Herr Präsident, meine Damen und Herren! Angst, so heißt es, ist ein schlechter Berater. Die CDU lehnt die Härtefallkommission nach Paragraph 23 a des Aufenthaltsgesetzes ab. Das ist ausgesprochen unklug, sie ist also ausgesprochen schlecht beraten. Die CDU hat logisch Angst. Ich möchte gern an vier Punkten deutlich machen, dass sie überhaupt keine Angst haben muss.
Das Erste: In der Vergangenheit ist uns immer wieder vorgetragen worden, dass eine ungesteuerte, unkontrollierte Einwanderung durch das neue Zuwanderungsrecht verhindert werden soll. Herr Dr. Güldner hat schon darauf hingewiesen, wir haben es in der vergangenen Sitzung auch besprochen, als wir über den Vorschlag geredet haben, Flüchtlingsinstitutionen in Nordafrika einzurichten, dass die Zahlen der Asylbewerber dramatisch zurückgegangen sind.
Dagegen spricht auch, dass das Zuwanderungsrecht mit den Stimmen der CDU zustande gekommen ist, und dagegen spricht ebenfalls die Realität. Wir haben vor kurzem einen Vorschlag des Zuwanderungsrates bekommen, 25.000 besonders qualifizierte Ausländer ins Land zu holen, und sowohl CDU als auch SPD haben sehr einheitlich ablehnend auf diesen Vorschlag reagiert. Ich halte das zwar für bedenklich, weil ich glaube, die demografische Entwicklung macht deutlich, dass wir in wenigen Jahren unsere Schilder an den Grenzen von „Bleib weg!“ umdrehen müssen auf „Willkommen!“, aber es zeigt auch auf der anderen Seite, dass die Angst vor Überfremdung völlig unrealistisch ist, und deswegen Stimmung gegen die Härtefallkommission zu machen, völlig unnötig ist.
Die zweite Sorge, die besonders den Innensenator umtreibt, ist, dass die klare Botschaft klarer Gesetzesanwendung durch die Verwaltung verloren gehen könnte. Er hat, glaube ich, im Rathaus einmal davon gesprochen, es gebe keine höhere Instanz als die des klaren Rechtswegs. Dem muss man entgegenhalten, dass das neue, mit den Stimmen der ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
CDU zustande gekommene Zuwanderungsrecht eben die Ausnahme von diesen Regeln gerade zur gesetzlichen Norm macht. Einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, und nur dann, kann abweichend von im Gesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es die Härtefallkommission empfiehlt. Nur empfiehlt, das muss man noch einmal deutlich sagen, denn handeln muss nach Paragraph 23 a der Innensenator als oberste Landesbehörde!
Deshalb ist es auch völlig richtig, da stimme ich mit meinem Kollegen Dr. Güldner völlig überein, eine Kommission außerhalb des Parlaments, behördenunabhängig, wahrscheinlich aber unter Vorsitz der obersten Landesbehörde zu bilden und nicht auf das Petitionsrecht zurückzugreifen, wie es andere Bundesländer versuchen. Ich glaube, wir sollten eine Kommission bilden, die sich aus externen Fachleuten zusammensetzt, die ihre Qualifikation daraus beziehen, dass sie sich in ihrer beruflichen Arbeit mit Problemen und Angelegenheiten der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger beschäftigen.
Wir als SPD-Fraktion möchten sehr gern das seit Jahren mit leiser Stimme, aber großer Beharrlichkeit vorgetragene, uns immer wieder auffordernde Angebot der christlichen Kirchen annehmen, in einer solchen Kommission mitzuwirken. Glaubensgemeinschaften, Wohlfahrtsverbände, Amnesty, Flüchtlingsinitiativen, Beratungseinrichtungen und für mich absolut unabdingbar auch die Ärztekammer gehören in eine solche Kommission. Dann haben wir da einen sehr hohen Fachverstand, der uns in diesen Fragen weiterhelfen kann.
Halt, höre ich Herrn Röwekamp jetzt schon sagen, weil ich ihn da geradezu zitieren kann, dann kommen alle Fälle, die abgelehnt werden, vor diese Kommission, alles dauert ewig, neuer Rechtsweg, alles ist schrecklich! Ich sage ebenso laut: Halt! Schauen Sie ins Gesetz, Paragraph 23 a Absatz 2 Satz 2, die Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Die Härtefallkommission entscheidet selbst, welche Fälle sie macht und welche Fälle sie nicht macht. Das ist auch richtig so.
Die Voraussetzungen für das Tätigwerden der Härtefallkommission stehen ebenfalls im Gesetz, die können wir uns nicht ausdenken. Dringende humanitäre oder persönliche Gründe müssen die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Für Fälle, wie sie Dr. Güldner vorgetragen hat, etwa mit der Ausbildung, haben wir dann auch noch den Paragraphen 25 Aufenthaltsgesetz, der vorübergehenden Aufenthalt gewährleisten kann. Ich bin auch durchaus bereit, eine weitere große Sorge des Innensenators von vornherein auszuräumen und zu sagen, schreiben wir doch in das Ge
setz über die Härtefallkommission gleich hinein, dass die Beschlüsse der Härtefallkommission nicht der gerichtlichen Überprüfung unterliegen, dann braucht man an der Stelle auch keine Sorge mehr zu haben.
Dann kommt natürlich die Angst der CDU, wir wollen eigentlich mit der Härtefallkommission eine Altfallregelung haben. Ich sage, nein, auch das wollen wir nicht. Es wird weiter eine Einzelprüfung bleiben, und ich sage auch ganz bewusst, diejenigen, die uns immer und seit vielen Jahren als Mitstreiter für eine Härtefallkommission an ihrer Seite wissen, werden auch Enttäuschungen erleben müssen, dass genau diese Ausweitung, die sie sich vielleicht erhoffen, mit einer solchen Härtefallkommission nicht erreichbar sein wird.
Es wird natürlich richtig sein, dass es besonders Fälle sind, in denen Ausländer seit acht oder zehn Jahren oder sogar noch länger hier im Bundesgebiet leben. Eltern sind integriert, bestreiten ihren Lebensunterhalt allein, sind vielleicht unentbehrlich im Sportverein oder als Arbeitskollege, die Kinder gehen hier zur Schule, haben ihr angebliches Heimatland nie gesehen, sprechen die Sprache nicht, sind hoch integriert in der Klasse. Das erleben wir immer wieder, dass Lehrer und Klassenkameradinnen und Klassenkameraden sich sehr für diese Kinder einsetzen. Ich denke, dass wir genau für diese Menschen in jedem Einzelfall eine solche Kommission einsetzen sollten, die dem Innensenator dann die Chance gibt, im Einzelfall positiv zu entscheiden.
Das müssen wir heute doch zur Kenntnis nehmen, dass auch dieser Senator oder sein Vorgänger fassungslos vor einer Akte sitzt und denkt, wieso sollen wir diese Familie jetzt abschieben, und kaum eine rechtliche Möglichkeit hat zu sagen, wir lassen sie hier, weil das Recht eindeutig ist. In Zukunft hat auch der Innensenator die Möglichkeit, mit Hilfe einer solchen Härtefallkommission vernünftig zu handeln. Ich finde, er sollte hoch dankbar dafür sein.
An dieser Stelle eine kleine Bitte an den verehrten Herrn Senator: Wenn Sie vielleicht auf die Retourkutsche heute verzichten können, dass die Leute, die so lange hier sind, das alles selbst verschuldet haben, weil sie Rechtsmittel eingelegt haben gegen ihre Ausweisung oder Abschiebung! Ich finde das billig, denn legale Verfahren gegen Entscheidungen der Verwaltung im Rahmen der Rechtsordnung sollten nicht disqualifiziert werden, sondern sie sind Teil unserer rechtsstaatlichen Ordnung.
Herr Dr. Güldner hat schon darauf hingewiesen, dass sich in anderen, auch CDU-geführten Bundesländern die Regierungen aufmachen, eine Härtefall
kommission einzuführen. Erwähnen kann man, dass auch in Bundesländern, in denen die CDU nicht führt, sondern dabei ist wie zum Beispiel in Brandenburg, die Härtefallkommission im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Ich finde, wir sollten auch in Bremen darauf schauen, worum es geht, nämlich um die Berücksichtigung dringender humanitärer oder persönlicher Härten. Das ist nichts Geringeres als ein Stück Menschlichkeit in der Anwendung dieses schwierigen Rechtsgebietes. Dafür sollten wir uns eigentlich nicht zu schade sein.
Ich bin sicher, das wird sich auch in der CDU durchsetzen wie bei den vielen anderen Kolleginnen und Kollegen von der CDU in anderen Bundesländern. Heute allerdings setzt es sich noch nicht durch. Deshalb werden wir den Antrag der Grünen heute auch ablehnen, insbesondere auch deshalb, weil wir uns auch einen Überblick über die Vorschläge zur Umsetzung des Paragraphen 23 a Aufenthaltsgesetzes in den anderen Ländern verschaffen wollen.
Wir haben aber koalitionsintern – Fraktionen, Senator und diese besonders gute Fraktion – verabredet, eine koalitionäre Arbeitsgruppe einzurichten, die anstehende innenpolitische Vorhaben beraten wird, um sie dann in die Innendeputation, in dieses Haus hineinzubringen. Die Härtefallkommission gehört, wie mit dem Senator, wie mit der CDU verabredet, zu diesen Punkten, so dass ich eigentlich frohen Mutes bin, dass wir nicht das Jahr 2006 erreichen, bis wir eine Härtefallkommission haben, sondern schon das Jahr 2005. 2004 erreichen wir leider nicht mehr. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorab einige wenige Worte zu dem, was meine beiden Vorredner hier vorgetragen haben! Zunächst erst einmal ist es natürlich richtig, dass Bundesrat und Bundestag dem Zuwanderungsgesetz zugestimmt haben, allerdings in Gänze und nicht speziell der Härtefallkommission und der Möglichkeit für die Länder, eine solche Kommission einzurichten.
Das Zweite ist: Es wirft sich einfach für mich die Frage auf, warum eigentlich der heutige Gesetzgeber – oder die Mehrheit im Bundestag – nicht Gesetze beschließt, die diese humanitären Ansprüche,
die da gestellt werden, mehr in den Vordergrund gestellt hätten und gleich in den Gesetzestext eingearbeitet hätten. Dies ist nicht geschehen. Insofern habe ich den Eindruck, das Ganze ist formuliert worden nach dem Motto: „Und wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann bilde ich einen Arbeitskreis.“
Ich habe leider nicht an der Veranstaltung am 19. September teilgenommen, Herr Dr. Güldner. Es tut mir Leid, aber ich war verhindert. Gleichwohl ist mir in der Tat bis heute nicht klar, wohin die Reise eigentlich mit solch einer Kommission gehen soll. Das ist mir nicht klargeworden, auch nach den beiden Ausführungen nicht. Es ist viel zu schwammig auch im Antrag formuliert, was möglicherweise die Härtefallkommission mit welchen Kompetenzen und in welche Richtungen Entscheidungen treffen kann und soll. Auch von daher sind wir in der Tat heute – meine Vorredner haben es gesagt, zumindest der Kollege Kleen – nicht in der Lage, dem zuzustimmen, was hier beantragt worden ist.
Wir sind auch nicht der Auffassung, dass von einer Härtefallkommission, so wie hier eben von dem Kollegen Kleen vorgetragen, nun umgekehrt möglicherweise gerichtliche Entscheidungen, letztinstanzliche Entscheidungen von Gerichten, die auch humanitäre Gesichtspunkte eingeschlossen haben, sogar korrigiert oder überprüft werden könnten. Das halte ich für unmöglich. Insofern kommt ein weiterer Punkt hinzu, der mich auf dieser Reise zu einer möglichen Härtefallkommission mindestens sehr stark irritiert, eigentlich lässt er mich aber zu dem Schluss kommen, dass eine solche Kommission überflüssig ist.
Nicht zuletzt, und die Innendeputierten wissen das, das zuständige Referat beim Senator für Inneres ist dabei, die Vorgaben aus dem Zuwanderungsgesetz nun frist- und formgerecht umzusetzen. Das ist ein Berg voller Arbeit. Ich denke, die Verpflichtungen, die aus diesem Zuwanderungsgesetz erwachsen sind, sollten vornehmlich erst einmal umgesetzt werden, und wir können dann eventuell schauen, was im Weiteren in den Möglichkeiten liegt, hier solche Regelungen annähernd zu treffen, wie sie hier sehr schwammig vorgetragen werden.
Ich gehe jetzt nicht mehr näher auf den Antrag ein, will aber sagen: Es liegt zumindest den Mitgliedern des Petitionsausschusses ein Schreiben aus dem Petitionsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen vor, das hier als Modellland vorgegeben ist, und wer das liest – ich will es Ihnen jetzt ersparen, das vorzulesen –, ich habe mir auch einiges von Juristen verdeutlichen lassen, weil ich in der Tat insbesondere in der Antwort des Innenministeriums nicht mehr ganz folgen konnte, sieht, dass allein die Antwort des Innenministeriums schon in sich widersprüchlich ist. Wir können das möglicherweise auch in der
Innendeputation einmal konkreter beraten und besprechen. Auf jeden Fall ist es so, dass der Petitionsausschuss von Nordrhein-Westfalen deutlich sagt, dass er eine Abgrenzung zu der Härtefallkommission in Nordrhein-Westfalen nicht sieht und von daher starke Bedenken hat, dass eine solche Härtefallkommission im Grunde rechtlich das darstellt, was sie darstellen möchte.
Ich glaube, auch da gehört noch eine Menge Aufklärungsarbeit und eine Menge juristischer Feinarbeit dazu, um noch einmal genauer hinzuschauen, was dann eigentlich tatsächlich ist möglich und was nicht. Allein die Vorgabe, die Länder können eine Härtefallkommission bilden, reicht in der Tat nicht aus.
Ich sehe auch, und ich habe das auch in vergangenen Debatten mehrfach gesagt, dass die Verfahren, die im Asylverfahren anhängig werden oder geworden sind, sehr ausgeprägt stattfinden, das heißt, die Rechtswege sind relativ gut ausgestattet. Es gibt viele Möglichkeiten für Betroffene, Rechtswege zu beschreiten, und ich wiederhole mich auch da: Wir haben, ich habe das bereits einmal gesagt, mit dem Petitionsausschuss den OVG- und VG-Präsidenten aufgesucht, die uns dargelegt haben, damals am Fall Togo, dass sie eine Sammlung haben von etwa drei Meter Breite und sich in dieser Sammlung alles wiederfindet, was an Niederschriften von Pastoren, die in Togo gewesen sind, von allen Gerichten des Bundes und der Länder et cetera vorliegt. In dieser Angelegenheit wird all das von dort ausgewertet oder an diesen Gerichten ausgewertet, und erst dann kommen sie zu einer Entscheidung. Mein Rechtsempfinden ist nun einmal so, wenn ein Gericht hier gesprochen hat, dann ist dieser Spruch verbindlich.
Auch an der Stelle müssten wir noch einmal zumindest kleinarbeiten, wo denn eigentlich die Ansätze für eine solche Kommission sind; wobei ich denen, die dann in dieser Kommission sitzen, gar nicht absprechen will, dass sie möglicherweise über viel Erfahrung verfügen et cetera. Ich weiß aber nicht, wie sie nun über dieses Maß von Rechtsprechung hinaus noch Lücken finden wollen und auch über das Maß, was auch Petitionsausschüsse und auch der Bremer Petitionsausschuss in solchen Angelegenheiten an den Tag legen, hinaus noch Spielräume finden wollen, die eine mögliche so genannte humanitäre Entscheidung im Einzelfall ermöglichen. Ob Selbstbefassung oder nicht, das ist so, natürlich, die sollen sich selbst befassen, aber das macht nicht den wesentlichen Unterschied! Richtig ist, dass sie auch irgendwie zu einer Empfehlung kommen müssten. Wie soll diese Empfehlung aussehen trotz dieser vielen Rechtswege, vom Asylverfahren vor dem Verwaltungsgericht zum Oberverwaltungsgericht, möglicherweise zum Bundesverfassungsgericht, da gibt es auch Fälle, Asylfolgeverfahren et cetera, bis hin zu auch unter humanitären Gesichtspunkten zugebilligten Nichtausreisemög
lichkeiten, beispielsweise bei Krankheit oder Ähnlichem? Wir kennen das, Reiseunfähigkeit et cetera. Das sind auch humanitäre Gesichtspunkte.
Ich will zunächst einmal damit schließen, indem ich sage: Wenn mir das so im Detail dargelegt werden könnte, dann kann man sicherlich noch einmal darüber reden und muss auch noch einmal darüber reden, aber im Moment, es tut mir Leid, kann ich einfach nicht erkennen, wo der Sinn einer solchen Kommission ist.
Zweitens sage ich: Man sollte eine solche Kommission in keinem Fall mit möglichen Altfallregelungen verwechseln. Darüber brauchen wir dann nicht zu sprechen. Das ist für mich völlig ausgeschlossen. In den Fällen, die wir hier auch schon des Öfteren debattiert haben, bin ich der Meinung, da bräuchten wir vielleicht eine Härtefallkommission, die dann entscheidet, ob die nicht tatsächlich morgen nun einmal in ihr Heimatland zurückgeführt werden müssten, denn in vielen Unterlagen, Frau Senatorin Röpke, lese ich immer wieder: Der Senator für Soziales hat das Bestreben, dass diese Menschen dann auch wirklich zurückgeführt werden, damit der Sozialhaushalt entlastet wird, und das ist auch völlig richtig so, aber es scheitert immer wieder an bestimmten Dingen. Da sage ich einmal, das ist für mich auch eine Härte, allerdings zugegebenermaßen im umgekehrten Sinn.
Meine Damen und Herren, ich will nur noch sagen, dass wir auch berücksichtigen müssen, gerade was das Petitionsrecht angeht, dass die Petitionsgesetze der Länder zum Teil sehr unterschiedlich sind, und Bremen hat ein sehr gut ausgelegtes Petitionsrecht. Auch da sage ich, wenn ein Parlament entscheidet, dass ein Mensch wieder aus vielerlei Gründen ins Heimatland zurückgeführt werden muss, dass dann eine solche Kommission noch einen darauf setzt, fällt mir zumindest schwer zu verstehen, und in diesem Sinn werden wir sicherlich noch weiter darüber nachdenken.
(Beifall bei der CDU – Abg. B ö h r n s e n [SPD]: Wir geben uns ganz viel Mühe, Sie zu überzeugen!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer das neue Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft treten soll, genauer in Augenschein nimmt, kann über die Forderung nach einer Härtefallkommission nur den Kopf schütteln. Tatsache ist doch, dass Zuwanderungslobbyisten wie die Grüne Marieluise Beck und andere selbst geduldeten Flüchtlingen, die eigentlich schon längst abgeschoben gehören, möglichst ein uneingeschränkes Aufenthaltsrecht in Deutschland zuerkennen wollen.
Vorgeschoben werden immer humanitäre Gründe. Es wird auf Teufel komm heraus auf die Tränendrüse gedrückt und behauptet, diese in Betracht kommenden Personen hätten sich faktisch integriert. Das Rechtsverständnis von der grünen Überfremdungspropagandistin Frau Beck ist bezeichnend und mag die Unterzeichner des vorliegenden Antrags in Verzückung versetzen, aber, und nun kommt das Aber, Ausländer, die auch unverfolgt aus fremden Staaten ausgereist sind oder als so genannte Bürgerkriegsflüchtlinge in Deutschland Aufnahme fanden oder die sich sogar einen Aufenthalt in Deutschland erschlichen haben, sollen dafür nun noch mit einem Aufenthaltsrecht belohnt werden.
Meine Damen und Herren, tatsächlich bedarf es angesichts dieser Großzügigkeit des Zuwanderungsgesetzes allem anderen als noch einer Härtefallkommission, die als zusätzliche Instanz nun dafür sorgen soll, etwa rechtlich chancenlose Asylfälle durchzupeitschen. Tatsache ist doch, dass die Personen, die schon seit 1990 als Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Kosovo nach Deutschland gekommen sind und in Deutschland nun wirklich sehr gut versorgt worden sind, schon deshalb keine Härtefälle mehr darstellen, weil in ihrer Heimat schon längst Frieden herrscht und sie dort dringend für den Wiederaufbau ihrer Heimat gebraucht werden.
Meine Damen und Herren, die von Bündnis 90/ Die Grünen im Schulterschluss mit Pro Asyl und dem so genannten Flüchtlingsrat Bremen behaupteten humanitären Gründe für die Einrichtung einer Härtefallkommission sind weitgehend irrsinnig und unverantwortlich, denn zu glauben, alles Leid der ganzen Welt in Deutschland in den Bundesländern, so auch in Bremen, lindern zu können, ist, gelinde gesagt utopisch.
Das Ergebnis wäre lediglich die gesellschaftliche Desintegration und das Kollabieren des Sozialsystems in Deutschland. In Wahrheit geht es dem Antragsteller gar nicht um Einzelfälle, sondern es geht ihm im Ziel darum, eine Weichenstellung für die endgültige Umwandlung der Bundesrepublik Deutschland in ein Einwanderungsland mit einer Einwanderungsgesellschaft vorzunehmen. Das ist unverantwortlich!