Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Presse. Auf dem Besucherrang begrüße ich recht herzlich eine Klasse der kaufmännischen Lehranstalten aus Bremerhaven.
1. Rechtssichere Einführung des Dosenpfands gewährleisten, Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Dezember 2002, Drucksache 15/1322.
Gemäß Paragraph 21 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss das Plenum zunächst einen Beschluss über die Dringlichkeit des Antrags herbeiführen.
2. Landesvergabegesetz, Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Dezember 2002, Drucksache 15/1323.
Wer mit einer dringlichen Behandlung des Antrags einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!
3. Vergabegesetz für das Land Bremen, Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU, vom 10. Dezember 2002, Drucksache 15/1325. Gemäß Paragraph 21 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung lasse ich wieder über die Dringlichkeit dieses Antrags abstimmen. Wer einer dringlichen Behandlung des Antrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt einer dringlichen Behandlung zu.
Ich schlage Ihnen eine Verbindung mit dem soeben genannten Dringlichkeitsantrag unter Punkt zwei der Eingänge, Drucksache 15/1323, vor. Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren. 4. Edith-Stein-Schule für Bremerhaven erhalten, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD vom 10. Dezember 2002, Drucksache 15/1326. Gemäß Paragraph 31 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung gilt dieser Antrag als dringlich. Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag nach Tagesordnungspunkt 30, Nachtragshaushalte 2002 und 2003, zu behandeln. Auch hier erhebt sich kein Widerspruch. Dann werden wir so verfahren. Die übrigen Eingänge bitte ich der Mitteilung über den voraussichtlichen Verlauf der Plenarsitzungen sowie dem heute verteilten Umdruck zu entnehmen.
3. Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien
4. Wirtschaftliche und finanzielle Lage der Landesrundfunkanstalten der ARD, des ZDF und des DeutschlandRadio
1. Umsetzung des Gesetzes über den Abschiebungsgewahrsam vom 13. Dezember 2001 und des Erlasses über die Durchführung der Abschiebungshaft in Gewahrsamseinrichtungen des Polizeivollzugsdienstes (Gewahr- samsordnung) vom 17. Juni 2002