Antrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Prof. Dr. Ingo Hahn, Harald Meußgeier u. a. und Fraktion (AfD) ASP noch entschlossener bekämpfen: Anreize zur Tierseuchenbekämpfung erhöhen (Drs. 19/4111)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Abgeordnete Mannes für die AfD-Fraktion. Bitte schön.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben gerade über die Landwirtschaft gesprochen. Unsere Landwirtschaft ist der Prügelknabe der wohlstandsverwahrlosten Politikerkaste. Das muss ich schon mal sagen. Aus Brüssel kommen täglich absurde bürokratische Auflagen für Landwirte. In Berlin sagt man dann: Man muss leider auf Brüssel hören. Und was sagt die Staatsregierung? – Uns sind die Hände gebunden.
Das alles schwächt unsere Betriebe schon enorm, auch wenn die Vorgaben in Deutschland dann besonders streng ausgelegt werden. Die Regierungen in Brüssel und Bayern schauen dem regelrechten Ruin unserer Landwirte tatenlos zu.
Leider kommen zu dem politisch verursachten Niedergang jetzt noch gravierende Probleme von außen dazu: Tierseuchen. Deswegen haben wir heute auch einen Antrag zur besseren Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vorgelegt. Die 3.000 Schweinehalter in Bayern sind in großer Sorge wegen der ASP, die sich immer weiter ausbreitet. Die Schweinehalter stehen wegen der ständigen Verschärfung unter anderem auch der Auflagen sowieso schon wirtschaftlich extrem unter Druck. In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Schweinemäster halbiert. Das ist keine gute Nachricht. Das Näherkommen der Afrikanischen Schweinepest an die bayerische Grenze bringt auch immer größere Gefahren für Bayern. Die aufgeblasene Bürokratie in Bayern ist auch keine Hilfe. Das Seuchenmanagement ist auf drei Ministerien verteilt: Schutzzonen unterstehen dem Agrarministerium, die unteren Jagdbehörden unterstehen dem Wirtschaftsministerium, und für die Präventionsmaßnahmen ist das Umweltministerium zuständig. Effizienz sieht anders aus.
Beim Kampf gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest setzt Bayern vor allem auf Zäune. Die Erfahrung zeigt aber – in Brandenburg gab es das –, dass Zäune schon geholfen, aber die Ausbreitung letzten Endes nicht verhindert haben. Es ist natürlich auch schwierig, die Ausbreitung einer solchen Seuche komplett zu verhindern. Das Agrarministerium hat die Landwirte dann auch aufgerufen, die Status-Untersuchung ASP zu nutzen. Das ist ein freiwilliges Verfahren. Bis Juli 2024 – ich habe das mal nachgesehen – haben 196 Betriebe daran teilgenommen. Das war kein Erfolg.
Wir sind davon überzeugt, dass die effektivste Maßnahme die Bejagung von Wildschweinen ist. Ohne Wildschweine kann sich die ASP eigentlich kaum verbreiten. Das Umweltministerium hat ja schon ein bisschen reagiert und die Abschussprämie für Jäger in Grenznähe auf 100 Euro pro Tier erhöht. Aber wir sind der Meinung, dass das nicht reicht. Die Abschusszahlen liegen zwischen 70.000 und 80.000. Wir fordern, dass die Aufwandsentschädigung für erlegte Wildschweine in den Grenzgebieten noch mal deutlich erhöht wird.
Jedes Wildschwein muss nach Abschuss beprobt und untersucht werden, und das ist kostenintensiv. Die Beprobung von Wildschweinen für das ASP-Monitoring soll zusätzlich mit 30 Euro extra vergütet werden. Das fordern wir auch in unserem Antrag. Wir sind der Meinung, dass die Afrikanische Schweinepest so noch viel besser bekämpft werden kann.
Aber abgesehen von der Schweinepest und dem Jagen von Wildschweinen geht es uns natürlich vor allem um die Zukunft der bayerischen Schweinehaltung.
Bei einem tatsächlichen ASP-Szenario wären die wirtschaftlichen Schäden enorm. Das weiß sogar die SPD, oder?
Wir, die AfD, wollen in Zukunft heimische Tiererzeugung sichern, damit wir auch weiter unser eigenes Fleisch auf unseren Tellern haben und essen können und nicht womöglich aus China importieren. Stimmen Sie also unserem Antrag zu!
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Liebe AfD-Fraktion, ich muss mich immer wundern: Wenn man Ihren Anträgen, Ihren Vorträgen hier lauscht, dann vergeht erst mal ein Drittel der Redezeit damit, dass Sie hier noch – das ist jetzt wahrscheinlich auch dem Wahlkampf geschuldet – Ihre Wahlkampfbotschaften loswerden wollen. Sie malen ein Schreckensszenario an die Wand, dass aufgrund der überbordenden Bürokratie und Zusammenhilfe von Brüssel, Bund und Bayern der Niedergang der bayerischen Landwirtschaft regelrecht heraufbeschworen wird.
Leider kommt noch hinzu, dass Sie keine Ahnung von Zuständigkeiten und Kompetenzen haben. Klar, Zuständigkeiten haben wieder mit Bürokratie zu tun. Das ist wohl ein Feindbild für Sie. Aber ich sage es Ihnen: Für die Tierseuchenbekämpfung in Bayern ist ganz klar das Umweltministerium zuständig. Diese Probennahme, die Antragstellung für diese freiwilligen Leistungen, um die es in Ihrem Antrag eigentlich geht, das läuft über das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Unbestritten ist die Afrikanische Schweinepest eine gefürchtete Tierseuche, die wir in Bayern natürlich verhindern wollen. Bisher ist es uns gelungen, dank der präventiven Maßnahmen, die hier in Bayern ergriffen werden. Ich denke, Sie haben den Antrag irgendwann mal geschrieben und erst im November eingereicht, weil Sie in keiner Weise das Wort Hessen in Ihrem Antrag erwähnt haben. Das war ja schon im Juni, dass die Tierseuche noch mal näher an Bayern herankam. Das kommt in Ihrem Antrag nicht vor. Ich spare mir jetzt auch auszuführen, was aufgrund der Geschehnisse in Hessen in Hausschweinbeständen und Wildschweinbeständen, bei Schwarzwild, in Bayern noch gemacht wurde.
Ich möchte nicht vom eigentlichen Thema ablenken. Ihnen geht es um die Bejagung von Schwarzwild als Überträger der Afrikanischen Schweinepest. Mit den freiwilligen Leistungen wurde ein Anreiz geschaffen. Sie wurden im Jahr 2020 von
20 auf 70 Euro erhöht. Sie fordern jetzt eine weitere Erhöhung von 70 auf 80 Euro für die Bejagung von Schwarzwild in Bayern. Sie fordern 150 Euro statt 100 Euro für die Bejagung von Schwarzwild in den grenznahen Gebieten zum Ausbruchsgeschehen. Sie fordern auch 30 Euro für die Probenentnahmen im Monitoring, wenn Sie wissen, worum es da geht, statt bisher 20 Euro.
Ich bin Jägerin und in der Jägerschaft unterwegs. Zu mir hat noch kein Jäger gesagt: Wenn du mir vom Freistaat Bayern je 10 Euro mehr beschaffst, dann würde ich das machen, aber so lasse ich die Sau da liegen und nehme keine Probe. Wenn du mir statt 70 Euro 80 Euro gibst, dann gehe ich noch viel lieber nachts auf die Schwarzwildjagd. – Lieber Kollege, das ist doch an den Haaren herbeigezogen. Ich frage mich wirklich, warum so ein Antrag im Haushaltsausschuss diskutiert wird. Dort ging es wahrscheinlich zu wenig um fachliche Inhalte. Dort wissen sie es fachlich nicht so sehr in der Tiefe; deswegen diskutieren wir es jetzt noch aus der Sicht der Fachpolitiker für Seuchen. Zu mir hat also noch kein Jäger gesagt: Ich mache das, wenn du mir 10 Euro oder 50 Euro mehr gibst. – Ich frage mich, warum man diesen Antrag ins Plenum hochzieht. Ich weiß: Der Jäger geht nicht aus finanziellen Gründen auf die Jagd. Der Jäger macht das aus Solidarität zur Landwirtschaft, zur Verhinderung von Wildschäden im eigenen Revier, aber vor allem aus der inneren Verpflichtung und aus ureigenstem Interesse.
Die Aufwandsentschädigung ist auskömmlich. Es gab bislang keinen Ausbruch und auch noch keinen Nachweis der Afrikanischen Schweinepest in Bayern. Ich hoffe, dabei bleibt es. Wir lehnen diesen Antrag ab.
Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Andreas Winhart von der AfD-Fraktion vor. Bitte schön.
Werte Kollegin, Sie haben gesagt, Sie seien Jägerin. Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal Schwarzwild erlegt haben.
Erstens. Niemand lässt geschossenes Wild liegen. Ich glaube nicht, dass ein Jäger etwas erlegt und dann draußen liegen lässt. Ich halte das für komplett abstrus.
Zweitens. Sie wissen ja, man hat die Untersuchung auf die Aujeszkysche Krankheit. Man hat auf ASP zu untersuchen. Man hat auf Radium und Cäsium zu untersuchen. Meistens hat man durch die Landratsämter oder Veterinärämter und die Tierärzte, die das anbieten, verschiedene Anlaufstellen. Das heißt, man fährt eigentlich Ewigkeiten durch die Gegend, was einen riesigen zeitlichen Aufwand bedeutet. Die Entschädigungen, die aktuell angeboten werden, sind einfach nicht mehr auskömmlich. Deshalb wäre es sinnvoll, darüber nachzudenken, ob dieser AfD-Antrag zustimmungsfähig ist.
Ja, das ist richtig. Ich meinte aber – das ist der Beweis, dass Sie doch nicht zwischen dem Erlegen und dem Monitoring unterscheiden –, dass der Jäger wegen 10 Euro mehr nicht überlegt, ob er vom Fallwild, das er auffindet, eine Probe nimmt oder nicht. Vielmehr nimmt er sie, weil er dazu verpflichtet ist.
Die 10 Euro Erhöhung, die Sie mit Ihrem Antrag fordern, machen wirklich keinen Unterschied. So viel Vertrauen in die Ehre darf man bei der Jägerschaft schon haben.
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD zur Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Wildschweinbejagung im Jahr 2025 ist aus einer Reihe von Gründen abzulehnen. Der Antrag fordert, wie schon Frau Kollegin Dr. Loibl dargestellt hat – die AfD wird ihren Antrag kennen –, die Aufwandsentschädigung auf 80 Euro anzuheben, während die aktuelle Aufwandsentschädigung bei 70 Euro liegt. Für Grenzgebiete wird sogar eine Erhöhung auf 150 Euro gefordert im Vergleich zu den geltenden 100 Euro. Diese Forderungen sind einfach unsinnig und unverhältnismäßig und durch die aktuelle Situation nicht gerechtfertigt. Das wurde auch schon erwähnt: Bayern ist glücklicherweise frei von der Afrikanischen Schweinepest. Denken Sie denn, dass ein bayerischer Jäger in klirrender nächtlicher Kälte auf ein Wildschwein ansitzt, weil Sie ihm mit einem 10-Euro-Schein zusätzlich vor dem Gesicht herumfuchteln? Ich glaube nicht. Des Weiteren ist in vielen bayerischen Gegenden die Strahlenbelastung – dafür kann niemand hier etwas – wegen der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl noch immer sehr hoch. Das führt dazu, dass in vielen Gebieten davon abgeraten wird, Wildschweinfleisch zu essen.
Der Antrag übersieht außerdem, dass bereits effektive Maßnahmen zur Wildschweinkontrolle in Bayern in Kraft getreten sind. Das bestehende Anreizprogramm wurde für das Jagdjahr 2023/2024 fortgesetzt und hat sich als wirksam erwiesen.
Auch zu Ihrer Motivation habe ich etwas anzumerken. Im Grunde habe ich keine Fragen, weil ich Sie schon länger kenne. Die AfD versucht hier, ein komplexes ökologisches Problem mit simplen finanziellen Anreizen zu lösen. Dies entspricht ihrer typischen Herangehensweise, komplexe Themen zu vereinfachen, um populistische Lösungen anzubieten. Bayern hat bereits ein umfassendes Programm zur Wildschweinkontrolle implementiert. In Grenzgebieten zu Sachsen und Thüringen und der Tschechischen Republik wird bereits eine erhöhte Entschädigung in Höhe von 100 Euro gezahlt. Für die Beprobung von Wildschweinen im Rahmen des ASP-Monitorings wird eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Tier gewährt. Ein vereinfachtes digitales Antragsverfahren wurde eingeführt, um den Prozess für Jäger zu erleichtern.
Die geforderte Erhöhung der Entschädigungen würde zu einer erheblichen Mehrbelastung des Staatshaushalts führen. Das sage ich als Oppositioneller hier in Bayern. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage und der Tatsache, dass an anderer Stelle Mittel für den Naturschutz gekürzt werden, ist eine solche Ausgabenerhöhung nicht zu rechtfertigen.
Der Antrag der AfD ist abzulehnen, da er weder die bestehenden effektiven Maßnahmen berücksichtigt noch eine nachhaltige Lösung für das Wildschweinmanagement bietet. Stattdessen sollten wir uns auf die Fortsetzung und Optimierung, wo immer möglich, der bestehenden Programme konzentrieren, die sich bereits als wirksam erwiesen haben.
Ich erlaube mir einen Hinweis an die Staatsregierung und an die Kollegin Dr. Petra Loibl: Falls es noch nicht geschehen ist, bitte ich die Jägerschaft zu sensibilisieren, weil wir Menschen und insbesondere die Jägerinnen und Jäger Träger der Keime
sein können. Wer nach der Jagd nach Hause kommt und als Bauer eine Tierhaltung betreibt, sollte vor dem Betreten des eigenen Hofes besonders schauen. Eine Aufforderung könnte lauten: Bitte, liebe Jägerin, lieber Jäger, geh, bevor du deinen Hof betrittst, mit den Stiefeln durch das Desinfektionsbad und schaue, wo du deine Kleider ablegst, die du getragen hast, als du das Tier beprobt hast. – Falls das noch nicht geschehen sein sollte, wäre das vielleicht eine Aufforderung, die man den Jägern in den Versammlungen noch einmal nahebringen könnte.
Ansonsten sind wir bestens aufgestellt. Ich habe mich mehrfach von der Fachkenntnis des Herrn Dr. Ulrich Wehr vom Umweltministerium überzeugt. Ich bin im Gegensatz zur AfD davon überzeugt, dass wir zumindest zunächst nichts weiter brauchen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Afrikanische Schweinepest ist in der Tat eine schreckliche Tierseuche. Gott sei Dank und auch den bayerischen Jägerinnen und Jägern, den Ehrenamtlichen und der Landwirtschaft sei Dank, dass diese Seuche noch nicht im Freistaat ausgebrochen ist. Der Freistaat hat die Bedrohung rechtzeitig erkannt und dementsprechend Maßnahmen ergriffen. Entnahmeprämien und Prämien für abgegebene Proben wurden eingeführt. Die Staatsregierung hat den Schutzkatalog noch zusätzlich finanziell untermauert.