Eine Auswahl aus dem weiten Feld dieser Dienstleistungen wird in diesem Verbraucherschutzbericht exemplarisch dargestellt. Dabei unterscheidet man ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
zwischen gesundheitlichem und wirtschaftlichem Verbraucherschutz. Dieser Verbraucherschutzbericht konzentriert sich im Wesentlichen auf die Darstellung von Untersuchungsergebnissen, die in ihrer immensen Breite in den öffentlich zugänglichen Jahresberichten der jeweils damit befassten Behörden nachgelesen werden können.
Für meine Fraktion kann ich erklären, wir sind froh, dass wir zum ersten Mal eine umfangreiche Darstellung über die Arbeit zum Verbraucherschutz bekommen haben. Gleichwohl erwarten wir für das nächste Mal einen sogenannten verbraucherpolitischen Bericht, und beide Ressorts haben zumindest mir gegenüber signalisiert, dass sie auch daran arbeiten werden. Sie waren sich sehr wohl darüber im Klaren, dass aufgrund der Kürze dieser Zeit, in der sie diesen Bericht haben erstellen wollen und müssen, dies so nicht leisten können, aber für das kommende Jahr ist ein entsprechender verbraucherpolitischer Bericht angekündigt.
Dieser soll dazu dienen, die Grundzüge einer kooperativen Verbraucherpolitik gemäß den drei Schlagwörtern Fairness, Transparenz und Vertrauen zu vermitteln und Impulse für eigene Recherchen und eigenverantwortliches Handeln ganz im Sinne des Mottos „Wir machen die Verbraucher stark“ zu setzen.
Lassen Sie mich in der Kürze der Zeit noch zwei Anmerkungen machen! Ich bin froh, dass wir in der gegenwärtigen Haushaltsberatung in den Ansätzen für die Verbraucherzentrale in den Jahren 2008 und 2009 gleiche Ansätze wiederfinden, wie wir sie in 2007 wiedergefunden haben. Das zeigt für mich auch deutlich, wie der Senat den Stellenwert der Verbraucherpolitik im Land Bremen einstuft.
Eine allerletzte Anmerkung möchte ich noch tätigen! Ich habe vor circa einem Jahr an dieser Stelle die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass die neue Landesregierung – egal wie sie sich zusammengesetzt hätte – auch dem Verbraucherschutz dadurch gerecht wird, dass sie in einem der zuständigen Ressorts auch den Titel Verbraucherschutz mit aufnimmt. Ich erneuere meine Bitte und meine Aufforderung an den Senat, und ich weiß, meine Fraktion stimmt dem auch zu, dass wir dem Verbraucherschutz dadurch gerecht werden, dass wir zukünftig auch ein Ressort haben, das in seinem Namen auch den Titel Verbraucherschutz mit aufgenommen hat.
Dabei will ich es belassen, denn auch viele Bundesländer mit unterschiedlichen Konstellationen in der Zusammensetzung der Ressorts machen den Verbraucherschutz nach außen erkennbar und bringen somit den Verbrauchern gegenüber auch deutlich zum Ausdruck, die Landesregierung steht zum Verbraucherschutz, wir schützen den Verbraucher und dokumentieren das auch, sage ich einmal, in der Namensgebung in einem unserer Ministerien oder Senatsressorts. – Danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, ich muss es nicht wiederholen, aber der Verbraucherschutz wird natürlich gerade in einer sich weiter globalisierenden Welt immer wichtiger. Ziel des Verbraucherschutzes oder der Verbraucherpolitik ist es, dass wir gut informierte und selbstbestimmte Verbraucherinnen und Verbraucher haben, nur so können sie ihre Rechte wahrnehmen, und Ziel des Verbraucherschutzes ist auch der Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen vor gesundheitlichen Gefahren, zum Beispiel durch Rückstände in Lebensmitteln, aber auch vor wirtschaftlichen Gefahren durch falsche Finanzberatung. All das wird an Bedeutung sicherlich weiter zunehmen, und für uns Grüne ist es wichtig, hier auch die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen.
Ich möchte aber noch einmal deutlich machen, dass die Gesetzgebung insbesondere auf europäischer Ebene und der Ebene der Nationalstaaten, also dann Deutschland, stattfindet, dass aber die Länder dafür verantwortlich sind, die entsprechende Einhaltung der Gesetze zu kontrollieren und auch die Kontrollen dann vor Ort vorzunehmen. Das ist meines Erachtens möglicherweise noch nicht so im Bewusstsein auch von uns Abgeordneten angelangt, dass gerade die Häfen als Standort an der EU-Außengrenze, dass wir hier in Bremen eine besondere Leistung auch für die Einfuhrkontrolle erbringen und auch natürlich eine bestimmte Verantwortung haben. Soweit vielleicht vorab erst einmal grundsätzlich zum Verbraucherschutz!
Mein Kollege Oppermann hat schon dargelegt, dass der Bericht kein politischer Verbraucherschutzbericht im eigentlichen Sinne ist, der für eine breite Öffentlichkeit sinnvoll wäre durchzuarbeiten, sagen wir das einmal so. Dennoch begrüße ich, dass wir diesen Bericht haben und dass wir über diesen Bericht in der Bürgerschaft sprechen, und ich halte ihn auch für unsere parlamentarische Arbeit, nämlich unsere Arbeit der Kontrolle der Exekutive, für von unschätzbarem Wert und denke, da kann man ihn jetzt auch
gut benutzen, um entsprechend weiter einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Bericht zu erstellen.
Um einmal zumindest einen kurzen Blick darauf zu werfen, was der Bericht aussagt oder welchen Charakter er hat, und auch noch einmal – das ist mir auch sehr wichtig – deutlich zu machen, wie wichtig die Kontrollen sind, um Missbräuchen vorzubeugen, damit diese nicht stattfinden können, möchte ich ganz kurz drei Bereiche ansprechen, die im Bericht dargestellt werden, und zwar geht es um die Vielzahl von Missbräuchen in Restaurants, um die belasteten Lebensmittel und um die Frage gentechnischer Kontaminationen!
Zum Beispiel heißt es zum Bereich Restaurants, der untersucht worden ist in 2006: „Gesondert betrachtet werden hier die 31 beprobten asiatischen Restaurants und Imbisse. In diesem Bereich gab es nur einen Betrieb, der bezüglich der Keimzahlen nicht auffällig war.“ Bei Pestiziden, Pflanzenschutzmitteln, heißt es zu den Alfatoxinen: „Bei den Pistazien hingegen waren 3 von 10 Proben aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen nicht zum Verzehr geeignet.“ Bei gentechnischen Kontaminationen heißt es: „Von den untersuchten Lebensmittelproben wurden bei insgesamt 12 Proben gentechnisch veränderte Bestandteile oberhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozent festgestellt.“
Wenn wir das nehmen, und wenn wir den Bericht bewerten, dann stellen wir fest, dass erheblicher Handlungsbedarf bei der Frage der Kontrollen besteht, dass das Land Bremen auch die wichtige Aufgabe sowohl hinsichtlich der Einfuhrkontrollen hat als aber auch der Betriebs- und Lebensmittelkontrollen. Wir werden und müssen Vorsorge tragen, dass diese hinreichend gewährleistet werden. – Danke schön!
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Es ist schon viel gesagt worden, ich kann mich im Wesentlichen den Äußerungen der Vorredner anschließen. Ziel des Verbraucherschutzes ist es unter anderem – Sie haben es gerade ausgeführt –, über die identifizierten und bewerteten Risiken zu informieren, und zwar über diejenigen Risiken, die Lebensmittelstoffe und Produkte für uns Verbraucher in sich bergen. Der gesamte Bewertungsprozess soll transparent dargestellt sein, und, ich denke, der vorgelegte Bericht ist ein positiver Schritt in diesem Bewertungsprozess. Jedoch
möchte ich auch einige Stellen kritisch betrachten – das ist auch schon von Ihnen erwähnt worden, Herr Oppermann –, und damit möchte ich auf ein paar Kritikpunkte der Verbraucherzentrale eingehen oder deren Kritikpunkte, die ich auch ganz gern berücksichtigen möchte, erwähnen!
Der Verbraucherschutz spielt in unserem alltäglichen Leben eine zentrale Rolle, auch wenn die Tätigkeiten des Verbraucherschutzes meist im Hintergrund ausgeübt werden, sodass wir zum Beispiel wichtige Überwachungs- und Informationstätigkeiten der kommunalen Gesundheits- und Veterinärbehörden, die in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle einnehmen, häufig nicht genügend wahrnehmen oder vielleicht sogar anerkennen. Lebensmittelsicherheit, die aufgrund von Gammelfleischskandalen immer wieder in den Vordergrund rückt, erfordert eine Überwachung der Nahrungsmittelkette von der Futterproduktion bis zur Ladentheke. Dies ist nur ein Aspekt, warum die Behörde, der Verbraucherschutz weiter gestärkt werden muss.
Im Vordergrund steht der Verbraucherschutz mit dem Ziel, den Bürger als Verbraucher zu schützen, und zwar vor Gesundheitsgefahren und Täuschungen. Aus mangelnder Fachkenntnis, Information und Erfahrung ist der Bürger gegenüber Herstellern, Dienstleistungsanbietern und Vertreibern zunächst einmal benachteiligt und nicht ausreichend in der Lage, Bewertungen für entsprechende Produkte oder Ähnliches vorzunehmen.
In den letzten Jahren hat der Verbraucherschutz in der Öffentlichkeit meines Erachtens an Wahrnehmung zugenommen. Spätestens mit der BSE-Krise wurde uns deutlich gemacht, dass eine verlässliche Versorgung der Bevölkerung mit gesundheitlich unbedenklichen, qualitativ hochwertigen Lebensmitteln einen konsequenten Verbraucherschutz erfordert. Daneben gibt es natürlich eine Reihe weiterer Herausforderungen nicht nur im Bereich Lebensmittel, sondern technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung und vieles mehr. Verbraucherschutz muss breit angelegt sein und ist es auch.
Ziel eines Verbraucherschutzberichtes sollte sein, die Politik, vor allen Dingen aber auch die Bevölkerung eines Landes über aktuelle Fragestellungen, Erkenntnisse, Bemühungen und Entwicklungen im Bereich des Verbraucherschutzes zu informieren. Hier komme ich nun zu den kritischen Ausführungen, die sich zum Teil mit den Anmerkungen der Verbraucherschutzzentrale Bremen decken. Der Bericht soll informieren, das heißt er muss in Sprachnutzung und Struktur auch verständlich sein. Dies ist bei dem vorliegenden Bericht doch eher weniger der Fall. Die an den Tag gelegte Transparenz wird dadurch in Mitleidenschaft gezogen.
Allein die Tatsache, dass in dem vorgelegten Bericht eigentlich drei Berichte enthalten sind, führt an
der einen oder anderen Stelle zu Verwirrung. Obwohl die Vorgehens- und Arbeitsweise von den im Verbraucherschutz tätigen Behörden wichtig ist, ist es fraglich, ob die ausführlichen Beschreibungen hierzu in einem solchen Bericht wünschenswert sind, zumal dadurch die Erfolge der vergangenen Jahre und die zukünftigen Schwerpunkte etwas zu kurz kommen.
Ein Verbraucherschutzbericht sollte ebenfalls dazu dienen, auf die Verbraucherschutzpolitik des Landes ein kritisches Licht zu werfen, welche Problematiken sie aufzeigt, aber auch, welche Verbesserungsansätze sie bietet. Vor allem aber sollte eines im Vordergrund stehen: Die Anliegen der Verbraucher. Die Verbraucherschutzpolitik unseres Landes sollte sich um die Sorgen und Unsicherheiten von Verbrauchern kümmern, zumal wir tagtäglich mit mehr Konsummöglichkeiten unterschiedlichster Art konfrontiert werden und die involvierten Risiken oft nicht einschätzen können.
Das sind Anmerkungen, von denen ich glaube, dass sie deutlich machen, dass wir der Meinung sind, dass der vorgelegte Bericht noch an einigen Stellen Verbesserungsbedarf aufweist. Die Arbeit der für den Verbraucherschutz zuständigen Behörden und Organisationen im Land Bremen ist durchweg positiv zu bewerten. An der Art und Weise, wie sie kommuniziert wird, kann noch gefeilt werden. Wir alle verlassen uns darauf, dass die Lebensmittelüberwachung funktioniert und dass die notwendigen Hygienebedingungen eingehalten werden, dass regelmäßig Betriebsbesichtigungen in der Gastronomie, auf Imbissständen, Wochenmärkten, Straßenfesten und so weiter stattfinden – all das haben Sie auch schon erwähnt –, Rückstandsuntersuchungen bei Obst, Gemüse, Kaffee, Kakao, Spielzeug. Dies zeigt: Lebensmittelüberwachung und gesundheitlicher Verbraucherschutz sind unverzichtbar! An dieser Stelle vielen Dank an die unterschiedlichen Behörden für den Bericht! Die Ergebnisse zeigen, wie wichtig die Arbeit ist, und das gibt uns allen Verbrauchern mehr Sicherheit. – Danke!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die uns vorgelegten Berichte zum gesundheitlichen Verbraucherschutz und zum wirtschaftlichen Verbraucherschutz stellen aus Sicht der FDP eine geeignete Grundlage dar, um Transparenz darüber herzustellen, welche Maßnahmen in Bremen zur Herstellung eines umfassenden Verbraucherschutzes getroffen werden.
Für die FDP-Fraktion möchte ich mich dem Dank der Kollegin Mohr-Lüllmann anschließen und den an der Erstellung der umfangreichen Berichte beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ressorts
Über die Erörterungen, die bereits teilweise in den Deputationen stattgefunden haben, hinaus will ich mich an dieser Stelle auch auf einige wenige Schwerpunkte beschränken, die aus unserer Sicht besonders hervorzuheben sind. Hervorzuheben ist für den Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes die erfolgreiche Umsetzung des neu geordneten Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie der für das Jahr 2007 erstmals erstellte mehrjährige nationale Kontrollplan, der Kontrollstrategien in den fünf Segmenten Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzenschutz enthält. Weiterhin wirkt sich in diesem Bereich insbesondere die weitere Umsetzung des neuen europäischen Lebensmittelhygienerechts aus.
Aus Sicht der FDP sollten insbesondere in zwei Bereichen in den kommenden Jahren weitere Maßnahmen zur Aufklärung über geltende Bestimmungen des Lebensmittelhygienerechts und der abgeleiteten Bestimmungen erfolgen. Dies gilt zum einen für den Bereich des Hygienestatus kleiner Gastronomiebetriebe. Der Bericht weist als Ergebnis einer exemplarischen Untersuchung asiatischer Restaurants Informationsdefizite bei den Betreibern kleinerer Gastronomiebetriebe aus.
Weitere Aufklärungs- und Informationsanstrengungen sind aus unserer Sicht auch in Hinblick auf die Regelungen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln geboten. Hier konstatiert der vorliegende Bericht Informationsdefizite auf der Seite der Fleischereien und Fleischabteilungen. Analoges gilt auch für den Bereich des Arbeitsschutzes, der im Bericht der Gewerbeaufsicht angesprochen wird. Der innerbetriebliche Arbeitsschutz in kleinen und mittleren Betrieben ist nach wie vor vielfach deutlich schlechter als in größeren Betrieben. Hier gilt es, geeignete Informationsangebote weiterzuentwickeln und gerade dieser Gruppe von Betrieben zugänglich zu machen, um sie beim Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation zu unterstützen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Bericht zum wirtschaftlichen Verbraucherschutz unterscheidet sich naturgemäß in seinem Charakter von der Berichterstattung zum gesundheitlichen Verbraucherschutz. Ich möchte hier auch noch ein paar Worte zu der angesprochenen möglichen Fortentwicklung der Berichterstattung in diesen beiden Bereichen sagen. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es sicherlich auch sinnvoll, ei
nen politischen Bericht diesem Fachbericht zur Seite zu stellen, es darf aber nicht dazu führen, dass die sehr detaillierte Analyse in dem Fachbericht dabei auf der Strecke bleibt. Wir brauchen beides: Eine politische Einordnung und eine fachliche Berichterstattung. Es darf hier nicht zu einer Ideologisierung von Verbraucherinteressen kommen. Davor möchten wir an dieser Stelle eindringlich warnen. Ich sehe die Gefahr bisher noch nicht, aber wir werden uns natürlich sehr genau anschauen, in welche Richtung der Senat die Berichterstattung in diesem Bereich weiterentwickelt.
Zum Kollegen Oppermann möchte ich sagen: Natürlich kann man sich über die Bezeichnungen von Senatressorts seine Gedanken machen. Zu Beginn dieser Wahlperiode ist das ja auch in vielen Details geschehen. Aus Sicht meiner Fraktion muss aber ein Stück weit davor gewarnt werden, dass das zu sehr in reine Symbolik ausartet. Nicht dort, wo Verbraucherschutz möglichst groß darauf steht ist auch maximaler Verbraucherschutz enthalten,
sondern es kommt auf die Inhalte an und auf die Politik, die gemacht wird. Vor diesem Hintergrund sind wir der Überzeugung,
es bestehen auch mit den jetzigen Benennungen alle Spielräume und Möglichkeiten, in den nächsten Jahren eine sehr vernünftige Verbraucherschutzpolitik zu machen. Wir werden den Senat an seinen Taten messen. – Herzlichen Dank!