Gisela Schwarz
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Vorweg möchte ich mich bei meinem Kollegen Kleen bedanken, der auf die Bedeutung der Problematik hingewiesen hat, denn die Antwort des Senats hat mich auch in keiner Weise zufrieden gestellt.
Meine Fragen beziehen sich auf Detailprobleme, und zwar zur Antwort auf die Frage zwei. Könnten Sie, Herr Staatsrat, uns erklären, was deliktspezifische Lagebeurteilung bedeutet?
Diese Maßnahmenplanung, ich zitiere jetzt, ergibt sich dann aus dieser Lagebeurteilung. Habe ich das richtig verstanden?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Begriff Datenschutz ist für mich immer etwas irritierend. Es hört sich so anonym an und so sachlich, aber hier handelt es sich um etwas sehr Wichtiges, nämlich um den Schutz der Persönlichkeitsrechte, und diese Rechte leiten sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ab.
Was heißt das nun im Detail? Für den Bürger ist es die Möglichkeit zu entscheiden, wie er sich darstellen kann und soll Dritten oder der Öffentlichkeit gegenüber oder dem Staat gegenüber. Es ist auch der Schutz vor staatlichen Eingriffen in die Privatoder Intimsphäre, es ist das Recht am eigenen Bild, und es ist das Recht am eigenen Wort.
Wir haben bei der Informations- und Kommunikationstechnik eine rasend schnelle Entwicklung, und Persönlichkeitsrechte und Schutz dafür heißt auch Schutz vor der unbegrenzten Erhebung, vor der Speicherung, Verwendung und Weitergabe der persönlichen Daten. Das Datenschutzgesetz ist das Gesetz, das diese Rechte schützt. Die Kontrollinstanz
dafür ist der schon häufig genannte Landesbeauftragte für den Datenschutz, die Behörde mit ihrem Leiter. Ich bin überzeugt, ohne diese gut funktionierende Kontrollverwaltung wären die Persönlichkeitsrechte der einzelnen Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleistet, und ich bin sehr erfreut und immer wieder dankbar, dass wir hier eine Behörde haben, die diese wichtige Kontroll- und Schutzfunktion mit großer Umsicht und Kompetenz wahrnimmt.
Meine Damen und Herren, solange ich mich mit dem Begriff des Datenschutzes beschäftige, höre ich immer wieder den für mich berüchtigten Satz, was soll das überhaupt, ich habe nichts zu verbergen, oder als zweiten Satz, Datenschutz ist ja ganz nett, aber für mich gibt es Wichtigeres. Für mich ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte etwas ganz Wichtiges. Er sichert den in unserer Verfassung verankerten Grundsatz der Persönlichkeitsrechte, und für mich ist er auch ein elementarer Bestandteil unserer demokratischen Rechtsordnung.
Ich bin überzeugt, dass die Wichtigkeit von Datenschutzgesetzen erst erkannt würde, wenn diese Gesetze nicht vorhanden wären oder gar nicht beachtet würden. Es gibt einige Beispiele, die ich selbst erlebt habe oder die mir erzählt worden sind, die zeigen, wie wichtig dieser Schutz der Persönlichkeitsrechte oder, anders genannt, das informationelle Selbstbestimmungsrecht, der Datenschutz für den Einzelnen sein kann.
Ich habe vor kurzem ein richtig erschreckendes Beispiel erlebt oder gehört, da hat sich ein Mann bei einem Unternehmen vorgestellt. Beim Vorstellungsgespräch ist er gefragt worden, ob er Mitglied einer Gewerkschaft sei. Ich bin mir sehr sicher, dass dieser Mann auch vielleicht gedacht hat, er hätte nichts zu verbergen. Nur, die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit und die Antwort darauf sollten über die Einstellung entscheiden. An diesem Beispiel habe ich wirklich noch einmal erkennen können, wie wichtig die Persönlichkeitsrechte sind, die durch die Datenschutzgesetzgebung gesichert sind, und in diesem Fall sichert der Datenschutz sogar noch ein weiteres im Grundgesetz verankertes Recht, nämlich das Recht auf Koalitionsfreiheit.
Auf den Bericht möchte ich nicht weiter eingehen, das hat Herr Knäpper detailliert und kompetent getan, aber ich möchte noch einen Schlusssatz bringen, und das ist mehr ein Wunsch oder ein Traum von mir. Ich möchte irgendwann erleben, dass eine Debatte über Datenschutz bedeutet, Eulen nach Athen zu tragen. Das ist noch nicht der Fall und wird auch so schnell nicht eintreten. Umso mehr bin ich froh darüber, dass wir eine hervorragende Zusammenarbeit des Datenschutzausschusses mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz haben. Da
mit erreichen wir nämlich mit Sicherheit, dass die Ziele des Datenschutzes gewährleistet und auch weiter vervollkommnet werden.
Ich kann mich dem Dank, den Herr Knäpper ausgesprochen hat, anschließen. Wir hatten in den Datenschutzausschusssitzungen durchaus kontroverse Diskussionen. Wir haben uns immer in einer angemessenen und guten Form geeinigt, und die Zusammenarbeit mit allen, mit allen Verwaltungen war erfreulich. Ich hoffe, dass wir diese Erfolge auch weiterhin haben werden. – Ich danke Ihnen!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wann beabsichtigt der Senat, ein Datenschutzkonzept für die Videoüberwachung des Bahnhofsvorplatzes vorzulegen?
Zweitens: Hält der Senat die Anzahl, die Gestaltung, die Größe sowie die Anbringungsorte und -höhe der Schilder, mit denen die Bürger auf die Videoüberwachung erkennbar hingewiesen werden sollen, für ausreichend?
Drittens: In welcher Weise wird der Senat gewährleisten, dass bei der Aufzeichnung von unbeteiligten Personen durch „Verschleierung“ des Gesichts deren Rechte nicht beeinträchtigt werden und nur die Tatverdächtigen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von der Polizei erkennbar gemacht werden?
Herr Senator, nun ist es ja so, dass hier nicht nur das Polizeigesetz greift, sondern auch die Bestimmungen des Bremischen Datenschutzgesetzes greifen. Meine Zusatzfrage ist also: Wie sind denn die Anforderungen der Paragraphen 7 und 8 des Bremischen Datenschutzgesetzes durch die von Ihnen zitierten Anordnungen oder die Anweisungen erfüllt?
Mir geht es eigentlich darum, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen hier so erfüllt sind, dass wir alle zufrieden sein können, aber es ist so, dass der Landesbeauftragte und auch die Mitglieder der SPD-Fraktion des Datenschutzausschusses noch nicht zufrieden sind. Mein Wunsch oder meine Frage an Sie ist: Können Sie sich vorstellen, dass wir diese Problematik in einer ordentlichen Sitzung des Datenschutzausschusses in Zusammenarbeit mit Ressortvertretern aus Ihrem Bereich und Mitarbeitern des Landesbeauftragten für Datenschutz noch einmal diskutieren und nach Lösungen suchen?
Zu dem Bereich der Schilder: Nachdem ich das aus der Presse erfahren habe, habe ich mir das einmal angeschaut und versucht, die Schilder zu finden. Das ist mir sehr schwer gefallen, denn die Schilder sind nicht sehr erkennbar. Könnten Sie sich vorstellen, dass Sie da eventu
ell Anregungen aus anderen Städten übernehmen können? Zum Beispiel sind in Leipzig auf dem Bahnhofsvorplatz Schilder angebracht, die nicht nur zentral hängen, sondern auch größer und dadurch sichtbarer sind. Welche Möglichkeiten sehen Sie, Leipzig zumindest in diesem Bereich als Vorbild zu nehmen und neue Schilder anfertigen und anbringen zu lassen?
Wir fragen den Senat:
Wie viele bisherige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aus welchen Abteilungen der Oberfinanzdirektion Bremen in welche Finanzämter versetzt worden?
Welche Aufgaben hatten die versetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorher, und welche Aufgaben werden jetzt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahrgenommen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke meinem Vorredner für die technische Gestaltung dieses technischen Wunderwerks! Diese Debatte könnte die Überschrift tragen „Ende gut, alles gut“, und darum gehe ich davon aus, meine Damen und Herren, dass diese Diskussion erfreulich sein wird.
Der vorliegende Entwurfstext ist meines Erachtens bereits ausgewogen und deckt zwar nicht alles, aber vieles ab, was politisch und rechtlich notwendig ist. Von Seiten der SPD-Fraktion haben wir uns sehr frühzeitig der Problematik der Novellierung des Bremischen Datenschutzgesetzes gewidmet. Die Ergebnisse der Gespräche sind in Abstimmungsgespräche mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, mit dem Senatskommissar für Datenschutz und natürlich auch in die Datenschutzausschusssitzungen eingeflossen. Die Gespräche waren vom Ton erfreulich, getragen von Respekt und auch sehr produktiv. Ich denke, diese Ergebnisse haben ihren Niederschlag in dem Entwurfstext und in den Änderungsanträgen gefunden. Die Art dieser produktiven Arbeit würde ich mir manchmal auch von Staatsräten wünschen.
Zunehmend werden Funktionen in der öffentlichen Verwaltung durch den Einsatz der Informationstechnik unterstützt. Große Mengen von Informationen werden digital gespeichert, elektronisch verarbeitet und in öffentliche Netze übermittelt. Das Bremische Datenschutzgesetz regelt die Bestimmungen des Datenschutzes in der öffentlichen Verwaltung, und stellen Sie sich bitte einmal vor, wir hätten kein Datenschutzgesetz, dann gäbe es nämlich keinen Schutz personenbezogener Daten, es gäbe keinen ausreichenden Schutz der Persönlichkeitsrechte! Die Persönlichkeitsrechte sind etwas elementar Wichtiges, sie sind Bestandteil unseres Grundgesetzes. Das heißt auch, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden können und sollen, welche Daten der Staat von ihnen verlangen darf und wie diese Daten zu verwenden sind.
Natürlich gibt es immer ein Abwägungsinteresse zwischen dem Gemeinwohl und den Individualinteressen.
Lassen Sie mich als Beispiel, vielleicht aus meiner Sicht verständlich, die Steuererklärung nennen! Wir alle sind verpflichtet, persönliche Daten dem Finanzamt, dem Staat gegenüber zu offenbaren, auch wenn Sie vielleicht gar nicht so sehr erfreut sind, das zu tun.
Der gesamte Gesetzentwurf mit den Änderungsanträgen von uns, über den wir heute sprechen, regelt den Schutz der Persönlichkeitsrechte durch sehr klare Anweisungen, und diese Anweisungen sind eindeutiger, als sie in dem jetzt noch gültigen Text vorhanden sind. So möchte ich als Beispiel die Videoüberwachung nennen. Im vorgelegten Text ist eine Regelung der Möglichkeit, aber auch der Einschränkung der Videoüberwachung gegeben. Das begrüße ich sehr, denn in dem alten Entwurf fehlten hier eindeutige Abgrenzungs- und Regelungsanweisungen.
Es ist auch eindeutig und klar, dass sich nicht die Gesetze den technischen Gegebenheiten anpassen müssen, aber es ist auch selbstverständlich, dass durch die Entwicklung und Weiterführung neuer Technologien auch Begriffsbestimmungen in gesetzlichen Vorschriften angepasst werden müssen. Das ist hier der Fall und auch sehr vorausschauend gestaltet, und ich halte es deswegen für sehr gelungen.
Als weiteres Beispiel für die Qualität des Entwurfstextes möchte ich nennen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz vor der Beschaffung neuer Software eingeschaltet werden muss. Ich habe häufig die Erfahrung gemacht, dass technische Gegebenheiten auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten gestaltet werden können, auch ohne Schwierigkeiten, wenn vor der Beschaffung der Landesbeauftragte eingeschaltet wird, um anstehende Probleme besprechen und lösen zu können.
Last, but not least möchte ich einen weiteren Teilaspekt erwähnen, weil ich den ebenfalls für besonders wichtig halte. Das ist die Neubesetzung der Stelle des Landesbeauftragten für Datenschutz. Herr Knäpper hat ja bereits darauf hingewiesen. Bei der Wiederbesetzung der Stelle haben wir in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht, und so ist Bestandteil unserer Änderungsforderungen, dass der Senat spätestens sechs Monate nach Ausscheiden des Landesbeauftragten für Datenschutz einen Nachfolger vorschlagen soll.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die parlamentarische Beteiligung bei der Vorauswahl. Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat dem Senat und der Verwaltung allgemein gegenüber eine wichtige Kontrollfunktion, deswegen ist es besonders und erkennbar wichtig, dass diese Stelle nicht lange unbesetzt sein darf.
Meine Damen und Herren, ich könnte noch weitere Einzelheiten anführen, aber ich denke, mein Vorredner hat das ausreichend gemacht. Aber ich glaube auch, dass wir genügend Beispiele angeführt haben, um Sie überzeugen zu können, dass Sie mit gutem Gewissen dem Gesetzentwurf und unseren Änderungsvorschlägen zustimmen können. – Danke!
Herr Senator, die Antwort war umfassend, und trotzdem habe ich noch eine Frage, und zwar die gleiche Frage, die meine Kollegin Frau Wulff gestellt hat: Was wollen Sie denn nun ganz speziell unternehmen, um in Ihrem Ressort in den höheren Besoldungsgruppen angemessene Beförderungsmöglichkeiten für Frauen zu schaffen? Das ist ja auch mit der Übertragung entsprechender Funktionen verbunden.
Herr Bürgermeister, bevor befördert werden kann, müssen ja entsprechende Funktionen vorliegen. Gibt es in Ihrem Ressort Ansätze, dass Frauen motiviert werden, sich um höherwertige Dienstposten zu bewerben, damit sie dann später einmal befördert werden können? Das frage ich gerade für den Bereich, den wir eben angesprochen haben, der höheren Dienstposten!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich ist Sprache immer sehr aussagekräftig, und darum war ich richtig froh, lieber Kollege Knäpper, dass Sie doch irgendwann einmal das Gesetz mit dem richtigen Namen bezeichnet haben. Es geht hier um das Informationsfreiheitsgesetz, und das bezeichnet für mich ganz viel, und ich denke, für viele in diesem Haus auch.
Liebe Kollegin Stahmann, ich freue mich, dass Sie bei Ihrer Anrede „Seidenpinscher“ nur die männliche Form genommen haben. Ich war nämlich ganz entsetzt. Da hat mich eine Kollegin getröstet, sie meint nur die männlichen Kollegen hier, und das war schon ganz angenehm.
Als ich meinen Beitrag hier überlegt hatte, wollte ich zunächst das auf einen Satz beschränken: Es gibt keine datenschutzrechtlichen Bedenken gegen das Informationsfreiheitsgesetz. Dann habe ich aber doch Bedenken bekommen, nämlich Bedenken, dass eventuell durch diesen einen Satz Missverständnisse auf
treten könnten, und darum rede ich doch noch ein bisschen mehr, als ich zunächst geplant hatte.
Bei einem Informationsfreiheitsgesetz bleiben natürlich Datenschutz und Datensicherheit bestehen. Diese datenschutzrechtlichen Bereiche müssen in dem Gesetz verankert sein, klar und deutlich, und alle Bereiche des Datenschutzes müssen gewährleistet bleiben. Es wäre natürlich ganz amüsant, wenn ich mir so vorstelle, wir könnten jetzt zum Finanzamt gehen und die Steuerakten unserer Nachbarn betrachten. Dann wüssten wir endlich, wie diese Nachbarn ihren tollen Konsum finanzieren, aber das wird auch weiterhin nicht möglich sein, auch wenn ein Informationsfreiheitsgesetz vorhanden wäre.
Beim Informationszugang kann natürlich Datenschutz gewährleistet sein. Bei der Anhörung, die mein Kollege Frank Schildt auch eben genannt hat, hatten wir sehr kompetente Fachleute, und unabhängig von deren Funktion hatten alle eine einhellige Meinung: Informationsfreiheit und Datenschutz sind keine Gegensätze, sondern Ergänzungen.
Sie bedingen sich gegenseitig. Es sind zwei Seiten derselben Medaille. Wenn ich Ihnen ein Bild anbieten darf, es sind zwei Waagschalen einer Balancewaage.
Es ist kein Zufall, dass in Schleswig-Holstein am selben Tag das Landesdatenschutzgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet worden sind. In Berlin, das hat Herr Knäpper bereits ausgeführt, ist der Landesbeauftragte für Datenschutz gleichzeitig der Beauftragte für das Informationsfreiheitsgesetz. Beide Rechte haben ihre Wurzeln in der informationellen Selbstbestimmung. Ich kann meine Daten sichern, wenn ich angemessen informiert bin. Gleichzeitig muss ich aber auch wissen, dass meine schutzbedürftigen Daten gesichert sind.
Ich denke, das ist auch schon gesagt worden, Datenschutz und ein vernünftiger Dateninformationszugang, gesichert durch ein Freiheitsgesetz, sind wichtige Funktionen zum Funktionieren einer freiheitlichen Demokratie. Weil das so ist, und weil wir eigentlich bei allen Redebeiträgen überhaupt nichts gehört haben, auch von Herrn Knäpper nicht, was gegen ein Informationsfreiheitsgesetz spricht, bin ich wirklich sehr enttäuscht und auch richtig irritiert, dass ein solches Gesetz von unserem Koalitionspartner nicht unterstützt worden ist.
Wir haben es auch im Datenschutzausschuss ausführlich behandelt. Wir haben es inhaltlich diskutiert, wir haben pro und kontra diskutiert, und ich habe nie Argumente in diesen Diskussionen erfahren, die angemessen und im Umgang freundlich wa
ren, die wirklich gegen dieses Gesetz sprechen. Ich kann mich dem Bedauern meines Kollegen Schildt anschließen.
Frau Stahmann hat einmal bei einer Debatte über Datenschutz gesagt, Datenschutz sei sexy. Ich bin nicht der Meinung, dass das Informationsfreiheitsgesetz sexy ist, aber es ist wichtig, und es würde das demokratische Denken unterstützen. So kann ich nur hoffen, dass ein Sinneswandel bei der CDU eintritt, und genauso wie viele andere blicke ich hoffnungsfroh in das neue Jahr, dass ein solches Gesetz dann verabschiedet werden kann. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am Ende eines langen und sehr heißen Tages bringt es sicherlich große Freude, über das Bankgeheimnis zu reden, und sicherlich auch große Freude, hier zuzuhören, aber ich hoffe, es bringt uns zumindest einen Wissensgewinn.
Ich möchte mit einem Beispiel anfangen! Ein Betriebsprüfer prüft ein Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich, zum Beispiel eine große Rechtsanwaltskanzlei. Eine natürliche Person hat diesem Unternehmen ein Darlehen gegeben, das Unternehmen zahlt Zinsen. Jetzt kann der Prüfer eine Kontrollmitteilung schreiben, die dazu führt, dass geprüft wird, ob diese Zinsen bei der Steuererklärung angegeben worden sind.
Das zweite Beispiel: Derselbe Betriebsprüfer prüft ebenfalls ein Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich. Hier liegt der gleiche Sachverhalt vor, nur, in diesem Fall darf er keine Kontrollmitteilung schreiben, das heißt, das Finanzamt kann nicht überprüfen, ob der Empfänger von Zinsen diese Zinsen in seiner Steuererklärung angegeben hat. Logisch? Für mich nicht! Die Erklärung dafür ist, bei dem zweiten Unternehmen handelt es sich um eine Bank. Diese Ungleichbehandlung ergibt sich aus dem so genannten Bankgeheimnis, das in Paragraph 30 a AO, dem Steuergrundgesetz, verankert ist.
Das Bankgeheimnis verhindert die steuerliche Erfassung von Zinseinnahmen und Spekulationsgewinnen. Das ist eine Aussage von mir, von der SPDFraktion und eine Aussage des Senats, denn in der Mitteilung aufgrund unserer Großen Anfrage ist das fast expressis verbis aufgeführt. Mir ist ganz wichtig zu betonen, dass es mir bei dieser Problematik nicht darum geht, die Zinsen eines kleinen Sparbuches mit aller Kraft zu erfassen, das der Arbeitnehmer mit geringen Einkünften angelegt hat, um irgendwelche Konsumgüter zu finanzieren. Mir geht es um etwas ganz anderes. Mir geht es hier um Milliardenbeträge und um Milliarden von Steuerausfällen, um Milliarden, nicht um Millionen! Darum ist es zwingend erforderlich, denke ich, dass wir mit aller Kraft versuchen zu erreichen, das Bankgeheimnis abzuschaffen.
Warum ist das bisher nicht möglich gewesen? Es gibt mächtige Interessengruppen, die das bislang ver
hindert haben mit der Begründung, wenn das Bankgeheimnis abgeschafft wird, ist das Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Bankkunden gestört. Ich frage mich jetzt: Welches Vertrauensverhältnis wird hier diskutiert? Hier geht es nicht um den ehrlichen Kapitalanleger, nicht um den ehrlichen Steuerzahler, hier geht es um den kriminellen, um den Steuerhinterzieher. Ich frage, und das meine ich sehr ernsthaft: Ist das Vertrauen des Steuerhinterziehers in die Verschwiegenheit der Bank ein schutzwürdiges Gut?
Sowohl bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen als auch bei den steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen gibt es zurzeit keine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, sondern eine Besteuerung nach Ehrlichkeit und Freiwilligkeit, und das, so glaube ich, ist mit Sicherheit verfassungswidrig. Vor einiger Zeit hat Finanzsenator Perschau ein Interview gegeben. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich. In diesem Interview hat Herr Perschau gesagt: „Wir müssen die Schlupflöcher im Rahmen der Steuerpflicht weiter schließen.“ Dieser Meinung bin ich auch. Umso mehr bin ich überrascht, Herr Senator, dass Sie sich unserer Auffassung über die Abschaffung des Bankgeheimnisses nicht anschließen.
Als ich die Antwort auf die Große Anfrage durchgelesen habe, war ich ziemlich irritiert über eine Antwort, und zwar über die Antwort auf unsere Frage vier. Hier haben wir sehr konkret nach der Meinung des Senats zu der Auflösung des Bankgeheimnisses gefragt, und da kommt wirklich nur ein ganz lapidarer Satz als Antwort, und zwar, dass durch das Bankgeheimnis die Ermittlung der Einkünfte zwar erschwert wird, aber es wird nichts unternommen, weil Angst vor einer Kapitalflucht eintritt.
Ich habe mit Sicherheit erwartet, dass der Senat zu diesem Problembereich in umfangreicherem Maß eine Stellungnahme abgibt. Wieso tritt Kapitalflucht ein, wenn das Bankgeheimnis abgeschafft wird? Wenn eine Kapitalflucht eintritt, welche Auswirkungen hat das denn? Die letzte Frage, und das ist sehr wesentlich: Tritt wirklich eine Kapitalflucht ein? In den USA gibt es das Bankgeheimnis nicht. Da wird ein komplettes System von Kontrollmitteilungen durchgeführt, und – das ist beweisbar – hier liegt Kapitalflucht nicht vor.
Noch eine Information, und ich habe das Gefühl, der Senat war darüber nicht informiert! Sehr häufig ist Folgendes passiert: Kapital ist zunächst in das Ausland verlagert worden, das ist richtig, aber durch Scheindarlehensverträge ist dieses volkswirtschaftlich wichtige Kapital zurückgeflossen. Das heißt, eine scheinbare Kapitalflucht ist zwar eingetreten, aber tatsächlich nicht. Ich hätte mir gewünscht, dass die Antwort auf diese Frage unter Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Gegebenheiten korrekter und ausführlicher gegeben worden wäre.
Wir haben in den letzten Jahren in ganz großem Umfang Steuerhinterziehung festgestellt. Da ist mit Hilfe leider vieler Banken sehr viel Kapital nach Luxemburg transferiert worden. Die daraus angefallenen Zinsen sind nicht erklärt worden, und genau dieses Kapital war es, das durch Scheindarlehensverträge in großem Umfang nach Deutschland zurückgebracht worden ist. Meine Damen und Herren, es gibt sehr viele Institutionen und Personen, die sich für die Abschaffung des Bankgeheimnisses eingesetzt haben. Das ist einmal meine Gewerkschaft, die Deutsche Steuergewerkschaft, die das schon sehr lange fordert, aber auch Paul Kirchhoff, der ehemalige Verfassungsrichter, der Bundesbankpräsident Ernst Welteke und, last not least, Klaus Tipke, der in Fachkreisen lange als Steuerpapst bezeichnet worden ist. Man kann keinem der von mir genannten Herren eine zu enge Partei- oder Verbandsnähe vorwerfen. Diese beurteilen Steuerrecht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, und alle sind sie eben der Meinung, auch unter Berücksichtigung des Verfassungsrechts muss das Bankgeheimnis abgeschafft werden. Klaus Tipke hat einmal in einem Vortrag einen wunderbaren Satz gebracht: „Eine Steuer ohne Kontrolle ist ein Spende.“ Meine Damen und Herren, der Staat kann von Spenden allein nicht existieren
bei den vielfältigen Aufgaben, die unser Staat hat. Es kommen ja immer wieder neue Aufgaben dazu, wir denken jetzt alle an die entsetzlichen Katastrophen durch das Hochwasser, an die Existenzvernichtung, an die Not von Menschen, und natürlich muss der Staat da auch eingreifen. Ich bin sehr froh über den Beschluss unserer Bundesregierung, Sofortmaßnahmen umzusetzen, und ich denke, daraus ergibt sich ebenfalls die Notwendigkeit, Haushaltseinnahmen zu sichern und zu verbessern.
In unserem Gesellschaftssystem gehört es zu den Grundpflichten der Bürgerinnen und Bürger, Steuern zu zahlen. Der Steuerzahler mit dem gläsernen Portemonnaie, das ist der Lohnsteuerzahler. Ich finde das nicht überraschend, sondern sehr typisch, dass das höchste Teilaufkommen im gesamten Steueraufkommen die Lohnsteuer ist. Der Staat mit sämtlichen Erscheinungsformen, Bund, Länder, Kommunen, leidet unter ganz starken Finanzschwierigkeiten, und die Funktionsfähigkeit, die Handlungsfähigkeit des Staates hängt von den realen Haushaltseinnahmen ab. 90 Prozent dieser Haushaltseinnahmen sind nun einmal Steuereinnahmen. Ich lehne es ab, dass die Lohnsteuerzahler und -zahlerinnen hier den größten Anteil aufbringen müssen.
Zurzeit läuft ein Verfahren im Bundesverfassungsgericht, in dem es letztlich um die Möglichkeit zur Ermittlung der Einkünfte geht. Ich bin froh, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt wieder eine steuerpolitische Entscheidung treffen muss. Das Bundesverfassungsgericht ist unabhängig von der Politik, es ist nicht unabhängig von gesellschaftlichen Einflüssen, aber unabhängig von Lobbyismus, und so hoffe ich sehr, dass hier endlich eine Klärung erfolgt, vielleicht auch eine Klärung in Bezug auf das Bankgeheimnis. Die Abschaffung des Bankgeheimnisses würde dazu führen, dass Steuereinnahmen und Haushaltseinnahmen erhöht werden. Es geht ungefähr um zwölf Milliarden DM, und, was mir auch wichtig ist, es würde auch zu mehr Steuergerechtigkeit führen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gesetze beinhalten häufig Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger, aber nicht immer, und das zeigt auch das Krankenhausdatenschutzgesetz. Gerade Informationen über Krankheiten, über Behandlungen, über die Verläufe von Krankheiten stellen besonders sensible Daten dar und sind somit besonders schutzbedürftig.
Ich habe auch feststellen können, dass diejenigen, die von Datenschutz nicht so sehr viel halten, in diesem Bereich die Problematik von Datenschutz durchaus erkennen.
In der Betreuung und Behandlung von Patientinnen und Patienten hat sich ein Wertewandel ergeben, der dazu geführt hat, dass nicht mehr das einzelne Organ, nicht mehr der einzelne Körperteil behandelt wird, sondern der ganzheitliche Mensch ist in den Mittelpunkt der Behandlung und der Betreuung durch Ärzte und Pflegepersonal gekommen, was
sicherlich auch zu einer besseren gesundheitlichen Behandlung geführt hat.
Das hat verschiedene Konsequenzen, unter anderem natürlich auch die, dass zwischen den Abteilungen der Krankenhäuser und zwischen den behandelnden Ärzten ein weitaus größerer Informationsfluss stattfinden muss als bisher. Das alte Krankenhausdatenschutzgesetz hat diese Notwendigkeit des geänderten Informationsflusses nicht beinhaltet, darum liegt Ihnen jetzt unser Antrag vor.
Das Gesetz muss nicht wegen der geänderten Technik angepasst werden, nicht das Gesetz hat sich der Technik anzupassen, sondern die Technik dem Gesetz. Dass das möglich ist, zeigen auch die Ergebnisse der Besprechungen zwischen dem Landesbeauftragten für Datenschutz und den Krankenhausverwaltungen. Das hat zu einem guten Einvernehmen geführt, und das zeigt auch für mich, dass Datenschutz nicht die berüchtigte Bremse ist, sondern ein Faktor zur Weiterentwicklung von Technik und in diesem Fall zur Weiterentwicklung von Behandlung von Patienten. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stahmann, ich fand dieses Wort Last, nicht Lust, sehr erfreulich und auch ein bisschen passend. Ich schließe mich der Kritik an, die von Herrn Knäpper und auch von Frau Stahmann gekommen ist. Ich war über die Art und Weise, wie Beanstandungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz von der Verwaltung aufgegriffen und geändert worden sind, nicht erfreut, vor allen Dingen in den Bereichen, die ja vom Datenschutzausschuss aufgegriffen worden waren. Ich kann nur hoffen, dass das in Zukunft wirklich besser wird. Es ist eine Missachtung eines sehr wichtigen Bereichs unserer Gesellschaft. Ich denke auch, es ist eine Aufforderung an den Senat, die Verwaltung aufzufordern, sich diesem Problem mit mehr Engagement zu widmen.
Als ich diesen Debattenbeitrag vorbereitet habe, wollte ich gern Grundsätzliches über den Bereich Datenschutz sagen. Ich finde, dass der Datenschutz ein sehr gewichtiges und ernst zu nehmendes Thema ist, trotzdem fiel mir etwas sehr Fröhliches ein, und zwar ein Spiel aus meiner Kindheit: Teekesselchen! Das ist ein Spiel, bei dem ein Wort zu finden ist, das mehrere Bedeutungen umfasst. So ist es auch bei dem Begriff Datenschutz.
Datenschutz ist einmal Verbraucherschutz, im kommerziellen Bereich ist Datenschutz mit Datensicherheit gleichzusetzen, und, meine Damen und Herren, Daten sind für Unternehmen finanzielle Schätze. Überlegen Sie sich bitte einmal, wenn Unternehmen diese Informationen über Kundendaten oder das Know-how allgemein verlieren, dann können diese Unternehmen Schäden in Millionenhöhe erleiden! Daraus können Sie ableiten, wie wichtig der Bereich der Datensicherheit im kommerziellen Bereich ist.
Das Wesentliche des Begriffs Datenschutz ist für mich aber nicht die Gleichsetzung, sondern Datenschutz ist ein Bestandteil des Begriffs der Bürgerrechte und der Persönlichkeitsrechte. Hier ist es ein Rechtsgut, das durch unsere Verfassung geschützt wird. Für mich ist dieser Inhalt des Datenschutzes, auch wenn es nicht ein Bestandteil des Grundgesetzes wäre, sehr wichtig. Darum habe ich immer große Schwierigkeiten, wenn ich Menschen höre, die diesen wunderbaren Satz benutzen, ich weiß gar nicht, was Datenschutz soll, ich habe nichts zu ver
bergen. Dieser Satz ist für mich der totale Humbug. Ich würde gern einmal erleben, was passieren würde, wenn ich einen solchen Menschen, der solche Ausführungen macht, auffordern würde, den eigenen Steuerbescheid als Flugblatt zu verwenden oder an das schwarze Brett zu hängen. Ich glaube, dann ist dieser Satz, ich habe nichts zu verbergen, überhaupt nicht mehr vorhanden.
Ich bin der sicheren Meinung, dass jeder Mensch Bereiche in seinem Leben hat, die für ihn so wichtig und intim sind, dass das Bekanntwerden dieser Fakten für ihn eine Verletzung seiner Würde darstellen würde. Es hat schon seinen Grund, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein Bestandteil des Grundgesetzes ist. Die schrecklichen Terrorakte in den Vereinigten Staaten haben in einem Großteil unserer Welt den Wunsch ausgelöst, den Terrorismus mit allen Mitteln zu bekämpfen. Die beherrschenden Gefühle als Reaktion dieser entsetzlichen Terrorakte waren Panik und Angst, was ich sehr gut verstehe. Sie wissen aber auch, dass sowohl Panik als auch Angst weder gute Lehrmeister noch gute Ratgeber sind. Das Bedürfnis nach Sicherheit und das Bedürfnis nach Freiheit müssen sorgsam abgewogen werden. Gibt es eine Freiheit ohne Sicherheit? Sicherheit ohne Freiheit wäre totalitär, und zu dem Begriff der Freiheit gehört auch das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Grundsätzlich gäbe es keinen Gegensatz zwischen den Begriffen Freiheit und Sicherheit, aber durch die Terroraktionen entsteht hier ein bedeutender Konflikt. Alle, die sich damit beschäftigt haben, wissen, es gibt hier keine perfekte Lösung. Es muss immer sehr sorgsam abgewogen werden, was zu tun ist, um hier einen Balanceakt zu erreichen, denn sonst laufen wir Gefahr, aus dem Rechtsstaat, in dem wir leben, einen Überwachungsstaat entstehen zu lassen. Wir sind uns alle darüber einig, dass wir den Terrorismus bekämpfen müssen. Wenn wir aber bei dem Versuch, den Terrorismus erfolgreich zu bekämpfen, zu Mitteln greifen, die die Grundwerte unserer Rechtskultur zerstören, dann tritt genau das ein, was wir bekämpfen wollen, nämlich der Terrorismus. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten Johannes Rau: „Die Terroristen gewinnen erst dann, wenn sie uns dazu bringen, unsere Werte im Kampf gegen sie aufzugeben.“ Es wäre auch vielleicht interessant, wenn wir einmal über den Tellerrand unseres eigenen Staates blicken und auf andere Länder schauen würden. So ist es für mich schon erstaunlich, dass wir in unserem Staat über biometrische Angaben im Pass diskutieren, während zum Beispiel in den Vereinigten Staaten noch nicht einmal eine Passpflicht besteht.
Lassen Sie mich zum Schluss meines Beitrages mit Erlaubnis des Präsidenten Ernst Benda zitieren: „Menschenwürde und freiheitliche Gesellschaft müssen immer von neuem verteidigt werden. Die Art und Weise, in der sie bedroht werden, wechselt.“ Ich schließe mich gern der Meinung von Ernst Benda an und betrachte es durchaus auch als Aufgabe des Datenschutzausschusses, diese Meinung als Appell in die Öffentlichkeit zu bringen. – Danke!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele der zum „Konzern“ Bremen gehörenden Gesellschaften sind Mitglieder des Vereins Total E-Quality, eines Vereins, der sich die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt hat?
Zweitens: Welche Bedeutung misst der Senat dem Verein Total E-Quality bei?
Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, oben genannte Unternehmen, die noch nicht Mitglieder sind, von der Wichtigkeit der Mitgliedschaft zu überzeugen?
Herr Senator, als ich die Antwort eben vernommen habe, habe ich so das Gefühl gehabt, wenn ich einem Menschen erklären will, was Unverbindlichkeit bedeutet, dann würde ich das als Beispiel anführen. Aber ich hoffe, dass ich jetzt noch nähere Ausführungen bekomme, um Klarheit zu erhalten. Was heißt für Sie denn „in geeigneter Weise auf die positive Zielsetzung des Vereins hinweisen“?
Anlass für diese Frage war der Text der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft. Hier habe ich, das muss ich auch gestehen, zum ersten Mal von der Existenz dieses Vereins erfahren. In diesem Vereinbarungstext, und ich zitiere mit der Erlaubnis des Präsidenten, heißt es unter anderem: „Die Spitzenverbände der Wirtschaft empfehlen den Unternehmen die Unterstützung des Vereins.“ Meine Frage jetzt: Welche Möglichkeit sehen Sie, mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft und Industrie hier in Bremen Kontakt aufzunehmen, um die Ziele des Vereins und die Mitgliedschaft von Unternehmen in diesem Verein zu fördern?
Ihren Hinweis auf die Möglichkeit der Zusammenarbeit und einer Informationsveranstaltung finde ich sehr spannend und sehr anregend. Ich möchte Sie fragen, ob Sie schon Vorstellungen haben, wie Sie diese Informationsveranstaltung gestalten wollen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was ich sagen werde, bezieht sich nicht auf das Thema Betriebsprüfungen, das hat mein Kollege Jägers aus Sicht der SPD-Fraktion schon ausreichend vorgestellt. Ich möchte noch einmal auf Frau Speckert und auf den Kollegen der Grünen eingehen. Diese Anfrage hat eine andere Zielrichtung als die, die vor zwei Jahren vorgelegt worden ist. Es geht hier um Betriebsprüfungen, und wenn das Wort Steuergerechtigkeit auch in der Anfrage nicht enthalten ist, war es doch das Thema dieser Großen Anfrage. Das hat mein Kollege Jägers ja auch sehr betont.
Noch eine Ergänzung zu dem, was Herr Jägers gesagt hat zu der Selbstveranlagung in den Vereinigten Staaten von Amerika! Da gibt es ein ganz anderes System. Dort werden Steuererklärungen abgegeben und grundsätzlich abgeschrieben. Nur wenn die Daten von einigen Steuererklärungen in ein Raster fallen, werden diese Steuererklärungen detailliert geprüft, so wie bei uns Firmen oder Privatleute, die durch die Steuerfahndung geprüft werden. Wenn sich dann herausstellt, dass unrichtige Angaben in der Erklärung enthalten sind, werden sie aufgegriffen und mit Sanktionen strafrechtlicher Art belegt. Das ist der große Unterschied zu dem Bereich, der bei uns in Deutschland existiert, und ich denke, man sollte einmal über die Möglichkeit der Selbstveranlagung ähnlich der in Amerika nachdenken. Das geht nur auf Bundesebene und nur länderübergreifend.
Mein Beitrag bezieht sich vor allen Dingen auf die Teilfrage acht und auf die Antwort hierzu. Wenn ich das Wort „beschränken“ benutze, so ist es eigentlich nicht das, was in diesem Teilaspekt der Großen Anfrage und der Antwort von der Wertigkeit enthalten ist. Bei allen Debatten um Haushalte, nicht nur hier in Bremen, sondern in anderen Bundesländern und im Bund, habe ich immer wieder feststellen müssen, und das irritiert mich und erfüllt mich auch mit Missbehagen, dass ein sehr wichtiger Teil der Haushaltsproblematik, nämlich der Einnahmebereich, nicht ausreichend oder gar nicht gewürdigt wird. 90 Prozent der Einnahmen, die nicht durch Kredite finanziert werden, werden durch Steuereinnahmen finanziert. Daraus, denke ich, kann man klar die Bedeutung der Steuerpolitik ableiten, und Steuerpolitik heißt für mich nicht nur die Gesetzgebung, sondern das sind die Gesetzgebung und der Vollzug.
Meine Damen und Herren, Sie wissen sicherlich, es ist schon beinahe eine Binsenweisheit, dass dem Staat jedes Jahr Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verloren gehen. Das Einzige, worüber sich die
Fachleute nicht einig sind, ist die Höhe. Es gibt unterschiedliche Schätzungen. Die deutsche Steuergewerkschaft hat durch statistische Ermittlungen festgestellt, dass pro Jahr mindestens etwa 120 Milliarden DM verloren gehen. Das ist keine wilde Schätzung, arbeitnehmerfreundlich aus Sicht der Finanzamtsmitarbeiter, sondern Grundlage einer wissenschaftlichen Untersuchung von Professor Schneider der Johannes-Kepler-Universität in Linz. Eine ähnliche Ermittlung hat das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung durchgeführt, die sich auf das Jahr 1983 bezog. Sie sind nur bei der Einkommen-/Lohnsteuer auf Steuerausfälle in Höhe von 72 Milliarden DM gekommen. Meine Damen und Herren, wenn ich mir den Haushalt hier in Bremen anschaue und dann diese Beträge ins Verhältnis setze, dann graut mir!
Ich möchte aber nicht auf diese Gesamtproblematik der Steuerausfälle kommen, sondern nur auf einen Teilbereich, der auch hier in dieser Steuerverwaltung von großer Wichtigkeit ist, und zwar auf die Veranlagungstätigkeit, das ist die Steuerfestsetzung im Innendienst. Steuermehreinnahmen werden nicht nur durch Betriebsprüfungen und Steuerfahndung ermittelt, sondern sie lassen sich auch dadurch feststellen, dass eingereichte Steuererklärungen überprüft werden.
Es ist immer sehr schwierig, über die Arbeit der Steuerverwaltung zu sprechen. Ich bin nicht der Meinung meines Kollegen Jägers. Ich zahle gern Steuern, weil ich weiß, dass ich in einem Staat lebe, in dem ich von diesen Steuern auch etwas habe.
Es ist aber immer schwierig, allgemein darüber zu reden, denn ich weiß natürlich auch, dass jeder hier und auch draußen nur schlechte Erfahrungen mit Steuergesetzen gemacht hat und natürlich auch mit dem Finanzamt. Ich habe eine sehr interessante Erfahrung gemacht, nicht nur als ehemalige Finanzbeamtin, sondern auch als Bürgerin: Es gibt nur eine einzige gerechte Steuer, und das ist die, die die anderen zahlen müssen.
Nun aber zurück zu meinem Thema der Veranlagung, der Steuerfestsetzung! Es gibt verschiedene Untersuchungen zum Thema Veranlagungsqualität und Steuerausfälle, einmal des bayerischen Rechnungshofs, dann der Bertelsmann-Stiftung, die in verschiedenen Bundesländern durchgeführt worden ist, und es gibt für mich eine sehr interessante Detailuntersuchung aus dem Finanzamt Bremen-Nord. Alle Ergebnisse, unabhängig von dem, der sie durchgeführt hat, sind für mich wirklich erschreckend.
Meine Damen und Herren, die Steuerverwaltung hat die Aufgabe, Steuergesetze vollständig und richtig umzusetzen. Das ist eigentlich auch schon eine Binsenweisheit, das ist die Aufgabe jeglicher Verwaltung. Die Aufgabenerfüllung in der Steuerver
waltung wird aber verhindert durch eine Verwaltungsanweisung, Alda-Fest heißt sie, die fast bundeseinheitlich und in allen Ländern ergangen ist. Diese Anweisung hat zur Folge, dass sehr viele Steuererklärungen nicht überprüft werden – das hat Herr Jägers ja auch schon in einem Zitat vorgestellt –, sondern nur abgeschrieben werden, und diese Bearbeitungsart hat erhebliche Steuerausfälle zur Folge.
Warum war aber trotzdem diese Verwaltungsanweisung notwendig? Das ist einfach zu beantworten: Die quantitative Erledigung der Arbeit war vorrangig, eine qualitative Erledigung war nicht möglich, und das hängt mit der Personalsituation zusammen, was auch nachweisbar wäre. Ich erspare mir aber die Einzelheiten, weil ich hier mit Zahlen arbeiten würde, die sicherlich nur langweilig sind.
Ich möchte aber gern Zahlen nennen, auch wenn ich weiß, dass Zahlen im Redebeitrag nerven. Dieses Ergebnis aus dem Finanzamt Bremen-Nord würde bedeuten – und bei aller Vorsicht, diese Untersuchung hat keinen statistischen Wert, ist aber eine sehr genaue Detailuntersuchung, und wenn ich auch weiß, dass ich durch ein kleines Fenster auf die Gesamtproblematik sehe, so habe ich trotzdem einmal eine Hochrechnung vorgenommen –, dass durch die mangelhafte Steuerfestsetzung im Innendienst Steuerausfälle pro Jahr von 100 Millionen DM eintreten.
Diese Zahl hat mich entsetzt, aber nicht überrascht. Es gab vor mehreren Jahren eine ähnliche Untersuchung in Nordrhein-Westfalen, wo man festgestellt hat, dass hier Steuerausfälle von zwei Milliarden DM eintreten. Die Zahlen für die anderen Bundesländer entsprechend der Anzahl der Steuerklärungen sind ähnlich. Ich denke aber, die Zahl für Bremen, 100 Millionen DM, ist schon sehr aussagekräftig.
Gestatten Sie mir eine halb private Bemerkung! Ich bin unter anderem Mitglied in der Kulturdeputation, dort haben wir wie die Weltmeister – vor allen Dingen meine Kollegin Frau Emigholz – um dieses Budget gekämpft. Wenn ich diese 100 Millionen DM ins Verhältnis zu dem Budget der Kulturverwaltung und des Kulturhaushalts setze, kann ich nur sagen, die 100 Millionen DM haben eine erhebliche Bedeutung für unseren Haushalt!
Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Personalsituation und den Steuerausfällen? Ja! Hier komme ich jetzt auf die Antwort des Senats zu der Unterfrage acht. Es lohnt sich wirtschaftlich nicht, mehr Personal einzustellen und im Sachkostenbereich Mehraufwand zu betreiben, um zu gerechten Mehrsteuern zu kommen, und das hängt mit den Strukturen des jetzt gültigen Länderfinanzausgleichs zusammen. Es gibt zurzeit kein wirtschaftliches Anreizsystem für die einzelnen Länder, Steuern nach Recht und Gesetz festsetzen zu lassen, wenn es sich
unter dem Strich rein rechnerisch nicht lohnt. Geberländer müssten dann noch mehr abführen, und Nehmerländer wie Bremen würden weniger erhalten. Die Personalkosten hingegen müssen die Länder, auch wenn der Personaleinsatz zu mehr Steuereinnahmen führen würde, in voller Höhe bezahlen. Das ist der Grund, warum mögliche Steuereinnahmen, und das hat auch etwas mit Steuergerechtigkeit zu tun, in den einzelnen Ländern nicht erzielt werden.
Ich unterstreiche das, was Herr Jägers gesagt hat, das muss natürlich länderübergreifend geklärt werden. Ich kann hier etwas Erfreuliches mitteilen: Die Problematik von Anreizsystemen für die einzelnen Länder ist von ganz wichtigen Persönlichkeiten unseres Lebens erkannt worden. Ich habe gemerkt, dass hier auch einige Politiker gelobt worden sind, und ich darf Herrn Volker Kröning loben, den ehemaligen Finanzsenator. Herr Kröning war Vorsitzender des Sonderausschusses für das Maßstäbe- und Finanzausgleichsgesetz. Die Problematik der Anreizsysteme für die einzelnen Bundesländer hat er trotz erheblicher Widerstände der Länder durchgesetzt. So sind jetzt neue Strukturen in dem neuen Finanzausgleichssystem enthalten, das dafür sorgt, dass es von einzelnen Ländern doch zu überlegen ist, ob sie nicht doch mehr in Personal und Sachausstattung investieren, um zu mehr Steuereinnahmen zu kommen.
Ich möchte noch einmal den Begriff der Steuermehreinnahmen erklären. Es geht mir nicht darum, dass die letzte Mark herausgepresst wird. Ich finde aber schon, dass es etwas mit Steuergerechtigkeit zu tun hat und nicht nur mit dem Haushalt.
So hoffe ich sehr, dass in Zukunft meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen in den Veranlagungsstellen der Finanzämter nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Quantität, sondern auch der Qualität arbeiten können. Das wäre nicht nur aus Sicht der Haushaltsproblematik erfreulich. – Danke!
Herr Bürgermeister, wie betrachten Sie die Möglichkeit, über diese Problematik mit dem Gesamtpersonalrat zu verhandeln?
Es gibt doch auch die Möglichkeit, so frage ich Sie, von Seiten des Senats in die Verhandlungsbereitschaft mit dem Gesamtpersonalrat zu treten!
Das Fürsorgeprinzip ist ja ein Bereich, in dem eigentlich der öffentliche Dienst von Seiten des Senats unterstützt werden sollte. Ich war sehr erfreut über die Frage der Kollegin Hoch und der Fraktion der Grünen, es wäre eine gute Anregung. Wie beurteilen Sie die Möglichkeit, in Verhandlungen mit dem Gesamtpersonalrat und mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zu treten, um eine wichtige Problematik anzudiskutieren?
Herr Bürgermeister, es leuchtet mir ein, dass Frauenförderung in Betrieben,
bei denen Bremen mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist, einfacher ist als bei Unternehmen und Gesellschaften, bei denen Bremen mit weniger als 50 Prozent beteiligt ist. Welche Maßnahmen werden aber in den Gesellschaften und Unternehmen durchgeführt, bei denen Bremen mit weniger als 50 Prozent beteiligt ist, um dort auch Frauenförderung zu betreiben?
Der Begriff „Total EQuality“ ist ja erstens eine Auszeichnung, aber zweitens auch der Name eines Vereins. Welche Gesellschaften, über die wir hier sprechen, sind Mitglieder in diesem Verein?
Welche Möglichkeiten sehen Sie denn, Herr Bürgermeister, die Unternehmen, die noch nicht Mitglied sind, davon zu überzeugen, dass sie in diesem Verein Mitglied werden könnten und sollten?
Herr Senator, ist Ihnen bekannt, dass sehr viele verbeamtete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes weniger verdienen als die Angestellten, die die gleichen Leistungen erbringen, und sehen Sie eine Möglichkeit, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich bei unserem Präsidenten für die technische Unterstützung!
1983 hat das Bundesverfassungsgericht das berühmte und so genannte Volkszählungsurteil verkündet und hat zum ersten Mal in einer Rechtsprechung den Begriff des informationellen Selbstbestimmungsrechtes geprägt und benutzt. Diese Rechtsprechung und die Medienreaktion, im Vorlauf und auch hinterher, hat im großen Umfang dazu beigetragen, dass
dieser Begriff, dass die Bedeutung des Datenschutzes in der Gesellschaft erkannt und diskutiert worden sind. Es war ein Bewusstsein um diese Begriffe, wie es vorher nicht gewesen ist, und ich denke, es hat sehr geprägt, was auch in der Folgezeit an Diskussionen gelaufen ist. Bei dem Datenschutz geht es nicht um Schutz von Daten. Es geht hier um den Schutz von Menschen, um den Schutz der Würde des Menschen, um den Schutz der Persönlichkeitsrechte.
Ich gehöre einer Generation an, für die das Buch von George Orwell „1984“, so der Titel, eine Art Kultbuch geworden war. In diesem Buch wird die beklemmende Vision einer beklemmenden Utopie dargestellt. Hier ist es ein diktatorischer Unrechtsstaat, der eine totale Überwachung über seine Bürger und Bürgerinnen ausübt. „The big brother is watching you“, „Der große Bruder beobachtet dich“, so war der Slogan dieses Buches in einer sehr beklemmenden Form.
Dieses Buch ist 1949 erstmalig herausgegeben worden. Zu dieser Zeit gab es keine technischen Möglichkeiten, diese erschreckende Vision in die Realität des Alltags umzusetzen. Heute wäre es von der technischen Gestaltung kein Problem mehr. Ohne die Diskussion, ohne das Wissen über das informationelle Selbstbestimmungsrecht, ohne die Rechtsvorschriften des Datenschutzes und ohne die technischen Möglichkeiten des Datenschutzes, wäre es so utopisch, wenn ein solcher Überwachungsstaat à la Orwell heute vorhanden wäre? Ich bin sehr froh, dass in unserer Landesverfassung der Begriff des Datenschutzes verankert ist. Es ist für mich auch kein Zufall, dass in der EU-Charta als Grundrecht der Datenschutz, das informationelle Selbstbestimmungsrecht, verankert ist.
Gönnen Sie mir einmal einen Scherz im Zusammenhang mit einem Satz, den Burkhard Hirsch bei einer Vortragsveranstaltung gehört hat! Da rief ihm ein Zuhörer zu, als Burkhard Hirsch die Sinnhaftigkeit des Datenschutzes erläutern wollte: „Ich habe nichts zu verbergen!“ Darauf soll Burkhard Hirsch geantwortet haben: „Sie armer Teufel!“, und soll nachher, in einem persönlichen Gespräch noch eine Illustration vorgetragen haben – sie ist nicht verbürgt, sie ist mir als Gerücht genannt worden –: Beate Uhse, ich bin sicher, keiner von Ihnen hier kennt dieses Unternehmen!
Weil keiner diesen Namen kennt, kennt auch keiner eine Person, die diesen Namen kennt, und keiner in Bremen, in unserer gesamten Gesellschaft ist Kunde oder Kundin dieses Unternehmens. Aber das Merkwürdige ist: Dieses Unternehmen verfügt über eine der größten privaten oder nichtöffentlichen Datenbanken, die nicht nur Namen enthält, sondern
durchaus sehr informative Kundenprofile! Das zum Satz ‚Ich habe nichts zu verbergen!‘
Ich habe häufig im Zusammenhang mit Forderungen an Datenschutz oder meiner persönlichen Einschätzung über die Wichtigkeit von Datenschutz gehört, Datenschutz ist nur ein Bremsklotz bei der Einführung neuer Datenverarbeitungsbereiche. Das Wort Bremsklotz ist mit Sicherheit negativ besetzt, aber wenn Sie das Wort Bremse anstelle des Wortes Bremsklotz benutzen, hat es eine ganz andere Bedeutung. Die Bremse ist wichtig. Sie bremst ab, wenn etwas zu gefährlich wird und etwas zu schnell wird. Datenschutz darf natürlich Sinnvolles nicht blockieren. Datenschutz muss aber Gefährdung der Persönlichkeitsrechte verhindern. Das ist wichtig!
Wenn neue Datenverarbeitungssysteme eingeführt werden, kann es sogar häufig auftauchen, dass Datenschutz nicht eine Bremse ist, sondern ein Beschleunigungsinstrument ist, um eine Akzeptanz dieser neuen Bereiche zu erreichen. Herr Knäpper hat zum Beispiel E-Government dafür angeführt. Hier haben wir auch das Beispiel von Elster, wo der Datenschutz nicht ausreichend verankert ist. Wir haben Media@Komm mit dem Stichwort digitale Signatur. Ohne entsprechenden Datenschutz hätten diese Bereiche keinen Chance auf Akzeptanz der Bevölkerung. Im wirtschaftlichen Bereich haben wir hier E-Business und E-Commerce, und es gibt Untersuchungen im In- und Ausland, Meinungsumfragen, die klar bestätigen, das ist keine Behauptung, sondern bewiesen, dass hier eine vernünftige Datenschutzgestaltung zum Marketingerfolg beiträgt.
Bei der Einführung neuer Datenverarbeitungssysteme ist es sehr wichtig, dass von Beginn an der Datenschutz ausreichend berücksichtigt wird. Datenschutz verhindert nicht die Technikeinführung. Wichtig ist nur, dass beides zeitgleich passiert, dann ist jeglicheTechnikeinführung immer möglich. Jede datenschutzgerechte Technikgestaltung, so lehrt die Erfahrung, ist vorhanden, bitte – ein Appell an alle, die damit beruflich zu tun haben –, nur rechtzeitig den Datenschutz beteiligen! Datenschutz wendet sich nicht gegen Technik, Datenschutz ist mit Hilfe von Technik möglich.
Herr Knäpper hat einige Beispiele angeführt, in denen sorgfältig abgewogen werden muss. Das sehe ich genauso, Herr Kollege. Beim Datenschutz ist es nicht immer einfach, die Grenze zu ziehen zwischen dem Schutz des Einzelnen und den Interessen des Staates und den Interessen des Gemeinwohls. Im Inland zumindest haben wir eine ausreichende Regelungsdichte. Es müssen Einzelfallentscheidungen
getroffen werden, bei denen sorgfältig abgewogen werden muss, nicht nur im Strafrechtsbereich oder bei der Strafverfolgung. Hier ist ein ausreichender Ermessensspielraum geboten, und ich bin sicher, die hier Entscheidungsberechtigten sind in der Lage, die Sorgfalt, die geboten ist, auch auszuüben.
Herr Knäpper hat bereits das Polizeigesetz angeführt. Hier sind im großen Umfang datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen gewesen. Ich bin sehr froh, dass so viele Bereiche hier in der Novellierung Eingang gefunden haben.
Herr Knäpper hat schon auf diese Datenschutz GmbH hingewiesen. Ich halte sie für eine sehr sinnvolle Sache. Wichtig ist nur, das haben wir im Datenschutzausschuss gerade von der SPD-Fraktion auch sehr energisch betont, dass zwischen der GmbH, die gegründet werden soll, und der Dienststelle des Datenschutzbeauftragten eine ganz klare Trennung erfolgt. Die Dienststelle hat die hoheitliche Aufgabe wahrzunehmen. Die neu zu gründende GmbH hat ein Beratungszentrum. Sinnvoll ist dies deswegen schon, weil zu dem Datenschutz sehr viele neue Aufgaben gekommen sind. Aber ich wiederhole noch einmal: Wichtig ist die klare Kompetenztrennung, denn sonst, denke ich einmal, ist der hoheitliche Aspekt nicht zu gewährleisten.
Ich wünsche allen Bediensteten der Dienststelle des Datenschutzbeauftragten und neuen Mitarbeitern der neu zu gründenden GmbH, dass sie durchaus auf getrennten Wegen, aber partnerschaftlich sich der Aufgaben des Datenschutzes annehmen, und ich wünsche allen viel Erfolg! – Bei Ihnen bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Keine Angst, es werden keine langen Beiträge mehr von mir kommen. Ich möchte noch einige Ausführungen zu dem Bericht machen. Die Einzelheiten hat unser Kollege Knäpper vorgetragen, kritisch zusammengefasst hat es unsere Kollegin Stahmann, und dieser Kritik möchte ich mich anschließen.
Ich finde es ein wenig erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit, nicht in allen Fällen, aber in zu vielen Fällen meines Erachtens, in der Verwaltung neue Datenverarbeitungssysteme eingeführt worden sind, ohne zeitlich parallel an die Datenschutzkonzepte zu denken. Es ist besonders deswe
gen irritierend, finde ich, weil der Landesbeauftragte für den Datenschutz dies bereits beanstandet hatte. Wir haben dann die entsprechenden Verantwortlichen in den Datenschutzausschuss gebeten, und auch da gab es noch keine Möglichkeit, bei diesen Beanstandungen Abhilfe zu schaffen. Bei den Fragen nach dem Warum kamen immer die Antworten: Arbeitsüberlastung, technische Schwierigkeiten. Das, meine Damen und Herren, kann kein Grund sein, notwendige Datenschutzkonzepte nicht zu entwickeln, und wir haben es alle drei ausführlich dargestellt, warum solche Datenschutzkonzepte notwendig sind, es gibt also keinen Grund, diese Datenschutzkonzepte bei der Einführung neuer Datenverarbeitungssysteme zu vernachlässigen.
Es ist auch ärgerlich, wenn erst so ein System eingeführt worden ist und nachträglich Konzepte zur Sicherung von Daten eingebaut werden müssen, das kostet Zeit, das kostet zusätzliches Personal, und das kostet Geld, und, ich denke, das haben wir hier in Bremen nicht. Ich möchte hier keinen orwellschen Unrechtsstaat vorstellen, aber hier sind Bereiche, wo wirklich sensible Daten benutzt werden und nicht datenschutzrechtlich – –.
Wenn es in diesen Bereichen in dem Bericht sich um weniger wichtige Sachen handeln würde, dann würde ich sagen, es wäre dogmatisch, das zu kritisieren. Es sind aber gewichtige Bereiche mit hohen Ansprüchen an Datenschutz. Hinzu kommt noch ein anderer Aspekt, ich finde es unmöglich, dass offensichtlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die für diese Bereiche zuständig sind, sich die Gesetze aussuchen, die sie befolgen können.
Ich möchte noch einmal den letzten Kritiksatz wiederholen: Es geht nicht an, dass ausgerechnet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung die datenschutzgesetzlichen Bestimmungen nicht beachten, losgelöst von der Bedeutung des Datenschutzes überhaupt. Ich denke auch, da sind die einzelnen Fachsenatorinnen und Fachsenatoren verantwortlich und müssen sich ihre Verpflichtung diesem Bereich gegenüber einmal vor Augen führen. Mein Appell an die Damen und Herren aus dem Senat, bitte denken Sie daran, dass Sie auch für diesen Bereich zuständig sind!
Ich werde noch einmal einen Punkt benennen, der auch im Datenschutzbericht aufgeführt worden ist, der für mich aber ein erfreuliches Ende genommen hat, und zwar ist das das Mammascreening. Bei dieser Projektuntersuchungsserie werden ja sehr sensible Daten verarbeitet, und als mit dem Projekt begonnen worden ist, hat man, wie so häufig, nicht an die Datenschutzbereiche gedacht. Das hat sich in der Zwischenzeit erfreulich entwickelt, auch wenn die Datenschutzkonzeption noch nicht abgeschlossen ist. Ich vertraue aber einfach auf die Kompetenz des Landesbeauftragten für den Datenschutz, ich vertraue auf die Kompetenz des Datenschutzausschusses, und ich vertraue auf die gute Zusammenarbeit mit unserer gesundheitspolitischen Sprecherin Waltraud Hammerström.
Zum Schluss möchte ich mich dem Dank anschließen, den der Kollege Knäpper hier vorgetragen hat. Meinen Dank an alle Ausschussmitglieder! Ich fand, es war eine erfreuliche, sachbezogene, von Respekt und Sympathie getragene Arbeit. Wir sind unterstützt worden von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und wenn ich jetzt eine Person besonders benenne, so hat dies auch einen besonderen Grund. Mein Dank gilt auch besonders Herrn Holst, der hier nun erstmalig als frischbestallter Landesbeauftragter an der Sitzung teilnimmt. Herr Holst, vielen Dank für die gute Zusammenarbeit, und meinen Glückwunsch für die Bestallung! Ich bin auch sicher, wie Herr Knäpper, dass wir weiterhin gut zusammenarbeiten werden. – Ich danke Ihnen!
Herr Bürgermeister, ein Satz in Ihren Ausführungen hat mich begeistert, dass Sie zum Schluss gesagt haben, wir würden den Vorschlag des Senats in der Februar-Sitzung bekommen. Wenn das eine verbindliche Zusage ist, dann will ich keine weiteren Fragen stellen. Ist es eine verbindliche Zusage, können wir damit rechnen?
Wir haben mit sehr viel Murren und sehr vielen Irritationen zur Kenntnis nehmen müssen, dass dieser Posten des Landesbeauftragten für den Datenschutz als Sparquelle benutzt worden ist.
Wir haben die Hoffnung, dass jetzt die Zusage, die Sie vorgetragen haben, eine verbindliche für uns ist, denn wir können nicht mehr arbeiten, wenn diese Stelle jetzt weiter unbesetzt ist. Wir gehen also davon aus, dass im Februar der Vorschlag des Senats kommt und wir dann entsprechend dem Vorschlag wählen werden.
Herr Bürgermeister, haben Sie unsere Klagen nicht gehört?
Frau Senatorin, teilen Sie meine Ansicht, dass der Datenschützer und die Mitglieder des Datenschutzausschusses sich ausreichend und kompetent der Problematik des Datenschutzes annehmen und annehmen werden?
Herr Bürgermeister, welche Bedeutung hat die Kompetenz der Personalvertretung für Sie und für Ihre übrigen Kollegen des Senats?
Ich habe auf meine Frage eigentlich nicht die Antwort bekommen, die die Frage erfordert hat! Welche Bedeutung hat die Kompetenz für Sie?
Herr Senator, nun haben Sie ja sehr viele Argumente gehört, und Rechtsauffassungen kann man überprüfen und ändern. Welche Möglichkeit sehen Sie, das zu machen?
Herr Senator, die Problematik bei der Erprobung der digitalen Signatur liegt auch im Datenschutzbereich begründet. Teilen Sie mit mir diese Auffassung, und wenn ja, wird bei der Novellierung des Erprobungsgesetzes der Landesbeauftragte für den Datenschutz ausreichend beteiligt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Großen und Ganzen kann ich dem Bericht und der Rede meines Kollegen Knäpper beipflichten, und ich kann vor allen Dingen den Dank an die Personen, die er eben genannt hat, noch einmal unterstreichen. Wir alle im Ausschuss waren nicht nur angetan, sondern ganz begeistert von der Zuarbeit, die wir erlebt haben.
Aber nicht in allen Bereichen bin ich der Meinung von Herrn Knäpper. Datenschutz hat einen ganz großen Eigenwert als solcher. Wir können nicht von Fall zu Fall entscheiden, ob dieser Datenschutzanspruch untergeordnet werden soll, wenn zum Beispiel Strafverfolgung ansteht. Hier müssen ganz strenge Strukturen geschaffen werden, um Kompetenzen für den Datenschutz zu schaffen, und das kann nie eine Einzelentscheidung sein. Insofern gibt es zwischen den Fraktionen durchaus Unterschiede, und darauf möchte ich gern hinweisen. Die Stellenausschreibung, die Herr Knäpper angesprochen hat, ist heute beschlossen worden. Wir haben eine angemessene Fristsetzung erreicht. Das halte ich für ordentlich, für angemessen, und ich freue mich darauf, dass wir sicherlich bald einen kompetenten Nachfolger für Herrn Walz haben werden. Eine Irritation ist allerdings vorgekommen. Seit einigen Jahren ist angemahnt worden, dass das bremische Meldegesetz geändert werden muss. Das ist seit mehreren Jahren vom Datenschutzausschuss angemahnt worden, und bisher hat die entsprechende Verwaltung keinen Novellierungsentwurf vorgelegt. Wir haben das angemahnt. Wir hoffen jetzt mit Unterstützung der Innendeputation, dass dieses Versäumnis nachgeholt wird.
Ansonsten denke ich aber, dass der Datenschutzausschuss eine Arbeit geleistet hat, die wichtig ist, auch wenn ich weiß, dass Datenschutz ähnlich exotisch ist, wie es früher einmal Umweltschutz war. Ich hoffe aber doch sehr, dass dieser Bereich, der nicht nur Datenschutz darstellt, sondern Schutz von Menschen und damit auch Schutz der Würde von Menschen, anerkannt und beachtet wird. — Ich danke Ihnen!