Jetzt argumentieren Sie im zweiten Schritt damit, dass es um die Gleichstellung mit dem Senat und den Senatoren gehen würde. Ich finde, da muss man sich auch die Praxis, die Sie selbst schon bemüht haben, hier im Haus anschauen und wo sie eigentlich von der Wahl der Senatoren und auch von der
Praxis im Umfeld der Senatoren abweicht. Der Präsident der Bürgerschaft, die Vizepräsidenten und die Schriftführer werden von diesem Haus gemeinsam gewählt, mehr oder weniger jedenfalls, und nicht in politischer Kampfabstimmung wie die Senatoren und der Präsident des Senats. Sie haben selbst eben noch einmal auf die Geschäftsordnung der Bürgerschaft hingewiesen, dass nämlich in der Regel der Vorstand nach der Stärke der vertretenen Fraktionen besetzt wird.
Das, finde ich, ist eine demokratische Praxis, das ist ein faires Verfahren, das wir diesmal auch wieder angewandt haben, und ich finde, der Vorstand, und so versuchen wir auch zu arbeiten, hat die Aufgabe, für das ganze Haus, für alle hier vertretenen Fraktionen seine Arbeit zu machen und auch den Service des Hauses vor dem Hintergrund dieser Regel umzusetzen. Ich betone noch einmal: Der Vorstand, der aus sechs Personen besteht, agiert für das gesamte Haus und für alle Fraktionen des Hauses.
Der nächste Grund: Die besondere Vertrauensstellung, das besondere persönliche Verhältnis, das Senatoren zu ihren Referenten und Pressesprechern haben, gilt dann eben nicht in gleichem Maß für den Vorstand der Bürgerschaft. Der Vorstand besteht eben nicht nur aus dem Präsidenten, sondern aus einem sechsköpfigen Gremium, wo nicht alle sechs das gleiche persönliche Vertrauensverhältnis zu einem persönlichen Referenten oder Pressesprecher haben können. Die Praxis bei den Senatoren mit ihrem Umfeld ist eine andere als im Vorstand der Bürgerschaft. Von daher kann ich nicht sehen, dass hier die unmittelbare Vergleichbarkeit, mit der Sie argumentieren, gegeben ist.
(Abg. B ö h r n s e n [SPD]: Frau Trüpel, der Senat ist ein Kollegialorgan! Sehen Sie einmal in die Landesverfassung!)
Das weiß ich durchaus! Ich habe diesem Gremium ja auch einmal angehört, Herr Böhrnsen. Das ist mir durchaus bewusst, aber trotzdem, wenn Sie sozusagen mit der unmittelbaren Vergleichbarkeit des Präsidenten der Bürgerschaft und der Senatoren argumentieren, so kann ich das nicht sehen, weil dieses Gremium hier ein anderes ist, und auch die Art, wie sie zustande kommen, unterscheidet sich von unserer Wahlpraxis.
Dritter Grund für die Ablehnung: Wenn man mehr politische Beamte hat, und das ist ja das Ergebnis Ihres Begehrens, dass es sich um politische Beamte handelt, können diese bei Regierungswechseln ausgetauscht werden und müssen dann aber weiter im öffentlichen Dienst untergebracht werden. Ob man eine solche Entwicklung bei der Haushaltslage, wie wir sie im Moment haben, für angebracht hält, finde ich, ist auch eine weitere wichtige Frage, und wir Grünen beantworten sie so, dass wir diese Ausgaben, die dann anfallen würden, nicht tätigen wollen.
Vierter Grund: Die Bürgerschaft hat nach Ausschreibung eine Pressesprecherin eingestellt, ein persönlicher Referent ist auch vorhanden. In Zeiten des Sparens muss auch die Bürgerschaft sensibel sein, ob es weitere Stellen geben soll. Ich bin der Meinung, dass der Vorstand mit der jetzigen Ausstattung arbeiten kann und auch so mit dem vorhandenen Personal durchaus in der Lage ist, zu einer Aufwertung des Parlaments und einem angemessenen Selbstbewusstsein in diesem Haus beizutragen.
Ich möchte noch einmal betonen, dass die Grünen prinzipiell für die politische Aufwertung des Parlaments, dieser Bürgerschaft sind, für ein selbstbewusstes Parlament, für die Wertschätzung unserer Arbeit, die wir nach innen und außen vertreten, und ich glaube, auch gerade vor dem Hintergrund der harten Zeiten des Sparens, in denen wir uns gemeinsam befinden, dass der Vorstand so, wie er jetzt ausgestattet ist, durchaus arbeitsfähig ist, und deswegen vor dem Hintergrund dieser Überlegung und der vier Gründe, die ich genannt habe, lehnen wir die Änderung des Gesetzes ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor Sie wieder einmal gleich nach vorn kommen werden und sagen, ich möchte auf die Rede des Vorredners nicht eingehen, sage ich Ihnen gleich, das können Sie auch gar nicht, und das werden Sie fachlich und argumentationsmäßig auch nie können.
Meine Damen und Herren, hier soll wohl gegen die Interessen Bediensteter der Bremischen Bürgerschaft ein Gesetz durchgepeitscht werden, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Wenn per Gesetzesänderung die Ausschreibungspflicht für vier Stellen in der Verwaltung abgeschafft werden soll, stellt sich doch zwingend die Frage nach den Hintergründen. Nachvollziehbare Begründungen habe ich aber bis jetzt nicht gehört.
Meine Damen und Herren, klar aber scheint, dass Filz und Pfründe im Rahmen der Koalitionsparteien einmal mehr ausschlaggebend sein sollen. Der beabsichtigte Vorgang ist ein besonders krasses Beispiel von Parteibuchmauscheleien. Dabei fällt besonders ins Gewicht, dass es sich um hoch bezahlte Posten in der Verwaltung handelt. Vor allem stellt sich auch die Frage, warum die Sache so dringlich sein soll. Warum der Dringlichkeitsantrag? Die Stellen sind besetzt. Was passiert beispielsweise mit dem jetzigen Pressesprecher oder aber, was soll mit den anderen Staatsbediensteten passieren, und wird hier in Absprache mit dem Personalrat gehandelt? Ein völlig überflüssiges und wahrscheinlich gegen die
Interessen der Bediensteten der Verwaltung inszeniertes Personalkarussell von SPD und CDU, um noch mehr Abhängigkeit im Zuge politischer Gleichschaltung in der Verwaltung zu erzielen!
Nein, Wahrheit! Meine Damen und Herren, ich fordere Sie auf, hier klipp und klar die tatsächlichen Hintergründe für diesen angeblichen Dringlichkeitsantrag darzustellen, zumal es sich um hoch dotierte Positionen im öffentlichen Dienst handelt, für die der Steuerzahler aufkommen muss. Darüber hinaus habe ich bei dieser Gesetzesänderung das dumpfe Gefühl, dass mit der alten SPD-Versorgungsmachenschaften-Mentalität einige altgediente Parteigenossen in sehr gut dotierte Positionen hereingehievt werden sollen, anhand eines Dringlichkeitsantrags, ganz schnell und ohne Ausschreibung – wirklich ohne! –, also skandalös hineingeschoben werden sollen oder schon worden sind.
Meine Damen und Herren, diesen Genossenfilz wird die Deutsche Volksunion auch weiterhin vehement parlamentarisch bekämpfen, denn ein Dringlichkeitsantrag bedeutet nämlich nicht, noch ganz schnell, also dringlich, vorrangig und ohne Ausschreibung altgedienten SPD-Genossen gut bezahlte Positionen zuzuschanzen. Das macht die Deutsche Volksunion nicht mit! Ich lehne im Namen der Deutschen Volksunion diesen wirklich nicht dringlichen Antrag im Interesse der Bevölkerung ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte die Argumentation von Frau Wiedemeyer unterstützen. Das ist auch ganz klar, denn wir haben gemeinsam diesen Gesetzesänderungsantrag eingebracht. Ich halte die Gegenargumente, die hier vorgebracht worden sind, auf die der DVU möchte ich gar nicht eingehen, weil das sowieso alles nur permanent eine destruktive Kritik ist, aber auch das, was Frau Trüpel mit ihren vier Punkten gesagt hat, nicht für stichhaltig. Das stichhaltigste Argument ist doch, dass wir es hier mit dem höchsten Repräsentanten des Staates in unserem Bundesland zu tun haben, und ich finde, da ist auch eine Gleichbehandlung mit dem Senat durchaus angemessen.
(Beifall bei der CDU – Abg. Frau W i e - d e m e y e r [SPD]: In allen anderen Län- dern ist das so!)
Das ist in anderen Bundesländern auch so, und wir machen hier nichts Besonderes. Das jetzt aufzubau––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Es ist ja deswegen ein Dringlichkeitsantrag, meine Damen und Herren, weil wir uns am Anfang der Wahlperiode befinden, und ich finde, wenn wir Änderungen machen, die auch wirklich durchaus sinnvoll sind, dann soll man sie dann machen, wenn sie anstehen, und das ist am Anfang der Periode. Deswegen wollen wir das jetzt auch so durchziehen.
Ich glaube, das eine Argument, das hier von den Koalitionsparteien vorgebracht worden ist, ist das entscheidende Argument, warum das gemacht werden muss. Die anderen Dinge, die Sie genannt haben, Frau Dr. Trüpel, sind mehr oder weniger herbeigezogen. Es geht auch nicht um Filz oder Unterbringung von Leuten, denn Sie wissen, Mehrheiten können durch die Wähler auch einmal geändert werden, und dann sieht das ganz anders aus. Deswegen trifft dieser Filzvorwurf überhaupt nicht zu. Es geht um eine ganz normale anständige, in den anderen Bundesländern schon übliche Handhabung. Ich bitte Sie sehr, das jetzt auch so mitzumachen. – Danke!
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes, Drucksache 16/31, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, die Fraktionen der SPD und der CDU haben darum gebeten, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt in eine zweite Lesung eintreten wollen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes, Drucksache 16/31, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!