Protocol of the Session on November 14, 2002

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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. Oktober 2002 (Drucksache 15/1272) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Dr. Scherf.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Als erster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt Ihnen den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Gesamtrichtervertretung vor. Der Gesetzentwurf ist bis ins Einzelne ausgearbeitet, ich habe aber nicht vor, Ihnen jetzt im Einzelnen alle Details darzustellen. Über Ziel und Inhalt gibt schon die Überschrift Auskunft. Es geht darum, in Bremen einen Gesamtrichterrat als gemeinsame Vertretung aller Richterinnen und Richter gegenüber dem Senat möglich zu machen.

Heute gibt es an den bremischen Gerichten jeweils nur einzeln einen Richterrat an jedem einzelnen Gericht. Auf die Belange eines Gerichts wird die Vertretung der Richterinnen und Richter dort beschränkt. In Zukunft, so der Vorschlag, soll es eine gemeinsame Vertretung geben, die, so der Entwurf in Ziffer drei, ich darf zitieren, „in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Richter, die Richter mehrerer Gerichtsbarkeiten betreffen, mitbestimmen sollen“. Dass es so etwas überhaupt gibt, liegt an der besonderen Rechtsstellung der Richter, was die Unabhängigkeit angeht, die im Übrigen ja in ihren Angelegenheiten vom Personalrat so nicht vertreten werden aufgrund ihrer besonderen Stellung.

Meine Damen und Herren, wir greifen mit diesem Gesetzentwurf eine Initiative der Bremer Richterverbände und der bestehenden Richterräte auf, die sie dem Rechtsausschuss im Januar des Jahres vorgelegt haben, und ich mache gar kein Geheimnis daraus, dass wir den Entwurf, den sie uns vorgestellt und vorgeschlagen haben, in einer verbesserten Version Ihnen hier direkt vorlegen. Die Argumente, die die Richterinnen und Richter dafür vortragen, sind für uns plausibel und begründet. Sie

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weisen darauf hin, dass die Justiz in Bremen gegenwärtig in eine Phase starker organisatorischer, aber auch technischer Veränderungen kommt, die Konsequenzen eben auch für die sozialen Verhältnisse und für die Arbeitsbedingungen der Richterinnen und Richter haben und weit über die einzelnen Gerichte hinausgehen.

Die Richtervertretungen weisen darauf hin, dass ein Beispiel dafür die gegenwärtige Untersuchung der bremischen Gerichte sei. Da geht es um Effizienz, Sie erinnern sich, das ist eine Kommission, die damals mit der Erklärung des Justizsenators über die „faulen Säcke“ unter den Richtern eröffnet worden ist. Ein zweites Beispiel sei die Planung und Einrichtung des gemeinsamen Justizzentrums für die Fachgerichte im und neben dem Polizeihaus, ein drittes Beispiel die weitere Veränderung der richterlichen Arbeit durch den Einsatz neuer Techniken, die, wie wir alle wissen, nicht nur Technikeinsatz ist, sondern auch inhaltliche und organisatorische Veränderungen mit sich zieht.

In all diesen Fällen sei eine zersplitterte Mitwirkung der Einzelrichterräte nicht angemessen und effektiv, es müsse daher ein Gesamtrichterrat geschaffen werden, der in solchen Fällen als Gesprächspartner und Kontrahent der Justizverwaltung agieren könne. Die Richter sagen, früher sei das immer einmal ein Wunsch gewesen, so ein Gesamtrichterrat, heute sei er eine unabweisbare Notwendigkeit geworden. Soweit die, wie wir finden, guten Gründe, die von den Richterverbänden und den Einzelrichterräten vorgetragen worden sind!

Die Koalitionsfraktionen haben die Behandlung dieser Initiative, die wir im April im Rechtsausschuss hatten, zunächst einmal mit der Begründung abgelehnt, das werde nur im Zusammenhang mit einer Änderung des Personalvertretungsgesetzes in Frage kommen, wobei dann ganz offen gelassen wurde, ob das Personalvertretungsgesetz in Bremen jeweils von dieser Koalition geändert werden würde. Abgesehen davon, dass die Einführung des Gesamtrichterrates mit dem PVG eigentlich nichts zu tun hat, ist diese Begründung komplett in sich zusammengebrochen, nachdem die Koalition im Sommer die Mitbestimmungsregelungen bei Radio Bremen schon einmal vorab verschlechtert hat, ohne das PVG überhaupt anzufassen. Die Ausrede gilt nun nicht mehr. Ich bin nun gespannt.

Der Senator für Justiz und Verfassung hat wie schon an unserem Antrag auf die Änderung des Richterwahlausschusses, seiner Konstruktion und seiner Aufgaben, bisher keine Freude an dem Begehren der Richter gezeigt. Herr Mäurer hat argumentiert, das seien im Grunde alles nur so Auftaktgefechte, eigentlich gehe es den Richterverbänden um etwas ganz anderes, nämlich um die Selbstverwaltung der Richter, und er ließ anklingen, irgendwie würden die Richter eigentlich auch eine andere Republik wollen, wie auch die Grünen durch die ge

wünschte Änderung und Machterweiterung der Richterwahlausschüsse.

Nun ist tatsächlich die Selbstverwaltung der Gerichtsbarkeit im europäischen Vergleich eine interessante Debatte, und einige Richterverbände führen sie auch, aber die vorliegenden Gesetzentwürfe haben damit, glaube ich, null Komma nichts zu tun. Wenn der Justizsenator – ich weiß es nicht, ich kann mich nur an den bisherigen Äußerungen des Staatrats orientieren – hier blockiert, dann, habe ich den Eindruck, aus dem bisher einzigen erkennbaren Grund, dass auch jeder noch so kleine Machtverlust der Exekutive für ihn ein Übel ist. Deshalb wird auch unser Gesetzentwurf zur Richterwahl jetzt schon ein halbes Jahr lang wie eine heiße Kartoffel behandelt, ein Gutachten bestellt. Das Gutachten hat dann unsere rechtliche Position jedenfalls, dass diese Änderung möglich ist, voll und ganz bestätigt.

Dann hat der Ausschuss noch eine Ehrenrunde eingelegt. Weil ich fürchte, dass dies jetzt ein ähnliches Schicksal nehmen wird, bringe ich das hier auch ein, weil ich gern wissen möchte, wie eigentlich die Koalition mit Dingen, die wir gemeinsam anfangen, in Zukunft verfahren will.

Ich meine, verehrte Kollegen von den Koalitionsfraktionen, die Macht der Exekutive zu beschneiden, ich habe das noch nirgendwo nachgelesen, dass das einmal von der Exekutive selbst ausgegangen wäre, das haben immer andere gemacht, oft genug die Parlamente. Also, Sie müssten schon selbst Manns genug dazu sein.

Ich würde mir wünschen, und ich gehe auch davon aus, dass Sie sich in der heutigen Debatte über die Gesamtrichtervertretung vielleicht auch dazu äußern, wie es denn mit dem Gesetzentwurf zur Ausweitung der Kompetenzen des Richterwahlausschusses aus Ihrer Sicht weitergeht, denn ein zweites oder drittes Verfahren, wo wir hier etwas beginnen, das überwiesen wird, dann nach einem halben oder dreiviertel Jahr wieder mit der Rückmeldung zurückkommt, das war wohl nichts, das sollte sich dieses Haus nicht leisten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Isola.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Kuhn, ich möchte nicht diese beiden Themen vermengen, den vorliegenden Gesetzentwurf, der zum Ziel hat, einen Gesamtrichterrat einzuführen, und die laufende Debatte, ein anderer Tagesordnungspunkt, eben über die Möglichkeiten der Reform des Richterwahlausschusses. Ich denke, dass wir uns demnächst auf jeden Fall in der ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

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nächsten Sitzung des Rechtsausschusses damit befassen, und ich gehe auch einmal davon aus, dass wir da zu plausiblen und akzeptablen Ergebnissen kommen. Übrigens, in dem Zusammenhang wird es dann sicherlich auch eine interessante Debatte über die Bestrebungen in der Richterschaft geben.

Selbstverwaltung, das sollten wir auch hier einmal diskutieren und auch einmal unsere Position dazu markieren, wie wir das denn sehen, denn das ist ja eine Debatte, die es nun einmal gibt, die ist auch auf dem Deutschen Juristentag geführt worden, übrigens nicht ganz zur Freude all derer, die die Selbstverwaltung fordern, das kann ich jetzt schon einmal sagen, aber mehr will ich jetzt nicht! Das ist ein schönes, interessantes Thema, das sollten wir dann diskutieren, wenn es hier auf der Tagesordnung steht.

Zurück zum Gesetzesvorschlag! Eine Gesamtrichtervertretung einzuführen ist nicht nur eine Idee der Richterräte und der Verbände, die dahinter stehen, sondern es hat nun auch zahlreiche Gespräche gegeben, übrigens schon im letzten Jahr, die wir auch als Parlamentarier geführt haben. Ich habe es immer als Defizit, also als Mangel empfunden, dass nicht ein gemeinsames Sprachrohr, eine gemeinsame Vertretung da ist. Gegenüber dem Justizressort, das ist eine andere Sache, das vertreten wir ja nicht, aber auch gegenüber uns im Rechtsausschuss war es immer relativ diffus, dass dann mehrere Richterräte erschienen, uns womöglich dann auch noch unterschiedliche Auffassungen vortrugen.

Deswegen war es übrigens so, ich hatte es angeregt: Versucht es doch einmal! Was haltet ihr davon, wie in anderen Bundesländern üblich, in Flächenländern zumal, eine Gesamtrichtervertretung zu bilden, wollen wir da heran? Da war keineswegs nur Freude unter den Richterräten. Die haben sich zunächst richtig gestritten und haben mir dann signalisiert, Ellen Best war das damals, die Richterrätin war, die sagte: Horst Isola, ich bin damit gescheitert bei meinen Kollegen, die wollen das nicht. Ich sagte, na ja, nun ist das im politischen Raum, nun lasst euch nicht entmutigen, diskutiert das einmal weiter, und siehe da, dann kam doch dieser Vorschlag der Richterverbände, den Sie dann auch übernommen haben und der uns jetzt entsprechende Regelungen auch im Bremischen Richtergesetz vorschlägt! Ich halte das an sich für ganz vernünftig. Das hat übrigens nichts mit Machtverlust und Machtbegrenzung jetzt in diesem Fall zu tun, sondern es ist eine Organisation des Gesprächs, Exekutive, Legislative und auf der anderen Seite Judikative. Ich denke, hier führen wir Regelungen ein, die einfach der Sache dienlich sind.

Sie haben ja einige Beispiele genannt. Ich kann da noch ein, zwei Punkte hinzufügen, die uns zum Beispiel eben über die normale Situation des einzelnen Gerichts hinausführen. Das sind zum Beispiel die Anwendung der neuen Steuerungsmodelle auf die richterliche Tätigkeit, die zentrale Frage, wie es

mit der Budgetierung bei der Justiz weitergeht, und in diesem Zusammenhang geht es um die Auswirkungen auf die Tätigkeit der Richter. Das ist ja nicht nur eine Einzelgerichtsangelegenheit, sondern das ist eine zentrale Justizangelegenheit.

Es geht aber auch um solche Fragen, die immer wieder Aufregung unter den Richtern auslösen, das Beurteilungswesen von Richtern. Sie werden es eventuell noch einmal im Zusammenhang mit dem Richterwahlausschuss bekommen, wenn wir da womöglich über Beförderungen reden. Hier geht es ja um Beurteilungen. Das muss auch einmal einheitlich gemacht werden, da gibt es immer wieder Streit, auch mit der Exekutive. Hier befürworten wir auch als Parlamentarier, Hilfestellung zu leisten, wie wir das in Zukunft besser lösen können.

In diesem Sinne begrüßt meine Fraktion diesen Entwurf. Wir müssen ihn natürlich noch im Detail beraten. Wir müssen insbesondere auch noch mit den Vertretern des Gesamtpersonalrats im Ausschuss ein Gespräch führen. Ich rege hier schon an, ich nehme an, dass alle Fraktionen damit einverstanden sind, dass wir dann auch mit denen noch einmal ein Gespräch darüber führen, denn es gibt ja hier Abgrenzungen und Überschneidungen. Überschneidungen zu vermeiden und Abgrenzungen herbeizuführen, das denke ich, muss noch geschehen, damit es hier nicht noch womöglich zu einem Konflikt kommt. Deswegen stimmen wir in erster Lesung diesem Entwurf zu, beantragen aber gleichzeitig Überweisung des Gesetzentwurfs an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung dort.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Röwekamp.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben dieses Thema in der Tat Anfang des Jahres im Rechtsausschuss diskutiert, und der Kollege Dr. Kuhn und ich hatten auch das Vergnügen, auf Einladung der Richterverbände beziehungsweise der Vertreter der Richterräte mit denen noch einmal über dieses Anliegen zu sprechen. Selbstverständlich handelt es sich, Herr Dr. Kuhn, um einen Teil bremischer Mitbestimmung, auch wenn es nicht unmittelbar das Personalvertretungsgesetz betrifft, denn sonst hätte Herr Isola eben auch nicht angekündigt, man müsste einmal mit dem Gesamtpersonalrat darüber reden. Es handelt sich also um einen Teil bremischer Personalvertretung, die, wie wir alle wissen, nach wie vor in weiten Teilen in Bremen verfassungswidrig geregelt ist.

Die CDU hat immer wieder darauf gedrungen, diesen verfassungswidrigen Zustand bremischer Personalvertretung zu lösen. Wir sind bis heute zu kei––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

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ner Lösung gekommen. Deswegen haben wir als CDU-Fraktion in dem Ausschuss erklärt, wir drehen so lange an keinem Rad der Mitbestimmung, wie wir uns nicht insgesamt darauf verständigen können, die Personalvertretung auch im Lande Bremen verfassungskonform auszugestalten. Das ist der eine Grund gewesen, weswegen wir im Frühjahr dieses Jahres gesagt haben, wir sehen keine dringende Veranlassung, das Thema zu behandeln.

Der zweite Grund war der, und das wissen Sie auch aus dem Gespräch, das wir gemeinsam geführt haben, dass Bremen in seiner Kleinheit bisher keinen Bedarf für einen solchen Gesamtrichterrat gehabt hat. Es gibt vom Justizressort zahlreiche offizielle, inoffizielle Kontakte zu Richterverbänden und auch zu den Richterräten. Bei allen Maßnahmen, die wir im Lande Bremen hier im Bereich der Justiz unternommen haben, bis hin zum Justizzentrum, Herr Dr. Kuhn, waren die Personalvertreter, also die Richter, sehr eng eingebunden über die Präsidenten, aber auch über eigene Arbeitsgruppen, in denen sie mitgearbeitet haben. Sie haben organisatorisch in sehr weiten Teilen auch an solchen Entscheidungen mitgewirkt. Selbst in dem Gespräch, das wir gemeinsam geführt haben, unmittelbar vor der Bundestagswahl, also vor zwei Monaten, haben sie signalisiert, ja, es stimmt, es war in Bremen ein vernünftiges Klima mit dem Justizressort, aber wir haben den Eindruck, dass es jetzt an der einen oder anderen Stelle hakt und wir gern einen organisierten Gesprächspartner für das Justizressort hätten.

Im Prinzip spricht nichts dagegen. Ich habe, Herr Isola, heute Morgen gelernt, man muss sehr sorgsam abwägen, was man hier in der ersten Lesung sagt. Deswegen sage ich ganz deutlich, wir haben uns als CDU-Fraktion noch keine abschließende Meinung dazu gebildet, dass wir, ohne andere Regelungen zu treffen, allein und ausschließlich diese Änderungen im Bremischen Richtergesetz vornehmen. Ich will aber sagen, wenn tatsächlich einer der beiden Gesprächspartner, nämlich die Richterräte, sagen sollte, das klappt mit der Kommunikation nicht mehr hundertprozentig, und wir müssen darüber reden, dass wir da eine vernünftige organisatorische Maßnahme finden, dann kann man darüber reden.

Im Übrigen hat Herr Mäurer, wenn ich das richtig erinnere, im Rechtsausschuss auch keine grundsätzlichen Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf formuliert, sondern auch gesagt, ob wir hier tatsächlich eine neue Institution brauchen, um unsere Kommunikation untereinander zu verbessern, da habe er Zweifel. Ich glaube, dass man in einem Zwei-StädteStaat wie Bremen in der Tat darüber nachdenken kann, ob man hier nun neue Gremien schaffen muss, oder darüber nachdenkt, wie man die Gesprächsebene verbessern kann.

Gewurmt hat die Richterräte und die Richterverbände, Herr Dr. Kuhn, und das ist in dem Gespräch

auch deutlich geworden, dass sie kein bremenweites Echo hatten auf die Äußerungen des Justizsenators, der gesagt hat, wir müssen einmal darüber nachdenken, er hat es ein bisschen präziser gesagt, in welchem Umfang die Gerichte leistungsfähig sind. Das haben sie auch in dem Gespräch eingeräumt und haben gesagt, Mensch, das fanden wir ein bisschen unanständig, wir konnten in die Debatte dann nur über unsere einzelnen Richterräte und über unsere einzelnen Richterverbände eingreifen, wir hätten uns aber gewünscht, dass die organisierte Richterschaft im Lande Bremen in so einer Diskussion einen Gegenpol, auch gegen die Meinung des Justizressorts, bilden kann.

Da kann man in der Tat darüber nachdenken, wobei auch da, sage ich einmal, die Frage ist, müssen wir Gremien dafür schaffen, damit jemand seine Meinung im Land Bremen sagen kann! Ich habe da so meine Zweifel, ob das wirklich in allen Punkten immer erforderlich ist. Ich sehe auch einen Zusammenhang, das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich, mit unseren Beratungen über die Frage der Neuzusammensetzung und der neuen Aufgabenstellung für den Richterwahlausschuss, deswegen finde ich das ganz gut, dass wir es im Rechtsausschuss gemeinsam behandeln werden.

Herr Dr. Kuhn, Sie tun ja so, als ob die große Koalition die inhaltliche Beratung über dieses Thema jetzt monatelang ausgesetzt hat. Sie wissen genauso gut wie wir, dass das nicht der Fall ist. Wir haben gemeinsam ein Gutachten beim ehemaligen Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts in Auftrag gegeben, der zu sehr differenzierten Aussagen gekommen ist, die im Übrigen eindeutig belegen, dass das so, wie Sie sich das vorstellen, nicht geht. Wir sind im Moment dabei, sorgsam abzuwägen, auf welche Weise und auf welchen Wegen man praktisch den Richterwahlausschuss neu formieren kann.

Wenn es dazu führen sollte, dass wir zum Beispiel auch da in Fragen der Mitbestimmung eingreifen müssten, also, da sitzen ja auch bisher Vertreter der Richterverbände beziehungsweise Richterräte mit am Tisch im Richterwahlausschuss, dann finde ich, dann muss man das gemeinsam diskutieren! Das werden wir im Rechtsausschuss in der nächsten Sitzung machen. Die CDU-Fraktion ist in der Frage, wie gesagt, unverändert nicht festgelegt, obwohl ich an dieser Stelle noch einmal sagen muss, dass wir als CDU-Fraktion nachhaltig beklagen, dass das Thema Personalvertretungsgesetz und Verfassungswidrigkeit bis heute nicht abschließend geklärt worden ist.

Ich freue mich auf die konstruktiven Beratungen des Gesetzesantrags, den Sie ja von dem Vorschlag der Richterräte abgeschrieben und hier eingebracht haben. Wir werden das konstruktiv noch einmal im Ausschuss beraten und werden dann auch sicherlich im Zusammenhang mit der Diskussion über die

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