Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Ich will abschließend noch ein paar kurze Gedanken äußern. Klar ist doch für uns alle, hoffe ich einmal, dass der Schutz der Umwelt, der natürlichen Lebensgrundlagen, des Klimas ein Thema ist und ein Ziel aus eigenem Recht. Das bedarf keiner Hilfsargumente. Diese Ziele, den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen, müssen wir verfolgen, aber es ist natürlich immer gut, wenn man wichtige Hilfsargumente hat, dass sich mit einer anspruchsvollen Umweltpolitik auch neue Technologien, neue Arbeitsplätze und neue Exportchancen bieten, dass wir endlich wegkommen von dieser alten unsäglichen Konfrontation Wirtschaft gegen Umwelt, sondern dass wir sagen, man kann mit ökologischen Zielen schwarze Zahlen schreiben. Ich glaube, das ist der Unterschied zu früher, wenn ich das so allgemein sagen darf.

Was auch noch ein wichtiger Punkt ist, das gefällt mir selbst nicht so ganz an der Methodik, wie sie hier vorgelegt worden ist: Es ist falsch zu glauben, dass hier die Umweltwirtschaft mit 2,4 Prozent und dort der Rest mit 97,6 Prozent ist. Das ist natürlich völliger Blödsinn. Wir müssen schauen, dass wir unsere gesamte Wirtschaft, ob es im Bereich Primärproduktion, Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistung ist, viel stärker an solchen Kriterien wie Energieeffizienz, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, erneuerbare Quellen und so weiter ausrichten, denn darum geht es. Dann kommt man auch weg von dieser falschen Vorstellung, Industrie sei per se umweltschädlich. Industrie kann genau so sein, wie Herr Möhle gesagt hat, sie kann zwar wertschöpfungs- und forschungsintensiv sein, und trotzdem qualmen die Schornsteine nicht. Ich glaube, das ist eine gute Zielsetzung, die wir uns gemeinsam vornehmen können.

Ein abschließender Gedanke ist mir noch wichtig, damit ich in meinem Zeitkontingent bleibe, das ich versprochen habe, nämlich der Gedanke der Vernetzung, der Dichte, der Füllungsvorteile. Das ist absolut wichtig. Am Bereich der Windenergie können wir es sehen, dass wir in Bremen und Bremerhaven beispielsweise alles von mittelständischen bis industriellen und von On-Shore- bis Off-Shore-Technologieunternehmen haben, dass wir hohe Vernetzung mit den Forschungseinrichtungen haben, dass wir die Windenergiekompetenz, das Rotorblätterkompetenzzentrum haben, dass wir den Windkanal haben, dass durch diese Dichte auch wirkliche Füllungsvorteile entstehen, weswegen man in Zukunft nach Bremen und Bremerhaven kommt, nicht weil es da die einen oder anderen Fördermittel abzugreifen gilt, sondern weil es ein Standort ist, an dem man sein muss, wenn man international mitspielen will. Ich glaube, das ist unser Ziel. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 17/130, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.

Meine Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause bis 14.45 Uhr ein.

(Unterbrechung der Sitzung 13.15 Uhr)

Vizepräsidentin Dr. Mathes eröffnet die Sitzung wieder um 14.45 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Besuchergruppe der CDU aus Bremerhaven-Lehe und Geestemünde,

(Beifall)

eine Besuchergruppe der CDU aus Bremen-Nord,

(Beifall)

Freunde der Arbeiterwohlfahrt und SPD-Mitglieder aus Bremen-Woltmershausen,

(Beifall)

eine Gruppe Lehrgangsteilnehmer für Logistik der Logistikschule aus Garlstedt,

(Beifall)

eine SPD-Gruppe aus Bremen-Nord

(Beifall)

und eine Klasse der Sekundarstufe II des Schulzentrums an der Butjardinger Straße.

(Beifall)

Wir setzen jetzt die Tagesordnung fort.

Waffengebrauch einschränken

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 6. Dezember 2007 (Drucksache 17/173)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Dr. Wewer.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als Waffen werden in der Regel alle Mittel verstanden, die dazu geeignet sind, Lebewesen in ihrer Handlungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder handlungsunfähig zu machen, physisch oder psychisch zu verletzen oder zu töten. Mir fallen schon wenige Gründe ein, warum in einem zivilisierten Land wie Deutschland Bürgerinnen und Bürger Waffen führen sollten.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Absolut keinen Grund kann ich jedoch dafür sehen, dass Schülerinnen und Schüler oder Jugendliche auf der Diskomeile Waffen tragen dürfen. Das bisherige Waffenrecht gebietet zwar einige Beschränkungen, trotzdem können erlaubnisfreie Waffen bisher sanktionslos zum Diskothekenbummel mitgenommen werden.

Einem Leserbrief im „Weser-Kurier“ konnte ich entnehmen, dass die SPD und die Grünen mit einer Verschärfung des Waffenrechts und der Einrichtung von Waffenverbotszonen Bürgerrechte einschränken wollen. Da frage ich mich allerdings in der Tat: Ist das Tragen von bisher nicht verbotenen Messern unter 8,5 Zentimetern Klingenlänge vor Schulen oder Diskotheken ein Bürgerrecht? Ist das Tragen von Reizstoffsprühgeräten vor Schulen ein Bürgerrecht? Ist das Führen einer erlaubten Schusswaffe auf der Diskomeile ein Bürgerrecht? Auf welchem bürgerrechtlichen Pfad bewegt sich der Jugendliche, der mit einem Baseballschläger bewaffnet die Diskomeile besucht? Ich meine, Bürgerrechte sind das alles nicht.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Darüber hinausgehend frage ich mich allerdings auch, warum mit diesem Erwerb des Jagdscheins gleichzeitig die Befugnis einhergeht, zwei großkalibrige Handfeuerwaffen erwerben zu dürfen, oder warum ein Sportschütze gleich zwei mehrschüssige Kurzwaffen und drei halbautomatische Langwaffen besitzen darf. Der Brauchtumsschütze darf ebenfalls drei Repetierlangwaffen besitzen. Selbst wenn man dazu kommt, dass die vorgenannten Gruppen auch weiterhin ihre Sonderinteressen in einer freien Gesellschaft ausleben dürfen, stellt sich doch die Frage, ob die Quantität der Waffen nach dem Waffengesetz nicht weiter begrenzt werden muss oder ob zumindest die jederzeitige Verfügbarkeit durch weitergehende Aufbewahrungspflichten, beispielsweise durch den verpflichtenden Einschluss dieser Waffen

in Vereinsanlagen oder Polizeirevieren, eingeschränkt werden sollte.

Wer abstrakt gefährliche Gegenstände nutzt, muss sich gefallen lassen, dass die Gesellschaft den Rahmen für diese gegebenenfalls zu erlaubende Nutzung eng zieht.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Warum der Handel mit Anscheinswaffen und Softairwaffen erlaubt bleiben soll, entzieht sich völlig meinem Verständnis. Vierzehnjährige können uneingeschränkt diese von ihnen als Spielzeug eingeschätzten Waffen kaufen. Kein Vierzehnjähriger wird sich Gedanken darüber machen, wie der ihm bei Dunkelheit gegenüber stehende Polizist diese Situation einschätzt, plötzlich mit einer Waffe bedroht zu werden.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Durch das Führen entsprechender Anscheinswaffen kann das Leben und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen massiv beeinträchtigt werden. Das Profitinteresse des Handels hat hier deutlich dahinter zurückzustehen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Sicherlich sind die illegalen Waffen in Deutschland ein viel größeres Problem als die noch legalen Waffen. Aber noch einmal: Als Waffe werden in der Regel alle Mittel verstanden, die dazu geeignet sind, Lebewesen in ihrer Handlungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder handlungsunfähig zu machen, physisch oder psychisch zu verletzen oder zu töten! Jede Einschränkung des Waffengebrauchs und Reduzierung des Waffenbesitzes verringert auch diese Gefahr. Deshalb gehe ich von einer weitgehenden Zustimmung hier im Haus aus und bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort hat der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zu Beginn meiner Rede einige kritische und allgemeine Bemerkungen! Wir Grünen sind besorgt über die Zunahme von Gewaltdelikten in unserer Gesellschaft. Konflikte im öffentlichen Raum, im Umfeld von Freizeiteinrichtungen

und Schulen, aber auch im privaten Bereich werden zunehmend mit gefährlichen Waffen ausgetragen. Die bewaffneten Angriffe auf Polizeibeamte nehmen zu.

Es besteht ein verstärkter Handlungsbedarf der politischen Gremien, dem wir heute nachkommen. Wir Grünen werden die Bewaffnung im Alltag nicht hinnehmen. In unserer Gesellschaft gilt das Gewaltmonopol des Staates, und für uns ist es weder eine Frage der persönlichen Entfaltung noch eine Frage der Ehre, eine Waffe zu tragen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Machen wir uns klar, es gibt keinen Anspruch, Waffen in der Öffentlichkeit zu tragen! Wo Menschen im öffentlichen Raum zusammenkommen, haben Waffen nichts zu suchen, meine Damen und Herren!

So gesehen greifen wir nun mit diesem Antrag die Möglichkeit auf, die uns der Bundesgesetzgeber als Land zugestanden hat. Ich verhehle aber nicht, dass für uns Grünen der Bundestag in dieser Frage keine ausreichenden Beschlüsse gefasst hat. Wir Grünen hätten uns eine deutlichere Verschärfung des Waffenrechts gewünscht. Während Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble über Bundeswehr und Überwachungsstaat im Inneren fantasiert, vernachlässigt er die Sorge für mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Alltag.