Die CDU-Fraktion vertritt die Meinung, dass alle Zuhälter, die rechtskräftig verurteilt sind, in ihre Heimatländer abgeschoben werden müssen.
Die Haftverbüßung muss in den Heimatländern erfolgen. Die Haftkosten können und wollen wir nicht tragen.
Meine Damen und Herren, Zwangsprostitution und Menschenhandel kosten uns in Bremen viel Geld, das gebraucht wird, um Bremens Polizeibeamte einzustellen, um Menschenhändler und Zuhälter dingfest zu machen und Beweise zu sichern, Geld, um diese Leute rechtskräftig zu verurteilen, Geld, um die Frauen zu betreuen und in ihre Heimatländer zurückzuführen, Geld, um die Frauen zu schützen. Das Problem dabei ist, dass die Frauen vielfach traumatisiert sind. Deshalb brauchen wir eine unabhängige Beratungsstelle. Es muss sichergestellt werden, dass die Frauen auch psychosozial betreut werden.
Wir als CDU-Fraktion begrüßen, dass es zwei Einrichtungen gibt, die im Moment die Beratung der Zwangsprostituierten übernehmen. Es ist zum einen die Beratungsstelle von Nitribitt, wo seit dem 1. November 2001 eine Diplomsozialpädagogin mit 30 Wochenstunden befristet bis zum 31. Oktober 2002 eingestellt ist. Der Verein Nitribitt wird im Herbst 15 Jahre alt und befasst sich seit seiner Gründung auch mit den Themen Frauenhandel und Zwangsprostitution. Ein Beratungs- und Hilfsangebot dazu konnte allerdings aus finanziellen Gründen nie realisiert werden. Im Moment wird die Stelle von der Bremer Arbeit GmbH mit einer BSHG-19-Stelle bezahlt. Wir als CDU-Fraktion meinen, das geht so nicht. Wir wollen eine unabhängige gesicherte Beratungsstelle.
ner Beratungsstelle für Zwangsprostituierte in Bremen gemacht. Für das auf ein Jahr befristete Projekt in privater Trägerschaft hat die Bremische Evangelische Kirche 5000 Euro bereitgestellt. Weitere 3000 Euro sollen über Spenden gesammelt werden. Auch hier, bei der Evangelischen Kirche, berät eine Mitarbeiterin der Inneren Mission die betroffenen ratsuchenden Frauen wöchentlich fünf bis sechs Stunden. All diese Hilfen gehen sicher nicht ohne eine finanzielle Mithilfe aus den zuständigen Ressorts. Auch sollte man über die Finanzierung durch Wettmittel nachdenken. Deshalb möchten wir den Senat bitten, einen entsprechenden Finanzierungsvorschlag zu entwickeln.
Meine Damen und Herren, wir möchten, dass diesen Frauen kompetent geholfen wird. Wir lehnen den Antrag der Grünen vom 25. Mai 2001 mit der Drucksachen-Nummer 15/796 ab, nehmen den Bericht und die Empfehlung des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau zur Kenntnis und bitten um Zustimmung für den Antrag der SPD und der CDU.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! So, meine Damen und Herren vom Bündnis 90/Die Grünen, Sie fordern also allen Ernstes in Ihrem Antrag, der Drucksache 15/796, Opfer von Zwangsprostitution besser und kompetenter zu beraten. Das ist ja sehr lieb und auch sehr sozial gedacht, aber leider wieder einmal auf Kosten und zu Lasten der Steuerzahler.
Unter anderem fordern Sie in Ihrem unrealistischen Antrag die Unterbringung von Frauen in sicheren Wohnungen oder Einrichtungen, eine juristische oder sonstige Beratung, eine psychosoziale und therapeutische Behandlung, eine praktische Beratung und Betreuung in der Abschiebehaft, eine Prozessvorbereitung und -begleitung, wenn die Frauen als Zeuginnen in Deutschland bleiben, bis hin zur Entwicklung beziehungsweise Koordination von Rückkehrprogrammen in den Heimatländern der Frauen, wenn sie dorthin zurückkehren wollen. Man beachte: wollen!
Meine Damen und Herren, das ist ja alles sehr schön und gut gemeint, aber leider haben Sie dabei ganz vergessen, uns konkret mitzuteilen, wer diese Maßnahmen bezahlen soll und wie diese gesamten Maßnahmen zu bezahlen sind. Ich nehme an, meine Damen und Herren, vom Bündnis 90/Die Grünen wird gleich jemand nach vorn kommen und uns das in aller Deutlichkeit konkret erklären und nicht so Wischiwaschi-Reden hier halten.
(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Von den Steuergeldern der deut- schen Männer, die diese Dienstleistung in Anspruch nehmen, davon wollen wir das bezahlen!)
Weiter, nehme ich an, soll wieder einmal der Steuerzahler für Ihre unrealistischen und weltfremden Märchenanträge tief in die Tasche greifen. Das aber, meine Damen und Herren, macht die Deutsche Volksunion zum Wohle der Bürger nicht mit! Unsere Bürger sind durch Ihre unsägliche und unsoziale Steuerpolitik schon genug bestraft. Deshalb werde ich Ihren Märchenantrag im Namen der Deutschen Volksunion uneingeschränkt ablehnen. Hier sage ich in aller Deutlichkeit: Wenn Sie in der Vergangenheit die schon jahrzehntelangen Forderungen der Deutschen Volksunion, kriminelle Ausländer sofort ohne Rückkehrrecht hinaus aus Deutschland, rigoros, politisch auch effektiv umgesetzt hätten, wenn Sie meinen diesbezüglichen Anträgen im Landtag zugestimmt hätten, hätten Sie wahrscheinlich keine ausländischen Opfer von Zwangsprostitution, die Sie jetzt teuer auf Kosten der Steuerzahler kompetent beraten lassen wollen. Dann hätten Sie sich diesen Märchenantrag ersparen können, denn fast alle diese Frauen sind doch nur Opfer von ausländischen kriminellen Subjekten, die sie, wenn nur irgendwie möglich, gar nicht ausweisen wollen, und hier insbesondere die Grünen. Meine Damen und Herren, ich darf Sie noch einmal an diesen skandalösen Vorfall erinnern, dass der berühmte und berüchtigte, bundesweit bekannte Straftäter Mehmet, der schon als Jugendlicher 100 Straftaten begangen hat, nun wieder nach Deutschland einreisen darf, um dann hier auf Kosten der Steuerzahler und der Gesundheit der Bürger vielleicht weitere Straftaten begehen zu können.
Aber, meine Damen und Herren von den Grünen, vielleicht erbarmen Sie sich ja und nehmen dieses arme, unschuldige Hascherl, dieses arme, unschuldige Erzengelchen bei sich zu Hause auf,
dann ja selbst so therapiert, dass uns solche Märchenanträge wie der Ihrige hier erspart bleiben. Das würde mich freuen.
Meine Damen und Herren, ich rate Ihnen dringend, bekämpfen Sie zuallererst die Ursache der Zwangsprostitution!
Sie können auch gleich nach vorn kommen, wenn Sie sich beruhigt haben, wenn Sie dazu in der Lage sein sollten!
Darüber hinaus würde ich mich freuen, von Ihnen diesbezügliche Anträge zu bekommen, die sich um deutsche Opfer Ihrer verfehlten unsozialen Politik Gedanken machen würden wie zum Beispiel – jetzt sollten Sie wirklich hinhören – eine kompetentere Beratung deutscher Obdachloser, eine kompetentere Beratung von deutschen Opfern ausländischer Gewalttaten, eine kompetentere Beratung und Betreuung von vergewaltigten und geschändeten Kindern, eine kompetentere Beratung und Betreuung der Eltern von geschändeten und ermordeten Kindern, meine Damen und Herren, das wäre wichtig! Ich hoffe, Sie lachen jetzt nicht darüber. Das wäre, weiß Gott, dringend erforderlicher und zweckmäßiger.
Die Deutsche Volksunion tut das jedenfalls und wird auch immer Hand in Hand mit diesen Opfern für ihre Rechte und Interessen kämpfen. Sie aber lehnen alle Anträge der Deutschen Volksunion zum Schaden dieser Opfergruppen ab. Dadurch lassen Sie die eben genannten Opfer schamlos und schäbig im Stich.
Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, ist die Deutsche Volksunion deshalb auch die einzige Partei, die sich in allererster Linie vorrangig zuerst um deutsche Opfer Ihrer verfehlten Politik kümmert. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte diese gesamte Thematik auch noch einmal aus innenpolitischer Sicht beleuchten, vor allen Dingen, wenn es darum geht, wie wir die Abschöpfungsmaßnahmen bewerkstelligen wollen.
se Strafbedingungen wurden durch das sechsundzwanzigste Strafänderungsgesetz vom 15. Juli 1992 neu gefasst. Sie verfolgen das Ziel, ausländische wie deutsche Mädchen und Frauen vor den mit der Prostitutionsausübung und für sie und ihre persönliche Freiheit verbundenen Gefahren besser zu schützen.
Geschütztes Rechtsgut, meine Damen und Herren, ist die persönliche Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere ausländischer Mädchen und Frauen, sofern sie wegen ihrer Sprache und der ihnen fremden Lebensbedingungen hier in unserem Land Schwierigkeiten haben, sich gegenüber kriminell und international organisierten und operierenden Tätern, in der Regel Anwerber, Schlepper, Vermittler, Zuhälter und Bordellbesitzer, wirksam zur Wehr zu setzen. Steigerungsraten, und ich glaube, ich erzähle Ihnen nichts Neues, sind in diesem kriminellen Geschäft nach Wegfall der Grenzen in Mittel- und Osteuropa unwahrscheinlich hoch zu verzeichnen.
Die international agierenden Verbrecherorganisationen machen sich die sozialen und wirtschaftlichen Situationen in den Herkunftsländern zu Nutze, um die Frauen in die Illegalität und Prostitution abzudrängen. Gingen die Täter in den ersten Jahren nach den politischen Veränderungen noch unvorsichtig zu Werke, so haben sie mittlerweile auf die Bekämpfungsstrategien unserer Polizei reagiert und ihre Vorgehensweise wiederum entsprechend geändert.
Die Hauptverhandlungen mit einer Vielzahl von Tätern und Opferzeugen mit unterschiedlichster ethnischer Herkunft und somit mit großen Übersetzungsschwierigkeiten binden zwischenzeitlich langfristig personelle Ressourcen bei der Polizei. Die Anforderungen an die Beweisführung im Menschenhandelverfahren sind sehr hoch. Nach meiner persönlich Meinung ist das deutsche Beweisantragsrecht allerdings auch noch mit Defiziten behaftet, und es gibt Anwälte, die daraus genug Angriffsfläche schöpfen. Die geringe Zahl von Verurteilungen wegen Menschenhandels unterstreicht auch meine Behauptung.
Aufgrund der Komplexität der Verfahren, der schwierigen Beweisführung und der langen Vernehmungen mit Dolmetschern werden die bei diesem Delikt notwendigen Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen der Ermittler reduziert. Die Bekämpfung des Menschenhandels wird dadurch erschwert, und sinkende Fallzahlen sind die Folge.
Kommt es zum Strafprozess, ist der Personalbeweis, das heißt die unmittelbare Aussage des Opfers, wichtig. Das ist aber nur dann gewährleistet, wenn die zuständige Ausländerbehörde bis zur Hauptverhandlung auch eine Duldung gewährt. Ausländern, die als Zeugen in einem Strafermittlungsverfahren
benötigt werden, kann nach Paragraph 55 Absatz 3 des Ausländergesetzes einen Duldung erteilt werden. Kann eine Duldung nicht mehr erteilt werden, weil über die Ausreisepflicht bereits rechtskräftig entschieden wurde, kann eine Verlängerung der Ausreisepflicht in Betracht gezogen werden. Das ist in der Regel auch immer der Fall.
Ferner möchte ich in diesem Zusammenhang auf die Verbesserung in der Gesetzgebung durch das sechste Strafrechtsreformgesetz mit Wirkung vom 1. April 1998 hinweisen, die die Nebenklagebefugnis ausgebaut hat. Durch das Zeugenschutzgesetz vom 30. April 1998 wurden weitere Wege zur Stärkung der Rechte und Verbesserung der Situationen von Opfern und Zeugen beschritten. Es wurde der Opferanwalt im Strafverfahren eingeführt, so dass für schutzbedürftige Zeugen für den Zeitraum der Vernehmung ein Zeugenbeistand auf Staatskosten bestellt werden kann. Ein weiteres Kernstück des Zeugenschutzgesetzes hat zum Ziel, durch den Einsatz der Videotechnik sicherzustellen, dass schutzbedürftige Zeugen bei der Vernehmung weitgehend geschont werden.
Den vom Frauenhandel betroffenen Zeugen stehen grundsätzlich dieselben Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Strafverfahren oder in einem Zivilgerichtsverfahren zur Verfügung wie allen anderen Opferzeugen auch. Wenn die Opfer in das Heimatland zurückgekehrt sind, so sind sie in vielen Fällen nicht mehr bereit, zur Verhandlung nach Deutschland zurückzukehren, um hier zeugenschaftlich auszusagen. Teilweise ist der Aufenthalt auch dann nicht mehr bekannt, so dass sie zur Hauptverhandlung nicht mehr als Zeugen zur Verfügung stehen können. Das hat zur Folge, dass die Täter nicht mehr wegen Menschenhandels, sondern nur wegen Förderung der Prostitution oder Zuhälterei verurteilt werden.
Der Menschenhandel und die daraus resultierende Zwangsprostitution ist ein Kontrolldelikt. Es wird der Polizei in der Regel nicht durch Anzeigen, sondern durch ordnungsbehördliche und polizeiliche Kontrolle oder Zufälligkeiten bekannt. Dringt dennoch der Sachverhalt des Menschenhandels bis zu den Behörden durch, so spielt der Grundsatz der unmittelbaren Beweisführung in der Hauptverhandlung und die damit verbundene Problematik der generalpräventiven Wirkung eine große Rolle. Wenn wir wollen, dass die Täter wegen Menschenhandels verurteilt werden, dann müssen die Frauen bis zur Hauptverhandlung unsere Hilfe bekommen.