Protocol of the Session on February 19, 2003

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Ich habe vor kurzem ein richtig erschreckendes Beispiel erlebt oder gehört, da hat sich ein Mann bei einem Unternehmen vorgestellt. Beim Vorstellungsgespräch ist er gefragt worden, ob er Mitglied einer Gewerkschaft sei. Ich bin mir sehr sicher, dass dieser Mann auch vielleicht gedacht hat, er hätte nichts zu verbergen. Nur, die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit und die Antwort darauf sollten über die Einstellung entscheiden. An diesem Beispiel habe ich wirklich noch einmal erkennen können, wie wichtig die Persönlichkeitsrechte sind, die durch die Datenschutzgesetzgebung gesichert sind, und in diesem Fall sichert der Datenschutz sogar noch ein weiteres im Grundgesetz verankertes Recht, nämlich das Recht auf Koalitionsfreiheit.

Auf den Bericht möchte ich nicht weiter eingehen, das hat Herr Knäpper detailliert und kompetent getan, aber ich möchte noch einen Schlusssatz bringen, und das ist mehr ein Wunsch oder ein Traum von mir. Ich möchte irgendwann erleben, dass eine Debatte über Datenschutz bedeutet, Eulen nach Athen zu tragen. Das ist noch nicht der Fall und wird auch so schnell nicht eintreten. Umso mehr bin ich froh darüber, dass wir eine hervorragende Zusammenarbeit des Datenschutzausschusses mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz haben. Da

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mit erreichen wir nämlich mit Sicherheit, dass die Ziele des Datenschutzes gewährleistet und auch weiter vervollkommnet werden.

Ich kann mich dem Dank, den Herr Knäpper ausgesprochen hat, anschließen. Wir hatten in den Datenschutzausschusssitzungen durchaus kontroverse Diskussionen. Wir haben uns immer in einer angemessenen und guten Form geeinigt, und die Zusammenarbeit mit allen, mit allen Verwaltungen war erfreulich. Ich hoffe, dass wir diese Erfolge auch weiterhin haben werden. – Ich danke Ihnen!

(Beifall)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, den wir heute hier noch einmal zur Beratung präsentieren, ist aus dem Jahr 2001. Die Dinge, mit denen sich der Datenschutzausschuss befasst hat, sind alle etwas älter, einige sind noch aktuell. Der Bericht enthält gut 100 Beiträge zu neuen technischen und rechtlichen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf den Datenschutz, über Gesetzgebungsberatung und Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes sowie über Bürgerbeschwerden – das ist immer ganz interessant – und Datenschutzprüfungen im Geschäftsbereich des Senats und bei privaten Betrieben und Unternehmen.

Herr Knäpper hat darauf hingewiesen, wir haben uns sehr viel mit dem Thema Internet befasst, das ist ja eigentlich auch die Herausforderung, der sich der Datenschutzausschuss derzeit immer wieder stellt. Mit der Einführung von EDV gibt es immer wieder Probleme mit personenbezogenen Daten. Nicht immer sind Mitarbeiter sensibilisiert und gehen sorgsam mit personenbezogenen Daten um, und der Datenschutzausschuss leistet wichtige Bewusstseinsarbeit an diesem Punkt.

Viele Bürger gehen auch nicht sorgfältig mit ihren personenbezogenen Daten um, und in Verwaltung und Behörden, sage ich einmal, gewinnen wir den Beliebtheitspreis mit diesem Ausschuss sicherlich nicht, weil keine Dienststelle gern das dritte oder vierte Mal in den Datenschutzausschuss kommt. Das haben wir auch manches Mal mit einigen Behördenzweigen machen müssen, aber letztendlich haben wir immer eine Lösung gefunden, darauf können wir auch stolz sein.

Herr Knäpper hat darauf verwiesen, dass wir im Einvernehmen beraten. Das ist in vielen Punkten so, es gibt aber Punkte, bei denen wir uns naturgemäß nie einigen werden. Das ist das Thema Videoüber––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

wachung, da gibt es große Unterschiede, das ist das Thema Rasterfahndung, da gibt es große Unterschiede, und auch das Thema – –. Ich wollte noch mit drei aktuellen Themen darauf hinweisen, welche wichtige Rolle der Landesbeauftragte für den Datenschutz einnimmt, er nimmt nämlich eine Dienstleistungs- und Kontrollfunktion für die Bürger und die Behörden wahr, und ein aktuelles Beispiel aus Bremerhaven macht das auch noch einmal deutlich. Die „Nordsee-Zeitung“ hat vor einigen Wochen einen Artikel zum Datenabgleich Bremerhavener Sozialhilfeempfänger und Kfz-Zulassungsstelle veröffentlicht, und der oben genannte Artikel hat bei Sozialhilfeempfängern und sozialen Organisationen auch zu einigen Irritationen geführt.

Der Bremerhavener Sozialdezernent, hier gut bekannt, Wilfried Töpfer, hat gegenüber der „Nordsee-Zeitung“ einen umfangreichen Datenabgleich zwischen dem Sozialamt und der Kfz-Zulassungsstelle angekündigt, und der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Holst, hat in diesem Zusammenhang dankenswerterweise auch noch einmal in der Öffentlichkeit dargestellt, dass es erstens eine Abstimmung des Sozialamts Bremerhaven mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz über einen Datenabgleich mit der Kfz-Zulassungsstelle im Vorfeld nicht gegeben hat. Das rügen wir als Datenschutzausschuss. Wenn ein Ressort etwas Derartiges plant, muss das eigentlich im Vorfeld geklärt werden, und deswegen ist dieses Beispiel auch gut, um noch einmal deutlich zu machen, dass selbst bei den Dezernenten und Vorgesetzten das Thema Datenschutz nicht immer Priorität genießt.

Zweitens regelt das Bundessozialhilfegesetz genau, ob und in welchem Umfang Daten mit anderen Stellen abgeglichen werden dürfen. Nach Paragraph 117 Absatz 3 BSHG darf das Sozialamt mit der KfzZulassungsstelle abgleichen, ob ein Hilfeempfänger Halter eines Kraftfahrzeugs ist, und zu den Hilfeempfängern zählen auch Familienmitglieder, die im Haushalt des Hilfeempfängers leben und deren Bedarf in die Höhe der Leistungen einbezogen wird. Nicht zu diesem Personenkreis zählen daher zum Beispiel volljährige und minderjährige Kinder, deren Einkommen über ihrem sozialhilfeberechtigten Bedarf liegt.

Drittens, der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat erklärt, ein Datenabgleich darf nur in dem vom Gesetz festgelegten Rahmen stattfinden, ein weitergehender Datenabgleich wäre unzulässig. Herr Holst hat angekündigt, dass er auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung bestehen wird, und wir vom Bündnis 90/Die Grünen finden es gut, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz bei solchen Dingen so aufmerksam ist.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

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Nächster Punkt, ganz aktuell titeln die Zeitungen, dass gerade in Bremen die Zahl von Telefonüberwachungen dramatisch zugenommen hat. Herr Mäurer hat gesagt, die Bremer Justiz lauscht besonders sensibel, aber es ist immer noch Grund genug, sich Gedanken zu machen, was eigentlich los ist, dass in Bremen so überdurchschnittlich viele Telefonüberwachungen vorgenommen werden im Gegensatz zu den letzten Jahren. Bei Eingriffen in datenschutzrechtlich relevante Situationen halten wir den Richtervorbehalt nach wie vor für wichtig und unerlässlich, und gerade das Thema Telefonüberwachung ist hier immer wieder Thema in der letzten Zeit gewesen.

Es gibt darüber auch eine ganz aktuelle Debatte in der Öffentlichkeit, ein Bremer Professor, Otto Backes, hat darauf hingewiesen, dass in Bremen nicht alles so paletti ist. Der Richtervorbehalt ist nach Meinung von Bündnis 90/Die Grünen ein unerlässliches und wichtiges Instrument, aber die Richter sind gehalten, diese Rolle auch wahrzunehmen und gegebenenfalls Einsetzungsbeschlüsse abzulehnen oder zu korrigieren. Das ist ausdrücklich unsere Meinung.

Ein weiteres Beispiel ist, das klang heute Morgen noch einmal an, das Informationsfreiheitsgesetz. Das finden wir vom Bündnis 90/Die Grünen nach wie vor richtig, wir hatten ja auch die Debatte im Ausschuss. Herr Knäpper ist nach der Ausschussreise nach Berlin nun auch der Meinung, dass ein Informationsfreiheitsgesetz für Bremen eigentlich nicht schädlich ist.

(Abg. K n ä p p e r [CDU]: Nein!)

Ich sage, Herr Knäpper, nicht nur darüber reden! Was letztendlich zählt, sind die Taten! Davon haben wir nichts, wenn SPD und CDU immer sagen: „Ja, ja!“. Also: Zum Informationsfreiheitsgesetz machen wir gern noch einmal eine Entschließung und einen Antrag, und dann beschließen wir das hier.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Abschließend der letzte Punkt! In den Zeitungen finden wir in den letzten Wochen vermehrt Artikel darüber, dass ein Datenabgleich vorgesehen ist vom Melderegister mit den Müllgebührenzahlern. Das halten wir für absoluten Quatsch. Die BEB haben auch schon darauf hingewiesen, dass das überhaupt nicht verhältnismäßig ist, dass da unendliche Verfahrens- und Verwaltungskosten entstehen werden. Wir glauben, man muss sich andere Gedanken machen, wie man in Bremen die Müllgebühren erhebt, und an diesem Punkt ist auch zu befürchten – das hört man so von den Insidern –, dass Bremen über diese Maßnahme, wenn dieser Abgleich erfolgen würde, auch noch Einwohner verlieren würde, weil

viele Menschen in Bremen gemeldet sind, die gar nicht mehr hier wohnen. Das muss man sich einfach auch noch einmal politisch bewusst machen. Der Datenschutzausschuss wird darüber sorgfältig beraten, und ich denke, wir können Ihnen dann an einem anderen Tag auch noch einmal das Ergebnis unserer Beratungen mitteilen. Wie gesagt, Bündnis 90/Die Grünen halten das heute schon für Quatsch, und was die CDU dazu sagt, das werde ich dann im Ausschuss hören. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Wort erhält der Abgeordnete Knäpper.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Also, Frau Stahmann, eigentlich wollte ich dazu nichts mehr sagen, aber es reizt mich schon, einiges dazu richtig zu stellen! Als Erstes, was Sie vorhin alles angeführt haben, war ja nicht irgendwie im Datenschutzausschuss immer Beratungsgegenstand. Was Sie vorhin hier gerade noch einmal aufgeführt haben, waren natürlich auch Dinge, die Sie irgendwie in der Presse gelesen haben, aber nicht Beratungsgegenstände im Ausschuss. Ich sage Ihnen das gleich noch einmal im Einzelnen.

Erstens, Telefonüberwachung, das haben Sie aus der Presse! Damit haben wir uns im Ausschuss überhaupt nicht befasst. Allerdings kann ich Ihnen sagen, warum hier überhaupt so viele Telefonüberwachungen stattfinden. Früher war es so – das muss ich Ihnen einmal ganz deutlich sagen –, wenn etwas festgestellt worden ist oder ein Anfangsverdacht bestand, meinetwegen im organisierten Kriminalitätsbereich oder im Bereich der Zwangsprostitution, da hatten die verdächtigen Täter ein oder zwei Telefone. Heute hat sich das leider gewandelt. Heute haben die Täter sechs, sieben, acht oder zehn Handys, und natürlich werden deshalb die Telefonüberwachungen auch vermehrt durchgeführt. In keiner anderen Weise ist das irgendwie zu erklären, dass hier die Telefonüberwachung, wie Sie sagten, enorm zugenommen hat.

Zweitens, das, was Sie über den Abgleich in Bremerhaven erzählt haben! Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich weiß gar nicht, warum Sie sich darüber so sehr aufregen. Sie haben es ja selbst aufgeführt: Die gesetzlichen Regelungen zum Abgleich sind im Bundessozialhilfegesetz festgelegt. Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie sich hier noch entrüsten und sagen, dass das alles falsch war. Es ist ja nichts Falsches, was der Herr Töpfer da gemacht hat. Das ist gesetzlich geregelt, und er hat nichts Verbotenes gemacht.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen])

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Insgesamt kann ich Ihnen sagen, der Begriff der Datensicherheit hat viele Gesichter, und die Einschätzungen, was das Wesen von Datensicherheit und Datenschutz ausmacht, gehen natürlich auseinander, Frau Stahmann, das muss ich natürlich zugeben. Weitgehend einig waren wir uns aber immer im Ausschuss, dass das Verlangen nach Datenschutz ein menschliches Grundbedürfnis ist und dass ein Mindestmaß an Datensicherheit eine unverzichtbare Voraussetzung für ein soziales Zusammenleben ist. Da sind wir uns immer einig gewesen.

Jetzt gestatten Sie mir noch einmal ein paar Hinweise! Gerade weil Sie ja die Telefonüberwachung genannt haben, möchte ich vielleicht noch einmal zum Nachdenken anregen, und zwar beim Spannungsfeld Polizei und Datenschutz. Das sind ja zwei verschiedene Dinge, die irgendwie ab und zu ein bisschen auseinander driften.

Wir haben hier zum Beispiel eine Polizei, die sich auf dem Gebiet der Datenverarbeitung manchmal unzufrieden äußert. Die Polizei sieht sich manchmal durch ein fein gesponnenes Netz komplizierter Datenschutznormen eingeengt, und ich als Innenpolitiker muss das dann auch des Öfteren feststellen, wenn dies geäußert wird. Was immer man machen möchte, und sei es auch noch so sinnvoll, in allen Himmelsrichtungen stößt natürlich gerade in diesem Bereich auch der Datenschutz an enge Grenzen. Wir haben hier aber auch ein Datenschutzkonzept, das unbeirrt an der Zweiteilung in Gefahrenabwehr und Strafverfolgung festhalten möchte und die vorbeugende Verbrechensbekämpfung nirgendwo so richtig unterbringen kann.

Obendrein soll das Programm des Volkszählungsurteils exakt umgesetzt werden. Jede personenbezogene Datenverarbeitung ist ein Rechtseingriff, der einer gesetzlichen Grundlage bedarf, die normenklar und präzise sein muss. Daran halten sich die Leute auch und auch die Richter, wenn Telefonüberwachungen angeordnet werden. In Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten sind auch immer wieder gute Kompromisslösungen ausgehandelt worden, mit denen die Polizei auch arbeiten kann, ich denke nur daran, als wir das neue Polizeigesetz verabschiedet haben. Ich glaube nicht, dass die Polizei durch überzogenen Datenschutz am Erfolg gehindert wird. Das kann ich hier feststellen, und das weiß ich auch.

Ich möchte an unsere Polizei gute Noten verteilen, denn im letzten Datenschutzbericht ist sie kaum in Erscheinung getreten. In den Behörden der Polizei sind Datenschutzbeauftragte seit Jahren tätig, sie besetzen dort keine Alibifunktion, sondern sie entwickeln dort eigene Aktivitäten. Kritisch bemerken möchte ich aber, dass im Verhältnis zu den gut handhabbaren Generalermächtigungen im Datenschutzbereich der Polizeigesetze der fünfziger und sechziger Jahre nun alles bis ins Detail geregelt ist. Für den Praktiker, den Polizisten vor Ort, ist natürlich

damit eine Erschwernis eingetreten, aber so ist es nun einmal, denn ein guter und vernünftiger Datenschutz ist richtig und sinnvoll, aber ein Datenschutz, der in alle Regelungsbereiche eingreift, kann sich auch negativ und lähmend auswirken. Ich denke nur einmal daran, als wir das Polizeigesetz und auch unser Datenschutzgesetz konzipiert haben, denn Sie wissen ganz genau, jeder Polizeibeamte kann all diese Regeln gar nicht im Kopf haben. Welcher Polizeibeamte läuft schon auf Streife mit einem Datenschutzgesetz unter dem Arm durch die Gegend? Es muss eine Verhältnismäßigkeit zwischen den Grundlagen der Sicherheitsbehörden und der Allgemeinheit einerseits und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen andererseits hergestellt werden. Ich habe die gesamte Thematik hier noch einmal angeführt, weil wir ja in unseren Gesetzeswerken alles einfacher, mit klarem Blick auf die wirklichen Notwendigkeiten machen wollen, und ich gebe hier nur einmal ein Stichwort, das schwirrt ja auch überall herum: Deregulierung! Dies berührt auch die verflossenen Jahre vieler politischer Irritationen, dass sich Bürger zunehmend mit Achselzucken von dem komplizierten Räderwerk des Rechtsstaates abwenden und sich Unverständnis für die Aktionen der Politik steigert. Gesetzliche Regelungen, insbesondere aber auch der Datenschutz, müssen über- und durchschaubar sein. Ist dies nicht der Fall, können datenschutzrechtliche Regelungen zu mehr Unverständnis und Unsicherheit, nicht aber zu der gewünschten Rechtssicherheit führen. Hieran müssen wir arbeiten, und ich bitte dabei um Ihre Unterstützung. – Danke!

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer den Bemerkungen des Datenschutzausschusses mit der Drucksachen-Nummer 15/1351 beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des Datenschutzausschusses bei.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 24. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Drucksachen-Nummer 15/1106, von der Stellungnahme des Senats, DrucksachenNummer 15/1224, und von dem Bericht des Datenschutzausschusses, Drucksachen-Nummer 15/1351, Kenntnis.

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Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV)

Mitteilung des Senats vom 17. September 2002 (Drucksache 15/1243)

Wir verbinden hiermit: