Meine Damen und Herren, bei dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Gesetz zur Änderung des Bremischen Richtergesetzes vom 8. Januar 2002, Drucksache 15/1039, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 52. Sitzung am 23. Januar 2002 die erste Lesung unterbrochen und der Gesetzesantrag an den Rechtsausschuss überwiesen wor
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechtsausschuss hat sich mit dem Antrag der Fraktion der Grünen, Gesetz zur Änderung des Bremischen Richtergesetzes, hier ging es konkret um die Reform des Richterwahlausschusses, sehr ausgiebig befasst. Über ein Jahr lang haben wir uns mit dieser Materie beschäftigt. Der Ausschuss ist auch zu einem Ergebnis gekommen, allerdings zu keiner Lösung. Das Ergebnis ist, dass die Reform schlicht gescheitert ist. Des Weiteren ist das Ergebnis, dass in der nächsten Legislaturperiode diese Reform noch einmal angepackt werden soll.
Ganz kurz noch einmal zur Erinnerung! Zugrunde lag, wie gesagt, ein Gesetzentwurf der Grünen, der in drei Punkten folgende Änderungen begehrte: Zunächst einmal sollte, erstens, der Zuständigkeitsbereich des Richterwahlausschusses geändert werden. Sie wissen, dass der Richterwahlausschuss bislang nur für die Berufung von Richtern auf Lebenszeit zuständig ist. Diese Zuständigkeit sollte um den Bereich der Beförderungen und Versetzungen erweitert werden. Zweitens sollen die Präsidenten eines Landesgerichts künftig auf Vorschlag des Senats und des Richterwahlausschusses gewählt werden. Drittens sollte die Zusammensetzung des Richterwahlausschusses geändert werden, nämlich die Zahl der Senatoren von jetzt drei sollte ebenfalls herabgesetzt werden durch das zuständige Mitglied des Senats.
Zunächst einmal hatten wir Schwierigkeiten, die Materie insofern zu beraten, als das Justizressort einwandte, es gibt schlicht rechtliche Hindernisse, den Antrag der Grünen umzusetzen. Dem konnte dann abgeholfen werden, indem der Rechtsausschuss ein Gutachten eingeholt hat. Gutachter war der ehemalige Präsident des Staatsgerichtshofs, Professor Dr. Pottschmidt, der dem Ausschuss überzeugend dargelegt hat, dass es rechtlich keine Hindernisse gibt, die von den Grünen begehrten Änderungen, insbesondere in Bezug auf den Zuständigkeitsbereich, in dem Gesetz zu verankern. Allerdings, das war aber schon während der ersten Lesung klar, geht das alles nur im Rahmen einer Änderung des entsprechenden Artikels der Landesverfassung.
In den weiteren Beratungen hatte sich das Ressort dennoch nicht imstande gesehen, einer umfassenden Reform zuzustimmen. Die SPD-Fraktion wäre dazu bereit gewesen, sich in etwa auf den Vorschlag ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
der Grünen einzulassen, im Prinzip auch die CDUFraktion. Hier hat es allerdings zum Schluss noch Differenzen hinsichtlich der Besetzung des Richterwahlausschusses gegeben, aber diese Frage wurde nicht mehr ausdiskutiert, weil, und das ist dann objektiv so, wenn so lange beraten wird, in der Tat dann die Zeit zu eng wurde. Wir haben dann auch alle gesagt, man soll Verfassungsänderungen nicht noch durchpeitschen, sondern es ist in der Tat besser, für diese Legislaturperiode das Projekt aufzugeben, um es dann in der nächsten Legislaturperiode wieder aufzugreifen.
Die SPD hat die Änderung des Richtergesetzes in ihrem Wahlprogramm verankert, sie hat sich das vorgenommen. Ich kann den Kollegen in der nächsten Legislaturperiode nur Glück wünschen, dass dann eine vernünftige Reform des Richterwahlausschusses stattfindet. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Isola hat mit seiner erkälteten Grabesstimme den Ton schon ganz richtig getroffen.
Es ist in der Tat eine ziemlich traurige Angelegenheit, die wir unter diesem Tagesordnungspunkt zu beraten haben, nämlich das Begräbnis des Versuches, die Bestellung von Richtern in ihr Amt, in leitende Ämter transparenter und durchsichtiger zu gestalten und damit die alleinige Verfügungsgewalt des Senats in dieser Frage zu beenden.
Die beiden Fraktionen hatten vor anderthalb Jahren selbst erklärt, sie würden unserem Vorstoß im Grundsatz folgen. Dann haben Herr Mäurer und Herr Dr. Scherf gemauert, und die Fraktionen von SPD und CDU haben sich verkrochen. Das ist schade, und es ist wirklich kein Ruhmesblatt, meine Damen und Herren!
Wir hatten eine Änderung des Richtergesetzes mit dem Ziel vorgeschlagen, Kollege Isola hat es gesagt, dass in Zukunft der Richterwahlausschuss auch über Beförderungen und die Besetzung von Präsidentenposten bremischer Gerichte mitentscheiden solle. Unser Vorschlag ging immer davon aus, dass Senat und Richterwahlausschuss gemeinsam Entscheidungen fällen. Es ging nicht darum, den Senat hinaus
zudrängen und das allein machen zu wollen, sondern wir wollen es gemeinsam machen. Es kam uns und kommt uns auf eine größere Transparenz durch parlamentarische Mitwirkung an.
Der Senat hat zunächst behauptet, das ginge alles nicht, es sei gesetzwidrig. Das Gutachten von Professor Dr. Pottschmidt hat eindeutig geklärt, dass unsere Vorschläge rechtlich machbar sind, wenn man denn politisch will. Er hat noch Gesichtspunkte aufgegriffen, die den Wahlmodus der anwaltlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses betreffen. Wir hätten sie gern aufgenommen, aber dazu ist es nicht gekommen. Diese Einwände gelten aber auch für das geltende Gesetz. Das heißt, es ist kein Einwand gegen unseren Vorschlag.
Verehrter Kollege Röwekamp, lesen Sie das Gutachten! Die Einwände, die Herr Dr. Pottschmidt aufgeschrieben hat, gelten genauso für das jetzt geltende Gesetz wie für ein etwa in unserem Sinn geändertes Gesetz, aber Herr Mäurer und Herr Dr. Scherf wollten nicht. Ich sage jetzt nichts zu der Präsenz hier im Haus. Sie wollten nicht ihr uneingeschränktes Recht auf Besetzung von herausgehobenen Positionen in der Richterschaft aufgeben. Sie erinnern sich, da ist Herr Mäurer auf seine unsägliche Attacke auf die Richterschaft verfallen und hat deren Bestrebungen nach mehr Mitwirkung in eine Linie mit reaktionären und nationalkonservativen Strömungen in der Weimarer Zeit gestellt.
Herr Mäurer wurde dafür auch von Herrn Dr. Scherf gedeckt, obwohl sich – das ist ja wirklich ein einmaliger Vorgang – 80, 90 Prozent aller Richter in Bremen per Unterschrift dagegen ausgesprochen haben. Er musste nicht die Konsequenzen ziehen, weil er von Herrn Dr. Scherf gedeckt wurde. Am Ende hatten wir eine Entschuldigung, die keine war, und das Versprechen von Herrn Mäurer, er wolle gern die Diskussion über mehr Mitwirkung der Richter nach der Wahl in die Hand nehmen. Meine Damen und Herren, ich glaube gern, dass er das in die Hand nehmen möchte. Ich glaube, mehr Bock ist ein Gärtner selten gewesen als in diesem Fall.
Sie werden uns jetzt weiter erklären wollen, Herr Röwekamp, welche Kompromisse es gegeben hätte, wie schwierig das alles gewesen ist, die Zeit sei Ihnen weggelaufen, der Schwarze Peter wird hin- und hergeschoben.
hatten vorgeschlagen, die Macht der Exekutive einzugrenzen, durch diese Teilung der Macht die Justiz transparenter zu machen. Die Exekutive denkt nicht daran, auch nur einen Millimeter ihrer Macht abzugeben, und Sie haben den Schwanz eingezogen, so einfach ist der ganze Ablauf gewesen!
Ich kann Ihnen nur raten, meine Damen und Herren, den nächsten Anlauf nicht in die Hände von Herrn Mäurer zu geben, sondern ihn selbst in die Hand zu nehmen, denn mehr Demokratie war immer Sache des Parlaments. In diesem Sinn kann ich mich den guten Wünschen meines Kollegen Isola auch anschließen, dass Sie beim nächsten Mal mehr Glück und Erfolg haben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Schwarzen Peter habe jetzt wohl ich, weil ich wohl der Einzige aus diesem Rechtsausschuss bin, der das Vergnügen haben wird, sehr wahrscheinlich dem Rechtsausschuss der nächsten Legislaturperiode anzugehören, so der Wähler uns noch geneigt ist, wovon ich ausgehe. Sie haben sich beide mit dem Appell an die künftige Legislaturperiode verabschiedet, das Problem, das Sie nicht gelöst haben, zu lösen. Das ist natürlich ein bisschen schwierig.
Herr Dr. Kuhn, ich will an dieser Stelle noch einmal sagen, so unumstritten war Ihr Vorschlag nicht. Zunächst ist festzuhalten, dass das, was Sie hier dem Parlament vorgelegt haben, verfassungsrechtlich nicht tragbar war, auch nach dem Gutachten von Herrn Professor Dr. Pottschmidt nicht, weil Sie unterhalb der Änderung einer Landesverfassung eine Änderung des Richterwahlgesetzes angestrebt haben. Das war verfassungsrechtlich nicht in Ordnung.
Unabhängig davon haben wir uns redlich Mühe gegeben, in den Beratungen des Rechtsausschusses eine geeignete Grundlage zu finden, wobei ich nach wie vor meine Sympathie – auch für die CDU-Fraktion – hier zum Ausdruck bringen möchte, dass der Richterwahlausschuss selbstverständlich nicht nur eine Abstimmungsmaschine sein soll. Wir haben dieser Tage gerade die Vorlagen für die nächste Sitzung des Richterwahlausschusses bekommen, in dem es wieder nur darum gehen wird, Richter auf Lebenszeit zu ernennen. Das ist in der Tat nicht, sage ich einmal, für Mitglieder des Richterwahlausschusses befriedigend.
Einen Dämpfer hat Ihr Vorschlag auch durch das Gutachten von Herrn Professor Dr. Pottschmidt bekommen, der ausgeführt hat, so schlank geht es ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
nicht. Diejenigen, die im Richterwahlausschuss sitzen, bedürfen einer parlamentarischen Legitimation, wenn man ihnen wahrlich Mitentscheidungsrechte einräumen möchte. Das heißt, wir hätten hier im Parlament über Vorschlagslisten abstimmen müssen, aus den Vorschlagslisten hätten durch ein geeignetes Gremium, ein Richterwahlausschuss oder etwas Ähnliches, entsprechende Vorschläge aufbereitet werden müssen. Das heißt, wir hätten im Parlament sowohl die parlamentarischen als auch die nichtparlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses in einem relativ komplizierten Verfahren wählen müssen.
Daraufhin hat das Justizressort, das zugegebenerweise lange Zeit unbeweglich gewesen ist, den Vorschlag gemacht, lediglich im Weg der Anhörung den Richterwahlausschuss auch an solchen Personalentscheidungen zu beteiligen, wie wir das eigentlich angedacht hatten. Das ist in der Tat für die CDUFraktion ein fauler Kompromiss gewesen, weil er gegenüber dem Status quo praktisch aus unserer Sicht keinerlei Verbesserung gebracht hätte. Auch Sie, Herr Dr. Kuhn, haben diesen Kompromissvorschlag letztendlich in Bausch und Bogen abgelehnt, so dass es insgesamt dem Rechtsausschuss nicht gelungen ist, eine verfassungsändernde Mehrheit für eine geeinigte Lösung zusammenzubekommen.
Wir halten als CDU-Fraktion die komplizierte Lösung aus dem Gutachten von Professor Dr. Pottschmidt mit Vorschlagslisten und was weiß ich allem auch nicht für sachgerecht. Wir könnten uns vorstellen, das haben wir an der Stelle auch gesagt, einen rein parlamentarischen Richterwahlausschuss mit relativ weitgehenden Kompetenzen zu installieren. Dieser Vorschlag war mit Ihnen nicht einigungsfähig. Letztendlich haben wir dieses Modell mit Herrn Isola einmal angedacht, aber dann gesagt, eine Zeitspanne von 14 Tagen oder sechs Wochen vor Beendigung der Legislaturperiode ist nicht geeignet, eine Reform des Richterwahlausschusses anzustreben.
Kurzum, es hat trotz langjähriger, und ich würde das nicht so abtun wie Sie, Herr Dr. Kuhn, intensiver und fachkundiger Beratung, und Herr Professor Dr. Pottschmidt hat dem Ausschuss ein hervorragendes Gutachten erstattet, keine Reform gegeben. Wir haben auch, finde ich, sehr sachgerecht inhaltlich beraten, das heißt, wir haben uns sehr gründlich der Thematik angenommen. Wir waren von Anfang an als Koalitionsfraktionen im Prinzip bereit, an der jetzigen Zusammensetzung und an den jetzigen Kompetenzen des Richterwahlausschusses etwas zu ändern. Wir haben gelernt, dass es rechtlich sehr schwer sein wird, eine geeignete Regelung zu finden, die auch praktikabel ist, und nur deswegen haben wir es aus den jetzigen Beratungen des Rechtsausschusses genommen.