Protokoll der Sitzung vom 17.05.2001

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wissen, der Senat hat sich bei der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfes im Bundesrat der Stimme enthalten. Ich schätze einmal, dass sich das Meinungsbild, das sich hier unter den Koalitionsfraktionen abgezeichnet hat, auch bei der abschließenden Meinungsbildung im Senat, bei der zweiten Beratung bemerkbar machen wird. Deswegen haben Herr Färber und ich uns heute vorgenommen, hier nicht irgendeine Position des Senats vorzutragen, sondern wir treten als Ressortvertreter auf. Ich möchte als Ressortvertreter für den Bereich des Senators für Arbeit unsere Position wie folgt zusammenfassen:

Wir haben in den letzten Jahren, glaube ich, alle Erfahrungen mit betrieblichen Krisen und Umstrukturierungen gemacht. Ich erinnere an die VulkanKrise, ich erinnere aber auch an andere Betriebsveränderungen. Die Erfahrung, die wir dabei gemacht haben, war immer, dass die treibenden Kräfte zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Betrieben, zum Erhalt auch der Betriebe die Beschäftigten und ihre Vertretungen waren.

(Beifall bei der SPD)

Ich sage einmal, wir haben vor zwei Wochen den Tag der offenen Tür bei den Lloyd-Dynamo-Werken gefeiert. Diesen Betrieb gäbe es heute nicht mehr,

wenn der Betriebsrat nicht so hartnäckig für den Erhalt dieser Arbeitsplätze gekämpft hätte.

(Beifall bei der SPD – Abg. Frau H ö - v e l m a n n [SPD]: Lemwerder!)

Wir waren vor kurzem mit der Deputation für Arbeit bei Schichau-Seebeck und haben mit großem Vergnügen gehört, dass die Zahl der Arbeitsplätze sich inzwischen auch wieder auf 700 zubewegt. Auch diesen Betrieb gäbe es nicht mehr, wenn es dort nicht so einen aktiven, engagierten Betriebsrat gegeben hätte. (Beifall bei der SPD)

Ich glaube, in dieser Einschätzung werden wir wahrscheinlich sogar sehr schnell einen Konsens in diesem Haus finden. Ich meine aber, wir können uns nicht nur darauf beschränken, Betriebsräte für ihre bisherige Arbeit zu loben, sondern wir sollten uns fragen, wie muss Betriebsratsarbeit unter heutigen Bedingungen organisiert sein, damit Betriebsratsarbeit genauso wirksam sein kann wie in der Vergangenheit. Da stellen wir fest, das sind Zahlen, an denen niemand vorbeigehen kann, dass die Zahl der Betriebe mit Betriebsräten in den letzten 15 bis 20 Jahren deutlich abgenommen hat. Immer weniger Betriebe weisen einen Betriebsrat auf. Zurzeit sind es unter 40 Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe, die einen Betriebsrat haben. Das liegt auch daran, dass die Strukturen und die Arbeitsweise der Betriebsräte hier gestärkt werden müssen, dass auch die Bereitschaft gestärkt werden muss, sich für dieses ja nicht ganz leichte Amt in den Betrieben zur Verfügung zu stellen. Deswegen finde ich es richtig, dass auch darüber nachgedacht wird, wie man Betriebsratsarbeit durch externen Sachverstand, durch Bildung von Arbeitsgruppen, durch Bildung von Ausschüssen stärken und unterstützen kann. Dies trägt auch dazu bei, die Betriebsratsarbeit in den Betrieben zu erleichtern und zu stärken. Das ist aber nur eine Seite der Medaille. Die andere Seite betrifft auch die Veränderung von betrieblichen Prozessen und von Betriebsstrukturen insgesamt. Da, finde ich, trägt der Entwurf auch den veränderten betrieblichen Bedingungen Rechnung, indem er mehr Spielräume lässt auch für tarifvertragliche Vereinbarungen, auch für Vereinbarungen in Betriebsvereinbarungen, mehrere Betriebe zu einem betriebsratsfähigen Betrieb zusammenzufassen oder in Filialbetrieben unterschiedliche Betriebsräte zu bilden und so weiter. Die Spielräume für die betriebliche Autonomie sind hier deutlich erweitert worden. Ich finde, wenn die Betriebspartner verantwortlich damit umgehen, kann das sogar zu mehr Freiheit, auch zu mehr Gestaltungsfreiheit vor Ort führen. Das sollten wir auch so positiv würdigen.

(Beifall bei der SPD)

Was ich an dem Gesetzentwurf auch sehr positiv finde, und das fehlt mir eigentlich ein bisschen im Antrag der Grünen, wenn ich das einmal leicht kritisch anmerken darf, ist die Abschaffung des Gruppenprinzips in den Betrieben. Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist ein überholter Zopf.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Mit der Neustrukturierung der Betriebsratsarbeit wird dem Rechnung getragen. Künftig wird es eine einheitliche Vertretung in den Betrieben geben. Es wird nicht mehr die Angestelltenvertretung und die Arbeitervertretung geben, sondern es gibt nur noch die einheitliche Vertretung im Betriebsrat, und das ist gut so.

(Beifall bei der SPD)

Wenn davon gesprochen wird, dass jetzt das Wahlverfahren erleichtert wird, dann sage ich, in der Tat, es wird erleichtert. Es ist mit diesem zweistufigen Verfahren in Kleinbetrieben deutlich einfacher geworden. Ich habe auch in den Gesprächen mit der Arbeitgeberseite die Meinung vertreten, und ich war vor zwei Wochen erst bei den Unternehmensverbänden zu einer zweistündigen Diskussion und habe dort sehr engagiert und sehr spannend Diskussionen geführt, dass ich glaube, auch aus Arbeitgebersicht kann man die Möglichkeiten auch zur Kostensenkung mit diesem vereinfachten Wahlverfahren aktiv nutzen. Es ist einfacher geworden, wenn man mit diesem Wahlverfahren Betriebsräte wählt, anstatt diesen komplizierten Gang mit Bildung von Wahlvorständen und Abstimmung in den Betrieben, mit Urnen und allem, was damit zusammenhängt, tatsächlich durchzuführen. Mein Appell auch an die Arbeitgeber, die sich heute auch außerhalb dieses Hauses bemerkbar machen: Sie können die Chancen, die in diesem Gesetz liegen, durchaus auch in ihrem eigenen Interesse nutzen. Auch das hilft ihnen, Kosten zu sparen.

(Beifall bei der SPD)

Ich habe die Erfahrung 1972 sehr hautnah miterlebt, damals war ich Student. Ich habe an einem Seminar über die Reform der damaligen Betriebsverfassung teilgenommen und durfte eine Seminararbeit darüber schreiben. Ich kann mich also sehr gut an die Auseinandersetzung erinnern, die wir auch damals hatten. Ich finde, vieles, was wir heute erleben, ist austauschbar zu dem, was 1972 abgelaufen ist. Seit 1972 aber, und das wird auch von Arbeitgeberseite, ich glaube, durchweg sehr positiv gewürdigt, hat sich doch gezeigt, dass dieses Gesetz sich bewährt hat. Das, was jetzt an Reform der Betriebsverfassung vorliegt, ist aus meiner Sicht nicht die

Revolution in den Betrieben. Ganz im Gegenteil ist es eine behutsame Weiterentwicklung der Betriebsratsarbeit, die beiden Seiten nützen kann, wenn beide Seiten so verantwortlich mit der Betriebsverfassung umgehen, wie das in der Vergangenheit auch der Fall war. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort Staatsrat Dr. Färber.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der geschätzte Kollege Knigge hat eben zu mir gesagt, machen Sie es kurz, halten Sie die Karte hoch! Ich halte die Karte hoch, möchte es aber nicht dabei bewenden lassen, denn das ist die Einladung zu der Veranstaltung, die gerade eben hier unten stattgefunden hat oder noch stattfindet. Ich denke, das ist etwas Besonderes, das ist eine Unternehmerdemonstration, die hier in Bremen auf dem Marktplatz passiert. Ich denke, das ist ein Hinweis auf die Brisanz, die in diesem Thema doch gegeben ist.

Mit dem vorgelegten Entwurf zur Veränderung des Betriebsverfassungsgesetzes ist es der Bundesregierung aus der Sicht des Wirtschaftsressorts nicht gelungen, dem Anspruch einer grundlegenden Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes gerecht zu werden. Dass man ein Gesetz nach 30 Jahren auf den Prüfstand stellt, ich denke, das ist völlig angemessen, es ist 30 Jahre alt. Die Bilanz dazu muss aber nun auch alle Erfahrungen berücksichtigen, positive wie negative, und muss auch Veränderungen von Rahmenbedingungen wie Globalisierung und Ähnliches berücksichtigen.

Das Betriebsverfassungsgesetz und die betriebliche Mitbestimmung mit ihren weitgehenden und abgestuften Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten haben sich in der betrieblichen Wirklichkeit insgesamt bewährt. Die Mitbestimmung ist insoweit eine wesentliche soziale Komponente für die soziale Marktwirtschaft. Im Laufe der Zeit hat sich aber eine Tendenz zu einer stärkeren einzelbetrieblichen Orientierung entwickelt, was zu begrüßen ist. Entscheidungen sollten aber dort getroffen werden, wo sie hingehören, in den Betrieben. Im europäischen Vergleich, das wurde angesprochen, gibt es nur in jedem zweiten EU-Land eine Mitbestimmung auf Unternehmensebene, die allerdings in keinem anderen Land so weitgehend ist wie in Deutschland, was sich auch unter Investoren herumgesprochen hat.

Alle Wirtschaftsforschungsinstitute und die OECD sind sich einig, dass der Arbeitsmarkt in Deutschland einen großen Reformbedarf hat. Die Experten machen in diesem Zusammenhang die Verkrustung auf dem Arbeitsmarkt für die hohe und auch hartnäckige strukturelle Arbeitslosigkeit in Deutschland

verantwortlich. Die Wirtschaft sieht in dem Gesetzentwurf gar ein Abschreckungsprogramm gegen die Schaffung von Arbeitsplätzen, ein Thema, das ich nun als Hauptaufgabe für mein Ressort sehe.

Die Chance zu einer Flexibilisierung der Mitbestimmung und einer Beschleunigung von Entscheidungen im Betrieb wurde nicht genutzt. Ziel einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes muss es sein, die für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen mitentscheidende Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stützen und zu stärken. Durch die Ausweitung der geltenden Mitwirkungsund Mitbestimmungsrechte, Absenkung der Schwellenwerte für die Größe des Betriebsrates sowie für Freistellungen der Betriebsratsmitglieder werden diese Ziele konterkariert.

(Unruhe – Glocke)

Auch zum Schluss des heutigen Tages möchte ich um Aufmerksamkeit für den Redner bitten!

Einige Aspekte des Reformvorschlages können mitgetragen werden, da ein Regelungsbedarf durch die mit den Jahren veränderten Betriebsstrukturen gegeben ist und den Kriterien Flexibilisierung, Vereinfachung, mehr Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung Folge geleistet wird.

Dazu gehört die Entbürokratisierung des Wahlrechts durch Vereinfachung des Wahlverfahrens in Kleinbetrieben und Aufhebung des überholten Gruppenprinzips. Die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten wird die Wahlen zum Betriebsrat auch innerhalb des Betriebsrats deutlich vereinfachen. Ebenfalls ist die Klarstellung, dass die in den unterschiedlichen Formen des Außendienstes tätigen Arbeitnehmer und insbesondere die in Telearbeit Beschäftigten zur Belegschaft des Betriebes gehören und daher in vollem Umfang dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen, zu unterstützten.

Wesentliche Neuerungen führen dagegen in ihrem Ergebnis zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung der Wirtschaft. Besonders betroffen ist dort wieder einmal der Mittelstand, der schon heute durch die nationale Regelungsdichte in seiner Wettbewerbsfähigkeit stark eingeschränkt ist.

(Beifall bei der CDU)

Den dem Reformbestreben zugrunde liegenden Kriterien Flexibilisierung, Vereinfachung und Verfahrensbeschleunigung widersprechen die in vielen Bereichen eingeführten beziehungsweise erweiterten Mitbestimmungsrechte. Betriebsräte können über Qualifizierungsmaßnahmen mitbestimmen, wenn

neue Arbeitsmittel eingeführt werden, über den betrieblichen Umweltschutz oder bei der Verabschiedung von Grundsätzen für die Gruppenarbeit. Der Gesetzentwurf ist insgesamt zu bürokratisch und belastet die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, mit erheblichen Kosten. Nach Schätzungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft beträgt hier die jährliche zusätzliche Kostenbelastung 2,7 Milliarden DM, andere Schätzungen gehen noch von deutlich höheren Kosten aus. Die Regelungsdichte im deutschen Arbeitsmarkt, die sich schon jetzt negativ auf die Entscheidung inländischer und ausländischer Investoren auswirkt, wird weiter erhöht. Es ist zwar richtig, dass die deutsche Wirtschaft gelernt hat, mit der Mitbestimmung zu leben, doch ändert es nichts daran, dass hierzulande weltweit die am weitesten reichenden Mit- und Einwirkungsrechte der Arbeitnehmer bestehen. Wo der Wettbewerb global ist, Flexibilisierung der Arbeitsmärkte geboten wäre und Führung im Wesentlichen durch Motivation erfolgen sollte, scheint hier die praktische Realität der Novelle bereits etwas überholt zu sein. Zum Abschluss möchte ich Herrn Dr. Knigge dann doch etwas Besonderes gönnen. Ich denke, so eine Unternehmerdemonstration ist etwas Besonderes. Ich lade ihn einmal zum Bier ein, und dann werden wir dort die weiteren Dinge besprechen. – Vielen Dank!

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/646 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU und Abg. T i t t m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen?

(SPD)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Entschließungsantrag ab.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf noch um Ihre Aufmerksamkeit bitten, wir haben noch acht Minuten. Sie sind wahrscheinlich damit einverstanden, dass wir den folgenden Tagesordnungspunkt nicht mehr aufrufen.

(Beifall)

Aber ich weise darauf hin, dass wir sehr viele Tagesordnungspunkte ausgesetzt haben und diesen Stapel noch nicht angesprochen haben. Wir müssen uns zur letzten Sitzung vor der Sommerpause vielleicht noch einen zusätzlichen halben Tag gönnen.

Herzlichen Dank, ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen schönen Feierabend.

(Schluss der Sitzung 17.52 Uhr)