Protokoll der Sitzung vom 20.02.2008

Teilen Sie unsere Auffassung, dass es zumindest wünschenswert wäre, wenn Abgeordnete und Deputierte in Zukunft nicht erst aus den Zeitungen von beachtlichen Ereignissen erfahren, sondern direkt und rechtzeitig in der Deputation?

Bitte, Frau Senatorin!

Daran besteht überhaupt kein Zweifel, dass hier die Ergebnisse auch in die Deputationen natürlich nicht nur zur Kenntnis, sondern auch zur Beratung gegeben werden. Da bin ich mit Ihnen vollkommen einig, und genau deshalb haben wir Ihnen auch zunächst einen Zwischenbericht vorgelegt, da hier einige Teile noch nicht fertig sind und uns auch noch nicht vorliegen.

Ich will noch einmal, wenn Sie es mir gestatten, auf die Zeitschiene eingehen. Sie haben richtigerweise gesagt, dass es in 2006 beauftragt worden ist. Da es hier aber um die Betrachtung der vorherigen Förderperiode geht, die ihren Abschluss 2007 gefunden hat, ist es meines Erachtens auch richtig und notwendig,

dass wir hier auch alle Ergebnisse mit einbeziehen und Ihnen dann in der Vollständigkeit zur Verfügung stellen, was wir gern tun.

(Beifall bei der SPD – Abg. N e s t l e r [CDU]: Vielen Dank!)

Eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Schildt!

Frau Senatorin, können Sie sich daran erinnern, so wie ich mich daran erinnern kann, dass wir in der letzten Deputationssitzung diesen Punkt explizit angesprochen haben und, ich glaube, einhellig der Meinung waren, dass wir den weiteren Stand der internen Beratung abwarten und in der Deputation natürlich ausgiebig über die Evaluation reden? Können Sie sich daran mit mir erinnern, dass es so war?

Bitte, Frau Senatorin!

Daran erinnere ich mich, und ich hatte dieses auch versucht zu erklären. Ich danke aber dafür, dass Sie das auch noch einmal so aufgreifen. Gerade vor diesem Hintergrund hatten wir darüber gesprochen, nicht zum jetzigen Zeitpunkt darüber zu diskutieren, sondern wenn die gesamte Stellungnahme und das gesamte Gutachten vorliegen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Informationsbroschüre des Senators für Bildung und Wissenschaft zur Hochbegabtenförderung. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Rohmeyer!

Herr Präsident, es heißt – das musste ich auch lernen – der Senatorin für Bildung und Wissenschaft.

(Zuruf von der SPD: Oberlehrer!)

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Veröffentlichung der angekündigten Informationsbroschüre der Senatorin für Bildung und Wissenschaft zur Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler?

Zweitens: Weshalb ist die Broschüre bisher nicht erschienen, und wann wird sie erscheinen?

Drittens: Wie beabsichtigt der Senat, Eltern und Lehrkräfte hochbegabter Schülerinnen und Schüler über das Thema „Hochbegabung“, den Umgang mit

hochbegabten Kindern und Jugendlichen und Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung zu informieren?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Der Entwurf einer Informationsbroschüre zu besonderer Begabung und Hochbegabung liegt mir vor. Mit der Fertigstellung der Broschüre ist aber aus mehreren Gründen gewartet worden: Zum einen musste die Eingliederung der Beratungsstelle für besondere Begabungen des Schulpsychologischen Dienstes in das neu gegründete Zentrum für schülerbezogene Beratung abgewartet werden, um hier korrekte aktuelle Angaben machen zu können. Zum anderen musste vor dem Hintergrund von Finanzierungsfragen die Absicherung bewährter Angebote zur Begabtenförderung abgewartet werden, die in Kooperation mit der Universität Bremen durchgeführt werden.

Schließlich hat eine Arbeitsgruppe bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft im vergangenen Jahr Empfehlungen zum Umgang mit Begabtenförderung in den Schulen im Land Bremen vorgelegt, die für die Broschüre noch ausgewertet werden mussten. Die Broschüre wird nunmehr zum Beginn des Schuljahres 2008/2009 in den Schulen vorliegen.

Zu Frage 3: Die Information für Eltern und Lehrkräfte besonders begabter und hochbegabter Schülerinnen und Schüler erfolgt zukünftig allgemein durch die Informationsbroschüre und auf den Internetseiten der Senatorin für Bildung und Wissenschaft. Im Besonderen steht schon jetzt die individuelle Beratung durch Fachkräfte im Zentrum für schülerbezogene Beratung zur Verfügung. Über deren Arbeit und Angebot sind die Schulen informiert, die Internetseiten des Zentrums geben klare Hinweise auf diese Beratungsmöglichkeiten. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vielen Dank, Frau Senatorin! Wenn diese Broschüre in den Schulen liegt, heißt das ja leider, das kann man, glaube ich, aus Erfahrung sagen, noch nicht, dass auch alle Lehrkräfte wissen, wie sie dann damit umgehen sollen und dass diese Broschüre überhaupt da ist. Wird es spezielle Informationen für Lehrkräfte geben, um noch einmal gezielt das Thema Hochbegabung und Begabtenförderung anzusprechen? Gibt es eine Handreichung für Lehrkräfte, damit sie auch mit Eltern entsprechend umgehen können, oder werden einzig und allein wirk

lich die Broschüre und die Internetseite die Informationsquelle für Lehrkräfte sein?

Bitte, Frau Senatorin!

Nein, es wird einen ganzen Strauß von Maßnahmen geben, da ja die Förderung von besonderer Begabung und Hochbegabung eigentlich eines erfordert, nämlich Individualisierung von Unterricht, was allen Kindern zugute kommt, nicht nur den Hochbegabten und den besonders Begabten. Deshalb werden wir uns diesem Thema auch aufgrund der Evaluatorenberichte, die wir aus den Schulen vorliegen haben, Individualisierung von Unterricht ganz besonders widmen und damit letztlich auch in den Schulleiterbesprechungen und in anderen Besprechungen Unterrichtsmaterialien zur Verfügung stellen.

In den Empfehlungen, die wir, denke ich, auch in der Deputation besprechen sollten, die ich mir dann zu eigen machen will, ist auch vorgeschlagen, dass wir mit einem Qualitätssiegel arbeiten sollten, dass Schulen, die sich also besonders um dieses Thema kümmern, besonders individualisierten Unterricht machen, besonders gut beraten, besondere Angebote vorhalten, auch so ein Qualitätssiegel bekommen.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vielen Dank, Frau Senatorin! Wird Ihr Ressort regelmäßig auch Öffentlichkeitsarbeit dahingehend betreiben, dass Eltern regelmäßig, also in Intervallen von vielleicht einem halben bis einem Jahr, darauf hingewiesen werden, dass es Maßnahmen und Informationen zur Hochbegabtenförderung gibt, weil Eltern ja mit ihren Kindern wachsen in der Schule, immer wieder neue Eltern in den Schulbereich kommen und somit, glaube ich, eine fortlaufende Information notwendig ist?

Bitte, Frau Senatorin!

Die fortlaufende Information geschieht ja über das Internet und letztlich auch über die Broschüre. Ich denke, da sind alle Schulen und Lehrkräfte auch aufgefordert, dass bei Kindern, bei denen es Anzeichen dafür gibt, und die werden in der Broschüre sehr genau beschrieben, eine besondere Beratung empfohlen wird, denn es ist ja nicht so, dass Hochbegabung oder ein besonderer IQ gleich für ein wunderbares Durchgehen im Schulsystem sorgen, sondern im Gegenteil, dass dort auch eine ganze Reihe von Schwierigkeiten, durch Unterforderung unter anderem, entsteht.

Das alles ist in dieser Broschüre aufgegriffen, wird auch beschrieben, und wir werden selbstverständlich die Schulen auch in Besprechungen darauf hin

weisen, dass sie sich, wenn solche Merkmale auftreten, diesen Kindern widmen. Es sind auch in der Broschüre Beispiele genannt, also Biografien von Kindern, die einen solchen Werdegang hinter sich haben.

Mein Amtsvorgänger hat ja schon eine Fülle von Maßnahmen ergriffen, unter anderem die wunderbare Zusammenarbeit, die ich hier erwähnt habe, mit der Universität in Form der Sommerakademien, die auch besondere Angebote bieten. Wettbewerbe bieten besondere Angebote, um erhöhte Anreize für solche Kinder, die sich unterfordert fühlen, ebenfalls zu bieten. Daher haben wir, denke ich, hier an der Stelle zwar ein Aufklärungsgebot, aber ich denke, es ist schon viel vorhanden, das einfach zu nutzen ist.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe nur noch eine Bitte, Herr Präsident! Frau Senatorin, würden Sie die Deputation dahingehend beglücken, dass Sie uns dann, wenn die Broschüre vorliegt, ein Exemplar jeweils zukommen lassen könnten?

Bitte, Frau Senatorin!

Es muss erst einmal gedruckt werden. Es liegt, wie gesagt, erst in der Entwurfsform vor, aber sicher werde ich das tun. Wenn Sie dadurch beglückt sind, freue ich mich besonders.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Abg. R o h m e y e r [CDU]: Vielen Dank!)

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Anerkennung von Bildungsveranstaltungen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bartels, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Rohmeyer!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Bedeutung misst der Senat der im Bremischen Bildungsurlaubsgesetz in Paragraf 10 Absatz 4 verankerten Beschränkung der Anerkennung von Bildungsurlaubsveranstaltungen auf gemeinnützige Anbieter bei?

Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen auch auf gewerbliche Anbieter auszuweiten, und welche Kosten entstünden dadurch?

Drittens: Welche Chancen und Risiken sieht der Senat in einem durch die Zulassung gewerblicher Anbieter verstärkten Wettbewerb hinsichtlich der Vielfalt und der Qualität des Angebots?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: