Annedore Windler
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Staatsrat, würden Sie mit mir übereinstimmen, dass solche Anzeigen gar nicht in der Zeitung stehen würden, wenn es nicht eine so große Nachfrage der Herren geben würde?
Vielleicht noch eine ganz kurze Bemerkung: Ich möchte mich bedanken, dass die Polizei und der Senator für Inneres diese Arbeitsgruppe jetzt verstärkt haben und dass auch vermehrt darauf eingegangen wird. Ich glaube, das muss hier auch einmal gesagt werden, dass wir in der letzten Legislaturperiode auch eine ganze Menge dafür getan haben, dass das bekämpft wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich gern vorstellen, ich bin die frauenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion.
Nicht, dass hier falsche Töne aufkommen, unsere Herren wären das! Das können wir zwar in der nächsten Legislaturperiode gern überlegen, aber noch bin ich das in der Fraktion.
In der heutigen Sitzung wollen wir nicht über das Weichspülen reden, nein, wir wollen den Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau vom 5. November 2002 zum Personalcontrollingbericht Band IV über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 1998/1999 mit dem Schwerpunkt Frauenförderung, Mitteilung des Senats vom 26. Juni 2002, debattieren. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion begrüßt, dass nunmehr zum zweiten Mal ein Personalcontrollingbericht zum Thema Frauenförderung im öffentlichen Dienst diskutiert wird. Herr Dr. Zech als Vertreter des Senators für Finanzen hat den Bericht in der Sitzung am 14. August 2002 dem Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau vorgestellt. Positiv ist zu erwähnen, dass der Bericht Daten aus dem gesamten Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes enthält.
Frauenförderung wird im öffentlichen Dienst des Landes Bremen weiterhin als ein wichtiger Punkt bleiben. Frauenförderpläne spielen hierbei eine wichtige Rolle. Es wäre zu begrüßen, wenn jede Dienststelle einen Frauenförderplan aufstellen würde. Die in dem Bericht genannten Gründe für ein Fehlen von Frauenförderplänen sind meines Erachtens sehr beschämend, die da wären: ein zu hoher Frauenanteil, ein zu geringer Frauenanteil, wegen Umstrukturierung konnte kein Frauenförderplan erstellt werden, es ist die Entscheidung der Mitarbeiterinnen, dass wir keinen Frauenförderplan haben, ganz einfach wegen Zeitmangel konnten wir keinen aufstellen, oder, ganz toll, der Plan ist in Vorbereitung.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion meint, es kann auch anders sein. Bremerhaven hat mit dem AWI ein Vorzeigeinstitut. Bei dem AWI profitieren alle Seiten, die Frauen, ihre Familien und der Betrieb. So soll es sein!
Gezeigt hat uns der Bericht aber auch, dass Frauen überwiegend in den Personalgruppen der Raumpflegerinnen, im Erziehungs- und Betreuungspersonal, als Verwaltungs- und Schreibkräfte sowie Lehrpersonal tätig sind. In diesen Personalgruppen sind 53 Prozent aller Mitarbeiterinnen im bremischen öffentlichen Dienst tätig.
Bei Feuerwehr, Polizei und Strafvollzug sowie beim technischen Personal müssen wir noch eine ganze Menge tun. 26 Prozent aller männlichen Beschäftigten konzentrieren sich auf diese Personalgruppen, von den weiblichen Beschäftigten aber nur drei Prozent. Das kann so nicht weitergehen!
5294 Beamtinnen und 10 121 männliche Beamte gab es 1999, 15 416 weibliche Angestellte und 7697 männliche Angestellte, das ist eine sehr große Diskrepanz, sowie 3097 Arbeiterinnen und 1664 Arbeiter. Dies entspricht einem Frauenanteil von 34 Prozent bei den Beamten, 65 Prozent bei den Arbeitern und 67 Prozent bei den Angestellten. Also sind Frauen bei den Beamten unterdurchschnittlich und bei den Angestellten und Arbeiterinnen überdurchschnittlich vertreten. Nur 22 Prozent der Frauen sind Beamtinnen, bei den Männern sind es 52 Prozent. Auch das kann so nicht weitergehen! Dagegen sind bei den Angestellten 65 Prozent Frauen und nur 40
Prozent Männer. Bei den Arbeitern und Arbeiterinnen sieht es genauso aus, da sind acht Prozent Männer und 13 Prozent Frauen vertreten.
Die Berichterstatter haben sich gerade bei der Erstellung der Schaubilder über die Entlohnung große Mühe gegeben. Meinen Dank dafür! Frauen finden sich in den unteren Entlohnungsstufen wieder. Das heißt, Frauen in den höheren Entlohnungsstufen sind unterrepräsentiert. 93 Prozent der Beschäftigten in den Entlohnungsstufen A 1 bis A 3 sind Frauen. 63 Prozent der Frauen in diesen Entlohnungsstufen sind Raumpflegerinnen. Die Mitarbeiterinnen in den höheren Lohngruppen sind vor allen Dingen Lehrerinnen. Nur 13 Prozent bekommen die Entlohnungsstufe B 2 oder B 8. Auffällig ist, dass deutlich mehr Frauen statt Männer in befristeten Beschäftigungsverhältnissen eingestellt wurden.
Ein für Frauen besonders wichtiger Bereich ist die Teilzeitarbeit. Das heißt, knapp 50 Prozent aller im Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes arbeitenden Frauen gehen einer Teilzeitbeschäftigung nach. Frauen stellen 87 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten. Für Männer hingegen ist die Teilzeitarbeit kein attraktives Arbeitszeitmodell. Hier besteht noch Informationsbedarf über andere Arbeitszeitmodelle. Frauen müssen auch mehr für gewerblich-technische Ausbildungsberufe interessiert werden.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hofft auch, dass Gender Mainstreaming in der Bremer Verwaltung greift. Wir haben im Februar 2002 wichtige politische Signale in der Durchsetzung des Prinzips Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Bremer Landespolitik gesetzt. Hartmut Perschau, der als Berichterstatter für alle Senatsressorts den Bericht zum Personalcontrolling mit dem Schwerpunkt Frauenförderung vorgelegt hat, sei an dieser Stelle gedankt für seine Arbeit.
Erstrebenswert ist, dass Frauenförderpläne in allen Dienststellen getrennt nach einzelnen Ressortbereichen erstellt und fortgeschrieben werden. Zeitund Zielvorgaben sind vermehrt aufzustellen. Wir haben heute den Bericht von 1998/1999 debattiert. Für unsere Arbeit im Ausschuss ist es aber unerlässlich, mit neuen Daten zu arbeiten. Deshalb erwarten wir – –.
Nein, Herr Perschau ist nur Berichterstatter! Das ist ein Riesenunterschied, damit sind alle Ressortbereiche gemeint. Das liegt nicht an Herrn Perschau, das möchte ich hier noch einmal ganz deutlich sagen!
Herr Perschau hat die Daten zusammengezogen und berichtet nur darüber. Herr Perschau ist Berichterstatter, aber hat nicht – –.
Doch, und ob! Deshalb erwarten wir, dass künftig die Berichte zeitnäher vorgelegt werden, die anderen Ressorts auch, Frau Hammerström, darum bitte ich! – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden heute über die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes, praktische Unterstützung für Opfer von Gewalt in der Familie. Gewalt in der Familie ist keine Privatsache, Gewalt in der Familie ist Horror, nicht zu begreifen für die Kinder, die es hautnah miterleben müssen, für die Opfer, die Gewalttaten hautnah erleben und nie wieder vergessen. Gewalt ist nicht zu akzeptieren, ganz gleich, welcher Partner sie ausübt. Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Einführung des Wegweisungsrechtes in Bremen, das mit der Änderung des Bremischen Polizeigesetzes in Kraft getreten ist.
Wir CDU-Frauen haben mit allen Frauen aus dem Gleichstellungsausschuss daran gearbeitet, dass das Wegweisungsrecht im neuen Polizeigesetz mit verankert wird. Im Januar 2002 ist dieses Gesetz in Kraft getreten. Die alltägliche Gewalt gegen Frauen wird in Deutschland seit dem internationalen Jahr der Frau 1975 thematisiert. 1976 wurde das erste Frauenhaus in Deutschland gegründet. Meine Damen und Herren, auch heute sind die Frauenhäuser noch nicht überflüssig. Das Neue daran ist nur, dass in diesem Jahr in Oldenburg eine Männerwohnung eingerichtet worden ist. Ich brauche es, glaube ich, nicht zu kommentieren. Es hat sich etwas bewegt.
Diese Maßnahmen wie auch die Gesetzesänderung zugunsten der Opfer von Gewalt haben zwar zu punktuellen Verbesserungen geführt, nicht aber zu einer wirklichen und nachhaltigen Verminderung von Gewalt in unserer Gesellschaft. Gewalt in der Familie ist immer noch ein Tabuthema. Die CDUFraktion ist der Meinung, dass es so nicht weitergehen kann.
Gewalt in der Familie muss in die Öffentlichkeit, ob es der Professor ist, der seine Frau schlägt, oder der Geschäftsmann, der sagt, seine Frau hat sich an der Tür gestoßen, oder aber der Partner, der die Treppe heruntergefallen ist. Meine Damen und Herren, wir reden hier auch über Gewalt an Partnern. Auch das muss ausgesprochen werden, obwohl schlagende Frauen einen ganz geringen Anteil an Gewalt in der Familie haben. In der Regel üben Männer Gewalt an Frauen aus. Das Wegweisungsrecht soll auch hier greifen, Gewalt ist nie zu tolerieren. Frau Hoch hat in ihrem Antrag zum Beispiel um die Darlegung der Fallzahlen über Gewalt in der Familie gebeten. Wir als CDU-Fraktion meinen, dass es noch zu früh ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
dafür ist, so kurz nach Einführung des Gesetzes. Wir hoffen aber, dass die Zahlen nicht zu hoch ausfallen, denn wir sehen auch das Elend in den Familien.
Beratungsstellen und Notrufe gibt es flächendekkend in der ganzen Bundesrepublik. Diese Hilfsangebote werden aber leider von den Menschen, die Gewalt in den Familien ausüben, nur mäßig angenommen. Daran muss noch gearbeitet werden. Der Aktionsplan der Bundesregierung zielt in seiner Gesamtheit darauf ab, ein gesellschaftliches Klima der Gewaltächtung zu schaffen. Wir glauben, dass es ganz wichtig ist, dass Gewalt in der Familie geächtet wird. Es darf nicht nur interner Familienstreit sein, nein, es ist Gewalt in der Familie. Die Sensibilität des Umfeldes erreichen, das ist es, Zivilcourage leben!
Jeder Einzelne von uns ist gefragt. Ich glaube, wir können unseren Nachbarn ganz gut einschätzen. Nicht wegschauen, hinschauen ist hier gefragt! Zur Durchbrechung des Gewaltkreislaufes und zur Förderung einer gewaltfreien Erziehung müssen die präventiven Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern ansetzen. Jedes Kind hat das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung,
so wie jeder Mensch das Recht hat, gewaltfrei zu leben. Wir als Politikerinnen und Politiker sind gefragt, dies auch umzusetzen. Mit dem Gewaltschutzgesetz sind wir auf dem richtigen Weg.
Gewalt, warum wird Gewalt ausgeübt? Gewalt ist ein Ausdruck von Hilflosigkeit. Wo können wir da ansetzen, was können wir tun? Wie können wir all das Elend mildern? Wir als CDU-Fraktion meinen, wenn wir den Gewaltkreislauf unterbrechen, kann der Täter sein Verhalten ändern. Soziale Trainingskurse können zu einer Verhaltensänderung der Täter beitragen. Das Wegweisungsrecht ist hierbei sehr hilfreich. Der Täter hat eine angemessene Zeit zum Überlegen, zehn Tage, in denen Frauen und Kinder wieder zur Ruhe kommen können. Sie überlegen in dieser Zeit, wie es weitergehen kann. Es ist sehr hilfreich, wenn Frau und Kinder in der gewohnten Umgebung bleiben können, und das gerade in dieser Krisensituation.
Leider ist in vielen Familien Gewalt in der Familie ein Tabuthema. Die Opfer genieren sich, und sie zerbrechen daran. Die CDU-Fraktion ist sehr zuversichtlich, dass das Wegweisungsrecht auch in Bremen und Bremerhaven greifen wird und Not lindert. Den Antrag der Grünen überweisen wir an den Parlamentsausschuss zur Gleichberechtigung der Frau zur weiteren Beratung. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hoch, ich glaube, unser Finanzsenator, Hartmut Perschau, hat das Prinzip Gender Mainstreaming sehr wohl und sehr gut verstanden. Das sieht man auch in der Umsetzung seiner ganzen Sachlage und Akten. Damit wir das aber noch ein bisschen besser verstehen können, möchte ich das Ganze noch einmal erklären.
Ziel des Gender Mainstreaming war es, dass alle politischen Ebenen und Entscheider in der Entwicklungsarbeit, das heißt von den Organen der Vereinten Nationen über die regionalen und nationalen Regierungen bis zu den Verantwortlichen vor Ort, ein umfassendes Konzept für die Gleichstellung der Frau entwickeln und auch die Umsetzung garantieren sollten. Die Absicht war, Frauenanliegen nicht mehr länger als einen Randbereich mit ein paar schlecht dotierten Sonderprogrammen zu betrachten, sondern vielmehr dass die Geschlechterperspektive und die Ziele zur Verbesserung der Situation der Frau ein Teil aller wichtigen politischen Dokumente, Programme und Zielvorgaben werden, das heißt in der normalen politischen Arbeit.
Meine Damen und Herren, auf der vierten Weltfrauenkonferenz im Jahr 1995 in Peking wurde die Bedeutung des Konzepts Gender Mainstreaming erneut betont und um die Forderung ergänzt, dass die unterschiedlichen Auswirkungen von Entscheidungen auf Frauen und Männer entsprechend zu analysieren sind, bevor Entscheidungen getroffen werden. Die Umsetzung geht auch in Bremen auf einen EU-Beschluss von 1997 zurück. Das bedeutet konkret, dass alle bestehenden Politikfelder und Gesetze einer geschlechtsspezifischen Analyse zu unterziehen sind. Gender Mainstreaming stellt eine Erweiterung der bisherigen Frauenpolitik dar.
Unter dem Begriff Frauenförderung wurde oft nur die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebens- und Gesellschaftsbereichen verstanden. Das Gender-Mainstreaming-Konzept geht an den Begriff Frauenförderung umfassender heran. Die Frage nach der gerechteren Verteilung der Ressourcen und der Verantwortlichkeiten wird gestellt und die Geschlechterrolle, beispielsweise die Notwendigkeit der Veränderung der Rolle des Mannes, in die Überlegungen einbezogen. Der positive Aspekt des Gender-Mainstreaming-Konzepts liegt darin, dass es darauf abzielt, die Frage der Gleichstellung auf eine breitere Basis zu stellen.
Meine Damen und Herren, die Mitteilung des Senats vom 19. Februar 2002, Durchsetzung des Prin
zips der Chancengleichheit von Männern und Frauen in der Bremer Landespolitik! Ich glaube, die Gedanken und Ziele des Gender Mainstreaming wurden als erster Schritt in der bremischen Politik von der Landesbeauftragten für Frauen hervorragend umgesetzt. Das ist aber nur als erster Schritt zu sehen. Wie uns der Bericht des Senats darstellt, muss noch unheimlich viel getan werden. Gender Mainstreaming muss auf mehreren Säulen stehen. Spezifische Frauenförderpolitik und Gender Mainstreaming sind sich zwei ergänzende Strategien, dasselbe Ziel zu erreichen, nämlich die Gleichstellung von Männern und Frauen. Beide Strategien sind zur Zielerreichung notwendig und ergänzen sich gegenseitig. Die bisherige Frauenförder- und Gleichstellungspolitik geht von einer konkreten Problemstellung aus und entwickelt eine Lösung für dieses Problem. Gender Mainstreaming setzt bei allen politischen Entscheidungen an. Das heißt, alle politischen Entscheidungen müssen abgefragt und ermittelt werden. Gender Mainstreaming heißt, Politik ist nicht geschlechtsneutral. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion begrüßt, dass die ZGF und der Senator für Finanzen unter der Beteiligung der Ressortverantwortlichen bis zum 30. Juni 2002 ein Konzept für das Controlling des Prinzips des Gender Mainstreaming in allen Ressourcen entwickeln werden. Wir werden natürlich sehr genau darauf achten, dass die beteiligten Ressorts die konkrete Umsetzung auch wirklich wahrnehmen. Da wir einmal im Jahr im Senat und in der Bürgerschaft über die Umsetzung der entwickelten Strategien und Maßnahmen in den Ressorts Berichterstattung bekommen, denke ich, ist die Kontrolle auch gut gegeben. Gender Mainstreaming heißt, politisches Denken und Handeln sichtbar und transparenter zu machen. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein durchgängiges Leitprinzip und soll als Querschnittsaufgabe gefördert werden. Gender Mainstreaming ist sowohl Grundsatz als auch Methode, den geschlechtsspezifischen Ansatz in alle Politikfelder, Konzepte und Prozesse einzubringen. Nur wenn wir in den Köpfen etwas verändern, können wir auch Gleichstellung erreichen.
Frau Wulff, zu Ihren Aussagen! Ich hoffe natürlich, dass nach den Wahlen, das hoffe ich als CDUFrau, eine etwas andere Regierung an der Reihe sein wird.
Das Quizspiel in der Broschüre von Sachsen-Anhalt ist ein ganz tolles Spiel, aber ich hoffe, dass die Verwaltung das spielt, wenn die Arbeit erledigt ist.
Zu Frau Hoch habe ich noch eine Anmerkung zu machen: Wir als Koalition haben, glaube ich, das Gender-Mainstreaming-Konzept mit unserem Antrag hervorragend erklärt und hervorragend in die Verwaltung eingebracht, so dass es auch verständlich ist. Ich meine, wir haben damit eine sehr gute Arbeit geleistet. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach Erkenntnissen der Europäischen Union wird jährlich etwa eine halbe Million Frauen aus Osteuropa, Asien und Lateinamerika zur Zwangsprostitution nach Westeuropa geschleust. Die Bundesrepublik Deutschland ist dabei eines der Länder, das mit am meisten betroffen ist. In der Bundesrepublik agieren neben deutschen Täterbanden verstärkt auch hierarchisch und flexibel organisierte ausländische Zuhältergruppen, die sich durch hohe Gewaltbereitschaft auszeichnen und schnelle Gewinne anstreben. Frauenhandel ist ein wesentlicher Teil des organisierten Verbrechens, das aufgrund seiner Tragweite verstärkte internationale Zusammenarbeit erfordert.
Der Menschenhandel mit Frauen weist unterschiedliche Erscheinungsformen auf. Er ist besonders durch Gewalt, Zwang, Täuschung, Missbrauch, Erpressung, Abhängigkeit, Freiheitsentzug, wenig oder keine Bezahlung und Gewaltandrohung gekennzeichnet. Hier wird eindeutig sichtbar, dass es sich um eine Verletzung der Würde der Frauen sowie der Menschenrechte handelt, die in Deutschland nicht geduldet werden darf.
Frauenhandel ist ein Milliardengeschäft, das einträglicher ist als der Handel mit Drogen. Allein in Deutschland wird der Jahresumsatz auf 50 Milliarden DM geschätzt, jetzt 25 Milliarden Euro. Hinzu kommt, dass der Handel mit Frauen nur mit einem geringen Risiko behaftet ist und oft nur geringe Stra––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
fen verhängt werden. Die hohe Dunkelziffer und die geringe Aussagebereitschaft der Opfer wirken erschwerend für die Aufdeckung und demzufolge auch für die Bestrafung von Menschenhandel. Es ist nicht hinnehmbar, dass Frauen wie Sklaven behandelt werden!
Die Frauen verlieren ihre Menschenwürde.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass wir gegen Menschenhändler mit aller Härte vorgehen müssen. Wer Frauen zur Prostitution zwingt, verschleppt und bedroht, muss mit empfindlichen Freiheitsstrafen rechnen.
Die CDU-Fraktion vertritt die Meinung, dass alle Zuhälter, die rechtskräftig verurteilt sind, in ihre Heimatländer abgeschoben werden müssen.
Die Haftverbüßung muss in den Heimatländern erfolgen. Die Haftkosten können und wollen wir nicht tragen.
Meine Damen und Herren, Zwangsprostitution und Menschenhandel kosten uns in Bremen viel Geld, das gebraucht wird, um Bremens Polizeibeamte einzustellen, um Menschenhändler und Zuhälter dingfest zu machen und Beweise zu sichern, Geld, um diese Leute rechtskräftig zu verurteilen, Geld, um die Frauen zu betreuen und in ihre Heimatländer zurückzuführen, Geld, um die Frauen zu schützen. Das Problem dabei ist, dass die Frauen vielfach traumatisiert sind. Deshalb brauchen wir eine unabhängige Beratungsstelle. Es muss sichergestellt werden, dass die Frauen auch psychosozial betreut werden.
Wir als CDU-Fraktion begrüßen, dass es zwei Einrichtungen gibt, die im Moment die Beratung der Zwangsprostituierten übernehmen. Es ist zum einen die Beratungsstelle von Nitribitt, wo seit dem 1. November 2001 eine Diplomsozialpädagogin mit 30 Wochenstunden befristet bis zum 31. Oktober 2002 eingestellt ist. Der Verein Nitribitt wird im Herbst 15 Jahre alt und befasst sich seit seiner Gründung auch mit den Themen Frauenhandel und Zwangsprostitution. Ein Beratungs- und Hilfsangebot dazu konnte allerdings aus finanziellen Gründen nie realisiert werden. Im Moment wird die Stelle von der Bremer Arbeit GmbH mit einer BSHG-19-Stelle bezahlt. Wir als CDU-Fraktion meinen, das geht so nicht. Wir wollen eine unabhängige gesicherte Beratungsstelle.
Auch haben die Bremische Evangelische Kirche und das Diakonische Werk den ersten Schritt zu ei
ner Beratungsstelle für Zwangsprostituierte in Bremen gemacht. Für das auf ein Jahr befristete Projekt in privater Trägerschaft hat die Bremische Evangelische Kirche 5000 Euro bereitgestellt. Weitere 3000 Euro sollen über Spenden gesammelt werden. Auch hier, bei der Evangelischen Kirche, berät eine Mitarbeiterin der Inneren Mission die betroffenen ratsuchenden Frauen wöchentlich fünf bis sechs Stunden. All diese Hilfen gehen sicher nicht ohne eine finanzielle Mithilfe aus den zuständigen Ressorts. Auch sollte man über die Finanzierung durch Wettmittel nachdenken. Deshalb möchten wir den Senat bitten, einen entsprechenden Finanzierungsvorschlag zu entwickeln.
Meine Damen und Herren, wir möchten, dass diesen Frauen kompetent geholfen wird. Wir lehnen den Antrag der Grünen vom 25. Mai 2001 mit der Drucksachen-Nummer 15/796 ab, nehmen den Bericht und die Empfehlung des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau zur Kenntnis und bitten um Zustimmung für den Antrag der SPD und der CDU.
Weil das naturgemäß so üblich ist, Frau Linnert!
Schönen guten Morgen, Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 25. September 1998 legten die Fraktionen der CDU und der SPD der Bremischen Bürgerschaft einen Antrag mit dem Ziel vor, Maßnahmen zu ergreifen und zu intensivieren, um, beispielsweise durch eine Verbesserung der Situation der Opfer von Frauenhandel und Zwangsprostitution, durch Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomen einzuschränken. Frauenhandel ist eine Form des internationalen organisierten Verbrechens, die sehr hohe Gewinne einbringt.
Meine Damen und Herren, es ist schon erschütternd, wenn man bedenkt, dass nur die geschätzten Zahlen 50 000 bis 400 000 Frauen betragen, die in Deutschland der Prostitution nachgehen. Die Umsatzspanne beträgt allein im deutschen Rotlichtmilieu zirka elf bis 70 Milliarden DM. Gerade bei diesen immensen Summen und Gewinnen ist es klar, dass skrupellose Kriminelle ein Geschäft wittern.
Frauen und Mädchen werden in ihren Herkunftsländern angesprochen. Es beginnt nicht immer mit Gewalt, meistens mit Versprechungen: Es gibt gute Jobs da drüben, du siehst gut aus, du bist klug, vielleicht kannst du ja auch da drüben heiraten. Aber wenn die Frauen erst einmal hier sind, wird ihnen mit Gewalt, Drohungen, Schlägen et cetera, die Täter sind dann sehr erfinderisch, sehr schnell klar gemacht, worum es geht. Dann macht man sie gefügig, Vergewaltigung ist ein sicheres Mittel. Die Menschenhändler sind sich sehr bewusst darüber, dass die Frauen Angst haben, in einem völlig fremden
Land sind und die Sprache nicht verstehen. Da die Frauen zum größten Teil illegal in Deutschland sind, haben sie Angst vor der Polizei.
Die Frauen sind völlig auf sich allein gestellt. Die Täter halten die Frauen in ständiger Angst und Abhängigkeit. Sie erzählen ihnen, dass sie erst einmal ihren Kaufpreis abzuarbeiten haben. Sie haben immer wieder Angst vor Schlägen, aber die Täter schrecken auch nicht davor zurück, die Angehörigen in der Heimat zu bedrohen dank einer guten Organisation, die bis in ihre Heimatdörfer hineinreicht. Wer sich nicht fügt, hat mit tätlicher Gewalt zu rechnen. Wer sich fügt, verdient und genießt Vergünstigungen.
Es ist interessant, dass laut Aussage des Leiters des zuständigen Fachkommissariats bei der Bremer Polizei, Werner Meyer, der Menschenhändler in erster Linie Kaufmann ist und rechnet. Er sieht nicht aus wie der traditionelle Zuhälter mit Rolex und Bodybuilder-Körper, nein, er ist Kaufmann!
Wohnungen, so genannte Modelwohnungen, sind in der Regel für 1000 DM im Monat zu haben. In diese setzt er dann drei Prostituierte für je 300 DM Miete, aber nicht pro Monat, nein, pro Tag! Der Lebensunterhalt der Frauen wird von ihnen selbst getragen. Der Menschenhändler hat mit dem Gewinn, nicht mit den Kosten zu tun. Für die Frauen bleibt in der Regel nur ein Taschengeld übrig.
In Bremen sind die Zwangsprostitution und der Menschenhandel fest in osteuropäischer Hand. Vor rund zehn Jahren kamen die ersten Prostituierten aus der Ex-DDR, danach aus Polen, Ungarn und Tschechien. Jetzt kommen sie aus der Ukraine, Weißrussland und dem Baltikum. Die Frauen arbeiten fast ausschließlich in den etwa 250 Bremer Modelwohnungen.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion begrüßt, dass die zirka 250 Modelwohnungen von dem Fachkommissariat der Kriminalpolizei noch intensiver als bisher überprüft werden
und dass es eine enge Kooperation zwischen den Behörden und Institutionen gibt. Wir hoffen, dass mit dem Projekt Menschenhandel eine schlagkräftige Gruppe zusammengestellt wird, denn nur wenn eine optimale Zusammenarbeit gesichert ist, können festgestellte Verstöße unmittelbar sanktioniert werden.
Wir begrüßen auch, dass ausländische Menschenhändler nach Paragraph 45 Ausländergesetz konsequent ausgewiesen werden
und dass in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit der Haftverbüßung im Herkunftsland des Verurteilten geprüft wird.
Da 1992 die Straftatbestände des Menschenhandels nach Paragraphen 180 b und 181 Strafgesetzbuch reformiert und den modernen Erscheinungsformen des Menschenhandels angepasst wurden, hat die Behörde eine bessere Chance, deutsche und ausländische Frauen zu schützen. Gewinne, die durch Straftaten erzielt wurden, können und müssen nach Ansicht der CDU-Fraktion sofort beschlagnahmt werden.
Besondere Aufmerksamkeit soll der Gewinnabschöpfung bei den Zuhältern gewidmet werden. Wir müssen sie da bekommen, wo es sie am empfindlichsten trifft, nämlich beim Geld. Es werden dafür gerade 16 Beamte ausgebildet und eingesetzt, um in Kooperation mit den Finanzämtern zu schauen, wo Geldwäsche betrieben wird, und dies sofort zu ahnden.
Menschenhandel und Zwangsprostitution kosten auch die Bremer Steuerzahler viel Geld. Denken wir doch nur einmal an das Zeugenschutzprogramm, das wir als CDU-Fraktion als sehr wichtig ansehen, um die Frauen vor direkter oder indirekter Bedrohung jeglicher Art zu schützen! Es werden in Bremen und Bremerhaven Zufluchtswohnungen für Opfer des Menschenhandels eingerichtet, um eine sichere und betreute Unterbringung zu gewährleisten. Zufluchtswohnungen werden in Bremen und Bremerhaven aus leicht verständlichen Gründen nicht angemietet. Die Opfer werden bis zum und während des Prozesses betreut. Wichtig ist es, dass die Opfer der Polizei gegenüber Vertrauen gewinnen, denn nur wenn die Frauen aussagen, können die Menschenhändler verurteilt werden.
Es ist erfreulich, dass sich alle seit 1998 von der Kriminalpolizei festgestellten Opfer von Frauenhandel und Zwangsprostitution bereit erklärt haben, in einem Prozess auszusagen. Dies ist nicht selbstverständlich. Nur wenn die Täter verurteilt werden, können wir dieses Kriminalitätsphänomen bekämpfen und einschränken. Der Menschenhandel gehört zu den schwierigen und zeitaufwendigen Ermittlungsverfahren. Die polizeilichen Ermittlungen dauern im Durchschnitt ein bis zwei Jahre, eine lange Zeit! Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass eine Beschleunigung angestrebt wird.
Wir konnten am Dienstag der vergangenen Woche im Fernsehen sehen, dass die Zusammenarbeit zwischen den russischen und den deutschen Behörden zum Thema Menschenhandel hervorragend funktioniert, so dass auch hier mit einer schnelleren Verfahrensweise zu rechnen ist.
Die CDU-Fraktion begrüßt, dass die Fachberatungsstellen Kontakte zu Hilfsorganisationen in den Heimatländern der Opfer herstellen und die Ausreise gemeinsam organisieren, um eine Rückkehr in das Heimatland zu ermöglichen. Die CDU-Fraktion meint aber auch, dass potentielle Opfer bereits in ihren Heimatländern über die Gefahren des Men
schenhandels und der Zwangsprostitution in Westeuropa aufgeklärt werden müssen. Dazu sind Maßnahmen der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Regierungen der Opfer-Herkunftsländer erforderlich.
Wir begrüßen auch, dass das Fachkommissariat K 32 Präventionsvorträge vor möglichen Opfergruppen des Menschenhandels, zum Beispiel in Veranstaltungen von Au-pair-Organisationen, hält, Handzettel über vorhandene Hilfsangebote in den Beratungsstellen, beim Gesundheitsamt, auf dem Flughafen oder in Arztpraxen verteilt oder diese auslegt. Es muss noch eine ganze Menge getan werden, um hier Aufklärung zu betreiben. Gerade die präventiven Maßnahmen sind wichtig.
Das Fachkommissariat der Kriminalpolizei hat bisher die psychosoziale Betreuung der Opfer des Menschenhandels und der Zwangsprostitution übernommen. Das ist sicherlich nicht optimal. So ist es erfreulich, dass das Amt für Soziale Dienste eine kompetente fachliche Beratung in Kooperation mit dem Verein Nitribitt sicherstellt. Deshalb lehnen wir auch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir sind auf dem richtigen Weg. Dann ist Bremen nicht mehr die Drehscheibe für den norddeutschen Raum. Arbeiten wir mit aller Kraft weiter daran!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gender Mainstreaming gezielt und konsequent umsetzen. Ich habe in den letzten Wochen oft gehört: Gender Mainstreaming, was ist das, wovon reden wir eigentlich? Gender Mainstreaming geht davon aus, dass sich die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern in vielen Bereichen unterscheidet. Nicht erkannte Unterschiede können dazu führen, dass scheinbar neutrale politische Maßnahmen Frauen und Männer in unterschiedlicher Weise beeinflussen und sogar bestehende Unterschiede noch verstärken. Vor diesem Hintergrund steht Gender Mainstreaming für eine Politik, die das Ziel hat, den Aspekt der Chancengleichheit von Frauen und Männern in alle Politikbereiche und politische Maßnahmen auf allen Ebenen einzubinden.
Meine Damen und Herren, Gender Mainstreaming bedeutet also, grundsätzlich danach zu fragen, wie sich politische Maßnahmen einschließlich Gesetzesvorhaben jeweils auf Frauen und Männer auswirken und ob sie zum Ziel der Chancengleichheit der Geschlechter beitragen können. Auf dieser Grundlage sind die politischen Vorhaben entsprechend zu steuern.
Gender Mainstreaming ist eine neue Handlungsstrategie in der Gleichstellungspolitik. Die Strategie
bedeutet, dass bei allen politischen Vorhaben, egal ob zum Beispiel in der Gesundheitspolitik, in der Innenpolitik oder im Städtebau, die unterschiedlichen Lebensrealitäten und Interessen von Frauen und Männern, die Einflussnahme auf die Gleichstellung von vornherein und selbstverständlich berücksichtigt werden müssen. Durch die Kombination von Gender Mainstreaming und Frauenförderpolitik soll die Wirksamkeit von Gleichstellungspolitik verstärkt werden. Beide Strategien setzen unterschiedlich an, ergänzen sich jedoch in ihrer Herangehensweise.
Frauenförderpolitik geht von einer konkreten gesellschaftlichen Benachteiligung von Frauen aus und versucht, diese mit einem Förderungsprogramm zu beseitigen oder abzumildern. Auf diese Weise kann zielorientiert gehandelt werden. Die Lösung begrenzt sich jedoch jeweils auf einen ganz kleinen gesellschaftlichen Ausschnitt. Sie liegt meistens in der allgemeinen Verantwortung einer kleinen, für Frauenpolitik zuständigen Arbeitseinheit. Bei einer Beschränkung auf Frauenförderpolitik wird dadurch als nicht beabsichtigter Nebeneffekt indirekt vermittelt, dass das Problem der Ungleichheit der Geschlechter letztlich auf Defizite bei den Frauen zurückzuführen sei und nicht auf gesellschaftliche Strukturen, die in ihrer vermeintlichen Neutralität jedoch diskriminierende Auswirkungen haben.
Gender Mainstreaming bereichert Frauen- und Gleichstellungspolitik um diese strukturbezogene Betrachtungsweise. Es zielt darauf ab, Systeme und Voraussetzungen, die eine gesellschaftliche Ungleichbehandlung von Frauen und Männern produzieren, zu analysieren und grundlegend zu verändern.
Meine Damen und Herren, es soll bei allen politischen Entscheidungen ansetzen, auch bei denen, die auf den ersten Blick keinen geschlechtsspezifischen Problemgehalt haben. Weibliche und männliche Perspektiven sollen dabei bewusst miteinander verknüpft werden. Männer werden somit nicht nur in die Pflicht genommen, sondern erhalten auch die Möglichkeit, den Prozess im Interesse beider Geschlechter mitzugestalten. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion sieht dies als große Chance. Ich möchte Ihnen einige Beispiele aufzeigen.
Die europäischen Bestimmungen zum Elternurlaub sichern auch berufstätigen Vätern Rechte, denn Mütter wie Väter haben im Falle der Geburt oder Adoption eines Kindes EU-weit Anspruch auf einen mindestens dreimonatigen Elternurlaub. Männer haben genauso wie Frauen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, wenn sie sich um einen Familienangehörigen kümmern müssen, der erkrankt ist oder einen Unfall hatte.
Diskriminierung von Frauen tritt nicht immer offen zu Tage. Häufig wird sie verdeckt praktiziert, versteckt hinter scheinbar neutralen Regelungen. EU-weit benutzen überwiegend Frauen den öffent
lichen Nahverkehr. Das haben wir zwar schon gehabt, aber dieses Beispiel ist etwas anders. Beschlüsse über Fahrplan- oder Fahrpreisänderungen haben auf den ersten Blick keine geschlechtsspezifische Komponente. Tatsächlich aber wirken sie sich vor allem im Alltag für Frauen aus. Wer die Chancengleichheit ernst nimmt, muss sie als Querschnittsaufgabe begreifen und den Blick der politischen Entscheiderinnen und Entscheider schärfen.
Politisches Bewusstsein und entsprechende Gesetze sind für die Verwirklichung der Chancengleichheit von Mann und Frau enorm wichtig. Meine Damen und Herren, es geht darum, die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Talente von Frauen und Männern zu nutzen. Gender Mainstreaming kann dazu beitragen, Demokratiedefizite abzubauen. Es soll auch zu mehr Transparenz und zu Offenheiten im politischen Prozess führen und Gleichstellungsfragen auch für Bürgerinnen und Bürger sichtbarer machen.
Meine Damen und Herren, damit dies gelingt, müssen Entscheidungsprozesse und Arbeitsstrukturen in ihren Abläufen verändert werden. Dieser Veränderungsprozess ist so zu gestalten, dass sich die Wahrnehmung von Geschlechtsdifferenzen zu einem selbstverständlichen Qualitätsmerkmal fachpolitischen Herangehens entwickelt.
Um Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu bekämpfen, hat die EU zunächst Rechtsvorschriften zur Gleichstellung in den Bereichen Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung, Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheit erlassen. Ich kann Ihnen einmal einen kleinen Überblick geben: Männer und Frauen haben den Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden herausgegeben, der Hilfestellung bei der Beurteilung leistet, was in der Praxis als gleichwertige Arbeit anzusehen ist. Frauen müssen gleiche Chancen wie Männer haben beim Zugang zur Beschäftigung, in Aus- und Weiterbildung und in Bezug auf ihre Laufbahnentwicklung. Stellenanzeigen müssen deshalb geschlechtsneutral formuliert sein, was sie jetzt in der Regel ja auch schon sind.
In den Systemen der sozialen Sicherheit, sowohl in den betrieblichen Systemen als auch in der gesetzlichen Sozialversicherung, müssen Frauen und Männer Anspruch auf gleiche Leistung haben. Behörden dürfen Frauen, die sich selbständig machen wollen, nicht anders behandeln als männliche Existenzgründer. Arbeitnehmerinnen haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Mutterschaftsurlaub. Also, Sie sehen, meine Damen und Herren, dass wir mit der Gleichstellung schon viel erreicht haben, aber längst noch nicht alles.
Wir Frauen haben uns schon sehr lange und früh mit dem Thema Gender Mainstreaming beschäftigt, und die CDU-Fraktion begrüßt dies ausdrücklich. Wie wir in der Koalitionsvereinbarung von 1999 sehr
deutlich betont haben, ist uns die Gleichstellungspolitik sehr wichtig. Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion möchten, dass den Gedanken, Zielen und Prinzipien des Gender Mainstreaming in allen Verantwortungsbereichen bremischer Politik die notwendige Bedeutung und Geltung verschafft wird.
Führungskräfte sollen in Fortbildungsmaßnahmen mit den Themen, Zielen und Prinzipien des Gender Mainstreaming vertraut gemacht werden. Ziel ist es, geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten und Diskriminierung zu erkennen. Zur Feststellung von Handlungsbedarfen, aber auch zur Beurteilung von Entwicklungen und Erfolgen bei der Umsetzung des Gender Mainstreaming sollen bei Statistiken möglichst eine geschlechterdifferenzierte Erhebung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten erfolgen.
Der Senat wird außerdem gebeten, neben den Maßnahmen zur Umsetzung des Gender Mainstreaming im unmittelbaren Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand zu prüfen, wie im Zusammenwirken insbesondere zum Beispiel mit Unternehmen, Verbänden und Kommunen Ziele und Prinzipien in der gesamten Arbeitswelt umgesetzt werden können. Für die praktikable Umsetzung des Gender Mainstreaming müssen Zuständigkeiten in den Verantwortungsbereichen des Senats festgelegt werden.
Außerdem sollen Indikatoren und Prüfinstrumente entwickelt werden, die die Umsetzung deutlich machen und gegebenenfalls eine Weiterentwicklung ermöglichen. Wir bitten den Senat, bis Ende 2001 uns einen Bericht über den Stand der Umsetzung dieses Vorhabens insgesamt sowie der Einzelmaßnahmen vorzulegen. Wir lehnen den Antrag der Grünen ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Inwieweit gedenkt der Senat, die katholischen Schwangerenberatungsstellen im Land Bremen nach Paragraph 2 Schwangeren- und Familienhilfegesetz weiter anzuerkennen und – wie unter anderem in Schleswig-Holstein und Hamburg – gegebenenfalls anteilig zu fördern?
Wie geht der Senat mit den für das Jahr 2001 beantragten, aber bislang nicht bewilligten Zuwendungen für den Caritasverband Bremen e. V. um?
Hält der Senat die von der Freien Hansestadt Bremen erlassenen „Richtlinien über die öffentliche Förderung von Beratungsstellen nach Artikel 1 Paragraph 4 des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes“ für mit den Regelungen der Paragraphen 2 folgende des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vereinbar?
Ist der Senat bereit zu prüfen, weiterhin eine Familienberatung der Caritas zu fördern?
Würde es der Senat für sinnvoll erachten, sich mit den Ländern, die die Förderung weiter praktizieren, nochmals mit dem Ziel in Verbindung setzen, zu einer neuen erweiterten Regelung zu kommen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute über den zwölften Bericht der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau im Land Bremen und deren Tätigkeit vom 1. Januar 1998 bis 31. Dezember 1999. Erfreulich ist, dass dem Parlament der Bericht zeitnah vorgelegt wurde. Der zuständige Parlamentsausschuss hat in drei Sitzungen die Vorlage ausführlich beraten, und heute debattieren wir dessen Ergebnisse.
Die CDU-Fraktion bedankt sich bei der ZGF für die ausführlichen und präzisen Ausführungen. Wir freuen uns, dass es der ZGF gelungen ist, immer wieder frauenpolitische Ansätze und Schwerpunkte in der Landespolitik in Bremen und Bremerhaven zu setzen und unsere parlamentarischen Initiativen zu unterstützen und auszubauen. Frauenpolitik als Querschnittsaufgabe zu verstehen und zu sehen gelingt erfreulicherweise immer mehr und mehr.
Wie wir alle wissen, haben Frauen die schwere Aufgabe, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Die CDU-Fraktion begrüßt außerordentlich, dass es auch in der Privatwirtschaft ein wesentlich größeres Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen gibt, die vorwiegend von Frauen angenommen werden. Rund ein Drittel aller beschäftigten Frauen arbeitet in Teilzeitform.
Die Quote der weiblichen Erwerbstätigen liegt in Bremen bei 41,5 Prozent. Dies ist im Bundesdurchschnitt allerdings sehr gering. Hier müssen wir Ur––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
sachenanalyse betreiben, meine Damen und Herren. Aufgrund der häufigen Lebenssituation von Frauen – erst Ausbildung, dann Beruf, Baby und Familienpause und dann Berufsrückkehr – unterstützen wir ausdrücklich das Berufsrückkehrerinnenprogramm des Senators für Arbeit in Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern in Bremen und Bremerhaven.
Außerdem gibt es weitere diesbezügliche Initiativen in Bremen wie zum Beispiel „Neuer Start ab 35“, initiiert vom Bremer Frauenausschuss. Auch begrüßt die CDU-Fraktion die Initiativen der Arbeitssenatorin, des Wirtschaftssenators sowie der Handelskammer Bremen, neue Formen von Teilzeitgründungen von Unternehmen zu fördern. Dies bietet sich besonders im Multimediabereich an.
Die Problematik der familienfreundlichen Arbeitsplatzangebote wird im Land Bremen erfreulicherweise alle zwei Jahre besonders in den öffentlichen Mittelpunkt gestellt. Die ZGF wählt mit einem qualifizierten Gremium den frauenfreundlichsten Betrieb unseres Landes. Die Öffentlichkeit widmet dieser Preisverleihung große Aufmerksamkeit. So werden weitere Betriebe motiviert, familienfreundliche Arbeitsplätze zu schaffen. Dies ist inzwischen sogar bereits ein Werbefaktor für die Betriebe geworden, meine Damen und Herren.
Da Frauen bisher in Führungspositionen sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft immer noch unterrepräsentiert sind, obwohl das im Gegensatz zu ihrer Qualifikation steht, begrüßt die CDU-Fraktion ausdrücklich die Einrichtung des Expertinnenberatungsnetzes in Zusammenarbeit der ZGF mit dem Landesfrauenrat. Diese frauenspezifische Initiative gibt es nunmehr seit 1997 und zeigt deutliche Erfolge. Hier geben erfolgreiche Frauen aus den verschiedensten Berufsbereichen ihr Wissen und ihre Erfahrungen an andere Frauen, vielfach Berufsrückkehrerinnen, ehrenamtlich weiter.
Der interessante und expandierende Arbeitssektor Multimedia bietet besonders für Frauen große Chancen. Wir begrüßen, dass die ZGF hier intensive Öffentlichkeitsarbeit betreibt, um mehr Frauen an diesen zukunftsorientierten Markt heranzuführen. Hier stehen Möglichkeiten sowohl für Führungspositionen als auch für interessante Teilzeitarbeitsmöglichkeiten offen wie auch der vernetzten Arbeitsplätze zu Hause. Das ist nicht zu unterschätzen.
Die Anzahl der weiblichen Studierenden an den bremischen Hochschulen steigt kontinuierlich. In einigen Fächern liegt der Prozentanteil erfreulicherweise bereits über 50 Prozent. Auch die Promotionen und Habilitationen von Frauen nehmen stetig zu. Deshalb danken wir der ZGF ausdrücklich für ihren Einsatz bei der Novellierung des Bremischen
Hochschulgesetzes, die Frauenförderung weiter auszubauen und dafür zu sensibilisieren.
Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit der ZGF war die Thematik „Frauen und Gesundheit“, ein vielschichtiger und äußerst wichtiger Bereich.
Die CDU-Fraktion begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit der ZGF mit allen Parlamentsfraktionen beim wichtigen und hochsensiblen Thema Gewalt gegen Frauen. Das Thema häusliche Beziehungsgewalt ist schon mehrmals in diesem Parlament debattiert worden, und damit haben wir ein Tabu gebrochen.
Wir wollen alle Frauen, die zu Hause und in der Familie Gewalt, welcher Art auch immer, erfahren, stark und mutig machen, zur Polizei zu gehen. In diesem Sinne hat die ZGF Ende 1999 eine groß angelegte Plakatkampagne gegen Gewalt an Frauen initiiert und eine spezielle Briefmarke „Keine Gewalt an Frauen“ entworfen. Das hat die Öffentlichkeit sensibilisiert und vielen Frauen Mut gemacht, ihr Schweigen zu brechen.
Hierbei sind die Bremerhavener Initiative und der Verein „Neue Wege“ besonders hervorzuheben, der sich sowohl um die Opfer als auch um die Täter kümmert. Letztere sollen zu Therapien motiviert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Thema Opfer von Frauenhandel. Die Bürgerschaft hat im September 1998 einen Beschluss gefasst, gegen diese kriminellen Machenschaften gezielt vorzugehen und dem betroffenen Opfer zu helfen. Der Bericht sollte im Frühjahr 2000 dem Parlament vorgelegt werden. Der Senat hatte dafür bis heute 30 Monate Zeit. Wir erwarten deshalb die Vorlage dieses Berichts unverzüglich bis spätestens 30. April 2001.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf, meine Damen und Herren! Die ZGF hat bereits damit angefangen, nämlich mit zwei gutbesuchten Fachtagungen, den Handlungsbedarf auszubauen.
Last, but not least begrüßt die CDU-Fraktion die „Initiative Bremerhaven“, die Stadtteilkonferenzen für frauenpolitische Themen sensibilisieren will, und unterstützt deren permanente Anstrengungen diesbezüglich.
Abschließend danken wir der ZGF und allen ihren Mitarbeiterinnen für die geleistete Arbeit, nicht
nur im betreffenden Berichtszeitraum. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Senatorin, können Sie mir sagen, ob das Wegweisungsgesetz gestern in Berlin auf den Weg gekommen ist?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bürgerschaft überwies in ihrer Sitzung am 24. Februar 2000 den Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes, Personalcontrolling Band III, an den ständigen Parlamentsausschuss für die Gleichberechtigung der Frau zur Beratung und Berichterstattung. Der Ausschuss hat den Bericht in zwei Sitzungen ausführlich beraten.
Wir als CDU-Fraktion begrüßen außerordentlich, dass der Senator für Finanzen über die gesetzlich erforderlichen Daten hinaus weitere Personalkennzahlen in den Umsetzungsbericht von 1997 eingearbeitet hat. Mit der Aufnahme der Berichterstattung zum Landesgleichstellungsgesetz in das Verfahren des Personalcontrollings wurde insgesamt eine bessere Übersicht über die Beschäftigungssituation der Frau im öffentlichen Dienst des Landes Bremen ermöglicht. Der Bericht zeigt auch, dass sich der Frauenanteil bei den Neueinstellungen leicht erhöht und eine wachsende Zahl von Dienststellen Frauenförderpläne erstellt hat. Die CDU-Fraktion bemängelt jedoch, dass nach wie vor eine große Anzahl der Dienststellen keine Frauenbeauftragte hat. Die Beteiligung der Frauenbeauftragten muss so selbstverständlich sein wie die Beteiligung des Personalrats.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion begrüßt die Aufnahme der Berichterstattung zum Landesgleichstellungsgesetz in das Personalcontrolling für den Kernbereich der öffentlichen Verwaltung und die Ankündigung, die Betriebe, die Sonderhaushalte sowie die Stadtgemeinde Bremerhaven und die sonstigen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Lande Bremen spätestens für das Jahr 2000 in die Berichterstattung einzubeziehen.
Wie ich bei der letzten Debatte im Februar dieses Jahres schon gesagt habe, hatte das Land Bremen einen Erwerbsbevölkerungsstand von 447 413 Menschen, davon 220 443 Frauen, das sind 49,3 Prozent im Alter zwischen 18 und 65 Jahren. Von 23 362 Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind 11 856 Frauen, also 50,7 Prozent. In der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Frauenanteil dagegen nur 43,7 Prozent. Ich glaube also, dass es sich gelohnt hat, dicke Bretter zu bohren. Jede Debatte, die zum Thema Landesgleichstellungsgesetz geführt wird, ist hilfreich.
Die CDU-Fraktion begrüßt, dass der Anteil der weiblichen Führungskräfte kontinuierlich steigt.
Frauen haben gleichwertige Hochschulabschlüsse und bewerben sich auch auf Führungspositionen. Meine Damen und Herren, wir dürfen uns aber nicht ausruhen. Wir haben unser Ziel noch nicht erreicht, aber wir sind auf dem richtigen Weg.
Zum Abschluss möchte ich noch bemerken, ich bin gespannt, ob wir wirklich in zehn Jahren einen Mann als Gleichstellungsbeauftragten haben. Es wäre zu begrüßen, denn dann wäre das Landesgleichstellungsgesetz umgesetzt. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein Ausdruck der Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen. Die Staatsanwaltschaft in Bremen hat 1999 zirka 800 Fälle von häuslicher Beziehungsgewalt bearbeitet. Diese 800 Fälle sind jedoch nur ein kleiner Anteil, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
wenn man bedenkt, dass gerade hier die Dunkelziffer sehr hoch ist. Wie ich im Januar schon gesagt habe, betrifft die häusliche Beziehungsgewalt alle gesellschaftlichen Schichten. Kinder erfahren dadurch schon oft sehr früh — Frauen lassen sich schlagen, Männer sind die Sieger —, dass Gewalt in der Familie etwas Selbstverständliches ist. Deshalb ist es erforderlich, geschultes Personal in den Kindergärten und in den Schulen zu haben, das die Feinfühligkeit besitzt, betroffene Kinder zu erkennen, ihnen zu helfen. Es müssen verbindliche Maßnahmen entwickelt werden, um den Kindern die Möglichkeit zu geben, das zu Hause Erlebte aufzuarbeiten. Zunehmend wird von uns eine wachsende Aggressivität beobachtet, die meistens von Jungen ausgeht. Die Sprache ist oft roh und sexistisch. Verbale Attacken sind ein gängiges Mittel der Auseinandersetzung. Wo und von wem sollen die Jungen lernen, wie man mit Mädchen und später mit Frauen umgeht, ohne Druck auszuüben? Auch hier müssen wir immer wieder mit dem Thema an die Öffentlichkeit, um die Menschen dafür zu sensibilisieren, nicht nur die Eltern, sondern auch das Kindergarten-, Schulund Hortpersonal. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion begrüßt, dass die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales veranlassen wird, im Rahmen der 46 Elternbriefe des Arbeitskreises „Neue Erziehung e. V.“ einen zusätzlichen Elternbrief zur Gewaltthematik zu versenden, denn familiäre Gewalt wird kontinuierlich leider immer eine Rolle spielen. Deshalb, meine Damen und Herren, würde die CDU-Fraktion es begrüßen, wenn das Projekt der Grundschule an der Lessingstraße auf andere Grundschulen übertragen würde. Wir sprechen viel über Kindergärten und Schulen, aber uns liegen auch die Jugendlichen und ihre Entwicklung am Herzen, die gerade im Alter von zehn bis 16 Jahren sind, suchend und fragend nach ihrem Lebensweg. Gerade diese Jugendlichen dürfen nicht allein gelassen werden. Die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau wird in großer Auflage einen Beratungsführer für den Bereich Gewalt gegen Frauen erarbeiten. Wir würden es begrüßen, wenn in diesem Beratungsführer auch für jugendliche Gewaltopfer Beratungsangebote aufgezeigt würden. Ein besonderes Problem stellt die häusliche Gewalt gegen ausländische Frauen dar. Sie können nicht zu Verwandten oder Bekannten. Ihre Männer würden sie von dort sofort wieder zurückholen. Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion ist die Aufklärung der Migrantinnen in ihrer Muttersprache besonders wichtig.
Die Migrantinnen, die entwurzelt aus ihrer Heimat kommen und, nicht immer der Landessprache mächtig, sich allein fühlen, in der Situation von der Welt verlassen, gerade diese Frauen brauchen dringend unsere Hilfe. Außerdem haben wir mit großer Aufmerksamkeit außerordentlich begrüßt, dass die Kinderärzte und die Krankenhäuser das Thema „Häusliche Gewalt“ sensibler in ihre tagtägliche Praxis einbeziehen.
Meine Damen und Herren, auch die Polizei hat gelernt, mit diesem Thema sach- und fachgerecht umzugehen. Das zeigt sich unter anderem in der Aussage, dass die betroffenen Parteien nicht mehr zusammen verhört werden. Wir als CDU-Fraktion halten dies für einen Fortschritt. Es gibt den Frauen eine gewisse Sicherheit und Geborgenheit, sie gewinnen ihre Selbstsicherheit dadurch wieder.
Das Interventionsmodell im Bremer Westen ist gut angelaufen, und die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass dieses Modellprojekt weiter ausgebaut werden muss. Die statistischen Erfassungen von Fällen der häuslichen Beziehungsgewalt können nur hilfreich sein. Wir sind im Ressort für Inneres auf dem richtigen Weg.
Meine Damen und Herren, wir haben im Dezember 1999 im Rahmen der Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes vom Senat die Prüfung des so genannten österreichischen Wegweisungsrechts gefordert. Die CDU-Fraktion hat mit großem Interesse zur Kenntnis genommen, dass die ressortübergreifende Arbeitsgruppe auch zu der Erkenntnis gelangt ist, dass mit einem polizeilichen Wegweisungsrecht eine Lösung geschaffen werden kann.
Auch dass die Bremer Polizei im Rahmen ihrer Ausbildung intensiver auf die häusliche Beziehungsgewalt eingehen wird, ist ein Erfolg. Erfreulich ist, dass ein Beamter bei der Bremer Polizei eigens dafür eingesetzt ist, die Verbindung zu den betroffenen Institutionen zu halten.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass so eine effektive Ergänzung zu dem Sonderdezernat Gewalt gegen Frauen gegeben ist. Seit 1984 ist das Sonderdezernat bei der Bremer Staatsanwaltschaft angebunden und leistet eine hervorragende Arbeit.
Ich hoffe, dass diese Debatte uns auf dem Weg gegen häusliche Beziehungsgewalt wieder ein Stück weiter gebracht hat. Es ist kein Tabuthema mehr, und wir wollen sensibilisieren, dass betroffene Frauen und Kinder entsprechende Hilfen erhalten.
Den Dringlichkeitsantrag der Grünen möchten wir an den Parlamentsausschuss für die Gleichberechtigung der Frau überweisen und bitten hier um Ihre Zustimmung. — Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Chancengleichheit von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft ist ein Thema, das auch im Jahr 2000 von Frauen und Männern weiter vorangetrieben werden muss. Alle Diskussionen, Berichte und Debatten über das Personalcontrolling Band III, das heißt über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes, tragen dazu bei, unsere Gesellschaft immer wieder aufs Neue zu sensibilisieren. 1997 hatten wir in Bremen einen Erwerbsbevölkerungsbestand von 447.413 Menschen, davon 220.443 Frauen. Das sind 49,3 Prozent im Alter von 18 bis 65 Jahren. Damit ist das Ziel des Landesgleichstellungsgesetzes bis auf 0,7 Prozent fast erreicht.
Das klingt erst einmal sehr positiv. Bei näherem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass in einigen Bereichen Frauen noch völlig unterrepräsentiert sind, zum Beispiel in den Führungspositionen.
Meine Damen und Herren, Bremen war das erste Bundesland, das ein Landesgleichstellungsgesetz verabschiedet hat, und ich meine, dieses Gesetz greift mehr und mehr. Es ist bundesweit sogar eines der weitgehendsten. Sicherlich muss in den Köpfen der Gesellschaft all das noch mehr wachsen, was im Gesetz steht. Aber, meine Damen und Herren, steter Tropfen höhlt den Stein. Finanzsenator Hartmut Perschau ist als Dienstherr der SKP jetzt im Senat
für das Landesgleichstellungsgesetz verantwortlich, das er sehr ernst nimmt, und das freut uns natürlich sehr.
Wir erzählen es ihm nachher noch einmal!
Es wurden noch nie so viele Frauen bei der Polizei und bei der Feuerwehr eingestellt wie in den letzten zwei Jahren. So sind zwei Drittel der neu eingestellten Frauen bei der Polizei unter 35 Jahre alt. Der Frauenanteil an Veranstaltungen der Fort- und Weiterbildung ist mit 45,5 Prozent erfreulich hoch. Im Bereich der Informationsverarbeitung lag der Frauenanteil sogar bei 53,4 Prozent. Erfreulich ist auch, dass der Frauenanteil in den Leitungsfunktionen im öffentlichen Dienst kontinuierlich zunimmt. Ebenso ist hervorzuheben, dass sich die Frauenrepräsentanz bei den Neueinstellungen deutlich erhöht hat.
Die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes lässt sich auch in den verschiedenen Dienststellen feststellen. 18 Dienststellen haben in diesem Berichtszeitraum einen Frauenförderplan neu erstellt. Die CDU erwartet, dass im nächsten Bericht endlich alle Dienststellen Frauenförderpläne vorgelegt haben werden. Wir als CDU-Fraktion fordern dies seit Jahren bei jeder diesbezüglichen Diskussion, und wir haben Schwierigkeiten damit, es nachzuvollziehen, dass es auf diesem Gebiet immer noch weiße Flecken gibt.
Meine Damen und Herren, nicht zu verstehen ist, dass die im Landesgleichstellungsgesetz vorgesehene rechtzeitige und umfassende Beteiligung der Frauenbeauftragten in ihren Dienststellen unterschiedlich realisiert wird. So sollten doch gerade die Frauenbeauftragten vermitteln und Lösungen finden. Dies muss man ihnen aber auch ermöglichen. Wir haben im Bundesland Bremen mehr als 100 Frauenbeauftragte, die sich mit großer Sorgfalt und persönlichem Einsatz um die Rechte und Belange der Frauen kümmern.
Ihnen allen sagt die CDU hier ihren ausdrücklichen Dank für ihre meist sehr schwierigen Aufgaben.
Ich möchte die Dienststellen ohne Frauenbeauftragte noch einmal mit Nachdruck auffordern, eine Frauenbeauftragte zu benennen.
Meine Damen und Herren, auch an der Bremer Universität werden heute vermehrt Frauen eingestellt, aber leider ist in Führungspositionen ihre Repräsentanz noch sehr unbefriedigend. Der Bericht
zeigt uns, dass die jährliche Berichterstattung ein wichtiger Schritt zum Aufbau eines Controllingverfahrens ist, um die Ziele des Landesgleichstellungsgesetzes besser zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang danken wir der Landesgleichstellungsstelle mit ihren Mitarbeiterinnen für die Erstellung dieses umfangreichen Berichts und die kontinuierliche Arbeit für Frauen im Lande Bremen. Auch in Zukunft wird die CDU dies nachdrücklich und tatkräftig unterstützen. — Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir alle lehnen Gewalt ab, Gewalt in der Schule, Gewalt in den Medien, Gewalt auf der Straße, Gewalt gegen Senioren, um nur einige Beispiele zu nennen. Eine besondere Form der Gewalt ist die Gewalt gegen Frauen. Sie kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor und ist kein Privileg der angeblich gering Qualifizierten, der Menschen mit geringen Einkünften.
Gewalt gegen Frauen findet überwiegend im vermeintlichen Schutzraum der eigenen vier Wände, also zu Hause statt. Häusliche Gewalt wird fast ausschließlich von Männern ausgeübt und reicht von Drohungen, Erniedrigungen und sozialer Isolation bis hin zum Erzwingen sexueller Handlungen, körperlichen Misshandlungen, Nötigungen, ja sogar zu Tötungen.
Durch repräsentative Untersuchungen in den alten und neuen Bundesländern wurde ermittelt, dass fast jede dritte Frau Gewalt durch ihren Ehemann oder Partner erfährt, also ein Phänomen, das nicht hin und wieder zwischen Frauen und Männern abläuft, sondern Tag für Tag in unserer Gesellschaft stattfindet. Wir geben in Bremen jährlich 1,7 Millionen DM nur für Frauenhäuser aus, die eine gute und wichtige Arbeit leisten.
Den Bund allein kostet die häusliche Gewalt jährlich 29 Milliarden DM. Das sind Summen, die nicht zu begreifen sind. Die Spitze des Eisbergs erleben täglich die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern. Knapp 50.000 Frauen suchen jährlich Schutz vor ihren gewalttätigen Ehemännern, Partnern oder Freunden in den Frauenhäusern. Die Frauen suchen Schutz für sich und ihre Kinder in einer ausweglosen Situation.
In Bremen gab es 1998 rund 800 Fälle, in denen weibliche Gewaltopfer Anzeige erstatteten. Seit 1999 gibt es in Bremen die Kampagne der ZGF gegen Ge
walt an Frauen. Ich glaube, dass diese Kampagne wachrüttelt und zum Nachdenken anregt.
In jeder Straßenbahn ist das Plakat „Du kannst der Nächste sein!“ zu sehen. Auch das ist eine Kampagne gegen Gewalt.
Meine Damen und Herren, wir dürfen auch die Mitbetroffenheit der Kinder nicht vergessen. Allen Mädchen und Jungen, die mit ihren Müttern ins Frauenhaus kommen, ist gemeinsam, dass sie von Misshandlungen betroffen sind. Über ein Drittel der Mütter gab an, dass ihre Kinder, meist die Töchter, auch misshandelt worden sind, ob seelisch, psychisch oder körperlich.
Die vereinzelten Antworten geben sicher nur einen Teil des Problems wieder, weil hier die Tabuisierung noch größer ist als bei anderen Gewaltformen. Bei rund der Hälfte der Frauen hatten die Kinder die Misshandlung der Mutter unmittelbar miterlebt und nach Einschätzungen der Mütter sehr darunter gelitten.
Misshandlung kann die Mädchen und Jungen plötzlich und unerwartet treffen, sie kann aber auch ein Bestandteil ihres Lebens von Anfang an sein. Die unmittelbare Erfahrung und Mitbetroffenheit von Gewalt und das erzwungene Schweigen darüber belasten die seelische und soziale Entwicklung von Mädchen und Jungen massiv.
Meine Damen und Herren, wenn Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, sich an die Polizei wenden, dann ist das für sie häufig der letzte Ausweg. Sie sehen zumeist keine Chance mehr, sich und ihre Kinder zu schützen und die unerträgliche Situation zu beenden. Dabei spielt bei den Hilfesuchenden die Angst vor der Existenz und der Zukunft eine gewichtige Rolle. Gleichzeitig haben diese Frauen große Schuldgefühle, weil sie sich für den Erhalt der Familie verantwortlich fühlen.
Polizeibeamte wissen, dass sie mit diesen zwischenmenschlichen Problemen zumeist an Wochenenden, Feiertagen oder zur späten Nachtzeit konfrontiert werden. Der Anruf kommt meist von Nachbarn, die sich durch lautstarke Auseinandersetzungen gestört fühlen. Aber auch besorgte und der Frau helfen wollende Nachbarn sind es, die die Polizei verständigen. Sehr selten wird die Polizei von Freunden oder nahen Verwandten gerufen, weil Wegschauen und Nichteinmischen einfacher ist. Nur keine Probleme, na, so schlimm wird es schon nicht sein!
Aber was macht die Polizei bei uns in Bremen derzeit, wenn genau so ein Fall der Lärmbelästigung vorkommt? Über Funk bekommt die Streifenwagenbesatzung den Auftrag: Fahren Sie in die Straße X zu Y, dort Familienstreit! Dort treffen die Beamten nach mehrfachem Klingeln auf einen in der Wohnung stehenden Mann, der die provozierende Fra
ge stellt: Was wollen Sie denn hier? Bei uns ist doch alles in bester Ordnung! Die Ehefrau reagiert häufig mit dem Satz: Es ist schon wieder alles in Ordnung, wir waren nur ein bisschen laut! Danach werden die Polizisten wieder abziehen und im Wachbuch erfolgt der Austrag mit dem Satz: Familienstreit erledigt, kein Einschreiten!
Werden die Beamten häufiger zu dieser Familie gerufen, so ändert sich an der polizeilichen Vorgehensweise nichts. Vielleicht erfolgt im Wachbuch die zusätzliche Eintragung: Wurden schon des Öfteren wegen Familienstreitigkeiten zu dieser Familie gerufen. Dieses polizeiliche Handeln ist dem Beamten nicht anzulasten, weil keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist, der sein Handeln absichert.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die Polizei oft sehr gern eingreifen würde, aber leider von der gesetzlichen Seite nicht kann. Deshalb wäre es an der Zeit, im Rahmen der Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes neue, konkretere Regelungen zum Thema „Gegen Gewalt im häuslichen Bereich“ zu treffen.
Gewalt gegen Frauen und Kinder in der Familie ist eine fundamentale Menschenrechtsverletzung und wird erst dann aufhören, wenn die Gesellschaft nicht mehr das Verhalten der Täter tabuisiert, bagatellisiert oder entschuldigt.
Zum besseren Schutz der Frauen und ihrer Kinder ist eine rechtliche Grundlage erforderlich. Die häusliche Gewalt, die zu Hause stattfindet, muss verfolgt werden! Wie sonst passt es in unser Rechtsverständnis, wenn unsere Gesetze zu Recht zum Beispiel gegen Ladendiebe, Drogenabhängige, Verkehrssünder oder auch gegen Schläger außerhalb der vier Wände vorgehen und Gewaltdelikte gegen Frauen als Familienstreitigkeit ohne Konsequenz für den Täter bleiben?
Meine Damen und Herren, im polizeilichen wie im gesellschaftlichen Sprachgebrauch wird häusliche Gewalt als Familienstreitigkeit, Ehekrach oder Familienkonflikt beschrieben. Das verharmlost die Wirklichkeit, weil Täter häuslicher Gewalt fast immer Straftatbestände begehen. Seit dem 1. Mai 1997 ist das Wegweisegesetz, das heißt Bundesgesetz zum Schutz bei Gewalt in der Familie, in Österreich in Kraft. Für sieben Tage weist die zur Hilfe gerufene Polizei gewalttätige Männer aus der Wohnung. In dieser Zeit kann die Frau, wenn sie länger Schutz benötigt, bei einem Zivilgericht einen Antrag stellen.
Die einstweilige Verfügung kann auch das Verbot enthalten, sich an bestimmten Orten aufzuhalten, zum Beispiel dem Arbeitsplatz der Frau, an Kindergärten oder Schule der Kinder. Auch ein völliges Kontaktverbot kann beantragt werden, so dass der Gewalttäter der Frau weder auflauern noch sie anrufen darf, was besonders wichtig ist, da viele Straftäter die Frau oft monatelang nach der Trennung verfolgen und terrorisieren. Eine einstweilige Verfügung kann für drei Monate erlassen werden. Sie verlängert sich, wenn anschließend die Scheidung oder bei Lebensgefährten ein Verfahren zur Aufteilung der Wohnung beantragt wird.
2673 Wegweisungen und Rückkehrverbote wurden 1998 gegen gewalttätige Männer in Österreich verfügt, Tendenz leider steigend. Die wenigsten von ihnen werden obdachlos. Die Mehrzahl der weggewiesenen Männer findet bei Bekannten oder Verwandten Unterkunft. Verstöße gegen die Wegweisungen sind erstaunlich selten. Das hängt damit zusammen, dass Verstöße zu weiteren Sanktionen führen würden, bis hin zur Inhaftierung.
Das Gesetz wird von einem Begleitprogramm ergänzt. Nicht nur, dass die Polizei nach einer Wegweisung per Fax das zuständige Zivilgericht informiert, auch die Interventionsstellen, die aus Finanzgründen nicht gesetzlich verankert, aber staatlich finanziell abgesichert sind, werden umgehend per Fax von dem Einschreiten in Kenntnis gesetzt.
Das Netz der Interventionsstellen ist derzeit noch im Ausbau. Fünf bestanden 1998. Ziel dieser Einrichtung ist die Vorsorge. Die Mitarbeiterinnen nehmen Kontakt mit den Opfern auf und bieten aktive Hilfe an. Die Frauen reagieren sehr positiv auf dieses Angebot. Viele Frauen bekunden, sie hätten es nie allein geschafft, Hilfe zu suchen. Für die Frauen wirkt Gewalt oft lähmend, und die Misshandelten haben oft keine Energie mehr oder zu viel Angst, sich zur Wehr zu setzen.
Die Opfer werden in regelmäßigen Abständen wieder kontaktiert. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass ihr Problem wieder zur Privatsache wird und der Kreislauf der Gewalt weitergeht. Ziel des Gesetzes in Österreich ist, die Gewalt zu beenden, nicht die Ehe oder die Beziehung. Das ist auch uns sehr wichtig.
Meine Damen und Herren, für Bremen fordert die CDU-Fraktion deshalb folgende Maßnahmen: Erstens, Erhalt der Frauenhäuser, deren Notwendigkeit seit langem unumstritten ist!
Zweitens, Einbeziehung der österreichischen Regelung in die Novellierung des Bremischen Polizei
gesetzes mit dem Ziel, die Familiensituation wieder zu entlasten!
Drittens, Vorlage eines Präventionskonzeptes gegen häusliche Gewalt bis zum 31. März! — Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!