Bernt Schulte

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Der Untersuchungsbericht liegt dem Senator für Inneres, Kultur und Sport vor.
Zu Fragen zwei und drei: Die Ergebnisse der Untersuchung haben keine grundsätzlichen Auswirkungen auf die Entscheidungs- und Verfahrenspraxis bei der Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen der von der Ermittlungsgruppe 19 der Polizei als türkische Staatsangehörige ermittelten Personen. Die dort enthaltenen Aussagen werden einzelfallbezogen ausgewertet.
Bei der Bewertung der Aussagen zur Verlässlichkeit der türkischen Personenstandsregister ist zu berücksichtigen, dass beim Nachweis der türkischen Staatsangehörigkeit nicht ausschließlich auf die Angaben in den Personenstandsregistern abgestellt wird, sondern in jedem Einzelfall weitere zusätzliche Nachweise erfolgen. – Soweit die Antwort des Senats!
Nein, das ist ja nicht das Ergebnis meiner Antwort. Ich habe Ihnen geantwortet, dass man bei der Bewertung dieses Gutachtens zu dem Ergebnis kommen kann, dass die türkischen Personenstandsregister nicht die gleiche Qualität aufweisen, wie wir sie zum Beispiel in Deutschland
haben – das ist eine Erkenntnis, die wir dort gewonnen haben –, und dass aufgrund dessen wir zusätzliche, ergänzende Angaben, die wir ermitteln, heranziehen müssen, wie eben in der Antwort gesagt.
Was sind das? Das sind zum Beispiel abgelaufene türkische Pässe, die wieder aufgefunden werden, Schulbescheinigungen, mit denen der Besuch von Schulen in der Türkei nachgewiesen wird, Personenstandsfeststellungen durch Interpol Ankara, Bestätigung von türkischen Passämtern, dass Pässe ausgestellt oder beantragt wurden, von türkischen Passämtern übersandte Passanträge. Das sind alles zusätzliche Informationen, die hier herangezogen werden und natürlich einzelfallbezogen im Rahmen eines ganz klaren rechtsstaatlichen Verfahrens in die Ermittlungen einfließen.
Ich habe damals wie heute gesagt, dass wir in jedem Fall den rechtsstaatlichen Vorgehensweg auch durchführen. Das heißt, hier werden einzelfallbezogen auch von den Verwaltungsgerichten selbstverständlich alle Informationen einbezogen, die notwendig sind, bevor es zu einer Abschiebung kommt. Insofern habe ich von dem, was ich damals gesagt habe, nichts zurückzunehmen. Wir befinden uns jetzt, wie Sie wissen, in dem Prozedere, das sehr mühsam ist, weil diese einzelfallbezogenen Daten eine Rolle spielen. Das ist damals von mir gesagt worden, und das wird heute auch exekutiert.
Weil an der Personengruppe, die identifiziert worden ist, überhaupt kein Zweifel besteht, Herr Güldner! Trotzdem gibt es jetzt Einzelfälle. Das ist nun einmal in einem Rechtsstaat so üblich, dass in dem Moment, in dem Verwaltungsgerichte einbezogen werden, jeder einzelne Fall überprüft wird.
Bisher haben auch alle Fälle ganz klar bestätigt, dass unsere Identifizierung, die aus der Ermittlungsgruppe der Polizei stammt, richtig und korrekt ist. Trotzdem muss, und das brauche ich Ihnen nicht zu sagen, das rechtsstaatlich noch einmal alles zusätzlich überprüft werden. Da sage ich Ihnen, dass dieses Gutachten, das ist ja der Kern Ihrer Frage, nur bestätigt, was wir wissen, nämlich dass die Personenstandsregister der Türkei allein keine Grundlage für unsere Bewertungen sein können. Wir brauchen zusätzliche Informationen, und die nehmen wir auch zur Kenntnis.
Frau Abgeordnete, ich bin ja gern bereit, mit Ihnen sehr ausführlich auch unter anderem dieses Gutachten zu diskutieren, das mir hier vorliegt. Wenn ich den Vorschlag machen darf, sollten wir das in der Deputation für Inneres tun, da könnte ich Ihre Zusatzfragen dann alle beantworten.
Hier geht es ja konkret um die Frage, ob dieses Gutachten Aussagen ermöglicht, die uns bei unserer Bewertung helfen oder nicht. Da sage ich Ihnen ganz deutlich, dass dieses Gutachten zu einem Ergebnis kommt, das uns bereits vorliegt, und wir deshalb zusätzliche Informationen einbeziehen müssen. Wie wir diese zusätzlichen Informationen einholen und im Einzelfall bewerten, dazu würde ich mir erlauben vorzuschlagen, da das den Rahmen der Fragestunde sprengt, dass wir das gern in der Deputation für Inneres erörtern.
Wenn ich erstens versuchen darf, Frau Abgeordnete, Ihre Frage für mich noch einmal neu verständlich zu stellen, so fragen Sie mich, ob ich akzeptiere, dass historisch belegbare Tatbestände bestehen. Das akzeptiere ich selbstverständlich! Ich bin selbst Historiker.
Zweitens darf ich wiederholen, was ich dem Abgeordneten Güldner gesagt habe, dass trotzdem in jedem Einzelfall, das verlangen unsere Gerichte, rechtsstaatlich kontrolliert werden muss, und das ist auch richtig so. Deshalb werden die Verfahren lange gesetzt. Trotzdem bleibe ich aber bei der Aussage, dass die Identifikation dieser Gruppe, um die es geht, eine klare und eindeutige ist, von der ich auch nichts zurücknehmen kann. Im Übrigen verweise ich auf mein Angebot, dass wir dies im Einzelfall in der Deputation für Inneres nachholen.
Frau Abgeordnete, wir haben damals eine Gesamtzahl von 531 Personen benannt. Sie erinnern sich, das war vor anderthalb Jahren. Diese 531 Personen werden jetzt einer näheren Untersuchung unterzogen und jetzt der Reihe nach im Einzelfallprüfungsverfahren sehr sorgfältig rechtsstaatlich, korrekt und einwandfrei so behandelt, dass
sie dann zur Abschiebung kommen. Wir haben jetzt eine nennenswerte Zahl von Abschiebungen, die bereits erfolgt sind, und das geht jetzt so weiter. Die genaue Zahl kann ich Ihnen dann gern in der Deputation für Inneres nachtragen.
Ich habe die Zahl genannt, die aufgrund der polizeilichen Ermittlung zu dieser Personengruppe gehört, die identifiziert worden ist. Nun gibt es aber von diesen einzelnen Personen Gerichtsverfahren. Aufgrund dieser Gerichtsverfahren müssen wir natürlich in jedem Einzelfall sehr genau kontrollieren, ob das richtig oder falsch ist. Das ist nun einmal so in deutschen Gerichten, dahinter stehe ich auch rückhaltlos. Ich kann Ihnen jetzt nur nicht genau bestätigen, wie viele Personen inzwischen abgeschoben worden sind. Ich verstehe nicht, warum wir da einen Dissens haben in der Frage und Antwort.
Zu allen Fragen kann ich eindeutig ja sagen. Ich bestätige auch, dass wir bei der Einzelfallprüfung außerhalb des rechtlichen Rahmens, wo eine Abschiebung eindeutig gegeben ist, trotzdem Härtemaßstäbe prüfen, ob zum Beispiel ein junger Mensch, der sich in der Ausbildung befindet, diese Ausbildung bei uns in Deutschland noch beenden sollte. Genau das sind die Prüfungen, die wir auch noch machen, die aber unabhängig von den Rechtstatbeständen noch zu einer Liberalisierung führen könnten. Die grundsätzlichen rechtlichen Fragen sind aber genau so abgelaufen und werden so behandelt, wie Sie es eben gesagt haben.
Das ist nicht nur vertretbar, sondern es ist in einem rechtsstaatlichen System auch notwendig, weil wir sonst keine rechtsstaatliche Garantie mehr für andere Fälle geben würden.
Ich habe ja gesagt, dass wir jeden Einzelfall prüfen, und durch die rechtsstaatlichen Instanzen dauert das eben seine Zeit. Deshalb müssen wir abwarten, bis alle Fälle durchgegangen sind. Das ist vollkommen richtig.
Nein, ich habe gesagt, dass sie rechtlich abschließend geklärt werden. Das ist doch der Sinn eines solchen Verfahrens!
Das ist doch der Sinn der rechtsstaatlichen Prozeduren, die wir hier haben. Ich verstehe Ihre Frage nicht. Wir befinden uns in jedem Einzelfall in einer rechtsstaatlichen Prüfung,
und wenn sie geprüft sind, gibt es einen Abschluss. Das machen wir zurzeit, sehr genau, sehr korrekt, sehr nachvollziehbar und sehr transparent.
Wir befinden uns in den Verfahren, natürlich!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben dieses Thema der Einbürgerung ja bereits diskutiert bei der Einbringung des Antrags der Grünen, wir haben es dann in der Deputation für Inneres diskutiert, wir haben jetzt zum dritten Mal die Gelegenheit, es hier zu diskutieren. Der konkrete Punkt Ihres Antrags, Herr Güldner, ist ja die Frage, warum so wenige antragsberechtigte Kinder die Gelegenheit genutzt haben, oder besser gesagt ihre Eltern, einen solchen Einbürgerungsantrag zu stellen. Das ist der Kernpunkt. Ich bin zunächst einmal Frau Möbius und Herrn Herderhorst sehr dankbar, dass sie deutlich machten, dass es nicht an der fehlenden Information gelegen hat, denn wir haben in Bremen eine sehr gute Prozentzahl von Antragstellern, 20 Prozent gegenüber zehn Prozent im Bundesvergleich.
Nein, der Grund, Herr Güldner, war genau das, was Sie eingangs gesagt haben: Unabhängig von der inhaltlichen politischen Diskussion über die doppelte Staatsbürgerschaft gibt es eine komplizierte Regelung des Staatsangehörigkeitsrechts, eine sehr komplizierte Regelung, wer auch immer sie da veranlasst hat, ich gebe Ihnen da Recht! Aber dieses jetzige Staatsangehörigkeitsrecht ist kompliziert, schwierig zu begreifen, schwer zu exekutieren, schwierig zu vermitteln. Ich empfehle Ihnen, Herr Güldner, statt hier Verbesserungen in Details anzustreben, lieber auf Bundesebene zu versuchen, über Ihre Kontakte auf Bundesebene ein besseres, praktikables Gesetz hinzubekommen, das diese Schwierigkeiten vermeiden lässt.
Der Grund, weshalb es auf Bundesebene Streit gibt, ist ja, dass wir sagen, dass die unterschiedlichen Meinungen im Bundesrat deutlich gemacht haben, dass allein durch eine Verlängerung der Antragsfrist und eine Reduzierung der Gebühr von 500 DM auf 100 DM pro Kind das Problem nicht gelöst werden kann, sondern das Problem liegt einfach darin: Wenn Eltern oder Elternteile antragsberechtigt sind,
deutsche Staatsangehörige zu werden, was haben sie denn dann für ein Interesse, ihre Kinder in eine solche Antragsberechtigung zu bringen? Das ist doch der Kernpunkt dessen, was wir hier festgestellt haben. Wir haben 30 Prozent Antragsberechtigte von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die hier leben, und nur ein geringer Prozentsatz von denen nutzt die Gelegenheit, ihre Kinder hier anzumelden. Das ist doch der Kernpunkt. Das kann man nicht durch eine Verlängerung der Antragsfrist verändern oder durch eine geringere Gebühr.
Ich habe auch einen zweiten Grund, weshalb ich gegen eine geringere Gebühr bin. Wir haben jetzt im letzten Jahr eine Gebühr von 500 DM gehabt. Viele Eltern haben danach gehandelt, haben auch diese 500 DM bezahlt. Wenn wir jetzt diese Gebühr bei einer Verlängerung reduzieren würden auf 100 DM, wäre das eine Ungerechtigkeit gegenüber denjenigen, die sich nach den bisherigen Gebühren orientiert haben. Das ist ein weiterer Grund, weshalb wir, glaube ich, hier schlecht beraten sind.
Wir müssen jetzt abwarten, wie es auf Bundesebene weitergeht. Es gibt jetzt ein Prozedere, über das auf Bundesratsebene nachgedacht wird, wie das weitergeht. Ich bin jedenfalls dankbar, wenn Sie als Bürgerschaft jetzt diesen Antrag ablehnen, weil das auch der Linie entspricht, die wir im Senat verabredet haben. Wir haben uns dort im Bundesrat der Stimme enthalten, weil wir gemeinsam der Auffassung sind, es müssen bessere Lösungen auf den Weg gebracht werden als die, die zurzeit auf der Tagesordnung steht. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die praktische Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist zurzeit noch offen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz allein ist nicht vollziehbar. Zu seiner Ausführung hat der Bund die personenstandsrechtlichen Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften im Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz vorgesehen. Dieser zweite Teil des Gesetzesvorhabens ist derzeit Gegenstand eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat. Der Senat wird den Ausgang dieses Verfahrens abwarten.
Zu den Fragen zwei und drei: Auf die Antwort zu Frage eins wird verwiesen. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Abgeordnete, am 28. März wird der Vermittlungsausschuss wieder tagen. Es ist zu erwarten, dass der vom Vermittlungsausschuss eingesetzte Arbeitskreis seine Ergebnisse vorlegen kann, so dass es zu einem Ergebnis kommt. Dann bleiben wir im Zeitrahmen. Ich halte es im Augenblick für Spekulation zu erklären, ob wir bis zum 1. August durch sind oder zum 1. August nicht durch sind. Ich möchte gern den 28. März abwarten.
Frau Abgeordnete, es gibt in der Tat, das ist ja der Grund, warum es ein Vermittlungsverfahren gibt, hier unterschiedliche Auffassungen, die auch unterschiedlich begründet sind in der Frage, wer zuständige Behörde ist. Ich sage ganz deutlich, ich möchte gern als Innensenator diese Zuständigkeit der Justizbehörde, meinem Kollegen Justizsenator übereignen. Es ist jetzt die Frage, sollen es die Standesbeamten, oder sollen es die Notare erklären. Das ist der eine Punkt. Dann gibt es eine Vielzahl von Verfahrensvorschriften, die man möglichst, damit werden Sie übereinstimmen, bundeseinheit
lich klären soll. Diese vielen Verfahrensvorschriften, die da notwendig sind zu klären, könnte ich Ihnen jetzt alle vorlesen, die müssen im Vermittlungsausschuss beraten werden, und da sollte sich Bremen dann der gemeinsamen Empfehlung anschließen.
(Senator D r. S c h u l t e : Ich werde Ihren Vorschlag gern aufnehmen!)
Es ist nicht mein Vorschlag, es droht, dass das ausgesondert wird. Das wissen Sie doch auch.
Frau Abgeordnete, es ist einmal das Thema, welche Behörde zuständig ist.
Dazu kann ich Ihnen noch keine Antwort geben. Es gibt da noch keine Verabredung in der Koalition, weil wir uns gesagt haben, wir warten ab, was der Vermittlungsausschuss sagt. Vielleicht kommt der Vermittlungsausschuss zu einem Ergebnis, das wir in Bremen übernehmen können. Das ist so üblich. Wir haben im Senat verabredet, dass wir das Ergebnis des Vermittlungsausschusses abwarten.
Aber es gibt dazu eine ganze Reihe von Fragen, die Verwaltungsaufgaben betreffen, die ebenfalls noch nicht geklärt sind. Wie sieht es aus bei der Frage der Geschäftsfähigkeit? Sollen die entsprechenden eingetragenen Verhältnisse Personen sein, die nicht verheiratet sind, verheiratet sein können, nicht in gerader Linie verwandt, keine Geschwister, keine Scheinpartnerschaft, Erklärung des Vermögensstandes, Ausländerbeteiligung, Dokumentierung der Mitwirkung von Niederschriften, Bescheinigung von Urkunden, wie soll das passieren, mit welcher Rechtsverbindlichkeit? Es ist eine Vielzahl von detaillierten Verwaltungsvorschriften zu klären, wo wir in Bremen das Rad der Geschichte nicht selbst erfinden sollten, sondern uns möglichst bundeseinheitlich verhalten sollten. Deshalb ist dies ein, glaube
ich, sehr sinnvoller Vorschlag. Wir warten ab, was der Vermittlungsausschuss uns vorschlägt. Dann werden wir uns im Senat eine Meinung dazu bilden und Ihnen das mitteilen.
Wir werden uns in dem Moment, in dem erkennbar ist, Frau Abgeordnete, dass zum 1. August keine bundeseinheitliche Lösung in Sicht ist, im Senat hinsetzen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Das ist sichergestellt.
Herr Abgeordneter, wie ich eben schon versucht habe zu erklären: Es gibt vom Vermittlungsausschuss einen Arbeitskreis, der abseits von politisch unterschiedlichen Bewertungen, die vorhanden sind, das ist uns beiden bekannt, an einem vernünftigen Abstimmungsprozedere arbeitet, welche verwaltungstechnischen Aufgaben auf die Länder zukommen. Wenn das Ergebnis vorliegt, werden wir uns darüber eine Meinung bilden, deshalb kann ich Ihnen das heute noch nicht beantworten.
Das ist mir jetzt nicht bekannt. Ich weiß, dass der Hauptunterschied in der Frage liegt, die auch Frau Linnert angesprochen hat, wo die Zuständigkeiten liegen sollen. Das ist ein Punkt, der jetzt in der Tat aber auch bei den B-Ländern unterschiedlich geregelt ist. Es gibt B-Länder, die das teilweise in den Justizressorts machen wollen, einige wollen das in den Kommunen regeln lassen, einige wollen das, wie in Berlin, in den Bezirksämtern regeln lassen. Da gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen, die hoffentlich in irgendeiner Weise geeint werden können.
Herr Abgeordneter, das ist mir natürlich bekannt, aber das hat jetzt mit den Verfahrensvorschriften, wie wir das am besten umsetzen können, nichts zu tun nach meiner Einschätzung.
Herr Abgeordneter, darf ich mit einer Gegenfrage antworten?
Sind Sie wirklich der Meinung, dass wir in Bremen die Weisheit der Welt selbst erfinden sollten, oder sollten wir uns nicht bundesweit da anhängen, wo eine Regelung getroffen wird? Darum hat doch der Vermittlungsausschuss diese Arbeitsgruppe eingesetzt. Lassen Sie es uns doch bitte abwarten!
Nein, überhaupt nicht! Meiner Meinung nach hat das eigentlich mit dem Standesamt nichts zu tun, wobei ich auch als Ressortverantwortlicher nicht ganz uneigennützig hinzufügen möchte, dass die Personalproblematik, also die Frage der Kapazität, auch eine Rolle spielt.
Aber, Herr Abgeordneter, auch das ist ein Thema, das wir dann beraten können, wenn die Entscheidung vorbereitet ist.
Es ist, Herr Abgeordneter, eine unterschiedliche Bewertung, ob das Partnerschaftsrecht bei Standesämtern oder bei anderen Behörden ausgeführt werden soll. Ich habe hierzu gesagt, dass ich eine Linie vertrete, die wir dann aber im Senat noch abstimmen müssen, dass es nicht beim Standesamt erfolgt. Wir wollen abwarten, wie die Bundesentscheidung dazu aussieht!
Zum ersten Teil: Als ich eben sagte Bundeszuständigkeit, meinte ich, natürlich ist das Land zuständig. Aber wir haben doch gerade diesen Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag eingesetzt, um eine einheitliche Regelung vorzuschlagen. Das ist doch damit gemeint.
Es gibt hier zwei unterschiedliche Positionen, das habe ich doch schon erwähnt: Macht man es bei den Standesämtern, oder macht man es bei den Notariaten? Meine Meinung ist, es bei den Notariaten zu machen.
Weil ich meine, dass das dort praktischerweise am besten geregelt werden kann! Auf der anderen Seite ist es für mich ein Unterschied, ob ich ein Eheverhältnis begründe beim Standesamt oder ob ich eine Partnerschaftsregelung treffe, die eine notarielle Klassifikation hat. Das ist meine politische Auffassung.
Ich will mich nicht streiten, Herr Abgeordneter, aber ich habe diese Auffassung. Wir werden in der Koalition sehen, wie wir uns am Schluss darauf verständigen.
Darüber unterhalten wir uns, wenn es so weit ist. Wenn wir uns über die wichtigen politischen Vorentscheidungen einig sind, werden wir uns über die Frage der Gebührenregelung auch noch einig werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein wichtiges Gesetzeswerk ist nun in der ersten Lesung auf Ihrem Tisch. Ich glaube,
wir haben nach langer Diskussion hier ein wichtiges Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, und ich möchte mich bei allen bedanken, die daran mitgewirkt haben, dass wir es nun hier heute verabschieden können.
Herr Güldner hat gesagt, die Schlachten sind geschlagen, wie bei jeder Schlacht gibt es auch vereinzelt Nachhutgefechte. Lieber Herr Güldner, ich kann verstehen, dass Sie noch ein emotionales Aufbäumen hier veranstalten mit dem Todesschuss, aber ich entnehme Ihren Ausführungen zumindest, dass Sie lernfähig sind. Wenn Sie sagen, es ist ein liberales Polizeigesetz, auch mit einem Videoüberwachungskonsens, dann ist es doch ein Zeichen, dass auch Sie gelernt haben. Ich freue mich, dass die Diskussion für Sie doch auch etwas hinterlassen hat.
Meine Damen und Herren, ich möchte drei Punkte nennen. Erstens, wir haben mit diesem Gesetz einen klaren Rechtsrahmen für die Polizei. Bremen ist das letzte Bundesland, das das Polizeigesetz reformiert aufgrund der Auflagen des Bundesverfassungsgerichts. Es ist wichtig, dass unsere Polizeibeamten und -beamtinnen nun einen klaren Rechtsrahmen haben, mit dem sie arbeiten können. Das ist, glaube ich, ganz wichtig, und dass übrigens bei diesem Gesetzespaket 95 Prozent an Übereinstimmung besteht, darüber gab es nie Streit, umso wichtiger ist, dass wir es endlich jetzt beschließen.
Punkt zwei, es gibt neue Handlungsrahmen mit ganz wichtigen Inhalten wie dem Videoüberwachungssystem, darüber haben wir eben gesprochen. Es gibt Bereiche, die noch fehlen, die ich etwas schärfer, Herr Kleen, formuliert hätte. Sie haben von der Einigkeit der Koalition gesprochen. Lassen Sie mich ein bisschen spöttisch antworten, wenn ich mich mit den SPD-Innenministern der anderen Bundesländer verabredet hätte, dann hätte ich viel schneller Einigung erreicht.
Viel schneller, aber sei es, wie es sei, wir haben Sie so ein bisschen zur Einigung tragen müssen, aber wir haben Sie ja sanft getragen, und wir haben es ja nun gemeinsam hinbekommen.
Mir fehlt die Rechtsklarheit beim Schusswaffengebrauch, ich setze darauf, dass es uns gelingt, noch bis zur zweiten Lesung das nachzubessern. Mir fehlt ein besserer Rechtsrahmen für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, sage ich ganz deutlich, dies ist für mich ein Manko. Die verdeckte Ermittlung haben wir zwar, aber die verdachtsunabhängigen Kontrollen nicht, und ich muss ehrlich sagen, da müssen wir abwarten, ob wir ohne das Instrument zurechtkommen, und hier müssten wir den Mut haben, eventuell nachzubessern. Ich weiß, dass auch die GdP das nicht so sieht, aber auch die GdP ist lernfähig und wird vielleicht eines Tages auch hier mitmachen.
Letzter Punkt, meine Damen und Herren, die Polizei ist in ihren Aufgaben gestärkt worden. Die Polizei hat unsere Diskussion in den letzten zwei, drei Jahren intensiv begleitet trotz massiver eigener wichtiger Reformmaßnahmen. Das kann man nicht hoch genug würdigen. Sie hat ja nicht nur die Reform der Polizei eingeleitet und umgesetzt, sie hat auch gleichzeitig den Umzug bewerkstelligt, und alles dies hat sie begleitet. Sie hat uns mit Rat und Tat zur Seite gestanden bei diesem wichtigen Reformvorhaben, und dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Ich hoffe, dass wir jetzt zügig auch die letzten Abstimmungen bis zur zweiten Lesung nachvollziehen können, so dass wir dann mit der zweiten Lesung endlich dieses Gesetzeswerk in Kraft treten lassen können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das ist nun einmal das Problem, wenn man eine solche Anfrage stellt und damit Emotionen weckt, dann darf man sich nicht dagegen wehren, dann ist es so!
Meine Damen und Herren, ich hätte mir auch sehr gewünscht, wir hätten dieses Thema sachlich, so sachlich, wie Herr Freitag das eingebracht hat, mit all den Facetten, die man diskutieren kann, auch in der Deputation diskutieren können. Wir haben das auch schon getan. Ich habe auch nicht ganz verstanden, warum wir hier nun eine Debatte führen müs
sen, aber in einem Punkt danke ich Ihnen für die Anfrage,
ich habe nämlich die Gelegenheit erhalten, durch eine umfangreiche Antwort des Senats auch öffentlich darauf hinzuweisen, dass wir hier eine Polizei mit einer relativ geringen Anzahl von Dienstvergehen im Vergleich zu anderen Großstädten haben. Ich habe deutlich machen können, und ich bedanke mich auch für die Bemerkungen, die gemacht worden sind, dass sowohl der Polizeipräsident als auch der Innensenator konsequent, aber auch sensibel damit umgehen. Dafür danke ich Ihnen!
Ja!
Herr Güldner, ich habe mir einfach nur erlaubt, eine Bewertung der letzten Viertelstunde vorzunehmen. Ich höre Ihre Fraktionsvorsitzende ständig hier zwischenrufen, dass Sie sich beschwert, wir sollten hier doch einmal sachlich sein. Sachlichkeit ist das Gegenteil von Emotionen, und Emotionen sind durch Ihre Anfrage gekommen. So einfach ist das!
Liebe Frau Linnert, ich habe überhaupt nichts zu verbergen, im Gegenteil, ich freue mich!
Was haben Sie denn heute? Ist heute so viel Schlimmes passiert, dass Sie so aufgeregt sind? Frau Linnert, darf ich jetzt wirklich einmal das tun, wozu Sie mich auffordern, nämlich zu reden?
Nach den vielen Beiträgen ist so viel tatsächlich nicht mehr hinzuzufügen. Ich möchte sagen, natürlich legen wir Wert darauf, dass eine umfassende und neutrale Ermittlung aller Vorwürfe, die sich gegen Beamte der Polizei richten, auch wahrgenommen wird. Diese Zahlen sind nicht geheim, sie liegen vor. Die heutige Antwort auf die Große Anfrage hat das noch einmal ermöglicht. Sowohl die Bürger als auch die Beamten haben ein Recht auf rückhaltlose Aufklärung. Wir dulden keine Übergriffe von Polizisten auf Bürger. Wer das tut, muss mit Konsequenzen rechnen.
Ich möchte aber auch deutlich sagen, die Polizeibeamten, die das Grundgesetz schützen, werden auch selbst vom Grundgesetz geschützt. Auch sie haben Freiheitsrechte, die wir beachten müssen. Deshalb ist es einfach wichtig, dass wir auch den Polizeibeamten den Rechtsschutz geben, den sie verlangen können. Es gibt extreme Krisensituationen, in denen auch ein Polizeibeamter unter einen psychologischen Druck gerät, das haben auch Sie, Herr Güldner, ja hier konstatiert. Das ist dann auch je nach Lage der Dinge entsprechend zu beurteilen.
Sie haben nach den Signalen gefragt. Welche Signale sind jetzt festzustellen? Signal Nummer eins, und Herr Herderhorst hat eben zum Schluss sehr deutlich darauf hingewiesen, die Polizei selbst hat unaufgefordert 1996 eine Abteilung Innenrevision eingerichtet. Ich habe in der Antwort darauf hingewiesen. Das heißt, die Polizei hat als lernender Organismus ein System entwickelt, eine neutrale Innenrevision durchzuführen, die zu diesem Ergebnis kommt, was auch jetzt in der Anfrage deutlich wird. Es ist ein positives Signal, dass die Polizeiführung und die gesamte Polizei hier reagiert, und zwar sehr sensibel. Die Zahlen, Sie haben davon ja auch gesprochen, Herr Freitag, belegen, dass sowohl die strafrechtlichen Schritte, die von der Justiz abgearbeitet werden, als auch die dienstrechtlichen Schritte, die von der Innenrevision eingeleitet werden, praktisch keine besonderen Erkenntnisse liefern.
Das zweite Signal, was tut die Innenbehörde, was tut der Innensenator, Herr Güldner? Da sage ich Ihnen, und das sage ich ganz bewusst, zunächst einmal Vertrauen entgegenbringen und kein Misstrauen!
Politik muss hinter der Polizei stehen. Zweitens: Der Polizei bei den noch immer schwieriger werdenden Aufgaben helfen! Wir haben vor, das wollen Sie alle einstimmig, dass demnächst das Wegweisungsrecht in das Polizeigesetz kommt. Wissen Sie, was das bedeutet? Wenn prügelnde Ehepartner die Polizei rufen oder wer auch immer, dann soll der junge Polizeibeamte so einen Streit schlichten und den Ehemann, vielleicht auch die Ehefrau, irgendwohin expedieren. Was verlangen wir eigentlich von einem Polizeibeamten? Was verlangen wir eigentlich von dem? Darum ist es sicherlich richtig, eine noch bessere Ausbildung anzubieten, damit er auch mit solchen Konfliktsituationen umgehen kann. Aber dann werden Sie wieder der Erste sein, der Große Anfragen stellt, wenn so ein junger Polizeibeamter so einen prügelnden Ehemann nicht richtig behandelt. Entschuldigung, wenn ich das einmal so direkt sage! Ich bin sehr dafür – weil Herr Kleen gerade zum Mikrofon geht –, dass Sie das machen, aber ich will nur auf die wachsenden Problemfälle bei Polizeibeamten hinweisen. Darum müssen wir der Polizei eine noch bessere Ausbildung mit einer hohen Sozialkompetenz geben, damit im Rahmen dieser guten Ausbildung ein Polizeibeamter in der Lage ist, auch mit eigener Verantwortung und im Vertrauen auf seine eigene Fähigkeit entsprechende Konflikte lösen zu können. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das haben. Insofern danke ich Ihnen, dass Sie mir die Gelegenheit gegeben haben, ein Resümee zu ziehen! Die Polizei macht eine gute Arbeit. Die Polizei arbeitet vorbildlich. Schwarze Schafe gibt es überall, das ist kein Drama. Wir haben alles gut im Griff! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich zu Ihrer Frage komme, Herr Kleen, will ich zunächst einmal feststellen, dass
das Landesamt für Verfassungsschutz eine gute Arbeit leistet. Ich möchte das hier klar und deutlich erklären!
Bis auf einen Herrn aus der rechten Ecke hat das ansonsten hier im Raum auch keiner bestritten. Das ist wichtig für mich festzuhalten.
Der Extremismusbericht, den wir vorgelegt haben, der nicht nur der Deputation für Inneres, sondern auch der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, hat eine positive Resonanz erhalten. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, damit das auch ganz klar ist: Dieser Extremismusbericht befasst sich mit allen Formen des Extremismus, den Formen der rechtsextremen Gewalt, der linksextremen Gewalt und dem leider auch in Bremen immer mehr zunehmenden Zulauf bei ausländerextremistischen Gruppen, was sehr besorgniserregend ist.
Hier brauchen wir ein engagiertes gutes Amt, das uns mit Informationen bedient, damit wir entsprechend politisch handeln können. Ich teile auch die hier von Ihnen geäußerte Meinung, dass dies nicht nur für den Senat eine Information sein sollte, sondern auch für die Öffentlichkeit. Darum haben wir diesen Extremismusbericht auch zum ersten Mal öffentlich gemacht und vorgestellt, auch der Presse. Wir wollen dies auch künftig tun, weil ich glaube, dass das wichtig ist.
Was aber nicht geht, Herr Dr. Güldner, ist, dass Sie jeden Stadtteilbeirat unserer Stadt einladen sollten, sich die Redner des Verfassungsschutzes in ihre Beiratssitzungen zu holen. Das wiederum leistet dieses Amt personell nicht. Dafür haben wir auch unsere parlamentarischen Gremien, die außer der Deputation auch noch in anderer Weise befasst werden. Das muss ausreichen! Es geht nicht mehr, sonst ist die Personaldecke zu knapp.
Damit bin ich auch schon, Herr Kleen, bei Ihrer Frage. Ich finde es völlig legitim, dass der Abgeordnete Herderhorst hier auf die Koalitionsverabredung aufmerksam gemacht hat. Das ist doch sein gutes Recht, und ich bedanke mich bei ihm.
Es ist sogar seine Pflicht! Bei allen drohenden PEPQuoten haben Sie natürlich zu Recht mit einem Schmunzeln gesagt, Schulte, sage einmal, wo man sie ansetzen soll. Ich gebe die Antwort an Sie alle, meine Damen und Herren, Sie sind das Parlament, und über den Haushalt entscheidet in letzter Instanz – –
Und ich gebe Ihnen die Antwort! Ich sage Ihnen, lieber Herr Kleen, gehen Sie bitte sorgfältig mit der Innenpolitik um! Nicht nur mit der Polizei, der Feuerwehr, dem Ausländeramt oder dem Stadtamt – ich bedanke mich für Ihre Unterstützung! –, sondern auch bitte mit dem Statistischen Landesamt und dem Landesamt für Verfassungsschutz! Wenn ich immer mehr PEP-Quoten erfüllen muss, weiß ich nicht, wo ich die Stellen herholen soll. Insofern appelliere ich an Sie und an den Kollegen Herderhorst, mich zu unterstützen! Herzlichen Dank! Das musste doch einmal gesagt werden.
Dann gibt es allerdings doch noch einen Unterschied in der Betrachtungsweise, auch wenn ich zugebe, dass das Amt durchaus vor Strukturierungsproblemen steht, auch Personalveränderungsproblemen, Herr Herderhorst hat die Zahlen genannt, die wir dort in den nächsten Jahren zu erwarten haben. Wir müssen auch die Aufgabenstellung des Amtes überprüfen, und ich bin sehr wohl, und zwar sehr dezidiert, der Meinung, dass wir die Erweiterung des Aufgabenbereiches des Amtes in der Aufklärung im Vorfeld der organisierten Kriminalität ganz ernsthaft ins Auge fassen müssen! Ich persönlich stehe sehr hinter diesem Gedanken.
Die Informationen, die ich aus Bayern habe, sind gut. Ich weiß, dass wir unterschiedliche Positionen innerhalb des Senats haben, darum haben wir in der Antwort gesagt, dass dies geprüft wird. Ich nehme zur Kenntnis, Herr Kleen, dass Sie auch eine andere Auffassung haben, darüber müssen wir koalitionsseitig streiten. Ich darf Ihnen nur warnend sagen, das war ein Thema des Polizeigesetzes, wir werden zunehmend, da lasse ich einmal den Extremismus beiseite, immer mehr mit Phänomenen der organisierten Kriminalität zu tun haben. Wir werden uns mit Aufklärungsfragen dieses Konfliktfeldes intensiv befassen müssen. Darum strebe ich danach und kämpfe dafür, dass wir hier einen Weg finden, auch im Aufklärungsbereich den Verfassungsschutz einzubeziehen. Ich fände das die richtige politische Antwort auf ein solches Problem.
Ja!
Lieber Herr Kleen, ich bin erstens nicht nur sehr gut darüber informiert, sondern zweitens bin ich mit Herrn Dr. Böse in intensivem Gespräch, wie man das Thema Verfassungsschutz in Berlin gelöst hat.
Sie wissen, auch die Frage, „eigenes Amt, ja oder nein“, ist unterschiedlich behandelt worden, und es ändert nichts daran, dass ich ganz engagiert und dezidiert der Meinung bin, dass wir ein eigenes Amt brauchen und dieses Amt nicht in die Behörde eingegliedert werden soll! Dafür bin ich sehr engagiert, hier sind ministerielle und dort sind operative Aufgaben. Das muss getrennt werden.
Meine Damen und Herren, am Ende meiner Rede bleibe ich noch einmal zusammenfassend bei der Auffassung, dass insgesamt dieses Landesamt für Verfassungsschutz eine gute Arbeit leistet und dass ich mich bei allen Mitarbeitern sehr herzlich bedanke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat darf ich die Anfrage wie folgt beantworten:
Zu Frage eins: Der Radarturm in Bremerhaven und der Telekom-Turm in Bremen-Walle sind als bauliche Anlagen des Bundes konzipiert und ausgeführt worden. Ihr Betrieb steht in der Verantwortung der derzeitigen Betreiber, das ist die Telekom beziehungsweise das Wasser- und Schifffahrtsamt in Bremerhaven. Sie werden von diesen sowohl in bautechnischer als auch in brandschutztechnischer Hinsicht eigenverantwortlich überprüft.
Für den Fallturm bei der Bremer Universität ist dagegen ein Genehmigungsverfahren nach der Bremischen Landesbauordnung und weiteren Sicherheitsvorschriften, zum Beispiel Aufzugsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, durchgeführt worden. Das Bauwerk wurde unter Beachtung der erteilten Auflagen erstellt und betrieben. Im Jahr 1996 wurde eine erweiterte Nutzungsgenehmigung erteilt, nach der eingeschränkt und unter Beachtung von Auflagen der Raum in der Spitze des Fallturms für Veranstaltungen mit nunmehr maximal 15 Besuchern genutzt werden kann. Zu Frage zwei: Der Radarturm in Bremerhaven war vom Betreiber bis Mitte des Jahres 2000 auch für Besucher zugänglich gemacht. Aufgrund eines Brandes am 16. Juni 2000 im Verwaltungsgebäude des Wasser- und Schifffahrtsamtes Bremerhaven wurden vor dem Brand im Moskauer Fernsehturm in Abstimmung mit dem Betreiber von der Feuerwehr Bremerhaven Brandverhütungsschauen in der baulichen Gesamtanlage, das heißt einschließlich des Radarturms, durchgeführt. Der Telekom-Turm in Bremen-Walle ist als Funkübertragungsstelle ein rein technisches Bauwerk und nicht für Besucher zugänglich. Die technischen Anlagen in und auf dem Turm werden von der Basis gesteuert. Menschen halten sich grundsätzlich nur kurzfristig für Wartungs- und Reparaturarbeiten auf dem Turm auf. Für eine anlassbezogene Brandverhütungsschau gab es aufgrund der mit dem Moskauer Fernsehturm nicht vergleichbaren Nutzung des Turmes keine Veranlassung. Im Fallturm an der Bremer Universität befindet sich in der Spitze ein Aufenthaltsraum zur Nutzung für Veranstaltungen mit maximal 15 Personen. Neben Veranstaltungen im Rahmen von Forschung und Lehre ist dieser Raum in der Vergangenheit unregelmäßig auch von Besuchern für kleinere Feiern zu besonderen Anlässen genutzt worden. Aufgrund der Vorfälle des Turmbrandes in Moskau und verschiedener anderer Ereignisse findet derzeit eine Überprüfung der genehmigten Brandschutzkonzeption statt. Zu Frage drei: Insbesondere die Rettungswegsituation im Radarturm in Bremerhaven veranlasste die Feuerwehr Bremerhaven, dem Betreiber zu empfehlen, den Turm bis zur Abstellung der erkannten brandschutztechnischen Mängel für Besucher zu sperren. Dies ist erfolgt. Beim Fallturm an der Bremer Universität sind die Untersuchung und die Abstimmung der Ergebnisse noch nicht abgeschlossen. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich bestätige, dass wir alles im Griff haben. Das heißt, wir haben die Probleme im Griff, aber wir wissen nicht, was plötzliche Probleme auslösen kann. Insofern ist das ganze Rettungswesen immer von Zufällen abhängig. Wir tun das Beste, um dagegen gewappnet zu sein.
Ich gebe zu, Herr Abgeordneter, das Thema Fallturm Universität wird uns noch einige Kopfschmerzen bereiten, weil es dort eben gewisse technische Situationen gibt, die so schnell nicht änderbar sind. Ich kann Ihnen keinen Zeitpunkt nennen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Im Zusammenhang mit dem Beschluss der Bremischen Bürgerschaft vom 17. November 1998 wurden bei der Polizei Bremen in den Inspektionen der Polizeidirektion Schutzpolizei/regionale Polizeiarbeit Beamte für das Aufgabenfeld Jugend, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit ausgebildet und eingesetzt.
Diese dezentralen Jugendbeauftragten arbeiten eng mit dem zentralen Jugendbeauftragten der Polizeidirektion Kriminalpolizei, Landeskriminalamt zusammen.
Die Tätigkeit der dezentralen Jugendbeauftragten konzentriert sich auf den Informationsaustausch, die Koordination der polizeilichen Aktivitäten zur präventiven und repressiven Bekämpfung der Jugendkriminalität durch die Polizeikommissariate und die Kontaktbereichsbeamten, die Planung und Vernetzung von gemeinsamen Veranstaltungen und Initiativen insbesondere mit den ortsansässigen Schulen, dem Amt für Soziale Dienste sowie mit den Einrichtungen des Täter-Opfer-Ausgleichs.
Der von den Kooperationspartnern Schule und Polizei im Bremer Westen entwickelte Entwurf des Rahmenkonzeptes „Kooperation zwischen Schule und Polizei“ wurde den Deputationen für Bildung und Inneres vorgestellt. Im ersten Schritt wird der Entwurf des Rahmenkonzeptes im Schuljahr 2000/ 2001 im Bremer Westen auf seine Praxistauglichkeit und Wirksamkeit erprobt und weiterentwickelt. Nach dem Vorliegen der Ergebnisse wird der Senat über weitere Schritte entscheiden. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Abgeordneter, erst einmal bin ich sehr optimistisch und sicher, dass dieser Probelauf positiv sein wird. Wir werden sicherlich zu einem Ergebnis kommen, das wir allgemein als gut ansehen können. Wir werden dann alles daran setzen, dass dies nicht nur auf den Bereich des Westens begrenzt bleibt, sondern flächendeckend eingeführt wird, zumal wir hier auch jetzt schon, das darf ich sagen, hervorragende Ergebnisse der Zusammenarbeit zwischen unseren Kontaktbereichspolizisten und den Schulen haben, so dass das eine Ermunterung ist, dies fortzusetzen.
Ich gehe genauso davon aus und bin ganz sicher, dass es zu einem guten Erfolg geführt wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt und bitte um Entschuldigung, dass die Antwort ein bisschen länger sein wird:
Zu Frage eins: Nach Mitteilung der Bremer Toto und Lotto GmbH beläuft sich der Spieleinsatz der neuen Sportwette Oddset-Kombiwette seit dem Veranstaltungsbeginn am 1. Februar 2000 bis zur siebenundvierzigsten Kalenderwoche 2000 auf 8,969 Millionen DM. Als Jahresspieleinsatz erwartet das Unternehmen für das Jahr 2000 insgesamt 9,6 Millionen DM.
Zu Frage zwei: Die Überweisungen der Zweckabgabenanteile aus der Oddset-Kombiwette erfolgen durch das Unternehmen aus abrechnungstechnischen Gründen quartalsweise und wegen der dreizehnwöchigen Gewinnmeldefrist der Spielteilnehmer im Einführungsjahr zu folgenden festgelegten Terminen: am 1. Oktober 2000 für das erste und zweite Quartal, am 1. Januar 2001 für das dritte und am 1. April 2001 für das vierte Quartal. In 2001 er
folgt die erste Überweisung dann am 1. Juli, die anderen jeweils ein Vierteljahr später.
Nach Auskunft des Unternehmens standen an Wettmitteln, Zweckabgaben, aus der Oddset-Kombiwette für den Veranstaltungszeitraum 1. Februar bis 30. Juni zum 1. Oktober insgesamt 893 957,49 DM und für den Veranstaltungszeitraum 1. Juli bis zum 30. September stehen am 1. Januar 2001 319041,06 DM zur Verfügung. Dies sind zusammen 1 2130 000 DM. Das Unternehmen erwartet auf der Basis des Planansatzes für das Jahr 2000 aus der Oddset-Kombiwette Zweckabgaben in Höhe von rund 1,556 Millionen DM.
Zu Frage drei: Die Verteilung der Zweckabgaben aus der Oddset-Kombiwette ist wie die Verteilung der Abgaben aus Toto und Lotto gesetzlich geregelt. Auf die Empfänger dieser Wettmittelanteile verteilen sich die zu erwartenden Zweckabgaben aus der Oddset-Kombiwette in Höhe von rund 1,556 Millionen DM in 2000 nach einer Berechnung des Unternehmens wie folgt:
Für Zwecke der Sportförderung erhalten die Stadtgemeinde Bremerhaven rund 54 000 DM, Paragraph 12, die Stadtgemeinde Bremen rund 218 000 DM, Paragraph 12, der Landessportbund Bremen rund 96000 DM, die Paragraphen 12 und 14, und der Bremer Fußballverband rund 52 000 DM, ebenfalls Paragraphen 12 und 14. Für Soziale Zwecke erhalten die Stadtgemeinde Bremerhaven rund 182 000 DM, Paragraph 13, die Stadtgemeinde Bremen insgesamt 727 738 DM, die Bereiche Kultur rund 182 000 DM, Jugend 182 000 DM, Soziales 182 000 DM, Gesundheit 91 000 DM und Umwelt 91 000 DM, alles Paragraph 13.
Für die Förderung von Schwerpunktprogrammen erhalten die Stadtgemeinde Bremerhaven rund 32 000 DM und die Stadtgemeinde Bremen rund 130 000 DM, Paragraph 14, und außerdem erhalten die Wilhelm-Kaisen-Bürgerhilfe e. V. rund 50 000 DM und die Volkshilfe Bremerhaven rund 12 000 DM, ebenfalls Paragraph 14. – Soweit die Antwort des Senats!
Das ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, Herr Abgeordneter. Selbstverständlich werden die in den jeweiligen Bereichen,
die ich eben vorgelesen habe, zuständigen Deputationen damit befasst und das dann auch entsprechend zu entscheiden haben.
Nein, das kann ich sicherstellen. Wir müssen allerdings wissen, und das war noch nicht Teil Ihrer Anfrage, und das können wir heute auch noch nicht beantworten, inwieweit die normalen Wetteinnahmen aus der bisherigen Wette jetzt zurückgegangen sind. Wir haben jetzt hier die Zahlen der zusätzlichen Oddset-Wette. Ob das jetzt aber wirklich zusätzliche Mittel sind, können wir erst dann erfahren, wenn wir wissen, ob die bisherigen Wettabgaben gleich geblieben oder eventuell zurückgegangen sind. Diese Bilanz muss man dann feststellen. Das werden wir dann aber den jeweiligen Deputationen natürlich zur Verfügung stellen.
Herr Abgeordneter, fragen Sie mich bitte etwas Leichteres!
Ich werde das so schnell wie möglich tun. Ich kann es auch gern der Innendeputation, weil ja der Innensenator für die Rechtsfragen zuständig ist, zur Verfügung stellen, aber ich kann Ihnen jetzt kein festes Datum nennen, wann das nun endgültig feststeht.
Herr Abgeordneter, ich weiß es gar nicht. Ich wundere mich auch immer, dass Senatsvorlagen in einem mysteriösen Verteiler automatisch an die Presse weitergeleitet werden. Wenn so ganz bescheidene kleine Fragen der Ressorts den gleichen Weg gehen, wundert mich das auch, aber beantworten kann ich Ihnen das nicht.
Ich kann mich gar nicht erinnern, dass es jemals passiert ist, nein!
Ich glaube nicht, das wir bei der Glücksspirale einen Rückgang haben, aber die Oddset-Wette ist ja eine sehr spannende Wette, die viel mehr zum Mitmachen motiviert, und es ist sicherlich festzustellen, dass es Umsteiger gibt, die bisher bei der normalen Wette gespielt haben und sich jetzt bei der Oddset-Wette noch viel mehr engagieren. Es gibt auch zusätzliche Neukunden, das ist völlig klar. Es wird also ein Mehr geben, und das Mehr wird, hoffe ich, auch die Einnahmeverluste der normalen Wette kompensieren. Wie das aber genau aussieht, kann ich Ihnen erst einmal nicht sagen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Trüpel, bei aller Wertschätzung: Das, was Sie gesagt haben, fand ich, gelinde gesagt, eine ziemliche Unverfrorenheit! Ich sage das ganz deutlich. Sie als ehemalige Kultursenatorin wissen ganz genau, was ich übernommen habe, als ich dieses Amt angetreten habe: ein unsortiertes Ressort
mit unmotivierten Mitarbeitern, mit Personalentscheidungen, die Sie zum Teil selbst getroffen ha
ben in Ihrer Amtszeit. Das will ich einmal ganz deutlich sagen!
Mir jetzt vorzuwerfen, dass es nicht leicht wird, dieses Ressort zu führen, das sage ich einmal in aller Deutlichkeit, das halte ich für eine ziemliche Unverfrorenheit! Dazu noch mit Ihrer Nachfolgerin, die mir eine Situation übergeben hat nach der McKinsey-Diskussion, als wir nicht wussten, was hat die KMB für Aufgaben, soll es ein Kulturamt geben, was macht die Kernverwaltung!
Nein, ich habe gesagt, Ihre Nachfolgerin!
Wir haben drei neue leitende Mitarbeiter der Kulturabteilung bekommen, die drei unterschiedliche Arbeitsverträge haben, mit unterschiedlichen Klarheiten. Sie müssen es sich so vorstellen: Sie bekommen ein Boot, fahren auf dem großen Ozean, haben eine Mannschaft, die Sie nicht versteht, Sie haben kein Benzin im Tank, Sie haben keinen Orientierungsplan, und das Boot ist dazu noch leck. Das war die Ausgangssituation!
Ich muss mir jetzt einfach einmal ein bisschen Luft machen!
Die zweite Ausgangsposition ist, ich habe zwölf Millionen DM im Jahr zu wenig gehabt. Was haben wir jetzt erreicht? Wir haben erreicht, meine Damen und Herren, dass wir pro Jahr 9,5 Millionen DM bekommen haben, wir haben Planungssicherheit für die Kulturszene in Bremen für das Jahr 2000/2001 bekommen. Das ist bei der desolaten Ausgangssituation ein großer Erfolg, Planungssicherheit für die Kultureinrichtungen in den Jahren 2000/2001! Sie wissen alle noch, wie schwer das war bei diesen Haushaltsberatungen, diesen finanziellen Plafond hinzubekommen.
Insofern war es gar nicht möglich, liebe Frau Dr. Trüpel, mit dem Kulturplanungsinstrumentarium früher zu beginnen, denn Sie brauchen erst einmal die Rahmenbedingungen.
Der Senat hat beschlossen, bis Ende des Jahres 2000 die Daten vorzulegen. Ich komme gleich darauf.
Aber Sie können doch Kulturentwicklung nur machen, wenn Sie eine Rahmenstruktur haben! Sie müssen wissen, habe ich nun eine Rahmenstruktur von 50 Millionen DM mehr oder von 20 Millionen DM minus.
Das entscheide ich nicht, das entscheidet die Bürgerschaft mit ihrer Beschlussfassung für das Jahr 2000/2001, ich darf daran erinnern! Nachdem diese Beschlussfassung da war, haben wir uns seit einem halben Jahr ganz engagiert an die Arbeit gemacht. Das will ich jetzt einmal deutlich machen. Wir haben in diesem letzten halben Jahr, ausgehend von dem Sockelrahmen der zur Verfügung stehenden Gelder, nun in rund zehn Spartengesprächen, zu einigen waren auch die Deputierten eingeladen, ein Rohkonzept über das Ziel, wie es weitergeht mit der Kulturplanung bis zum Jahr 2005 und darüber hinaus, intern vorgelegt. Daran sitzen wir jetzt.
Frau Dr. Trüpel, die Zahl 2000 ist doch keine Zahl, die ein Fixstern ist, sondern wir als Senat haben doch deshalb diesen Zeitpunkt so benannt, weil wir gesagt haben, wir brauchen eine klare Vorgabe für den jetzt anstehenden Haushaltsrahmen 2002/2003, und wir brauchen einen ganz klaren Vorgabenrahmen für die Finanzplanung bis zum Jahr 2005. Am 6. März 2001 wird der Senat über den Finanzplan als Vorlage für die Bürgerschaft entscheiden. Wir müssen jetzt mit den Ressorts unsere inhaltlichen und finanziellen Rahmen rechtzeitig sortieren, damit wir dies bis zum 6. März hinbekommen. Ob ich das nun am 15. Dezember 2000 oder am 15. Januar 2001 in der Deputation vorlege, ist doch wirklich nebensächlich!
Natürlich ist es auch das gute Recht der Regierungsfraktionen, dass sie sagen, ich setze einmal das Thema aus für eine Deputationssitzung im Dezember und mache es dann im Januar. Entscheidend und wichtig ist, dass wir mit unseren Zielen, mit unserem finanziellen Rahmen die Beratung des Senats für den 6. März 2001 erreichen, weil wir dort den Finanzplan bis 2005 festlegen müssen.
Nun lassen wir wieder die Förmlichkeit zurück. Wir haben eine Vielzahl von vorbereitenden Maßnahmen eingeleitet inklusive der Beratung der Staatsrätesteuerungsgruppe und zusammen mit anderen Ressorts, um dann der Deputation eben auch einen Vorschlag auf den Tisch zu legen, der abgesichert ist. Sie wissen doch selbst, dass man als zuständiger Senator nicht einfach einen Plan auf den Tisch legen kann, der nicht mit den anderen Ressorts, mit dem Finanzressort und den Staatsräterunden abgestimmt ist. Darum ist es mir viel wichtiger, dass wir solide die Zeit haben, dies jetzt einen Monat länger zu Ende zu führen.
Die inhaltlichen Planungen liegen alle fest, wir sind jetzt dabei, sie in Ruhe mit den anderen Staats
räten und den zuständigen Gremien abzustimmen. Sie können sicher sein, dass wir dann rechtzeitig Mitte Januar 2001 auch die Deputation begrüßen werden. Insofern ist das alles überhaupt kein Problem!
Wenn Sie, liebe Frau Dr. Trüpel, jetzt aus einzelnen Sparten diskutieren, natürlich ist es so, dass wir in einem Eventualfall, wenn wir 30 Prozent weniger Ausgaben für die Kultur haben, den Riemen noch enger schnallen müssen, als wenn wir den jetzigen Sockeletat plafondieren können. Unser gemeinsames Ziel ist es, die jetzige Landschaft der Kultur in Bremen zu stabilisieren, und nach den Planungen, die wir jetzt haben, wird das auch gelingen. Deshalb sollten Sie nicht so aufgeregt sein,
wenn wir diese Diskussion um einen Monat verschieben. Ich finde es wichtiger, dass es gelingt, ein solides, auch mit den beiden Regierungsfraktionen und dem Finanzsenator abgestimmtes Konzept auf den Tisch zu legen als nun in Hektik vor Weihnachten. Deshalb, ganz gelassen, bin ich ganz sicher, dass wir ein gutes Ergebnis erreichen! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal etwas zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sagen, Frau Dr. Trüpel und Frau Emigholz, weil das vielleicht auch falsch angekommen ist. Ich habe den Zustand zu dem Zeitpunkt beschrieben, als ich das Ressort übernommen habe, und es ist wahr, und ich wiederhole das, ich hatte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kulturverwaltung vorgefunden, die wirklich demotiviert waren.
Es ist uns gelungen, insbesondere Frau Motschmann ist es gelungen, durch eine Vielzahl von Einzelgesprächen mit jedem einzelnen Mitarbeiter sie wieder zu motivieren. Meine Damen und Herren, es muss erlaubt sein, auch das einmal in einer solchen Debatte zu sagen.
Ich möchte mich deshalb über das Engagement und die Loyalität auch nicht beklagen, aber der Zustand,
als wir das Ressort übernommen haben, war so, dass die Mitarbeiter demotiviert waren, weil ihnen nicht klar war, in welche Richtung eigentlich die Kulturabteilung arbeiten sollte.
Es gab unklare Inhalte, die vorgeschrieben waren. Ja, liebe Frau Trüpel, so war es!
Darum muss ich einfach die Ausgangslage hier darstellen können. Ich darf sagen, wenn ich diese heutigen Mitarbeiter nicht hätte, hätte ich nicht bis Ende des Jahres jetzt auch einen Entwurf eines Kulturentwicklungsplans. Insofern ist es gelungen, und mit einem großen Dankeschön an Frau Motschmann, diese Leute jetzt auch wirklich einzufangen.
Aber es muss doch einmal erlaubt sein, das in einem solchen Bereich zu sagen, wenn Sie hier nur ein Szenario aufstellen, es wäre überhaupt nichts erreicht worden! Meine Damen und Herren, der zweite Punkt! Natürlich bin ich froh, wenn hier die Fraktionen – und ich weiß, dass Frau Emigholz und Herr Eckhoff das sehr engagiert sagen – der Meinung sind, dass wir den jetzigen Kulturetat deckeln, weiterfahren können. Trotzdem muss ich mich an die Senatsvorlage halten, dass wir alle Finanzszenarien darstellen müssen, das ist notwendig. Deswegen, liebe Frau Dr. Trüpel, kann ich nicht einfach nur abschreiben, was Herr Eckhoff an Zusagen gibt – ich bin da sehr dankbar –, sondern ich muss es in einem Gesamtzusammenhang sehen.
Liebe Frau Dr. Trüpel, so ist es einfach! Sie haben ja so tolle Erfahrungen, wie das so läuft. Wenn man alles allein entscheiden könnte, wäre es ja wunderbar auf unserer Welt. Leider gibt es dazu andere Ressorts und auch noch die Bürgerschaft, die beschließen wollen, und mein Interesse ist es, dass wir einen inhaltlich und finanziell abgestimmten Entwurf auf den Tisch legen, und ich bin sicher, dass wir das schaffen werden.
Ja, bitte!
Ich glaube doch, dass ein großes Verständnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insofern da ist, weil es gelungen ist – oder hoffentlich gelungen ist –, ihnen deutlich zu machen, welchen positiven Effekt die KMB-Beleihung hat, nämlich endlich einmal eine klare Sortierung der Aufgaben vorzunehmen und nicht eine Überschneidung von Aufgaben, die auch zu einer Doppelaufgabenerfüllung führen würde. Ich habe das jedenfalls mit vielen Mitarbeitern besprochen, und nachdem es denen so klar ist, dass eine solche Beleihung auch zu einer Klarstellung führen kann, ist es auch akzeptiert worden. Ich kann das nur so sagen.
Gern!
Möchten Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU mündlich vortragen?
Das ist nicht der Fall.
Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.
Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll. – Das ist der Fall.
Die Aussprache ist eröffnet.
Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Herderhorst.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich zu den vier aus meiner Sicht wichtigsten im Wesentlichen noch strittigen Punkten komme, möchte ich einige Vorbemerkungen machen. Zunächst einmal, was, glaube ich, hier in diesem Kreise völlig unstrittig ist, zur Tatsache, dass wir seit 1983 ein Polizeigesetz haben, das drin
gend verändert werden muss! Es muss an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die zwischenzeitlich Gesetz geworden sind, angepasst werden. Sie wissen, dass durch das Volkszählungsurteil die Auflagen erfüllt werden müssen, die Polizeigesetze in allen Bundesländern zu ändern. Dass dies inzwischen überall passiert ist, nur in Bremen bisher nicht, unterstreicht die Notwendigkeit, dass wir hier Klarheit schaffen müssen. Das ist der Druck, der Grund, die Notwendigkeit, dass wir nun endlich bitte zu einem Ergebnis kommen.
Punkt zwei: Meine Damen und Herren, ich fange einmal mit dem kleinsten Problem an, das ist das eben von Herrn Herderhorst am Schluss genannte Wegweisungsrecht. Wir haben gerade gehört, dass ja der Bundestag eine entsprechende Formulierung beschlossen hat.
Entschuldigung, das Kabinett, genau! Wir haben bei der letzten Innenministerkonferenz verabredet, dass wir diesen Referentenentwurf jetzt zur Grundlage für eine Überprüfung nehmen, welche eventuell zusätzlichen Regelungen in die Polizeigesetze der Länder einbezogen werden sollen, das heißt, ich gehe davon aus, dass wir uns einig sind, dass wir eine solche gesetzliche Regelung haben wollen. Es gibt auch einen entsprechenden Bürgerschaftsbeschluss dazu, der liegt vor.
Die Innenminister haben sich aber darauf geeinigt, eine möglichst einheitliche Formulierung in allen Polizeigesetzen zu haben, und wenn es uns gelingt, mit der Novellierung unseres Polizeigesetzes in der ersten und zweiten Lesung Anfang nächsten Jahres möglicherweise mit dieser Regelung synchron zu verfahren, dann können wir das ja vielleicht verabreden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei weitere Vorbemerkungen machen! Einmal, lieber Herr Kleen, zu den Bremensien! Wir hatten uns ja bereits vorgestern bei der GdP bei einer Diskussion über das Polizeigesetz gestritten, und ich habe Ihnen allerdings auch sehr klar vorgeworfen, und ich tue das hier auch wieder, dass Sie um Himmels willen bremische Lösungen wollen, obwohl wir uns bundesweit bemühen, Vereinheitlichungen hinzubekommen. Natürlich bin ich überzeugter Föderalist, das spielt dabei überhaupt keine Rolle, natürlich bin ich stolz auf hansestädtische Traditionen, aber ich bin sehr dagegen, dass Sie im Polizeirecht Insellösungen haben. Das kann nicht gut gehen!
Sie wissen, Herr Kleen, genauso gut wie ich, dass bei der Innenministerkonferenz ganz bewusst das Einstimmigkeitsprinzip besteht, das eben dafür sor
gen soll, dass alle wichtigen Fragen der Innenpolitik bundeseinheitlich geregelt sind. Deshalb mein dringender Appell: Erlauben Sie uns, in Bremen ein modernes, aber gleichzeitig auch funktionierendes Polizeigesetz zu beschließen, das uns erlaubt, genauso die Kriminellen zu bekämpfen, wie das in allen anderen Bundesländern möglich ist, denn, meine Damen und Herren, die Verbrecher kennen keine Landesgrenzen, lieber Herr Kleen!
Die nehmen auch keine Rücksicht auf Ihre Bauchschmerzen, weil Sie sich bei irgendwelchen gesetzlichen Dingen herumdrücken wollen. Deshalb noch einmal der dringende Appell: Wenn Sie bei all den Streitpunkten, die wir haben, herunterdeklinieren, ich brauche mich nicht an Niedersachsen, ich brauche mich nicht an Sachsen-Anhalt zu orientieren, wo es auch eine SPD-Regierung gibt, oder an Hamburg, ich will das machen, was ich für richtig halte, dann geht das im Bereich der inneren Sicherheit nicht! Deshalb der dringende Appell an Sie, dass Sie das ändern!
Lieber Herr Güldner, auch da noch eine Vorbemerkung! Sie haben zitiert oder auf ein Schreiben hingewiesen, das Staatsrat Goehler seinerzeit zusammengefasst hat. Er hat die Punkte dargestellt, die geeint waren mit dem Justizressort, mit Herrn Mäurer, und hat, um sie herauszuheben, die Punkte herausgestrichen, die nicht geeint waren. Das war also nicht etwa ein Verzicht auf die Grundsatzpositionen des Innenressorts, sondern es war nur eine deutliche Heraushebung der noch bestehenden Gegensätze.
Das Zweite! Sie haben den Sonderparteitag der CDU angesprochen. Sie irren, wenn Sie meinen, dass das ein Parteitag zum Polizeigesetz gewesen ist. Es war ein sehr umfassender Leitantrag zu allen Bereichen der inneren Sicherheit, des Asylrechts, des Einwanderungsrechts, in dem das Polizeigesetz nur eine sehr kleine, aber nicht unbedeutende Rolle gespielt hat.
Ich habe übrigens, weil Sie mich auch zitiert haben, Herr Kleen, bei diesem Parteitag Folgendes gesagt: Mir ist klar, dass wir in der Koalitionsvereinbarung für diese Legislaturperiode den finalen Rettungsschuss nicht haben.
Wir wollen aber alles tun, um Sie zu überzeugen, dass wir ihn doch brauchen!
Wenn es uns nicht gelingt, dann werden wir in dieser Koalitionsregierung wohl leider verzichten müssen, aber dann wird es in den nächsten Koalitionsvertrag hineinkommen. Damit beginnt dann der Wahlkampf! So habe ich das gesagt, und dazu stehe ich auch!
Dann lassen Sie uns munter streiten, das ist richtig. Ich habe auch ganz klar gesagt, und ich werde Ihnen auch gleich einen konkreten Grund nennen, warum ich der Meinung bin, dass wir unsere Koalitionsvereinbarung erweitern müssten, aber es ist, glaube ich, lieber Herr Kleen, legitim zu sagen: Jawohl, das ist der Koalitionsvertrag, wenn wir den nicht mehr ändern können, dann aber bitte jetzt mit Volldampf in die Argumentation, und das ist die Einleitung des Wahlkampfes! So habe ich es gesagt!
Wir müssen hier doch auch ein bisschen diskutieren! Das ist doch richtig! Herr Präsident, darf ich ganz bescheiden fragen, ob ich noch das Wort habe?
Es hilft ja auch ein bisschen zur Aufmischung der Diskussion! Meine Damen und Herren, wir haben im Wesentlichen vier Streitpunkte, die ich hier noch einmal präzisieren möchte aus Sicht des Innenressorts, aus Sicht meiner eigenen Position. Vieles ist gesagt worden, aber ich möchte sie deutlich formulieren. Einmal der Rechtsrahmen für den Schusswaffengebrauch mit voraussichtlich tödlicher Wirkung! Sie merken, ich vermeide ganz bewusst diesen sehr schwierigen Begriff des finalen Rettungsschusses, der auch immer wieder unterschiedlich und falsch interpretiert wird. Ich sage ganz klar: Wir brauchen einen Rechtsrahmen für den Schusswaffengebrauch mit voraussichtlich tödlicher Wirkung. Bremen ist das einzige Bundesland, das einen solchen Rechtsrahmen nicht hat. Das ist ganz entscheidend hier anzumerken, meine Damen und Herren, dass wir als einziges Bundesland die Polizei mit einer solchen Frage allein lassen, und das kann nicht sein!
In dieser Frage – wir kommen ja gleich noch zu einem anderen Punkt, wo die Polizei und die GdP andere Meinungen haben, das muss man konzedieren –, aber in dieser Frage, Herr Böhrnsen und Herr Kleen, weil Sie da die Fachleute Ihrer Fraktion sind, stehen die Polizei und die Gewerkschaft der Polizei voll und ganz hinter dem Referentenentwurf des Innensenators.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen sagen, warum ich der festen Überzeugung bin, trotz unserer in dieser Frage leider nicht klaren Koalitionsvereinbarung – –.
Insofern nicht klar, weil Sie gemauert haben!
Ich selbst nicht, aber es ist ja auch richtig, was Sie sagen. Nur, es muss doch möglich sein, zum Donnerwetter, wenn man innerhalb einer Legislaturperiode Anhaltspunkte hat für eine Notwendigkeit einer Korrektur, dann muss man doch die Lage erkennen und notwendigerweise darauf eingehen und sagen, jetzt brauchen wir doch eine Regelung!
Deshalb, Herr Kleen, meine Damen und Herren, wiederhole ich das Beispiel, das ich bereits bei der Podiumsdiskussion der GdP gesagt habe. Ich komme nicht mit dem alten, dramatischen und schwierigen Ereignis, das hier auch schon mehrmals zitiert ist mit der Gladbecker Affäre. Ich komme mit einem ganz frischen Beispiel aus dem Jahr 2000 in Hamburg, wo ein Geiselnehmer zwei Geiseln getötet hat, in einer Nachbarwohnung eine weitere Person bedroht hat und in einer solchen Situation der Geiselnehmer nur dadurch unschädlich gemacht werden konnte, weil der Polizist durch einen gezielten Schuss diesen Geiselnehmer unschädlich gemacht hat und das Leben der Geisel gerettet hat.
Jawohl, unschädlich! Unschädlich heißt, die Geisel zu retten! Das ist doch der Punkt!
Nicht unschädlich durch Psychologie, lieber Herr Dr. Güldner, ich komme gleich noch darauf, sondern un
schädlich mit der Waffe in der Hand, denn dazu ist der Polizist auch ausgebildet, das zu tun!
Meine Damen und Herren, da mich das sehr genau berührt, weil wir ja nun an der Formulierung unseres Polizeigesetzes sitzen, habe ich sowohl das Hamburger SEK als auch das Bremer SEK gefragt, insbesondere die Bremer Polizeibeamten: Wie würdet ihr reagieren, wenn ihr in einer solchen Lage wäret? Da haben die Bremer Polizeibeamten des SEK gesagt: Wir hätten keinen Schuss abgegeben, denn wir haben keinen Rechtsrahmen für unser Handeln! Lieber Herr Kleen, das sind die Antworten der Polizisten vor Ort, die in Bremen bei einem solchen Vergleichsfall nicht hätten eingreifen können oder eingreifen wollen! Darum sage ich, wir müssen unsere Polizeibeamten schützen, damit sie die Geiseln bei einem Vergleichsfall hier in Bremen schützen können!
Ja, bitte!
Lieber Herr Kleen, ich muss Sie leider korrigieren. Ich bitte Sie gern zu einem Privatissimum, vielleicht auch gern mit dem SEK zusammen, weil ich finde, wir müssen uns wirklich einmal fachlich inhaltlich darauf konzentrieren. Es hat
keinen Zweck, hier einen ideologischen Richtungsstreit zu führen, wir müssen an der Sache orientiert arbeiten!
Es ist wirklich so, Herr Kleen, ich habe mich nicht so intensiv mit Luxemburg befasst, ich habe mich mit Hamburg befasst, auch mit meinem Kollegen Wrocklage, der übrigens SPD-Senator ist, der das gleiche dringende Bedürfnis hat, eine solche Regelung umgesetzt zu haben. Er hat sie auf eine andere Weise. Die Hamburger Situation war dadurch gekennzeichnet, dass dort ein Polizeibeamter im Raum war und allein entscheiden musste und entschieden hat! Da gab es kein Lagezentrum über ihm. Das war entscheidend wichtig, und ein entsprechender Bremer Beamter hätte das nicht gemacht.
Lieber Herr Kleen, dann bitte ich Sie herzlich, ich lade Sie hiermit ein, wir gehen gemeinsam zum SEK, Sie lassen es sich erläutern, was hier erläutert worden ist!
Es ist meine Aufgabe, lieber Herr Böhrnsen, das zu tun! Ich versuche, es Ihnen darzustellen, dieses Gespräch wiederzugeben, und ich tue das hoffentlich einigermaßen sachlich, dass ich berichte von einem Besuch beim SEK, und ich versuche, Ihnen dies darzustellen. Wenn Sie das nicht nachvollziehen wollen oder können, dann kann ich Sie doch nur einladen, das Gespräch – –.
Ja, es geht um den rechtlichen Rahmen. Meine Antwort ist eindeutig, als Innensenator dieses Landes und dieser Stadt sage ich, wir brauchen einen klaren neuen, rechtlich definierten Schutzrahmen für das polizeiliche Handeln beim Einsatz von Schusswaffen. Das ist der entscheidende Punkt!
Auch die SPD-Fraktion, lieber Herr Böhrnsen, hat die Aufgabe, sich schützend vor die Polizei zu stellen und sie nicht allein zu lassen mit dieser Frage. Das ist der Punkt!
Wenn es sein muss, ja, bitte!
Herr Tittmann, wenn Sie noch nicht einmal wissen, welcher Senator damals eigentlich zuständig war, ist es sehr schwierig, Ihnen bei irgendetwas zuzustimmen. Sie können sich gern hier noch einmal melden.
Herr Tittmann, fragen Sie doch die SPD selbst, bitte schön! Ich bin nicht Ihr Zwischenträger!
Ich möchte zum zweiten Punkt kommen, der hier auch in der Diskussion bereits eine Rolle gespielt hat, das sind die so genannten verdachtsunabhängigen Kontrollen. Hier ist zu konzedieren, das haben wir auch gehört, dass sowohl die Polizei als auch die Gewerkschaft der Poli
zei meint, dass dieses Instrumentarium nicht notwendig ist, weil sie sagen, es reichen definierte Gefahrenorte für das polizeiliche Handeln. Dagegen setze ich die Aussage, dass wir lageabhängige Entscheidungen für solche Kontrollen brauchen, lageabhängige, die sich nicht an konkreten Räumlichkeiten festmachen lassen und deshalb hier die Polizei, übrigens nach Anweisung des Polizeipräsidenten, damit da kein Missbrauch passieren kann, auch einen Handlungsrahmen hat.
Meine Damen und Herren, auch hier wieder das Thema Bremensie! Niedersachsen hat dieses Instrument, Bremen hat es nicht. Herr Herderhorst hat völlig zu Recht auf die immer größere Bedeutung der organisierten Kriminalität hingewiesen, die wir hier in Bremen haben und die leider nach unseren Erkenntnissen zunimmt und nicht abnimmt. Da müssen wir doch unseren Polizeibeamten alle möglichen Instrumente zur Verfügung stellen, zumindest die, die im Nachbarland bestehen! Das ist doch überhaupt nicht einzusehen, dass das nicht besteht. Herr Kleen, gerade Sie, der Sie doch immer so klar darauf erpicht sind, dass das polizeiliche Handeln definiert ist, müssten doch in dieser Frage für eine klare Rechtsgrundlage sorgen, statt sich darauf zu verlassen, was die Polizei mit ihren jetzigen Gefahrenorten selbst definieren kann. Deshalb bitte ich Sie ganz herzlich, sich das klar zu machen!
Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Thema Videoüberwachung. Hier scheint es vielleicht die Hoffnung zu geben, einen Kompromiss zwischen den beiden Regierungsparteien zu bekommen. Deshalb möchte ich mich in erster Linie an Herrn Güldner wenden. Herr Güldner, Ihr Beispiel London ist ein falsches Beispiel, denn in London war damals die Videoüberwachung ausschließlich zur Abwehr der IRA-Attentate gedacht, deshalb können Sie das jetzt schlecht mit einem Ansteigen von Kriminalitätswellen begründen. Wir können dieses Thema aber gern in der Deputation vertiefen. Ich möchte lieber deutsche Beispiele anführen. Wenn Sie schon Beispiele anführen, müssen Sie schon die richtigen und treffenden Beispiele nehmen.
Das Beispiel, das ich immer gern zitiere, Sie aber eben nicht erwähnt haben, ist das Beispiel Leipzig. In Leipzig haben wir eine Videoüberwachung. Dort ist festzustellen, dass ein Rückgang von Kriminalitätsfällen stattgefunden hat und noch nicht einmal eine Verdrängung. Genauso wie dort streben wir in Bremen an, an Gefahrenstandorten eine solche Videoüberwachung zu machen, zum Beispiel am Hauptbahnhof, wo man in der Tat nicht einen Handtaschenraub verdrängen kann in Nachbargebiete. Dieses Beispiel Leipzig ermuntert uns, hier in Bremen auch eine solche Regelung zu finden. Wir alle kennen doch auch schon Beispiele in Bremen von
privaten Eigentümern, die Gewoba macht das an sozialen Brennpunkten ihrer Wohnanlagen mit einer Videoüberwachung. Das hat zu einer Beruhigung beigetragen.
Ich möchte noch einmal deutlich sagen, die Menschen, die Sie auf der Straße nach dem Thema Videoüberwachung fragen, sagen, wir fühlen uns geschützt durch eine solche Videoüberwachung. Wir fühlen uns nicht verunsichert, sondern wir fühlen uns geschützt. Fragen Sie bitte einmal gerade die Bewohner in diesen Wohnanlagen! Sie fühlen sich sicherer, seitdem es dort eine Videoanlage gibt. Deshalb ist das eine richtige Entscheidung.