Wenn das, und das ist alles sehr kurz gefasst, die Voraussetzungen sind, heute zu fragen, wo baut man Kapazitäten aus, wo haben sie ihre höchste wirtschaftliche Nutzung, wo haben sie ihre technischen und technologischen Voraussetzungen und wie kann man damit die künftige Marktentwicklung so nachhaltig beeinflussen, dass ein Hafen, ein Hafenausbau nicht nur ein Reagieren, sondern immer auch ein Agieren ist, dann steht man in der Tat vor schwierigen Fragen. Das ist der Ausgangspunkt. Ich sage noch einmal, der CT IV wird gebaut werden nach den Erwartungen, die wir heute haben, aber wir werden das sehr sorgfältig untersuchen und dabei auch alle Alternativen. Das ist übrigens der Vorgang einer Investitionsrechnung, dass man die Alternativen einbezieht, und damit sind wir dann sehr schnell an dem Punkt, der hier heute zur Rede steht.
Die Frage, brauchen wir einen tideunabhängigen, also tiefseetiefen Hafen, diese Frage kann man nur beantworten, wenn man inzidenter auch die Frage einbezieht, wie weit kann man eigentlich unsere Flüsse ausbaggern, damit große Schiffe hineinkommen. Ich will die Frage nicht weiter vertiefen. Ich will nur sagen, dass die geologischen Voraussetzungen den wirtschaftlichen Nützlichkeiten dort auch gewisse Grenzen signalisieren, und da sind wir eher am Ende der Entwicklung als an weiteren Möglichkeiten, womit ich nicht sage, dass das eine oder andere an weiterer Vertiefung nicht noch vorgenommen werden kann. Ob es aber dann in den Kontext einer Wirtschaftlichkeit zu nehmen ist, ist zumindest aus heutiger Sicht eine große Frage. Wie auch immer, das Ergebnis wird sein, dass wir tideunabhängige Häfen benötigen und damit die Frage eines seeschifftiefen Hafens konkret heute in die Planung einzubeziehen haben.
Nun wird mir ja in vielfältiger Weise signalisiert, wie wichtig das alles ist und welche Vorentscheidungen man glaubt treffen zu müssen. Dabei gehe ich sehr konzentriert auf die BLG zu, die ja von sich aus ein Letter of Intent, also eine Absichtserklärung, abgegeben hat und dabei von 500 Millionen DM gesprochen hat. Herr Töpfer, Sie haben völlig Recht, dabei handelt es sich um eine Absichtserklärung. Dabei handelt es sich um die so genannten Suprastrukturen, die man erstellen will. Dabei geht man von dem bisherigen Selbstverständnis aus, dass der Staat oder das jeweilige Land die Infrastrukturen als solche aus Steuermitteln zur Verfügung stellt. Das war die bisherige Praxis. Ob das so bleibt, wird man
zumindest noch einmal fragen dürfen und in eine solche Planung hineinzunehmen haben. Das ist das eine!
Das andere ist: Wenn ich allein die Zahl nehme, und die ist bisher so genannt worden, dass der Ausbau in Wilhelmshaven etwa 1,5 Milliarden DM in einer ersten Phase ausmachen würde, dann bin ich nicht anmaßend, wenn ich meinen Kollegen in Niedersachsen frage, wie er eigentlich die haushaltsrechtliche Position sieht, soweit die Mittel von ihm erbracht werden müssen, und wie er insoweit die Finanzierungsfähigkeit sieht. Dass diese Antwort sehr zurückhaltend war und ist, darf ich hier festhalten, denn ich würde sie ja aus bremischer Sicht ähnlich beantworten.
Das Gleiche stellt sich jedenfalls im Grundsatz als Antwort auch in Hamburg so dar, und damit sage ich auch, dass ich mich sehr bemüht habe, mit beiden Kollegen einen Gedankenaustausch zu pflegen, der konkret diese Zielsetzung hat: Wollen wir unsere Häfen allein weiter ausbauen? Können wir das wirtschaftlich, geologisch, finanziell, oder gibt es eine Notwendigkeit, zumindest darüber nachzudenken, ob eine gemeinsame Lösung im Norden möglich ist?
Diese hätte ja nicht nur zur Folge, dass diese gemeinsame Lösung in der Sache wirtschaftlich und geologisch eine bessere Lösung wäre, sondern sie könnte ja auch die Bedeutung haben, dass wir damit unsere Wettbewerbsposition gegen die eigentlichen Wettbewerber, nämlich an der Nordseeküste im Westen, stärken würden. Dies einmal zur grundsätzlichen Ausgangsposition!
Nun sind wir bei dem Unterschied, bei dem der handelnde Senator und der Abgeordnete dieses Thema angehen dürfen. Ich kann verstehen, dass Sie sehr konkrete Abwägungen vornehmen, Cuxhaven, Wilhelmshaven, was spricht dafür, was spricht dagegen. Auch das gehört zu einem Planungsablauf, und das gehört auch zu den Überlegungen, die die zuständigen Senatoren und Minister werden anzustellen haben und auch anstellen. Aber ich hoffe, das Problem dadurch verdeutlichen zu können, dass ich Sie frage: Wie würden Sie reagieren, wenn man im Hamburger Senat darüber nachdenken würde, wie Bremerhaven eigentlich seine Kapazitäten zu gestalten hätte und welche Notwendigkeiten sich ergeben würden? Dass solche Dinge schnell ihre emotionale Qualität haben, habe ich, glaube ich, mit dem Hinweis verdeutlicht.
Was tue ich also? Wir bemühen uns, wenn ich wir sage, erstens habe ich mich bemüht, dass es überhaupt zu Gesprächen zwischen Hamburg und Niedersachsen kommt. Diese Gespräche sind sehr freundlich angelaufen. Sie werden jetzt vertieft werden durch die Frage, und damit gebe ich eine konkrete Information, wie wir das Prozedere weiter behandeln. Dabei kann sich die Möglichkeit ergeben, dass wir einen in der Sache renommierten Unter
nehmensberater beauftragen, alle Strukturen eines solchen Problems einmal zu untersuchen. Ein solches Gespräch findet demnächst statt, und, einmal unterstellt, es würde zu einem solchen Auftrag kommen, wird man dann anschließend mit höherer Qualität die jeweiligen Sachfragen objektivieren können.
Immer wieder unterstellt, dass diese Entwicklung so läuft, wie ich sie jetzt in der Erwartung darstelle, wird man dann, aber erst dann zu der Frage kommen, ob eine solche Orientierung gutachtlicher Art hinreichende Auskünfte gibt zu der Frage, welcher Standort eigentlich zu bevorzugen ist und welcher nicht. Schon deswegen werde ich mir eher ein Schloss auf die Zunge montieren lassen, als mich hier und jetzt und überhaupt zu der Frage zu äußern, Wilhelmshaven oder Cuxhaven. Beides sind niedersächsische Häfen, und da hat zunächst einmal Hannover eine vorauslaufende Notwendigkeit und auch Zuständigkeit, eine solche Frage zu beantworten.
Ich komme zum Schluss! Eine Vielzahl von hochkomplizierten Fragen, nämlich welche Kapazitäten hat man in Hamburg, wie lange kann man sie nutzen, kann man die Frage einer anderen Ordnung der Häfen so oder so stellen, stellt sich deckungsgleich in Bremen. Die gleichen Fragen wird man sich in Hannover beantworten müssen. Dass man eine solche Vielzahl von Fragen durch zu frühes Renommieren eher in Gefahr bringt, als sie sachlich zu beantworten, habe ich angedeutet, und die damit verbundenen Emotionen sind so schnell abrufbar, dass immer wieder die Gefahr besteht, dass die eigentlichen objektiven Orientierungen und Kriterien durch die Emotionen ersetzt oder zumindest verdeckt werden.
Zusammengefasst, und damit komme ich zum Ende: Wir werden CT IV bauen, aus heutiger Sicht, und dafür haben wir die Planungsmittel freigegeben. Wir werden abwarten, ob die Planung unsere Erwartung bestätigt. Das ist das eine. Dann werden wir zeitgleich versuchen, ein Projekt Tiefwasserhafen gemeinsam durch drei Länder zu verwirklichen. Zumindest werden wir diese Frage durchdenken. Welche Fragen damit verbunden sind, deute ich nur an: Dass wir den Föderalismus nicht aushebeln können, sondern dass wir dann zu einer Konstruktion kommen müssten, die sehr kompliziert ist, aber letztlich privatwirtschaftliche Regelungen hat! Dass sich dabei der Wirtschaftssenator sehr bemüht, in alle Richtungen hin sachorientiert und so lange wie möglich entemotionalisiert und zielorientiert zu wirken, darf ich in diesem Zusammenhang festhalten. — Vielen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von den Antworten des Senats, Drucksachen 15/255, 15/300 und 15/301, auf die Großen Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 15/223, der Fraktionen der CDU und der SPD, Drucksache 15/239, und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/241, Kenntnis.
Ich sehe keinen Widerspruch dagegen, dann verfahren wir so. Die übrigen Punkte sind für den heutigen Tag ausgesetzt.
Wer das Bremische Hochschulzulassungsgesetz, Drucksache 15/252, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Der Senat hat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten, und die Fraktionen der SPD und der CDU haben dies als Antrag übernommen.
Wer das Bremische Hochschulzulassungsgesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer der Vereinbarung über die Finanzierung des Kinderkrebsregisters, Drucksache 15/253, gemäß Artikel 101 Absatz 1 der Landesverfassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!