Protokoll der Sitzung vom 24.01.2024

Deswegen halte ich das für einen ausgesprochen schwierigen Umgang mit diesem Thema in der ganzen Zeit, und ich denke auch, dass wir am Ende nicht um eine Anhörung herumkommen werden, weil dieser Gesetzentwurf so, glaube ich, noch nicht wirklich tauglich ist.

(Beifall bei der SPD)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Damit ist der Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 b auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des ITStaatsvertrags (Drs. 19/229) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden auch hier nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Fabian Mehring das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich darüber, dass wir gleich zu Beginn des neuen Parlamentsjahres miteinander über Digitalisierung als eines der großen Masterthemen unserer Zeit debattieren können. Ich kündige schon einmal an, dass dies in nächster Zeit häufiger der Fall sein wird, gebe allerdings auch zu, dass die Haushaltstechnik des ITStaatsvertrages, um den es heute geht, nicht gerade zu den most sexiest Themen meines Hauses gehört. Aber auch hier müssen wir gemeinsam durch. Gestatten Sie mir deshalb zunächst einmal, ein bisschen herauszuarbeiten, warum dies trotzdem ein lohnenswertes Unterfangen ist, weshalb die Verwaltungsdigitalisierung unser aller Unterstützung verdient, auch dann, wenn sie immer ein bisschen bornierter und antiquierter daherkommt in Relation zu den hipperen Zukunftsthemen, die mein Haus ansonsten verantworten darf.

Ich will unter all den Gründen, die dafürsprechen, zwei herausgreifen und dafür sensibilisieren. Zum einen ist es – hier, Frau Präsidentin, schließe ich nahtlos an Ihre Ausführungen des heutigen Vormittags an – nach meiner festen Überzeugung eine demokratietheoretische Aufgabe, Verwaltung modern und innovativ zu gestalten, weil es dabei um Imagebildung für den Staat geht. Wie meine ich das? – Ich weiß nicht, wie es Ihnen bzw. euch geht, Kolleginnen und Kollegen, aber mein Ge

fühl ist, viele, viele Menschen im Freistaat Bayern leben ihr Leben hinreichend digital. Sie arbeiten digital, und wenn sie dann abends auf der Couch liegen, haben sie meistens noch das Smartphone auf dem Oberschenkel und befragen die einschlägigen Apps danach, wohin man am besten in den Urlaub fahren kann und wo man am Abend den Tisch im besten Restaurant buchen kann. Nur dann, wenn die Menschen, die so digital leben, auf den Staat treffen, haben sie sehr häufig das Gefühl, der Staat ist hier nicht auf der Höhe der Zeit und eine Konstruktion, die bei diesem Digitalisierungsschub gewissermaßen im letzten Jahrhundert stecken geblieben ist.

Der Staat wird gemeinhin als ein verstaubtes Konstrukt wahrgenommen, in dem die Inhalte dicker Leitz-Ordner von einer Amtsstube in die andere Amtsstube gefaxt werden. Dies halte ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, für gefährlich für unsere Demokratie. Warum? – Weil dies das Image des Staates prägt und die Menschen deshalb glauben, der Staat sei nicht auf der Höhe der Zeit, langweilig, zurückgeblieben, langsam und nicht gut organisiert. Wenn dann noch die geringste Kleinigkeit oben draufkommt, seien es die Schneeräumer in München oder die großen Fragen von Asyl- oder Gesundheitspolitik, sind die Menschen leichte Beute für politische Geschäftemacher vom linken und rechten Rand.

Deshalb ist es wichtig, dass wir die Chancen der Digitalisierung für Entbürokratisierung auf der einen Seite, aber in gleicher Weise auf der anderen Seite auch dafür nutzen, den Staat wieder zu etwas Modernem, Innovativem, Coolem und Begeisterndem zu machen, sodass die Menschen sich damit positiv identifizieren können. Dies ist eine der großen Chancen der Digitalisierung. Deshalb ist es wichtig, dass wir zumindest unsere bayerische Verwaltung, in der wir dies beeinflussen können, zu einer modernen, innovativen Verwaltung machen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Der zweite Punkt, warum mir Verwaltungsdigitalisierung als einer meiner Schwerpunkte und eines meiner Herzensprojekte so am Herzen liegt, ist, dass sie den Bogen zum Wirtschaftsministerium und zur Wirtschaftspolitik schlägt; denn eine innovative und moderne Verwaltung ist nichts anderes als ein Standortfaktor für Bayern! Wenn wir es schaffen – die Unternehmen sind die Poweruser der Verwaltung, die über zweihundert Mal im Jahr mit Behörden in Kontakt stehen, während dies bei den Bürgern nur ein bis zwei Mal im Jahr der Fall ist –, dass wir hier an der Spitze der technologischen Entwicklung vorangehen und beispielsweise auch durch den Einsatz von KI innerhalb von Verwaltungsdienstleistungen schneller werden, dann ist das im Wettbewerb, in der Ansiedlungspolitik und in der Kommunikation mit Wirtschaft – beispielsweise über die Unternehmensplattform, die wir schaffen werden, sodass dann alle Verwaltungsleistungen für die Wirtschaft von einer Plattform aus abgewickelt werden können – ein echter Standortfaktor.

Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, volle Fahrt voraus für Verwaltungsdigitalisierung! Wie tun wir dies? – Wir tun dies über den IT-Staatsvertrag, um den es heute geht. Was ist dieser IT-Staatsvertrag? – Ein Gebilde, so will ich sagen, sui generis in der föderalen Landschaft; denn üblicherweise verhält es sich so, dass im Föderalismus verschiedentliche Aufgaben unterschiedlichen Ebenen zugewiesen sind. Anders verhält es sich mit der Digitalisierung. Weil diese eine Querschnittsaufgabe ist, haben Bund und Länder sich darauf verständigt, eine Mischverwaltung zu organisieren im Benehmen von Bund und Ländern über den IT-Staatsvertrag. Für diejenigen, die sich nicht täglich mit Digitalpolitik befassen, sei dazugesagt, dass es hier zwei große Institutionen bzw. Spieler gibt: Auf der einen Seite gibt es den IT-Planungsrat. Dies ist gewissermaßen der Thinktank, in dem die politischen Entscheidungen gefällt werden und die grobe Richtung vorgegeben wird. Auf der anderen Seite gibt es die FITKO, eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes

und der Länder, die sozusagen der Dotank ist, also für die operative Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung in ganz Deutschland verantwortlich zeichnet.

Mit diesem Konstrukt, meine sehr verehrten Damen und Herren, das darf ich so sagen, sind wir in Bayern bislang verdammt gut gefahren. Wir sind nicht nach Eigenwahrnehmung der Bayerischen Staatsregierung, sondern nach dem Dashboard des Bundes ganz vorne dabei bei der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland. Wir sind bei einer Reihe von Projekten vorangegangen, die bundesweit ausgerollt werden, beispielsweise bei dem Unternehmenskonto, das ich schon angesprochen habe, im Sinne eines Standortfaktors, aber in vielerlei Hinsicht auch bei der Registermodernisierung. Dies ist so in der Digitalpolitik, weil wir in Bayern das erste eigenständige Digitalministerium auf den Weg gebracht haben, sodass wir hier der Antreiber und Taktgeber für die Digitalisierung aus Bayern heraus in ganz Deutschland sind. Dies kommt auch in allen Statistiken, die dies bewerten, zum Ausdruck. Deshalb nutze ich die Gelegenheit der ersten Rede in der neuen Funktion als Staatsminister auch dafür, mich ausdrücklich und sehr herzlich – ich glaube, im Namen des gesamten Hohen Hauses – bei meiner Amtsvorgängerin, unserer heutigen Gesundheitsministerin, bei dir, liebe Judith, für diese Pionierarbeit, die uns beim Zukunftsthema der Digitalisierung an die Spitze Deutschlands geführt hat, zu bedanken.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Was steht nun in diesem Staatsvertrag, den die Ministerpräsidentenkonferenz zwischenzeitlich beschlossen hat und der jetzt in allen Landtagen Deutschlands entsprechend vorgestellt wird, sodass er dann zum 01.01. des nächsten Jahres Rechtskraft erlangen wird? – Dem Grunde nach sind es insbesondere vier Veränderungen, die wir gemeinsam zwischen Bund und Ländern auf den Weg gebracht haben, um noch besser zu werden und noch mehr Tempo und Fahrt aufzunehmen. Erstens haben wir eine deutliche Aufgabenerweiterung von IT-Planungsrat und FITKO auf den Weg gebracht. Wir haben die FITKO massiv aufgewertet. Sie erhält mehr Kompetenzen und auch mehr Finanzen. Dafür ist der Finanzierungsmechanismus auf neue Beine gestellt worden. Der Bund bezahlt jetzt ein Viertel der Maßnahmen. Den Rest der Kosten teilen sich die Länder auf. Einen Punkt möchte ich noch akzentuieren, weil ich darauf besonders stolz bin: Aus bayerischer Sicht ist es uns gelungen, dies in einer Allianz mit NRW und Hessen auch an eine Governance-Reform des IT-Planungsrates zu knüpfen. Das heißt, es gibt neue Entscheidungsstrukturen, die insbesondere die Rolle der Länder stärken, beispielsweise ein Einstimmigkeitsprinzip bei größeren finanziellen Ausgaben.

Das heißt also, die bayerische Rolle als Antreiber für die Digitalisierung in ganz Deutschland ist mit diesem Vertragswerk, das ich Ihnen heute zur Beschlussfassung vorlege, noch einmal gestärkt und verbessert worden. Ich kann also sagen, durchaus im bayerischen Interesse, aber auch im Interesse der Digitalisierung insgesamt, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Bayern, der bayerischen Kommunen und der Unternehmen, dass ich Ihnen guten Gewissens vorschlagen kann, diesem IT-Staatsvertrag in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Sie gestatten mir mit einem Schlussappell zu enden, weil es mir als bayerischer Digitalminister im Hinblick auf den IT-Planungsrat und die FITKO große Sorge bereitet, wenn ich die Debatten zum Haushalt – im Übrigen nicht nur im Bund, dezidiert kein Ampel-Bashing, sondern auch in anderen Ländern – derzeit zur Kenntnis nehme, dass wir den Fehler machen, uns darauf zu verständigen, gewissermaßen an der Zukunft zu sparen. Das ist politisch insoweit verlockend, als es in der Gegenwart keiner merkt, wenn man an der Zukunft spart. Meine feste Überzeugung ist aber: Wenn wir an der Zukunft sparen, werden wir die Zeche doppelt zahlen. Dann zahlen wir sie einmal heute und einmal in zehn, fünfzehn Jahren, wenn wir

auf den Märkten von morgen nicht die Spitzenplätze belegen, sondern nur zweiter oder dritter Sieger sind. Dann wird es schwierig werden, unseren Wohlstand und damit auch den sozialen Zusammenhalt und unsere Stellung im Konzert der Staaten dieser Erde mit in die Zukunft zu tragen. Deshalb müssen wir bei Zukunftstechnologien, bei der Digitalisierung genauso die Nase vorn haben wie in den großen wirtschaftspolitischen Linien der letzten Jahrzehnte; denn der Sound der Zukunft spielt, auch wirtschaftspolitisch, im Bereich der Digitalisierung.

Ein Schlussappell an alle Länder, auch an den Freistaat Bayern und insbesondere an den Bund: Bitte nicht an der Zukunft sparen! Bitte nicht auf Verbote und Einschränkungen, sondern auf Innovation setzen und darauf, dass wir uns schon heute die Spitzenplätze auf den Märkten von morgen erarbeiten. Verwaltungsdigitalisierung ist die Grundlage genau dafür. – Vielen Dank für Ihre Zustimmung und fürs Zuhören.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich eröffne die Aussprache. Dafür waren 29 Minuten vorgesehen. Nachdem der Herr Staatsminister in seiner ersten Rede in dieser Funktion leicht über der Zeit war, werden wir die Zeit bei den anderen Fraktionen drauflegen. Das wird dann dementsprechend angezeigt. Als Erstem erteile ich dem Kollegen Florian Köhler für die AfD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderungen im IT-Staatsvertrag betreffen eine stärkere Abstimmung zwischen den Bundesländern und ermöglichen eine mehrjährige Finanzierung gemeinsamer digitaler Projekte. Auch wenn die AfD generell gegen eine Zentralisierung von Kompetenzen ist und eine Föderalisierung befürwortet, so muss man hier in diesem Fall deutlich sagen: Das Einführen bundesweit einheitlicher Standards ist dem Grundsatz nach richtig und wünschenswert. Das kann Geld sparen, die Digitalisierung beschleunigen und den Umgang mit Verwaltungsvorgängen für den Bürger erleichtern.

Natürlich birgt es aber auch Risiken, seien es die bundesweiten Abhängigkeiten von bestimmten Produkten, bei der Software oder bei spezialisierter Hardware, seien es Sicherheitsprobleme, die dann ganz schnell überregionale Bedeutung haben können. Daher ist es sinnvoll festzustellen, dass man Digitalisierung nicht um jeden Preis forciert. Absprache ja, aber es muss auch zukünftig sichergestellt werden, dass nicht der Wille, die Versäumnisse der Vergangenheit im Bereich der Digitalisierung aufzuholen, die Fehler der Zukunft produziert. Das ist ja schon oft genug passiert.

Etwas zum Nachdenken bringt mich die Finanzierung. Die Finanzierung ist gemäß dem Königsteiner Schlüssel angelegt. Bayern ist auch hier wieder der zweitgrößte Zahler. Aber haben wir auch einen entsprechenden Nutzen davon, wenn wir die Zeche bezahlen, oder wird Bayern nur als Zahlmeister missbraucht?

(Beifall bei der AfD)

Unsere Forderung nach einer Abstimmung der bayerischen Digitalisierungsbemühungen mit dem Bund wurde teilweise aufgegriffen. Dies steht nun, wie eingangs gesagt, auch im Mittelpunkt der Änderungen des IT-Staatsvertrags. Das ist, wie ich bereits gesagt habe, gut. Aber unsere Forderung, bayerischen KMUs den Zugang zu Big Data zu erleichtern, soll scheinbar erst in einem kommenden Datengesetz berücksichtigt werden, so zumindest das Versprechen der Staatsregierung. Dann

warten wir halt. Mit einem solchen Zögern sorgt man aber nicht gerade für einen attraktiven Wirtschaftsstandort Bayern.

Ich musste tatsächlich gerade auch etwas schmunzeln, weil hier herausgehoben wurde, dass Bayern Platz eins und drei bei der Digitalisierung im Bund einnimmt. Dabei geben bayerische Unternehmen laut einer IHK-Anfrage der Staatsregierung die Schulnote "Vier" bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Also zwischen Anspruch und Wirklichkeit bzw. dem, was beim Bürger ankommt, klaffen Welten.

Die grundsätzliche Kritik am Digitalministerium bleibt für uns dennoch bestehen. Daran ändert auch dieser sinnvolle Antrag der Staatsregierung nichts. Das bayerische Digitalministerium verfügt immer noch kaum über sinnvolle Kompetenzen. Die Kompetenz zur Breitbandversorgung liegt im Finanzministerium, die für Fernunterricht im Bildungsministerium und die für die Digitalisierung von Unternehmen im Wirtschaftsministerium. Wir denken, dass eine ressortübergreifende Digitalagentur effektiver ist als – das muss man leider so sagen – ein Schaufensterministerium.

(Staatsminister Dr. Fabian Mehring: Da haben wir ja die BYTE!)

Sie dürfen ja nicht mal mehr über die Filmförderung entscheiden, Herr Mehring.

(Staatsminister Dr. Fabian Mehring: Mehr Zeit für die Digitalisierung!)

So viel mehr Zeit für die Digitalisierung! Das war es dann mit dem Thema "Cooler Staat" und den demokratietheoretischen Herausforderungen von Ihnen. Aber gut, sei’s drum.

Vielleicht können Sie das noch beantworten, oder ich stelle auch gerne eine Anfrage, das ist kein Problem: Das Digitalministerium hat sich auch mal auf die Agenda gesetzt, zumindest noch unter Frau Gerlach, die digitale Transformation mit einem Ökotoken klimagerecht zu gestalten. Der gemeine Bürger wird also belohnt, wenn er sich nach Meinung der Herrschenden klimafreundlich verhält. Auf solchen ideologischen Unsinn, auf derlei Steuergeldverschwendung und vor allem auf so ein Gouvernantentum muss man erst einmal kommen. Wir können darauf verzichten.

(Beifall bei der AfD – Staatsminister Dr. Fabian Mehring: Es geht um den Staatsvertrag!)

Die Bürger brauchen und wollen keine Umerziehungsversuche. Stattdessen sollten Sie sich darauf konzentrieren, die Rechte der Bürger zu stärken, indem man zum Beispiel weiterhin staatliche Dienstleistungen in analoger Form erhält. Das wird im Bayerischen Digitalgesetz nur teilweise garantiert. Ich persönlich komme in der digitalen Welt und mit digitalen Behördengängen soweit zurecht. Aber es gibt eben auch Bürger, die damit nicht zurechtkommen und das auch ablehnen. Das muss man respektieren.

Unserer Meinung nach wird auch die Datensicherheit grundsätzlich völlig vernachlässigt. Wie soll die Sicherung digitaler Datenbanken gewährleistet werden, wenn die Regierung nicht mehr auf die Erzeugung moderner, kostengünstiger und grundlastfähiger Energie setzt? Auch hier sehen wir, dass die Hausaufgaben nicht wirklich gemacht werden. Da kann man dann nur zu dem Schluss kommen: Nicht nur der Verwaltungsapparat des Ministeriums gehört deutlich abgespeckt, sondern man kann sich das Digitalministerium auch gleich ganz sparen

(Felix Locke (FREIE WÄHLER): Euch auch!)

und eine Agentur, wie von uns vorgeschlagen, umsetzen.

(Staatsminister Dr. Fabian Mehring: Haben Sie den Staatsvertrag auch gele- sen?)

Ja, natürlich. – Die frei werdenden Mittel wären unserer Meinung nach dann beim Personal für Polizei und Justiz besser aufgehoben.

(Beifall bei der AfD)

Für die CSU-Fraktion erteile ich als Nächstem dem Kollegen Benjamin Miskowitsch das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe meine Rede jetzt nicht ganz so blumig vorbereitet wie der Herr Staatsminister, gratuliere aber zum ersten Auftritt. Bei mir wird es jetzt ein bisschen nüchterner. Ich muss mich dafür entschuldigen. Dafür habe ich aber im Vergleich zu meinem Vorredner eine Rede zur Sache vorbereitet.

Bei der Änderung des IT-Staatsvertrags, der auf der MPK im November 2023 beschlossen wurde, geht es im Kern darum, sicherzustellen, dass die Finanzierungsmodalitäten der Föderalen IT-Kooperation flexibler werden. Damit soll eine verbesserte Nutzung der Mittel ermöglicht und die Föderale IT-Kooperation gestärkt werden.

Die Föderale IT-Kooperation wurde im Jahr 2020 ins Leben gerufen und ist in Trägerschaft aller Länder und des Bundes. Mit ihr soll die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der Informationstechnologie gefördert werden. Im Rahmen dessen sollen gemeinsame IT-Projekte koordiniert und einheitliche Standards entwickelt werden. Außerdem soll die Effizienz in der föderalen IT-Struktur gesteigert werden.

In der praktischen Umsetzung hat sich jedoch herausgestellt, dass es Verbesserungsbedarf gibt, vor allem bei der Unterstützung der Länder und des IT-Planungsrats im Projekt- und Produktbereich. Zwischen Beantragung von Mitteln und dem tatsächlichen Projektbeginn verstrichen teilweise bis zu zwei Jahre. Fehlende Übertragungsmöglichkeiten des Budgets auf Folgejahre und das damit einhergehende Finanzierungsrisiko haben sich als nachteilig für die Fortentwicklung von Digitalprojekten erwiesen. Um die FITKO vor diesem Hintergrund zu einer beweglicheren, flexibleren Einheit zu machen, wurde eine Änderung des IT-Staatsvertrags notwendig, vor allem mit flexibleren Finanzierungsmöglichkeiten.