Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Presse. Auf der Besuchertribüne begrüße ich eine Klasse des Schulzentrums Rübekamp.
1. Abdeckung der Erlöse aus Vermögensveräußerungen in den Haushalten 2000/2001 und in der Finanzplanung bis 2005, Mitteilung des Senats vom 6. Juni 2000, Drucksache 15/365.
Da der Senat um Behandlung während der JuniSitzung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen.
Wer einer Behandlung der Mitteilung des Senats während dieser Sitzung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
2. Präventionskonzept Häusliche Gewalt erstellen, Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Juni 2000, Drucksache 15/372.
Wer mit einer dringlichen Behandlung dieses Antrags einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag mit Tagesordnungspunkt 16, Häusliche Beziehungsgewalt, zu verbinden.
3. Landesmedienprogramm T.I.M.E. mit klaren Kompetenzen weiterentwickeln, Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Juni 2000, Drucksache 15/373. Gemäß Paragraph 21 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung lasse ich auch hier über die Dringlichkeit dieses Antrags abstimmen. Wer einer dringlichen Behandlung dieses Antrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt einer dringlichen Behandlung zu.
Auch hier gibt es keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren. 4. Bürgerschaftliches Engagement fördern, Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Juni 2000, Drucksache 15/374. Ich lasse auch hier zuerst über die dringliche Behandlung dieses Antrags abstimmen. Wer mit einer dringlichen Behandlung dieses Antrags einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe!
Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag mit Tagesordnungspunkt sechs, Offensive „Mehr Ehre für die Freiwilligenarbeit“, zu verbinden.
Meine Damen und Herren, bevor wir nun in die Tagesordnung eintreten, möchte ich der Abgeordneten Ulrike Hövelmann zu ihrem heutigen Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche dieses Hauses aussprechen!
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen neun frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Rechte von Beiräten“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Teilt der Senat die Auffassung aus dem Hause des Senators für Inneres, dass es den Ortsbeiräten verwehrt ist, sich mit der Frage der Zwangsarbeit in Betrieben ihres Ortsteils und der Frage der Beteiligung von ortsansässigen Firmen an der fälligen Entschädigung zu befassen?
Der Senat vertritt zu dem in der Anfrage aufgeführten Befassungsrecht von Beiräten zum Thema „Entschädigung für Zwangsarbeiter“ folgende Rechtsauffassung:
Nach Paragraph 5 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter, BeirG, hat der Beirat das Recht, über alle Angelegenheiten, die im Beiratsbereich von öffentlichem Interesse sind, zu beraten.
Im Zusammenhang mit der Definition gemeindlicher Aufgaben hat das Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Entscheidungen festgestellt, dass das Interesse der Gemeinde zurücktreten müsse, wenn sie zu allgemeinen, überörtlichen und unter Umständen hoch politischen Fragen Resolutionen fasse oder für oder gegen eine Politik Stellung nimmt, die nicht allein die Gemeinde trifft, sondern von der Allgemeinheit zu tragen ist. Unter Berücksichtigung dieser Entscheidungen geht der Senat davon aus, dass bei dem Gremium Beirat ein vergleichbarer Maßstab zugrunde gelegt wird.
Die Frage der Zwangsarbeit in Betrieben und die Frage der Beteiligung von ortsansässigen Firmen an der fälligen Entschädigung ist auch eine Angelegenheit von überörtlichem Interesse, die nicht nur einen einzelnen Stadtteil trifft, sondern, wie die derzeitigen internationalen Verhandlungen zeigen, auch die Allgemeinheit. In einer rechtlichen Abwägung dürften die überörtlichen Interessen gegenüber den Interessen des jeweiligen Beirats überwiegen.
Firmen in der Öffentlichkeit diskutiert werden sollte. Dies sollte auch für Beiräte gelten. — Soweit die Antwort des Senats!