Protokoll der Sitzung vom 21.02.2007

Dieser Zwischenruf, der von der CDU kam, beweist, dass ich mehr als recht habe!

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Projekt der Universität Bremen, Plan M, das genau hier ansetzt und solche Netzwerke fördert. Ich habe also gelernt, besser ist es, folglich von Gleichstellung zu sprechen, die als Ziel anzusehen ist und zu deren Einrichtungen eben auch Maßnahmen der Frauenförderung führen. Mir ist es besonders wichtig, Ihnen allen deutlich zu machen, dass nicht die Unterrepräsentanz von Frauen, die sich von Qualitätsstufe zu Qualitätsstufe steigert, das Problem ist, sondern dass eine unzureichende Beteiligung von Frauen ein erhebliches Exzellenzdefizit an deutschen Hochschulen bedeutet, weil erhebliche Innovationspotenziale nicht voll ausgeschöpft werden!

Schade, ich dachte, hier gäbe es ein bisschen Beifall, aber leider – –.

(Beifall bei der SPD – Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Okay!)

Genauso wichtig ist es aber, die Motivation von Frauen und Männern zur Aufnahme bestimmter Studiengänge positiv zu beeinflussen, um eine Geschlechterparität zu erreichen. Wir haben die Diskussion hier auch gehabt, als es um Frauen und Existenzgründungen im Handwerksbereich ging, da hat man gesehen, man muss immer wieder motivieren, auch das anzuwählen, was vielleicht nicht so ganz typisch ist für Frau und Mann. Typisierung gibt es da nicht mehr!

(Beifall bei der SPD)

In der Anhörung wurde bestätigt, dass Bremen im Bundesvergleich überdurchschnittlich gut abschneitet, jedoch im Bereich Promotion weiterer Entwicklungsbedarf besteht. Das gute Abschneiden relativiert sich aber, wenn man auf einzelne Bereiche sieht wie Wirtschaft und Geowissenschaften. Wieder der Punkt, Frauen wählen etwas anderes als Männer!

Wichtig sei auch, dass die Geschlechtergleichstellung ein immanentes Element des gesamten Qualitätsmanagement ist und wird. Geschlechtergerechtigkeit ist nicht über die Gesetzesebene zu erreichen, sondern vielmehr durch einen Bewusstseinswandel auch in den Hochschulen und vielleicht auch in den Köpfen aller.

(Beifall bei der SPD)

Dafür, finde ich auch, kann man richtig Beifall geben, das muss man einfach betonen!

Lassen Sie mich konkret auf die Ihnen vorliegenden Anträge kommen! Der von den Grünen formulierte Antrag liegt bereits längere Zeit vor und konnte somit die Ergebnisse der Anhörung nicht berücksichtigen. So ist aus Sicht der Grünen zur Erreichung des Ziels der Gleichstellung eine 40-Prozent-Quote zu fordern, und zwar einerseits bei der Berufung von Professorinnen im Bereich von Natur- und Ingenieurwissenschaften und andererseits in der Besetzung jeder Statusgruppe der akademischen Selbstverwaltung.

Diese Forderungen wurden in der Anhörung unterschiedlich bewertet. Zumindest wurde eine zwingende Quotierung als schwierig angesehen und eher für eine Sollquote plädiert. Die Vertreterinnen der Hochschulen verwiesen auf die im neuen Bremischen Hochschulgesetz existierende Regelung, nach der in der Satzung eine angemessene Frauenquote vorgesehen ist. An diesem Punkt – –. Na ja, gut, lassen wir das einmal so stehen!

Natürlich stellt diese Regelung für sich überhaupt nicht zufrieden. Deswegen haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag entworfen, der die Ergebnisse der Beratung berücksichtigt. Ich darf Ihnen versichern, wir haben bei dieser Beratung um jedes Wort gerungen. Im Übrigen halte ich im Nachhinein die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss und die Deputation für gut gelungen. Der Gleichstellungsausschuss hat sich in Sondersitzungen sehr intensiv mit den Ergebnissen der Anhörung befasst und dazu insbesondere die Vertreterinnen des Bremer Frauenausschusses, der Landeskonferenz für Frauen und die der ZGF, sage ich jetzt einmal, eingeladen. In seinem Beschluss hat sich der Gleichstellungsausschuss inhaltlich den Forderungen dieser Gruppierungen angeschlossen und die Deputation für Wissenschaft gebeten, diese möglichst im Gesetz umzusetzen. Die Koalitionsfraktionen der Deputation für Wissenschaft haben im Dialog untereinander mit den Hochschulen, dem Ressort und weiteren Beraterinnen an einer Lösung gearbeitet.

Was ich als Erfolg werte, ist die Tatsache, dass das Ressort nach der Anhörung eigene Vorschläge zur Änderung des Gesetzes erarbeitet hat. Das heißt, wir fordern ja nur Änderungen in unserem Antrag, die sich auf die Satzungen beziehen. Hier gibt es seitens des Ressorts schon Formulierungen, die mit dem Gesetz an sich zu tun haben.

Wir fordern, das haben Sie als Antrag auch vorliegen, in Paragraf 97, dass die Hochschulen in ihren Satzungen eine angemessene Frauenquote vorsehen, an deren Festsetzung die Zentrale Kommission für Frauenfragen zu beteiligen ist. Ein Paragraf wurde eingefügt, dass in die Grundordnung weitere in diesem Gesetz nicht geregelte Rechte und Verfahrensbeteiligungen der Frauenbeauftragten vorgesehen werden können. In Paragraph 105 wird, was in der Anhörung auch debattiert wurde, neben der Frauenförderung auch wieder die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages als Ziel genannt, was richtig ist.

(Beifall bei der SPD)

Der Koalitionsantrag an sich, der Ihnen vorliegt, fordert nun in Ziffer 1 darüber hinaus die angemessene Berücksichtigung der Belange von Frauenfragen in Grundordnung und Satzung, jedoch nicht im Gesetz, hier gilt die Autonomie. In Ziffer 2, und das ist auch ein ganz wesentlicher Punkt, der sich aus der Praxis der vergangenen Jahre und insbesondere aus der Anhörung ergeben hat, ist abzulesen, dass nun Sondervoten der Frauenbeauftragten im Berufungsverfahren an den Senator weitergeleitet werden können.

Wir haben ja eine Veränderung des Berufungsverfahrens mit Letztentscheidungsrecht durch den Senator. Wenn die Frauenbeauftragten mit der Berufung nicht einverstanden waren, konnte man nur

lesen, die Frauenbeauftragte war dagegen oder nicht einverstanden. Jetzt hat die Frauenbeauftragte das Recht, dem Senator mitzuteilen, warum sie nicht einverstanden ist und wen sie im Zweifel besser fände. Das finde ich richtig und gut und ist ein Erfolg dieser Anhörung.

(Beifall bei der SPD – Glocke)

Ich komme zum Schluss! Einer der letzten wirklich wichtigen Punkte ist die Forderung des Leistungsanreizes bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages. Die Förderung von Frauen im Wissenschaftsbereich ist ein Qualitätsmerkmal und muss somit eine Kennzahl bei der leistungsorientierten Mittelvergabe sein.

Meine Damen und Herren, insbesondere meine Damen, alle die, die mitgearbeitet und mitgewirkt haben, ich weiß, für viele mag dies nicht das Nonplusultra sein von dem, was Sie gefordert haben. Aber ich denke, wir haben einige wesentliche Punkte erreicht, die den Schritt zur Förderung von Frauen in Wissenschaftsbereiche möglich machen. Ich denke, man kann diesen beiden Anträgen, Änderungen des Gesetzes und Anträgen der Koalitionsfraktion, gut zustimmen. Es muss nicht das Ende sein. Wir werden sehr genau überprüfen, ob in den Leistungsvereinbarungen das erfüllt wird, was wir hier fordern, und werden uns sonst wieder hier treffen und weiter verhandeln. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste erhält das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Spieß.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Busch hat schon zusammenfassend gesagt, was der Inhalt der Novelle des Hochschulgesetzes ist und war und wie wir darüber bereits auch schon in der ersten Lesung sehr ausführlich debattiert haben. Ich möchte das jetzt hier nicht wiederholen.

Ich möchte nur noch einmal sagen, dass gerade auch bei dem ersten Teil, den wir hier schon vorgelegt haben und der unter Beteiligung der Hochschulen stattgefunden hat, eine große Transparenz stattgefunden hat. Die Beteiligung hat auch dazu geführt, dass dort das, was in der Praxis oder von den Hochschulen gewünscht wurde, auch eingebracht und, das haben wir auch den Ressorts zu verdanken, größtenteils auch umgesetzt werden konnte.

Für den zweiten Teil, bei dem wir die Förderung für die Frauen betrachtet haben, gilt das genauso. Auch hier hat eine hochschulöffentliche Anhörung stattgefunden. Frau Busch hat schon darauf hinge

wiesen, dass dazu eine große Beteiligung stattgefunden hat. Man kann auch allein dadurch sehen, dass die Rektoren der Hochschulen anwesend waren, der Kanzler der Universität, die Frauenbeauftragten und auch die Hochschule für Künste durch die Frauenbeauftragte vertreten war, dass das Interesse sehr groß gewesen ist, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und auch sehr konstruktiv miteinander umzugehen. Das ist auch einmal wichtig, um hier darzustellen, wie eigentlich die Arbeitsweise oder die Vorgehensweise war und wie intensiv man sich auch mit dem Thema auseinandergesetzt hat.

Der CDU ist diese Frauenförderung in der Wissenschaft sehr wichtig. Diese hochschulöffentliche Anhörung hat mit den beiden externen Expertinnen gezeigt, dass Bremen in etlichen Feldern bundesweit überdurchschnittlich gut abschneidet. Das CEWS, das Center of Excellence Women and Science, Hochschulranking nach Gleichstellungsaspekten, zeigt es noch einmal deutlich.

Die beiden Expertinnen haben darauf hingewiesen, Frau Dr. Hartung vom niedersächsischen Wissenschaftsministerium und Frau Dr. Löter vom Kompetenzzentrum für Frauen in Wissenschaft und Forschung. Sie haben hervorgehoben, dass hier bereits in Bremen eine Steigerung stattgefunden hat. Bremen zeigt die höchsten Werte beim Frauenanteil an den Habilitationen, wobei man natürlich dann wissen muss, dass das ein sehr langer Vorgang ist. Man studiert bis zum Diplom, jetzt Master, man hat dann die Promotionsphase und hat eine Habilitationsphase, die noch einmal 6 Jahre beinhaltet. Man verbringt einen sehr langen Zeitraum dort an den Hochschulen, an die Universität als solche gefesselt. Das zeigt eigentlich, dass wir die Frauen auch dort halten und fördern können.

Bei der Steigerung des Frauenanteils beim Personal sind wir bundesweit führend, auch bei der Steigerung des Frauenanteils an den Professoren liegt Bremen in der Spitzengruppe. Bremen konnte sich bei diesen Indikatoren sowie bei der Steigerung des Personals gegenüber 2003 von der Schlussposition in die Spitzengruppe bringen. Ich glaube, dass das auch ganz deutlich zeigt, welche Anstrengungen hier vorgenommen werden.

(Beifall bei der CDU)

Allerdings ist Bremen, und das hat meine Kollegin Frau Busch schon angesprochen, bei den Promotionen eher in der Schlussgruppe zu finden. Das ist etwas, was wir sehr ernst nehmen und woran wir auch noch einmal arbeiten müssen. Unser Antrag, auf den ich nachher noch zurückkommen möchte, zeigt auch, dass es dort noch einmal einen Handlungsbedarf gibt und gezeigt werden muss, dass es vielleicht Förderprogramme gibt und wir vielleicht mit Stipendien oder auch Stiftungen dafür sorgen müssen, dass gerade

in dem Bereich noch einmal Nachhol- oder Handlungsbedarf besteht.

(Beifall bei der CDU)

Diese überwiegend positiven Zahlen sprechen aber auch für die Arbeit der Frauenbeauftragten an den Hochschulen und für die Bereitschaft und das Engagement der Hochschulleitungen. Das hat sich auch in den Stellungnahmen sehr deutlich gezeigt, dass dort großes Interesse besteht, dies umzusetzen und sich auch bereit zu zeigen, auf einige mögliche Änderungen und Kompromisse einzugehen.

In der hochschulöffentlichen Anhörung waren die Rektoren der Hochschulen persönlich anwesend und haben auch Stellung genommen. Sie haben sich also mit den Frauenthemen auseinandergesetzt. Ich finde, dass dieses Bewusstsein oder das bewusste Umgehen mit diesem Thema zeigt, dass wir auch sehr zuversichtlich sein können, was die weitere Umsetzung in den Satzungen betrifft. Es ist so, und das ist auch eine Forderung gewesen, die dort in der Anhörung ausgesprochen worden ist: Wir brauchen die Quotenregelung, 40 Prozent Frauenquote in den Gremien und in den anderen Bereichen der Berufungskommission zum Beispiel in den Satzungen.

Es ist unterschiedlich argumentiert worden. Es ist aber auch so, dass wir gesagt haben, die Hochschulen haben eine Autonomie. Innerhalb dieser Autonomie und natürlich in den Satzungen müssen sie selbst festlegen können, dass dort der angemessene Anteil an Frauen auch vertreten ist. Meine Kollegin hat das schon gesagt, wir werden da natürlich auch darauf schauen, wie dies innerhalb der Hochschulen umgesetzt worden ist. Nur bei den positiven Zahlen, die ich bereits genannt habe, sind wir da sehr zuversichtlich.

Eine angemessene Frauenquote wird innerhalb der Satzung festgelegt. Die Hochschulen verpflichten und binden sich mit diesen Vorgaben viel intensiver an die Förderung von Frauen, als eine Quote dies tun würde. Eine Vorgabe von starren Quoten auf der Gesetzesebene wird als rechtlich problematisch angesehen. Quoten, die für alle Bereiche und Hochschulen gelten, sind nicht sinnvoll, auch rechtlich nicht zulässig.

Man muss natürlich auch innerhalb der einzelnen Studiengänge differenzieren. Bei den naturwissenschaftlichen, technischen, ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen ist eine Zielzahl wie 40 Prozent sehr viel schwieriger zu erreichen als zum Beispiel in den Geisteswissenschaften. Um hier auch ein gewisses Augenmaß finden zu können und die Hochschulen nicht vor Probleme zu stellen, ist es wichtig, dass die Hochschulen selbst in ihren Satzungen dafür Sorge tragen, dort bestimmte Bereiche zu stärken und auch zu sehen, wie sie dies umsetzen wollen.

Eine Quotierung löst nicht das Problem, dass in den naturwissenschaftlichen Fächern oft nicht genügend qualifizierte Frauen gewonnen werden können. Eine starre Vorgabe kann in einigen Fächern nicht durchgehalten werden. Wenn wir zum Beispiel einmal die Hochschule Bremerhaven nehmen, die sehr viele technische Studiengänge hat, dann ist es dort sehr schwierig, das umzusetzen. Ich glaube, dass dort auch eine große Problematik gesehen wird. Das hat uns Herr Stockemer als Rektor auch deutlich gemacht, als er sich gegen diese Quote ausgesprochen hat.

Meine Kollegin, Frau Busch, hat darauf hingewiesen. Wir brauchen eigentlich eine Bewusstseinsänderung der Gesellschaft und keine Quote, um dafür Sorge zu tragen, dass Frauen sich mehr für die Studiengänge der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächer interessieren. Eine frühe Förderung in den Schulen wird bereits durchgeführt oder ist jetzt auch angedacht worden gerade im Bereich Naturwissenschaften, sie muss weiter forciert werden. Frauen müssen durch Motivation für ein naturwissenschaftliches, technisches Studium gewonnen werden, zum Beispiel auch durch Praktika, oder, wie das jetzt der Fall ist, was ich auch sehr sinnvoll finde, dass man auch den Tag der offenen Tür an den Hochschulen und Universitäten nutzt, um gerade auch den Bereich vielleicht noch einmal ganz intensiv anzusprechen.

(Beifall bei der CDU – Unruhe – Glocke)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium erteilt immer nur dem Redner hier vorn das Wort. Wenn dann Diskussionen sind, vor allem jetzt auf der rechten Seite, dann bitte ich doch hinauszugehen! Das stört hier ungemein, man kann kaum noch folgen! – Bitte schön, Frau Dr. Spieß!

Vielen Dank, Herr Präsident! In den Kontrakten sollten die Fortschritte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages zu berücksichtigen sein, das wurde schon gesagt, das ist auch sehr wichtig. Diese finanziellen Anreize sollten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Hochschulen verwirklicht werden. Wir wollen mit der Novelle die Autonomie der Hochschulen im Land Bremen stärken. Darum sollten wir es auch den Hochschulen überlassen zu bestimmen, wie sie die Frauenförderung und den Gleichstellungsauftrag in ihren Satzungen festlegen.

In der Anhörung wurde auch das Thema der Berufung von Professorinnen von den Frauenbeauftragten angesprochen. Man sah eine große Problematik darin, weil die Quotenregelung in der Berufungskommission nicht dafür sorge, dass Frauen auch dementsprechend berufen würden. Frau Busch, es ist keine Neuerung in der Novelle des Hochschulgesetzes, dass der Senator das letzte Wort oder die Entscheidung bei der Besetzung der Professoren hat, sondern die

Neuerung in der Novelle des Hochschulgesetzes ist, dass der Rektor bei einer Auflistung den ersten, zweiten oder dritten Kandidaten tauschen kann und dem Senator auch ein anderes Ranking geben kann, sondern dann auch anders entschieden werden kann. Das ist also doch ein Unterschied! Das andere hatten wir vorher nämlich schon!

Innerhalb dieser Berufungskommission in Niedersachsen sieht es so aus, dass in der Besetzung von Berufungskommissionen laut Paragraf 26 Absatz 2 Satz 2 mindestens 40 Prozent der Stimmberechtigten in Berufungskommissionen Frauen sind und die Hälfte davon aus der Hochschullehrergruppe stammt. Das entspricht aber auch dem Bremischen Hochschulgesetz laut Paragraf 18 Absatz 2 Satz 2, wobei mindestens 2 Frauen dort vertreten sind und davon eine Hochschullehrerin. Es wurde auch gesagt, dass das Sondervotum der Frauenbeauftragten direkt an den Senator weitergegeben werden kann.

(Beifall bei der CDU)

Das Berufungsverfahren wird künftig weitgehend im Rahmen der Satzungsautonomie der Hochschulen geregelt, und das Bremische Hochschulgesetz soll die Beteiligung der Frauenbeauftragten an diesen Berufungsverfahren sicherstellen.

Frauenquoten für die Berufung sind hier in dieser Absolutheit verfassungswidrig und europarechtswidrig. Ich möchte noch einmal, weil Bremen nicht das einzige Bundesland ist, das eine Novellierung des Hochschulgesetzes vorantreibt, einen gewissen Vergleich auch noch einmal mit Niedersachsen geben, wobei immer gesagt wird, dort sind Frauenquoten doch genannt. Ein Beispiel dafür ist, dass 40 Prozent Frauenanteil bei den Wahlvorschlägen zu den Gremien besteht, das heißt aber noch lange nicht, dass dann die Wahl, die für die Gremien getroffen wird, auch so ausgeht, dass dann 40 Prozent der Frauen sich in den Gremien wiederfinden. Also, das ist dann doch schon ein Unterschied!