Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung ist zunächst über den Änderungsantrag abzustimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen Nummer 16/1353 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 16/1344 unter Berücksichtigung der soeben vorgenommen Änderung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, wir stehen unmittelbar vor Ende der heutigen Tagesordnung. Ich schlage Ihnen vor, dass wir noch als letzten Tagesordnungspunkt aufrufen den Jahresbericht des Petitionsausschusses. Das ist der TOP 43, und wir werden dann mit Ihrer Genehmigung noch alle die Tagesordnungspunkte vornehmen, die ohne Debatte sind.
Jahresbericht des Petitionsausschusses nach § 11 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft vom 27. Februar 2007
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für die 16. Wahlperiode liegt Ihnen vor. Er gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses während der gesamten Legislaturperiode. Auch wenn ich Sie nicht mit Statistiken langweilen will, ein bisschen muss natürlich sein. Wir, die Mitglieder des Petitionsausschusses der Bremischen Bürgerschaft, haben in den vergangenen vier Jahren insgesamt 965 Eingaben erledigt, das sind 277 Eingaben mehr als in der 15. Wahlperiode,
ich denke, das zeigt, dass der Ausschuss sehr intensiv gearbeitet hat. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ganz besonders bei meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss bedanken. Ihr wart ein tolles Team!
Wir haben in der Regel sehr sachorientiert diskutiert und die Beschlussvorschläge bis auf wenige Aus
nahmen einvernehmlich und fraktionsübergreifend verabschiedet. In etwa 40 Prozent aller erledigten Eingaben ist es dem Ausschuss gelungen, für die Petentinnen und Petenten, zumindest teilweise, positive Ergebnisse zu erzielen. Dafür waren in einigen Fällen lange Diskussionen mit den Ressorts notwendig. In der Mehrzahl der Petitionen hat der Senat selbst eine Lösung zum Wohl der Petenten gesucht oder aber den Bitten aus dem Petitionsausschuss entsprochen. Für diese gute Kooperation möchte ich mich bei allen Vertreterinnen und Vertretern des Senats bedanken!
In der Regel hat der Petitionsausschuss alle zwei Wochen eine Sitzung abgehalten. So konnte eine zeitnahe Erledigung der Eingaben sichergestellt werden. Wir haben viele Anhörungen und Ortsbesichtigungen durchgeführt. Diese Termine sind ein wesentliches Element der Arbeit des Petitionsausschusses. Sie bieten dem Ausschuss oft die Gelegenheit, vermittelnd einzugreifen und Lösungsvorschläge zu entwickeln. Selbstverständlich dienen sie auch dazu, die vorgetragenen Sachverhalte besser einzuordnen.
Auch die Eingangszahlen haben sich im Vergleich zur vergangenen Wahlperiode erhöht: Insgesamt haben sich 877 Petenten in den vergangenen vier Jahren an den Petitionsausschuss gewandt, das ist sicher darauf zurückzuführen, dass die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit des Petitionsausschusses Früchte trägt. So wurde der Internetauftritt des Petitionsausschusses kontinuierlich verbessert. Mittlerweile gibt es auf der Startseite der Bremischen Bürgerschaft einen Link zum Petitionsausschuss. Das Verfahren wird dort schematisch dargestellt.
Auch wurde ein Formular eingestellt, um die Einreichung einer Petition zu erleichtern. Leider haben wir es in dieser Wahlperiode nicht geschafft, die Einreichung von Petitionen per Internet zu ermöglichen. Dazu sind neben einer Änderung des Petitionsgesetzes auch technische Vorkehrungen zu treffen, damit der Ausschuss nicht mit sogenannten Spams überschüttet wird. Sichergestellt werden muss auch, dass nur ernstgemeinte Petitionen eingereicht werden. Wie das Pilotprojekt des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags zeigt, sind diese Probleme aber lösbar, deshalb sollte die Einreichung von Petitionen per Internet an oberster Stelle auf der Agenda des nächsten Petitionsausschusses stehen.
Auch wenn es hier im Saal mittlerweile jedem bekannt sein dürfte, weisen wir noch einmal darauf hin, dass das Petitionsrecht ein Grundrecht mit sehr langer Tradition ist. Es ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern, sich mit Bitten, Beschwerden oder Kritik an die zuständige Volksvertretung zu wenden. Damit leistet es einen Beitrag zur unmittelbaren Demokratie,
der gerade in der heutigen Zeit, in der über Politikverdrossenheit geklagt wird, nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Das Petitionsrecht garantiert die parlamentarische Überprüfung von Entscheidungen, darin liegt auch eine Chance, mehr Demokratie zu wagen.
Es ist wichtig und richtig, sich um die Einzelanliegen von Bürgerinnen und Bürgern zu kümmern, weil auch die gewissenhafteste Behörde nicht unfehlbar ist und ebebso das beste Gesetz oder eine politische Entscheidung Mängel aufweisen kann, durch aktuelle Entwicklungen überholt werden oder Sonderfälle aufweisen kann, die bei der Entscheidungsfindung nicht bedacht worden sind. Hier wünsche ich mir, wie es in der Vergangenheit auch guter Brauch war, eine lebhafte Diskussion und die Möglichkeit, getroffene politische Entscheidungen noch einmal zu diskutieren und so auch das eigene politische Verhalten zu reflektieren. Anmerkung von mir an dieser Stelle: Wie Sie wissen, hat sich der Ausschuss bei einer Petition einstimmig für die Abhilfe durch den Senat entschieden, sich aber der Entscheidung durch die Bürgerschaft selbstverständlich beugen müssen.
Jetzt komme ich noch zu einem kurzen persönlichen Resümee der letzen vier Jahre. Ich kann zumindest für mich uneingeschränkt sagen, dass mir die Arbeit durchgängig Freude gemacht hat. Es ist ein hohes Ziel, für die Petenten alles auszuschöpfen, was auf der Basis des Gesetzes erreichbar ist. Man hat viel mit unterschiedlichen Menschen und Meinungen zu tun. Dies empfinde ich als Bereicherung. Allerdings stößt man auch an seine Grenzen. Ich möchte hier einmal bewusst die Massenpetitionen außen vor lassen, die ja immer im Fokus der Öffentlichkeit stehen, und von Einzelschicksalen berichten, die uns menschlich oft sehr berühren.
Ich erinnere mich beispielsweise an eine Frau, die in ihrem Leben viel Negatives erlebt hat, was letztlich dazu geführt hat, dass sie krank wurde. Sie konnte es nicht aushalten, in einer Etagenwohnung zu wohnen, hatte allerdings aber auch kein Geld, sich ein freistehendes Häuschen im Grünen leisten zu können. Es war für sie ganz wichtig, sich körperlich zu betätigen und selbst für ihr Leben einzustehen. Deshalb hatte sie für sich als Wohnform eine kleine Hütte in einem Kleingartengebiet gefunden. Natürlich musste ihr die Wohnnutzung dort untersagt werden.
Der Petitionsausschuss wurde eingeschaltet, und wir haben intensiv versucht, uns im Sinne der Petentin einzusetzen. Wir haben eine Ortsbesichtigung durchgeführt und in diesem Rahmen mit der Petentin, ihrer Ärztin und Behördenvertretern gesprochen. Da so keine Lösung zu erzielen war, haben wir die Petentin und Behördenvertreter noch einmal zu einer Anhörung eingeladen. Aber das Wohnen in Kleingartengebieten ist nicht zulässig und schon gar nicht in Hütten, die ohne sanitäre Einrichtungen sind. Was war zu tun? Als Kompromiss konnte zumindest erreicht werden, dass der Petentin eine sehr lange Zeit
eingeräumt wurde, um eine neue Wohnung zu finden. Auch wurden ihr Ansprechpartner genannt. Man weiß aber leider in den wenigsten Fällen, wie so etwas ausgegangen ist.
Ein anderer Fall war ungleich erfolgreicher. Es geht wieder um Wohnen im Kleingartengebiet, dieses Mal allerdings in einem Kaisen-Haus. Der Petent, der nur von einer kleinen Rente lebte, hat sein ganzes Geld in dieses Kaisen-Haus gesteckt. Er sollte das Haus, zumindest teilweise, beseitigen, weil er nach Auffassung der Baubehörde nicht auswohnberechtigt sei. In diesem Fall konnte im Rahmen einer Anhörung mit der Baubehörde und mit der Sozialbehörde erreicht werden, dass doch ein Auswohnrecht eingeräumt wurde. Ausschlaggebend war, dass der Petent sich im Fall eines Auszugs aus dem Kaisen-Haus eine Mietwohnung hätte suchen müssen. Da er allerdings nur über eine kleine Rente verfügt, hätten die Kosten von der Sozialhilfe übernommen werden müssen.
Dies ist ein sehr schönes Beispiel dafür, dass der Petitionsausschuss im Rahmen der geltenden Gesetze Möglichkeiten und Handlungsspielräume ausschöpft, um den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen. Es gibt eine Vielzahl weiterer Beispiele, die zeigen, wie wichtig und bürgernah die Arbeit des Petitionsausschusses ist. Darauf kann ich aber nicht eingehen, sonst halte ich die Redezeit nicht ein.
Zum Abschluss bedanke ich mich nochmals bei allen Mitgliedern des Petitionsausschusses für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mein Dank an dieser Stelle gilt natürlich auch den Mitarbeiterinnen der Bürgerschaftsverwaltung, allen voran Frau Schneider, die für die Ausschussbetreuung und die Protokolle zuständig sind. Sie haben wesentlich dazu beigetragen, dass die Ausschusssitzungen, Ortsbesichtigungen und Anhörungen erfolgreich und reibungslos durchgeführt werden konnten. Nochmals schönen Dank! – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Es ist getrennte Abstimmung beantragt worden. Zuerst lasse ich über die Petition L 16/247 abstimmen.
Wer der Behandlung der Petition L 16/247 in der empfohlenen Art seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!