Protokoll der Sitzung vom 20.02.2008

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Strohmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Schildt, ich habe so verständnislos geschaut, weil ich nicht wusste, was Sie sagen wollen. Ich glaube aber, ich habe jetzt nach langem Überlegen doch verstanden, was Sie sagen wollten.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Wunderbar!)

Weil es Käse war! Nein, Käse war es nicht, aber es waren Selbstverständlichkeiten. „Morgen geht wieder die Sonne auf“, das haben Sie gesagt. Sie sagten, das Geld sei in der ARD vorhanden. Ja, das ist ja genau der Punkt in der Diskussion, dass das Geld, das Radio Bremen zuerkannt wird, Radio Bremen nicht bekommt.

Es ist ja nicht so, dass die Rundfunkanstalten das Geld selbst erwirtschaften, sondern sie bekommen es mehr oder weniger wie Taschengeld. Die KEF prüft, was sie brauchen, dann bekommen sie es zugeteilt. Die KEF sagt, Radio Bremen stehen – ich sage jetzt einmal eine Zahl – 100 000 Euro zu, aber durch die Finanzverteilung mit der Pro-Kopf-Verteilung bekommen sie nur 80 000 Euro ausgezahlt. Die restlichen 20 000 Euro sind ja da, sie werden aber nicht in einen Gesamttopf gegeben, sondern andere Rundfunkanstalten wie der WDR oder der Bayerische Rundfunk bekommen sie, sie bekommen mehr als ihnen eigentlich zusteht.

Genau das ist der Punkt, und deswegen glaube ich schon, dass wir jetzt auch einmal sagen müssen: Liebe Freunde, Schluss aus, so geht das nicht mehr, wir müssen hier jetzt einmal stopp sagen, denn das Prinzip der Leistung und Gegenleistung beruht immer auf

der Basis von Goodwill. Wir sind immer auf irgendwen angewiesen, wie den WDR, das hat ja bisher alles gut funktioniert, aber wir sind immer auf Goodwill angewiesen. Ihr dürft hier einmal einen „Tatort“ drehen, ihr dürft hier einmal eine Reportage machen, und der große Onkel aus dem Westen oder aus dem Süden gibt dann den Armen in Bremen ein paar Taler ab. Das kann es nicht sein! Das Geld steht Radio Bremen zu, das muss ihnen zufließen, um ihren Auftrag zu erfüllen.

Daran sollten wir jetzt ruhig einmal ein bisschen schärfer herangehen, und ich weiß, das ist immer alles ein wenig problematisch. Ich habe nur wieder Angst, dass irgendein fauler Kompromiss herauskommt, dass Radio Bremen dann irgendwie wieder gerettet wird, aber sie im Grunde genommen keine klare Linie haben, wie es in den nächsten Jahren in der mittelfristigen Finanzplanung weitergehen soll. Sie werden irgendwo wieder etwas aus einem Topf bekommen, dann wird irgendwo wieder ein Topf aufgelöst, so wie es war, als der SWB aus dem Fördertopf herausgefallen ist. Dann waren noch Reste da, die wurden ein bisschen aufgeteilt, auf den Saarländischen Rundfunk und auf Radio Bremen, dann waren sie wieder einmal ein Jahr weiter. So kann das nicht mehr funktionieren.

Wir müssen uns jetzt hinstellen, die Ministerpräsidenten müssen sich hinstellen und sagen: Diese 1,9 Prozent waren vielleicht zuviel, aber 1 Prozent in der Masse ist zu wenig, das funktioniert nicht mehr! Es haben ja auch andere Rundfunkanstalten Probleme, und hier müssen wir jetzt eingreifen, und hier müssen wir jetzt 1,5 Prozent, jetzt nur als Zahlenbeispiel – –.

Denn es betrifft ja nicht nur Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk, sondern mittlerweile bekommen auch gerade viele ostdeutsche Sender zum Beispiel der Mitteldeutsche Rundfunk und Radio Brandenburg – –.

(Abg. W o l t e m a t h [FDP]: Berlin- Brandenburg!)

Berlin-Brandenburg bekommt ja auch Probleme, deswegen diese 1,5 Prozent. Dort müssen dann im Grunde genommen die überschüssigen Gelder, die die großen Rundfunkanstalten zu viel haben – –.

Es ist ja nicht Geld, das sie selbst brauchen, das haben sie eindeutig zuviel, und das Geld ist da, das haben Sie ja bereits gesagt. Das ist im Grunde genommen der Unterschied. Das hat erst einmal – noch einmal zum Kollegen Richter – nichts damit zu tun, wie wir in den nächsten Jahren die Rundfunkgebühren einziehen werden, ob über Haushalte oder dergleichen oder ob über Geräte. Das Problem, das Radio Bremen strukturell immer haben wird: Wir haben zu viele Einwohner für solche Systeme, deswegen gibt es ja diese Korrigierungssysteme. Deswegen müssen wir dort heran, und ich glaube schon,

dass wir dort jetzt einmal ein bisschen in die Stümpfe kommen und ruhig einmal ein bisschen selbstbewusster auftreten müssen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Schildt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstbewusst sind wir immer aufgetreten. Ich glaube, das brauchen wir uns nicht gegenseitig vorhalten.

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Ja!)

Aber ich bitte doch mit dem, was Sie dann nachher verstanden haben, was Sie erst nicht verstanden hatten, Herr Kollege Strohmann, nur darauf hinzuweisen: Es gibt zwei Stellschrauben.

Damals war der Beschluss, die Abschmelzung von 1,9 auf 1 Prozent, mit einer Protokollerklärung verknüpft, dem Leistungs- und Gegenleistungstatbestand.

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Es hat nicht funktioniert!)

Jetzt stellen wir fest, und die KEF hat es genauso gesagt, dass es durchaus nicht ausreicht, eine Degeto zu Radio Bremen zu transportieren, weil das nicht unbedingt die Stärkung des Programms bei Radio Bremen ausmacht, sondern schon eine Leistung am Standort sein muss. Aber vielmehr kommt es darauf an, fiskalisch richtiges Geld zu bekommen.

Wenn der Vorsitzende der „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs“ auf die Interviewfrage „Soll der Ministerpräsident über den Gebührenstaatsvertrag einen höheren Finanzausgleich vorschreiben?“ die im „Weser-Kurier“ stand, antwortet: „Das ist nicht ausgeschlossen.“, sage ich: Stimmt, das ist es, was der erste Punkt unseres Antrags beinhaltet, darüber zu verhandeln, inwieweit der Finanzausgleich verändert werden muss.

Weiter geht es wie folgt: „Sinnvollerweise wäre es, wenn die Sender untereinander eine Einigung erzielen. Wäre ich Intendant,“ – „ich“ heißt in diesem Fall Horst Bachmann – „würde ich mich lieber mit den anderen einigen, als ihnen die Verantwortung sozusagen zu überschreiben.“ Das ist der zweite Teil unseres Antrags, der sagt, in der ARD ist das Geld vorhanden. Es wird eben anders verteilt, wie Sie es gesagt haben. Das beste Beispiel ist nun einmal die Kamera des Intendanten. Sie kostet sowohl im Süden genauso viel wie in Bremen, aber über den Mechanismus der Verteilung bekommt Radio Bremen weniger Geld für die Kamera, und die anderen mehr.

Aber ich bitte doch darum, dass das Parlament notwendigerweise aus der Sicht der Opposition die Stoßrichtung der Regierung und des Bürgermeisters sucht. Aber das Selbstverständnis eines Parlaments muss doch auch sein: Liebe ARD, wenn ihr euch als Gesamtorganisation verstehen wollt, dann, bitte schön, löst auch die Probleme, die innerhalb des gesamten Konzerns der ARD vorhanden sind! Wobei faktisch sogar finanziell die Möglichkeit besteht, eben auch die Probleme der neuen Länder mit dem Gebührenausfall zu lösen. Das sind die beiden wesentlichen Stellschrauben unseres Antrags. Deswegen ist das nicht – –.

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Aber die ARD kann nicht nur bitten, sie kann auch fordern!)

Ja, Herr Kollege, Sie können auch nur bitten, dass der Senat etwas tut. Wir werden es dann umsetzen müssen, dafür sind wir Regierung. Deswegen sage ich aber trotzdem an dieser Stelle, wir liegen dabei ja nicht auseinander. Wir liegen nicht auseinander mit der Möglichkeit der Zielrichtung, zu verhandeln und gleichzeitig bitte schön die ARD aufzufordern. Ich sage noch einmal, Herr Kollege Strohmann, in dem 16. Bericht steht ja so explizit von der KEF, betont von mir, dass die KEF, sollte es nicht – –.

(Zuruf des Abg. P e r s c h a u [CDU])

Ich habe den Zwischenruf nicht verstanden, Herr Kollege Perschau.

(Abg. P e r s c h a u [CDU]: Er spitzt den Mund, aber er pfeift nicht!)

Ja, Herr Kollege, ich will jetzt nichts zu Ihnen sagen, ob Sie spitzen oder pfeifen, soweit will ich nur dazu sagen: Wir haben in der Vergangenheit in der Regierung das gemacht, weswegen der Kollege Strohmann uns heute bemängelt. Deswegen, vorsichtig beim Pfeifen an der Stelle! Von daher, lassen Sie uns doch zusammen überlegen, wie wir auch die ARD in die Pflicht bekommen, das Problem lösen zu können! Die KEF sagt doch, wenn es nicht gelingen sollte, dass es eine Lösung gibt – mit meinen Worten –, dann ist die KEF durchaus nach dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag in der Lage, einen eigenen Vorschlag zu machen. Diese Sichtweise der KEF aufzugreifen, das ist dann, noch einmal betont, der Punkt 2.

Herr Kollege Richter, wären die letzten zwei Sätze nicht gekommen, wo Sie die Zustimmung für unseren Antrag signalisiert haben, hätte ich jetzt noch etwas anderes gesagt, was ich aber trotzdem sage.

(Lachen bei der FDP)

Ihre Angaben – ich mache es deswegen auch etwas zurückhaltender – zur Medienabgabe! Man kann wirklich fachlich darüber diskutieren, Medienabgabe, Haushaltsabgabe, Gebührenabgabe. Nur eines müssten Sie dann hier vorn im Parlament sagen. Die Medienabgabe, die Sie wollen, muss kostenneutral das bringen, was die jetzige Gebühr in der jetzigen Zusammensetzung über die GEZ bringt. Wenn sie das sagen, müssen Sie schauen, wie hoch die Gebühr bei der Medienabgabe wird. Da würde ich gern den Vorschlag von Ihnen hören. Wie hoch wird denn die Gebühr, wenn Sie für eine Medienabgabe sind? Ich glaube, dass die Gebühr dann größer wird, zumindest sagen das durchaus die Fachleute, und deswegen haben sich bisher auch die Staatskanzleien zurückgehalten und wollen das im 12. Staatsvertrag lösen.

Was ist denn eine veränderte modifizierte Rundfunkgebühr? Deswegen schlankweg, Herr Kollege Richter, die Medienabgabe hier in die Debatte einzuführen, ist schwierig, wenn man nicht weiß, was am Ende dabei herauskommt. Es darf nicht dazu führen, dass Radio Bremen jetzt noch einmal dadurch weniger Geld hat.

Zusammenfassend kann ich Ihnen sagen: Unser Antrag greift die beiden Problemlagen auf, wir setzen uns in den weiteren politischen Beratungen als Regierungsfraktion mit dem Senat dafür ein, zusammen für Radio Bremen das Beste und Erdenklichste herauszuholen.

Der Sender hat viele Sparanstrengungen in den letzten Jahren vorgenommen, Frau Kollegin Stahmann hat das gesagt. Man kann es immer nur wieder betonen, Herr Kollege, denn das sind doch schon starke Leistungen, die dort bei Radio Bremen erbracht werden, wo wir ein Stück weit auch stolz darauf sein können. Wir als SPD-Fraktion sind stolz darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am neuen Standort ein gutes Programm machen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf das Verfahren, das Herr Strohmann eben bemängelt hat, nämlich auf die Verteilung der Rundfunkgebühren, eingehen!

Erstens ist das KEF-Verfahren gerade vom Bundesverfassungsgericht noch einmal geadelt oder unter besonderen Schutz gestellt worden. Deswegen, Herr Kollege Strohmann, können die Ministerpräsidenten auch nicht einfach hingehen und sagen: Los, erhöht jetzt die Rundfunkgebühren für Radio Bremen!

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Doch!) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft. Nein, das kann man nicht machen! Der Eingriff ins KEF-Verfahren ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zulässig, das muss auch die CDU hier zur Kenntnis nehmen. (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ich will nicht ausschließen, was die CDU in Ziffer 3 schreibt, da schreibt die CDU: Dem 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll nicht zugestimmt werden, falls die berechtigten Interessen von Radio Bremen nicht berücksichtigt werden. Das schließe ich nicht aus. Ich sage aber, erst verhandeln – es laufen jetzt viele Gespräche innerhalb der ARD, es laufen auch Gespräche auf den Ministerpräsidentenkonferenzen – und abwarten, was jetzt bei diesen Gesprächen herauskommt!

Klar sind wir unter Zeitdruck, und im Mai und im Juni werden Entscheidungen gefällt werden müssen. Wir werden den Staatsvertrag dann hier auch im Hause diskutieren und dann zu einer Entscheidung kommen müssen. Aber ich halte nichts davon, wenn wir jetzt alle Punkte und Varianten, die wir haben, heute schon aus dem Hut ziehen und uns an dieser Stelle gehunfähig machen.

Der Ministerpräsident, das haben Sie vorhin so angezweifelt, setzt sich natürlich für die Interessen von Radio Bremen ein. Das ist seine Pflicht. Es ist selbstverständlich, dass der Ministerpräsident das macht, da müssen Sie ihn nicht an diese Pflicht erinnern, das ist seine Aufgabe, das wissen Sie aber genauso gut wie wir.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Aus schlechter Erfahrung!)

Ihre schlechten Erfahrungen kann ich nicht teilen, Herr Strohmann!

Ich möchte noch einmal auf einen aus meiner Sicht absolut wichtigen Punkt eingehen, der bisher in dieser Debatte noch keine Rolle gespielt hat! Und zwar sagen die Finanzexperten der Kommissionsermittlung des Finanzbedarfs, dass der Finanzausgleich ein notwendiges Element ist und dass die Gebührenerträge auf die einzelnen Anstalten nach einem bestimmten Schlüssel übertragen werden. Das darf aber nicht heißen, dass der Finanzausgleich dafür sorgt, dass einerseits die kleinen Anstalten bedarfsdeckende Gebührenerträge erhalten, und andererseits die großen Anstalten mit Finanzmitteln ausgestattet werden, die über deren Finanzbedarf hinausgehen.

Im Klartext: Eine Finanzierung der Rundfunkanstalten unter, aber auch über dem Bedarf wäre gleichermaßen verfassungswidrig! Der Gebührenzahler hat einen grundrechtlichen Anspruch darauf, nur zu

den für die Deckung des Finanzbedarfs notwendigen Rundfunkgebühren herangezogen zu werden.