Brigitte Sauer
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Wir fragen den Senat:
Erstens: Sind dem Senat finanzielle Zuwendungen ab 1. Januar 2001 an die Bremer Hilfe zur Selbsthilfe e. V. bekannt, und wenn ja, welche Summen welcher Herkunft sind für welche Zwecke, aufgeschlüsselt nach Personalmitteln und Sachmitteln, gezahlt worden?
Zweitens: Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass sofort nach Bekanntwerden der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die Bremer Hilfe zur Selbsthilfe e. V. die Deputation für Arbeit und Gesundheit jede weitere finanzielle Förderung über den 31. Dezember 2000 hinaus ausgeschlossen hat, und wie ist dieser Beschlusslage Rechnung getragen worden?
Welche Informationen hat der Senat über den Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen in Sachen Bremer Hilfe zur Selbsthilfe e. V.?
Herr Staatsrat, ist es angedacht, eventuell einen neuen Träger zu benennen, der die Arbeit zum Nutzen der drogenkranken Menschen kompetent und kostentransparent weiterführen wird, und wenn ja, ist als Träger eventuell die AWO angedacht?
Teilen Sie meine Auffassung, dass die langen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft für alle Beteiligten belastend sind und das Verfahren beschleunigt werden sollte?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da wir bereits im September über dieses Thema ausgiebig debattiert haben, möchte ich mich auf das Wesentliche beschränken. Übrigens, Frau Stahmann, um Ihre Frage zu beantworten, wir setzen auf Motivation, Erfahrung und Können, unabhängig vom Alter.
Soviel ich weiß, haben wir in unseren Reihen auch die Jüngsten. – Danke schön!
Für die CDU-Fraktion haben wir den Senat in der September-Debatte aufgefordert, sich den nicht mehr so jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu widmen. Dies ist nun auch geschehen, und dafür danke ich im Namen der CDU-Fraktion, aber besonders im Namen der Arbeitslosen, die mit 50 Jahren noch leistungsfähig, begeisterungsfähig und lernfähig sind. Ich weiß, wovon ich spreche, ich bin bekennende Fünfzigerin.
Das Arbeitsamt hat inzwischen eine Initiative gestartet, die mit dem Titel „50 plus – die können es!“ das Thema klug und präzise umschreibt, die Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen anspricht. Das Arbeitsressort ergänzt diese Aktivitäten mit einem inzwischen in der Deputation verabschiedeten
Landesprogramm, das den Namen „Ältere in Arbeit“ trägt und sich an Wirtschaftsunternehmen, Träger von Beschäftigungsmaßnahmen und Institutionen des so genannten Dritten Sektors, also Vereine, Stiftungen und Ähnliches, richtet. Mit diesen Instrumenten sollen im Jahr 2001 insgesamt 450 Arbeitnehmer ab dem fünfzigsten Lebensjahr gefördert werden. Diese Instrumente sind vorrangig auf die sozialversicherte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet.
Die Deputation hat die Beschlüsse dazu am 31. 10. 2000 gefasst und den Senator für Arbeit beauftragt, die Finanzierung des Landesprogrammes im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogrammes darzustellen. Da sich dieses Programm an Arbeitslose ab 50 Jahre richtet, gehen wir als CDU jetzt definitiv davon aus, dass der Senator für Arbeit nicht wieder vierzigjährige Frauen und Männer als ältere Arbeitslose bezeichnet und dies auch nicht wieder in eine Antwort des Senats Eingang finden kann, wie im September geschehen. Da wir das Programm zur Integration von älteren Arbeitslosen auf den Weg gebracht haben, bedarf es des Antrags der Grünen nicht mehr. – Danke schön!
Wir fragen den Senat:
Wie ist die Versorgung mit Blutkonserven in den städtischen Krankenhäusern?
Gibt es während der Ferien- und Urlaubszeiten gewöhnlich Engpässe, und wie wird dann die Versorgung der Patienten gesichert?
Wie viel Prozent der Bevölkerung spenden in Bremen Blut?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Gibt es Erkenntnisse über durch laute Diskothekenmusik verursachte Hörschäden bei Jugendlichen im Land Bremen?
Zweitens: Wie beurteilt der Senat die schweizerische Diskothekenverordnung mit Dezibel-Höchstwerten?
Drittens: Hält der Senat die Einführung einer analogen Verordnung im Lande Bremen für sinnvoll?
Ich möchte nun den Jugendlichen nicht die Disko verleiden, das ist weiß Gott nicht unsere Absicht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der CDU zum Thema „Verantwortlicher Umgang mit Alkohol“ wurde im Februar dieses Jahres hier im Haus diskutiert und der entsprechende Antrag einstimmig beschlossen. Der Senat hat zeitnah reagiert, und so kann auch in Bremen und Bremerhaven der Aktionsplan Alkohol, der im November 1997 durch die Gesundheitsministerkonferenz beschlossen wurde, umgesetzt und mit Leben erfüllt werden. Bereits im März dieses Jahres hat sich das Bremer Aktionsbündnis „Alkohol — Verantwortung setzt die Grenze“ gegründet und einen Bündnisrat berufen. Die CDU-Fraktion dankt allen Beteiligten, die diesem Bündnis beigetreten sind, und ist sich sicher, dass
die Arbeit mit Engagement und Augenmaß angegangen und umgesetzt wird.
Meine Damen und Herren, es geht den Bündnispartnern nicht darum, das Gläschen Wein zu einem guten Essen zu verteufeln oder das kühle Bier nach einer Fahrradtour zu verbieten. Dieser Genuss soll niemandem genommen oder gar mies gemacht werden. Den Bündnispartnern geht es ausschließlich darum, dass aus einem Genuss keine Sucht erwächst. Das Bündnis will Hinweise geben, will aufklären und will für den verantwortlichen Umgang mit Alkohol sensibel machen, damit der Genuss erhalten bleibt und Sucht vermieden wird. Diesem Ziel haben sich die Bündnispartner verschrieben, und dafür wünscht die CDU-Fraktion allen Beteiligten ein gutes Gelingen.
Sie leisten damit einen Beitrag für die Menschen, ob jung oder alt, in Bremen und Bremerhaven für eine breite Information ohne einen erhobenen Zeigefinger und für einen gelungenen Weg nach Hause mit dem Auto, aber bitte ohne Alkohol. Für diesen Beitrag sage ich danke für die CDU. — Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Wie beurteilt der Senat die Nichtbeantragung eines Haftbefehls durch die Staatsanwaltschaft für einen Sexualtäter im Bremer Osten, obwohl die Polizei aufgrund des Sachverhalts, der Anzeigen der Opfer und der Tatsache, dass der Täter wegen begangener Sexualdelikte bereits eine Freiheitsstrafe verbüßt hatte, sich um die Beantragung eines Haftbefehls wegen Wiederholungsgefahr bemüht hatte?
Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass im vorliegenden Fall der Täter erst nach dem dritten Übergriff, Tatverdacht wegen sexueller Nötigung, Beleidigung, Körperverletzung, wegen Wiederholungsgefahr in Haft genommen wurde?
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, dass die Staatsanwaltschaften auf Grundlage des geltenden Strafprozessrechts die Haftgründe stringenter auslegen und dann entsprechende Haftbefehle beantragen?
Herr Staatsrat, sind Sie mit mir der Meinung, dass man diesen Grenzfall auch hätte anders auslegen können und somit weitere Opfer hätte schützen können?
Meinen Sie, dass das die Motivation der Polizei stärkt?
Guten Morgen, Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Antwort des Senats macht deutlich, dass in Bremen und Bremerhaven 14.000 Menschen alkoholabhängig sind und wir fast 100.000 unter missbräuchlichem Konsum und riskantem Konsum von Alkohol subsumieren müssen. Das ist eine hohe, eine viel zu hohe Zahl! Der Senat sagt uns aber auch in seiner Antwort, dass er nicht weiß, wie sich diese erschreckend hohe Zahl der Suchtabhängigen und Suchtgefährdeten aufteilt oder wie wir diese Menschen mit den vorhandenen und ausgefeilten Hilfsangeboten denn erreichen können. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten aus der Antwort des Senats: „Es gibt keine Erhebungen in Bremen über den Anteil derjenigen Menschen, die missbräuchlich Alkohol in Schulen, in Landesbehörden und nachgeordneten Dienststellen konsumieren.“
Das ist besonders erstaunlich, weil wir seit Jahren innerhalb des öffentlichen Dienstes Suchtbeauftragte haben, die eine hervorragende Arbeit leisten. Diese machen sie ehrenamtlich und zusätzlich zu ihrer Arbeitszeit, auch das darf hier nicht unerwähnt bleiben. Warum weiß der Senat also nicht, wie und wo er die Menschen erreichen und vor allem wie nachhaltig geholfen werden kann? Hier muss noch erheblich konkreter gehandelt werden.
Meine Damen und Herren, genauer und zielorientierter zu arbeiten ist dringend erforderlich, denn trotz der hohen Zahl von insgesamt 114.000 Menschen mit Alkoholproblemen, sagt uns der Senat, dass lediglich 469 Personen im Jahr 1999 mit stationärer und ambulanter Entwöhnungsbehandlung und ambulanter Nachsorgebehandlung erreicht worden sind. Wo sind die anderen, die dringend Hilfe benötigen? Diese Personen, meine Damen und Herren, werden ausschließlich von den vielfältigen Angeboten der Selbsthilfegruppen in Bremen und Bremer
haven aufgefangen und begleitet. Dort werden wohnortnahe Hilfen erbracht, die den Menschen die Chance zur Überwindung ihrer Sucht eröffnen.
In Bremen arbeiten 150 Selbsthilfegruppen, diese erreichen rund 3000 Menschen. In Bremerhaven sind sieben Gruppen tätig, die die notwendige und kompetente Arbeit vor Ort leisten. Wir haben den Senat auch um Auskunft gebeten, wie denn die finanzielle Unterstützung dieser Gruppen ausgestattet ist. Die Antwort, dass diese in Bremen mit zirka 50.000 DM aus Wettmitteln und in Bremerhaven mit 285.000 DM bezuschusst werden, kann nicht ganz richtig sein. Das Größenverhältnis macht deutlich, hier müssen wir noch einmal genauer nachfragen.
Der Senat macht in seiner Antwort auch deutlich, dass der Gesundheitsplan Alkohol der siebzigsten Gesundheitsministerkonferenz in Bremen und Bremerhaven umgesetzt wird und vielfältige Aktivitäten bereits angestoßen und in Planung sind. Die Frage drängt sich auf, wie die Menschen mit Alkoholproblemen durch diese Aktivitäten zielgenau erreicht werden können, wenn der Senat nicht genau weiß, wo er ansetzen soll. Zwar ist eine Datenbank errichtet worden, aber, ich glaube, dort handelt es sich ausschließlich um das Anlegen eines Adressverteilers, denn sonst hätten die Fragen der CDUFraktion ja sehr viel differenzierter beantwortet werden können.
Auch hier werden wir, die CDU, noch einmal nachhaken, um bei den Aktivitäten nicht einfach aktiv zu sein, sondern genauer die Menschen zu erreichen, die Hilfe und konkrete Angebote dringend benötigen, um sich mit ihren Problemen auseinandersetzen und um die Angebote in dem Stadtteil wahrnehmen zu können, der ihm dies auch anbietet.
Meine Damen und Herren, auf unsere Frage, ob der Senat ein Budget „Hilfen für Alkoholgefährdete und Alkoholkranke“ analog der Debatte um ein Psychiatriebudget für sinnvoll hält, antwortet dieser, dass ähnliche Entwicklungen geplant seien. Welche Denkanstöße dabei eine Rolle spielen, welche Ziele verfolgt und welche Hilfen wie und wo dringend gesichert werden müssen, teilt uns der Senat leider nicht mit. Auch hier wird die CDU-Fraktion sehr genau hinschauen,
damit das krasse Missverhältnis zwischen ambulanten und stadtteilorientierten Hilfen auf der einen und Hilfen im klinischen und vorklinischen Raum auf der anderen Seite nicht fortgeschrieben wird.
Wir werden dieses Suchtbudget ganz klar an den vielfältigen und unerlässlichen Hilfen in den Selbsthilfegruppen orientieren müssen, die den Löwenan
teil der Arbeit für die Menschen mit Alkoholproblemen leisten.
Hier wird die CDU-Fraktion in ihrer politischen Arbeit einen deutlichen Schwerpunkt für die Kompetenzerhaltung und die weitere Kompetenzentwicklung in der Selbsthilfearbeit setzen.
Meine Damen und Herren, wir sind froh, Ihnen einen interfraktionellen Antrag zum Thema Alkoholmissbrauch präsentieren zu können. Dieser Antrag macht deutlich, dass wir zukünftig sicherstellen wollen, dass passgenauer und zielorientierter für die betroffenen Personengruppen gearbeitet werden muss.
Ich würde mich freuen, wenn dieser CDU-Antrag die breite Mehrheit des Hauses fände. — Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!