Protokoll der Sitzung vom 25.04.2007

Der andere Bereich ist, dass sich Spitzensportler mittels Doping einen Vorteil im Sportwettkampf gegenüber anderen Sportlern verschaffen. Das ist natürlich auch eine Geschichte, die dem Sport massiv schadet, bei der aber meines Erachtens zu Recht gesagt wird, dass hier in erster Linie die Sportgerichts––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

barkeit, die Sportverbände gefragt sind, weil – und das finde ich in der Antwort des Senats eine sehr vernünftige Aussage – gesagt wird, dass für diesen sportlichen Vorteil im Wettkampf das Strafrecht als solches letztlich nur die Ultima Ratio sein kann. Das Strafrecht kann in dieser Gesellschaft nicht alles erledigen und nicht alles klären. Hier sind in allererster Linie die Sportverbände und die Sportgerichtsbarkeit gefragt. Diese Unterscheidung auch in der Wahl der Mittel, wie man nun dieses Phänomen bekämpft, halte ich grundsätzlich für richtig.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Man darf nicht vergessen – und hier, finde ich, kann man gerade in diesem Punkt noch einmal an das negative Beispiel des DDR-Sports erinnern –, dass gerade viele Jugendliche dadurch, dass sie von ihren Trainern und Betreuern mit diesen Substanzen über lange Jahre versorgt wurden, ganz erhebliche Schäden davongetragen haben. Es gibt heute noch viele Dopingopfer aus der ehemaligen DDR, die versuchen, ihr Recht einzuklagen. Von daher ist das kein Kavaliersdelikt und auch keine Sache, alle einschlägigen Experten berichten es, die man so quasi einfach erledigen kann, sondern hier geht es um Gesundheit, manchmal auch um das Leben der Sportlerinnen und Sportler.

Wenn Sie daran denken, dass Eltern ihre Kinder und Jugendlichen Trainern und Betreuern bei Kaderschulungen, bei entsprechenden Trainingslagern anheimgeben, dann müssen diese Eltern einhundertprozentig sicher sein, dass ihre Kinder und Jugendlichen nicht mit solchen Dopingsubstanzen in Berührung kommen. Auch dafür sind die einschlägigen Gesetze zwingend notwendig, meine Damen und Herren.

Wir haben dann auf der anderen Seite das Phänomen im Spitzensport. Der Fall Jan Ullrich wurde angesprochen, aber es gibt auch sehr viele andere Sportarten, vor allen Dingen die Ausdauersportarten, bei denen das Problem ein Thema ist. Wenn wir bei dem Beispiel Ullrich bleiben, hat er sich als Sportler einen Vorteil verschafft – obwohl man sich bei der Tour de France fragt, ob sich da noch jemand einen Vorteil verschafft, weil wahrscheinlich alle Spitzenfahrer, jedenfalls hat man den Eindruck, unter dem Einfluss von Dopingsubstanzen stehen, aber das ist etwas, das der Radsportverband klären muss –, und andererseits gibt es kriminelle Netzwerke, die im Strafgesetz unter banden- und gewerbsmäßigem Arzneimittelbetrug subsumiert werden.

Das erinnert sehr an das Netzwerk des spanischen Arztes Fuentes. Wenn man sich nur einmal vorstellt, dass dort Blut von Sportlern eingesammelt wird, mit mehreren Substanzen versetzt, in Labors in Kühlschränken aufbewahrt und an anderer Stelle den Sportlern wieder zugeführt wird, dann, finde ich – und

Fuentes hatte ja nur Glück, dass die spanischen Gesetze zeitlich nach seinen Betrugsmaßnahmen in Kraft gesetzt worden sind –, wird deutlich, dass es hier natürlich auch um erhebliche Summen Geld geht, tatsächlich um ein Betrugssystem, das internationales Ausmaß hat und das wir auf jeden Fall in die Schranken weisen müssen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es wurde das Versagen der Nationalen Anti Doping Agentur in Deutschland angesprochen. Die hat ihren Namen, NADA, zwar aus einer Abkürzung, aber man könnte auch denken, dass sie ihren Namen, NADA, aus dem Spanischen hat, weil im Spanischen nada nichts heißt. Wenn man sieht, in wie viel hundert Fällen pro Jahr diese Dopingkontrollen gescheitert sind, dann hat man fast das Gefühl, dass diese Agentur ihren Namen eher aus dem Spanischen als aus einer Abkürzung ableitet, so ein großer Fehlschlag ist das in den letzten Jahren gewesen.

Nun haben wir, und der Senat sagt das in seiner Antwort, bundesweit mehrere Vorschläge vorliegen. Der weitestgehende ist der aus Bayern, wen wundert es, der selbst den Sportbetrug, also den Betrug, sich innerhalb des Leistungssports Vorteile durch Doping zu verschaffen, mit dem Strafrecht regeln will. In den einschlägigen Ausschüssen, in diesem Fall im Rechtsausschuss des Bundesrats, ist dieser Antrag mit einer Stimme gegen 15 andere Länder abgestimmt worden. Ich finde, sehr zu Recht, weil es keinen Sinn macht, das Strafrecht für dieses Feld heranzuziehen. Ich glaube, wenn sich die 15 Länder hier einig sind, dann wird dieser bayerische Vorstoß nie Gesetzeskraft erlangen.

(Glocke)

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin!

Die Vorschläge, die aus dem bremischen Senat gemacht worden sind, namentlich vom Senator für Inneres und Sport, sind selbst auf der Ebene der Großen Koalition auf Widerstand gestoßen, sodass sie ebenfalls nicht umgesetzt werden konnten. Ich finde den positiven Bezug auf die nun von der Bundesregierung in die Wege geleiteten Vorschläge, die im Deutschen Bundestag anhängig sind, sehr vernünftig und sehr ausgewogen. Wenn Bremen sich hinter diese 3 existierenden Vorschläge zur Bekämpfung des Dopings stellen kann, dann ist Bremen dort in einem guten Geleitzug. Ich glaube, dass wir auch in diesem Haus – jedenfalls habe ich das bei den Kollegen herausgehört – einen Konsens finden können, uns hinter diese Verbesserungsvorschläge zu stellen, um das Doping noch wirksamer und besser als in der Vergangenheit bekämpfen zu können. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort hat Herr Staatsrat Mäurer.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht noch einige Aspekte mehr aus der rechtlichen Warte als zum Thema Sport! Sie haben gesehen, dass man sich die Sache nicht leicht gemacht hat. Die Diskussion zum Einsatz des Strafrechts war sehr kontrovers. Sie ist es auch weiterhin, weil man in der Tat bisher davon ausgegangen ist, dass die Dopingbekämpfung in erster Linie Aufgabe der Sportverbände ist, aber nicht allein. Es gab immer ein strafrechtliches Sanktionssystem, welches auch zum Einsatz kam.

Dafür, dass die Sportverbände aktiv werden, spricht natürlich auch eine ganze Reihe von Argumenten. Denken Sie zum Beispiel daran, dass Sie schnell reagieren können! Wettkampfsperren sind eine sehr effektive und sehr wirksame Möglichkeit, Sie haben es bei der letzten Tour de France gesehen. So einfach kann die Justiz sich das nicht machen. Es gilt bis zur rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung, und das kann manchmal sehr lange dauern. Insofern, denke ich, ist es richtig, dass die Verbände in erster Linie gefragt sind, aber das allein reicht nicht.

Wir haben natürlich eine ganze Reihe von Möglichkeiten nach dem geltenden Arzneimittelrecht. Das Arzneimittelgesetz droht für die Fälle des Inverkehrbringens Geldstrafen, Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren an. Leider sind mir kaum Fälle in der Praxis bekannt, bei denen das bisher überhaupt jemals zum Einsatz gekommen ist. Dennoch, und das ist eine Erfahrung der letzten Jahre, ist inzwischen allen klar, dass insbesondere der banden- und gewerbsmäßige Einsatz von Dopingmitteln stärker bestraft werden muss, als dies heute der Fall ist. Das gilt natürlich insbesondere für große Mengen an Substanzen, die man auch hier und dort gefunden hat.

Rechtliche Probleme bereiten uns die kleineren und geringeren Mengen. Eine ähnliche Situation besteht im Betäubungsmittelrecht. Auch da ist es ein Problem, dass allein der Besitz von Haschisch in geringen Mengen nicht strafbar ist. So ist es auch hier im Doping. Es gibt enorme Probleme, das überhaupt nachzuweisen, weil auch die meisten Dopingmittel gebräuchliche Medikamente sind, die man ganz normal in der Apotheke beziehen kann. Darüber hinaus muss man sehen, dass es nicht strafbar ist, wenn man sich gesundheitlich selbst schädigt. Insofern haben Sie immer dieses Dilemma, dass Sie hier eine Grenze ziehen müssen. Das ist mit den rechtlichen Möglichkeiten, die wir zur Verfügung haben, sehr schwierig.

Wie geht es weiter? Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der heute Beratungs

gegenstand im Rechtsausschuss des Bundesrats ist. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir diesem Entwurf der Bundesregierung unsere Zustimmung geben werden. Für den Schnellschuss aus Bayern, das war absehbar, und die Mehrheitsverhältnisse sprechen dafür, wird es keine Mehrheit geben. Selbst die CDU-Länder sind in diesem Fall Bayern geschlossen in den Rücken gefallen und haben dafür plädiert, diesen Entwurf aus dem Verkehr zu ziehen.

Was bringt dieser Gesetzentwurf an Veränderungen? Es ist vorgesehen, dass Ermittlungsbefugnisse im Bereich der international organisierten Kriminalität und des Handels auf das BKA übergehen. Neben dieser Regelung muss man noch erwähnen, dass das Bundesjustizministerium in diesen Tagen einen weiteren Gesetzentwurf einbringt. Ich denke, nach der bisherigen Beratung dieses Entwurfs im Bundestag wird dieser Entwurf eine große Chance haben, eine breite parlamentarische Mehrheit zu finden. Danach ist vorgesehen, dass hier dann auch im Bereich des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Inverkehrbringens zukünftig eine Überwachung der Telekommunikation möglich sein wird. Ich glaube, das ist eine Erfahrung gerade aus den Erfahrungen aus Spanien, dass gerade der Telekommunikationsüberwachung hier eine sehr zentrale Rolle zukommt. Dafür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Zusammenfassend glaube ich sagen zu können, dass der Senat weiter an seiner Linie festhalten wird. Die abschließende Meinungsbildung steht noch aus, aber ich glaube, Sie haben gesehen, dass zwischen Senat und Bürgerschaft hier eine breite Übereinstimmung besteht, und ich hoffe, dass dieser Weg auch zu konkreten Ergebnissen führt – die jetzige Lage jedenfalls ist so nicht hinnehmbar –, und ich hoffe, das ist ein Beitrag dazu. – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/1378, auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU Kenntnis.

Messbare Erfolge durch die Polizeireform

Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD vom 29. Januar 2007 (Drucksache 16/1281)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 20. März 2007

(Drucksache 16/1348)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Röwekamp, ihm beigeordnet Herr Staatsrat Dr. vom Bruch.

Auch hier gehe ich davon aus, dass wir gleich in eine Aussprache eintreten. – Das ist der Fall.

Die Aussprache ist eröffnet.

Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Herderhorst.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hatte mir eigentlich vorgestellt, dass wir dieses Thema hier heute etwas ausführlicher besprechen könnten. Dem ist aber nun aufgrund der Zeitenge nicht so, und deswegen möchte ich mich auf wenige grundsätzliche Anmerkungen beschränken.

Zunächst einmal stelle ich fest, dass diese Antwort eben gerade so ausführlich ist, dass sie hier gar nicht im Detail debattiert werden kann, und von daher stelle ich auch nur fest, dass der Senat insgesamt zu einem positiven Schluss kommt, was diese Reform angeht und den derzeitigen Stand der Reform. Er erkennt auch, dass es an einigen Stellen dieser Reform oder dieser Neustrukturierung unzweifelhaft Nachbesserungsbedarf gibt, und dem würde ich auch so zustimmen wollen, denn erkennbar ist, dass es hier und da doch noch hakt. Ich glaube aber, dass diese Defizite abgearbeitet werden können und dass wir in absehbarer Zeit dann eine Strukturierung der Polizei Bremen haben werden, die den Erfordernissen so entspricht, wie sie einer modernen und effizient arbeitenden Polizei zukommt.

Es ist eigentlich insofern etwas unglücklich, in diesem Zusammenhang von Reform zu sprechen, weil es ja eine Reihe von Reformen in den letzten 10 bis 20 Jahren bei der Polizei gegeben hat. Wenn die alle erfolgreich gewesen wären, also bei allen die Verbesserung des Bestehenden am Ende hätte stehen können, dann wäre dies also die Oberreform. Ich glaube, wir sollten uns deswegen mehr auf das Vokabular beschränken zu sagen, es handelt sich um eine Neustrukturierung, die die Polizei so gesehen in sich neu ordnet und damit auch zu besseren Arbeitsergebnissen kommt.

Es wäre natürlich – und da greife ich nur einmal kurz auf die gestrige Debatte zurück –, wenn man von Reform spricht, auch optimal, wenn man dazu das nötige Personal hätte, aber ich will hier herausstellen, dass diese Neustrukturierung der Polizei Bremen basiert auf dem Status quo, und deswegen, und das habe ich gestern gesagt, müssen wir auch alles tun, um diesen Stand von rund 2480 Beamtin––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

nen und Beamten zu halten, denn sonst wird diese Neustrukturierung an bestimmten Stellen nicht funktionieren. Hinzu kommt, dass wir natürlich auch immer, und das ist gestern mehr oder weniger unter den Tisch gefallen, bei den Neueinstellungen jeweils die Bremerhavener Situation im Auge haben müssen. Auch dort ist ja Personalbedarf angesagt, und auch dort erfolgt ja die Versorgung letztendlich aus der Ausbildung des Landes Bremen heraus.

Die Mitteilung des Senats enthält ja lediglich die Ergebnisse aus der Neustrukturierung der Schutzpolizei, der Bereitschaftspolizei und der Wasserschutzpolizei. Nicht dabei sind zurzeit noch die Polizeidirektion Kriminalpolizei und das LKA. Dort wird an einem solchen Projekt auch gearbeitet, wie wir wissen, und da merke ich an, dass auch zumindest die Innendeputierten laufend über den Fortgang dieser Dinge und der Arbeit informiert worden sind. Dies trifft auch auf die Kriminalpolizei zu, und ich denke, in absehbarer Zeit, in der nächsten Legislaturperiode wird auch das Ergebnis der dortigen Arbeiten vorgelegt werden und dann ebenfalls mit in die Auswertung dieser Gesamtmaßnahmen einbezogen werden können.

Die Innendeputation hat jedenfalls damals, als die Planungen vorgelegt wurden, dem einstimmig zugestimmt, und ich denke, im Grundsatz wird man auch heute nicht sagen können, davon müssen wir zwingend abrücken. Ich glaube eher, dass wir und die zukünftigen Innendeputierten das Augenmerk darauf legen sollten, dass diese Arbeiten dort fortgesetzt werden, wo sie noch fortgesetzt werden müssen, und dass dort, wo nachgebessert werden muss, eben nachgebessert werden muss, dass im Ganzen also diese Räder Zahn in Zahn greifen und tatsächlich Effizienz und Effektivität dabei herauskommen.

Es wäre auch sehr wünschenswert, wenn im Rahmen dieser Neustrukturierung die einzelnen Bereiche der Polizei Bremen zumindest noch etwas mehr zusammenrücken. Ich habe nach wie vor das Gefühl – und ich kenne das aus früheren Zeiten, da war es extrem –, dass hier diese Bereiche der Polizei, also Schutzpolizei, Bereitschaftspolizei, auf verschiedensten Ebenen nicht immer die nötige Kooperationsbereitschaft zeigen und insbesondere auch nicht das jeweilige Verständnis füreinander für bestimmte Positionen in der täglichen Arbeit haben. Da denke ich oder hoffe ich, besser gesagt, auch, dass sich das noch ein bisschen verbessert und dass das auch ein Nebenprodukt dieser Neustrukturierung ist.

(Glocke)

Ich komme zum Schluss und erwähne noch, dass ich noch einmal deutlich auf den insbesondere von den Freidemokraten transportierten Slogan antworte, es würden Reviere geschlossen: Es sind keine Reviere geschlossen, ich verweise da auf die Seite 2 der Mitteilung des Senats.

Meine Damen und Herren, dies war meine letzte Rede in diesem Hause nach 16 Jahren.

(Abg. K l e e n [SPD]: Du kommst bestimmt noch wieder!)

Ich denke, dass ich nicht mehr wiederkomme, sondern ich werde eher in den Ruhestand gehen. Als Beamter bin ich schon im Ruhestand und so gesehen als Politiker auch. Ich wünsche diesem Hause auch zukünftig alles Gute, vor allen Dingen immer das richtige Händchen, egal in welcher Konstellation, im Sinne der Bremer Bürgerinnen und Bürger und im Sinne meiner Geburtsstadt!

(Beifall)