Meine Damen und Herren, es ist schwierig genug in der heutigen Zeit, hier diese Reformen an den Schulen so umzusetzen, dass das, was wir uns politisch als Rahmenbedingung vorstellen, auch irgendwann umgesetzt wird. Ich hoffe einfach nur, dass wir die Reformen in Gang halten können, denn die Motivation – ich kann es nur noch einmal zum Schluss sagen, Herr Senator, Motivation ist ein großer Bereich, das werden Sie aus Ihrer früheren Tätigkeit im Fußball noch kennen – muss man bei seiner Mannschaft aufrechterhalten, und momentan ist die wirklich sehr stark eingeknickt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Rohmeyer hat schon bei seinen ersten Worten, und das hat er durch seinen Beitrag noch verstärkt, eigentlich deutlich gemacht, dass er im Grunde die gleiche Position vertritt, die ich hier auch vertreten habe. Es ist selten, dass die CDU bildungspolitisch das Gleiche vertritt wie die Grünen, aber es ist nicht ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
schlecht, wenn es da Einsicht gibt. Bloß, Herr Kollege Rohmeyer, unter den Umständen kann ich nicht gut verstehen, warum Sie jetzt doch sagen, wir sollen das Ganze in erster und zweiter Lesung beschließen. Ich mache Ihnen einen Vorschlag zur Güte und schlage Ihnen vor, worauf wir uns vielleicht verständigen könnten.
Erstens: Wir verabschieden heute die Änderung des Bremischen Beamtengesetzes. Die hat unmittelbar etwas mit dem Kompromiss, den Herr Koschnick ausgehandelt hat, zu tun. Das können wir auch in erster und zweiter Lesung machen.
Zweitens, ich sage das, auch wenn es die GEW vielleicht nicht erfreuen wird: Wir beschließen in erster Lesung das Gesetz über die Lehrerarbeitszeitaufteilung, überweisen das an die Deputation für Bildung und kommen damit erst hier zur zweiten Lesung zurück, wenn diese Verhandlungen und Gespräche, die Richtlinien und die Abarbeitung des Antrags der Grünen in der Deputation erfolgt ist. Dann haben wir eine vernünftige Grundlage, all das einzulösen, was Frau Hövelmann bildungspolitisch gefordert hat und was Herr Rohmeyer gegenüber den Lehrern, der Öffentlichkeit als „Mitnehmen“ bezeichnet hat.
Ich glaube, mit diesem Verfahren könnten wir eigentlich das, was wir jetzt alle hier vorgetragen haben, lösen, weil es keinen Zwang gibt, das heute zu verabschieden. Die Frage des Budgets und der Kompensation für die angestellten Lehrer, ich glaube, darüber könnten wir dann auch in Ruhe reden, Sie können auch in Ruhe mit den Gewerkschaften darüber reden. Ich habe angedeutet, dass es andere Möglichkeiten gibt, vielleicht gibt es noch mehr, als ich mir habe einfallen lassen, als die einfachste, dümmste und alle weiteren Schritte eher behindernde Lösung, die Sie hier vorschlagen.
Soweit mein Vorschlag, heute nur die erste Lesung durchzuführen und zu überweisen und das Beamtengesetz hier zu verabschieden!
Das kommt am Ende mit der Abstimmung! Es ist ein Antrag gestellt, den ich nachher zur Abstimmung stellen werde.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon klar geäußert worden, warum wir uns heute hier mit diesem Gesetz zur Änderung des Lehrerarbeitszeitauftei
lungsgesetzes befassen. Es ist kein Thema, das ich hier mit Nachdruck eingebracht hätte, würden wir nicht durch die Vorkommnisse im letzten Jahr und den Schlichtungsspruch von Herrn Koschnick dazu gezwungen worden sein.
Ich habe niemals einen Zweifel daran gelassen, dass es nicht angehen kann, die notwendigen Mittel, die der Steuerzahler aufbringen muss, um die vereinbarten Zusatzzahlungen für die angestellten Kollegen zu leisten, aus Mitteln, die sonst den Schulen zur Verfügung stünden, zu nehmen. Das war völlig klar, und ich habe niemals, auch in allen Gesprächen mit den Gewerkschaften und Personalräten, einen Zweifel daran gelassen.
Hans Koschnick hat dann in dankenswerter Weise diesen Spruch zu Ende geführt. Wir haben uns geeinigt, wir haben das umgesetzt, wir sind dabei, jetzt auch die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür klar zu machen. Insbesondere geht es nicht nur um die Zusatzzahlungen für die angestellten Lehrkräfte, sondern es geht heute auch bei den Änderungen des Beamtengesetzes darum, dass wir den Bremer Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit zur Verbeamtung bis zum fünfzigsten Lebensjahr eröffnen. Wenn ich richtig informiert bin, sind das etwa 500 Lehrerinnen und Lehrer, die sich sehr darauf freuen und hoffen, dass das jetzt endlich umgesetzt wird, denn jeden Monat, habe ich mir sagen lassen, gibt es den einen oder anderen, der aus dieser Altersgrenze herausfällt, also nicht mehr verbeamtet wird. Also ist es hohe Zeit, dass wir zumindest auf jeden Fall natürlich diesen Teil durchziehen.
Aber, Herr Mützelburg, das mag uns ja unterscheiden: Du kannst nicht nur immer fordern, sondern du musst dann auch einhalten, das, was du verabredet hast, auch zu geben. Also, ich kann nicht sagen, wunderbar, das Geld nehmen wir, die Verbeamtung machen wir, aber wie der Senator anschließend mit den restlichen Problemen klarkommt, ist nicht unsere Sache. Deswegen haben wir heute beide Teile zur Abstimmung eingebracht, und ich finde es völlig legitim.
Ich war übrigens genauso echauffiert oder sauer, enttäuscht, frustriert über die Tatsache, an so einem Tag, an dem wir einen spürbaren Aufbruch im Rathaus, in der oberen Rathaushalle bemerken, als wir 550 am Bildungsprozess beteiligte Bremerinnen und Bremer eingeladen haben zu dieser ganztägigen Veranstaltung, da draußen eine Demonstration der GEW und der GSV zu sehen. Das hat mich maßlos enttäuscht.
Ich finde, als zuständiger Senator kann ich das kaum noch kommentieren, weil wir mit den Lehrerinnen und Lehrern einen Berufsstand haben, der zu den bestbezahlten in unserem Land gehört, ohne Frage. Nicht nur in unserem Land, sondern weltweit sind die deutschen Lehrer an der Spitze, was die Vergütung, was die Besoldung angeht, weit über der
Besoldung, der Vergütung in Skandinavien, wo mit Sicherheit keine schlechtere Arbeit geleistet wird.
Die Höhe der Bezahlung ist noch nicht einmal das Entscheidende, sondern die soziale Absicherung, in der unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, und Lehrerinnen und Lehrer sind ja Bestandteil des öffentlichen Dienstes, ihren Beruf ausüben. Da habe ich manchmal das Gefühl, dass sie sich aufgrund dieser gesellschaftlichen Position nicht ganz im Klaren sind, was sie dort auch der Gesellschaft für Frustrationen bringen, wenn sie so hartnäckig weiterkämpfen, zum Beispiel wie jetzt um die Durchsetzung des Schlichterspruchs.
(Abg. M ü t z e l b u r g [Bündnis 90/Die Grünen]: Macht doch endlich einmal eine Initiative, dass bundesrechtlich alle Lehrer nur angestellt werden!)
In der Tat, sehr geehrter Herr Mützelburg, wäre ich da der Erste, der dabei wäre, wenn wir zu so einer bundeseinheitlichen Regelung kämen. Von Beginn an habe ich gesagt, dass ich an einer bundeseinheitlichen Vergütungs- oder Besoldungsregelung interessiert wäre und mich dafür einsetzen würde, aber Sie kennen die Mechanismen, die in den letzten dreieinhalb Jahren während der laufenden Legislaturperiode vonstatten gegangen sind, dass immer mehr Länder sich bemühen, den anderen Bundesländern ihre Lehrer mit immer besseren Angeboten abzuwerben.
Nun ist ja eben angedeutet worden, dass jetzt die Bremer Lehrer in Scharen nach Niedersachsen laufen würden. Ich glaube nicht daran, ich glaube an das, was ich sehe, was ich erlebe. Tagtäglich habe ich mit etlichen Absolventen unserer Hochschulen, unserer Universität zu tun, die sich darüber beklagen, dass sie keinen Referendariatsplatz in Bremen bekommen. Es gibt Tausende freie Referendariatsstellen in Deutschland, aber die Studenten, die gerade ihr Examen gemacht haben, möchten gern in Bremen bleiben, so dass sie jahrelange Wartezeiten in Kauf nehmen, die eigentlich für uns als Gesellschaft, als Politik völlig inakzeptabel sind, denn wir wollen ja, dass die Studenten schnell in den Beruf, für den sie sich haben ausbilden lassen, kommen.
Ich denke, meine Damen und Herren, in Bremen haben wir Gott sei Dank, weil wir so eine attraktive Stadt haben, diese Sorgen nicht. Wir bezahlen übrigens auch einige unserer Lehrer, Herr Mützelburg hat eben auch von Grundschullehrern gesprochen, außerordentlich gut, nämlich nach A 13, und nicht wie in fast allen anderen Bundesländern – –.
Alle diejenigen, Herr Mützelburg, die an unserer Universität ausgebildet worden sind oder an vergleich
baren Universitäten und eine entsprechende Ausbildung gemacht haben, bekommen bei uns, und das gibt es nur in ganz wenigen Bundesländern, A 13 als Besoldung. Damit haben sie auch ein Privileg, das sie sich durch ihre Ausbildung erarbeitet haben, das ich ihnen auch nicht wegnehmen will. Ich will nur korrigieren, dass wir hier so schlecht in der Ausgangssituation sind, dass wir uns große Sorgen machen, dass unsere Bremer Lehrer in Scharen in andere Bundesländer weggehen würden. Allerdings bin ich auch der Meinung, und da werde ich sehr nachdenklich, dass ich natürlich nichts ohne die Lehrerinnen und Lehrer umsetzen kann. Natürlich kann ich das nicht! Aber ich kann nicht laufend und jeden Monat oder alle Vierteljahre mit neuen Forderungen der Lehrerinnen und Lehrer konfrontiert werden und jedes Mal sagen, ich mache das, ich komme euch entgegen. Das war bei der Zwangsteilzeit so. Sie war eines der ersten Dinge, die wir umgesetzt haben! Die GEW war bei mir, der Personalrat war bei mir, und wir haben gesagt, ja, es ist unfair, es ist ungerecht, und wir wollen allen Kolleginnen und Kollegen, die Vollzeit arbeiten möchten, auch die Gelegenheit dazu geben. Das ist Schritt für Schritt konsequent umgesetzt worden. Die Altersermäßigung, Herr Mützelburg, wird von Land zu Land abgeschafft, das heißt, dass die Kolleginnen und Kollegen, die über 55 beziehungsweise über 58 Jahre sind, zunächst eine Stunde, dann zwei Stunden weniger unterrichten müssen. Das erlauben wir uns als Haushaltsnotlageland nach wie vor, weil ich der Auffassung bin, dass es richtig ist, dass wir den älteren Kolleginnen und Kollegen diese Ermäßigung geben. Wenn wir Ihnen in einer solchen Situation dieses Gesetz vorschlagen, für einen beschränkten Zeitraum nach der Auseinandersetzung in der Schlichtung für zwei Jahre jeweils eine Stunde mehr den Lehrern zu verordnen, verordnen zu können für einen befristeten Zeitraum – –.
Ja, aber das ist das Wort, das wir dem Personalrat, den Gewerkschaften innerhalb der Schlichtung gegeben haben, dass wir das ausschließlich dafür machen. Herr Mützelburg, ich komme zum dritten Bereich: die Präsenzzeiten! Es gibt überhaupt keine inhaltlichen Differenzen zwischen Ihnen, der CDU und unserer SPD-Fraktion, übrigens auch nicht der GEW und, glaube ich, allen anderen Berufsstandesorganisationen der Lehrer, dass es völlig antiquiert ist, weiterhin im 45-Minuten-Rhythmus zu arbeiten, weiterhin in die Schule zum Unterricht zu kommen, um nach dem Unterricht die Schule zu verlassen. Nicht in allen Schulen ist das so, aber aufgrund meiner wirklich vertieften Kenntnisnahmen ist die
große Mehrheit des praktizierten Unterrichts genauso, wie ich es eben beschrieben habe. Es gibt viel zu wenig Kommunikation, es gibt viel zu wenig Vernetzungen innerhalb der Schulen. Es ist wirklich so, wie es Frau Hövelmann eben hier beschrieben hat, wir haben viel zu viele Einzelkämpfer, die die Klassentür schließen und sich eben nicht gern in den Unterricht, in die Karten schauen lassen. Aber das ist unbedingt notwendig, um von den schrecklichen Ergebnissen, die wir in der Pisa-Studie erfahren haben, wegzukommen.
Wir müssen uns öffnen, wir müssen bereit sein, eine Supervision in die Klassenräume zu bekommen, um besseren Unterricht zu geben, um nicht den Unterricht zu geben, den wir möglicherweise vor 30 Jahren an den Universitäten gelernt haben. Wie ist es denn mit den Fortbildungsmaßnahmen? Endlich fangen wir jetzt an, das verpflichtend umzusetzen, aber nicht zentral verordnet, sondern, Herr Mützelburg, wir geben die Fortbildungsbudgets in die Schulen, wie Sie wissen! Das haben wir gemeinsam in der Deputation beschlossen, damit die Schulen selbst entscheiden können, wo sie Fortbildungsnotwendigkeiten haben. Da sind wir genau auf dem richtigen Weg! Nur, man kann reden und reden, aber irgendwann einmal, Herr Mützelburg, muss man auch entscheiden. Dann muss man auch den Mut und die Konsequenz haben, entsprechende Gesetze und Verordnungen durchzusetzen.
Ich komme zum letzten Satz! Wir möchten durch diese Maßnahmen die rechtlichen Voraussetzungen dafür umsetzen, um anschließend durch inhaltliche Maßnahmen, organisatorische Rahmenbedingungen und natürlich die baulichen Rahmenbedingungen dafür zu sorgen, dass die Schulen sich auf den Weg machen können, den Schulalltag im Interesse der Schülerinnen und Schüler, aber ich meine, auch im Interesse der Lehrerinnen und Lehrer selbst zu verbessern, damit wir endlich zu verbesserten Leistungsergebnissen kommen, aber nicht durch Verordnung von oben, sondern so, wie ich es dem Personalrat und den Gewerkschaftsvertretern gesagt habe, das muss aus den Schulen kommen.
Ich kann das nicht gegen, sondern nur mit den Kollegen machen. Deshalb ist der Weg, wie er jetzt zum Beispiel an der Borchshöhe gegangen wird, dass die Schulen selbst zu uns kommen und darum bitten, solche Modelle zu machen, der richtige. Ich bitte also recht herzlich um die Zustimmung zu diesen Gesetzesvorhaben. – Danke sehr!
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Verfahrensantrag gestellt, der sich auf das Verfahren der zweiten Lesung bezieht. Ich komme also zunächst einmal zur ersten Lesung, die nicht strittig ist.