Völlig anders als das Mehrheitsvotum bewerten wir die Einflussnahme, die durch den so genannten Vertragsentwurf in seiner ersten und seiner zweiten Fassung ausgeübt werden sollte. Der Mehrheitsbericht spricht jetzt von dem Versuch einer unzulässigen Einflussnahme. Objektiv gesehen sei es sehr wohl eine unzulässige Einflussnahme gewesen. Ob dies als Lösung eines Konfliktes zu rechtfertigen sei, lässt der Bericht aber bewusst offen.
Subjektiv schlechte Absichten konnten Sie nicht feststellen, meine Damen und Herren, Herr Röwekamp. Das ist natürlich der Ausweg für Helden. Leugnen können Sie die Rechtswidrigkeit des Vertragsentwurfes zwar nicht, weil alle Experten den Entwurf als Erpressung im untechnischen Sinne, Schlammschlacht oder Mobbing bezeichnet haben, aber persönliche Konsequenzen müssen Sie da nicht ziehen. Da sehen wir eher die Auffassung der Experten bei uns vertreten. Wir meinen sehr wohl, dass sowohl objektiv als auch subjektiv gezielt eine un
zulässige rechtswidrige Einflussnahme durch die Vorlage eines Knebelvertrages stattgefunden hat, und wir meinen auch, dass viele Indizien dafür sprechen, dass es einen Verantwortlichen dafür gibt.
Wir meinen, meine Damen und Herren, dass der Stadtverordnetenvorsteher Beneken für die Vorgänge insgesamt verantwortlich zeichnet. Herr Beneken hat den zweiten Vertragsentwurf geschrieben, das hat er vor dem Ausschuss eindeutig eingeräumt. Der Punkt ist der, dass sich aber dieser zweite Entwurf inhaltlich überhaupt nicht wesentlich von dem ersten unterscheidet. Er enthält zwar einige modifizierte Passagen, ist aber inhaltlich fast identisch. Viele Indizien sprechen deshalb unserer Meinung nach dafür, dass beide Vertragsentwürfe von Herrn Beneken stammen, ohne dass sich die Indizien zu einem Beweis verdichten lassen.
Wie sind wir zu dieser Auffassung gekommen? Rein zufällig – jetzt schildere ich Ihnen einmal, wie das abgelaufen ist – gehen alle Betroffenen nach dem Gespräch über den ersten Vertragsentwurf in das Büro des Stadtverordnetenvorstehers Beneken gleich nebenan. Herr Beneken sitzt zufällig in seinem Büro und überarbeitet einmal eben einen für ihn völlig fremden Vertragsentwurf, der gespickt ist mit juristischen Klauseln und Feinheiten.
Wer das glaubt, meine Damen und Herren, wird selig! Also gehen wir davon aus, dass der komplizierte Sachverhalt ihm bereits bekannt sein musste, wenn er ihn nicht selbst verfasst hat. Ansonsten hätte es doch sehr viel näher gelegen, mit dieser Materie einen der vielen Juristen zu betrauen, die für den Magistrat gearbeitet haben.
Nur der Stadtverordnetenvorsteher war es auch, der sich öffentlich positiv zu dem ersten Vertragsentwurf bekannt hat. In der Vernehmung sagte er auf die Frage des Verhandlungsführers: „Der Vertragsentwurf vom 19. September 2000 ist Ihnen inhaltlich bekannt?“ Antwort von Beneken: „Ich will das einmal so aussagen, ich kann mich mit diesem Vertragsentwurf oder mit dem Papier anfreunden, ein gewisses Faible dafür gewinnen.“
Meine Damen und Herren, wenn das nicht eindeutig ist! Es ist für uns auch deshalb kein Zufall, dass die Anerkennung einer Vorgesetzteneigenschaft des Stadtverordnetenvorstehers gegenüber dem Leiter des Prüfungsamtes im Mittelpunkt des Vertrages gestanden hat, denn dies war immer eines der Hauptanliegen des Stadtverordnetenvorstehers in dem ganzen Streit mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes gewesen.
Schon immer hatte Herr Beneken die Position der uneingeschränkten Vorgesetzteneigenschaften gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt vertreten. Das
war ja auch der Kern der Konflikte. Genau diese inhaltliche Position, auch zufällig, wird in dem ersten Entwurf vom 19. September 2000 auch wieder vertreten. Es gab dort in Punkt zwei die Passage von der Vorgesetzteneigenschaft des Stadtverordnetenvorstehers. Dort heißt es: „Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes erkennt an, dass der Stadtverordnetenvorsteher Vorgesetzter des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes im Sinne von Paragraph 5 Absatz 2 Satz 2 des Bremischen Beamtengesetzes ist. Das Weisungsrecht erstreckt sich“ und so weiter. Alle Formulierungen, die sehr wohl den zentralen Auffassungen von Beneken entsprachen, finden sich in diesem Vertragstext wieder.
Von dem Magistratsdirektor Kleine sind diese Passagen nicht gekommen, weil dieser zwar eine Ideenskizze geliefert hatte, die man als Grundlage des Vertragstextes interpretieren darf, aber er hatte nie die Auffassung der uneingeschränkten Vorgesetzteneigenschaft vertreten. Da liegt es natürlich sehr nahe, auf den Namen Beneken zu kommen, weil er derjenige Verfechter dieser Vorgesetzteneigenschaften war und weil er den zweiten Vertragsentwurf modifizierte, meine Damen und Herren. Es spricht also unserer Meinung nach alles dafür, dass der Stadtverordnetenvorsteher seine Auffassung in dem ersten Vertragsentwurf niedergeschrieben hat, den Mattern unterzeichnen sollte.
Ich möchte noch einmal Herrn Teiser zitieren, und zwar deshalb, weil er natürlich ein intimer Kenner und Insider dieser Abläufe ist. Herr Teiser hat vor dem Ausschuss gesagt: „Für mich war eigentlich immer klar, dass es von Herrn Beneken kam.“ Also, wir unterstützen diese Aussage, und wir denken, sie ist glaubhaft.
Objektiv stellen die Vorgänge um den Vertragsentwurf auf die Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes eine rechtlich unzulässige Einflussnahme dar, das ist völlig unzweifelhaft. Für uns ist jedoch auch deutlich, bei solchen offenkundigen Rechtsverstößen wie hier liegt es auf der Hand, es muss natürlich auch den handelnden Personen klar gewesen sein, dass sie gegen jedes Recht verstoßen. Hier kann sich niemand auf einen Rechtsirrtum berufen, wie Sie das in Ihrem Mehrheitsbericht versuchen. Die Akteure waren alle langjährige Politprofis, Verwaltungsexperten oder Juristen. Sie wussten, was sie da machen, meine Damen und Herren.
Sie wollten den Amtsleiter um jeden Preis loswerden und haben die Rechtsverstöße in Kauf genommen. So ist das eben in Bremerhaven!
Deshalb ist Ihre Feststellung in Ihrem Bericht wirklich nicht zu akzeptieren, die Frage des subjektiven Willens sei nicht nachweisbar, oder die Frage nach der Rechtfertigung eines solchen Vertrages sei offen, sondern dies ist für uns völlig eindeutig.
Inwieweit der Oberbürgermeister Schulz Verantwortung für den Inhalt und die Formulierung der Vertragsentwürfe trägt, konnten wir nicht ermitteln. Herr Teiser, und nun zum letzten Mal, hat als Zeuge ausgesagt, im Koalitionsausschuss sei klar gewesen, dass der Oberbürgermeister das Papier kenne. Ich darf zitieren, Herr Teiser sagte in seiner Vernehmung: „Der Oberbürgermeister hat allerdings immer sehr viel Wert darauf gelegt, dass er immer erklärt hat, er hätte dieses Papier nie in der Hand gehabt. Wir haben uns dann auch gegenseitig freundlich lächelnd angesehen, weil wir beide wussten, was ein Jurist meint, wenn er meint, dass er einen Vertragsentwurf nie persönlich in der Hand gehalten hätte. Aber dass man deswegen durchaus den Inhalt eines Papieres kennen kann, auch wenn man ihn sozusagen nicht körperlich berührt, ist klar.“
(Heiterkeit bei der SPD und bei der CDU – Abg. Frau M a r k e n [SPD]: Das wird dir ja vielleicht weiterhelfen!)
Sie werden dadurch untermauert, dass es im Vorfeld bereits Gespräche gegeben hatte zwischen dem Oberbürgermeister und dem Rechtsvertreter des Rechnungsprüfungsamtsleiters, um die Konflikte zu bereinigen. Es wurde also bereits im Vorfeld darüber verhandelt. Leider konnten wir dieses Gespräch nicht zum Gegenstand der Beweisaufnahme machen, weil eine Aussagegenehmigung nicht vorgelegen hat. Hätten wir den Inhalt dieser Gespräche erfahren, ich glaube, dann wären wir schlauer gewesen.
Es ist unserer Meinung nach auch mehr als nahe liegend, dass der engste Mitarbeiter und Vertraute des OB, Herr Magistratsdirektor Kleine, seine ersten Aufzeichnungen und Ideenskizzen, die sich ja zum Teil in den Vertragsentwürfen wiederfanden, in Absprache oder in Kenntnis des Oberbürgermeisters gemacht hat. Beweisen konnten wir das nicht, aber es entspricht doch eher der Lebenswirklichkeit und der politischen Praxis als die Aussage, ein einschneidender Vorgang sei nicht mit dem Chef abgestimmt; das ist unglaubwürdig.
Der Oberbürgermeister Schulz hat auch in anderen Fällen eine tragende Rolle gespielt, als es darum ging, wie staatliche Ermittlungsbehörden und Rechnungsprüfungsamt zusammenarbeiten oder in diesem Fall auch nicht. Es lag zum Beispiel in einem Prüfungsfall über die Zuwendung an freie Träger ein konkretes Amtshilfeersuchen der Kriminalpolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft vor, und
der Oberbürgermeister hätte die angeforderte Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes an die Polizei weiterleiten müssen. Der Oberbürgermeister hat die Stellungnahme von Herr Mattern aber nicht weitergeleitet, obwohl er noch nachdrücklich daran erinnert wurde.
Wir gehen davon aus, dass der Oberbürgermeister als Jurist und langjähriger Richter den juristischen Sachverhalt genau einschätzen konnte und es voll zu verantworten hat, dass hier die Information nicht stattgefunden hat. Das ist ein eindeutiges Fehlverhalten des Oberbürgermeisters, meine Damen und Herren. Wir meinen, es ist zwar keine unzulässige Einflussnahme, das ist korrekt, wie es in dem Bericht steht, aber wir meinen schon, dass das ein Schlaglicht auf die Zusammenarbeit von Magistrat und Rechnungsprüfungsamt wirft. Es ist ganz klar, Mattern sollte auch in diesem Fall ausgegrenzt werden.
Ähnlich verhielt es sich in einem Prüfungsfall und in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen eine Bremerhavener Elektrofirma. Das Rechnungsprüfungsamt wollte prüfen, ob der Stadt ein Schaden entstanden ist oder ob Regeressansprüche gegen Personen geltend gemacht werden könnten, die darin verwickelt waren.
Mattern beantragte deshalb auf dem Dienstweg über den Oberbürgermeister Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft, im Prinzip ein berechtigtes Anliegen, meinen wir, aber auch dieses Ansinnen hat der Oberbürgermeister abgewiesen und das Akteneinsichtsgesuch nicht an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Wir meinen, dass der Oberbürgermeister durch die Nichtweiterleitung des Akteneinsichtsgesuches die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes unzulässig verletzt hat.
Es kann doch nicht dem Oberbürgermeister als ein Teil der zu überprüfenden Verwaltung obliegen zu entscheiden, wann dem Rechnungsprüfungsamt Einsicht in polizeiliche Ermittlungsakten gewährt wird. Wo kommen wir da hin? Dies obliegt einzig und allein der Staatsanwaltschaft selbst. Auch das dürfte dem Oberbürgermeister sehr wohl bekannt gewesen sein.
Die Frage stellt sich mir bei der ganzen Nichtinformationspolitik sehr wohl: Was soll es eigentlich volkswirtschaftlich gesehen für einen Sinn machen, ausgerechnet diejenigen Tätigkeiten des Rechnungsprüfungsamtes zu unterbinden, die Schaden von der Kommune abwenden sollen?
Noch ein krasses Beispiel dafür, wie durch Nichtinformation verhindert werden sollte, wirtschaftlichen Schaden von der Stadtgemeinde abzuwenden: Ein Prüfungsfall bei den Gewerblichen Lehranstal
ten, bei dem unter anderem ein Vorwurf darin bestand, dass Lehrerkollegen sich durch Schüler für ihre Privathäuser eine Heizung einbauen ließen! Hier gab es einen eindeutigen Fall von Haushaltsrechtsverletzung gröbster Art. Es waren anonyme Anzeigen beim Magistrat eingegangen, von denen das Rechnungsprüfungsamt aber erst nach einem Jahr zufällig erfahren hatte und dazu die Prüfungen dann aufnahm. Durch die verspätete Prüfung ist der Stadt weiterer Schaden entstanden.
Die Aussagen des ermittelnden Kripobeamten waren in der Vernehmung unserer Meinung nach so deutlich, dass es keine Nachlässigkeiten waren, wie der Mehrheitsbericht nahe legt, sondern dass es hier eine schuldhafte Pflichtverletzung war, den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes nicht zu informieren. Man muss dabei wissen, dass die Rechnungsprüfungsordnung vorschreibt, dass bei Verdacht von Untreue oder Betrug das Rechnungsprüfungsamt unverzüglich zu unterrichten ist. Das ist hier nachweislich nicht geschehen.
In besonderer Weise wurde auch vom Stadtverordnetenvorsteher Beneken in die Kommunikation zwischen Rechnungsprüfungsamt und Strafverfolgungsbehörden eingegriffen. In einem Anschreiben an die Kripo hat der Stadtverordnetenvorsteher aufgrund eines Prüfungsfalls von der Ortspolizeibehörde verlangt, dass künftig – man höre und staune! – sämtliche Anfragen seitens der Polizeibehörde an das Rechnungsprüfungsamt über den Tisch des Stadtverordnetenvorstehers zu laufen hätten. Gleichzeitig verlangte Herr Beneken, dass die Polizei alle Informationen und Zeugenaussagen des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes oder seiner Mitarbeiter auch an ihn selbst mitzuteilen habe. Stellen Sie sich das vor, meine Damen und Herren, der Stadtverordnetenvorsteher als eine Art oberster Inquisitor bei den Strafverfolgungsbehörden!
Dieses hanebüchene Ansinnen war der Versuch des Stadtverordnetenvorstehers, den direkten Draht zwischen Rechnungsprüfungsamt und Kripo zu kappen. In der Vernehmung versuchte der Stadtverordnetenvorsteher, dieses Vorgehen damit zu rechtfertigen, dass es ihm darum gegangen sei, die Aussagegenehmigung von Mitarbeitern auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Diese Aussage ist unserer Meinung nach aber keinesfalls glaubhaft. Es ging offensichtlich nicht um die Prüfung einer Aussagegenehmigung. Es war das Hauptanliegen von Herrn Beneken, dass die Polizei ihm alle Informationen vermittelt, die sich um Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes und um die Prüfungsvorfälle drehen.
Zweitens ist ein Auskunftsverlangen seitens der Strafverfolgungsbehörden, eine Aussagegenehmigung zu erhalten, auch gar nicht erforderlich. Das ist nur der Fall bei Zeugenaussagen, also musste man das hier auch gar nicht überprüfen. Natürlich hätten auch dem Stadtverordnetenvorsteher diese Sachverhalte bekannt sein müssen. Von daher weisen wir
noch einmal auf die besondere Rolle des Stadtverordnetenvorstehers in dem gesamten Vorgang hin, und sie wird auch durch diesen Konflikt deutlich. Es hatte schon vorher ausreichend viele Fälle gegeben, in denen der Stadtverordnetenvorsteher in völliger Überschätzung seiner Funktion versucht hatte, Einfluss auf die Arbeit des Rechnungsprüfungsamtsleiters zu nehmen. Sie ergeben sich aus zahlreichen Akten, die uns vorliegen, die aber nicht Gegenstand der Beweisaufnahme waren. Deswegen verzichte ich hier auf die Darstellung. Andere gravierende Fälle wollte ich aber kurz beleuchten. Im Mehrheitsbericht werden einige Beschwerden des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes über Verzögerungen der Behandlung von Prüfungsberichten beschrieben. Seit dem Amtsantritt von Stadtverordnetenvorsteher Beneken gab es praktisch kaum einen einzigen Bericht ohne Einflussnahme, ohne Druck oder ohne Drohpotential, kaum einen Bericht, der unbeanstandet in die Gremien ging. Entweder passte der Prüfungsgegenstand nicht in die politische Landschaft, oder die Bewertungen des Rechnungsprüfungsamtsleiters waren politisch nicht angenehm. Irgendetwas zu beanstanden gab es immer. Nach Aussage von Mattern vor dem Ausschuss wurden Prüfberichte über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren nicht an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet, meine Damen und Herren, obwohl der Rechnungshof immer darauf gedrängt hatte, eine zeitnahe Prüfung im Rahmen der Gemeindeprüfung zu gewährleisten. Aus diesem Grund gab es zahlreiche Versuche, mit denen sich der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes direkt an die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung wenden wollte, weil er sich in seiner Prüfungsarbeit behindert fühlte. Diese Schreiben und Klagen von Mattern wurden nicht an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Der Stadtverordnetenvorsteher hatte das verweigert.
Ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident! Die Stadtverordneten sollten also bewusst nicht informiert werden. Zusammengefasst, möchte ich noch eben ganz kurz darlegen, hat sich unserer Meinung nach der Untersuchungsausschuss gelohnt. Er war ein wichtiger Beitrag zur politischen Kultur, besonders unter den festgefahrenen politischen Verhältnissen in Bremerhaven, meine Damen und Herren. Es hat sich unserer Meinung nach eindeutig gezeigt, dass sich der Druck auf einen unbequemen Rechnungsprüfungsamtsleiter erhöht hat, dass er ausgeübt wurde und dass dadurch sowohl objektiv als auch subjektiv die Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes unzulässig beeinflusst wurde. Herausgekommen für die Koalition ist der gemeinste kleine gemeinsame Nenner,
für uns jedoch ein größerer Beitrag für die Schaffung demokratischer Verhältnisse in Bremerhaven, meine Damen und Herren.
Nun zum Abschluss noch eine kleine Warnung, die sich bei mir aufgetan hat, als ich die Rede des Kollegen Schildt gehört habe!
Die Warnung möchte ich eben noch ganz gern loswerden, weil es natürlich Konsequenzen durch die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses geben muss.