Protokoll der Sitzung vom 22.03.2006

Ich bitte, dem Senator die Gelegenheit einzuräumen, diese wichtige Frage zu beantworten!

Das ist sehr nett! Vielen Dank, Herr Präsident!

Die Senatsbarkasse befindet sich in einem guten und gepflegten Unterhaltungszustand zurzeit noch am Bauhof der bremenports in Bremerhaven.

Die Senatsbarkasse wurde von bremenports im April 2005 außer Betrieb genommen und zum Verkauf angeboten. Durch die Außerbetriebnahme und durch den zeitgleich erfolgten Eintritt der Besatzung in den Ruhestand entstehen – abgesehen von geringfügigen Aufwendungen für die Aufrechterhaltung des Verkaufszustandes – gegenwärtig keine weiteren Kosten durch die Senatsbarkasse.

Aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Senats der Freien Hansestadt Bremen wurde die Senatsbarkasse zwischenzeitlich an eine Bietergemeinschaft, bestehend aus Unternehmerpersönlichkeiten der bremischen Seehafenverkehrswirtschaft, verkauft. Nach Abschluss der entsprechenden Verträge erfolgt die Übergabe der Senatsbarkasse in zirka drei bis fünf Wochen an die neuen Eigentümer. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Selbstverständlich habe ich auch schon im „Weser-Kurier“ gelesen, wie Sie antworten. Ein Punkt allerdings ist eine Nachfrage wert, nämlich die Frage: Wie viel Geld hat der Verkauf eigentlich eingebracht? Lassen Sie mich gleich die Frage anschließen: Wo kann ich das Geld im Haushalt als Einnahme verbucht wiederfinden?

Bitte, Herr Senator!

Die Höhe des Verkaufspreises unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. Das ist ein Verkaufsverfahren zwischen bremenports und den neuen Eigentümern, und wenn beide am Verfahren Beteiligten einverstanden wären, diesen Verkaufspreis zu veröffentlichen, würde ich ihn hier auch nennen. Mir liegen diese Zustimmungen nicht vor, deswegen bitte ich um Nachsicht und Verständnis, dass ich die Verkaufssumme hier nicht nennen kann. Es ist aber so, da seien Sie versichert, dass der Marktwert und der Schätzwert auch erreicht worden sind. Von daher denke ich, dass es überhaupt keinen Anlass gibt, an der Höhe zu zweifeln. Jetzt muss ich aber ehrlich sagen, wie war der zweite Teil der Nachfrage?

(Abg. M ö h l e [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Wo im Haushalt!)

Das werden Sie sicherlich bei bremenports erkennen können.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine letzte Frage! Gehe ich recht in der Annahme, dass die Senatsbarkasse seinerzeit mit öffentlichen Mitteln gekauft worden ist und es also deswegen auch ein öffentliches Interesse daran geben muss, zu welchem Verkaufspreis der Verkauf jetzt getätigt worden ist?

Bitte, Herr Senator!

Sie ist damals natürlich mit öffentlichen Mitteln angeschafft und bremenports übertragen worden, aber wie das bei solchen Verkaufsverfahren eben üblich ist: Auch in anderen Bereichen werden wir in öffentlichen Sitzungen diese Verkaufspreise nicht nennen. Wir können in der nächsten Deputationssitzung, die ja nicht öffentlich ist, uns hierüber gern austauschen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Carl-SchurzKaserne. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Frau Marken, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Günthner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie ist die Entwicklung des Carl-SchurzKasernen-Geländes bisher verlaufen?

Zweitens: Welche Pläne gibt es für die weitere Nutzung des Geländes?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Kastendiek.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Das Gelände der ehemaligen Carl-SchurzKaserne wurde mit Kaufvertrag vom 23. Dezember 1996 durch das Land Bremen vom Bund erworben. Ziel war es, das insgesamt zirka 134 Hektar große Areal, wovon zirka ein Viertel nicht vermarktbar ist, da es sich zum Beispiel um Grünflächen, Straßen- und Bahnanlagen und das Regenrückhaltebecken handelt, unter dem Aspekt der fiskalischen Rentabilität mit dem Ziel höchster Wertschöpfung als einheitlichen Komplex mit hafennaher gewerblicher Nutzung ohne Ausschließlichkeitsanspruch und mit flexibler Handhabung optimal zu entwickeln und zu vermarkten.

Zum Zeitpunkt des Ankaufs war die Fläche mit Kasernengebäuden und weiteren militärischen Einrichtungen der US-Streitkräfte belegt und mit Altlasten kontaminiert. Von 1997 bis heute wurde das Gelände auf der Grundlage eines Bebauungsplanes vollständig neu beplant, erschlossen und saniert. Die Maßnahmen umfassten neben dem Abriss der Kasernengebäude die gesamte Hafenherrichtung für gewerbliche Zwecke, die Altlastensanierung, die Herrichtung für die Vermietung geeigneter Gebäude, die Herstellung der Zufahrt zum Gelände nebst dem Bau von Erschließungsstraßen sowie den Bau eines Regenrückhaltebeckens. Die Maßnahmen werden 2006 endgültig abgeschlossen sein.

Das Gelände, das seinerzeit Teil des stadtbremischen Überseehafengebietes war, ist inzwischen aufgrund des Gebietsübertragungsgesetzes Hoheitsgebiet der Stadt Bremerhaven. Fiskalisch ist es, unter der Aufsicht des Senators für Wirtschaft und Häfen, seit dem 1. Januar 2003 Teil des Sondervermögens Gewerbeflächen.

Parallel zur Erschließung erfolgte die Vermarktung. Mit Stand vom 31. Dezember 2005 sind insgesamt 11,24 Hektar der Nettonutzfläche an Unternehmen verkauft worden. 20,93 Hektar sind im Wege des Erbbaurechtes vergeben worden. Des Weiteren sind

3024 Quadratmeter Bürofläche, 10 134 Quadratmeter Hallenfläche und 18 287 Quadratmeter Freifläche vermietet. Zurzeit sind 32 Unternehmen mit insgesamt 316 Arbeitsplätzen auf dem Gelände tätig.

Zu zwei: Bei dem damaligen Ankauf wurde unter anderem auch im Kaufvertrag berücksichtigt, dass für die Vermarktung des Geländes mindestens zirka zehn bis 15 Jahre zu kalkulieren sind. Eine intensive Vermarktung war erst mit Beginn der Erschließungsmaßnahmen möglich und dies auch nur in Teilbereichen.

Festzustellen ist, dass die Nachfrage nach Gewerbeflächen im Norden Bremerhavens trotz der Hafennähe eher verhalten ist. Festzustellen ist ferner, dass der vorgegebene Quadratmeterpreis erheblich von den Kaufpreisen in den niedersächsischen Gewerbegebieten abweicht und dadurch teilweise nicht zu erzielen war. Das Gelände wird über Standortbroschüren, Messeteilnahmen, Anzeigen und Mailings sowie Direktkontakte intensiv beworben.

Es ist beabsichtigt, der BLG im Rahmen eines Erbbaurechtes weitere Flächen von zirka 13 Hektar für den Automobilumschlag zur Verfügung zu stellen. Damit würde die BLG über zirka 30 Hektar der Fläche verfügen.

Zurzeit laufen gemeinsam mit einem Hamburger Investor Bemühungen, die noch verbleibende Fläche für ein Logistikzentrum zu nutzen. Die Realisierung ist gegenwärtig noch nicht abzuschätzen. Festgestellt werden kann, dass es gelungen ist, eine Reihe von Unternehmen auf dem Gelände anzusiedeln und hierdurch 278 neue Arbeitsplätze geschaffen werden konnten.

Besonders erfreulich ist, dass auch Neuansiedlungen stattgefunden haben. Es wird angestrebt, möglichst zeitnah den Gewerbestandort Carl-Schurz-Gelände weiter auszubauen, die noch verbleibenden Restflächen zu vermarkten und damit neue Ansiedlungen beziehungsweise Arbeitsplätze zu schaffen. Einen wesentlichen Beitrag dazu wird die Weiterentwicklung des Containerterminals leisten. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Nein, danke für die ausführliche Antwort, Herr Senator!)

Ich rufe die achte Anfrage auf, die die Überschrift trägt „Datensicherheit und Datenschutz beim elektronischen Versand von ärztlichen Unterlagen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Peters-Rehwinkel, Grotheer, Brumma, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat das Bremer Pilotprojekt, mit dem die elektronische Kommunikation zwischen Ärzten und dem Versorgungsamt eingeführt werden soll und an dem zunächst sechs, langfristig aber 1500 Bremer Arztpraxen beteiligt werden sollen, hinsichtlich der Bearbeitungsdauer von Anträgen, der Feststellung von Schwerbehinderungen und der Kosten?

Zweitens: Wie sind die Datensicherheit und der Datenschutz bei dem elektronischen Versand von ärztlichen Unterlagen gewährleistet?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Das Bremer Pilotprojekt ist ein Verfahren im Rahmen des E-Government, das vom Versorgungsamt Bremen zunächst als Probelauf und seit Jahresbeginn im Echtbetrieb praktiziert wird.

Nach Paragraph 69 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – ist für erwerbstätige Personen die Entscheidung über die Feststellung einer Behinderung in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang zu treffen. Vor Entscheidung über den Antrag muss das Versorgungsamt regelmäßig ärztliche Befundberichte anfordern, deren Übersendung durch die jeweiligen Arztpraxen eine gewisse und unter Umständen längere Zeit erfordert.

Mit dem Verfahren, an dem momentan sechs Arztpraxen beteiligt sind, wird die bisherige postalische Übermittlung der Sachverhaltsaufklärung durch den Einsatz von elektronischen Kommunikationsmitteln ersetzt. Dadurch kann die Bearbeitungsdauer des entsprechenden Einzelfalls nicht nur um die normalen Postlaufzeiten verkürzt werden, vielmehr wird auch die Zeit eingespart, die nach der herkömmlichen Bearbeitungsmethode dadurch entsteht, dass im Rahmen des bisher angewandten Verfahrens im Schwerbehindertenbereich die Arztanfragen bei der ID Bremen ausgedruckt und von dort versandt werden.

Auf die inhaltliche Feststellung einer Behinderung kann dieses neue Verfahren keinen Einfluss haben, weil sich an den rechtlichen Beurteilungskriterien nichts geändert hat. Hinsichtlich der Kosten wird langfristig mit einer deutlichen Verringerung der Portoausgaben gerechnet.

Der Senat hält das Bremer Pilotprojekt für einen guten Ansatz, im Rahmen des E-Government das Verfahren zur Feststellung einer Schwerbehinderung zu optimieren und die Verfahrensdauer zu verkürzen.

Zu Frage zwei: Für die Übermittlung der sensiblen Patientendaten wurde ein Verfahren entwickelt,

das sowohl den Datenschutz als auch die notwendige Rechtsverbindlichkeit gewährleistet. Die auf die Bedürfnisse des Versorgungsamtes abgestimmte Software und der zum Einsatz kommende Server sorgen für einen technischen Standard, der den Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz in vollem Umfang genügt. Auch der Bund sowie 13 weitere Bundesländer wenden diese E-Government-Software an.

Das Verfahren der Datenübermittlung im Bereich des Feststellungsverfahrens nach Paragraph 69 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – ist mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt worden, der keine Einwände erhoben hat.

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