Protokoll der Sitzung vom 26.01.2005

Wie eingangs erwähnt, ist auch die Vorbildfunktion nicht zu unterschätzen, die ein Innensenator für

seine Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten hat. Hier steht doch der Ausbildungsinhalt Strafprozessordnung in der Polizeiausbildung eindeutig gegen das Senatorenwort. In derartige Konflikte darf ein Dienstherr seine wichtigsten Mitarbeiter einfach nicht bringen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch ein Wort zu dem vom Innensenator für Verkäufer auch kleinerer Mengen von Betäubungsmitteln ständig verwendeten Begriff der Schwerstkriminellen sagen! Kollege Herderhorst ist in der Debatte 2001 so weit gegangen, sie als Mörder zu bezeichnen. Strafrechtlich macht weder dies noch irgendetwas anderes, was in diesem Zusammenhang gesagt worden ist, Sinn. Das Strafgesetzbuch, Grundlage staatlicher Sanktionen, ordnet den Kleinhandel mit Drogen bei unteren oder allenfalls mittleren Vergehen ein. So schlimm es in der Tat für die Betroffenen ist, das ist das Strafgesetzbuch! Es belegt diese Einschätzung durch den geringen vorgesehenen Strafrahmen.

Das Strafgesetzbuch, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ist aber keine grüne oder rote Erfindung. Es galt in dieser Form, so wie es darin steht, auch in den 16 Jahren der Kohl-Ära, es gilt in ganz Deutschland, und es ist auch für Sie verbindlich. Wenn Sie es ändern wollen, weil Sie damit nicht zufrieden sind, dann bringen Sie einen entsprechenden Antrag in den Bundestag oder Bundesrat ein. Das wäre der richtige Ort, wenn Sie meinen, dass das Strafgesetzbuch an dieser Stelle falsch ist oder geändert werden müsste, meine Damen und Herren!

Überhaupt überraschen Senator Röwekamp und die CDU mit einem eigenartigen Verständnis des wahrlich großen Drogenproblems in unserer Gesellschaft. Das ist ein für mich überhaupt nicht mehr nachzuvollziehender Punkt, meine Damen und Herren! Innensenator Röwekamp und die CDU schieben alle Schuld am Drogenhandel komplett den Verkäufern und hier besonders denjenigen im Kleinhandel auf der Straße zu.

(Abg. H e r d e r h o r s t [CDU]: Das ist dum- mes Zeug! Das hält man nicht aus!)

Hören Sie sich das Zitat an, Herr Herderhorst! Im Interview mit „Buten un binnen“ am 5. Januar 2005 sagte Herr Röwekamp – Zitat –: „Menschen, die gewerbsmäßigen Drogenhandel betreiben, die das Opfer, die zahlreichen Opfer in der Bevölkerung hinter sich lassen, indem sie ihnen Drogen verabreichen.“ Bislang hatte ich zwar von der Zwangsverabreichung von Brechmitteln gehört, aber von einer Zwangsverabreichung von Kokain an Konsumenten hatte ich noch nie gehört, meine Damen und Herren! Wo leben Sie eigentlich in dieser Gesellschaft,

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Das sage ich Ihnen gleich!)

dass Sie glauben, dass es hier eine Zwangsverabreichung von Kokain an Konsumenten gäbe! Es ist doch vor allen Dingen auch die Nachfrage nach diesen Betäubungsmitteln, nach diesen schrecklichen Drogen, die das ganze Geschäft in einer weltweiten Kette von Not, Elend, Verbrechen und Kriminalität in Gang hält. Gäbe es diese Nachfrage nicht, würde es doch weltweit weder Drogenanbau noch Drogenhandel geben, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Im Fall von Kokain, und hier handelt es sich um Kokain, sind dies ausweislich aller einschlägigen Studien in nicht unerheblichem Maße gutbürgerliche und so genannte besser verdienende Kreise, die diese Nachfrage – –. Sie schütteln mit dem Kopf! Es gibt keine Studie, die sich mit dem Kokainkonsum beschäftigt, die nicht zu diesem Ergebnis kommt, sehr geehrte Frau Winther, und auch Sie werden keine finden!

Allerdings kommen diese Kreise, die dieses Zeug bestellen, in den Betrachtungen der CDU seltsamerweise nicht vor. Bei Ihnen ist es der afrikanische Kleindealer, der das Drogengeschäft in Gang setzt, und unbeteiligt scheint zu sein, denn Sie sprechen nicht darüber, dass die finanzkräftige meist einheimische Oberschicht, die sich ihren Kick auf Partys oder bei beruflicher Beanspruchung durch dieses weiße Pulver holt, den gesamten Mechanismus des Drogenhandels überhaupt erst in Gang setzt.

(Unruhe bei der CDU)

Ihre Reaktion zeigt, dass Sie sich offensichtlich mit diesem Thema noch nie ernsthaft beschäftigt haben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Drogenforschungszentrum der Universität Frankfurt sagt zu diesem Thema in einer Studie von 2002, das sind nun die besten Experten, die es auf diesem Gebiet gibt, ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin: „Verstärkt wird auf die höherwertige natürliche Droge Kokain zurückgegriffen, nicht zuletzt auch deshalb, weil die mit höherem Lebensalter zumeist einhergehenden besseren Lebensverhältnisse den Erwerb des deutlich teureren Stimulanzmittels Kokain erlauben. Nicht selten spielt auch das Image der Droge als Statussymbol bei einem Teil der Konsumenten eine Rolle.“

Diese Studie ist überschrieben mit der Überschrift „Der Konsum von Kokain in gutbürgerlichen Kreisen in der Bundesrepublik Deutschland“. Wir sollten sie lesen und vielleicht ein wenig mehr über diese Geschichte nachdenken. Das zeigen Ihre Reaktionen.

Vielleicht ist es an der einen oder anderen Stelle ja doch ein unterschwelliger Rassismus, der dazu

führt, dass afrikanische Drogenhändler mit Magensonden und Brechmitteln traktiert werden und die feine Gesellschaft, die das Zeug in Auftrag gegeben hat, noch nicht einmal eine Erwähnung in diesen Stellungnahmen findet, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Herr Herderhorst, Sie haben es in der Debatte von 2001 gesagt, diese Mörder verdienen keine mädchenhafte Behandlung, so war das Zitat. Die Junge Union legte am 11. Januar dieses Jahres noch einmal wider besseres Wissen nach, es gebe nach Aussagen von Fachleuten keine ernsthaften Alternativen zu diesem Verfahren der Brechmittelvergabe. Die Forderung der SPD-Bürgerschaftsfraktion nach dem Abschied von den Brechmitteln sei scheinheilig und populistisch. Komischerweise unterschreibt die Mutterpartei heute einen Antrag und bringt ihn hier ein, in dem genau das gefordert wird. Das müssen Sie erst einmal da draußen jemandem erklären, wie Sie das zusammenbringen. Scheinheilig und populistisch sei also die Abkehr vom Brechmittel.

(Abg. P i e t r z o k [SPD]: Mein Gott, wer ist schon die Junge Union!)

Da stimme ich Ihnen zu, Kollege Pietrzok! Allerdings haben wir es oft so, dass wir die Stimme der Mutterpartei auch durch die Jugendorganisationen der Parteien hören, jedenfalls dann, wenn man genau hinhört.

Scheinheilig und populistisch sagt die Junge Union. Populismus allerreinsten Wassers war es jedenfalls von Innensenator Röwekamp, die bei emotionalisierten Bürgern vielleicht noch verständlichen Reaktionen auf diesen Vorgang eins zu eins in senatorische Statements zu übersetzen, ohne die große Verantwortung des Amtes, ohne die Pflichten des hier in diesem Hause geleisteten Amtseides auch nur ansatzweise zu erfüllen. Ich möchte einige dieser Stellungnahmen ausdrücklich hier an dieser Stelle, obwohl sie mir inhaltlich nicht gefallen, wie sie in den Leserbriefen, in den vielen Zuschriften, die wir erhalten haben, enthalten sind, ausdrücklich in Schutz nehmen unter dem ebenfalls ganz wichtigen Grundrecht der Meinungsfreiheit. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, emotionalisiert oder rational sich in der einen oder anderen Weise so zu äußern, wie sie es tun. Der Innensenator hat nicht das Recht, mit der gleichen Emotionalität ins Fernsehen zu gehen und ohne nachzudenken genau mit diesen Positionen eins zu eins Politik zu machen, sondern er muss vorher noch einmal nachdenken und muss seine Verantwortung in diesem Lande wahrnehmen, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die einzig nachvollziehbare Konsequenz aus diesen Vorgängen ist die in den beiden Anträgen der Grünen, die heute hier vorliegen, aufgezeigte: das zwangsweise Einflößen von Brechmittel dauerhaft und nicht nur wie bei der Koalition für sechs Monate einzustellen, praktikable Alternativen zu finden, die einen ganz klaren Vorgang der Beweissicherung auch in Zukunft sicherstellen, den wir dringend benötigen, und diesem Senator das Vertrauen dieses Hauses zu entziehen. – Ich danke Ihnen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Kastendiek.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin ein wenig erschüttert über das, was Sie, Herr Güldner, gerade im letzten Teil Ihrer Rede zu Ihrem Verhältnis zu Ursache und Wirkung dargelegt haben.

(Beifall bei der CDU)

Ich kann nachvollziehen, wenn Sie aus oppositioneller Sicht den Innensenator politisch angreifen. Ich kann nachvollziehen, dass Sie bei gewissen Tathergängen, die Sie hier als objektiv darlegen, die aber, wenn man sich die unterschiedlichen Aussagen vor Augen führt, als sehr zweifelhaft dastehen, politische Verantwortung definieren und in Anspruch nehmen, das ist Ihr Recht, das ist Ihre Aufgabe. Ich habe aber kein Verständnis dafür, dass Sie hier Täter zu Opfern machen,

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Beides Täter!)

dass Sie versuchen, ein gesellschaftliches Problem auf eine kleine Gruppe herunterzubrechen, und sagen, dass diejenigen, die kaufen, die eigentlich Verantwortlichen an dieser Situation sind. Meine Damen und Herren, hier kommt Ihr völlig ungeklärtes Verhältnis zur Legalisierung von Drogen und deren Verfolgung klar zum Ausdruck, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU – Widerspruch beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir hatten, meine Damen und Herren, in den vergangenen zwei Wochen schwierige Tage, das ist, glaube ich, unbestritten, zunächst der von uns allen bedauerte Tod eines in staatlicher Obhut umgekommenen Menschens, aber dann sicherlich auch für den Innensenator, für den das keine einfache Situation war, aber auch insgesamt für die Koalition, für die die Situation, ich glaube, darüber kann man ganz offen und ehrlich sprechen, eine Belastungsprobe war.

Ich denke, dass sich die Koalition hier als handlungsfähig erwiesen hat, dass man aufeinander zugegangen ist, dass man sich hier geeinigt hat. Ich finde, das muss an dieser Stelle auch gesagt werden.

Lassen Sie mich daher vorab noch einmal eine grundsätzliche Bemerkung machen, weil ich glaube, dass das in diesem Zusammenhang sehr wichtig ist, eine grundsätzliche Bemerkung zumindest, deren zweiten Teil ich durch den letzten Redebeitrag von Herrn Dr. Güldner zu meinem Bedauern nicht als Konsens in diesem Hause sehe! Die CDU-Fraktion bedauert den Tod von Herrn Conde, der in staatlicher Obhut ums Leben gekommen ist. Jeder Fall, in dem ein Mensch in staatlicher Obhut zu Schaden kommt, muss vorbehaltlos aufgeklärt werden. Aus den Ergebnissen der Untersuchungen müssen die erforderlichen Konsequenzen ohne Wenn und Aber gezogen werden. Dazu haben wir uns verabredet, und dies ist, meine Damen und Herren, selbstverständlich völlig unstrittig.

Eines sollte dabei aber auch klar sein, das darf und kann kein Gegensatz sein: Die effektive Strafverfolgung von Drogenkriminalität muss auch weiterhin im Lande Bremen sichergestellt werden. Das Gleiche gilt für die Beweissicherung. Hier kann und darf es keine Abstriche geben. Vor diesem Hintergrund sind der Misstrauensantrag und die Bewertung des Vorgangs zu sehen.

Lassen Sie mich daher ganz objektiv die uns zur Verfügung stehenden Tatsachen einmal rekonstruieren! Am 27. Dezember 2004 kurz nach Mitternacht wurde der Verdächtige am Sielwall überprüft und festgenommen, weil der Verdacht des gewerbsmäßigen Drogenhandels bestand. Durch die Beamten wurde eine Exkorporation, sprich ein Brechmitteleinsatz, angeordnet. Im Polizeigewahrsam in der Vahr wurde dann die Exkorporation durch einen Arzt des Ärztlichen Beweissicherungsdienstes vorgenommen. Weil eine freiwillige Einnahme des hierfür erforderlichen Brechmittels durch den mutmaßlichen Drogendealer nicht möglich war, wurde eine zwangsweise Verabreichung durchgeführt. Bei der Maßnahme im Polizeigewahrsam wurden drei Drogenkugeln festgestellt, später in der Klinik vier weitere.

Diese Exkorporation wird in Bremen gemäß einer Verfügung des leitenden Oberstaatsanwaltes in der Fassung vom 3. März 1995 als prozessuale Maßnahme nach Paragraph 81 a der Strafprozessordnung seit 1992, also seit Ampelzeiten, durchgeführt. Das Oberlandesgericht hat in seinen Entscheidungen aus den Jahren 1996 und 2000 diese für rechtens und, das ist das entscheidende Wort, für verhältnismäßig erklärt.

Es handelt sich dabei auch nicht um ein Verfahren mit parteipolitischer Prägung, wie Sie hier suggerieren. Wie in Bremen wurde und wird auch in Hamburg unter Rotgrün und in Berlin unter Rotrot gehandelt. Nach zwölf Jahren des Einsatzes des Brechmittels zur Beweissicherung ist es bei über tau

send Anwendungen bisher zu keinen ernsthaften oder schwerwiegenden Folgen gekommen. Im Jahr 2003 waren in zirka 80 Prozent der Fälle auch Drogen gefunden worden. Das heißt, dass in 80 von 100 Brechmitteleinsätzen erfolgreich Drogenkriminalität bekämpft wurde. Nur in wenigen Einzelfällen wurde das Brechmittel nicht freiwillig genommen. Im Jahr 2004 war bei 97 Exkorporationen nur in vier Fällen eine zwangsweise Verabreichung erforderlich. Den Dealern ist klar gewesen, dass es keinen Sinn macht, das Mittel zu verweigern.

Lassen Sie es mich noch einmal deutlich sagen: Es gab sowohl eine rechtliche Grundlage als auch einen politischen Konsens der Verantwortlichen in Bremen, zur Beweissicherung den Brechmitteleinsatz auch unter Anwendung von Zwang durchzuführen. Alle Verantwortlichen haben dies gewusst und auch mitgetragen.

Dass die Grünen in diesem Zusammenhang von rechtsstaatlich problematischen Verfahren sprechen beziehungsweise dem Innensenator vorwerfen, er würde nach eigenem Gutdünken Menschen bestrafen, wie von Ihnen in der „Buten un binnen“-Sendung am Montag, Frau Linnert, ist nicht nur abenteuerlich, sondern auch Ausdruck Ihrer eigenen Enttäuschung, dass Ihr Misstrauensantrag keinen Erfolg haben wird. Das war von Ihren Augen auch abzulesen.

Ich komme zurück auf das Verfahren am 27. Dezember. In dem betreffenden Fall wurde durch den Ausfall eines Untersuchungsgerätes die Exkorporation unterbrochen und ein Notarzt angefordert. Erst nach einer Untersuchung des Verdächtigen und als keine – und das ist auch wichtig! – ärztlichen Bedenken vorgebracht worden sind, auch nicht von dem Notarzt, wurde die Maßnahme fortgesetzt. Als sich plötzlich der Vitalzustand des Verdächtigen massiv verschlechterte, wurde die Maßnahme erneut abgebrochen, wurden lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt, und er wurde nach seiner Stabilisierung in das Krankenhaus St.-Joseph-Stift auf die Intensivstation eingeliefert, auf der Herr Conde bedauerlicherweise am 7. Januar verstarb. Der Notarzt vermerkte in seiner Diagnose des Einlieferungsscheins „Ertrinken“. Soweit der Hergang am 27. Dezember, der im Wesentlichen unbestritten ist!

Es gibt unterschiedliche Einlassungen des Notarztes, des Arztes des Ärztlichen Beweissicherungsdienstes sowie der Polizeibeamten und der Rettungsassistenten, die bei der Exkorporation anwesend waren, auf die ich später noch einmal zu sprechen komme. Der Vorgang wurde dann als so genannte WEMeldung, als wichtiges Ereignis, am 28. Dezember von der Polizei an den Senator für Inneres weitergeleitet ohne Kenntnis der Angaben des Notarztes, die von den Schilderungen der Beamten in einigen wesentlichen Punkten abwichen.

Der Notarzt hat wiederum entgegen seinen Anweisungen seine Sachverhaltsschilderung nicht an

den Träger der Maßnahme weitergegeben, sondern eine Woche später am 3. Januar über einen Anwalt bei der Staatsanwaltschaft seine Schilderung angezeigt, worauf die Staatsanwaltschaft am 4. Januar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat und hiervon das Ressort des Innensenators am 4. Januar gegen 17.45 Uhr informierte. Eine entsprechende Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft erfolgte gegen 18.45 Uhr.

Lassen Sie mich bemerken, dass die Polizeibeamten selbst noch in der Nacht vom 27. auf den 28. Dezember Anzeige gegen den mutmaßlichen Drogendealer gestellt haben, somit hier auch ihre Pflichten mit der Sachverhaltsschilderung dargestellt haben!

Senator Thomas Röwekamp hat aufgrund einer Anfrage von Radio Bremen am 4. Januar gegen 17.30 Uhr ein Interview über diesen Vorgang gegeben. Ihm lagen ausschließlich die Schilderungen und Berichte der Beamten über den Vorgang am 27. Dezember vor, aus denen weder die Schilderungen des Notarztes zu entnehmen waren noch ein Hinweis über den kritischen Zustand des mutmaßlichen Drogendealers. Innensenator Thomas Röwekamp schilderte in diesem Interview unter Hinweis der polizeilichen Erkenntnislage den Vorgang, worauf er auch ausdrücklich hinwies. Die Bereitschaft zu diesem Interview erfolgte in Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Abschluss des Verfahrens. Über den kritischen Zustand, nämlich dass zum Zeitpunkt des Interviews der Verdächtige bereits hirntot war, lag dem Innensenator keine Information vor. Der Filmbeitrag war zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht fertig, ihm deshalb jetzt einen Vorwurf zu machen ist scheinheilig. Auch entsprechende Anfragen der Polizei und des Ressorts im Krankenhaus wurden mit dem Hinweis auf die ärztliche Schweigepflicht zurückgewiesen.

Als Reaktion auf das Interview des Innensenators ließ der Notarzt am 5. Januar, einen Tag nach dem Interview des Innensenators, über seinen Rechtsanwalt ein Gedächtnisprotokoll über den Vorgang an die Medien verbreiten. Auch zum jetzigen Zeitpunkt hielt der Notarzt es nicht für notwendig, seine Schilderung an den Senator für Inneres weiterzuleiten, obwohl es eine Dienstanweisung und -verpflichtung hierzu gegeben hat. Erst über eine Weitergabe der Medien erhielt der Senator für Inneres am 5. Januar über die Schilderung des Notarztes Kenntnis. Ob hier in unzulässiger Weise oder darüber hinaus vertrauliche Daten durch den Notarzt weitergegeben worden sind, müssen andere prüfen.