Erwin Knäpper

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Last Statements

Wir fragen den Senat:
In welchem Umfang hat es seit dem Jahr 2000 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz gegeben, und in welchem Umfang wurden Vermögensabschöpfungsmaßnahmen im Zusammenhang mit bereits anhängigen Ermittlungsverfahren durchgeführt?
Wie hoch waren die daraus sichergestellten Vermögenssummen?
Wie hoch sind die Zahlen der gesetzlichen Anwendungen nach den Paragraphen 73 folgende StGB und 43 a StGB sowie die Summe der Sicherstellungen?
Herr Senator, neben einer der Schuld angemessenen Strafe muss es ja ein Bestreben geben, dem Täter die wirtschaftlichen Vorteile seiner Tat zu entziehen. Auf breiter Front werden deshalb effektivere Vorschriften zum Verfall und zur Einziehung angemahnt. Wird sich der Senat für eine Verbesserung der Abschöpfung von Vermögen, das aus Straftaten stammt, einsetzen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Also, Frau Stahmann, eigentlich wollte ich dazu nichts mehr sagen, aber es reizt mich schon, einiges dazu richtig zu stellen! Als Erstes, was Sie vorhin alles angeführt haben, war ja nicht irgendwie im Datenschutzausschuss immer Beratungsgegenstand. Was Sie vorhin hier gerade noch einmal aufgeführt haben, waren natürlich auch Dinge, die Sie irgendwie in der Presse gelesen haben, aber nicht Beratungsgegenstände im Ausschuss. Ich sage Ihnen das gleich noch einmal im Einzelnen.
Erstens, Telefonüberwachung, das haben Sie aus der Presse! Damit haben wir uns im Ausschuss überhaupt nicht befasst. Allerdings kann ich Ihnen sagen, warum hier überhaupt so viele Telefonüberwachungen stattfinden. Früher war es so – das muss ich Ihnen einmal ganz deutlich sagen –, wenn etwas festgestellt worden ist oder ein Anfangsverdacht bestand, meinetwegen im organisierten Kriminalitätsbereich oder im Bereich der Zwangsprostitution, da hatten die verdächtigen Täter ein oder zwei Telefone. Heute hat sich das leider gewandelt. Heute haben die Täter sechs, sieben, acht oder zehn Handys, und natürlich werden deshalb die Telefonüberwachungen auch vermehrt durchgeführt. In keiner anderen Weise ist das irgendwie zu erklären, dass hier die Telefonüberwachung, wie Sie sagten, enorm zugenommen hat.
Zweitens, das, was Sie über den Abgleich in Bremerhaven erzählt haben! Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich weiß gar nicht, warum Sie sich darüber so sehr aufregen. Sie haben es ja selbst aufgeführt: Die gesetzlichen Regelungen zum Abgleich sind im Bundessozialhilfegesetz festgelegt. Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie sich hier noch entrüsten und sagen, dass das alles falsch war. Es ist ja nichts Falsches, was der Herr Töpfer da gemacht hat. Das ist gesetzlich geregelt, und er hat nichts Verbotenes gemacht.
Insgesamt kann ich Ihnen sagen, der Begriff der Datensicherheit hat viele Gesichter, und die Einschätzungen, was das Wesen von Datensicherheit und Datenschutz ausmacht, gehen natürlich auseinander, Frau Stahmann, das muss ich natürlich zugeben. Weitgehend einig waren wir uns aber immer im Ausschuss, dass das Verlangen nach Datenschutz ein menschliches Grundbedürfnis ist und dass ein Mindestmaß an Datensicherheit eine unverzichtbare Voraussetzung für ein soziales Zusammenleben ist. Da sind wir uns immer einig gewesen.
Jetzt gestatten Sie mir noch einmal ein paar Hinweise! Gerade weil Sie ja die Telefonüberwachung genannt haben, möchte ich vielleicht noch einmal zum Nachdenken anregen, und zwar beim Spannungsfeld Polizei und Datenschutz. Das sind ja zwei verschiedene Dinge, die irgendwie ab und zu ein bisschen auseinander driften.
Wir haben hier zum Beispiel eine Polizei, die sich auf dem Gebiet der Datenverarbeitung manchmal unzufrieden äußert. Die Polizei sieht sich manchmal durch ein fein gesponnenes Netz komplizierter Datenschutznormen eingeengt, und ich als Innenpolitiker muss das dann auch des Öfteren feststellen, wenn dies geäußert wird. Was immer man machen möchte, und sei es auch noch so sinnvoll, in allen Himmelsrichtungen stößt natürlich gerade in diesem Bereich auch der Datenschutz an enge Grenzen. Wir haben hier aber auch ein Datenschutzkonzept, das unbeirrt an der Zweiteilung in Gefahrenabwehr und Strafverfolgung festhalten möchte und die vorbeugende Verbrechensbekämpfung nirgendwo so richtig unterbringen kann.
Obendrein soll das Programm des Volkszählungsurteils exakt umgesetzt werden. Jede personenbezogene Datenverarbeitung ist ein Rechtseingriff, der einer gesetzlichen Grundlage bedarf, die normenklar und präzise sein muss. Daran halten sich die Leute auch und auch die Richter, wenn Telefonüberwachungen angeordnet werden. In Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten sind auch immer wieder gute Kompromisslösungen ausgehandelt worden, mit denen die Polizei auch arbeiten kann, ich denke nur daran, als wir das neue Polizeigesetz verabschiedet haben. Ich glaube nicht, dass die Polizei durch überzogenen Datenschutz am Erfolg gehindert wird. Das kann ich hier feststellen, und das weiß ich auch.
Ich möchte an unsere Polizei gute Noten verteilen, denn im letzten Datenschutzbericht ist sie kaum in Erscheinung getreten. In den Behörden der Polizei sind Datenschutzbeauftragte seit Jahren tätig, sie besetzen dort keine Alibifunktion, sondern sie entwickeln dort eigene Aktivitäten. Kritisch bemerken möchte ich aber, dass im Verhältnis zu den gut handhabbaren Generalermächtigungen im Datenschutzbereich der Polizeigesetze der fünfziger und sechziger Jahre nun alles bis ins Detail geregelt ist. Für den Praktiker, den Polizisten vor Ort, ist natürlich
damit eine Erschwernis eingetreten, aber so ist es nun einmal, denn ein guter und vernünftiger Datenschutz ist richtig und sinnvoll, aber ein Datenschutz, der in alle Regelungsbereiche eingreift, kann sich auch negativ und lähmend auswirken. Ich denke nur einmal daran, als wir das Polizeigesetz und auch unser Datenschutzgesetz konzipiert haben, denn Sie wissen ganz genau, jeder Polizeibeamte kann all diese Regeln gar nicht im Kopf haben. Welcher Polizeibeamte läuft schon auf Streife mit einem Datenschutzgesetz unter dem Arm durch die Gegend? Es muss eine Verhältnismäßigkeit zwischen den Grundlagen der Sicherheitsbehörden und der Allgemeinheit einerseits und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen andererseits hergestellt werden. Ich habe die gesamte Thematik hier noch einmal angeführt, weil wir ja in unseren Gesetzeswerken alles einfacher, mit klarem Blick auf die wirklichen Notwendigkeiten machen wollen, und ich gebe hier nur einmal ein Stichwort, das schwirrt ja auch überall herum: Deregulierung! Dies berührt auch die verflossenen Jahre vieler politischer Irritationen, dass sich Bürger zunehmend mit Achselzucken von dem komplizierten Räderwerk des Rechtsstaates abwenden und sich Unverständnis für die Aktionen der Politik steigert. Gesetzliche Regelungen, insbesondere aber auch der Datenschutz, müssen über- und durchschaubar sein. Ist dies nicht der Fall, können datenschutzrechtliche Regelungen zu mehr Unverständnis und Unsicherheit, nicht aber zu der gewünschten Rechtssicherheit führen. Hieran müssen wir arbeiten, und ich bitte dabei um Ihre Unterstützung. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Stahmann, ich wusste ja, was kommt. Ich schätze Sie als liebenswerte Kollegin im Ausschuss, aber Sie wissen ja, wie unsere Meinung dazu ist. Ich möchte ein paar Anmerkungen machen und auf Ihre Rede hier antworten.
Informationen, ob sie sich in Akten oder in elektronischen Datenträgern befinden, sind immer ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft, das ist klar. Wir haben in der letzten Zeit ausgiebig über dieses, ich sage ausdrücklich, Informationszugangsgesetz debattiert und uns die Zeit genommen, um eine Anhörung durchzuführen. Der Medienausschuss, aber auch der Datenschutzausschuss hat sich ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
mehrmals damit befasst, und es ist so, wir sind zwar in einigen Punkten konform gewesen, aber einige Dinge waren doch vorhanden, von denen wir sagen, nein, so geht es nun nicht.
Fakt ist natürlich, und das haben Sie auch erwähnt, dass dieses Gesetz in Schleswig-Holstein eingeführt worden ist, in Brandenburg, in Berlin und jetzt neuerdings in Nordrhein-Westfalen. Trotzdem muss ich sagen, die Bundesregierung, die dieses Gesetz sogar in ihrer Koalitionsvereinbarung hatte, ist noch nicht so weit. In der letzten Legislaturperiode ist dieses Gesetz gescheitert, weil aus einigen SPD-Ressorts Widerstand in Berlin geleistet wurde, das ist Tatsache.
Wer meint, wir müssten jetzt dieses Gesetz hier in Bremen unbedingt haben, dem halte ich entgegen, dass der Zugang zu behördlichen Informationen auch jetzt in Bremen nicht ausgeschlossen ist.
Ich komme gleich darauf zurück. Sie müssen das Verwaltungsverfahrensgesetz einmal richtig lesen, und ich werde Ihnen gleich auch noch einmal aufführen, wo das überall steht, wo Sie schon Auskunft bekommen.
Jede Behörde hat entsprechende Anträge bei Einführung eines Gesetzes nach pflichtgemäßem Ermessen zu bescheiden. Im Einzelfall unterscheiden sich daher die faktischen Möglichkeiten des Informationszugangs oft nur geringfügig von den Möglichkeiten in den Bundesländern mit einem gesetzlich verankerten Informationsanspruch, der dann durch zahlreiche Ausnahmen zum Schutz persönlicher Daten, von Betriebsgeheimnissen oder, wenn ich an den Verfassungsschutz denke, in staatlichem Interesse eingeschränkt wird. Wir müssen daran denken, denn das Recht auf Informationszugang steht in einem Spannungsverhältnis zum Datenschutz, und das werden Sie wohl auch nicht bestreiten können.
Das würde heißen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Konzeption eines Informationsfreiheitsgesetzes, wie es Bündnis 90/Die Grünen hier in Bremen einfordert, muss deshalb sichergestellt werden, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ebenso gewahrt bleibt wie etwa das Betriebsund das Geschäftsgeheimnis sowie das Steuer- und Statistikgeheimnis.
Im Bund, und ich möchte das noch einmal eben anführen, ohne die ganzen Argumente zu wiederholen, die ich bei meinen Ausführungen am 24. Oktober 2001 hier im Haus vorgetragen habe, sollte nach den Vorstellungen des Bundesinnenministeriums für die Informationszugangsrechte ein eigenständiges Gesetz geschaffen werden. Dies ist gescheitert. Ohne Zustimmung des Bundesrates kann der Bund allerdings nur eine Regelung für die bundeseigene Verwaltung und die Bundesauftragsverwaltung erlassen.
Nun liegt der Schwerpunkt der Verwaltungstätigkeit in Deutschland bei der landeseigenen Ausführung von Bundesgesetzen. Es wäre daher wünschenswert, so sehe ich es, ein zustimmungsbedürftiges Gesetz zu schaffen, das auch für den Vollzug von Bundesrecht als eigene Angelegenheit der Länder gilt.
Darüber hinaus sollte eine Simultangesetzgebung von Bund und Ländern erwogen werden. Da sperren wir uns gar nicht. Damit könnte man einheitlich, das ist meine persönliche Anregung, und dies müsste auch juristisch noch bewertet werden, Informationszugangsrechte auch für den Vollzug von Landesrecht schaffen. Selbst wenn dies jedoch nicht zu verwirklichen ist, hätte ein Informationszugangsrecht des Bundes zumindest Modellcharakter für die Länder. Ein Gleichklang zwischen Landes- und Bundesrecht ist aus Gründen der Rechtsvereinfachung wie bei den Verwaltungsverfahrensgesetzen erstrebenswert. Hier habe ich allerdings zu bemerken, dass dies in unserem System nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Auch empfiehlt es sich nicht, wie beim Deutschen Juristentag gefordert, ein Datenschutzrecht in ein Informationsgesetz zu integrieren. Längerfristig, so meine ich, könnte allerdings erwogen werden, ein Informationsgesetzbuch als übergreifende rechtsbereinigende, rechtsharmonisierende Kontinuation des Informationsrechts des Bundes zu konzipieren.
In Brandenburg, aber auch in Berlin, und das wissen Sie, so steht es im Gesetz, hat man dem Zusammenhang zwischen Informationszugang und Datenschutz dadurch Rechnung getragen, dass die Aufgabe des neu bestellten Beauftragten für das Recht auf Akteneinsicht in Personalunion vom Landesbeauftragten für den Datenschutz wahrgenommen wird. Sollte dies in Bremen auch übernommen werden, bedeutet dies beim Landesbeauftragten für Datenschutz mehr Personal, denn schon jetzt wird durch das neue Bundesdatenschutzgesetz Mehrarbeit auf die Behörde zukommen.
Informationen übrigens, das möchte ich noch einmal kurz anmerken, hier in Bremen von den Gesellschaften gibt es zusätzlich von Bremen Online, mit über 23 Millionen Zugriffen auf Seiten von bremenonline.de im August 2002 sogar ein neuer Rekord!
Seit 1996 läuft diese Sache. Die erste Million mit Zugriffen auf die Datenbanken wurde im letzten Quartal 1998 erreicht, die Zehn-Millionen-Grenze drei Jahre später überschritten. Die Kosten für diesen Service werden von der Verwaltung selbst getragen. Jetzt werden Sie sagen: Warum sagt er das denn alles, und was hat das denn überhaupt mit dem Informationsfreiheitsgesetz zu tun oder, wie ich zu sagen pflege, Informationszugangsgesetz?
Grundsätzlich gegen die Einführung eines Informationszugangsgesetzes spricht, dass bereits das geltende Recht Zugang zu Informationen bei Vorliegen berechtigter Interessen gewährt. Dies gewähr
leistet auch, dass die Belastung der Exekutive und damit der öffentlichen Haushalte durch den mit einem allgemeinen Informationszugangsrecht verbundenen Verwaltungsaufwand in angemessenem Verhältnis zu den Informationsbedürfnissen der Öffentlichkeit bleibt. Außerdem erkenne ich das Argument der Einführung dieses Gesetzes nicht an, ein Informationsfreiheitsgesetz, das wird immer wieder vorgetragen, würde einen erheblichen Beitrag zur Aufdeckung beziehungsweise Verhütung von Korruption bringen. Die Täter, ich sage Ihnen das nur, sind in diesem Fall besonders bemüht, keine Spuren zu hinterlassen, das kann ich Ihnen jetzt schon versichern.
Herr Dr. Kuhn, können Sie mir sagen, ob Sie einen Korruptionsfall kennen, der in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen seit Einführung dieses Gesetzes dazu beigetragen hat, Straftaten in diesem Bereich aufzuklären? Dann nennen Sie mir doch einen! Sie wissen doch, wie das Schaugeschäft hier läuft!
Dafür kann ich auch nichts, wenn Sie das nicht verstehen!
Vielmehr, so meinen meine Fraktion und ich, wäre nicht auszuschließen, dass ein allgemeines Informationszugangsrecht von Kriminellen beziehungsweise extremistischen Organisationen missbraucht wird, um Ermittlungen und Erkenntnisse der Behörden auszuforschen. Tatsächlich sprechen die praktischen Erfahrungen in den Ländern mit einem Informationsfreiheitsgesetz eine andere Sprache, so die Datenschutzbeauftragten dieser Länder.
Sie ziehen eine positive Bilanz. Sie sagen, dieses Gesetz wird von der Bevölkerung angenommen und wird unproblematisch angewandt, verschweigen aber die Klagen, die schon geführt wurden beziehungsweise anstehen, wo Behörden Informationen aus vielerlei Gründen nicht herausgegeben haben. Es gibt neuerdings gerade in Köln einen Fall mit einem Apotheker, der die Stadt Köln verklagen will, weil Baumaßnahmen zu lange dauern.
Auch in Schleswig-Holstein ist es der Fall, übrigens mit Scientology, und in Berlin hat die Polizei auch
schon des Öfteren Schwierigkeiten, wenn Informationen nicht weitergegeben werden.
Darum haben wir uns auch im Vorfeld mit Einwänden und Befürchtungen verschiedenster Art auseinander gesetzt im Datenschutzausschuss, aber auch in Gesprächen mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen. Wir lehnen die Einführung des Gesetzes zum jetzigen Zeitpunkt in Bremen ab, weil wir die Verwaltung verschlanken und nicht zusätzlich mit Kosten und zusätzlichem Personal belasten wollen. Wir lehnen das Gesetz ab, da behördliche Entscheidungsprozesse durch Zugänglichmachen vorbereiteter Dokumente in den Fällen beeinflusst oder gestört werden, in denen ein Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, und wir befürchten, dass ein unübersehbarer, unkalkulierbarer Verwaltungsaufwand entstehen wird. Wer gibt uns die Garantie, dass bremische Behörden nicht durch Jux und Tollerei durch einige Bürger geradezu dazu aufgefordert werden! Wir haben die Befürchtung, dass da Behörden auch irgendwie lahmgelegt werden.
Auf jeden Fall, ich werde gleich noch ein paar Ausführungen dazu machen, wir lehnen dieses Gesetz ab. Wir werden vielleicht gleich in der zweiten Runde noch einige Argumente dazu finden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schwarz, also, dass Datenschutz sexy ist, ich weiß nicht, das habe ich noch nicht gemerkt.
Ich möchte noch einmal versuchen, unsere Standpunkte ausführlich zu erklären. Erstens: Wir haben in keiner Weise etwas gegen mehr Bürgerbeteiligung, denn mehr Bürgerbeteiligung ist eine tolle Sache, und dagegen kann man auch nichts haben.
Trotzdem muss ich hier noch einmal feststellen, die Anhörung, die wir durchgeführt haben, hat mich nicht vom Hocker gehauen, auch waren einige Kritikpunkte vorhanden, die nicht widerlegt werden konnten. Dieser Gesetzentwurf, den Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt hat, ist lückenhaft und in vielen Fällen undurchdacht, sehr geehrte Frau Stahmann. Deshalb kann ich hier nur wiederholen, dieser Gesetzentwurf kann in dieser Konstellation nicht von uns angenommen werden, denn die Kernfrage ist von Ihnen nicht beantwortet worden: Wozu brauchen wir das?
Ich habe schon vor einem Jahr darauf hingewiesen, es existieren bereits bereichsspezifische Regelungen, nach denen Akteneinsicht oder Auskunft zu gewährleisten ist. Ich darf auf unser Verwaltungsverfahrensgesetz Paragraph 29 hinweisen, Überschrift „Akteneinsicht durch Beteiligte“, ich lese einmal vor, Frau Stahmann: „Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Interessen erforderlich ist.“ Im selben Paragraphen Absatz 3 – –.
Frau Stahmann, wenn ich jetzt auf Ihre Frage antworten muss, ist gleich die Redezeit wieder vorüber. Ich möchte meine Rede aber zu Ende führen.
In Paragraph 29 Absatz 3 steht: „Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei anderen Behörden oder einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen. Weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.“ Dies steht in unserem Gesetz. Hier wird klar, das Recht auf Akteneinsicht während eines Verwaltungsverfahrens ist hier geregelt. Bei persönlicher Betroffenheit bekommt jeder Bremer Akteneinsicht. Hier sehe ich das Problem, das ich mit dem Gesetzentwurf vom Bündnis 90/Die Grünen habe, um Akteneinsicht zu bekommen.
Ja, alles klar! Als Betroffener eines Verwaltungsverfahrens muss ich nämlich ein besonderes Interesse haben, um Akteneinsicht zu erhalten. Als Nichtbeteiligter eines Verwaltungsverfahrens soll ich nach Ihrem Gesetzentwurf ohne jegliche Voraussetzung Anspruch auf Akteneinsicht haben.
Da unterhalten wir uns im Datenschutzausschuss – Frau Stahman, hören Sie einmal zu! – über Vorschriften im Internet-Café an bremischen Schulen, damit die Schüler nicht nachvollziehen können, was der Vorbenutzer aus dem Internet gezogen hat, und hier verteilen wir Informationen von Behörden an jedermann, ohne dass er ein berechtigtes Interesse nachweisen muss. Das kann doch wohl nicht wahr sein!
Das erscheint mir ungerecht und in keiner Weise gerechtfertigt. Gemäß Paragraph 19 Bremisches Datenschutzgesetz hat der Betroffene ein Auskunftsrecht über alle Daten, die seine Person betreffen, soweit sie nicht in überwiegendem öffentlichen Interesse oder Interesse Dritter Geheimhaltung erfordern.
Aufgrund der EU-Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt, die wir auch schon mehrmals angesprochen haben, gibt es bereichsspezifische Regelungen im Umweltinformati
onsgesetz. Zudem erhält der Paragraph 73 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes, Sie müssen das einmal richtig lesen – haben Sie das durchgelesen, was da steht? –, den Passus: „Bestimmungen über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Planungsverfahren. Schließlich ist es auch ein allgemeines Akteneinsichtsrecht, nach pflichtgemäßem Ermessen der Behörde außerhalb eines Verwaltungsverfahrens anerkannt, wenn die Bürgerinnen und Bürger ein Interesse an dieser Akteneinsicht geltend machen.“ Ich will gar nicht weiter darauf eingehen, aber es ist hier in Bremen schon vorhanden.
Darum stellt sich die Frage: Wozu brauchen wir das Gesetz, wenn die bestehenden Regelungen so gut wie nicht oder nur in sehr geringem Maße in Anspruch genommen werden?
Ich kann für die CDU-Fraktion nur den Schluss ziehen, dass in der Bremer Bevölkerung der Bedarf an einem Informationsfreiheitsgesetz als gering zu bewerten ist. Selbst im Umweltbereich, wo man unterstellen könnte, dass es dort ein erhebliches Interesse der Allgemeinheit an Information gibt, haben sich Akteneinsicht und Auskunftsbegehren in Grenzen gehalten. Dies macht auch deutlich, dass das Interesse an mehr Informationen auf die Bereitstellung von grundsätzlichen Informationen durch die Verwaltung und nicht auf die Einsicht in einzelne Verwaltungsvorgänge zielt. Dies ist besonders wichtig bei Unternehmen.
Das allgemeine Informationszugangsrecht ist nicht notwendig, um dem Informationsinteresse der Industrie bei Verfahrensbeginn, ob etwas in dem Bereich genehmigungsfähig ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, zu entsprechen. Hierfür existiert bereits eine Vorschrift im Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetz. Gemäß Paragraph 71 c Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz besteht eine Erörterungspflicht der Behörde vor Stellung von Anträgen auf Erteilung einer Genehmigung. Alle Antragsteller werden hier informiert und aufgeklärt, was sie noch zu erbringen haben.
Insgesamt muss ich leider feststellen, dass der Gesetzentwurf kaum Neues bringt, weil wir hier in Bremen bereits existierende Akteneinsichts- und Informationsrechte haben. Der in Paragraph 4 Ihres Gesetzentwurfes, Frau Stahmann, grundsätzlich gewährleistete Informationsanspruch wird durch die Paragraphen 9, 10, 11 und 12 durch zahlreiche Ausnahmetatbestände zugunsten des Schutzes privater und öffentlicher Interessen eingeschränkt, was ich auch befürworte und was sicherlich auch richtig ist.
Trotzdem weiß ich, unsere Verwaltung gibt sehr viel Information an die Bremer und Bremerhavener Bewohner weiter. Um tatsächliche Informationsbedürfnisse zu befriedigen bedarf es keines gesonder
ten Gesetzes. Deswegen, ich habe es schon einmal gesagt, wir wollen Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Welches Konzept hat der Senat, um alkohol- und drogenbedingte schwere Unfälle wirksamer zu verhindern, und wie beurteilt der Senat die Forderung des Deutschen Anwaltsvereins und des 40. Deutschen Verkehrsgerichtstages vom 23. Januar 2002 nach Festlegung von Drogenwerten für die Fahrtauglichkeit und geeigneter Kriterien bei der Durchführung von Polizeikontrollen?
Inwieweit wird die Polizei in Bremen und Bremerhaven bei Drogensündern im Zuge von Polizeikontrollen wie in Niedersachsen die Teststreifen „Drug Wipe“ einführen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kriminalitätsbekämpfung auf Autobahnen und im Transitverkehr im Land Bremen, die Große Anfrage liegt Ihnen vor, und ich stelle fest, sie ist sehr zufriedenstellend ausgefallen, allerdings so kleine Nuancen könnten nachgebessert werden. Ich werde gleich in meiner Rede noch einmal darauf zurückkommen.
In den letzten Jahren hat sich das politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Umfeld in
Europa in kurzen Zeitabständen grundlegend verändert. Neben der Wiedervereinigung in unserem Land mit der Öffnung der Grenzen auch zum Osten begann der Abbau der Hindernisse an den Binnengrenzen zwischen den Staaten der Europäischen Union, die das Schengener Vertragswerk ratifiziert haben.
Steigende Mobilität und Freizügigkeit im Personen-, Waren- und Kapitaldienstleistungsverkehr sind aktuelle Auswirkungen, die sich auch in Bremen auf den Autobahnen und Transitwegen abspielen. Seit dem 1. November 1993 ist die Europäische Union Wirklichkeit, und mit dem Beitritt Finnlands, Schwedens und Österreichs gehören ihr seit Anfang 1995 15 Mitgliedstaaten an. Einen weiteren Höhepunkt erreichte die Freizügigkeit durch die Inkraftsetzung des Schengener Durchführungsabkommens zum 1. April 1998 für Österreich, Italien und teilweise auch Griechenland und den damit verbundenen Wegfall der Grenzkontrollen in Bayern und auch in Österreich. Die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion zum 1. Januar 1999 war der nächste Meilenstein auf diesem Weg. Nie zuvor hat es in Europa eine solche Freizügigkeit gegeben.
Die freien Grenzen, meine Damen und Herren, die Freizügigkeit und die Mobilität haben jedoch auch ihren Preis. Nicht nur, dass die kontinuierliche Zunahme des Lkw- und Personenverkehrs die Verkehrssicherheit nachhaltig beeinträchtigt, es ist auch eine Zunahme der Kriminalität auf den Autobahnen und unseren Straßen in Bremen zu verzeichnen.
Der gemeinsame Binnenmarkt eröffnet aber mit seinem freizügigen Personen- und Warenverkehr quasi als Nebeneffekt auch mobilen Kriminellen aus dem In- und Ausland neue Tatgelegenheiten und günstigere Kriminalitätsstrukturen. Die Autobahnen in Bremen und die Zufahrtsstraßen zu den Häfen, Flugplätzen und den gut ausgebauten Bundes- und Landesstraßen bieten ideale Anfahrts-, Schleusungsund Fluchtwege mit relativ geringem Entdeckungsrisiko. Drogenschmuggel und Drogenhandel, KfzVerschiebung, illegale Einreisen, Schleusungen sowie der Schmuggel von Zigaretten, Alkohol, Waffen und Sprengstoff gehören zum Kriminalitätslagebild Straße.
Insbesondere bei der unerlaubten Einreise und bei Schleusungen werden in zunehmendem Maße folgende Begleit- und Folgedelikte festgestellt: Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung, unerlaubte Beschäftigung, Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt, Betrug, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Prostitution und Zuhälterei. Das Verbringen von Geschleusten durch die Transitstaaten und innerhalb der Bundesrepublik geschieht meistens unter menschenunwürdigen oder sogar lebensbedrohlichen Umständen. Wir haben hier auch noch in diesem Jahr selbst einen Schleusertransport festgestellt und die polizeilichen Maßnahmen danach eröffnet.
Für ein intelligentes und effizientes Fahndungskonzept sind Stichproben und lagebildabhängige Kontrollen der Verkehrsströme auf Bremens Straßen notwendig. Die Identitätsfeststellung ohne konkreten Verdacht gegen die zu überprüfenden Personen macht das Risiko der Straftat beziehungsweise der illegalen Einreise unkalkulierbar. Auch Niedersachsen hat in Paragraph 12 Absatz 6 Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz eine kompatible, jedoch weiter gehende Regelung getroffen. Zweck der polizeilichen Kontrolle soll die Verhütung oder Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität sein. Verkehrssicherheitslagen und Kriminalitätslage erfordern zukünftig verstärkt eine ganzheitliche Betrachtung des öffentlichen Verkehrsraums als polizeilichen Aktionsraum zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit hier in Bremen, meine Damen und Herren.
Waren bisher polizeiliche Kontrollaktivitäten tendenziell verkehrsorientiert – Erfolge in der Kriminalitätsbekämpfung fielen als Nebenprodukt ab –, so gilt es, Verkehrsunfallbekämpfung und Kriminalitätsbekämpfung künftig noch stärker in Bremen und Bremerhaven zu verzahnen, um den aktuellen Herausforderungen strategisch begegnen zu können. Bremen hat vorgesorgt und setzt hier auf den Autobahnen und Schnellstraßen die Spezialeinheit BP 32, Verkehrsbereitschaft, mit besonders geschulten Beamten in einem Rund-um-die-Uhr-Dienst erfolgreich ein. Außerdem werden auch noch andere Dienststellen auf den Autobahnen und Transitstraßen eingesetzt.
In Bremerhaven, auf der A 27, ist die Polizei von Niedersachsen zuständig, obwohl sich diese im Bereich Bremerhavens auf Gebiet des Landes Bremen befindet, aber dies wurde vor Jahren in einem Staatsvertrag geregelt. Auf den Zufahrtsstraßen zu den Häfen in Bremerhaven sind einmal die Verkehrsbereitschaft, aber auch die Reviere und der Zivilstreifendienst zuständig.
Beide Polizeien in Bremerhaven und Bremen operieren hier in Zusammenarbeit mit dem Zoll und der Ermittlungsgruppe Rauschgift des Landeskriminalamtes sehr erfolgreich. Zugriffe bei Schleusungen, Festnahmen von Drogenkurieren und die Entdeckung von anderen Straftaten belegen dies. Hervorzuheben ist auch die Veränderung der Organisationsstruktur des Landeskriminalamtes und die Schaffung eines Sonderkommissariats LKA 55 zur Bekämpfung der illegalen Einreise und die Gründung der Ermittlungsgruppe Schleusung in Zusammenarbeit mit dem BGS. Trotzdem, ich sage dies hier noch einmal ganz deutlich, viele haben das vielleicht noch nicht mitbekommen: Wir haben hier in Bremen und in Bremerhaven eine EU-Außengrenze. Das starke Wohlstandsgefälle zwischen einigen Staaten des ehemaligen Ostblocks und der Bundesrepublik hat dazu geführt, dass die Bundesrepublik und damit
auch das Land Bremen verstärkt zum Zielort krimineller Banden geworden ist. Der Reiseverkehr zwischen Polen und der tschechischen Republik nimmt Jahr für Jahr zu. Die Neuregelung des Asylrechts vor Jahren hat zudem eine verstärkte Attraktivität illegaler Grenzübertritte zur Folge, die in vielen Fällen mit Hilfe professioneller Schleusergruppen durchgeführt werden.
In Zusammenarbeit mit der Polizei Niedersachsen ist die Polizei im Land Bremen an internationalen Fahndungsaktionen im Rahmen der SchengenProjekte, „Routen-Kfz“, „Routen BTM“ und Schleusungskriminalität beteiligt. Leider kann unsere Polizei, und das ist sehr schade, wie auch aus der Antwort des Senats zu entnehmen ist, sich an diesen Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen in den von mir vorher bezeichneten Deliktsbereichen aufgrund des Fehlens einer Rechtsnorm für lagebildabhängige Kontrollen im Bremischen Polizeigesetz nur eingeschränkt beteiligen.
Bei den Diskussionen um die Erforderlichkeit der Einführung lagebildabhängiger Kontrollen erstaunen zwei Aspekte gleichermaßen: zum einen die Tatsache, dass tatsächlich vermeintliche oder selbst ernannte Experten, auch hier im Parlament, bei der Bewertung gleicher normativer Sachverhalte zu einem völlig entgegengesetzten Ergebnis gekommen sind, zum anderen aber auch der Umstand, dass die kriminalpolizeilichen Selbstverständlichkeiten mit zäher Langatmigkeit diskutiert werden, während die bremischen Sicherheitsbehörden im Wettkampf mit der internationalen grenzüberschreitenden Kriminalität nicht die erforderliche Ermächtigung im Polizeigesetz haben, weil unser Koalitionspartner hier leider eine andere Meinung vertritt.
Die bisherige rechtliche Grundlage bildet für Kontrollen der Paragraph 36 Absatz 5 StVO mit der Zielrichtung Überprüfung der Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer, Überprüfung der mitzuführenden Papiere sowie des verkehrssicheren Zustands des Fahrzeugs und der Ausrüstungsvorschriften. Folgemaßnahmen nach der Strafprozessordnung kommen hier in Bremen erst dann in Betracht, wenn die einschreitenden Beamten einen Anfangsverdacht in puncto Straftaten haben.
Dies ist hier, und das sage ich noch einmal ganz deutlich, in Bremen unbefriedigend und wirkt auf die Beamten auch teilweise demotivierend. Die Bekämpfung und die Zurückdrängung der internationalen Kriminalität ist eine Aufgabe aller Länder in der EU. Kein Staat kann diese Aufgabe ganz allein lösen, weder in polizeilicher noch in politischer Hinsicht. Die internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden ist eine ganz wesentliche, vielleicht sogar die entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Bekämpfung dieser Straßenkriminaliät. So ist es auch nicht verwunderlich, dass nahezu alle europäischen Staaten mit Ausnahme der Inselstaaten England und Irland über Befugnisse für eine ver
dachtsunabhängige Personenkontrolle verfügen und auch davon Gebrauch machen. In all den Jahren hat sich unser Koalitionspartner schwer getan, wenn es um die Verbesserung der inneren Sicherheit ging.
Doch, doch! Frau Marken, so ist es gewesen! Erst lange Verhandlungen im Koalitionsausschuss und die Ereignisse in New York am 11. September letzten Jahres haben dazu geführt, dass wir im Bremischen Polizeigesetz in vielen Bereichen nachgebessert haben. Es hat uns Kraft und viel Zeit gekostet. Ich will auf die einzelnen Punkte, die wir nachgebessert haben, gar nicht eingehen.
Wie wichtig diese Ermächtigung im Polizeigesetz ist, zeigen die großen Erfolge in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern, ich will die Länder gar nicht alle aufzählen, aber ich will einmal mit Genehmigung des Präsidenten eine Presseerklärung aus Schleswig-Holstein vorlesen:
„Der Minister bezeichnet die lagebildabhängigen Kontrollen der Verkehrspolizeidirektion zur Bekämpfung der Kriminalität auf den Autobahnen als äußerst erfolgreich. Die schleswig-holsteinische Landespolizei konnte auf diese Weise allein im vergangenen Jahr 1335 Täter und Tatverdächtige festnehmen, denen hauptsächlich Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Ausländerrecht, aber auch Auto- und Einbruchsdiebstahl zur Last gelegt werden“ et cetera. Für meine Fraktion möchte ich hier erklären: Angesichts der kriminellen technischen Intensität des internationalen Verbrechens darf sich ein Rechtsstaat keine Fesseln anlegen und nicht tatenlos zusehen. Wir brauchen dieses Rechtsinstrumentarium in unserem Bremischen Polizeigesetz.
Ich werde sofort zum Schluss kommen!
Die Effektivität der Fahndung nach Personen und Sachen zu steigern, das Entdeckungsrisiko für gesuchte Personen zu erhöhen und unkalkulierbar zu machen, die illegale Migration wirksam zu verhindern, Vorbereitungen von Straftaten zu erschweren, den Transport von deliktischen Gütern aufzudecken und die sichtbare Präsenz der Polizei zu verstärken, ich werde gleich noch einmal beim zweiten Redebeitrag darauf zurück
kommen, weil ich noch einige Sachen habe, die hier noch gesagt werden müssen! – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Möbius, wenn Sie diese Erkenntnisse gehabt haben, warum handeln Sie nicht? Warum weigern Sie sich, dieses Gesetz mit uns zu verabschieden? Sie haben selbst festgestellt, dass Kriminalität auf den Autobahnen stattfindet und dass die Polizei, so meine ich und meint auch meine Fraktion, hier bessere Kontrollbefugnisse haben muss.
Herr Güldner, ich will Ihnen ganz ehrlich sagen, ich bin zutiefst davon überzeugt, dass Phrasen über die Verbesserung der inneren Sicherheit, so wie Sie sie hier manchmal vortragen, bei den Bürgern keine Chancen mehr haben!
Man braucht nicht täglich Schaum vor dem Mund zu bekommen. Die Methode, so wie es ja üblich ist, auf jeden schrecklichen Kriminalfall, der die Öffentlichkeit aufwühlt, standardisiert mit der Forderung nach Strafverschärfung zu reagieren, leiert sich spätestens dann aus, wenn wieder etwas passiert ist.
Da sind wir eigentlich am Kern, die Wiederholung, Leid, Verletzung, Furcht, Schaden in Zukunft zu vermeiden, das muss im Vordergrund unserer Anstrengungen, auch hier in Bremen, stehen! Hier geschieht noch nicht alles, was eine problembewusste Gesellschaft in Bremen und Bremerhaven leisten kann. Aber wir sind mit unserer Polizei auf dem richtigen Weg mit Erfolgen, die sich auch sehen lassen können, von denen wir auch sprechen müssen, weil wir in diesem Politikfeld für das Gelingen ebenso Optimismus brauchen wie in allen anderen Dingen. Aber auch wir könnten noch besser sein. Ich sehe doch schon des Öfteren einmal nach Süden, und Sie wissen das ja auch, Herr Dr. Güldner, selbst die Aufklärungszahlen im Süden sind besser als hier oben im Norden.
Ja, so ist es aber auf jeden Fall!
Allerdings, und das gebe ich hier zu, diese Autobahnkriminalität ist kein Phänomen, das schlagartig entstanden ist, das sich auch deshalb nicht mit einem Machtwort oder einem neuen Gesetz oder mehr Geld blitzschnell verändern lässt, wenn doch viele seiner Entstehungsbedingungen noch fortwirken. Diese Kriminalität allerdings zu bekämpfen, die auf allen Autobahnen und Transitwegen in Deutschland zu Hause ist, erfordert als Erstes, ihre Wurzeln und Erscheinungsformen richtig zu benennen. Diese Kriminalität ist kein Phänomen, das sich Kollegen in
der Innendeputation ausgedacht haben, sondern bittere, das Land langfristig bedrohende Realität. Ihre Wurzeln liegen in der weltweiten Mobilität, in der Mobilität von Menschen, Waren, Informationen, Geld, ebenso wie im Fall der östlichen Grenzen und der Diskrepanz der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, wo vielen Menschen in fernen Ländern Westeuropa als Insel der Seligen erscheint und betrügerisch verkauft wird.
In diesem Bewusstsein gilt es, den entscheidenden Aspekt der organisierten Kriminalität, und dazu gehört leider auch die Kriminalität, die auf den Straßen stattfindet, herauszuarbeiten. Dass ihre Internationalität in doppelter Hinsicht grenzüberschreitende Bandentätigkeit, aber auch Ausländerkriminalität ins Land holt, das ist eben so. Bei über 60 Prozent ausländischen Tatverdächtigen, gerade im Bereich der organisierten Kriminalität, die aus 90 Nationen kommen, liegt hier offenkundig die zentrale Herausforderung. Jahrelang hat eine bestimmte Zeitsteuerung Tabus aufzurichten versucht, die zu brechen mühsam, aber unerlässlich war. Niemand wird sich in meiner Fraktion mit einem pauschalen diskriminierenden Vorwurf an ausländische Mitbürger wenden, die seit Jahrzehnten hier leben, ihre Kinder in die Schule schicken, arbeiten und unsere selbstverständlichen Partner sind. Ihre Belastung mit Kriminalität ist ähnlich der für Deutsche. Vor allem auch in deren Interesse geht es um jene andere Gruppe von Ausländern, die sich meist nur kurze Zeit –
Herr Güldner, passen Sie auf! – hier in Deutschland aufhalten, oft bereits zum Begehen von Straftaten ins Land kommen, ihre Schlepper finanzieren müssen und der Kriminalität anheim fallen.
Es geht um die Bekämpfung dieses ständigen Kriminalitätsimports auf unseren Autobahnen und Transitwegen. Wenn Sie das nicht glauben, Herr Dr. Güldner, dann fahren Sie doch einmal mit einer Streife unserer Polizei, dann werden Sie es ja selbst erleben! Sehen Sie einmal, Sie halten uns immer vor, wenn wir irgendwie etwas verbessern im Bereich der inneren Sicherheit, könnte die Freiheit des Einzelnen bedroht werden! Ich sage Ihnen einmal, wann die Freiheit bedroht wird: Wenn eine ältere Dame abends um neun Uhr nicht mehr auf die Straße gehen kann,
weil sie Angst hat, dann ist die Freiheit bedroht, Herr Dr. Güldner!
Ja, ist ja gut! Ich weiß ja, dass Sie sich aufregen, Sie hören es ja nicht gern!
Nur Erfolge in Bremen zählen! Wegen unserer Verantwortung für unser Land ist es deshalb unerlässlich, dass wir in Zusammenarbeit mit unserem Koalitionspartner die Sicherheitspolitik noch weiter stärken. Unsere Polizei benötigt auf bremischen Straßen die lagebildabhängigen Kontrollen, denn erfolgreiche Verbrechensbekämpfung auf Autobahnen und Transitstraßen ist ein wichtiger Leistungsnachweis für ein kraftvolles Land, wie es Bremen in den letzten Jahren geworden ist. – Besten Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben dem 23. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz entnommen, dass der Zugriff auf Patientendaten in den Krankenhäusern in Bremen und Bremerhaven durch die dortigen Datenverarbeitungsverfahren SAP und ISH-Med nicht mehr dem Krankenhausdatenschutzgesetz entsprechen.
Bei den elektronisch gespeicherten Patientendaten besteht durch die rasante technische Entwicklung erheblicher Regelungsbedarf. Immer wieder können wir feststellen, dass durch Zwischenschaltung von Informationstechnik das traditionelle Verhältnis zwischen Arzt und Patient betroffen wird. Das traditionelle Verhältnis beruht auf der im Strafgesetzbuch verankerten Schweigepflicht des Arztes, und zwar grundsätzlich durch den Arzt, der die Behandlung vornimmt.
Im Krankenhaus ist es so, dass der Patient nicht nur die Leistungen eines Arztes, sondern auch die Leistungen der Pflegekräfte in Anspruch nimmt. Ferner können auch noch andere Fachärzte konsultiert werden, denen dann Informationen über den betreffenden Patienten zur Kenntnis kommen. Für die Verarbeitung dieser sensiblen Daten ist grundsätzlich die Einwilligung des Patienten einzuholen. Es kommt aber auch eine stillschweigende Einwilli
gung in Betracht, wenn der Patient sich darauf einstellt, dass eine Behandlung durch mehrere Fachärzte erfolgt.
Auch die neuesten elektronischen Krankenhausinformationssysteme müssen sich an diese Regel halten. Trotzdem ist durch die Weiterentwicklung der Computertechnik festzustellen, dass eine große Zahl von nicht behandelnden Personen zum Beispiel im Verwaltungsbereich und im Technikbereich die Zugriffsmöglichkeiten auf Patientendaten erhalten. So sind zum Beispiel bei einer Behandlung, die telemedizinisch durchgeführt wird, verschiedene Dienstleister eingeschaltet, die sich mit der technischen Durchführung der Bild-, Ton- und sonstigen Datenübertragungen befassen. Alle diese Personen sind keine Ärzte und darum nicht an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Außerdem sind Patientendaten in ihrer Obhut, anders, als wenn sie sich bei Ärzten befinden, nicht gegen strafprozessuale Beschlagnahme geschützt. Eine wirksame Einwilligung des Patienten in die Datenoffenbarung durch den behandelnden Arzt an diese Personen, deren Zahlen und Funktionen er im Normalfall weder kennt noch abschätzen kann, ist hier kaum noch denkbar.
Wir müssen uns Gedanken darüber machen, wie wir mit der Technik zur Lösung von Datenschutzproblemen in unseren Krankenhäusern wirksam beitragen können. Wir müssen Datensicherheitskonzepte unter Verwendung von Verschlüsselungsverfahren und digitaler Signatur entwickeln und damit verhindern, dass technische Dienstleister auf sensible Daten Zugriff haben, so dass es zur Modifizierung oder Verfälschung kommen kann. Patientendaten sind nach dem Stand der Technik zu schützen, wobei das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist. Für medizinische Daten ist wegen ihrer Sensibilität ein entsprechend hoher Aufwand zur Realisierung der Sicherheit geboten.
Durch technische und organisatorische Maßnahmen muss gewährleistet sein, dass genau die in der entsprechenden Rechteliste definierten Zugriffe auf eine Patientenakte stattfinden können. Die vom Sicherheitskonzept geforderte Beschränkung muss durch geeignete Implementierungen und durch Sicherheitstechnik garantiert werden.
In einer durch Technik veränderten ärztlichen Behandlungswelt müssen wir auch über den Sinn und Zweck ärztlicher Dokumentation sowie über die Ausgestaltung und Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht neu nachdenken. Die grundlegenden Elemente des Datenschutzes im Krankenhaus, die ärztliche Schweigepflicht und das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Patienten müssen gewahrt bleiben. Eine zentrale Referenzdatenbank, sofern ihr Umfang über eine reine Verweisdatei hinausgeht, ist ebenso wie ein Archiv kein Selbstbedienungsladen, und auch hier muss die Datenhohheit der Fachabteilung gelten.
Unser jetziges Krankenhausdatenschutzgesetz ist veraltet. Bitte stimmen Sie zu, damit wir ein neues Gesetz hier schnellstens durchbekommen. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war schwerer Tobak, ich werde gleich ein paar Worte dazu sagen, ich möchte aber erst einmal grundsätzliche Anmerkungen machen!
Eingriffe müssen nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts überwiegend für das Allgemeininteresse erforderlich und verhältnismäßig sein, da gebe ich Ihnen natürlich Recht. Grenzen und die Einhaltung dieser Grenzen sind Wesen des Rechtsstaates, und darum sind die Kontrollmechanismen, wie zum Beispiel dieser Datenschutzausschuss, den wir ja haben, und der Landesbeauftragte für den Datenschutz, wesentliche Bestandteile, um hier mitzuwirken. Seit wir in Bremen mit der großen Koalition die notwenigen Konsequenzen aus den Terroranschlägen vom 11. September 2001 umgesetzt haben, wurde stets an die erforderliche, sachliche und verantwortungsbewusste Abwägung mit den grundgesetzlich geschützten Freiheits- und Persönlichkeitsrechten gedacht.
Auch im Bereich der wachsenden Nutzung des Internets müssen wir wachsam sein, da die anfallenden Daten der Benutzer immer größer werden. Die freie Telekommunikation in einer freien Gesellschaft ist die Voraussetzung für eine freiheitliche, demokratische Kommunikationsgesellschaft. Wirtschaftsspionage im Internet ist in den vergangen Jahren zu einem ernsten Problem geworden. Eine professionelle Hackerszene bildet sich, die über das Internet systematisch in Unternehmenscomputer mit dem Ziel eindringt, Forschungsergebnisse, Produktdaten, aber auch Kundendaten zu entwenden. Die im Internet erworbenen Informationen werden dann entweder zurück an das geschädigte Unternehmen oder an die Konkurrenz verkauft. 42 Prozent aller größeren europäischen Unternehmen sind in der letzten Zeit Opfer so genannter Cyberkriminalität geworden, die geschätzten Schäden liegen den Experten zufolge bei etwa 3,6 Milliarden Dollar für die vergangenen zwei Jahre, wobei ich anmerken möchte, dass die Dunkelziffer wesentlich höher liegt.
Gerade in Deutschland ist das Sicherheitsbewusstsein gegenüber der Cyberkriminalität erst in Ansät
zen entwickelt. Bei vielen Großunternehmen ist es so, dass die Internettüren weit aufstehen. Von den Konzernen wird nur wenig unternommen, um sich wirksam gegen diese Computerkriminalität zu schützen. Die Hauptangriffe treffen nach Einschätzungen der Experten Banken, Versicherungen und Chemieund Pharmaunternehmen. Doch Datendiebe kommen nicht nur von außen. Gut die Hälfte der unerwünschten Angriffe findet innerhalb der Unternehmen statt. Gern nehmen eigene Mitarbeiter wertvolle Kundendaten oder brisante Forschungsergebnisse zu ihrem neuen Arbeitgeber mit. Firmen, die sich schützen wollen, können dies natürlich, wir haben hier in Bremen eine Reihe von Firmen, die Schutzsysteme anbieten, wie auch unsere neu gegründete Datenschutz Nord GmbH. Die Ereignisse vom 11. September 2001 sollten auch den bremischen Sicherheitsbehörden deutlich machen, ob sie darauf vorbereitet waren, in einer Welt zu bestehen, die es plötzlich nicht mehr so gibt, wie wir sie vorher hatten. Aus den Erkenntnissen in den USA wissen wir, dass von allen 19 bekannten Attentätern, die zum Teil schon bis zu zwei Jahren in den USA gelebt hatten, nur zwei im Polizeicomputer registriert waren. Die anderen Täter verhielten sich bis kurz vor Beginn der Ausführung des Attentats absolut unauffällig. Hier haben wir sofort auch auf die neue Bedrohung reagiert und die Rasterfahndung, die datenschutzrechtlich vom Landesbeauftragten für den Datenschutz abgesichert wurde, eingeführt. Ich will damit sagen, dass wir abwägen müssen, denn Datenschutz, der wichtig ist und nicht vernachlässigt werden darf, darf kein Schutz für Terroristen und Schwerkriminelle und kein Schutz für Sozialhilfebetrug und verbotene Schwarzarbeit sein.
Wer Terrorismus, Sozialhilfemissbrauch, Schwarzarbeit und organisierte Kriminalität bekämpfen will, muss aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit haben, an Daten zu kommen. Das heißt, wenn ich Sozialhilfemissbrauch bekämpfen will, muss die Polizei an die Daten der Kraftfahrzeugzulassungsstelle herankommen, um zu überprüfen, wem der große neue Mercedes gehört, mit dem der Sozialhilfeempfänger jede Woche vor dem Sozialamt vorfährt.
Die Polizei und die Justiz haben in Bremen weitreichende Befugnisse zur Datenverarbeitung erhalten. Die werden sie einsetzen, um diejenigen, die gegen Gesetze verstoßen, zu belangen. Aktuelle Themen, die uns demnächst begleiten werden, sind die biometrischen Merkmale, meine Kollegin ist ja schon darauf eingegangen, in Personalausweisen und Pässen, die Nutzung von E-Mails und Internet am Arbeitsplatz und die Information über Bankauskünfte.
Datenschutzprobleme sieht der Bund Deutscher Kriminalbeamter nicht und ich auch nicht, wenn wir die innere Sicherheit noch weiter stärken wollen, wenn es zu einer Intensivierung der Fahndungsmaßnahmen kommt, und zwar durch enge Zusammenarbeit von Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt, Landeskriminalämtern, Länderpolizeien, Bundesgrenzschutz, Zoll und Justiz. Dies wird auch schon zum Teil in Bayern praktiziert. Es ist dringend erforderlich, diese Behörden besser zu koordinieren und den Informationsaustausch zu professionalisieren. Heute ist es so, dass viele dieser Ermittlungsorgane den Zugriff auf ihre Dateien oder Teilinformationen verweigern. Hier besteht Handlungsbedarf, um dies datenschutzrechtlich abzustimmen.
Bei diesen Stellen gibt es verschiedene Datenverarbeitungssysteme, wie zum Beispiel InZoll oder bei der Polizei InPol, der BGS verfügt über eine Schleuserdatei, die Länderpolizeien verfügen über eigene Informationssysteme zu Personen, Institutionen und Objekten. Es gibt keine Zentralstelle, in der als eine Art obere Netzebene die Informationen über kriminelle Aktivitäten konzentriert abgebildet werden können. Ein automatischer Datenaustausch findet nicht statt, hier ist gesetzlicher Regelungsbedarf gegeben. Es ist daher erforderlich, die sicherheitsrelevanten Daten der Sicherheitsbehörden zusammenzuschalten, um einen automatischen Datenabgleich herbeizuführen. Es ist dabei nicht erforderlich, umfangreiche Tatdaten in ein offenes Informationssystem einzuspeisen, es muss lediglich die Chance da sein, Bezüge zwischen Personen, Objekten und Institutionen übergreifend in den Sicherheitsbehörden zusammenzuführen.
Solange die Sicherheitsbehörden nebeneinander her arbeiten, sich eine Tätergruppierung mit unterschiedlichen Ermittlungsorganisationen konfrontiert sieht, die nichts voneinander wissen, kann von professioneller Kriminalitätsbekämpfung keine Rede sein.
Bevor ich zum Schluss komme, ich wollte das nur noch einmal anführen, versichere ich der Bürgerschaft, dass wir im Datenschutzausschuss die Rechtsstaatsprinzipien, das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das Verhältnismäßigkeitsprinzip, die Unschuldsvermutung und das Gebot besonderer gesetzlicher Verwendungsregelung für sensible Daten selbstverständlich beachten. Diese verfassungsrechtlichen Garantien prägen unseren Rechtsstaat, den wir gemeinsam verteidigen werden. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben das Thema „Verkehrssicherheit in Bremen stärken“. Ich werde den allgemeinen verkehrspolitischen Teil abhandeln, und meine Kollegin Frau Schreyer wird mich nachher unterstützen, sie wird die Problematik der Fahrradfahrer hier in Bremen noch einmal beleuchten.
Insgesamt ist ein gut funktionierendes Verkehrssystem die Grundlage für die Mobilität in unserem Lande. Das gilt für den Personenverkehr, aber auch für den Fernverkehr, das gilt für den beruflichen Alltag und natürlich auch für den Güterverkehr, Handel und Gewerbe. Mobilität bedeutet Freiheit, Mobilität bedeutet auch Lebensqualität. Dabei wissen wir alle, das Auto ist das Verkehrsmittel Nummer eins, und dies wird sich auch in absehbarer Zeit nicht ändern. Insgesamt sind in Deutschland 41 Millionen Pkw zugelassen und insgesamt 50 Millionen Kraftfahrzeuge. Man kann außerdem nicht häufig genug daran erinnern, dass das Auto in jeder Hinsicht für Arbeitsplätze und Wohlstand steht. Schon deshalb ist es zwingend erforderlich, den Straßenverkehr positiv zu sehen und dafür zu sorgen, dass er sicherer wird.
Wir kennen die Verkehrsprognosen: Bis zum Jahr 2015 wird der Personenverkehr um 20 Prozent und der Güterverkehr um 64 Prozent zunehmen, und dies wird auch auf den Straßen in Bremen bemerkbar sein. Wir müssen den Verkehr so gestalten, dass er weniger Probleme bereitet, und vor allem, das ist unser Thema heute, muss die Verkehrssicherheit in Bremen weiterhin diesbezüglich durch die Zunahme gestärkt werden.
Grundlage, meine Damen und Herren, der Verkehrssicherheitsarbeit sind das Verkehrssicherheitsprogramm und die Unfallverhütungsberichte der Bundesregierung, die alle zwei Jahre dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden. Die Ziele werden ständig den aktuellen Erkenntnissen und Erfordernissen angepasst. Dabei gilt der Grundsatz: Nicht mehr Staat, sondern mehr Eigen- und Mitverantwortung der Verkehrsteilnehmer ist gefragt. Das gilt insbesondere gegenüber den schwächeren Verkehrsteil
nehmern, denn aller technischer Fortschritt kann letztlich das Verantwortungsbewusstsein der Menschen nicht ersetzen.
Die Bekanntgabe der jährlichen Verkehrsunfallzahlen in Bremen und in Bremerhaven löst bei den Medien wie aber auch bei der Bevölkerung immer wieder Bestürzung aus. Es wird dann immer wieder eindringlich an die Vernunft der Autofahrer appelliert, wenn die Zahl der Verkehrstoten und Verletzten bekannt gegeben wird, und es wird ständig eine personalstarke, zielorientierte polizeiliche Verkehrsüberwachung gefordert.
Wir dürfen in Bremen, und ich bitte hier um Ihre Unterstützung, Anstrengungen zu einer weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit nicht zurücknehmen, sondern wir müssen eine umfassende Sicherheitsstrategie entwickeln, denn jeder Verkehrstote oder Verletzte ist einer zu viel. Mit der ständigen Zerstörung von Leben und Gesundheit, aber auch erheblicher Sachwerte kann sich keiner abfinden. Vielfältige Maßnahmen auf Bundesebene, aber auch auf Landesebene sowie die vielen auf dem Feld der Verkehrssicherheit tätigen Institutionen sind nicht ohne Wirkung geblieben, danach sind nicht mehr Vorschriften und Schilder nötig, sondern mehr Verkehrserziehung und mehr Verkehrsaufklärung.
Im Unterschied zu anderen Problemfeldern der inneren Sicherheit in Bremen, die häufig große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und in den Medien auslösen, finden jedoch die alltäglichen sicherheitsbeeinträchtigten Ereignisse im Straßenverkehr in aller Stille statt. Nur bei großen Unfallereignissen mit hohem Medieninteresse, sei es ein Gefahrgutunfall oder ein Massenunfall auf der Autobahn oder der tragische Tod eines Kindes, tritt eine meist jedoch nur kurzfristige öffentliche Besinnung auf die Gefahr in dem Straßenverkehr ein. Im Straßenverkehr im Lande Bremen sterben jährlich Menschen, wird eine große Zahl schwer verletzt, von der Öffentlichkeit fast unbemerkt. Betroffene von Verkehrsunfallopfern erleben das ganz anders. Sie spüren unmittelbar den Verlust eines Angehörigen oder die dauernde Einschränkung der Gesundheit und mögen nicht einsehen, dass das unvermeidbar war.
Verkehrssicherheit, meine Damen und Herren, kann man nicht im Supermarkt kaufen, man kann sie auch nicht von einer Wohltätigkeitsorganisation bekommen, und man kann sie zwar organisieren, aber sie lässt sich nicht verordnen. Jeder weiß, dass es sie gibt, jedermann bekennt sich zu ihr, aber niemand darf sie als Selbstverständlichkeit voraussetzen. Verkehrssicherheit muss für uns alle ein Wunsch sein, ein Ziel, eine Herausforderung, nein, ich sage, es muss eine Verpflichtung sein.
Wir sind in Bremen hier auf einem guten Weg. In gemeinsamer Anstrengung mit den Bürgerinnen und Bürgern und vielen Institutionen, von der Verkehrswacht bis zum Deutschen Verkehrssicherheitsrat, unterstützt durch eine Vielzahl von Initiativen unter anderem im Bereich der Straßenverkehrstechnik, des Straßenbaus, der Fahrzeugtechnik, der Verkehrserziehung und der Verkehrsaufklärung, der Aus- und Fortbildung, der Legislative, der Exekutive und des gesamten Rettungswesens ist es in Bremen gelungen, die Verkehrssicherheit in unserem Land in den letzten 25 Jahren erheblich zu verbessern, und darauf können wir alle stolz sein.
Wir dürfen uns aber nicht darauf verlassen, der Trend sei bereits so stabil, dass wir mit unseren Bemühungen nachlassen könnten. Die Überwachung des Straßenverkehrs und der Sicherheit der im Straßenverkehr bewegten Fahrzeuge ist in ihrer Bedeutung sehr häufig ein unterschätztes Aufgabenspektrum der Schutzpolizei in Bremen und Bremerhaven. Dies lässt sich auch belegen, denn in Bremerhaven ist die Verkehrsbereitschaft kontinuierlich in den letzten Jahren personell umgesteuert worden. Ob dies der richtige Schritt war, möchte ich hier nicht bewerten. Bei Umfragen zur Bedeutung der polizeilichen Arbeit im Bereich der Verkehrsunfallverhütung und -bekämpfung wird deutlich, dass der Bürger hier eine wesentliches Aufgabenfeld sieht. Oft reicht allein schon das Wissen aus, dass kontrolliert wird oder dass Radargeräte im Einsatz sind, damit man sich an die Vorschriften hält, denn dies gehört auch zu einer Unfallverhütungsstrategie.
Allen ist bekannt, dass die präventiven Aktivitäten zur Verhütung von Unfällen und zur Erziehung zum verantwortungsvollen Fahren und Bewegen im Straßenverkehr im Kindergarten beginnen. Über die Grundschule und die weiterführenden Schulen bis zu den Berufsschulen und letztlich hin zu Programmen müssen diese Bemühungen auch hier in Bremen weiter fortgesetzt werden.
Dieses Aufgabenfeld, meine Damen und Herren, ist sowohl für Leib und Leben der Mitbürger als auch für die Volkswirtschaft von ungewöhnlicher Bedeutung, richten doch Verkehrsunfälle volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe an. Verkehrstote und auch Verletzte kosten die Gesellschaft teilweise sechs- bis siebenstellige Summen. Polizeiliche Arbeit, aber auch andere Aktivitäten auf diesem Sektor sind immer gut investiert.
Da ich recherchiert habe, möchte ich ein paar Zahlen nennen, die in der Antwort des Senats nicht enthalten sind, da sie auch nicht abgefragt worden sind. An jedem Tag passieren auf den Straßen der Bundesrepublik im statistischen Mittel zirka 1000 Verkehrsunfälle mit Personenschäden, zirka 25 Personen werden auf Deutschlands Straßen täglich getö
tet. 1970 hatten wir in Deutschland noch 21 000 Verkehrstote; 2001, die Statistik ist noch nicht veröffentlicht, liegt die Zahl bei 7000. Auch wenn sich die Unfallzahlen in den letzten Jahren positiv entwickelt haben, ich führe insbesondere die abnehmende Zahl der Verkehrstoten an, muss dieser gute Trend durch noch stärkeres Engagement aller Beteiligten fortgesetzt werden.
Ich nenne also noch einmal die Aufgabe. Wir müssen demnächst mehr Verkehr so gestalten, dass er noch weniger Probleme bereitet. Die Lösung liegt nicht in scheinbaren Patentrezepten. Wenn wir auch in Zukunft mobil sein wollen und die Verkehrssicherheit nicht vernachlässigen wollen, brauchen wir neue Ideen, neue Technologien und neue Konzepte.
Anders ausgedrückt, unsere Mobilität von morgen beginnt im Kopf, und so anstrengend es auch sein mag, wir brauchen neue Ideen und grundlegende Reformen unseres Verkehrssystems. Wir müssen weiterhin die Verkehrssicherheitsarbeit der Verbände unterstützen, ohne diese Helfer wären wir bisher nicht so weit gekommen. Zahlreiche Programme hier im Lande Bremen, ich möchte nur so ein paar einmal anmerken, ich habe mir eine ganze Reihe aufgeschrieben, sind hier durchgeführt worden in den letzten Jahren und haben auch dadurch diese erfolgreiche Arbeit, die hier geleistet worden ist, unterstützt.
Wir haben für Kinder im Vorschulalter hier in Bremen die Glühwürmchen-Aktion gemacht, Ferienprogramme, zwei Wochen mit der Polizei und Verkehrserziehung im Kindergarten mit Unterstützung der Polizei, wir haben in der Grundschule Gemeinschaftsaktionen mit der Schulbehörde, Verkehrswachen mit dem ADAC gehabt, und Polizeiflugblätter, Schulranzenaufkleber, Glühwürmchen und Materialien zur Verkehrserziehung sind verteilt worden. Die Aktion „Sicherer Schulweg“ ist gestartet worden: Schülerlotsendienst, Unterstützung der Schulen bei der Radfahrprüfung, Fahrradkontrollen auf Anfrage der Schulleitung in den Herbstmonaten. Für Kinder im Sekundarschulalter, junge Fahrradanfänger und erwachsene Verkehrsteilnehmer sind Aktionen durchgeführt worden gegen Discounfälle, Aktionen „Angepasste Geschwindigkeitsmaßnahmen zur Sicherheit der Radfahrer“, Aktion „Sehen und gesehen werden“ und so weiter, auch die Senioren wurden bedacht.
Hier dürfen wir nicht nachlassen, denn es gibt noch eine Fülle von Aktionen, die wir in Bremen und Bremerhaven durchführen können wie zum Beispiel Referate von Verkehrsrichtern und Staatsanwälten, Verkehrsexperten der Polizei in weiterführenden Schulen, Aktionen in Altersheimen, Beseitigung von Unfallbrennpunkten, Förderung von Jugendverkehrs
schulen, Verkehrssicherheitstage, Elterninformationen durch die Polizei und so weiter.
Aha!
Das ist auch ein Verkehrsthema. Dann gehe ich jetzt und komme gleich wieder!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kleen, vorhin haben Sie sich so geäußert, als wenn das alles Neuland gewesen wäre. Ich weise nur darauf hin, dass Sie ja die Große Anfrage mit unterschrieben haben. Außerdem ist es so, dass uns die Verkehrsproblematik hier in Bremen und Bremerhaven auch in der Innendeputation von der Polizei vorgestellt worden ist. Da haben Sie nichts bemängelt und gesagt, alles sei in Ordnung. Das nur noch einmal eben ganz kurz als Anmerkung!
Ich bin vorhin unterbrochen worden, weil meine Redezeit abgelaufen war, aber ich wollte noch ein paar Anmerkungen machen. Es geht ja um die Verkehrssicherheit hier im Lande Bremen und darum, was wir jetzt verbessern können. Es geht darum, wie wir die Unfallzahlen in unserem Lande noch weiter reduzieren können. Das wollen wir ja alle. Da habe ich jetzt ein paar Vorschläge, die ich doch hier kurz noch einmal vorstellen wollte.
Was hindert uns eigentlich daran, wie in einigen Landkreisen in Niedersachsen zu verfahren, wo es Modellstrecken gibt, auf denen zum Beispiel die Autofahrer auch am Tage mit Licht fahren? Ich nenne Ihnen nur einmal ein paar Zahlen, weil viele vielleicht die Nase rümpfen und sagen, so etwas ist in Bremen nicht möglich. Passen Sie auf: 35 Prozent weniger Frontalzusammenstöße in Niedersachsen und 25 Prozent weniger Getötete in diesen Land
kreisen, in denen am Tag mit Licht gefahren wird! Unsere nordeuropäischen Nachbarn praktizieren diese unübersehbaren Sicherheitsmaßnahmen bereits seit langem und fahren mit Licht. Fahren Sie einmal durch Norwegen oder Dänemark, da werden Sie das sehen! Wer jetzt also meint, das wäre eine schlechte Sache, lassen Sie es uns doch einmal versuchen!
Wir brauchen so etwas ja nicht zu verordnen, es kann ja auf freiwilliger Basis sein. Es ist auch seit einigen Jahren so, vielen ist es vielleicht noch gar nicht aufgefallen, dass es Vorschrift ist, dass auch Motorradfahrer und überhaupt Zweiradfahrer mit Licht fahren müssen. Warum wohl? Weil natürlich die Unfallzahlen dann auch in diesem Bereich enorm zurückgegangen sind! Das Ziel ist es, von anderen Verkehrsteilnehmern eben selbst besser gesehen zu werden.
Ferner gibt es das Verfahren der Crash-Simulation, das eine exakte Berechnung der Risikoquellen jeder Straßensituation ermöglicht. Mit Hilfe modernster EDV-Technik können Gefahrensituationen und Kollisionsabläufe am Bildschirm nachvollzogen beziehungsweise vorausgesehen werden. Die gewonnenen Erkenntnisse können bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. Die Crash-Simulation bestätigt eindrucksvoll, dass rücksichtsloses Rasen die Hauptursache für Verkehrsunfälle darstellt und vor allem Kinder enorm gefährdet. Wenn wir diese Verfahren in Bremen auch einsetzen könnten, wäre das ein sinnvoller Einsatz von Wissenschaft und Forschung, ein konkreter Beitrag für mehr Lebensqualität und Sicherheit für die Menschen in unserem Land.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie können es mir glauben, die Verkehrssicherheit hat in unserer Gesellschaft einen sehr hohen Stellenwert. Dabei zeigt sich das vor allem bei folgenden Problemen: Wenn wir zum Beispiel die Gruppe der achtzehn- bis vierundzwanzigjährigen Verkehrsteilnehmer sehen, unter allen verunglückten Personen ist dies die Altersgruppe, die mit 20 Prozent am häufigsten betroffen ist.
Zweitens die Gefahren durch schwere Lkw! Viele Menschen, seien es Fußgänger, Rad- oder Autofahrer, fühlen sich durch diese Lkw bedroht, zu Recht oder zu Unrecht, das will ich hier überhaupt nicht beurteilen. Fakt ist, dass es in Deutschland über 2,5 Millionen Lkw gibt und allein über 160 000 Sattelzüge. Die Entwicklung hier ist rasant, die Fahrleistung hat sich in den letzten Jahren fast verdoppelt.
Drittens, die hohe Aggressivität im Straßenverkehr! Raserei, verbale Attacken bis hin zu Handgreiflichkeiten sind heute keine Seltenheit mehr.
Viertens darf kein Zweifel bestehen, dass der Kampf gegen Alkohol im Straßenverkehr konsequent
fortgesetzt werden muss. Je höher das Risiko ist, bestraft zu werden, umso vorsichtiger wird der Autofahrer beim Alkoholgenuss sein.
Fünftens, Autofahren unter Drogeneinfluss ist ein sehr ernstes Problem für die Verkehrssicherheit geworden. Die Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit unter Drogeneinfluss sind wissenschaftlich untersucht worden. Das ist hinreichend belegt. Damit das auch die entsprechenden Konsequenzen für die Autofahrer hat, gibt es seit dem 1. August 1998 ein Gesetz, das darauf abzielt, dem Missbrauch von Drogen im Straßenverkehr wirkungsvoller als bisher begegnen zu können.
Zum Abschluss möchte ich noch eines bemerken: Die Überlegungen des jetzigen Bundesverkehrsministers, für die Senioren eine Führerscheinaltersbegrenzung einzuführen, ist für mich ein Vorschlag aus dem hohlen Bauch. Mit den wachsenden Anforderungen an den Autofahrer gehen gerade die Senioren heute besonders umsichtig um. Sie nutzen regelmäßig Tests, lassen im Zweifel ihr Auto stehen und benutzen öffentliche Verkehrsmittel und Taxen. Zu Recht weisen die Autoversicherer daraufhin, dass ältere Autofahrer deshalb auch vergleichsweise weniger Unfälle im Straßenverkehr verursachen.
Meine Meinung ist es, nicht vermehrter Dirigismus, sondern eine verständnisvolle Partnerschaft im Straßenverkehr ist hier der richtige Weg, die Sicherheit auf unseren Straßen zu erhöhen. Ein Verzicht älterer Menschen auf das Fahren des eigenen Fahrzeugs kann deshalb in jedem Fall nur auf freiwilliger Basis geschehen. Alles andere käme nach meiner Meinung nur einer Entmündigung der älteren Menschen gleich.
Die Erfolge der letzten Jahre in der Verkehrssicherheit hier in Bremen sollten für uns Ansporn sein, im Bemühen um mehr Sicherheit im Straßenverkehr nicht nachzulassen. Wir müssen die Zahl der Unfälle noch weiter reduzieren. Rücksichtnahme insbesondere gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Kindern, älteren oder behinderten Menschen, muss weiterhin gestärkt werden. Verantwortungsbewusstsein und Fairness im Verkehr müssen gezielt gefordert werden.
Schon im Kindesalter muss der Grundstein dafür gelegt werden, dass die Menschen sich später auch verkehrsgerecht verhalten. Viele Menschen in unserem Land könnten noch leben oder wären bei einem Unfall nicht so schwer verletzt worden, wären bei jedem Fahrtantritt nur zehn Sekunden investiert worden, um sicherzugehen, dass Fahrer und Mitfahrer auf dem Vorder- oder Rücksitz richtig angeschnallt, die im Auto mitfahrenden Kinder altersgerecht gesichert sind, das Gepäck richtig im Kofferraum verstaut ist und nicht achtlos auf der Hutablage deponiert wird, und die Nackenstützen zur Ver
meidung von schweren Halswirbelverletzungen richtig eingestellt sind.
Der bedarfsgerechte Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, den die große Koalition auf den Weg gebracht hat, wird ebenfalls in Bremen und Bremerhaven zur Hebung der Verkehrssicherheit in den nächsten Jahren beitragen. Verkehrswege, die nach modernen, aufgrund von Sicherheitsgesichtspunkten erarbeiteten Richtlinien entworfen wurden und ein Verkehrssicherheitsaudit bei der Planung von neuen Straßen setzen Unfallgefahren herab. Unnötigen Dirigismus müssen wir vermeiden, wir wollen eine verständnisvolle Partnerschaft der Verkehrsteilnehmer, denn es hat sich gezeigt, dass das der richtige Weg ist, die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen in Bremen zu erhöhen. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte diese gesamte Thematik auch noch einmal aus innenpolitischer Sicht beleuchten, vor allen Dingen, wenn es darum geht, wie wir die Abschöpfungsmaßnahmen bewerkstelligen wollen.
Der Begriff Menschenhandel ist in den Paragraphen 180 b und 181 des StGB festgeschrieben. Die
se Strafbedingungen wurden durch das sechsundzwanzigste Strafänderungsgesetz vom 15. Juli 1992 neu gefasst. Sie verfolgen das Ziel, ausländische wie deutsche Mädchen und Frauen vor den mit der Prostitutionsausübung und für sie und ihre persönliche Freiheit verbundenen Gefahren besser zu schützen.
Geschütztes Rechtsgut, meine Damen und Herren, ist die persönliche Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere ausländischer Mädchen und Frauen, sofern sie wegen ihrer Sprache und der ihnen fremden Lebensbedingungen hier in unserem Land Schwierigkeiten haben, sich gegenüber kriminell und international organisierten und operierenden Tätern, in der Regel Anwerber, Schlepper, Vermittler, Zuhälter und Bordellbesitzer, wirksam zur Wehr zu setzen. Steigerungsraten, und ich glaube, ich erzähle Ihnen nichts Neues, sind in diesem kriminellen Geschäft nach Wegfall der Grenzen in Mittel- und Osteuropa unwahrscheinlich hoch zu verzeichnen.
Die international agierenden Verbrecherorganisationen machen sich die sozialen und wirtschaftlichen Situationen in den Herkunftsländern zu Nutze, um die Frauen in die Illegalität und Prostitution abzudrängen. Gingen die Täter in den ersten Jahren nach den politischen Veränderungen noch unvorsichtig zu Werke, so haben sie mittlerweile auf die Bekämpfungsstrategien unserer Polizei reagiert und ihre Vorgehensweise wiederum entsprechend geändert.
Die Hauptverhandlungen mit einer Vielzahl von Tätern und Opferzeugen mit unterschiedlichster ethnischer Herkunft und somit mit großen Übersetzungsschwierigkeiten binden zwischenzeitlich langfristig personelle Ressourcen bei der Polizei. Die Anforderungen an die Beweisführung im Menschenhandelverfahren sind sehr hoch. Nach meiner persönlich Meinung ist das deutsche Beweisantragsrecht allerdings auch noch mit Defiziten behaftet, und es gibt Anwälte, die daraus genug Angriffsfläche schöpfen. Die geringe Zahl von Verurteilungen wegen Menschenhandels unterstreicht auch meine Behauptung.
Aufgrund der Komplexität der Verfahren, der schwierigen Beweisführung und der langen Vernehmungen mit Dolmetschern werden die bei diesem Delikt notwendigen Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen der Ermittler reduziert. Die Bekämpfung des Menschenhandels wird dadurch erschwert, und sinkende Fallzahlen sind die Folge.
Kommt es zum Strafprozess, ist der Personalbeweis, das heißt die unmittelbare Aussage des Opfers, wichtig. Das ist aber nur dann gewährleistet, wenn die zuständige Ausländerbehörde bis zur Hauptverhandlung auch eine Duldung gewährt. Ausländern, die als Zeugen in einem Strafermittlungsverfahren
benötigt werden, kann nach Paragraph 55 Absatz 3 des Ausländergesetzes einen Duldung erteilt werden. Kann eine Duldung nicht mehr erteilt werden, weil über die Ausreisepflicht bereits rechtskräftig entschieden wurde, kann eine Verlängerung der Ausreisepflicht in Betracht gezogen werden. Das ist in der Regel auch immer der Fall.
Ferner möchte ich in diesem Zusammenhang auf die Verbesserung in der Gesetzgebung durch das sechste Strafrechtsreformgesetz mit Wirkung vom 1. April 1998 hinweisen, die die Nebenklagebefugnis ausgebaut hat. Durch das Zeugenschutzgesetz vom 30. April 1998 wurden weitere Wege zur Stärkung der Rechte und Verbesserung der Situationen von Opfern und Zeugen beschritten. Es wurde der Opferanwalt im Strafverfahren eingeführt, so dass für schutzbedürftige Zeugen für den Zeitraum der Vernehmung ein Zeugenbeistand auf Staatskosten bestellt werden kann. Ein weiteres Kernstück des Zeugenschutzgesetzes hat zum Ziel, durch den Einsatz der Videotechnik sicherzustellen, dass schutzbedürftige Zeugen bei der Vernehmung weitgehend geschont werden.
Den vom Frauenhandel betroffenen Zeugen stehen grundsätzlich dieselben Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Strafverfahren oder in einem Zivilgerichtsverfahren zur Verfügung wie allen anderen Opferzeugen auch. Wenn die Opfer in das Heimatland zurückgekehrt sind, so sind sie in vielen Fällen nicht mehr bereit, zur Verhandlung nach Deutschland zurückzukehren, um hier zeugenschaftlich auszusagen. Teilweise ist der Aufenthalt auch dann nicht mehr bekannt, so dass sie zur Hauptverhandlung nicht mehr als Zeugen zur Verfügung stehen können. Das hat zur Folge, dass die Täter nicht mehr wegen Menschenhandels, sondern nur wegen Förderung der Prostitution oder Zuhälterei verurteilt werden.
Der Menschenhandel und die daraus resultierende Zwangsprostitution ist ein Kontrolldelikt. Es wird der Polizei in der Regel nicht durch Anzeigen, sondern durch ordnungsbehördliche und polizeiliche Kontrolle oder Zufälligkeiten bekannt. Dringt dennoch der Sachverhalt des Menschenhandels bis zu den Behörden durch, so spielt der Grundsatz der unmittelbaren Beweisführung in der Hauptverhandlung und die damit verbundene Problematik der generalpräventiven Wirkung eine große Rolle. Wenn wir wollen, dass die Täter wegen Menschenhandels verurteilt werden, dann müssen die Frauen bis zur Hauptverhandlung unsere Hilfe bekommen.
Wer sich, wie wir alle hier, zum Rechtsstaat bekennt, darf nicht zulassen, dass solch schwere Straftaten begangen werden, ohne dass die Täter abgeurteilt und die illegalen Gewinne abgeschöpft werden und anschließend an den Staat zurückfließen.
Sobald die Opfer gegenüber dem Täter Ansprüche aus der Tat haben, können ihnen sichergestellte Vermögenswerte im Weg der Rückgewinnungshilfe zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen ist es in anderen Ländern so, dass sichergestellte Werte der Landeskasse zufließen, soweit das Gericht den Verfall oder die Einziehung anordnet.
Ja!
Ich nehme das zur Kenntnis, Frau Kollegin, und ich weiß das!
Es muss noch beschlossen werden, ob noch zur weiteren Intensivierung der Vermögensabschöpfung ein Teil der zu Gunsten der Staatskasse abgeschöpften Vermögenswerte speziell für Polizei und Justiz zu verwenden ist oder inwieweit diese Mittel auch zur Unterstützung der Opferzeugen eingesetzt werden können. Hier müssen wir noch in eine Prüfung gehen, aber ich glaube, wir werden dort eine vernünftige Lösung finden.
Wir dürfen es nicht zulassen, dass diese Täter mit Hilfe ihrer immensen Gewinne, die in neue Kriminalitätsfelder dringen und auch in illegalen Geschäftsbereichen Fuß fassen, noch weiter unterstützt werden. Gelingt es ihnen, so sind sie leicht in der Lage, die illegalen Gelder über legale Geschäfte zu verschleiern. Lästige Mitkonkurrenten zwingen sie im ruinösen Wettbewerb zur Aufgabe und erreichen letztlich Monopolstellung. Hierüber gewinnen sie Einfluss und Macht und werden somit zur Gefahr für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.
Beim Umfang des durch Zwangsprostitution erwirtschafteten Geldes und unter Berücksichtigung der Wertneutralität des Steuerrechts ist es in Bremen zwingend erforderlich, auch die Steuerfahn
dung intensiver als bisher in die Bekämpfung dieser Kriminalität einzubeziehen. Nur so werden wir dem Gesetzesauftrag des Paragraphen 208 Absatz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung gerecht. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass die Grenzen zwischen der so genannten Steuerhinterziehung und der Bildung krimineller Vereinigungen mit dem Ziel, illegale Gewinne mittels Steuerhinterziehung zu erzielen, sehr undurchsichtig sind.
Zweck des Menschenhandels und der Zwangsprostitution ist die Erzielung von Gewinn. Die freiwillige ordnungsgemäße Besteuerung dieser Erträge würde dem erklärten Zweck des kriminellen Handelns zuwiderlaufen und findet demzufolge nicht statt. Die konsequente Beseitigung des Erfolges der strafbaren Handlung trifft die Täter im Regelfall härter als irgendwelche irgendwann ausgesprochenen Strafen. Sie beraubt den oder die Täter der finanziellen Potenz, weitere erhebliche Straftaten zu planen und zu organisieren.
Durch die Verknüpfung der Möglichkeiten der Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung dieser Kriminalität mit dem Wissen und den Erkenntnisquellen der Steuerfahndung muss in Bremen ein wirksamer starker Arm installiert werden, um diese Kriminalitätsfelder und die dazugehörige gewerbsmäßige Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Eine deutliche Verbesserung bei der Gewinnabschöpfung ist allerdings in Bremen nur zu erreichen, wenn auch im Bereich der Justiz, ich meine insbesondere bei der Staatsanwaltschaft, ein Umdenken stattfindet. Auch die Staatsanwaltschaft muss hierfür dementsprechend personell in der Lage sein, und Verfahrensabläufe müssen verkürzt werden.
Ich sage es hier noch einmal: Bei der Bekämpfung der Zwangsprostitution und des Menschenhandels als einem Teil der organisierten Kriminalität ist die Beseitigung des Taterfolges wichtig. Der Taterfolg ist dann beseitigt, wenn dem Täter die durch Menschenhandel erlangten Geldmittel entzogen sind. Ob dies durch Besteuerung oder Abschöpfung besser erreicht werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.
Es sind jetzt 16 Beamte an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung neu ausgebildet worden, um dem Bereich der Gewinnabschöpfung nach Paragraph 77 des Strafgesetzbuches noch mehr Gewicht beizumessen. Sechs neue Stellen sind bei der Kriminalpolizei in Bremen jetzt zusätzlich geschaffen worden, und insgesamt kümmern sich zwölf Beamte um diese Deliktbereiche. Der Innensenator will hier Taten folgen lassen. Ich möchte mich hiermit bei der Innenbehörde für diese Weitsicht bedanken.
Wir müssen das gewaltige Phänomen des Frauenhandels als Teilbereich der organisierten Kriminalität erkennen und bereit sein, auch in Bremen neue Bekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen. Helfen Sie mit, dass wir uns nicht weiter auf eingefahrenen Spuren bewegen, sondern die Erkenntnis haben, im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution neue Wege zu suchen, denn diese Kriminalität scheut die Öffentlichkeit wie Dracula das Sonnenlicht!
Offene aggressive polizeiliche Reaktionen erhöhen das Entdeckungsrisiko für auf Konspiration angelegte Menschenhändlerringe. Anfängliche Strukturen sind sofort und konsequent zu zerstören. Auch bei den Modellwohnungen müssen wir eine Strategie der ständigen Nadelstiche entwickeln. Dies kann nur, und ich habe es schon mehrmals erwähnt, durch eine Bündelung von polizei-, ordnungs-, gewerbe-, steuer-, und strafrechtlichen Maßnahmen geschehen. Die ständige Strategie der Nadelstiche mag zwar im Ernstfall nur einen Verdrängungseffekt haben, wenn aber jede Dienststelle konsequent vor der eigenen Tür kehrt, wird es durch erzwungene Bewegungen der Szene zwangsläufig zu Fehlern kommen und schlussendlich auch zu harten Sanktionen führen.
Es ist uns allen bewusst, dass die finanzielle Lage hier in Bremen nur im begrenzten Maße einen weiteren Ausbau beziehungsweise eine Umverteilung personeller Ressourcen zulässt. Gleichwohl ist aber die Frage zu stellen, ob auf Dauer gesehen ein Herumbasteln an sichtbaren Symptomen nicht ungleich teurer ist. Darum begrüße ich die neue Offensive des Innensenators bei der Bekämpfung der Zwangsprostitution und des Menschenhandels.
Zwischen dem IMK-Beschluss vom 8. Mai 1999 und einer Umsetzung in der täglichen Arbeit sind zweifellos die ersten Erfolge erzielt worden.
Ich bin sofort fertig!
Nur mit einer neuen Blickrichtung, mit Geduld und Ausdauer, mit dem Blick über den Tellerrand und kooperativem Zusammenwirken mit anderen Dienststellen und Fachleuten auch außerhalb der Polizei werden wir auf dem Gebiet der inneren Sicherheit und gerade bei der Bekämpfung der Zwangsprostitution weitere Erfolge verzeichnen können. – Ich bedanke mich!
Wir fragen den Senat:
Welche Informationsstruktur besteht bei den zuständigen Behörden im Land Bremen, und welche Sicherheitskräfte können bereitgestellt werden, damit den Gefahren des Austritts von Chemikalien, brennbaren Flüssigkeiten und anderen gefährlichen Stoffen, die auf der Straße, Schiene und auf dem Wasserweg transportiert werden, frühzeitig vorgebeugt werden kann?
Wie viele Unfälle mit Gefahrgut haben sich im Jahr 2000 in Bremen und Bremerhaven ereignet, und wurden dabei Chemikalien, brennbare Flüssigkeiten oder andere gefährliche Stoffe freigesetzt?
Wie viele Kontrollen wurden in dem oben angeführten Zeitraum durch die zuständigen Behörden durchgeführt, und welche Beanstandungen wurden dabei festgestellt?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, im Strafverfahren den umfassenden Interessenausgleich für das Opfer vermehrt zur Anwendung zu bringen, und warum wird das strafprozessuale Adhäsionsverfahren in Bremen so wenig angewendet?
Zweitens: Wird der Senat die Länder Hamburg und Brandenburg im Bundesrat unterstützen, die eine
strukturelle Verbesserung der Gesetzeslage im Adhäsionsverfahren einfordern, um die Opferinteressen im Strafverfahren zu verbessern und die Justiz zu entlasten?
Herr Bürgermeister, würde der Senat im Einzelnen eine gerichtliche Hinweispflicht auf das Adhäsionsverfahren bei naheliegender Voraussetzung der Paragraphen 403 folgende der StPO begrüßen?
Ja, eine weitere Frage habe ich noch. Wir sind ja auch angetreten, die Justiz zu verschlanken, und ich glaube, es wäre eigentlich dienlich, wenn viele Verfahren dann auch gleichzeitig im Strafprozess zivilrechtlich schon abgeschlossen werden können. Ich glaube, dieses Verfahren ist hier in Deutschland wenig bekannt, darum wird es auch so wenig in den einzelnen Ländern angewendet. Um diesem Verfahren eine größere Bekanntheit in der Öffentlichkeit zu verschaffen, wäre ein Bürgermerkblatt dienlich, das im Justizbereich ausgelegt wird. Wäre der Senat bereit, für die Umsetzung dieser Maßnahme, also die Auslegung dieses Bürgermerkblattes, zu sorgen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir haben uns in unserer Fraktion und auch in unserem Ausschuss lange mit diesem Thema beschäftigt. Wir haben darüber diskutiert und uns intensiv damit auseinander gesetzt. Wir haben darüber diskutiert, ob wir dieses Informationsfreiheitsgesetz überhaupt benötigen, denn schon der Name Informationsfreiheitsgesetz, den Sie hier gewählt haben, macht mich persönlich stutzig, vielleicht wäre Informationszugangsgesetz der bessere Name gewesen.
Es ist von Ihnen gesagt worden, dass Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein solch ein Gesetz schon haben. Frau Stahmann, ich muss hier gestehen, für meine Fraktion sind diese genannten Bundesländer nicht gerade ein leuchtendes Beispiel!
Ganz ruhig, Herr Kleen, wir kommen dazu, ich werde das alles gleich auch noch einmal aufführen!