In den Verhandlungen der Kommission zeichnet sich eine Tendenz zu neuen und engeren Verschuldungsgrenzen für Bund und Länder ab. Das ist der erste Punkt, den ich für wichtig halte, dass sich Bund und Länder nicht voneinander abkoppeln, dass nicht der Bund sagt, wir regeln unsere Dinge im Grundgesetz, und Länder, ihr macht es, wie ihr wollt, sondern ich halte es schon für wichtig und argumentiere dort auch entsprechend, dass wir eine gemeinsame Regel in der Landesverfassung und im Grundgesetz haben, so wie es jetzt der Fall ist, nur eine veränderte.
Es gibt verschiedene Modelle für eine neue Verschuldungsregelung, die eine etwa angelehnt an den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt, das heißt, eine Verschuldungsgrenze ausgedrückt in einem Prozentsatz des Bruttoinlandsprodukts, eine konjunkturell atmende Verschuldungsgrenze. Das ist die eine Überlegung, bei der dann dieser Prozentsatz vom BIP auf Bund und Länder und dann auf die einzelnen Länder aufgeteilt werden muss. Ein anderes Modell orientiert sich wie bislang an den Investitionen, aber an den Nettoinvestitionen. Das wären die Investitionsausgaben abzüglich der Veräußerungserlöse und der Abschreibungen. Da würde man berücksichtigen, was der Staat an wirklichem Vermögenszuwachs hat, wenn er investiert und in dieser Höhe Kredite aufnimmt.
Ein absolutes Verschuldungsverbot ist in der Kommission nur sehr am Rande diskutiert worden. Ich halte es für politisch falsch und für ökonomisch unsinnig, ein absolutes Verschuldungsverbot aller staatlichen Ebenen zu postulieren. Das ist doch auch nichts, was man in der Privatwirtschaft macht. Wenn man eine Investition tätigt, dann verschuldet man sich, auch wenn man einen klaren Blick hat, was man aus dieser Investition irgendwann für Rendite erzielt. Dieses Denken könnten wir durchaus haben, aber das bitte nicht nur auf Beton bezogen, sondern man könnte sich ja auch fragen, welche Rendite man erarbeitet und erreicht, wenn man zum Beispiel in die Köpfe und in die Zukunft unserer jungen Generation investiert. Das ist ein Denken, das angezeigt ist!
Die Debatte um diese Verschuldungsgrenzen ist in der Kommission noch nicht zu einem Ende gebracht worden. Ich bin allen Vorschlägen gegenüber zunächst einmal offen, aber ich muss Ihnen sagen, dass
zum Beispiel der neueste Vorschlag des Bundesfinanzministers, der ausgehend von dem europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt, wie gesagt, die Verschuldungsgrenze anhand eines Prozentsatzes nach dem Bruttoinlandsprodukt definieren will, für Bremen bedeuten würde, dass wir statt jetzt 400 Millionen Euro Verschuldungsgrenze dann noch 40 Millionen Euro Verschuldungsgrenze hätten.
Wenn Sie berücksichtigen, dass wir in diesem Haushalt 2008/2009 neue Kredite in Höhe von über 700 Millionen Euro aufnehmen, dann wissen Sie, dass ich nur leicht lächeln kann bei solch einem Vorschlag und deswegen ein ganz anderes Thema in der Kommission voranstelle, nämlich: Es nützt niemandem in Deutschland, wenn wir neue Verschuldungsgrenzen beschließen, die nur auf dem Papier stehen. Wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Bund und alle Länder diese Grenze auch einhalten können, und dazu gehört – wer wüsste das besser als wir Bremer – auch eine Regelung der Altschuldenfrage und eine Auseinandersetzung mit den Strukturunterschieden zwischen den Ländern, die zu diesen hohen Verschuldungen geführt haben.
Dieser Zusammenhang von neuer Verschuldungsgrenze und Altschuldenregelung und strukturellen Verwerfungen gewinnt in der Kommission zunehmend an Bedeutung und Unterstützung. Vor dem Hintergrund ist auch zu sehen, dass die beiden Vorsitzenden, Peter Struck und Günther Oettinger, gemeinsam das Ziel formuliert haben, dass bei einer neuen Verschuldungsgrenze alle 17 – gemeint sind die 16 Länder und der Bund – mit an Bord genommen werden müssen und dass beide auch immer wieder betonen, gerade Länder in einer besonderen Lage wie Schleswig-Holstein, das Saarland und Bremen müssten mit auf diesen Weg genommen werden.
Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung war die von der Kommission an den Bund und an die Länder gerichtete Frage, wann und unter welchen Annahmen sie einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können, wann sie also in der Lage sind, ohne neue Kredite auszukommen. Ein Land hat auf diese Frage nicht geantwortet, das war Hamburg, weil es sich im Wahlkampf befindet. Alle anderen, mit drei Ausnahmen, und der Bund haben geantwortet, dass sie entweder dieses Ziel schon erreicht haben oder in Kürze erreichen werden. Drei Länder, wie gesagt, Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein, erklären sich nicht in der Lage, bis 2019 oder danach aus eigener Kraft einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.
Sie sehen, Bremen ist mit seinen Problemen nicht allein. Wir stehen mit Schleswig-Holstein und mit dem Saarland in einer gemeinsamen Problematik. Das ist kein wirklicher Trost, meine Damen und Herren, aber damit ergibt sich etwas für Bremen, das ich für ausgesprochen wichtig halte, dass wir nämlich nicht, weil es „nur“ um uns geht, in Vergessenheit geraten können und man uns mit unseren Problemen alleinlässt.
Das führt auch dazu, dass wir in einem wirklichen Schulterschluss mit dem Saarland und mit SchleswigHolstein agieren. Es gibt eine wirklich gute Zusammenarbeit zwischen diesen drei Ländern. Wir haben diese Zusammenarbeit gezeigt, indem wir die Fragen der Kommission einheitlich nach gemeinsamer Methodik beantwortet haben. Diese Zusammenarbeit zeigt sich auch auf anderer Ebene, auch auf der Ebene der Ministerpräsidenten. Ich will an dieser Stelle aber auch betonen, dass die Zusammenarbeit mit dem Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Günther Oettinger, ausgesprochen erfreulich, kollegial und fair ist, und dass ich mit Peter Struck guten Gesprächskontakt habe, davon können Sie ebenfalls ausgehen.
Am vergangenen Donnerstag – und das haben wir in dem Bericht des Senats natürlich noch nicht berücksichtigen können – hat es vor der Sitzung der Föderalismuskommission ein sogenanntes Zehnaugengespräch gegeben, ein Gespräch, an dem die beiden Kommissionsvorsitzenden Günther Oettinger und Peter Struck sowie für Schleswig-Holstein Peter-Harry Carstensen, für das Saarland Peter Müller und für Bremen ich teilgenommen haben. In diesem Gespräch haben wir ein Verfahren entwickelt, in dem geprüft werden soll, ob die Daten und die Argumentation der drei Haushaltsnotlageländer Schleswig-Holstein, Saarland und Bremen überzeugend sind.
Folgendes ist, nicht nur in diesem Gespräch, sondern in der nachfolgenden Kommissionssitzung beschlossen worden: Unter der Moderation von BadenWürttemberg werden das Bundesfinanzministerium und die Haushaltsdirektoren der Länder Berlin, Bayern und Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Haushaltsdirektoren von Schleswig-Holstein, Saarland und Bremen in einer Arbeitsgruppe innerhalb von fünf Wochen eine Prüfung der Plausibilität unserer Behauptungen vornehmen. Es werden in den Haushalten von Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein die großen Ausgabenbereiche angeschaut: Bildung, innere Sicherheit, Justiz, Justizvollzug, Zinslasten und die bundesgesetzlich verursachten Ausgaben, wie zum Beispiel Sozialleistungen, Sozialgeld, Wohngeld und so weiter. Diese Ausgaben werden auf den Prüfstand gestellt, das heißt, mit den Ausgaben anderer Länder verglichen und den Einnahmen unserer drei Länder jeweils gegenübergestellt.
Das ist ein ganz wichtiger Schritt, den die Kommission hier macht. Bremen, das Saarland und Schleswig-Holstein haben damit die Gelegenheit, plausibel zu machen, dass sie nicht aus eigener Kraft einen ausgeglichenen Haushalt erreichen können und deshalb, um auf diesen Weg zu kommen, auf die Unterstützung der bundesstaatlichen Gemeinschaft angewiesen sind. Auch deshalb ist dieser Schritt der Kommission wichtig, weil die beiden Kommissionsvorsitzenden in der Kommission und im Anschluss vor der Presse angekündigt haben, dass sie auf der Grundlage dieser Prüfung einen Vorschlag für neue
Verschuldungsgrenzen machen wollen, der auch aufzeigen soll, wie Haushaltsnotlageländer unterstützt werden können. Das ist die Abfolge der weiteren Dinge.
Meine Damen und Herren, damit keine Illusionen aufkommen: Damit ist noch kein Erfolg für Bremen gesichert. Jeder weiß, wie lange und wie unterschiedlich man über Zahlen reden kann, aber, und das habe ich in Berlin signalisiert: Wir stellen uns dieser Prüfung, wir stellen uns auf den Prüfstand. Wir haben nichts zu verbergen, wir öffnen unsere Kassenbücher, und wir sehen das, was jetzt folgt, was in diesen fünf Wochen geschieht, als einen ganz wichtigen Schritt – aber das sage ich mit Bedacht – hin auf ein möglicherweise positives Ergebnis für Bremen, denn eine solche Sicht auf den Haushalt, auf drei Haushalte, hatten wir noch nicht. Es soll auch keiner glauben, dass außerhalb Bremens alle sofort zustimmen, wenn wir sagen, wir haben alles getan, was wir tun können, wir haben sämtliche Sparpotenziale ausgeschöpft. Die These allein reicht nicht, sondern wir müssen sie belegen. Jetzt haben wir die Chance dazu, sie zu belegen, und das ist wichtig.
Übrigens, ich bin auch deswegen froh darüber, weil wir durch eine solche Prüfung hoffentlich auch gewissen professoralen Scharlatanen den Boden entziehen können. Ich denke zum Beispiel an Professor Seitz, der dahinschwadroniert. Ich sage jedem, auch denen, die als Prozessbevollmächtigte beim Bundesverfassungsgericht behaupten, man könne eben einmal so in einem bremischen Haushalt 700 Millionen Euro einsparen: Kommt nach Bremen, zeigt es uns, wir gehen drei Tage ins Finanzressort, drei Tage ins Rathaus, dann in jedes Ressort und anschließend in alle unsere Stadtteile, und dann zeigt uns, wo das in Bremen möglich ist! So konkret wollen wir es gern haben!
Natürlich ist das aber auch etwas Anstrengendes, was da jetzt auf uns zukommt, aber überwiegend ist es die Chance, die darin steckt, und deswegen wollen wir diesen Weg gehen. Jeder muss wissen, es wird noch ein weiter, ein steiniger Weg der Verständigung in dieser Kommission sein. Eine Verständigung verlangt den Ausgleich zwischen Flächenländern, Stadtstaaten, finanzstarken Ländern, finanzschwachen Ländern, neuen Bundesländern, alten Bundesländern. Das ist ein ganz schwieriger Weg.
Der nächste Schritt, der folgen muss: Wenn man weiß, Verschuldungsgrenzen können von bestimmten Ländern nicht eingehalten werden beim Status quo, dann muss man sich über Instrumente Gedanken machen, die dazu führen, wie man diesen Ländern auf diesen Weg verhelfen kann. Da sind wir bei der Frage, wie wir mit den Altschulden umgehen, also mit den Modellen, die im Kern darauf hinauslaufen:
Wie kann man es hoch verschuldeten Ländern über Zinshilfen, die möglicherweise in Teilentschuldung übergehen, ermöglichen, Verschuldungsgrenzen in der Perspektive einzuhalten? Da wissen Sie, aus verschiedenen Ländern gibt es eine Reihe von Modellen, die will ich jetzt nicht alle aufzählen, aber die größte Frage dabei ist: Wie finanzieren wir diese sogenannte Altschuldenhilfe für die Länder, die bislang nicht in der Lage sind, auf dem Weg zu gehen?
Der Bund lehnt bislang eine Mitfinanzierung ab und sagt, das ist Sache der Länder. Da gibt es das Argument, das auf Anhieb etwas für sich haben könnte, dass der Bund sagt: Schaut Euch einmal die Schulden in Deutschland an, 900 Millionen Euro hat der Bund, 500 Millionen Euro haben die Länder! Die Länder müssten, so sagt Herr Steinbrück immer sehr augenzwinkernd, mir, dem Bund, helfen, von unseren Schulden herunterzukommen! Ich glaube, meine Damen und Herren, dass das nur in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern gelingen kann, denn wenn man sich einmal genau anschaut, welche Handlungsmöglichkeiten welche staatliche Ebene hat, um die Schulden zu begrenzen und vor allen Dingen Einnahmen zu generieren, dann ist es so, dass der Bund natürlich sehr viel größere Möglichkeiten hat.
Sie wissen, dass in diesem Zusammenhang diskutiert wird, die für das Solidarpaktfortführungsgesetz nicht mehr benötigten Mittel aus dem Aufkommen des Solidaritätszuschlags für die Entschuldung zu verwenden. Sie wissen, dass diskutiert wird über Effizienzgewinne aus einer Verwaltungsreform, zum Beispiel einer Bundessteuerverwaltung. Ich habe in dem Zusammenhang, das will ich noch in einem Satz sagen, einen völlig pragmatischen Blick auf die Dinge. Wenn der Bund der Auffassung ist, es bedeutet einen zweistelligen Milliardenbetrag Effizienzgewinn, wenn es eine Bundessteuerverwaltung gibt, und der Bund ist bereit, dies oder Teile davon gewissermaßen in Vorfinanzierung in eine Entschuldung hineinzutragen, dann, denke ich – und die Finanzsenatorin stimmt mir doch wahrscheinlich zu –, werden wir doch nicht sagen, die Steuerverwaltung gehört zum Kern unserer Staatlichkeit, sondern dann würde ich sagen, die Perspektive einer Entschuldung ist mir in Abwägung der Gesichtspunkte bedeutender. Es empfiehlt sich also, daran pragmatisch heranzugehen!
Man muss deutlich ansprechen, dass es offen und eher skeptisch zu beurteilen ist, ob die Kommission wirklich eine umfassende Reform des bundesstaatlichen Finanzsystems anpackt. Sie können sich sicher sein, dass ich in der Kommission wiederholt die Einbeziehung des Länderfinanzausgleichs in die Reformvorstellungen angemahnt habe, natürlich mit unseren Themen, Zerlegung der Lohn- und Einkommen
steuer, Überprüfung der Einwohnerwertung und natürlich auch größere Berücksichtigung der Hafenlasten. Allerdings, und das gehört zur Realitätstüchtigkeit, muss man zur Kenntnis nehmen, dass die große Mehrheit der Länder nicht bereit ist, vor dem Jahr 2019 den Finanzausgleich anzupacken. Das gilt insbesondere für die neuen Länder, die mit einem Antasten des Länderfinanzausgleichs immer sofort die Sorge verbinden, der Solidarpakt könne damit auch auf den Prüfstand oder in Gefahr geraten.
Es bleibt aber dabei, meine Damen und Herren: Unser wichtigstes Anliegen ist, dass unsere Wirtschaftskraft sich besser abbildet in unserer Finanzkraft. Deswegen habe ich durchaus meine Sympathie für einen Vorschlag des Berliner Senats bekundet, der eine erhebliche Vereinfachung der Steuerkompetenzen und der Finanzzuordnung vorsieht und der am Ende das Bemühen um Wirtschaftskraft, um Einwohner und um Beschäftigung unmittelbar belohnen würde. Das ist ja auch unser Ziel.
Ich will noch anfügen: Wir begrüßen aus Bremer Sicht sehr, dass es verschiedene exotische Vorschläge, die am Anfang in der Kommission eine Rolle gespielt haben, nicht mehr gibt. Da gab es von Wissenschaftlern ausgedachte Vorschläge, dass doch deutsche Länder auch insolvent gehen könnten oder sollten. Die Vorstellung, dass ein Insolvenzverwalter, gesteuert von deutschen Großbanken, dann hier das Regiment übernimmt, war für mich mit demokratischen Prinzipien nur schwer in Einklang zu bringen. Gott sei Dank ist es den meisten auch so gegangen, deswegen ist eine solche Überlegung vom Tisch, wie auch der Einsatz von Haushaltskommissaren und Ähnliches.
Eines muss man noch in diesem Zusammenhang ansprechen, meine Damen und Herren: Eine Lösung, ein Ergebnis wird eine solche Kommission – man mag es beklagen, oder man mag es für richtig halten – am Ende nur in einem Gesamtpaket organisieren können, weil die Interessenunterschiede, die unterschiedlichen Ausgangspositionen doch zu verschieden sind. In dem Zusammenhang spielt die Frage der Flexibilisierung der Finanzautonomie der Länder eine Rolle, und da redet man über die Einnahmeseite und über die Ausgabeseite.
Die Einnahmeseite wird unter dem Begriff Steuerautonomie erfasst. Darunter wäre etwa die Vorstellung, dass es Zuschlags- oder Abschlagsrechte bei den Bundessteuern gibt, die wir hier erheben, also an der Lohn- und Einkommensteuer und an der Körperschaftssteuer. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Deutschland und vor allem auch die beteiligten Länder voranbringt, wenn wir in Bremen 5 Prozent Zuschlag zur Körperschaftssteuer nehmen müssten, und Niedersachsen würde 5 Prozent weniger nehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein wirklich gangbarer Weg ist. Deswegen bin ich auch froh, dass zumindest die Überlegung von Abschlagsrechten vom Tisch ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man einen Automatismus erzeugen könnte nach dem
Motto, Haushaltsnotlageländer müssen Steuerzuschläge nehmen. Deswegen gehe ich mit allergrößter Skepsis an diese Fragen heran, aber sie sind auf dem Tisch.
Ich halte es auch nicht für vertretbar, wenn wir auf der Ausgabenseite etwa bei Sozialleistungen eine Flexibilisierung vornehmen nach dem Motto, in dem einen Land braucht man weniger Hartz IV als im anderen Land. Ich glaube, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland gebietet, dass solche Sozialleistungen gleich sind. All das wird die Kommission aber noch weiter beschäftigen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich diesen Durchgang durch die Kommissionsarbeit schließen mit dem Hinweis, dass nach meiner festen Überzeugung die Kommission eine historische Chance hat, die große Herausforderung der zu großen Verschuldung in Deutschland zu meistern. Dabei weiß jeder, das Jahr 2008 ist hier von ganz entscheidender Bedeutung.
Die Ergebnisse der Kommission brauchen eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat, und wer sich die Wahlkämpfe in den Ländern in diesen letzten Wochen anschaut, der wird mit mir übereinstimmen, dass Wahlkampfzeiten schlechte Zeiten sind, um solche Zweidrittelmehrheiten zu erreichen. Wenn wir uns das mit Blick auf den Bundestagswahlkampf anschauen, dann ist nach meiner Überzeugung das Zeitfenster so gegeben, dass innerhalb dieses Jahres die Ergebnisse gefunden und spätestens 2009 bis zum Beginn des Bundestagswahlkampfes im Bundestag und Bundesrat mit zwei Dritteln Mehrheit notifiziert werden müssen.
Meine Damen und Herren, Bremen hat und Bremen wird auch weiterhin konstruktiv in dieser Kommission arbeiten für Bremen, aber auch, weil wir das als eine Aufgabe betrachten, die für ganz Deutschland von Bedeutung ist. Ich bedanke mich schon jetzt für die Unterstützung der Bürgerschaft! – Vielen Dank!
Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne recht herzlich eine Gruppe der Grollander Gesprächsrunde unter der Leitung des ehemaligen Abgeordneten Stiering. Herzlich willkommen im Hause!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gern zu Beginn meiner Rede – und ich hoffe, das ganze Haus
teilt das – meinen Dank an Bürgermeister Böhrnsen aussprechen für die Arbeit, die er in den letzten Monaten im Rahmen der Föderalismusreformkommission geleistet hat, für die Beharrlichkeit, mit der er dort die Vorschläge, die Rolle und Funktion Bremens eingebracht hat. Ich will auch sagen, dass man wahrnehmen kann, welche Anerkennung der Bürgermeister, damit aber auch unser Bundesland, in diesem schwierigen Prozess bekommt. Das ist wichtig für Bremen, das ist eine gute Arbeit, herzlichen Dank dafür, hoffe ich, vom ganzen Haus!
Ich will in diesen Dank aber auch die Finanzsenatorin Frau Linnert einschließen, die sich ja unter den Finanzministern und -ministerinnen quälen muss, und auch den Chef der Senatskanzlei, Staatsrat Schulte, der ja quasi als Spindoktor – das wissen, glaube ich, alle hier im Hause – im Hintergrund die wichtigen Arbeiten macht. Ich darf in diesen Dank natürlich auch die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere im Finanzressort und in der Senatskanzlei einbeziehen, die diese Hintergrundarbeit machen, auf der wir hier die Sicherung der Selbständigkeit Bremens beschaffen! Herzlichen Dank!
Wir legen Ihnen heute einen Antrag vor, Bremens Interessen bei der Föderalismusreform II berücksichtigen, als gemeinsames Papier der drei großen Fraktionen dieses Hauses, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Das tun wir, glaube ich, aus Überzeugung, und ich bin sehr froh, dass das geschafft worden ist, denn diese Arbeit, die wir hier leisten und die Bremen leisten muss, verlangt, dass wir in Bremen und Bremerhaven, in unserem Land, zusammenhalten, zusammenstehen und uns verständigen auf Grundlagen. Dazu soll dieser Antrag dienen.
Es ist natürlich ein bisschen schade, dass der rechte Rand und auch der linke Rand dieses Hauses sich nicht dazu entschließen konnten, dabei mitzumachen.
Das wäre eigentlich gut gewesen für diese Arbeit, aber nun werden wir auf dieser Grundlage sicherlich das wirkliche Fundament für Bremen und Bremerhaven schaffen und die entsprechende, von Bürgermeister Böhrnsen angesprochene Unterstützung für die Arbeit in der Föderalismusreformkommission auch schaffen.
Man fragt sich natürlich, warum das eigentlich nicht geklappt hat mit so einem von allen Fraktionen getragenen Antrag, wie man das bei wichtigen Dingen ja macht. Man sieht jetzt, dass gerade vor wenigen Sekunden hier mitten in die Debatte auch ein Änderungsantrag der FDP kam, und daran sieht man ja, wie sich das strukturiert. Auf der einen Seite des Hauses, nämlich hier auf der rechten, sitzt die FDP, die herkommt und ein absolutes Ausgabenverbot verlangt in Form eines Schuldenverbots, und auf der anderen Seite sitzt die Linkspartei, die mit ihrem Antrag, das kann ich nur sagen, sich offensichtlich ein Sparverbot vorstellt. Beides ist in der Tat nicht politikfähig und nichts für die Zukunft dieses Landes!