Protokoll der Sitzung vom 19.02.2025

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmliste.

(Siehe Anlage)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das scheinen alle Fraktionen des Hauses zu sein. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (Drs. 19/3816) - Zweite Lesung

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/3816 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie auf der Drucksache 19/4821. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung mit der Maßgabe, dass im Vollzitat die Wörter "Gesetz vom 10. August 2023 (GVBl. Seite 499)" durch die Wörter "§ 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. Seite 579)" ersetzt werden und in den Platzhalter von § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. März 2025" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/4821.

Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, können wir auch gleich zur Schlussabstimmung kommen.

Wer dem Gesetz in der soeben beschlossenen Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist dieselbe Formation. Alle Fraktionen stimmen zu. Vielen herzlichen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Das sehe ich nicht. Enthaltungen? – Das sehe ich auch nicht. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes".

Bevor ich Tagesordnungspunkt 4 aufrufe, möchte ich noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 wieder Wahlen mit Namenskarte und

Stimmzettel stattfinden. Deswegen bitte ich Sie, die Stimmkartentaschen abzuholen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Aufnahmegesetzes - Bayerisches Asylnotstandsgesetz (Drs. 19/3866) - Zweite Lesung

Für die Gesamtredezeit wurden 29 Minuten vereinbart. – Ich eröffne die Aussprache, und als erster Redner hat Kollege Christoph Maier für die AfD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In der Zweiten Lesung unseres heutigen Gesetzentwurfes sollte es nicht mehr notwendig sein, Ihnen die Argumente vorzutragen, die für dieses Gesetz sprechen. In Fragen der Migrations- und Zuwanderungspolitik hat die Propaganda des politisch-medialen Komplexes seit dem Jahr 2015 eine dermaßen starke Gehirnwäsche betrieben, dass selbst Terroranschläge im Wochenrhythmus in Bayern nicht zu einem Umdenken führen, sondern zu weiteren Demonstrationen gegen Rechts.

Nach Aschaffenburg vor wenigen Wochen jetzt vor wenigen Tagen ein totes Kind in München, das mitsamt der Mutter von einem abgelehnten afghanischen Asylbewerber, der auf Geheiß der Stadt München seine Duldung bekommen hat, zusammengefahren wurde. Das ist wirklich ein tragisches Schicksal, dass diejenigen, denen man die Duldung für dieses Land ausspricht, jemanden zu Tode fahren.

Sehr geehrte Damen und Herren, das sind die Zustände hier in Deutschland.

(Beifall bei der AfD)

Anstatt dass Sie zu einem Umdenken bewegt werden, anstatt dass Sie darüber nachdenken, welche Lösungen jetzt notwendig sind, sitzt Innenminister Herrmann weiterhin hier herum, und 1.800 ausreisepflichtige Afghanen tummeln sich in Bayern, obwohl die bayerische Polizei diese sofort in Abschiebehaft nehmen und in ihre Heimat zurückführen müsste. Das ist der Zustand in Bayern.

(Beifall bei der AfD – Widerspruch bei der CSU – Thomas Huber (CSU): Keine Ahnung von Zuständigkeiten!)

Ich hätte von der Bayerischen Staatsregierung endlich ein hartes Durchgreifen erwartet; denn schließlich geht es jetzt um Ihre Lebens- und Existenzfrage; denn Sie wissen genau, in diesem Land werden in Zukunft andere den Ton angeben. Das werden nicht mehr Sie sein. Das werden diejenigen sein, die seit dem Jahr 2015 auf die dramatische Entwicklung hinsichtlich der Sicherheitslage in Deutschland hingewiesen haben.

(Beifall bei der AfD)

Es ist eine Heuchelei, eine abermalige Heuchelei, die von Ihnen hier in diesem Hohen Haus vollzogen wurde. Ich habe kein Interesse daran, dass wir hier jede Woche eine Trauerminute einlegen müssen, Sie weiterhin untätig bleiben und die abgelehnten Asylbewerber in Deutschland belassen.

(Michael Hofmann (CSU): Selbstverständlich haben Sie ein Interesse daran!)

Das ist eine Schande, die Bayern nicht verdient hat.

(Beifall bei der AfD)

Bei den Beratungen im Ausschuss hinsichtlich unseres Bayerischen Asylnotstandsgesetzes waren die Regierungsfraktionen ahnungslos und konnten keine Lösungen aufzeigen, wie die Problematik in den Griff zu bekommen ist. Sie können keine zufriedenstellenden Antworten geben; aber wir als AfD haben einen Lösungsweg aufgezeigt. Wenn Sie schon behaupten, wir können das Problem nicht auf europäischer Ebene und auch nicht auf nationaler Ebene lösen, dann müssen wir auf kommunaler Ebene tätig werden und die Kommunen darin stärken, die Zuweisung von Asylbewerbern in ihr Gemeindegebiet abzulehnen.

Dafür haben wir dieses Gesetz, das Bayerische Asylnotstandsgesetz, entwickelt. Mit diesem Bayerischen Asylnotstandsgesetz wird es den Kommunen ermöglicht, einen Widerspruch gegen die Zuweisung von Asylbewerbern in ihre Gemeinde gegenüber der Regierung durchzusetzen. In vielen Gesprächen mit den Bürgern und den Bürgermeistern kam immer wieder der Einwand, dass man sich über die Köpfe der Menschen vor Ort hinwegsetzt, dass die Zuweisungen rein willkürlich – und möglicherweise auch politisch motiviert – genau dort erfolgen, wo eine CSUStaatsregierung ein Feuer schüren möchte. Daher ist es notwendig, dass die Gemeinden endlich in die Lage versetzt werden, selbst über die Zuweisung von Flüchtlingen in ihr Gemeindegebiet zu entscheiden.

Jede Gemeinde kann entscheiden, wie viele Plakate aufgehängt werden, ob in DIN A0 oder DIN A1; aber die Gemeinden sind nicht berechtigt, darüber zu entscheiden, ob 10 Asylbewerber, 50 oder 500 Asylbewerber in ihr Gemeindegebiet zugeteilt werden. Das ist ein Zustand, der in Bayern geändert werden muss und auch geändert werden kann.

(Beifall bei der AfD)

Bis vor wenigen Wochen haben Sie noch behauptet, dass man auf nationaler Ebene keine Lösungen finden kann. Sie haben gesagt, man muss alles auf europäischer Ebene regeln; aber auf einmal soll es hier auch gehen, dass wir die Grenzen dichtmachen und die Asylbewerber konsequent abschieben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, rechtlich ist alles möglich, wenn man es nur möchte; aber ich stelle fest, dass bei der CSU der Wille fehlt, eine konsequente Wende in der Migrationspolitik herbeizuführen. Mit dem Widerspruchsrecht der Gemeinden kann dieser vermeintliche Wille der CSU auf kommunaler Ebene noch einmal artikuliert und unterstützt werden, damit die CSU auch nach der Bundestagswahl genau das macht, was sie uns vorher verspricht, nämlich eine konsequente Migrationspolitik umzusetzen.

Diese neuen Lösungen, die wir aufgezeigt haben, sind der Anfang für eine neue Politik in unserem Land. Sie wissen es: Die Mehrheiten dafür sind da, man muss sie nur nutzen. Man kann es besorgten Bürgern nicht verwehren, wenn sie einfach nicht wollen, dass Terroristen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld wohnen.

(Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))

Stimmen Sie daher diesem Gesetzentwurf zu, und Bayern wird endlich wieder sicher sein.

(Beifall bei der AfD)

Herr Kollege Maier, bevor ich dem Kollegen Schuberl für eine Zwischenbemerkung das Wort erteile, will ich nur darauf hinweisen, dass es,

glaube ich, dem Innenminister nicht vorzuwerfen ist, wenn er bei der Debatte zur Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs, der seinen Zuständigkeitsbereich betrifft, im Plenum anwesend ist. Ich glaube, das kann man ihm nicht vorwerfen.

(Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

Jetzt hat zu einer Zwischenbemerkung der Kollege Schuberl das Wort.

Herr Maier, Sie sprechen immer davon, dass die abgelehnten Asylbewerber oder die von Ihnen als illegal bezeichneten Migranten oder die Straftäter abgeschoben werden sollen. Es gibt in Deutschland insgesamt ungefähr 240.000 abgelehnte, ausreisepflichtige Asylbewerber. Sie reden stets von Millionen von Menschen, die Sie vertreiben wollen. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass es so nicht stimmt, wie Sie es sagen.

(Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))

Sie wollen nicht die Illegalen oder die Ausreisepflichtigen abschieben. Sie wollen, wie Sie es immer wieder sagen, Millionen von Menschen aus diesem Land vertreiben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bitte, Herr Kollege Maier.

Leider sind manche Leute nicht in der Lage, das zu erfassen, was im Ausschuss schon gesagt wurde. In Deutschland befinden sich circa 400.000 afghanische Asylbewerber, circa eine Million syrische Asylbewerber und 1,5 Millionen ukrainische Bürgerkriegsflüchtlinge. Selbstverständlich müssen all jene, die nur auf Zeit nach Deutschland kamen, mit Ablauf einer gewissen Zeit wieder in ihre Heimat zurückkehren.

(Gülseren Demirel (GRÜNE): Was ist mit diesen Fällen?)

Wer die Zahlen zusammenrechnen kann, der kommt auf eine Summe, die im Millionenbereich liegt.