ich darf das in Vertretung der Kollegin Gerlach, die erkältungsbedingt verhindert ist, einbringen. Allein der Titel zeigt, dass es sich um einen sehr technischen Vorgang handelt. Gleichwohl muss das natürlich gemacht werden. Mich wundert es jedoch, warum wir bei solchen sehr technischen Vorgängen eine Aussprache brauchen. Die Staatsregierung hat sie nicht beantragt.
Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich mit den Fragen der Medizinerausbildung befassen, wissen sehr gut, dass es sich beim IMPP um ein sehr wichtiges Institut handelt, das dafür da ist, die Qualität und die Verlässlichkeit in der Medizinerausbildung, insbesondere bei der Gestaltung von Prüfungen, sicherzustellen oder zu organisieren. Das ist wichtig. Uns geht es darum, die medizinische Versorgung im ganzen Land auf einem sehr hohen Niveau aufrechtzuerhalten. Man kann das so sagen: Das Niveau der medizinischen Versorgung ist in ganz Deutschland sehr hoch. Dazu bedarf es nicht nur Krankenhäuser und Forschungseinrichtungen, sondern auch hochqualifizierter junger Medizinerinnen und Mediziner. Um diese Qualität zu gewährleisten, ist bei der Abnahme und der Gestaltung von Prüfungen ein hohes Niveau und eine große Verlässlichkeit erforderlich.
Das Ganze gibt es schon sehr lange, über 50 Jahre. Erstmals wurde im Jahr 1970 der Staatsvertrag zwischen den Ländern geschlossen. Es nimmt nicht wunder, dass es im Laufe der Jahrzehnte den einen oder anderen Änderungsbedarf gibt. Dies betrifft beispielsweise gesetzliche Änderungen der Approbationsordnung für Zahnärzte oder der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Dadurch ändern sich auch wieder die Aufgaben dieses Instituts. Es sollen auch Verwaltungsabläufe verändert werden. Das sind alles sehr technische Punkte. Sie sind aber laut Expertinnen und Experten gleichzeitig auch wichtig und notwendig, um die Qualität dieses Instituts und damit auch der Ausbildung und Prüfungen der Medizinerinnen und Mediziner sicherzustellen. Der Bayerische Ministerrat hat diesem Änderungsstaatsvertrag am 18. April 2023 zugestimmt. Vom Bayerischen Landtag, dem es ordnungsgemäß zugeleitet wurde, kam keine Stellungnahme. Das klingt letztlich nach Zustimmung. Herr Kollege Holetschek in seiner damaligen Funktion als Gesundheitsminister hat unterzeichnet. Mittlerweile haben alle Länder den Änderungsstaatsvertrag unterzeichnet, weshalb wir, die Staatsregierung, das Hohe Haus ersuchen, nach den Regeln unserer Verfassung diesem Staatsvertrag zuzustimmen. Darum bitte ich.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich eröffne die Aussprache. Die vereinbarte Redezeit beträgt 29 Minuten. Als Erster spricht Herr Kollege Andreas Winhart für die AfD-Fraktion.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! In Wahlkampfzeiten wird uns dieser Tagesordnungspunkt sicherlich nicht zu emotionalen Höhepunkten leiten. Die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen ist heute das Thema. Es ist vollkommen richtig, die Zahnmediziner und die Psychotherapeuten in dieses Institut hineinzunehmen.
Die mit diesem Abkommen vorgenommenen Änderungen sind eher technischer Art. Deswegen müssen wir uns darüber nicht groß streiten. Die Frage ist nur, warum die deutsche Sprache in diesem Abkommen mit geschlechterspezifischen Anpassungen unnötigerweise verkompliziert wird. Man hätte den Text dieses Abkommens auch komplett gendern können, indem man nicht auf zwei Geschlechter abstellt, sondern auf 57. Wir sehen in diesem Abkommen keine großen Probleme. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Qualität der medizinischen und pharmazeutischen Ausbildung ist für die zukünftige Gesundheitsversorgung von entscheidender Bedeutung. Der Freistaat Bayern hat deshalb darauf ein besonderes Augenmerk gerichtet. Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger haben eine höhere Lebenserwartung, die sich auf die medizinischen Fachkräfte, die Ärzte, das Pflegepersonal und die Therapeuten durchschlägt. Auch die Ärztinnen und Ärzte werden älter. Deshalb müssen für viele fachärztliche Praxen Nachfolger gefunden werden, insbesondere in den ländlichen Regionen. Bei mir zu Hause könnte in wenigen Jahren eine Gefährdung der flächendeckenden medizinischen Versorgung drohen.
Der Freistaat Bayern steuert dieser Entwicklung mit der Landarztquote und mehr Studienplätzen entgegen. In meiner Heimatregion Niederbayern haben wir zum Beispiel einen Medizincampus eingerichtet und gehen damit in der Gesundheitspolitik Bayerns voran. Bayern ist im Übrigen Reha-Land Nummer eins.
Jetzt sind aber auch andere Bundesländer gefordert, bei den Medizinstudienplätzen Gas zu geben. Es kann einfach nicht sein, dass es immer noch Länder wie Bremen oder Brandenburg gibt, wo die Studenten nicht in der Humanmedizin ausgebildet werden können. Deswegen appelliere ich an die anderen Länder, dem guten Beispiel Bayerns zu folgen. Das oberste Ziel der Gesundheitspolitik muss es immer sein, wohnortnah und patientenorientiert medizinische Versorgung sicherzustellen. Für das, was wir fordern, benötigen wir in vielen Bereichen, in denen die Qualität normiert, garantiert und geprüft wird, bundeseinheitliche Ausbildungen.
Eine zentrale und bundesübergreifende Institution, die diese Qualität durch standardisierte Prüfungen sichert, ist das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, IMPP, in Mainz. Dieses Institut wurde im Jahre 1972 durch einen Staatsvertrag gegründet. Jedes Land entsendet einen Vertreter in den Verwaltungsrat dieses Instituts. Dieser Verwaltungsrat ist das Aufsichtsgremium des IMPP und zugleich Dienstherr für die dort tätigen Mitarbeiter. Dieses Institut ist eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, die für die Erstellung, die Durchführung und die Auswertung der bundeseinheitlichen Prüfungen verantwortlich ist. Es stellt zudem sicher, dass die Prüfungsinhalte nicht nur fachlich fundiert, sondern auch praxisnah und auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand sind. Das Institut arbeitet dabei mit den Universitäten, den Fachgesellschaften, mit den Landesprüfungsämtern und vielen Akteuren im Gesundheitswesen eng zusammen.
Neben der Prüfungsgestaltung widmet sich das IMPP der Weiterentwicklung der Prüfungsformate und der medizinischen Bildungsforschung. Ziel ist es, die Prüfungen kontinuierlich an die Anforderungen der modernen Medizin und Pharmazie anzupassen, um so eine bestmögliche Ausbildung der Fachkräfte von morgen zu gewährleisten. Der vorliegende Antrag mit dem Titel "Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen" kann als notwendige und alternativlose Anpassung des Staatsvertrags an die heutige Zeit angesehen werden. Damit werden die Aufgaben des Instituts genauer definiert und erweitert.
Den grundsätzlichen Willen zur Änderung dieses Abkommens bekundeten die Länder bereits auf der 93. Gesundheitsministerkonferenz im Jahre 2020. Ich weise darauf hin, dass dieses Institut nicht in Bayern liegt, sondern in Rheinland-Pfalz. Dem Staatsvertrag müssen die Bundesländer mit ihren unterschiedlichen Regierungskoalitionen zustimmen. Der Vertrag wurde zuletzt im Jahr 2001 angepasst. Was muss jetzt geändert werden? – Im Jahr 2021 traten die Änderungen der zahnärztlichen Approbationsordnung in Kraft. Darin eingeschlossen sind Änderungen von staatlichen Prüfungen innerhalb der Ausbildung. Die Länder sollen sich einer Einrichtung bedienen, die die Prüfungsfragen vorbereitet. Genau hier kommt das IMPP ins Spiel.
Die Aufgaben im Zusammenhang mit der zahnärztlichen Prüfung sind ursprünglich nicht vorgesehen gewesen. Deshalb muss der Staatsvertrag um diese Kompetenz ergänzt werden. Das Gleiche gilt für die Approbationsordnung in der Psychotherapie. Auch hier muss das geänderte Aufgabenfeld berücksichtigt werden. Dadurch wollen wir Praktikabilität und Rechtssicherheit schaffen. Ich muss nicht weiter begründen, dass in dieser Zeit sowohl die Zahnärzte als auch die Psychotherapeuten zu den Grundpfeilern der Gesundheitsinfrastruktur gehören. Diese wichtigen Felder benötigen auch Rechtssicherheit. Dies wird mit der jetzt vorgenommenen und zugegebenermaßen etwas sperrigen Anpassung des Staatsvertrags gewährleistet.
Bezüglich der Finanzierung darf ich anmerken, dass das erweiterte Aufgabenspektrum des Instituts bereits in die Haushaltsaufstellungen der Jahre 2020 bis 2022 eingeflossen ist. Für die Zukunft sind keine schwerwiegenden finanziellen Auswirkungen abzusehen. Der Königsteiner Schlüssel wurde bei dieser Änderung implementiert. Zu den weiteren Änderungen gehören auch zeitgerechte Möglichkeiten, zum Beispiel dass der Verwaltungsrat Onlinesitzungen durchführen kann. Gleichzeitig sollen Regelungen für den innerbetrieblichen Dienst geschaffen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung erhielt im Dezember die Mitteilung, dass alle Länder den Änderungsstaatsvertrag unterzeichnet hätten. Jetzt ist nur noch eine formelle Zustimmung des Bayerischen Landtags gemäß Artikel 72 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung erforderlich. Innerhalb der Frist gingen keine Stellungnahmen der Fraktionen ein. Kurzum: Die Anpassungen sind allesamt sinnvoll und zeigen, dass die Staatsverträge am Puls der Zeit rechtssicher gehalten werden. Ich bitte Sie um wohlwollende Begleitung und um Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich könnte ich jetzt meine Redezeit nutzen, um alles anzubringen, was wir schon immer zur Gesundheits- und Wissenschaftspolitik wissen wollten. Ich denke, ich lasse das einfach. Es
wurde bereits gesagt: Letztlich handelt es sich hier um eine Formalie. Der Staatsvertrag muss aufgrund bundesrechtlicher Änderungen angepasst werden.
Das IMPP gibt es schon sehr lange. Die wesentliche Änderung dieses Abkommens besteht darin, dass das Institut neben medizinischen und pharmazeutischen Staatsexamen auch noch für Psychotherapie und für Zahnmedizin zuständig wird. Das ist absolut nachvollziehbar. Dafür muss die Rechtsgrundlage geändert werden. Mir ist auch nicht bekannt, dass es dagegen politische Gründe gäbe.
Die Übernahme dieser Aufgaben durch das IMPP ist nur folgerichtig. Wir können unsere Zustimmung bedenkenlos erteilen, wie das bereits alle anderen Bundesländer getan haben. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer! Ich muss mich meiner Vorrednerin anschließen. Es ist bereits alles gesagt worden; aber ein bisschen etwas muss ich auch noch sagen.
Für unsere medizinische Versorgung ist es sehr wichtig, dass wir eine gleichmäßige Ausbildung und bundesweit einheitliche Prüfungen haben. Dafür ist das IMPP wichtig. In diesem Zusammenhang hoffen wir, dass die Prüfungsfragen der zahnärztlichen Versorgung und der Psychotherapie aufgenommen werden. Ich bitte um wohlwollende Begleitung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag ist höchst sinnvoll. Überhaupt nicht sinnvoll ist es, hier auf einer Aussprache zu bestehen, weil es nur um verwaltungstechnischen Kleinkram, um die Zustimmung zum Abkommen sowie zur Änderung eines Abkommens geht. Offenbar hat es aber die AfD-Fraktion als wichtig empfunden, daraus einen extra Tagesordnungspunkt zu machen. Sie können sich ein Bild davon machen, ob die AfD-Fraktion etwas anderes, vielleicht auch Dringenderes zu tun haben könnte. Leider hat sich der Verdacht bestätigt, dass der Begriff "gendergerechte Sprache" zu einer ebenso automatischen wie hysterischen Reaktion geführt hat, ganz unabhängig davon, worum es eigentlich geht.
Es geht übrigens gar nicht einmal um das Gendersternchen. Ihnen dürfte nicht entgangen sein, dass es mittlerweile überall Leiterinnen und Leiter gibt. Sie sollten auch zur Kenntnis nehmen, dass die Arzt- und Medizinberufe heute zunehmend weibliche Berufe sind. Wenn das ein Problem für Sie ist, dann sollten Sie vielleicht um Hilfe und Beratung nachsuchen.
Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, das Abkommen dem Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention als feder
führendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.