Protokoll der Sitzung vom 22.02.2006

Ich habe durchaus Sympathie für diese Richtung, nur, man muss wissen, was es bedeutet. Das habe ich eben schon ausgeführt. Es würden dem öffentlichrechtlichen Rundfunk erhebliche Einnahmen verlo

ren gehen, und wir in Bremen haben uns zu fragen: Was bedeutet das für Radio Bremen? So verstehe ich Ihre Frage, und der bin ich natürlich auch im Vorfeld nachgegangen.

Für Radio Bremen hätte ein Werbe- und Sponsoringverbot erhebliche Folgen. Radio Bremen profitiert überproportional von den Einnahmen der ARD aus Werbung und Sponsoring. Durch einen Wegfall der Erlöse und unter Berücksichtigung der zusätzlichen Aufwendungen für ein Ersatzprogramm, das muss man ja auch in Rechnung stellen, würde bei Radio Bremen nach überschlägigen Berechnungen eine jährliche Deckungslücke von zirka 1,6 Millionen Euro entstehen. Bei Radio Bremen kann man auch nicht davon ausgehen, dass bei einer Rundfunkgebührenerhöhung in der eben von mir genannten Marge von 1,42 Euro im Monat damit die wegfallenden Werbeund Sponsoringeinnahmen kompensiert würden. Das hat etwas mit dem Territorialprinzip zu tun, das ja gilt, man zahlt ja nicht für das, was man hört, sondern man zahlt ja dort, wo man wohnt, und da Radio Bremen auch außerhalb unserer bremischen Landesgrenzen gehört und gesehen wird, hat Radio Bremen von den Gebühreneinnahmen natürlich nicht diese Beteiligung.

Deswegen, denke ich, muss man gerade mit Blick auf Radio Bremen diese Frage sehr sensibel diskutieren, vor allem bei aller Sympathie für die Werbefreiheit, aber auch, was es bedeuten würde, und deswegen ist der Weg so in der Allgemeinheit bestimmt nicht verfolgenswert, sondern allenfalls dann, wenn sichergestellt wäre, dass Radio Bremen eine vollständige Kompensation der wegfallenden Werbeeinnahmen erreichen würde. Das ist jedenfalls, denke ich, eine bremisch richtige und unverzichtbare Position.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Meine Damen und Herren, bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne Frau Pastorin Jeanette Querfurth ganz herzlich begrüßen! Sie hat die Stelle einer Beauftragten des Kirchenausschusses der Bremischen Evangelischen Kirche bei der Bürgerschaft und den senatorischen Behörden von dem in Rente gegangenen Pastor Moroff übernommen.

Herzlich willkommen, und ich wünsche Ihnen für Ihre Aufgabe viel Engagement und Vergnügen in unserem Haus!

(Beifall)

Die fünfte Anfrage trägt den Titel „Rote Rosen für den NDR?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Crueger, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Stahmann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Förderung der ARD-Telenovela „Rote Rosen“ durch die Filmförderung der Nordmedia mit über zwei Millionen Euro?

Zweitens: Welche Anstrengungen unternimmt die Nordmedia, um stärker als bisher freie Filmproduktionen und Filmschaffende in Bremen und Niedersachsen zu unterstützen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Bürgermeister Böhrnsen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat begrüßt Entwicklungen, die zu einer Stärkung der Medienwirtschaft in Nordwestdeutschland führen, und hält die Entscheidung des NDR und der Nordmedia, eine Telenovela in Lüneburg herzustellen, in diesem Sinne für zielführend. Mit diesem Genre ist eine nachhaltige Entwicklung der Medienwirtschaft in Nordwestdeutschland möglich, da durch diese Serienproduktion ein hoher Imagegewinn, starke Marketingeffekte sowie nennenswerte Beschäftigungseffekte entfaltet werden. Der Senat würde es sehr begrüßen, wenn ein ähnliches Format auch für Bremen entwickelt werden könnte, um hier eine starke nachhaltige Entwicklung der bremischen Medienwirtschaft zu fördern. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Projekt nicht aus bremischen Mitteln, sondern aus Beiträgen anderer Gesellschafter der Nordmedia finanziert wird.

Zu Frage zwei: Die Förderpraxis der Nordmedia zielt insbesondere darauf ab, kleine und mittlere Betriebe in Niedersachsen und Bremen direkt zu fördern oder sie zumindest möglichst umfassend in die geförderten Produktionen anderer großer oder auswärtiger Unternehmen einzubinden. Bei der Nordmedia fällt eine Vielzahl von Förderentscheidungen zugunsten von Unternehmen oder Personen, die nicht gesellschafts- oder arbeitsrechtlich dauerhaft mit einem der beteiligten Sender verbunden sind. Die Nordmedia fördert zudem einen Mix aus künstlerisch beziehungsweise kulturell anspruchsvollen und populären Werken. Dies ergibt sich auch aus den der Bürgerschaft regelmäßig vorgelegten Berichten des Senats über die Aktivitäten der Nordmedia. Dort wird auch berichtet, dass im Durchschnitt jährlich mehr als 300 Prozent des bremischen Mitteleinsatzes in der Nordmedia an beteiligte Partner nach Bremen zurückfließen.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Bürgermeister, warum wird eine Telenovela für den NDR gefördert, der ja gebührenfinanziert ist?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Sie kennen die Konstruktion der Nordmedia und wissen auch, wer in die Nordmedia einzahlt, jedenfalls unterstelle ich, dass die Berichte – ich habe sie zitiert –, die der Bürgerschaft in den vergangenen Jahren jeweils zugeleitet worden sind, das auch entsprechend enthalten. Ich darf noch einmal sagen: Das jährliche Fördervolumen der Nordmedia beläuft sich auf zirka 9,2 Millionen Euro. Diese werden aufgebracht vom Land Niedersachsen in Höhe von 1,78 Millionen Euro, von Bremen in Höhe von 776 000 Euro, vom NDR als freiwillige Mittel in Höhe von 1,73 Millionen Euro, vom NDR – Vorwegabzug durch das niedersächsische Landesmediengesetz – in Höhe von 4,26 Millionen Euro, von Radio Bremen in Höhe von 127 000 Euro und vom ZDF als Partner der Nordmedia in Höhe von 510 000 Euro. Daraus, denke ich, ergibt sich auch eine gewisse Adressatenrichtung der Förderung.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Bürgermeister, wie bewertet der Senat das Verhältnis bei der Förderung von Filmproduktionen? Wie bewertet der Senat derzeit das Gewicht zwischen Fernsehförderung und freier Filmförderung? Ist das für den Senat in einem ausreichenden Gleichgewicht, oder gibt es da Nachbesserungsmöglichkeiten?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Eine solche Debatte ist auch im niedersächsischen Landtag geführt worden. Da gab es auch eine solche Frage nach der Förderung durchaus populärer Formate des NDR. Dort gibt es eine Initiative im niedersächsischen Landesmediengesetz, eine Förderquote von zehn Prozent zugunsten unabhängiger Produzenten festzuschreiben. Eine solche Initiative ist ja im Grundsatz zu begrüßen, allerdings erfüllt die Nordmedia schon heute diese Quote, und wenn man das für Bremen betrachtet, dann können wir sagen, dass wir hier kaum sendergebundene Produzenten haben. Daher dürfte die Quote für Bremen für die uns betreffenden Förderentscheidungen in diesem Bereich schon bei 60 Prozent liegen. Ich glaube, wir sind da durchaus vorbildlich, und wenn man im übrigen Nordmediabereich noch etwas verbessern kann, dann sollte man das tun.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Bürgermeister, die Förderentscheidung ist ja jetzt für den Standort Lüneburg getroffen worden, der sich ja bisher nicht als Filmproduktionsstandort hervor

getan hat. Warum ist an dieser Stelle keine Entscheidung für Hannover und Bremen gefallen? Was hat dagegen gesprochen?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Diese Frage kann ich Ihnen so nicht beantworten, das müsste man in den Gremien der Nordmedia direkt nachfragen. Für Lüneburg hat, soweit ich weiß, gesprochen, dass da entsprechende Faszilitäten vorhanden sind, um dort diese Produktion darstellen zu können.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Dann geht der Senat also davon aus, dass nicht das Equipment, das Catering, die Schauspieler, die Beleuchter, die Kameraleute aus Hamburg morgens mit dem Bus nach Lüneburg fahren und abends wieder zurückfahren?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Frau Abgeordnete Stahmann, ich selbst bin kein Konsument von Telenovelas. Ich weiß nur, dass das eine ganz besondere Form der Produktion ist, nämlich eine fast industrielle Produktion. Während man normalerweise beim Film etwa einen Tag braucht, um zwei, drei Minuten zu produzieren, müssen bei einer Telenovela etwa 40 bis 43 Minuten am Tag produziert werden. Das ist das Besondere dabei, das ist beschäftigungsintensiv, und die Dauer macht eben die besonderen und hoffentlich langfristigen Beschäftigungseffekte aus. Ich habe eben schon gesagt, so sehr wir das auch Lüneburg und Niedersachsen gönnen, wünschen wir uns auch für Bremen eine ähnliche Produktion.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Untersuchung zur Weiterbildung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Frau Schön, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Hat der Senat eine Untersuchung zum Thema Weiterbildung für das Land Bremen derzeit in Auftrag gegeben?

Zweitens: Wenn ja, mit welcher Fragestellung und mit welchen Schwerpunkten?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Bürgermeister Böhrnsen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Fragen eins und zwei: Nein, der Senat hat keine Untersuchung in Auftrag gegeben. Die Staatsräte-Steuerungsgruppe Weiterbildung prüft zurzeit eine mögliche Auftragsvergabe zur Strukturanalyse im Weiterbildungsbereich.

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Bürgermeister, führt die Stadt Bremen beziehungsweise der Senat im Augenblick Gespräche mit der IUB in Person von Frau Professor Staudinger über die Strukturen der bremischen Weiterbildung?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Soweit mir bekannt ist, ist das der Fall.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Bürgermeister, gibt es darüber auch einen Vertrag und einen Untersuchungsauftrag, der vom Senat in dieser Frage in Auftrag gegeben worden ist?

Bitte, Herr Bürgermeister!