Werte Kolleginnen und Kollegen, heute geht es um die Erste Lesung der Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes. Die Ministerin hat hier viele Punkte vorgebracht, die ich ein Stück weit auch bekräftigen möchte. Ich glaube, dass es zumindest bei den demokratischen Gruppierungen hier im Hohen Haus überhaupt keine Frage ist und dass wir uns darüber einig sind, dass es notwendig ist, dem Pflegenotstand entgegenzutreten und alles, was in unseren Möglichkeiten steht, auch zu tun. Das bedeutet, wir müssen versuchen, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Wir müssen die Pflegenden stärken, und das durch eine starke Selbstverwaltung.
Schon 2017 ist durch die Schaffung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern im Rahmen des Pflegendenvereinigungsgesetzes ein Sprachrohr entstanden, das der professionellen Pflege als freiwillige Berufs- und Interessenvertretung zur Seite
steht. Jetzt, nach dieser Zeit, haben wir eine Evaluation vorgenommen. Ich halte es generell für gut, bei allen unseren Gesetzen eine Evaluation vorzunehmen. Es gibt auch ein Gutachten zu dieser Evaluation, bei dem ganz klar herauskommt, dass die VdPB ein wirklich gutes Instrument ist. Sie ist ein gutes Instrument, aber ein Instrument, das größere Möglichkeiten braucht, das stärkere Möglichkeiten braucht. Deswegen gab es auch das Gutachten, angesprochen auch durch die Ministerin, in dem sich nicht nur die VdPB selbst, sondern auch der Bayerische Landespflegerat und die Landes-Dekanekonferenz geäußert haben. Aus diesen Ergebnissen kamen folgende Empfehlungen heraus:
Einmal die Stärkung der Mitgliedschaft zum Erreichen einer umfassenden Legitimationswirkung; denn es ist klar: Je stärker so ein Verband ist, umso mehr Wirkung hat er auch, um auf Probleme hinzuweisen.
Das verpflichtende Berufsregister ist natürlich kein Gängelungsinstrument. Hier ist nicht zu verwechseln, was zum einen die tägliche Arbeit in der Pflege und die Bürokratie, die hier notwendig ist, betrifft, und zum anderen das verpflichtende Berufsregister. Das passt natürlich gar nicht zusammen, was dazu gesprochen wurde. Deswegen sage ich: Ja, dieses Register ist wichtig, weil es dazu führt, dass Pflegefachpersonal sicherstellen kann, dass pflegerische Versorgung und Qualität sowie eine vorausschauende Bedarfsplanung überhaupt möglich werden.
Weiteres Ergebnis war, dass die Ermächtigung der VdPB zum Erlass einer Berufsweiterbildungsordnung notwendig wäre. – Darauf komme ich später gleich noch mal. – Auch die Forderung nach Abschaffung des Beirates ist ein Ergebnis dieser Evaluation.
Als Lösung – und deswegen ist heute die Erste Lesung zu diesem Gesetzentwurf, zu dieser Änderung – soll das Modell an sich weiter mit der VdPB funktionieren und laufen. Zukünftig sollen aber ganz bewusst nur noch Angehörige der Pflegeberufe und nicht mehr die Fachverbände der Pflegenden Mitglieder sein; denn es geht darum, dass die Personen, die Menschen, die tagtäglich in der Pflege so viel leisten, die auch das sehen, was vielleicht an Problemen da ist, was vielleicht auch an Hinweisen da ist, ganz anders gehört werden. Ich glaube, deswegen ist es auch sehr richtig, hier alle Angehörigen der Pflegeberufe zu berücksichtigen.
Wir brauchen meiner Meinung nach hier alle Unterstützung, die möglich ist. Deswegen ist es auch wichtig, dass dieser Prozess begleitet wird. Rechtlich ist es nämlich nicht so, dass die VdPB eine eigene Weiterbildungsordnung erstellen kann. Sie wird aber daran mitarbeiten, diese Ordnung aufzustellen. Das ist eben auch Aufgabe der Staatsregierung. Das soll durch die Änderungen im Gesetz dann auch möglich werden.
Vielleicht noch ganz kurz zu den Kosten, die auch immer wieder ein Thema sind. Es wird damit gerechnet, dass die Errichtung des Registers rund 1,06 Millionen Euro kosten wird und zukünftig 850.000 Euro im Jahr. Ich denke, das ist gut investiertes Geld, um die Pflege auch weiterhin zu stärken und voranzubringen. Der Entwurf einer Berufs- und Weiterbildungsordnung wird auf circa 640.000 Euro geschätzt und die Etablierung sowie die Arbeit der Kommission auf rund 60.000 Euro.
Für die Wirtschaft als solche – weil die Kosten natürlich immer wieder ein Thema sind – würde die Anzeigepflicht für Pflegefachpersonen in der Summe mit derzeit 1.523 betroffenen Selbstständigen Gesamtkosten von rund 11.800 Euro ausmachen. Das ist also auch ein überschaubarer Beitrag, der nicht dazu führt, dass die Belastungen für Fachpersonal hier extrem hoch werden.
Für die Bürgerschaft wird es ansonsten keine separaten Kosten in der Pflege geben. Das ist mir am Schluss auch noch sehr wichtig, werte Kolleginnen und Kollegen. Wir alle von den demokratischen Gruppierungen sollten versuchen, geschlossen und gemeinsam für eine starke Pflege aufzutreten. Deswegen bitte ich um Zustimmung zur Überweisung in die Fachausschüsse, um das Anliegen dort im Detail weiterdiskutieren zu können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Vorweg, bevor ich mich dem Inhalt zuwende, möchte ich es nicht unterlassen, der neuen Staatsministerin ein glückliches Händchen für die kommenden fünf Jahre im neuen Ressort zu wünschen. Heute ist sie mit dem ersten Gesetzentwurf quasi gleich in medias res gegangen. Wir behandeln heute das Pflegendenvereinigungsgesetz, das ja jetzt neu in "Bayerisches Gesetz über die Berufsausübung und die Berufsvertretung der Angehörigen der Pflegeberufe", kurz "Bayerisches Pflegendengesetz", umbenannt werden soll.
Die ganze Initiative geht zurück auf die Evaluation der Vereinigung der Pflegenden in Bayern – Kollege Mittag und auch die Ministerin haben das angesprochen –, deren Bericht den Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit und Pflege in der letzten Legislaturperiode trotz mehrmaliger Nachfrage und trotz anderweitigen Beschlusses mit einem ganzen Jahr Verzögerung vorgelegt wurde. – Das nur am Rande.
Wichtig ist heute die Frage, ob dieser vorgelegte Entwurf die Vereinigung der Pflegenden in Bayern zu einer echten Berufsvertretung und damit zu einer starken Stimme der professionellen Pfleger in Bayern macht oder eben nicht.
Stand 2023 zählt die Vereinigung 3.500 Mitglieder. Meine Damen und Herren, damit kann man sicherlich auch beim besten Willen nicht den Anspruch erheben, die gesamte Profession zu vertreten. Doch trotz der nur sehr schleppenden Mitgliedergewinnung setzt die Staatsregierung jetzt also weiter auf die Freiwilligkeit. Wenn es schon keine verpflichtende Mitgliedschaft gibt – wie bei einer echten Berufsvertretung –, soll jetzt immerhin endlich die Pflichtregistrierung kommen. Ich glaube, das ist auch ein Lernen aus der Corona-Zeit. Die Registrierung hätte uns damals auch schon viel geholfen.
Meine Damen und Herren, damit wird dem Fachkräftemangel nicht entgegengewirkt, sondern er wird – und das möchte ich ausdrücklich als positiv hervorheben – erst mal bestätigt und in aller Deutlichkeit sowie mit voller Härte und voller Wucht auch in Stein gemeißelt.
Eine Stärkung der Selbstverwaltung der Profession Pflege passiert dadurch aber erst mal noch nicht. Falls sich das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention von der Pflichtregistrierung aller professionell Pflegenden einen spürbaren Anstieg der Mitgliederzahlen verspricht, möchte ich nur kurz darauf hinweisen, dass die Pflichtregistrierung der Praxisanleiter und -anleiterinnen genau das nicht bewirkt hat. Das heißt, das muss man durchaus infrage stellen.
Meine Damen und Herren, ohne die Pflichtmitgliedschaft bleibt der Status quo von fehlender Wirkmächtigkeit und von fehlender Legitimation der Vereinigung der Pflegenden in Bayern zementiert, und das – ich zitiere – "Zeichen der Wertschätzung für den Beruf" bleibt auch hier ein Lippenbekenntnis.
Oder ist es Wertschätzung, wenn eine Berufsvertretung zur Finanzierung ihrer Aufgaben auf staatliches Gutdünken oder auf die Maßgabe der Staatsregierung angewiesen ist und davon auch abhängig bleibt? Ist es Wertschätzung für eine Berufsvertretung, der aufgrund ihrer dürftigen Mitgliederzahl die Legitimation fehlt, eine eigene Berufs- und Weiterbildungsordnung zu erarbeiten, zu der sie nur die fachliche Grundlage an das Ministerium liefern darf?
Damit hängt die Entwicklung der Profession einmal mehr vom vorherrschenden politischen Willen der Staatsregierung ab und nicht von der eigenen Profession und von den Bedürfnissen der beruflich Pflegenden in Bayern.
Zum Schluss möchte ich einmal mehr betonen, was ich schon in der letzten Legislatur immer wieder aufs Neue gesagt habe: Die Profession Pflege braucht in Bayern eine unabhängige und eine starke Stimme, eine echte berufsständische Vertretung mit der Beteiligung von Pflegefachpersonen, die den Berufsstand auch stärkt, eine Selbstverwaltungsorganisation aufbaut und auf Augenhöhe mit anderen Heilberufen agieren kann. Kurzum: Die Pflegenden in Bayern brauchen eine Pflegekammer und mit ihr die Verankerung im bayerischen Heilberufe-Kammergesetz.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Dank eines starken Bauernverbandes wurden in den letzten Wochen deutschlandweite Bauernproteste gegen eine unberechenbare Bundespolitik organisiert. Die Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes konnten dank ihrer starken Gewerkschaft Ver.di eine steuerfreie Inflationsausgleichszahlung und bessere Gehälter erhalten. Zum Leidwesen aller Bahnreisenden kämpft auch die Gewerkschaft der Lokführer für bessere Arbeitszeiten und höhere Gehälter für ihre Mitglieder.
Das ist alles sehr wichtig, aber wer kämpft für bzw. wer vertritt die Interessen unserer Pflegenden? – Die demografische Entwicklung stellt die Pflege vor große Herausforderungen.
Dabei ist ein Kernproblem in unserer Pflege die Steigerung der Attraktivität der Berufsbilder. Hierfür bedarf es einer starken Interessenvertretung für die Pflege. Aufgaben einer starken Interessenvertretung sind eine genaue Bestandsaufnahme aller Pflegenden in Bayern, um zielorientierte Maßnahmen für die Zukunft treffen zu können, die Ausgestaltung der Fort- und Weiterbildung, um Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten in den individuellen Lebensläufen zu ermöglichen und so Anreize für die Wahl eines Berufs in der Pflege zu setzen.
Eine Berufsordnung ist für die Profession Pflege als Kernelement der Selbstverwaltung längst überfällig. Die Staatsregierung hat zum Zweck der Stärkung der Profession Pflege in Bayern die Vereinigung der Pflegenden in Bayern als Berufs- und Interessenvertretung geschaffen. Im Jahr 2021 hat das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention entsprechend der Vereinbarung des Koalitionsvertrages der CSU und der FREIEN WÄHLER ein Gutachten zur Evaluation der Vereinigung der Pflegenden in Bayern in Auftrag gegeben. Die Gutachter haben festgestellt, dass die Vereinigung zwar grundsätzlich ein geeignetes Modell für eine berufsständische Vertretung darstellt, jedoch in ihrer Konzeption, in ihren Strukturen, Prozessen und Aufgaben dringend weiterentwickelt werden muss. Zur Akzeptanzgewinnung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern wurden entsprechend
diesen gutachterlichen Empfehlungen die Berufsfachverbände und die Pflegewissenschaft gezielt in den Prozess der Weiterentwicklung eingebunden. Insbesondere Vertreter der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, des Bayerischen Landespflegerates und der Landes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft in Bayern haben gemeinsame Empfehlungen zur Reform und Weiterentwicklung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern zu einer starken Selbstverwaltung der professionellen Pflege erarbeitet.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir, die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER, eine echte Pflegekammer einer öffentlich-rechtlichen Vereinigung, wie der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, vorgezogen hätten.
Mit den nun vorliegenden Reformvorschlägen aller Beteiligten sind wir einer starken Interessenvertretung für die Pflege jedoch ein wirklich gutes Stück nähergekommen. Die Anzeigepflicht für Pflegefachpersonal ist die Grundlage für die Errichtung eines Berufsregisters durch die Vereinigung der Pflegenden in Bayern. Dies dient der Förderung und Sicherstellung der Pflegequalität und der pflegerischen Versorgung, insbesondere aber auch der Erkennung und der Auswertung pflegerischer Versorgungs- und Qualitätslücken und der vorausschauenden Bedarfsplanung. Die Abschaffung des Beirats ermöglicht die Förderung der Selbstbestimmtheit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern zur Förderung der Gleichstellung mit anderen berufsständischen Vertretungen. Dafür werden wir eine Kommission zur Reform, zur Begleitung der Reform und zur Weiterentwicklung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern haben. Wir haben nun die gesetzliche Verankerung des Auftrags der Vereinigung der Pflegenden in Bayern zur Erstellung einer Berufs- und Weiterbildungsordnung.
Der Grund, warum wir gemeinsam unbedingt etwas für die Pflege tun müssen, liegt auf der Hand. Unsere Gesellschaft wird – Gott sei Dank – immer älter. Ende 2021 gab es noch rund 580.000 Pflegebedürftige in Bayern. Man sagt, bis zum Jahr 2050 wird die Zahl auf 850.000 steigen, vielleicht sogar auf eine Million. Ich hoffe, liebe Frau Ministerin, die Prävention bringt ein bisschen etwas, damit wir nicht so viele zu Pflegende haben. Was aber klar ist: Für die große Anzahl der Pflegebedürftigen werden wir deutlich mehr Versorgungsangebote brauchen, als das bisher der Fall war, und diese Angebote brauchen wir bei einem schon seit Jahren bekannten Fachkräftemangel in der Pflege. Hier braucht es unbedingt eine Trendwende. Dafür müssen wir alle gemeinsam sorgen. Heute tut das die Fraktion der FREIEN WÄHLER mit der Zustimmung zur Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes.
Herr Kollege Zöller, es gibt noch eine Zwischenbemerkung. Es blinkt dann da vorne immer ein bisschen. – Herr Kollege Krahl hat das Wort.
Geschätzter Herr Kollege Zöller, no worries. Ich habe die erste Zwischenbemerkung zu einer meiner Reden auch nicht gesehen. Das kommt schon noch.
Das war von Ihnen durchaus ein großes Bekenntnis für die FREIEN WÄHLER für eine Pflegekammer, eine richtige Pflegekammer in Bayern. Meine konkrete Frage: Welche konkreten nächsten Schritte können wir von der Fraktion der FREIEN WÄHLER denn erwarten, damit wir aus der Vereinigung der Pflegenden in Bayern eine richtige Pflegekammer machen?
Sehr geehrter Herr Kollege Krahl, ich hoffe, Sie werden da ganz viele Dinge von uns sehen und hören. Als Patienten- und Pflegebeauftragter bin ich natürlich sehr viel draußen an der Basis, und da spreche ich mit den Pflegekräften. Dabei bekomme ich viel Input. Wir werden diesen Prozess weiterhin gut begleiten, da können Sie sicher sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch heute haben wir wieder viele Bekenntnisse zur Bedeutung der Pflege in Bayern gehört: für die Menschen, die es direkt betrifft, für ihre Angehörigen und natürlich auch für die Menschen, die in der Pflege arbeiten. Wir wissen, dass es seit vielen Jahren immer wieder eine zentrale Forderung ist, endlich eine berufliche Selbstverwaltung zu haben, eine Anerkennung der Profession Pflege auf Augenhöhe und eine Weiterentwicklung des Berufes hin zu mehr Attraktivität. Wir haben gerade die heiße Diskussion um die Pflegekammer vernommen, die übrigens von Ministerpräsident Söder schon gefordert und versprochen wurde, als er selbst Gesundheitsminister war. Das ist allerdings schon eine Weile her.
Jetzt haben wir es also mit einer Vereinigung zu tun. Es handelt sich um ein bayerisches Modell, bei dem es um Freiwilligkeit statt Pflicht geht. Ihnen war immer wichtig zu betonen: keine Pflichtmitgliedschaft, keine Pflichtbeiträge. Aber angenommen wurde das Modell nur unzureichend, wir haben die Zahlen heute schon gehört. Es hat sich in der Branche offenbar nicht der Eindruck verfestigt, dass die Vereinigung das bringt, was sich die Pflegekräfte in Bayern erhoffen. Es ist nicht gelungen, Akzeptanz und Vertrauen so aufzubauen, dass sich die Pflegenden in ihrer Mehrheit vertreten fühlen, obwohl dieser Wunsch in nahezu jeder Stellungnahme von Verbänden und Organisationen und so ziemlich in jedem Einzelgespräch geäußert wird: berufsfachliche Vertretung, Selbstverwaltung, Anerkennung auf Augenhöhe. Die Pflegenden haben aber offensichtlich nicht den Eindruck, dass die Vereinigung dafür wirklich entscheidend wäre. Das liegt aber nicht daran, dass die Vereinigung der Pflegenden sich nicht bemüht hätte, das hat sie. Sie haben auch fleißig gearbeitet. Vielleicht haben die Pflegenden aber ganz einfach gespürt, dass die Vereinigung nicht auf Augenhöhe anerkannt und eingebunden wird, gerade auch seitens der Staatsregierung, die wichtige Regelungen und Verordnungen weiterhin an ihnen vorbei erlässt. So ist das auch mit diesem Gesetzentwurf.
Der Gesetzentwurf hat zwei Kernstücke. Es geht um die Berufs- und Weiterbildungsordnung und um den Aufbau eines Pflichtregisters. Bei beiden zeigt sich, dass die Vereinigung keine eigenständige Selbstverwaltung ist, sondern ein Hilfsorgan der Staatsregierung. Sie erhält von oben den Auftrag, unter Beteiligung eines Fachbeirats, den wiederum das Ministerium einsetzt, den Entwurf einer Berufs- und Weiterbildungsordnung zu erstellen, zur Vorlage beim Ministerium. Das Ministerium soll dann den Entwurf, so wörtlich, "nutzen". – Das ist maximal unverbindlich und hat mit Augenhöhe und der Funktion einer eigenständigen Berufskammer nichts zu tun. Das ist eher wie ein Arbeitskreis oder eine Fachabteilung eines Ministeriums.
So ist das auch beim Thema Pflichtregistrierung, bei der Pflicht, sich bei einer freiwilligen Organisation zu registrieren. Es sollen weitreichende Angaben gemacht werden für eine freiwillige Vereinigung, die ehrenamtlich geführt wird. Das heißt also, sie ist de facto beim Staatsministerium angesiedelt und die Daten dienen am Ende dann auch der Staatsregierung und nicht in erster Linie der Vereinigung der
Pflegenden. Die soll jetzt auch noch die Verantwortung für die Versorgungsplanung und die Bedarfsplanung in Bayern übernehmen. Das soll weiterhin ihre Zuständigkeit sein. Was machen die denn, wenn der Ministerpräsident zum Beispiel wieder einmal eine Pflegeplatzgarantie ausspricht? Dazu werden sie noch nicht einmal gehört. Wahrscheinlich ist damals noch nicht einmal die Ministerin gehört worden.
Wir haben also erhebliche Bedenken, was die Rechtssicherheit und Ausführung dieses Gesetzentwurfes angeht. Es kann nicht sein, dass er jetzt, nachdem Sie uns das Gutachten so lange vorenthalten haben, auch im Hopplahopp-Verfahren durch den Ausschuss geht. Ich habe übrigens auch in der Vorbereitung auf die heutige Sitzung festgestellt, dass für mich als registrierte und fachlich zuständige Abgeordnete die Stellungnahmen der Verbände im Intranet nicht einsehbar und abrufbar waren.
Deswegen halte ich das für einen ausgesprochen schwierigen Umgang mit diesem Thema in der ganzen Zeit, und ich denke auch, dass wir am Ende nicht um eine Anhörung herumkommen werden, weil dieser Gesetzentwurf so, glaube ich, noch nicht wirklich tauglich ist.