Ich rufe jetzt alle Abgeordneten nach dem Alphabet namentlich auf und bitte die so aufgerufenen Damen und Herren, die Wahl vorzunehmen. Gleichzeitig bitte ich die Schriftführerinnen, an der Ausgabe der Stimmzettel und an der Wahlurne Platz zu nehmen!
Meine Damen und Herren, ich frage noch einmal, ob alle Abgeordneten ihre Stimmzettel erhalten und abgegeben haben. – Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihren Stimmzettel erhalten und abgegeben haben.
Wir kommen jetzt zur Auszählung der abgegebenen Stimmen. Ich bitte die Schriftführerinnen, die Auszählung vorzunehmen!
Ich gebe Ihnen jetzt das Wahlergebnis bekannt, und zwar in der Form, wie es mir von den Schriftführerinnen vorgelegt wurde. Ich möchte Sie bitten, mit der Gratulationscour bis nach der Vereidigung zu warten.
Meine Damen und Herren, Wahl eines Mitglieds des Senats: Ausgegebene Stimmzettel 81, abgegebene Stimmen 81, vernichtete Stimmzettel keine. Auf Dr. Peter Gloystein entfielen 63 Jastimmen, 16 Neinstimmen, zwei Enthaltungen, ungültige Stimmen keine.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, damit ist Herr Dr. Peter Gloystein gemäß Artikel 107 Absatz 2 unserer Landesverfassung in den Senat gewählt.
Herr Dr. Gloystein, die Bürgerschaft (Landtag) hat Sie soeben in den Senat gewählt. Ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.
Nach der Landesverfassung haben Sie den Eid vor der Bürgerschaft zu leisten. Ich spreche Ihnen jetzt die Eidesformel vor und bitte Sie, mit den Worten „Das schwöre ich!“ oder „Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe!“ den Eid zu leisten.
Die Eidesformel lautet: Ich schwöre als Mitglied des Senats, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen halten und schützen zu wollen.
Ich gratuliere Ihnen recht herzlich und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Amtsführung! Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall bei der CDU – Senator D r. G l o y s t e i n : Danke schön! Ich bedan- ke mich für das Vertrauen!)
Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft interjection: (Landtag).
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie von einem Schreiben in Kenntnis setzen, das mir der Präsident des Senats mit Datum von heute übersandt hat. Er schreibt:
„Sehr geehrter Herr Präsident, ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass der Senat am heutigen Tage Herrn Senator Dr. Peter Gloystein zum Bürgermeister gewählt und ihm die Ressorts der Senator für Wirtschaft und Häfen und der Senator für Kultur übertragen hat. Gleichzeitig hat der Senat Herrn Bürgermeister Dr. Gloystein als Vorsitzenden in die Deputationen für den Fischereihafen, für Wirtschaft und Häfen und für Kultur sowie als stellvertretendes Mitglied in die Deputationen für Arbeit und Gesundheit, für Inneres, für Bau und Verkehr und für Wissenschaft bestellt.“
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben uns gebeten, diese Regierungserklärung abzugeben. Wir haben uns große Mühe gegeben, sie zu formulieren, abgestimmt haben wir sie auch. Ich soll sie nun eben vortragen.
Wir haben im Senat abgestimmt! Noch stimmen wir Regierungserklärungen nicht mit der Opposition ab. Ich wollte nur sagen, dass es nicht meine persönliche Stellungnahme ist, sondern dass es eine des Senats ist, und offenbar verlangt die Geschäftsordnung, dass ich sie jetzt vorlesen muss. Es tut mir ein bisschen Leid für Sie, weil das nicht nur für mich, sondern auch für Sie anstrengend ist.
In den letzten Jahren sind in Deutschland viele längst überfällige Reformen angepackt worden. Die Diskussion über den richtigen Weg dabei wird oft sehr leidenschaftlich geführt, aber über die Ziele gibt es einen breiten Konsens. Wir müssen insbesondere die Systeme der Altersversorgung, die Systeme der Gesundheitsversorgung, die Systeme der sozialen Sicherung an die veränderte demografische Entwicklung, die sich wandelnde Beschäftigungsstruktur und die Folgen der Globalisierung anpassen. Damit diese dringend nötigen Reformen greifen können, bedarf es aber auch einer Reform der gesamtstaatlichen Organisation, der Entscheidungsabläufe und Verfahren, einer Reform des Föderalismus.
In Deutschland wird heftig und gelegentlich auch polemisch über den so genannten Verbundföderalismus geklagt. Überspitzt heißt der Vorwurf: Alle entscheiden alles mit. Ein solcher Satz ist gewiss eine unangemessene, grobe Vereinfachung. Die Bilanz unserer langjährigen Erfahrung mit unserem föderalen System ist hervorragend. Trotzdem: In der überspitzten Polemik steckt auch ein Körnchen Wahrheit. Die Zahl der Gesetze, die die Zustimmung des Bundesrats brauchen, hat sich im Laufe der Jahre vervielfacht. Die Landesregierungen gestalten auf diesem Weg die Bundespolitik mit, die Landesparlamente bleiben außen vor, und den Bürgerinnen und Bürgern ist nicht mehr recht klar, wer wofür verantwortlich ist.
Vor allem betrifft dies politische Kontroversen, die auf diesem Weg ausgetragen werden. Dann mündet die Mitgestaltung in die Blockade. Es gibt aber auch die umgekehrte, die positive Erfahrung. Es gibt immer Chancen der Verständigung, der Beteiligung und des Kompromisses. Als Vorsitzender des Vermittlungsausschusses weiß ich, wovon ich spreche. Vieles wird dann gemeinsam auf den Weg gebracht. Das kann durchaus sachlich geboten sein. Es dient aber nicht immer der Klarheit, und hinterher will es dann manchmal keiner mehr gewesen sein. Dies führt zu der begründeten und nachvollziehbaren
Sorge: Droht bei uns in Deutschland eine generelle Reformunfähigkeit, die wir uns nicht erlauben können?
Darum haben sich Bundestag und Bundesrat am 17. Oktober 2003 darauf verständigt, in einer gemeinsamen Kommission Vorschläge zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung zu entwickeln und auf solche Fragen Antworten zu finden. Jeweils 16 Vertreter von Bundestag und Bundesrat bilden den Kern der Kommission; Vorsitzende sind Ministerpräsident Stoiber für den Bundesrat und der Abgeordnete Müntefering für den Bundestag. Die Landtage und kommunalen Spitzenverbände sind beratend vertreten, und auch zwölf erfahrene Sachverständige kommen zu Wort. Selbstverständlich ist auch die Bundesregierung aktiv beteiligt.
Diese Bundesstaatskommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Zuordnung von Gesetzgebungszuständigkeiten auf Bund und Länder, die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder in der Bundesgesetzgebung und die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, insbesondere Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen, zu überprüfen.
So einig sich Bund und Länder in diesem grundsätzlichen Ziel sind, so unterschiedlich sind ihre Ausgangspunkte und Schwerpunktsetzungen. Der Bund ist vor allem daran interessiert, dass ihm auf Deutsch gesagt nicht immer „hineinregiert“ wird. Nach außen möchte er möglichst „unbehelligt“ als Nationalstaat agieren können. Aus Sicht der Länder dient die Reform in erster Linie der Wiederherstellung und Stärkung der Länderkompetenzen. Sie wünschen sich mehr politische Gestaltungsspielräume, mehr Handlungsfreiheit.
Die Länder stellen sich allerdings der Reform mit unterschiedlichen Ausgangsbedingungen und Interessenlagen. Für einige Länder, besonders große finanz- und wirtschaftsstarke Flächenländer, war der Ausgangspunkt der Reform ein neues Verständnis unserer bundesstaatlichen Ordnung: Wettbewerbsföderalismus statt kooperativem Föderalismus. Das ist für Bremen und etliche andere Länder so nicht akzeptabel gewesen. Die Länder bewegen sich seit 1999 in einem kontinuierlichen Prozess der Auseinandersetzung um ihre Positionen aufeinander zu. Ein erster Schritt war 2001 die damalige Verständigung über den Länderfinanzausgleich.
Bremen bringt sich in diese Föderalismusreform aktiv ein; übrigens nicht nur durch den Präsidenten des Senats – wie alle Länder – und den Chef der Senatskanzlei, sondern ebenso an maßgeblicher Stelle durch die beiden Bundestagsabgeordneten Kröning und Neumann. Gelegentlich wird bezweifelt, ob kleine Länder die neuen, eigenen Handlungsmöglichkeiten überhaupt ausschöpfen könnten, aber als Stadtstaat liegt Bremen im Gegenteil ganz besonders daran, seine eigenen politischen Ge
staltungsmöglichkeiten zu stärken. Es wird zur föderalen Vielfalt der Republik weiterhin seinen ganz individuellen Beitrag leisten. Unsere bremische Tradition der kurzen Wege, der Bürgernähe, des direkten Nachvollzugs von Politik werden wir nutzen können, wenn mehr Entscheidungen auf Landesebene fallen und weniger Entscheidungen durch ferne Zentralen in Berlin oder gar Brüssel vorgegeben werden.
Gleichzeitig müssen wir aber auch vorsorgen, dass die einzelnen Länder ihre neuen Rechte, wenn sie für sich jeweils berechtigte regionale oder partikulare Eigeninteressen verfolgen, nicht auf Kosten der anderen, insbesondere der kleinen Länder durchsetzen. Alle Länder müssen einem gesamtstaatlichen, gemeinsam länderfreundlichen Handeln verpflichtet bleiben. In mehrfacher Hinsicht hat gerade das kleinste Bundesland deshalb ein besonders großes Interesse an der Reform.