Zukunft des Landesbreitbandnetzes in Kooperation mit Wissenschaft und Wirtschaft sichern, Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Februar 2000, Drucksachen-Nummer 15/ 222.
Gemäß Paragraph 21 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss das Plenum zunächst einen Beschluss über die Dringlichkeit des Antrags herbeiführen.
Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag mit dem Tagesordnungspunkt 13, Landesbreitbandnetz in Bremen, zu verbinden.
Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 22. Februar 2000 (Drucksache 15/219)
Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen. Ich gehe davon aus, sehr geehrte Frau Senatorin, dass Sie das nicht tun möchten.
Guten Morgen, Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Antwort des Senats macht deutlich, dass in Bremen und Bremerhaven 14.000 Menschen alkoholabhängig sind und wir fast 100.000 unter missbräuchlichem Konsum und riskantem Konsum von Alkohol subsumieren müssen. Das ist eine hohe, eine viel zu hohe Zahl! Der Senat sagt uns aber auch in seiner Antwort, dass er nicht weiß, wie sich diese erschreckend hohe Zahl der Suchtabhängigen und Suchtgefährdeten aufteilt oder wie wir diese Menschen mit den vorhandenen und ausgefeilten Hilfsangeboten denn erreichen können. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten aus der Antwort des Senats: „Es gibt keine Erhebungen in Bremen über den Anteil derjenigen Menschen, die missbräuchlich Alkohol in Schulen, in Landesbehörden und nachgeordneten Dienststellen konsumieren.“
Das ist besonders erstaunlich, weil wir seit Jahren innerhalb des öffentlichen Dienstes Suchtbeauftragte haben, die eine hervorragende Arbeit leisten. Diese machen sie ehrenamtlich und zusätzlich zu ihrer Arbeitszeit, auch das darf hier nicht unerwähnt bleiben. Warum weiß der Senat also nicht, wie und wo er die Menschen erreichen und vor allem wie nachhaltig geholfen werden kann? Hier muss noch erheblich konkreter gehandelt werden.
Meine Damen und Herren, genauer und zielorientierter zu arbeiten ist dringend erforderlich, denn trotz der hohen Zahl von insgesamt 114.000 Menschen mit Alkoholproblemen, sagt uns der Senat, dass lediglich 469 Personen im Jahr 1999 mit stationärer und ambulanter Entwöhnungsbehandlung und ambulanter Nachsorgebehandlung erreicht worden sind. Wo sind die anderen, die dringend Hilfe benötigen? Diese Personen, meine Damen und Herren, werden ausschließlich von den vielfältigen Angeboten der Selbsthilfegruppen in Bremen und Bremer
haven aufgefangen und begleitet. Dort werden wohnortnahe Hilfen erbracht, die den Menschen die Chance zur Überwindung ihrer Sucht eröffnen.
In Bremen arbeiten 150 Selbsthilfegruppen, diese erreichen rund 3000 Menschen. In Bremerhaven sind sieben Gruppen tätig, die die notwendige und kompetente Arbeit vor Ort leisten. Wir haben den Senat auch um Auskunft gebeten, wie denn die finanzielle Unterstützung dieser Gruppen ausgestattet ist. Die Antwort, dass diese in Bremen mit zirka 50.000 DM aus Wettmitteln und in Bremerhaven mit 285.000 DM bezuschusst werden, kann nicht ganz richtig sein. Das Größenverhältnis macht deutlich, hier müssen wir noch einmal genauer nachfragen.
Der Senat macht in seiner Antwort auch deutlich, dass der Gesundheitsplan Alkohol der siebzigsten Gesundheitsministerkonferenz in Bremen und Bremerhaven umgesetzt wird und vielfältige Aktivitäten bereits angestoßen und in Planung sind. Die Frage drängt sich auf, wie die Menschen mit Alkoholproblemen durch diese Aktivitäten zielgenau erreicht werden können, wenn der Senat nicht genau weiß, wo er ansetzen soll. Zwar ist eine Datenbank errichtet worden, aber, ich glaube, dort handelt es sich ausschließlich um das Anlegen eines Adressverteilers, denn sonst hätten die Fragen der CDUFraktion ja sehr viel differenzierter beantwortet werden können.
Auch hier werden wir, die CDU, noch einmal nachhaken, um bei den Aktivitäten nicht einfach aktiv zu sein, sondern genauer die Menschen zu erreichen, die Hilfe und konkrete Angebote dringend benötigen, um sich mit ihren Problemen auseinandersetzen und um die Angebote in dem Stadtteil wahrnehmen zu können, der ihm dies auch anbietet.
Meine Damen und Herren, auf unsere Frage, ob der Senat ein Budget „Hilfen für Alkoholgefährdete und Alkoholkranke“ analog der Debatte um ein Psychiatriebudget für sinnvoll hält, antwortet dieser, dass ähnliche Entwicklungen geplant seien. Welche Denkanstöße dabei eine Rolle spielen, welche Ziele verfolgt und welche Hilfen wie und wo dringend gesichert werden müssen, teilt uns der Senat leider nicht mit. Auch hier wird die CDU-Fraktion sehr genau hinschauen,
damit das krasse Missverhältnis zwischen ambulanten und stadtteilorientierten Hilfen auf der einen und Hilfen im klinischen und vorklinischen Raum auf der anderen Seite nicht fortgeschrieben wird.
Wir werden dieses Suchtbudget ganz klar an den vielfältigen und unerlässlichen Hilfen in den Selbsthilfegruppen orientieren müssen, die den Löwenan
Hier wird die CDU-Fraktion in ihrer politischen Arbeit einen deutlichen Schwerpunkt für die Kompetenzerhaltung und die weitere Kompetenzentwicklung in der Selbsthilfearbeit setzen.
Meine Damen und Herren, wir sind froh, Ihnen einen interfraktionellen Antrag zum Thema Alkoholmissbrauch präsentieren zu können. Dieser Antrag macht deutlich, dass wir zukünftig sicherstellen wollen, dass passgenauer und zielorientierter für die betroffenen Personengruppen gearbeitet werden muss.
Ich würde mich freuen, wenn dieser CDU-Antrag die breite Mehrheit des Hauses fände. — Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!