Karin Mathes
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigent
lich wurde ja das Wesentliche gesagt, ich versuche einmal ganz knapp es noch einmal mit anderen Worten auszudrücken. Unser Antrag besteht im Wesentlichen in Aufforderungen an den Senat, eine Gesetzesinitiative zu starten, dahingehend, dass der Handel verpflichtet wird, ein Rücknahmesystem aufzubauen, wie es im Bereich der Altbatterien ja gut funktioniert, und ich denke, es kann gut sein, dass das hier das Haus einstimmig beschließt. Ich glaube, das ist ein vernünftiger Weg!
Dann möchte ich eigentlich noch einmal drei Appelle aussprechen! Der erste richtet sich an den Handel. Der Handel muss nicht auf unsere Gesetzesinitiative warten, sondern er kann jetzt freiwillig tätig werden und selbst schon entsprechende Rücknahmesysteme aufbauen. Da möchte ich die Baumarktkette „Praktiker“ nennen, die das in der Tat schon tut, und wünsche mir eben – an den Handel gerichtet – noch mehr, dass auf freiwilligem Weg die Energiesparlampen zurückgenommen werden.
Der zweite Appell, es wurde auch in dem Beitrag von Herrn Richter schon erwähnt, aber auch vielleicht noch einmal ganz klar ausgedrückt: Energiesparlampen dürfen nicht in den Restmüll! Das ist gefährlich! Gefährlich für die Umwelt, aber auch gefährlich für die Gesundheit beispielsweise der Arbeiter, die mit der Entsorgung von Restmüll et cetera zu tun haben. Daher einfach die Bitte an die Bürgerinnen und Bürger: Nicht in den Restmüll mit den Energiesparlampen, sondern auf die Recyclingstation! Es gibt ein hervorragendes Faltblatt, das vom Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa erstellt wurde. Das betrifft alle Recyclingstationen, es ist dort erklärt, wie es funktioniert und dass man die Recyclingstationen auch nutzt. Da liegt Bremen, wie es auch Herr Richter ja schon deutlich gesagt hat, ziemlich an der Spitze der Großstädte.
Mein letzter Appell – ich habe überlegt, darf ich den machen oder nicht? – richtet sich nämlich an Bremerhaven. Die Frage des Aufbaus von Energiesparlampenrücknahmesystemen ist eine kommunale Angelegenheit. Wir debattieren heute im Landtag, weil es ja nun eine Gesetzesinitiative geben soll, also ist das natürlich wieder eine Landtagsangelegenheit, aber Bremerhaven hat nur eine öffentlich-rechtliche Rücknahmestelle. Da ist wirklich kommunaler Handlungsbedarf, und vielleicht hier der Apell an meine Kolleginnen und Kollegen aus Bremerhaven, tätig zu werden, dass da doch noch mehr solche Annahmestellen etabliert werden. Ich denke, es wäre schön, wenn das in Zukunft passieren wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Verunreinigung von Futtermitteln mit Dioxin hat eklatante Sicherheitslücken bei der Herstellung von Futter- und Lebensmitteln offenbart. Sie belegt im Prinzip, dass wir zwei Notwendigkeiten haben, erstens, es müssen der Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit verbessert werden, zweitens brauchen wir aber auch einen Richtungswechsel in der Land- und Lebensmittelwirtschaft.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung will nur den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit verbessern und das auch wirklich nur halbherzig im Handeln. Der Aktionsplan von Bundesministerin Aigner, der ja kürzlich durch Beschlüsse der Verbraucher- und der Agrarministerkonferenz ergänzt wurde, lautet „Unbedenkliche Futtermittel, sichere Lebensmittel, Transparenz für den Verbraucher“. Dieser Aktionsplan ist in der Tat als Tiger gesprungen und scheint nun als Bettvorleger zu landen. Im Übrigen passt das auch dazu, man muss sagen, dass die Verbraucherschutzministerin Aigner im Prinzip im Wesentlichen eine Ankündigungsministerin ist, was diesen Bereich betrifft, sie hat fast noch nichts umgesetzt.
Mit dem Aktionsplan sollte es unter anderem endlich die von uns Grünen auch schon lange geforderte Positivliste für Futtermittel geben. Mit einer solchen Positivliste soll klar festgelegt werden, was Tiere fressen dürfen. Die Verwendung isolierter Komponenten bei Futtermitteln führt nämlich immer wieder zu Problemen. Das ist ja auch hier der Hintergrund des Dioxinskandals, dass die Fettsäuren isoliert produziert und dann zusammengemischt wurden. Deswegen ist die Verwendung solcher isolierten Komponenten im Ökolandbau verboten, ebenso wie die Verfütterung von Tiermehl.
Gerade sind einige Tage in das Land gezogen, und schon landet dieser erste Verbesserungsvorschlag des Aktionsprogramms, also auch von Frau Aigner, im Papierkorb. Frau Aigner scheiterte nämlich jetzt vor zwei Tagen im EU-Kollegenkreis mit der Forderung einer rechtsverbindlichen Positivliste, auch mit einer obligatorischen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für Futtermittelbetriebe, wie sie im Plan steht, ist sie schon jetzt gescheitert. Das heißt, selbst von der Ministerin erkannte und gesehene Verbesserungsnotwendigkeiten sind schon wieder
seit zwei Tagen vom Tisch. Also, nicht einmal in dem System ist die Bundesministerin in der Lage, die Probleme zu lösen.
Aber selbst wenn es gelänge, die erforderlichen Maßnahmen, die dort stehen, sauber umzusetzen, was im Moment nicht danach aussieht – ich wünsche, dass da natürlich jetzt nachgebessert wird und dass man auch das umsetzt, was man beschlossen hat –, selbst wenn der Aktionsplan umgesetzt würde, würde es immer noch nicht ausreichen, denn solange die Ursache nicht beseitigt ist, nämlich eine industriell ethisch bedenkliche Massentierhaltung, wird es keine wirkliche und dauerhafte Lösung dieser Probleme geben, und es wird immer wieder zu solchen Skandalen kommen.
Wir müssen weg von der industriellen Tierproduktion. Unsere grüne Devise ist Bauernhöfe statt Agrarfabriken. Die rot-schwarze und die schwarzgelbe Bundesregierung haben die Agrarwende, die wir zu Zeiten der grünen Regierungsbeteiligung eingeleitet haben, immer behindert, und in den letzten fünf Jahren – und das ist wirklich sehr bedauerlich, muss ich sagen, das nimmt mich auch immer wieder mit – wurde sie komplett gestoppt und zum Teil wieder rückgängig gemacht, es wurde nämlich wieder mehr auf Massentierhaltung gesetzt. Alle grünen Vorschläge wie ein erweitertes Informationsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher, Positivlisten für Futtermittel oder die Eindämmung der Massentierhaltung wurden abgeschmettert. Das, meine Damen und Herren, rächt sich jetzt. Wir Grüne wollen einen Systemwechsel in der Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion. Ein System, das nur auf Kostenoptimierung ausgerichtet ist, hat sich von der Produktion guter Lebensmittel verabschiedet. Lebensmittelskandale wie die aktuellen Dioxinfunde sind Ergebnis einer industriellen Landwirtschaft. Wir Grüne wollen dagegen eine Agrarpolitik für den Erhalt einer nachhaltigen Landwirtschaft und regionaler Stoffkreisläufe.
Als letzten Punkt möchte ich noch anführen: Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher können über ihr Einkaufsverhalten einen wesentlichen Beitrag leisten. Bei einem durch Verbraucherverhalten angeheizten Kampf um das billigste Angebot ist Vorsicht geboten. Oft wird hier an Qualität gespart, und auf die Landwirte wird ein starker Druck ausgeübt. Masse statt Klasse ist dann das Ergebnis.
Durch die Wahl von Produkten, die Landwirten einen fairen Preis bieten, deren Herkunft nachvollziehbar ist und die umweltfreundlich hergestellt wurden, können die Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn sie diese Lebensmittel kaufen, die richtigen Anreize auch für die Produktion gesunder Lebensmittel und umweltverträglicher Landwirtschaft geben und damit durch das eigene Verbraucherverhalten den Richtungswechsel in der Landwirtschaft mit unterstützen. Ich würde mir auch wünschen, dass der derzeitige Bio-Boom aufgrund des Dioxinskandals nicht nur temporär ist, sondern weiter anhält, denn Bio ist besser kontrolliert, besser für die Umwelt und besser für die Gesundheit. In diesem Sinne wünsche ich mir, dass wir endlich auch große Schritte vorankommen, was die Lebensmittelsicherheit betrifft, aber auch, was die Agrarwende betrifft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Winther, vielleicht vorab: Natürlich werden wir bei den meisten Forderungen Frau Aigner unterstützen. Wir wollen nur mehr, das ist der Unterschied, und wir wollen nicht nur diesen Aktionsplan, sondern wir wollen wirklich endlich eine Wende in der Agrarpolitik und weg von der industriellen Tierproduktion.
Ich bin Ihnen aber dankbar, dass Sie noch einmal deutlich gemacht haben, dass es heute keine Frage mehr von Arm und Reich ist, ob man Bioprodukte kauft.
Ja, ich habe das vor 20 Jahren diskutiert, und in Bremen ist es schon gar keine Frage von Arm und Reich! Ich hatte zwischenzeitlich auch fast kein Geld, aber wir haben in Bremen auch ein Modell. Wir haben
die Bremer Erzeuger-Verbrauchergenossenschaft, der Verein SozialÖkologie – es gab früher einmal auch noch viel mehr Läden, wo man über Direktvermarktung seine Produkte kaufen konnte –, und wenn man wenig Geld hat, ich habe das selbst gemacht, habe ich den Laden geputzt oder habe Ladendienste gemacht, Es gibt also Möglichkeiten, sich gesund zu ernähren. Natürlich gibt es auch noch andere, nämlich das Verhältnis von Fleisch und pflanzlichen Produkten.
Ich finde es falsch, an dieser Stelle eine Debatte zwischen Arm und Reich zu führen, die Frage, ob man sich gesund ernährt, hängt nicht vom Geldbeutel ab.
Es gibt Leute, die sich das leisten, ich werde auch nicht ignorieren, dass es Leute gibt, die wenig Geld haben, aber ich finde es falsch, hier eine Debatte von Arm und Reich zu führen. Wenn man sich weniger Fertigprodukte kauft, wenn man viel selbst kocht, wenn man auch die Strukturen nutzt, die Bremen bietet, kann man sich auch mit wenig Geld entsprechend ausgerichtet ernähern.
Ein zweiter Punkt, den ich ganz extrem fand, war, ehrlich gesagt, von Frau Nitz die Geschichte mit dem Biodiesel! Da habe ich jetzt gedacht: Das kann doch irgendwie nicht wahr sein, was hat die Frau eigentlich im Kopf, oder was geht da vor?
Dioxinbelastetes Futterfett stammt aus der Produktion von Biodiesel, aber es ist ein Abfallprodukt aus technischen Prozessen, und das wird als Tierfutter verwendet. Dass man das tut, dagegen sind wir Grüne schon immer. Das Entscheidende ist: Dass man technische Prozesse nutzt, ob man da Biodiesel macht oder irgendetwas anderes herstellt, irgendetwas, was die Grünen vielleicht gar nicht wollen, das hat doch mit dem, wie man vorgehen muss, um Gesellschaft zu gestalten, nun überhaupt nichts zu tun!
Ich möchte auch noch ein bisschen nett enden und nicht aggressiv! Der Punkt mit der Positivliste: Ich hoffe und glaube, wir müssen dringend dahin kommen, wir brauchen diese Positivliste für Tierfutter. Welche Kontrollsysteme wollen wir denn hier aufbauen? Wie viel Geld wollen wir da auch staatlich in die Bürokratie und Kontrollsysteme stecken? Deswegen brauchen wir von der Sache her, aber natürlich auch, um nicht unnötige Bürokratien aufzubauen, diese Positivliste.
Frau Winther, Sie haben mein Wort: Wir Grüne treten dafür ein, im Land, im Bund und selbstverständlich auch in Europa. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der heutigen Änderung des Bremischen Energiegesetzes werden Verbesserungen energetischer Standards bei Gebäuden, und zwar vor allem durch einen optimierten Vollzug erreicht. Das ist selbstredend wichtig für den Klimaschutz, aber auch für die Qualitätssicherung bei der Errichtung von Gebäuden und damit für den Verbraucherschutz.
Es wird die Rechtsgrundlage für den gemeinsamen Vollzug aller energetischen Anforderungen geschaffen, die nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz an die Errichtung und Sanierung von Gebäuden gestellt werden. Diese Verbindung, nämlich der gemeinsame Vollzug, ermöglicht einen sehr geringen zusätzlichen Aufwand, und zwar sowohl seitens der Bürgerinnen und Bürger als auch seitens der Verwaltung. Dieser Aufwand wird optimiert, indem sowohl die Energieeinsparverordnung als auch das neue Bundesgesetz, nämlich das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, in den Vollzug integriert wird.
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist bekanntlich ein Bundesgesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Es besagt, dass bei neu errichteten Gebäuden in einem bestimmten Umfang erneuerbare Energien zu nutzen oder Ersatzmaßnahmen mit dem Ziel eines geringeren Primärenergieverbrauchs zu realisieren sind. Nun wird, wie gesagt, der Vollzug dieses Bundesgesetzes für das Land Bremen erstmalig geregelt, und dies so unbürokratisch wie möglich, dabei ist aber – wie vorhin gesagt, und das wiederhole ich an der Stelle noch einmal, weil das schon einmal ganz wichtig ist, um hier klarzumachen, dass mit dem Weg, der hier gegangen wird, möglichst wenig Bürokratie geschaffen wird – aufgrund natürlich auch neuer Bundesgesetzgebung mehr Bürokratie notwendig. Es werden Vereinfachungen bei gleichzeitiger Verbesserung und ei
nem höheren Vollzugsniveau bei der Energieeinsparverordnung erreicht. Das ist eine gute Lösung, und zwar eine gute Lösung, um mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand möglich viel CO2-Einsparungen und damit möglichst viel Klimaschutz zu erreichen.
Meine Damen und Herren, nicht nur das Ergebnis, sondern auch der Prozess muss gelobt werden. Es hat nämlich eine konstruktive Beteiligung und Abstimmung mit einer Vielzahl von betroffenen Kammern, Verbänden und Vereinigungen stattgefunden. Nach zunächst grundlegenden Bedenken wurde ein tragfähiger Kompromiss entwickelt. Der besteht im Wesentlichen darin, dass es ein vereinfachtes Verfahren für kleine Wohngebäude gibt. Die Verbände der Wohnungswirtschaft haben dem so geänderten Entwurf zugestimmt. Es muss natürlich auch in deren Interesse sein, dass die gesetzlichen Anforderungen in der Praxis dann auch konsequent vollzogen werden. Dem Gesetz für mehr Klimaschutz und für mehr Verbraucherschutz kann man eigentlich nur zustimmen. In diesem Sinne wünsche ich mir eine große Unterstützung. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir, das heißt die rot-grüne Koalition, haben die Probleme angepackt und gelöst.
Ich möchte es an drei Änderungen, die in der Zeitspanne passiert sind, verglichen zu dem Haushalt 2011
für das Ressort Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, wie wir ihn vor einem Jahr schon einmal debattiert haben, verdeutlichen. Was haben wir dort in der Zwischenzeit gelöst? Darum geht es ja heute eigentlich in der Debatte. Das ist, erstens, die Umwandlung von GeoInformation in ein Amt, zweitens, die Fusion der Eigenbetriebe Stadtgrün und Bremer Entsorgungsbetriebe zum Umweltbetrieb Bremen, und drittens, die Transparenz und die demokratische Kontrolle der Verausgabung der sogenannten zweckgebundenen Sondermittel verbessert zu haben.
GeoInformation und Umweltbetrieb Bremen stehen dafür, dass wir Organisationsstrukturen optimiert und Effizienzen erschlossen haben. So werden durch die Zusammenlegung der Eigenbetriebe Stadtgrün und Bremer Entsorgungsbetriebe 7,5 Stellen und perspektivisch über einen Zeitraum von 20 Jahren damit 4,7 Millionen Euro eingespart.
Zum Punkt der Verbesserung der demokratischen Kontrolle und Transparenz muss man sich erst einmal bewusst machen, dass eigentlich fast alle Maßnahmen im Umweltbereich finanziert werden, entweder über EFRE-Mittel, Wettmittel oder diese zweckgebundenen Sonderausgaben plus einer neuen Einnahmequelle, die wir erschlossen haben, nämlich die Umweltlotterie Bingo.
Zu Zeiten der Großen Koalition war es so, dass diese Sondermittel ohne jegliche Befassung der Abgeordneten verausgabt wurden. Darüber, dass es so etwas gibt, wurden die Parlamentarier ja nicht einmal informiert, geschweige denn, dass sie irgendeine Kontrolle darüber haben. Dies ist jetzt aktuell in dem Haushalt 2011 verändert worden. Das ist jetzt so gelöst, dass die staatliche Deputation für Umwelt und Energie über diese Mittel beschließt. Wir packen es an. Ich habe es an den drei Beispielen verdeutlicht, und zwar an den Beispielen für den Haushalt Umwelt, Bau, Verkehr und Europa. Ich möchte es jetzt mit den drei Kuhnschen E ausdrücken: Effizienzen erschlossen, Einsparungen realisiert und Einnahmen gesichert! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Vorgaben der europäischen Abfallrahmenrichtlinie verlangen eine Anpassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Kürzlich fand die Anhörung der Interessenverbände zum entsprechenden Referentenentwurf der Bundesregierung statt. Mit diesem Entwurf aus dem Haus des CDU-Umweltministers Röttgen soll der privatwirtschaftlichen Entsorgung der Wertstoffe bei privaten Haushalten der Vor
zug gegeben werden. Das lehnen wir Grünen ganz stringent ab.
Grund ist, bei den Aufgaben der Daseinsversorgung muss die kommunale Steuerung erhalten bleiben. Nur so – mit der kommunalen Steuerung – kann ein bürgerfreundliches Abfallsammlungssystem in Bremen auch zukünftig gewährleistet und in der Tat noch weiter verbessert werden.
Hier möchte ich erwähnen, dass auch die kommunalen Spitzenverbände anlässlich der Anhörung zur Neuordnung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallrechtes eindringlich davor gewarnt haben, den jetzt vorliegenden Entwurf so weiter in den parlamentarischen Verfahren zu beschließen, weil damit die sichere, hochwertige und günstige Hausmüllentsorgung als Teil der Daseinsvorsorge der Kommunen ausgehöhlt würde.
Ich möchte insbesondere aus der Anhörung des Deutschen Städtetags zum Referentenentwurf zitieren: „Es kann nicht angehen, dass das Bundesumweltministerium den Kommunen jegliche Steuerungsmöglichkeiten nehmen will und sie zum Ausfallbürgen für private Unternehmen degradiert. Die dadurch entstehenden Strukturen können im schlimmsten Fall die von den Bürgern zu zahlenden Abfallgebühren in die Höhe treiben.“
So unter anderem die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Petra Roth, bekanntlich Bürgermeisterin in Frankfurt, CDU, und gebürtige Bremerin! Frau Roth hat recht, denn die privaten Abfallsammler werden vor allem dort tätig, wo sie sich Gewinne versprechen. Ihre Dienstleistung stellen sie dann erfahrungsgemäß wieder ein, wenn die Erlöse wegbrechen. Die privatwirtschaftlich aufgestellte und oft wieder eingezogene Papiertonne in vielen Städten und Landkreisen ist hierfür ein Beispiel, hier muss man sagen, dass es glücklicherweise in Bremen so nicht passiert.
Für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bedeutet das unkalkulierbare Einnahmeverluste und überzählige Sammeleinrichtungen, wenn gewerbliche Sammler lukrative Wertstoffe abschöpfen. Dies kann dann in der Folge natürlich auch zur Gebührenerhöhungen für Bürger und Bürgerinnen führen, was wir auf gar keinen Fall wollen. Bremen ist zwar bisher von dieser Entwicklung einigermaßen verschont geblieben, aber insbesondere die steigenden Rohstoffpreise könnten – wenn, wie gesagt, dieser Referentenentwurf wirklich zum Gesetzeswerk würde – auch hier in Bremen dazu führen, dass gewerbliche Sammler versuchen, die Wertstoffe abzuschöpfen.
Daher wollen wir, um einer Zersplitterung der Abfallwirtschaft auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen entgegenzuwirken, dass die Erfassung und Verantwortung für sämtliche Abfälle aus privaten Haushalten dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger übertragen wird. Nur dadurch ist langfristig gewährleistet, dass wir ein einheitliches, komfortables Abfuhrsystem haben, das auch auf der Grundlage kalkulierbarer Kosten und mit der Verantwortung für die Stadtsauberkeit möglich ist und realisiert werden kann.
Ich möchte auch noch erwähnen, bevor dann die Auffassung entsteht, wir wollen alles immer in öffentlicher Hand lassen: In der Tat sind Private im Bereich der Abfallentsorgung aus privaten Haushalten zurzeit auch tätig. Die Möglichkeit, dass die Kommune quasi Dienstleistungsaufgaben an private Unternehmen ausschreibt, wollen wir natürlich auch weiterhin, aber die Gesamtsteuerung muss in kommunaler Hand bleiben beziehungsweise dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zugeordnet werden. Nur so sind die Einheitlichkeit, die Effektivität und günstige Kosten gewährleistet.
Daher – und ich komme dann jetzt auch zum Schluss! – beantragen wir mit dem vorliegenden Antrag, dass sich Bremen und der Bundesrat für die entsprechenden Korrekturen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes einsetzen. Die Kommunen müssen unmissverständlich die vollständige Verantwortung für die Sammlung sämtlicher Abfälle aus privaten Haushalten erhalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind uns sicherlich – nicht nur in diesem Haus, sondern ich glaube, da besteht auch ein gesellschaftlicher Konsens – alle einig, dass keine Güter, keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen sollten. Dennoch nimmt gerade in Deutschland insbesondere die Verwendung von Naturstein aus indischen Steinbrüchen zu. Dass es sich dabei in der Tat um wirklich sklavenähnliche Kinderarbeit handelt, hat Herr Jägers ja deutlich gemacht. Das will ich nicht wiederholen. Wir wollen mit diesem Koalitionsantrag diesen Tendenzen entgegenwirken. Es ist aber auch klar, und es ist uns allen bewusst, dass es nur ein Minischritt in die richtige Richtung ist, ein Minischritt in die Richtung fairer Handel in dem Bereich des Friedhofwesens.
Aber ein Schritt! Irgendwann muss man anfangen zu gehen, und das ist auch die Verantwortung des Landes. Ich komme aber auch noch einmal darauf zurück, dass Bremen ja schon mehr getan hat. Es ist nämlich so: Um genau dem entgegenzuwirken, hat Bremen im Juli 2010 gemeinsam mit RheinlandPfalz, Berlin und Brandenburg einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Dieser Antrag wurde im Bundesrat am 9. Juli 2010 beschlossen. Es gibt eine Begründung zu diesem Antrag, aus der ich gleich zitieren möchte, der den Titel trägt: „Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“.
In dieser Begründung des Antrags, der maßgeblich auch von Bremen aus auf den Weg gebracht wurde, heißt es, ich zitiere: „Die internationale Arbeitsorganisation der vereinten Nationen, ILO, schätzt, dass weltweit immer noch 165 Millionen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren unter ausbeuterischen und sklavenähnlichen Bedingungen arbeiten müssen, die ihre physische und psychische Entwicklung in erheblichem Maße beeinträchtigen. Berichte aus indischen Steinbrüchen zeigen zum Beispiel, unter welchen dramatischen Arbeitsbedingungen Kinder dort Steine brechen müssen, um zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen.“ Soweit noch einmal zur Begründung insgesamt für diesen Antrag! Natürlich unterlegt sie auch noch einmal die Notwenigkeit unseres Antrags hier zu dem Bereich der Friedhöfe.
Der Bundesratsbeschluss besteht letztendlich aus sechs Punkten, die ich nicht alle wiederholen möchte. Das kann man nachlesen. Ich möchte nur auf den Punkt drei eingehen. Dort heißt es, ich zitiere: „Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich verstärkt international dafür einzusetzen, dass das im Rahmen des ILO-Übereinkommens 182 verabschiedete Verbot der schlimmsten Form der Kinderarbeit weltweit umgesetzt wird und unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels ergriffen werden.“
Wie man auch hier sieht, muss man auf allen Ebenen agieren: auf Bundesebene, auf Landesebene, aber auch auf europäischer Ebene. Wir haben jetzt schon einiges in die Wege geleitet. Unser Antrag ist ein weiterer kleinerer Beitrag, um zu erreichen, dass ausbeuterische Kinderarbeit verhindert wird.
Was mir aber ein besonderes Anliegen ist: Ich glaube, wir können viele Gesetze machen und Vereinbarungen treffen, ohne dem Ziel maßgeblich näherzukommen, gerade weil es auf dem internationalen Parkett stattfindet! Erstens ist natürlich die Armut in diesen Ländern ein maßgeblicher Faktor, warum es dazu kommt. Es geht hier auch um die Bekämpfung der Armut. Das Zweite ist natürlich auch, dass jeder Einzelne seine Verantwortung als Konsument, als Verbraucher und Verbraucherin wahrnimmt, denn die Macht der Verbraucher wird
letztendlich entscheiden, ob sich die Märkte gemäß sozialen, ökologischen und fairen Standards entwickeln. Deswegen ist es mir – auch wenn Herr Jägers es schon genannt hat – noch einmal ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass es gerade im Bereich der Grabsteine ein Zertifikat gibt und man sich unter www.XertifiX.de informieren kann. Dann kann man auch in der Verantwortung des einzelnen Bürgers und der einzelnen Bürgerin die richtige Kaufentscheidung entsprechend treffen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Grüne werden den Antrag der LINKEN auch ablehnen. Wie mein Kollege Dennhardt ausgeführt hat, gibt es noch zwei Fragenkomplexe, die zu prüfen sind und die auch substanziell zu beantworten sind, und das Ergebnis liegt noch nicht vor. Insofern treffen wir keine voreiligen Entscheidungen, sondern wir arbeiten solide.
Wesentlich ist natürlich, dass in dem Antrag der LINKEN einige Punkte nicht tragbar und falsch sind, ich wollte auf zwei davon eingehen. Das eine ist, es wird immer wieder kolportiert, dass Bremen sehr hohe Abwassergebühren hat. Das ist nicht so. Wenn man sich die Düsseldorfer Tabelle anschaut, stellt man fest, dass Bremen mittlerweile im Durchschnitt der deutschen Großstädte liegt. Die Aussage mag vor ein paar Jahren gestimmt haben, aber mittlerweile nicht mehr. Ich komme darauf aber gleich noch einmal zurück, weil das etwas komplizierter ist.
Der zweite Punkt, der aus unserer Sicht abzulehnen ist, ist die Forderung der Rekommunalisierung der hanseWasser. Sie ist aus Sicht der Grünen illusorisch. Die Verträge laufen bis 2028, und es kommt dazu, dass dies in Anbetracht unserer Haushaltslage und der Investitionen, die hier mittlerweile getätigt worden sind, solche Summen erfordert, die in der Tat von Bremen leider nicht zu stemmen sind. Man muss sich den Tatsachen und den Fakten so stellen, wie sie sind. Deswegen ist die zweite Forderung der Rekommunalisierung an der Stelle wirklich nur Traumtänzerei.
Das war jetzt das eine Extrem, jetzt kommt das andere Extrem, die CDU,
die wiederum eigentlich auch das, was wir alles schon einmal debattiert haben, hier erneut ins Gefecht ge
führt hat. Es ist feststellbar, dass Sie hier, und das muss ich jetzt auch leider wiederholen, mit dieser Privatisierung in der Form, wie Sie sie getätigt haben, einen Fehler gemacht haben und dass es Ihnen auch nicht – trotz der Versprechungen, die Sie damals gegeben haben – gelungen ist, diesen Fehler zu heilen. Jetzt fangen Sie an und wollen uns damit vor sich hertreiben, was ich irgendwie ein bisschen lächerlich finde.
In unserem Koalitionsvertrag, und darauf möchte ich noch einmal ganz freundlich hinweisen, das müssen Sie, Herr Kastendiek, dann noch einmal nachlesen, heißt es nicht, dass wir den Vorsteuerabzug ermöglichen werden – den nächsten Satz müssen Sie einfach auch noch einmal lesen, für die nächste Debatte vielleicht! –,
sondern darin steht: Oder auf andere Art und Weise eine Entlastung für die Unternehmen erreichen wollen! Das steht darin, und das tun wir nämlich jetzt auch als rot-grüne Koalition, und wir lösen hier ein Versprechen ein, nämlich das Versprechen einer Entlastung der Unternehmen. Es wird ab dem 1. Januar 2011 die gesplittete oder geteilte Gebühr wirksam und eine Gebührensenkung, beides in einem.
Das heißt, in gut drei Monaten wird die geteilte Gebühr wirksam. Ich nenne die Beträge jetzt auch einmal, damit es aufhört, dass immer irgendwelche falschen Bewertungen hinsichtlich der Frage der Höhe der Abwassergebühr erfolgen. Außerdem sind sie auch interessant, weil jeder sie bezahlen muss: Die Unternehmen müssen sie bezahlen, und jeder Bürger und jede Bürgerin muss sie auch bezahlen.
In gut drei Monaten werden für Grundstücke über 1 000 Quadratmeter für die Niederschlagswasserbeseitigung 72 Cent pro Quadratmeter zu bezahlen sein und für die Schmutzwasserbeseitigung 2,31 Euro pro Kubikmeter. Diese Gebührensätze liegen im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten im Durchschnitt. Da liegt nämlich die Spanne für Schmutzwasser zwischen 98 Cent und 3,42 Euro, und die Spanne für die Beseitigung von Niederschlagswasser liegt zwischen 24 Cent und 1,84 Euro. Das sind die exakten Daten, das sind die Fakten, und da sehen Sie, dass wir in der Mitte liegen.
Jetzt kann man sich natürlich die Frage stellen: Was bedeutet das letztendlich für die Bürgerinnen und Bürger? Was bedeutet das für die Unternehmen? Da
ist festzustellen, dass es hinsichtlich der Abwassergebühr, die zu bezahlen ist, Entlastungen für den Geschosswohnungsbau geben wird, das wollen wir sicherlich auch, dass genau diese Bevölkerungsgruppen weniger bezahlen. Es wird Entlastungen für eine durchschnittliche vierköpfige Familie geben, und jetzt hören Sie einmal gut zu, Herr Kastendiek und die CDU, jetzt hören Sie wirklich einmal zu! Jetzt hören Sie echt einmal zu!
Ich will jetzt einmal deutlich machen, für wen es Entlastungen in welcher Größenordnung gegeben wird, und zwar für das Gewerbe im Nahrungsmittel- und Genussmittelbereich wird es Entlastungen geben. Die liegen in Euro in sechsstelliger Höhe jährlich. Das ist bedeutend mehr als das, was durch einen Vorsteuerabzug erreicht würde. Herr Kastendiek, es sind genau diese Unternehmen, die Sie genannt haben, bis auf eines, es ist InBev, es ist Kraft Foods und es ist Kellogg’s. Die werden diese erheblichen Entlastungen haben, und darüber muss sich die CDU doch freuen, was wir hier gerade machen.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss! Ich kann das jetzt auch einfach zusammenfassen, da die kartellrechtlichen Fragen sicherlich der Senator noch einmal beantworten wird, wie der Sachstand ist. Wir werden jedenfalls in Ruhe das Ergebnis der Prüfungen abwarten, und wir werden sicher eine gute und weise Entscheidung treffen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um es jetzt gleich vorab zu sagen, im Prinzip hat Frau Nitz auch die Begründung geliefert, warum die Koalition den Antrag der LINKEN ablehnt. Er ist nämlich schwammig, unkonkret und nicht zielorientiert, und wir wollen die Welt verändern und hier keine Reden schwingen.
Sie werden das auch gleich wahrnehmen, inwiefern unser Antrag in der Tat dem Ziel dient und keine reine Bekundung ist, dass man auch Verbraucherschutz möchte. Es ist heute so, dass die Mehrzahl der Verbraucher und Verbraucherinnen ein höchstes Maß an Transparenz und einen hohen Standard der Lebensmittelqualität und -hygiene wünscht.
Um die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu verbessern und damit natürlich die Sicherheit für Verbraucher und Verbraucherinnen zu erhöhen, müssen zusätzliche Anreize geschaffen werden. Die staatliche Lebensmittelkontrolle arbeitet zwar schon sehr gut, aber – und das konnten Sie auch dem aktuellen Jahresbericht von 2009 entnehmen, der sich gerade auch im parlamentarischen Verfahren befindet – es gibt eine hohe Beanstandungsquote von Betrieben im Lebensmittelgewerbe, nämlich von fast 70 Prozent. Ich halte eine Beanstandungsquote von nahezu 70 Prozent bei Lebensmittelbetrieben für zu hoch. Das heißt, hier müssen wir deutlich handeln, um zu erreichen, was selbstverständlich ist, nämlich dass der hygienische Standard auch eingehalten wird.
Wir Grüne wollen deswegen eine Verbesserung sowohl jetzt schnell auf Landesebene als auch dann auf Bundesebene. Wir wollen, dass in Anlehnung – Frau Nitz, vielleicht sollten Sie auch da noch einmal unseren Antrag richtig lesen – an das Modellprojekt in Berlin-Pankow die Positivkennzeichnung zusammen mit der Negativveröffentlichung der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle im Internet eingeführt wird.
Hintergrund ist, und das können Sie sich auch einmal anschauen, dass dort beim Modellversuch sehr gute Erfahrungen gesammelt wurden. So hat sich nämlich seit diesem Modellversuch die Anzahl der zu beanstandenden Restaurants erheblich verringert. Das heißt, hier müssen Sie sich das einmal bewusst machen, was der behördliche Weg über Mahnungen, Bußgeldverfahren et cetera nicht geschafft hat, das ist in der Tat allein mit der Androhung passiert, dass man dann auch im Internet entsprechend klassifiziert wird.
Dieser Eintrag ist eigentlich mitnichten ein Pranger, sondern er kann auch innerhalb kürzester Zeit gelöscht werden, sobald Verbesserungen eingetreten sind. Wir möchten, dass ein entsprechendes Projekt auch in Bremen umgesetzt wird, wenngleich – und das ist richtig – das eigentliche Ziel, das wir anstreben, eine rechtsverbindliche Kennzeichnung für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie insgesamt im Bundesgebiet in Analogie zu Dänemark ist.
Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich aber noch einmal deutlich machen, was der ganz wesentliche Grund dafür ist, warum das Projekt so, wie es in Berlin-Pankow durchgeführt wird, nicht nur zu
einer Verbesserung der hygienischen Situation führt, sondern auch dazu führt, dass man im Prinzip mit dem, was man ordnungsrechtlich macht, noch eine Unterstützung produziert. Um das noch einmal zu verdeutlichen, möchte ich den grünen Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner – er ist einer der Ideengeber dieses Modellprojekts in Pankow – zitieren:
„Meine Lebensmittelkontrolleure berichten schon seit geraumer Zeit, dass plötzlich Sachen möglich sind, die vorher, wenn überhaupt, nur über umfangreiche Rechtsstreitigkeiten oder Bußgelder durchsetzbar waren. Da wird dann tatsächlich einmal eine neue Lüftung angeschafft, weil die alte schon jahrelang verschlissen war. Vorher wurde nur mit Bußgeldern operiert, ohne dass wirklich etwas passiert ist. Die Veröffentlichung der Sünder ist ein probates Mittel, um tatsächlich Veränderung zugunsten von Hygiene, Sauberkeit und sorgsamen Umgang mit Lebensmitteln herbeizuführen.“
Das heißt, auf der einen Seite steht das, was wir sowieso schon machen, nämlich dass die staatliche Lebensmittelkontrolle effektiver wird, das Ergebnis deutlich verbessert wird, indem die Anzahl zu beanstandender Betriebe reduziert wird. Auf der anderen Seite ist es so, in Dänemark – dieses rechtsverbindliche System, das ja der zweite Punkt unseres Antrags ist – sagen nach einer Auswertung von sechs Jahren mit dem System 97 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher, das ist gut, diese Transparenz ist gut und richtig.
Wenn wir uns dann noch vor Augen halten, dass in Deutschland 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger eine solche Kennzeichnung oder Transparenz, was anderes ist es ja eigentlich nicht, auch haben wollen, muss man sich, finde ich, schnell – richtig, Frau Nitz – und zielorientiert auf den Weg begeben und kann nicht lange warten, denn Verbraucherschutz muss konkret in der Realität passieren und darf nicht eine reine Bekundung bleiben. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte nur noch einmal zur Klarstellung auf die Forderungen unseres Antrags hinweisen, das ist in der Tat ein zweigleisiges Vorgehen. Die eine besagt, jetzt ganz schnell für den Bereich Gastronomie die Positivkennzeichnung, also den Smiley mit Negativlisten im Internet einzuführen. Parallel dazu wollen wir uns auf Bundesebene für ein rechtsverbindliches, bundesweit einheitliches System für die Gastronomie und das Lebensmittelgewerbe einsetzen. Hintergrund ist – ich habe sehr lange darüber nachgedacht, das ist nicht so irgendwie aus dem Bauch gekommen –, dass wir natürlich eine bundesweit einheitliche Regelung haben müssen. Nur, das dauert relativ lange. Es gibt gesetzliche Prozesse. Sie wissen ja, wie auf Bundesebene die Prozesse sind, bis man da ein Gesetzeswerk hat, das dauert einfach ein paar Jahre. Ich finde, die Zeit sollten wir uns nicht geben,
sondern wir sollten parallel schon einmal direkt zeitnah für den Bereich anfangen, in dem die größten Defizite sind. Das ist die Strategie hinter diesem Antrag mit den beiden Forderungen.
Zwei Anmerkungen zu den vorangegangenen Beiträgen möchte ich auch noch machen. Die eine ist zu Herrn Richter, weil er sagt, das ist zu kurz gesprungen. Erst einmal vielleicht, das ist zwar nur Nebenschauplatz, aber Sie meinten, keiner kennt den Smiley. Natürlich, wenn es den Smiley nicht gibt, wie sollen die Menschen ihn kennen? Da zeigt einfach die Evaluation in Dänemark: Die Dänen kennen den Smiley. Sie müssen einfach einmal die Dänen fragen, dann können Sie das vielleicht beurteilen!
Das Zweite, was mich in der Tat jetzt bei der FDPFraktion gewundert hat, ist die Forderung zu sagen: erst einmal mehr Lebensmittelkontrolleure, also zwei! Wir haben in der Tat noch ein Defizit von zwei Lebensmittelkontrolleuren, das war schon einmal viel größer. Ich finde, da sind wir mittlerweile auch sehr gut aufgestellt. Jetzt aber zu sagen, wir brauchen erst einmal mehr Kontrolleure, bevor man so etwas macht, das ist eigentlich der total bürokratische Weg. Ich habe versucht, deutlich zu machen, dass man völlig unbürokratisch mit dem, was man jetzt schon als Kontrollsystem hat, nur durch diese Kennzeichnung eine höhere Effektivität ohne neuen Bürokratismus erreicht.
Wenn gesagt wird, es muss klare Kriterien geben, es muss evaluiert werden, und das ist alles jetzt zu schnell und zu kurz gesprungen und nicht so richtig durchdacht, dann stimmt das so nicht. Ich habe gesagt, und das steht im Antrag, in Anlehnung an den Modellversuch in Berlin-Pankow – und ich glaube, richtig strukturell unterscheidet sich Bremen da nicht und auch nicht hinsichtlich dessen, wie hier die Lebensmittelkontrolle gemacht wird –, dann kann jeder sehen, wie das passiert, und das ist eben im Rahmen unangemeldeter Routinekontrollen.
Jetzt aber noch einmal zu einem Problem! Es ist in der Tat so, natürlich können Kontrolleure Fehler machen und könnten dann sagen, der Betrieb muss ins Internet, und der hat keine Möglichkeit, Stellung zu beziehen und so weiter. Das ist ein völlig ausgeklügeltes System: Wenn gravierende Mängel vorhanden sind oder gravierende Mängel im Wiederholungsfall auftreten, dann kann man innerhalb von vier Wochen eine angemeldete Nachkontrolle und eine Anhörung nach dem Verbraucherinformationsgesetz beantragen. Dann gibt es eine Interessensabwägung nach Paragraf 4 Absatz 1 des Verbraucherinformationsgesetzes, und dann erst kommt man zu der Frage: veröffentlichen oder nicht?
Das ist unbürokratisch, weil das alles aufgrund der Daten und dessen, was die amtliche Lebensmittelkontrolle sowieso macht, geschieht. Die Prozesse der Kontrolle müssen umstrukturiert werden. Ich bin aber der festen Überzeugung, wenn Sie das System richtig vernünftig implementieren, werden Sie eine höhere hygienische Sicherheit und Sauberkeit mit weniger Aufwand erreichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat den Nutzen eines verpflichtenden Smiley-Bewertungssystems als Positivkennzeichnung für das Gastronomiegewerbe?
Zweitens: Hält der Senat die Einführung eines entsprechenden Pilotprojekts für sinnvoll, wenn ja, in welchem Rahmen?
Herr Senator, Sie haben gesagt, dass die Beteiligung an Projekten, die durchgeführt worden sind oder werden, nicht sehr groß ist. Können Sie mir denn einmal sagen, auf welche Projekte Sie sich beziehen?
Ich möchte noch einmal auf die letzte Aussage, Berlin-Pankow, zurückkommen. Sie sagen, es sei nicht aussagefähig. Diese Meinung teile ich nicht. Ich wollte hieran die Frage anschließen, ob Sie eine Verbindung, wie sie auch in Pankow praktiziert wird, der freiwilligen Positivkennzeichnung mit einer Negativliste im Internet, begrüßen würden. Halten Sie dies für eine Möglichkeit, dass Bremen sich hier besser im Verbraucherschutz aufstellt?
Sie sagen, wenn der eine den Smiley hat und der andere nicht und das freiwillig ist: Erstens könnte man es aber mit einer Negativliste kombinieren, zweitens hat es jeder Betrieb freiwillig in der Hand. So, wie er heute sein Schaufenster schön gestaltet, um besser im Wettbewerb dazustehen, ist es auch eine Möglichkeit, die aber doch in der Hand des jeweiligen Restaurants und Gaststättenbetriebs liegt. Insofern kann ich diese Frage der Wettbewerbsverzerrung nicht so richtig nachvollziehen.
Ich muss leider noch eine Frage stellen, weil sich der Senator gerade dahingehend geäußert hat, es gäbe keine belastbare Basis dafür. Das würde jetzt unterstellen, dass unsere amtliche Lebensmittelkontrolle keine belastbaren Aussagen erbringen würde, da dies ja in ihrem Rahmen geschehen würde. Wir haben glücklicherweise eine sehr gute Lebensmittelkontrolle, die in Bremen gut aufgestellt ist und in der Tat auch belastbare Aussagen liefert. Ich finde, das kann
man an dieser Stelle leider nicht so stehen lassen, oder würden Sie dem so zustimmen?
Würden Sie mir denn zustimmen, dass man dies durch die Art, wie man es durchführt, durchaus korrigieren kann beziehungsweise entsprechende Mechanismen einbauen kann, dass es nicht passiert? So, wie es eben auch in Berlin-Pankow vorgesehen ist: Dann hätte ein Betrieb, der jetzt auf die Negativliste kommt, weil es vielleicht irgendwie einmal passiert ist, was ich auch verstehen kann, die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen den Antrag zu stellen, wieder nachkontrolliert zu werden. Dann würde die Eintragung im Internet verschwinden, und das ganze Problem hätte sich gelöst. Gleichzeitig – das wäre die anschließende Frage – würde es dazu führen, dass sich der ordnungsrechtliche Aufwand erheblich reduziert. Dies wäre im Sinne eines Haushaltnotlagelands doch gut geeignet, um zur Verbesserung beizutragen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst wollte ich noch einmal eine Richtigstellung zu den Aussagen der LINKEN vornehmen! Es sind mehrere Punkte, die definitiv falsch sind: Der erste ist, dass Sie, Frau Nitz, gesagt haben, dass es eine solche Verbraucherschutzklausel in allen anderen Ländern gäbe. Das ist definitiv falsch. Es gibt diese Klausel in keinem anderen Bundesland. Lediglich der Bund hat sie neuerdings eingeführt. Sie ist seit dem 1. Januar 2010 dort gültig, und es gibt eben auch noch keinerlei Erfahrungen damit.
Der zweite Punkt: Sie sagten, wir Grünen hätten diesen SPD-Vorschlag abgelehnt, weil wir nicht die Verbraucherschutzinteressen wahrnehmen wollen. Auch das ist definitiv falsch. Ich muss Ihnen sagen wir arbeiten sehr konstruktiv in dieser rot-grünen Koalition zusammen, und das Verfahren ist so, dass, wenn es Entwürfe von der einen Seite gibt, von der anderen Seite möglicherweise gesehen wird, dass man da noch Verbesserungen machen kann. So ist es ein iterativer Prozess, der dann zu einem guten Ergebnis führt.
Daran anschließend habe ich nämlich die Frage, bei dem Entwurf, den Sie jetzt als Ihren Antrag eingereicht haben, wie Sie sich das dann im Konkreten vorstellen. Also: Wer soll denn da zuständig sein in dem Verfahren? Wer ist die Anlaufadresse? Wie wollen Sie gewährleisten, dass wirklich in der Realität die Verbraucherinteressen besser berücksichtigt werden, ohne nur ein bürokratisches Monster zu erzeugen? Da müssen Sie wirklich einmal Stellung beziehen und das erläutern, das haben Sie nämlich in ihrem ersten Beitrag nicht getan!
Ich glaube, dass man mit linken Schachzügen und mit solch einem Populismus, ehrlich gesagt, auch nicht weiterkommt und dass das auch nicht gut ist für die parlamentarische Arbeit. Parlamentarische Arbeit hingegen erfordert auch einen gewissen Arbeitsaufwand, Abstimmungsprozesse, immer wieder neu zu diskutieren, parlamentarische Arbeit erfordert auch Sachkenntnisse, und so haben wir jetzt gemeinsam in einem Prozess – weil es eben neu ist und es kein anderes Bundesland hat und wir darüber nachdenken müssen, wie man das vernünftig machen kann,
ohne einen übermäßigen bürokratischen Aufwand zu produzieren – ein Ergebnis vorliegen, das man zusammen als Paket sehen muss, nämlich den gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und CDU zusammen mit dem Änderungsantrag der FDP. Das ist das, wie es gemacht werden soll, und daraus entnehmen Sie auch schon, dass wir diesem FDP-Änderungsantrag zustimmen werden.
Vielleicht noch einmal zum Verständnis! Zusammengefasst, Herr Oppermann ist schon darauf eingegangen: Wie wollen wir es hinbekommen, dass der Verbraucherschutz in Gesetzgebungsvorhaben gestärkt wird? Wir wollen es machen, und zwar, erstens, mit klaren Zuständigkeiten. Man muss eine Zuständigkeit haben, sonst passiert nämlich gar nichts. Wahrscheinlich agiert Ihre Fraktion so, deswegen ist es dort ja auch häufig so chaotisch.
Diese soll beim Senator für Wirtschaft und Häfen angesiedelt sein.
Das Zweite: Wenn man etwas Neues einführt und man sich wirklich unsicher ist oder nicht von vornherein den besten Weg kennt, dann muss man erst einmal schauen, wie das funktioniert. Deswegen machen wir das jetzt versuchsweise und führen parallel ein Verfahren der Evaluation mit ein, um zu überprüfen, und dann auch zu Verbesserungen zu kommen, sodass wir hier das optimale Ergebnis erzielen, ohne – wie bereits gesagt – unnötige Bürokratie zu erzeugen.
Dabei haben wir noch einen weiteren Prozess oder weitere Weichenstellungen eingebaut, nämlich das Parlament wird immer wieder beteiligt und die Deputation für Wirtschaft und Häfen. Ziel ist es, noch einmal zusammenfassend: Wir wollen, dass der Verbraucherschutz in Gesetzgebungsvorhaben verbindlich berücksichtigt wird. Wir wollen das erreichen, ohne unnötigen bürokratischen Aufwand zu erzeugen. Noch einmal auch an DIE LINKE gerichtet: Da nimmt Bremen eine Vorreiterrolle ein, weil es so etwas in keinem anderen Bundesland gibt, in Verfahren bei Gesetzgebungsvorhaben den Verbraucherschutz zu berücksichtigen. Übrigens auch nicht in Berlin, vielleicht können Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen einmal sprechen!
Wir Grünen wollen den Verbraucherschutz stärken. Daran arbeiten wir kontinuierlich, sachorientiert und konstruktiv mit unserem Koalitionspartner zusammen und auch mit den anderen Fraktionen, denn wir glauben, dass das der richtige Weg für die Verbesserung einer Frage unseres Gemeinwesens ist.
Zur LINKEN kann ich nur abschließend sagen: Es wundert mich manchmal schon, woher Sie Ihr Selbstvertrauen nehmen und Ihre Überzeugung, dass das, was wir hier heute verabschieden werden, mit Ihren
aktionistischen Tätigkeiten der Weiterleitung eines SPD-Antrag-Entwurfs an die Bürgerschaft zu tun hat?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss hat die Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft vollständig überarbeitet. Sie liegt Ihnen jetzt in der Form vor, wie sie ab demnächst auch praktiziert werden soll. Bei dieser Überarbeitung haben wir uns im Prinzip von drei Zielen leiten lassen, oder drei Leitlinien liegen dieser Überarbeitung zugrunde. Das erste Ziel ist, die Fehleranfälligkeit zu reduzieren, das zweite, unnötige bürokratische Abläufe zu reduzieren, und das dritte ist, Neuerungen einzuführen, um die demokratische Willensbildung lebendiger zu gestalten. Das sind im Prinzip die drei Leitlinien, unter denen wir gemeinsam die Geschäftsordnung überarbeitet haben. Ich will sie jetzt auch nicht alle im Einzelnen darstellen. Ich glaube, das wäre nicht so richtig amüsant. Ich will diese drei Ziele aber wenigstens exemplarisch verdeutlichen.
Das erste ist, die Fehleranfälligkeit verringern. Wir haben hier die Wahlverfahren, die wir ja immer wieder durchzuführen haben, jetzt eindeutig formuliert, so
dass da in Zukunft keine Verwerfungen mehr auftreten können. Das zweite ist, dass wir realitätsferne Fristen für die Beantwortung von Großen und Kleinen Anfragen durch den Senat, die bisher drei Wochen betragen haben, verlängert haben, demnächst ist der Standard fünf Wochen. Damit sind dann auch bestimmte Prozesse, wie immer wieder Anträge auf Fristverlängerungen, die die Fraktionen und die Verwaltung beschäftigt haben, bereinigt, und gleichzeitig wird aber auch noch die Möglichkeit gewährleistet, ich denke, die Opposition hat das eingebracht, und ich bin dafür auch dankbar, dass man die Möglichkeit hat, auch eine Frist von drei Wochen zu erhalten, wenn das sozusagen der Sache dienlich und aufgrund von Dringlichkeiten erforderlich ist.
Die dritte Leitlinie ist dann die Frage der Neuerungen, um eben die Demokratie lebendiger zu gestalten. Ich will hier auch nur exemplarisch zwei Änderungen benennen. Zum einen ändern wir die Redezeit nach der Standardgeschäftsordnung von bisher dreimal zehn Minuten auf zehn Minuten der erste Beitrag und dann zweimal fünf Minuten. Das wird also demnächst unsere Standardredezeit in der Geschäftsordnung sein. Das andere ist, dass wir das Rederecht für Beiratsprecherinnen und Beiratsprecher in der Stadtbürgerschaft einführen, was, glaube ich, auch die Sitzungen belebt und auch die Transparenz des demokratischen Willensbildungsprozesses verstärkt.
Das war eigentlich schon mein Beitrag. Ich möchte mich abschließend ganz herzlich bei allen Fraktionen bedanken. Ich fand, es war eine sehr konstruktive Zusammenarbeit im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss, und, ich glaube, wir können mit dem Ergebnis alle hoch zufrieden sein. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Vorstand der Bremischen Bürgerschaft habe ich vom 30. August bis 1. September im vergangenen Jahr an der 18. Ostseeparlamentarierkonferenz im dänischen Nyborg teilgenommen. Herr Günthner war als Vorsitzender des Ausschusses für Angelegenheiten der Häfen als zweiter Bremer Vertreter dort anwesend.
Die alljährlichen Konferenzen haben zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie stärken die Zusammenarbeit zwischen nationalen und regionalen Parlamenten, stoßen politische Aktivitäten an und verbessern den Dialog zwischen Regierungen, Parlamenten und auch insbesondere Nichtregierungsorganisationen, also sogenannten NGOs. Diese Kooperation in der Makroregion hat mit dazu beigetragen, dass die Europäische Union im Juni 2009 die Ostseestrategie verabschiedet hat. Das – und das ist ganz wichtig, hier zu betonen – ist auch Ergebnis der erfolgreichen Arbeit der Ostseeparlamentarierkonferenz. Zudem ist die Ostseekooperation Klammer zwischen der Europäischen Union, Russland und den EFTA-Staaten Norwegen und Island.
Thematische Schwerpunkte der diesjährigen Konferenz – sie setzt sich immer bestimmte thematische Schwerpunkte, die insbesondere der Bearbeitung bedürfen – waren Sicherheit im maritimen Bereich sowie die grenzübergreifende Zusammenarbeit und Zusammenarbeit gegen kriminelle Handlungen. Es ist festzustellen, dass mit Ausweitung der Europäischen Union der Menschenhandel über die Ostsee zugenommen hat und dort insbesondere der Frauenhandel, also ein ganz wichtiges Thema, hier gegenzusteuern.
Was ich auch noch betonen will, was aus meiner Sicht wichtig war bei dieser Ostseeparlamentarierkonferenz im vergangenen Jahr, war die Tatsache, dass mehrfach und immer wieder betont wurde, dass die ökonomische Krise, die Finanzkrise, nicht dazu führen dürfe, dass die ambitionierten Umweltziele unter die Räder geraten, sondern dass sie diesbezüglich insbesondere auch als Chance zu nutzen sind.
Genau wie Hamburg ist Bremen, obwohl es ja nicht an der Ostsee liegt, aufgrund seiner Bedeutung als Hafenstandort Mitglied der Ostseeparlamentarierkonferenz. Demnach ist auch klar, dass nicht die gesamte Resolution, die Ihnen vorliegt und die wir als Land Bremen mit unterzeichnet haben, von gleicher Wer
tigkeit für uns ist, sondern dass insbesondere die Resolutionspunkte wesentlich sind, zu deren Realisierung wir als Hafenstandort beitragen können. Auf diese möchte ich kurz eingehen, und zwar sind es drei Beschlüsse.
Das Eine ist: Wir haben mit unserer Unterzeichnung zum Ausdruck gebracht, dass wir „Clean Baltic Shipping“ unterstützen, das heißt, dass wir für saubere Seefahrt in der Ostsee eintreten. Hier ist ein großes Ziel die Reduzierung der Schwefel- und Stickstoffemissionen. Ferner ist es wichtig, dass die von Kreuzfahrtschiffen ausgehenden Umweltbelastungen reduziert werden und ein nachhaltiges Hafenmanagement gefördert wird.
Ein zweiter Resolutionspunkt, der für uns von besonderer Wichtigkeit ist, ist der, dass wir mit dazu beiragen wollen, dass Schiffsverkehrsdienste und Schiffsmeldesysteme harmonisiert werden, um die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen, nämlich durch die Vereinheitlichung und Optimierung von Navigationstechnologien.
Der dritte wichtige Punkt ist der, dass wir auch für einen sicheren und umweltverträglichen Schiffsverkehr eintreten und uns für die von der HELCOM und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs geforderten Gewährleistungen der Hafenkontrolldienste stark machen. Soweit die wesentlichen Punkte, die wir als Hafenstandort auch weiter vorantreiben wollen und zu dessen Zielen wir uns auch bekannt haben!
Meine Damen und Herren, abschließend wünsche ich mir und bitte ich Sie, die Entsendung eines Mitglieds der Bremischen Bürgerschaft in die neue Arbeitsgruppe, die sich „Integrierte maritime Politik“ nennt, insbesondere Infrastruktur und Logistik, zu unterstützen. Die Debatte zu diesem Punkt und auch der Beschluss oder die Kenntnisnahmen der Mitteilung haben sich etwas verzögert – zwischenzeitlich hat der Bürgerschaftsvorstand ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für diese Arbeitsgruppe benannt. Ich bin Mitglied, und Herr Günthner ist stellvertretendes Mitglied. Diese Arbeitsgruppe hat sich vergangene Woche konstituiert und die Themenschwerpunkte festgelegt: Transport, Umwelt- und Raumplanung sowie Infrastruktur und Hinterlandanbindung.
Ich hoffe und wünsche – wir kommen gleich zu dem nächsten Punkt, es steht an und ist gewünscht, ein ähnliches Forum für die Nordsee zu etablieren –, dass dies auch geschaffen wird und dass das genauso erfolgreich arbeiten wird wie die Ostseeparlamentarierkonferenz. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss auch erst einmal auf den Kollegen Strohmann eingehen,
denn der Beitrag hat mich jetzt schon geärgert! Es war in der Tat eine Aneinanderreihung von populistischen Aussagen ohne Sinn und Verstand!
Ich werde jetzt auch drei Beispiele nennen! Das Erste ist: Vielleicht zur Erinnerung, es geht um den Haushalt 2010/2011, den wir debattieren. Dort spielt die Frage der mittelfristigen Abschaltung von Kohlekraftwerken, die wir angehen, zu diesem Zeitpunkt, über den wir hier diskutieren, überhaupt keine Rolle.
Gedanken machen wir uns auch, aber Sie können das doch gar nicht im Zahlenhaushalt wiederfinden,
geschweige denn, da es sich bei der swb AG, wie Sie auch wissen, um ein selbstständiges Unternehmen handelt und nicht um einen Staatsbetrieb – –.
Schon aus diesem Grund ist es völliger Blödsinn!
Der zweite Punkt: Diese immer wiederkehrende angebliche Behauptung, dass wir, die Grünen, der Senator, den Autoverkehr behindern, das ist wirklich völliger Quatsch!
Es geht uns vor allem um zwei Dinge: Es geht hier um Lärmschutz. Der Hintergrund ist der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt und unseres Landes.
Mich hat noch ein weiterer Punkt geärgert, der Leitbildprozess. Auch hier vielleicht noch einmal zur Erinnerung: Es heißt Leitbild 2020, es heißt nicht Leitbild Haushalt 2010/2011. Dort sind Maßnahmen formuliert, kurzfristig, mittelfristig, langfristig, 2020.
Am Leitbild wird gearbeitet. Ich finde es falsch, diesen Prozess, der wirklich erfolgreich gelaufen ist und weitergeführt wird, wo an den Maßnahmen gearbeitet wird, dermaßen kaputtzureden in dem Sinne, dass wir das gar nicht machen.
Ich finde, das ist nicht in Ordnung! Es werden die zeitnahen Maßnahmen dort durchgeführt, die in diesem Leitbild stehen, nämlich der Ausbau des Fahrradverkehrs. Das werden wir tun!
Ja, das ist im Leitbild formuliert, es gehört zu den kurzfristigen Maßnahmen, und da ist festzustellen, dass wir das tun werden und dass da im Haushalt für die Zielplanung Fahrrad 200 000 Euro für 2010 eingestellt sind, und für die Erneuerung und den weiteren Ausbau der Radwege 450 000 Euro. Soweit vielleicht zu dem Beitrag, ich glaube, ich muss jetzt einmal zu meiner eigentlichen Rede kommen!
Was mir ganz wichtig ist, und ich glaube, das ist bisher wenig deutlich geworden: Herr Dennhardt hat zwar Maßnahmen geschildert, die aus dem Umweltressort finanziert werden, ich möchte aber noch einmal deutlich machen: Wenn wir uns den Umweltbereich ansehen, ist es so, dass wir fast keine originären Haushaltsmittel in diesem Bereich zur Verfügung haben, sondern dass alle Maßnahmen entweder aus europäischen EFRE-Mitteln finanziert werden, aus Wettmitteln oder aus den sogenannten Sonderabgaben, das sind nämlich die Wasserentnahmegebühr und die Abwasserabgabe.
Wir haben – und das ist mir wichtig – auch entsprechende Haushaltsanträge. Zu Zeiten der Großen Koalition war es so, dass keine Parlamentarierin und kein Parlamentarier wussten, wie diese Gelder verausgabt wurden, geschweige denn Einfluss hatten. Das ist eine wichtige Sache, die wir nämlich bewirkt haben. Es ist so, dass wir in der Tat jetzt auch in der Deputation, Herr Imhoff, im Sommer den Mittelverwendungsplan 2009/2010 vorgelegt bekommen haben und dass wir auch beschlossen haben – und das tun wir ja hier mit diesen Änderungsanträgen zum Haushalt –, dass ohne Beschluss der Fachdeputation keine Entnahme der Rücklagen erfolgen darf.
Ich möchte noch eines zu dem Mittelverwendungsplan sagen: Wir Grüne haben immer Folgendes vertreten und tun es auch jetzt noch: Klarheit und Wahrheit, was den Haushalt betrifft. Die Situation stellt sich so dar, dass nach der Mittelverwendungsplanung in der Rücklage 17,5 Millionen Euro vorhanden sind. Hier gibt es regelmäßige Zuflüsse aus diesen entsprechenden zweckgebundenen Sonderabgaben von 7 bis 8 Millionen Euro im Jahr. Daraus werden im Wesentlichen die Umweltschutzmaßnahmen finanziert. Ich nenne hier nur Renaturierung der Weser, Meeresschutz- und Naturschutzprojekte, Umwelttechnologie et cetera, Umwelt, Bildung, und – und jetzt komme ich zu meinem letzten und abschließenden Punkt – auch der Kapitalstock der botanika in Höhe von maximal 5 Millionen Euro. Auch hier hätte ich das gern noch ein bisschen ausführlicher erläutert, das kann ich jetzt aber leider aufgrund der Kürze der Zeit nicht. Herr Strohmann hat das aber auch schlechtgeredet, was ich eigentlich traurig finde. Es ist mir an der Stelle noch einmal ganz wichtig zu sagen, dass wir hier ein schweres Erbe angetreten haben.
Wir haben ein wirklich schweres Erbe einer Lösung zugeführt, und es ist ein Modell, das – und das sage ich Ihnen auch – funktionieren wird. Wir haben die botanika jetzt mit 650 000 Euro im Jahr noch einmal
über zwei Jahre im Haushalt abgesichert. Das muss noch einmal ganz klar werden: Sie ist abgesichert, und es gibt ein Modell dahingehend, dass in Zukunft ein Kapitalstock aufgebaut werden soll, zu dem wir als öffentliche Hand schon aus den Sondermitteln maximal 5 Millionen Euro beisteuern.
Abschließend habe ich noch eine dringende Bitte an jeden hier, auch an unsere Senatoren, bei denen muss ich nicht appellieren, Sie machen das sowieso: Es ist wichtig, dass wir jetzt sagen, in Ordnung, wir haben eine Lösung, die funktionieren wird, und dass man das dann auch respektiert und anerkennt und dass man, wenn private Spender ihr Eigentum in den Kapitalstock geben, das auch entsprechend anerkennt und nicht noch negativ darüber redet. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Grünen begrüßen die Neufassung des Bremisches Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, weil damit im Wesentlichen zwei Neuerungen geschaffen werden, die für mehr Stadtsau
berkeit und eine Verbesserung des Stadtbildes sorgen werden. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist gerade das Erscheinungsbild der Stadt von sehr hohem Wert. Den Einstieg wollen wir jetzt schaffen, um entsprechende gesetzliche Grundlagen dann noch weiter auszudifferenzieren.
Zur ersten Neuerung: Neu ist die Möglichkeit der Finanzierung der Beseitigung von Abfällen aus Abfallbehältern im öffentlichen Raum. Das Ärgernis von überfüllten Papierkörben ist auch, glaube ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, jedem hier bekannt. Dann ein kleiner Windzug oder Sturm, und schon sind die Grünflächen und ebenso die Straßen verschmutzt. Dem soll begegnet werden, indem nun endlich einheitliche Zuständigkeiten und Regelungen zur Finanzierung der Entsorgungskosten über den Abfallgebührenhaushalt geschaffen werden. Die rot-grüne Koalition will das hier heute damit auf den Weg bringen und wird das natürlich beschließen, wie sie das auch schon in der Deputation für Umwelt und Energie getan hat. Es ist nämlich sinnvoll und richtig, die Sauberkeit und Ansehnlichkeit der Städte Bremen und Bremerhaven zu verbessern.
Eine zweite Neuerung ist die Verbesserung der Voraussetzungen, um Schrotträder rechtssicher von öffentlichen Fahrradständern entfernen zu können. An vielen Stellen unserer Städte stehen nämlich Altfahrräder nutzlos herum, sie verschandeln das Stadtbild. Was aber auch sehr ärgerlich ist, sie blockieren die Fahrradständer für diejenigen, die sie eigentlich gern nutzen möchten.
Wir wollen jetzt ortsrechtliche Regelungen schaffen, damit diese rostenden Drahtesel zeitnah entfernt und recycelt werden können. Mit dem heutigen Beschluss der Neufassung des Bremischen Ausführungsgesetzes werden also die Voraussetzungen verbessert, nicht mehr funktionsfähige Fahrräder beseitigen zu können. Das ist in der Tat neu, weil die Beseitigung bisher nur dann möglich war, wenn sie ein Verkehrshindernis darstellten.
Wir wollen jetzt ortsrechtliche Regelungen schaffen, damit diese Schrotträder zeitnah eingesammelt und dann recycelt werden können. Dabei ist daran zu denken, diese an die Martinshofwerkstatt zu geben oder an das Lagerhaus oder andere Beschäftigungsträger, und nur das, was wirklich Schrott ist, über die Recyclingstation anderen Nutzungen zuzuführen.
Abschließend möchte ich an der Stelle – und ich gehe davon aus, dass das Herr Senator Dr. Loske auch tun wird – darum bitten, dass solche entsprechenden ortsrechtlichen Regelungen uns jetzt umgehend unterbreitet werden. Gerade diese Frage der rechtssicheren Entfernung von Schrotträdern hat zu bundesweiter Aufmerksamkeit geführt. Es haben einige Kommunen bei mir nachgefragt, auch der ADFC, die sehr
starkes Interesse haben, das zu übertragen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir Grüne begrüßen diesen Staatsvertrag beziehungsweise das hier heute zur Abstimmung stehende Gesetz ausdrücklich. Es ist ein entscheidender Schritt, dem muss man sich bewusst sein, aber noch nicht der allerwichtigste, hier endlich einmal zu verbindlichen Regelungen und verbindlichen Vereinbarungen zwischen Bremen und Niedersachsen zu kommen. Damit soll das Konkurrenzprinzip endlich überwunden werden, und Bremen und Bremerhaven streben mit ihrem jeweiligen Umland und in der Nordwestregion eine Aufgabenteilung und Funktionsergänzung an. In Zusammenarbeit und nicht in Konkurrenz liegt die Zukunft in der Region, und das ist, glaube ich, hier die Basis, um in dieser Richtung, wie auch schon von Herrn Dr. Sieling dargelegt wurde, voranzukommen.
Es gibt eigentlich drei wesentliche Inhalte des Staatsvertrages, drei Neuerungen. Das eine ist, dass Niedersachsen Bremen und Bremerhaven als Oberzentren anerkannt hat und sie raumordnungsrechtlich mit den Oberzentren in Niedersachsen gleichgestellt werden. Der zweite Punkt, den Herr Dr. Sieling auch als den oder einen zentralen Punkt bezeichnet hat, ist, dass man die Basis, die Grundlage für eine verbindliche, regionale Zusammenarbeit geschaffen hat. Diese Aufgabe ist noch nicht erledigt, sondern es ist jetzt die Möglichkeit vorhanden, dass man mittels raumordnerischer Verträge Verbindlichkeit festschreibt.
Ein erster raumordnerischer Vertrag ist zurzeit im Bearbeitungs- und Aushandlungsprozess. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiges Feld, in dem das passiert, es geht hier nämlich um die Frage des großflächigen Einzelhandels. So muss und soll vor allem auch die Ansiedlung beziehungsweise auch Nichtansiedlung von großflächigem Einzelhandel verbindlich geregelt werden. Das ist eine Sache, die mehr als über
fällig und Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung in der Region ist.
Wir vom Bündnis 90/Die Grünen wollen, dass der zurzeit im Verfahren befindliche raumordnerische Vertrag zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels spätestens 2010 zum Abschluss gebracht wird, und in diesem Sinne bin ich vielleicht etwas anderer Meinung, ich sehe das nicht wie mit Koch und Kellner, sondern ich glaube, dass wir auch nachbarschaftlich auf gleicher Augenhöhe miteinander verhandeln und reden müssen. Es ist wirklich auch mein Appell sowohl an unsere Nachbargemeinden als auch an den Senat, hieran zu arbeiten, dass wir sehr schnell zu den notwendigen Beschlüssen kommen, dass die Kommunalparlamente sehr schnell diesen raumordnerischen Vertrag beschließen, sodass wir dann endlich das haben, was wir immer gewünscht haben oder wollen, nämlich dass wir die Verbindlichkeit haben und kein Ausscheren mehr möglich ist.
Mir war das noch einmal wichtig. Ich finde, man muss an der Stelle schon schauen, wo wir im Prozess stehen, und man muss einfach auch redlicherweise sagen, dass es in der Tat dann zum Schwur kommt, wenn dieser raumordnerische Vertrag in den jeweiligen Kommunalparlamenten zur Abstimmung steht.
Ich wollte noch einmal in Erinnerung rufen – ich glaube, Frau Krusche kennt das sehr gut, sie war ja in diesen Regionalgremien vorher für unsere Fraktion; aber auch viele andere, die hier im Parlament sind, erinnern sich ja vielleicht noch daran –, dass wir am 9. Dezember 2004 INTRA, also das Interkommunale Raumstrukturkonzept Region Bremen, in der Bürgerschaft debattiert und auch einstimmig beschlossen haben. Hierauf sattelt jetzt dieser raumordnerische Vertrag auf, er soll die notwendige Verbindlichkeit herstellen. Ich will Bremerhaven natürlich nicht außen vor lassen. Auch für den Verflechtungsraum Bremerhaven gibt es analoge Strukturkonzepte, die dort unter dem Begriff Regionalforum entwickelt wurden.
Der dritte und letzte wesentliche Punkt dieses Staatsvertrags beziehungsweise des Gesetzes ist die Option für gemeinsame grenzüberschreitende Planungsverfahren, das heißt, die interkommunale Abstimmung und Kooperation sollen zukünftig unter anderem bei regionaler Planung des ÖPNV – was Herr Dr. Sieling auch schon beschrieben hat –, aber auch, was uns Grünen besonders wichtig ist, bei der regionalen Landschafts- und Freiräumeplanung und der Gewerbegebietsansiedlung intensiver und verbindlicher werden. Wir vom Bündnis 90/Die Grünen wollen und werden auch daran arbeiten, dies zügig voran
zubringen und dafür Sorge zu tragen, dass die Verbindlichkeit festgeschrieben wird. Wir wollen nämlich, dass die Region enger zusammenrückt, weil davon die einzelnen Standorte profitieren, aber es profitiert auch die Umwelt.
Zusammengefasst an dieser Stelle: Der Staatsvertrag ist das Vehikel, um die Gemeinden, Städte, Kommunalparlamente – auch die Stadtbürgerschaft und die Stadtverordnetenversammlung – auf dem richtigen Weg zu unterstützen. Ziele sind eine nachhaltige Entwicklung der Region, ausgewogene Versorgungsstrukturen und weniger Konflikte. Für die Stadt Bremen heißt das, dass natürlich der Staatsvertrag und das, was daraus an raumordnerischen Verträgen intendiert ist – wo man ja schon weiß, wohin der Weg gehen soll, wo es ja schon entsprechende Grundlagen gibt –, auch bei der Neupositionierung der Stadtund Regionalentwicklung mit einfließen. Das heißt, dass es jetzt auch im Prozess in die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, aber auch in den weiteren Prozessen des Kommunalverbundes Niedersachsen/Bremen zu berücksichtigen ist. Nur so, davon bin ich fest überzeugt, kann der Quantensprung auch gelingen.
Das heißt letztendlich noch einmal auf einer anderen Ebene zusammengefasst: Ich setze darauf, dass die Zeit vorbei ist, in der in Sonntagsreden auf Zusammenarbeit gesetzt wurde und dann, wenn es konkret wurde und es um konkrete Ansiedlungen ging, immer anders gehandelt wurde. Wenn die Synergieeffekte, die wir alle wollen, und diese Win-win-Situation wirklich wirksam werden sollen, muss jeder – auch Bremen – das mit einer Gleichberechtigung, so wie im Team, betreiben. Da muss sich nämlich jede Bürgermeisterin und jeder Bürgermeister, jeder Senator oder Ministerpräsident – wer auch immer –, jeder Kommunalpolitiker und jede Kommunalpolitikerin auch zurücknehmen können. Das Ganze wird nur mit einem Geben und Nehmen funktionieren, und das ist erforderlich, und ich glaube und bin der festen Überzeugung, dass es auch erforderlich ist, weil wir die Verantwortung für diese Region haben, weil wir die Verantwortung haben, dass diese Region sich nachhaltig entwickelt.
In diesem Sinne wünsche ich mir in diesem Haus eine breite Zustimmung zu dem Staatsvertrag beziehungsweise dem Gesetz, und ich hoffe und gehe davon aus, dass nun wirklich und endlich nach Jahrzehnten eine neue Ära regionaler Zusammenarbeit entsteht. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Grünen begrüßen die Reform des Bestattungswesens so, wie sie heute hier zur Abstimmung steht. Endlich wird der einstimmig gefasste Bürgerschaftsbeschluss von 2005 umgesetzt. Vielen Dank an den rot-grünen Senat, dass er handelt, die Zeit war wirklich reif für diese Reform!
Bereits während der Landtagsdebatte im Juni 2005 sagte Senator Eckhoff, Senator in der Großen Koalition, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „In diesem Sinne darf ich mich ganz herzlich bei den Koalitionsfraktionen und auch beim Bündnis 90/Die Grünen dafür bedanken, dass Sie den Antrag einstimmig verabschiedet haben. Es wird Zeit, dass wir auch in Bremen und Bremerhaven den veränderten Wünschen der Bevölkerung Rechnung tragen.“ – Soweit das Zitat! Damals beschlossen und im Wesentlichen neu eingeführt werden drei Dinge: Einerseits können Muslime in Zukunft Verstorbene prinzipiell in Leichentüchern bestatten lassen, so wie von ihrer Tradition vorgeschrieben. Die Bestattungsmöglichkeit in Leichentüchern ist uns wichtig, schließlich ist der Anteil der Muslime hier in der Bremer Bevölkerung nicht gerade gering, und auch sie müssen eine Bestattungsmöglichkeit haben, die ihren religiösen Bedürfnissen entspricht.
Zweitens wird jetzt auf Bremer Friedhöfen die Möglichkeit eröffnet, dass man an Bäumen beigesetzt werden kann, es werden sogenannte Baumfelder hergestellt. Das ist in Anlehnung an Friedwälder und ist auch eine neue Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger wünschen. Der dritte wesentliche Punkt der Novelle besagt, dass auch sogenannte Ökosärge erlaubt sein sollen, also Särge aus Pappe. Die Begründung für die damaligen Neuerungen hatte der damalige Abgeordnete Dr. Schuster in der Bürgerschaftsdebatte formuliert – ich zitiere aus der Debatte vom Juni 2005, weil sich natürlich auch die Begründung in vier Jahren nicht verändert hat –: „Ich glaube, es ist richtig zu realisieren, dass auch das Bestattungswesen von Zeit zu Zeit überarbeitet werden muss, weil sich auch der gesellschaftliche Umgang mit dem Tod im Zeitverlauf verändert. Das macht Anpassungen erforderlich, die sich dann auch in der Gesetzeslage niederschlagen müssen. Die Schwierigkeit, die man dabei beachten muss, und das hat der bisherige Diskussionsprozess gezeigt, ist, dass man eine Balance finden muss zwischen den bisherigen, wohlbegründeten Traditionen im Umgang mit diesem Thema und den zwangsläufigen Neuerungen.“ Ich möchte das jetzt nicht noch weiter ausführen, aber dieser Gedankengang schließt dann mit der Äußerung, dass das Gesetz bald vorgelegt wird.
Ich stimme mit den Aussagen von damals insofern überein, sonst hätte ich es an dieser Stelle nicht zitiert. Es ist aber festzuhalten, dass vier Jahre wirklich eine zu lange Zeit ist. So lange darf so etwas nicht dauern, und ich bin froh, dass hier jetzt gehandelt wird. Ich freue mich über diese Novelle des Bestattungsrechts. Der Hintergrund ist doch – und das dürfen wir, denke ich, nie aus den Augen verlieren –, viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich das, und darum geht es doch schließlich. Es wird endlich kultureller
und religiöser Vielfalt Rechnung getragen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zur Debatte steht jetzt die Senatsmitteilung zum Verbraucherschutz angesichts der Finanzmarktkrise. Hintergrund und Veranlassung des entsprechenden rotgrünen Antrags und Bügerschaftsbeschlusses vom November letzten Jahres war, dass die Finanzmarktkrise vor allem auch die Verbraucherinnen und Verbraucher getroffen hat. Auf den Finanzmärkten angelegtes Geld ging verloren, und die Sorgen um in der Regel kleine Vermögen, die zur Alterssicherung dienen sollten, nahmen zu.
Auf diese Situation musste kurzfristig im Sinne von Krisenintervention reagiert werden, aber natürlich reicht Symptombekämpfung allein nicht aus, man muss das Übel an der Wurzel packen. Das heißt für uns unter anderem auch, es muss dringend das bestehende Ungleichgewicht zwischen Anbietern von Finanzdienstleistungen und Kunden beseitigt werden. Das heißt konkret, dass einerseits die unabhängige Verbraucherberatung ausgebaut werden muss und andererseits, dass mehr Markttransparenz hergestellt werden muss. Hinsichtlich des erhöhten Beratungsbedarfs hat die rot-grüne Landesregierung in einem ersten Schritt bereits die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Für 2009 wurden der Verbraucherzentrale zusätzlich 85 000 Euro zur Verfügung gestellt, um die ratsuchenden Menschen umfassend zu informieren. Damit hat der Senat den entsprechenden Antrag und Bürgerschaftsbeschluss umgesetzt, dafür möchte ich an dieser Stelle herzlich danken!
Die Verbraucherzentrale kann somit den diesjährigen Beratungsbedarf decken, und das Projekt „wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ ist zunächst für 2009 finanziell abgesichert. Wir, das heißt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und unser Koalitionspartner, arbeiten auch daran, dass sich dies verstetigt, sodass wir im Rahmen der Haushaltsberatungen und dann natürlich der entsprechenden Beschlüsse auch für 2010 und 2011 gewährleisten werden, dass diese notwendigen Beratungskapazitäten von der Verbraucherzentrale vorgehalten werden können.
Ich möchte noch einmal ganz kurz darauf eingehen, wie wichtig das eigentlich ist beziehungsweise wie sich die derzeitige Klientel der Verbraucherzentrale darstellt: So sind die bremischen Kunden der isländischen Kaupthing Bank nach wie vor verunsichert. Ihre Konten sind seit Monaten eingefroren, und die deutsche Niederlassung der Bank kann ihnen nicht helfen. Deutsche Einlagensicherungssysteme gelten nicht. Die Bundesregierung hat zwar dem isländischen Sicherungsfonds einen Kredit von 300 Millionen Euro angeboten, um deutsche Anleger entschädigen zu können, der Betrag wurde aber bisher nicht in Anspruch genommen. Aus Island kommen noch immer widersprüchliche Signale, ob, wann und wie viel ihrer Einlagen die deutschen Kundinnen und Kunden zurückbekommen.
Zweitens ist es so, dass die Anleger und Anlegerinnen in diesen Wochen auch ihre Depotauszüge bekommen, und zwar aus diesem ersten Krisenjahr 2008. Sie sehen dann schwarz auf weiß ihre Wertverluste und haben natürlich aufgrund dieser Situation auch erhöhte Beratungsbedarfe. Ferner ist festzuhalten, dass die generelle Verunsicherung der Bankkundschaft anhält und sich auch hieraus der Beratungsbedarf ergibt. In Zahlen heißt das für die Verbraucherzentrale – um das hier noch einmal zu veranschaulichen –, dass bei der Verbraucherzentrale durchschnittlich 630 Gespräche pro Monat zum Bereich Finanzdienstleistungen eingehen und dass diese Anzahl im Zeitraum Oktober bis Dezember 2008 um in der Tat 150 Prozent gestiegen ist, was natürlich eine enorme Leistung ist, die die Verbraucherzentrale hier bewältigen muss, der ich auch an dieser Stelle noch einmal recht herzlich für ihre wichtige Arbeit danke.
Natürlich muss über die jetzt aktuelle Krisenintervention, die wir hier geleistet haben, hinaus noch mehr passieren. Das Verhältnis zwischen Kunden und Finanzvermittlern muss ins Gleichgewicht gebracht werden. Daher haben wir Grünen zusammen mit unserem Koalitionspartner den Erfordernissen der Beratung Rechnung getragen. An der Stelle möchte ich insbesondere Max Liess nennen, der immer sehr im Hintergrund arbeitet, aber dem wir das Ergebnis, dass die Verbraucherzentrale die entsprechende notwendige Förderung erhält, sicherlich auch mit zu verdanken haben.
Darüber hinaus müssen wir aber auch dem Rechnung tragen, dass die Transparenz an den Finanzmärkten zu verbessern ist. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen mit ordentlichen Rechten und Informationen ausgestattet werden. Information und Transparenz sind wesentliche Eckpfeiler, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher sich selbst schützen können. Dafür ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen erforderlich, die ich hier in der Kürze sicher
lich auch gar nicht alle darstellen kann, deswegen möchte ich nur vier stichwortartig benennen:
Erforderlich ist eine bessere Umsetzung im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes und nicht dessen Einschränkungen. Zweitens werden Finanzmarktwächter benötigt, die im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher agieren. Ein weiterer Punkt, der aus meiner Sicht auch sehr wichtig ist, ist, dass Provisionen für die Vermittlung von Finanzdienstleistungen verboten werden und dass die Qualität der Beratung stärker in den Mittelpunkt rückt. Nicht zuletzt glaube ich, dass man noch viel stärker die finanzielle Allgemeinbildung fördern muss, und das von Anfang an, nämlich in den Schulen, eigentlich gehört so etwas in die Lehrpläne.
Zusammengefasst: Finanzvermittler und Kunden müssen auf Augenhöhe gebracht werden. Das ist wichtig für die Neuausrichtung der Finanzmärkte, aber es ist genauso wichtig für die Wiederherstellung des Vertrauens in die Banken. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zu befürchten, dass die Große Koalition im Bund es nicht schafft, ein einheitliches Umweltgesetzbuch zu realisieren, schlimmer noch, im Moment ist der Streit schon so weit gediehen, dass es in den Sternen steht, ob wenigstens das Naturschutzund Wasserrecht hier noch in dieser Legislaturperiode des Bundes verabschiedet werden kann. CDU und SPD sind nicht einigungsfähig, und ein Scheitern auf der ganzen Linie ist zu befürchten.
Nein, Herr Günthner! Es geht um ein sehr wichtiges Vorhaben, das schon über 30 Jahre in der Pipeline ist und das dringend realisiert werden müsste.
Ein Blick zurück, worum geht es? Ich zitiere hier aus diesem Werk, das ist der Entwurf der unabhängigen Sachverständigenkommission von 1997, und auf diesen Entwurf hat dann der Referentenentwurf des Umweltgesetzbuches basiert. Dort heißt es im Vorwort, und ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Es ist ein großes und zugleich lohnendes Ziel, ein Umweltgesetzbuch zu schaffen, das die wesentlichen Teile des Umweltrechts zusammenfasst, vereinheitlicht, harmonisiert und dabei fortentwickelt. Es mag übertrieben klingen, würde man es als eine Jahrhundertaufgabe bezeichnen, falsch wäre es jedoch nicht, denn wie vor einem Jahrhundert das Bürgerliche Gesetzbuch die wesentlichen Teile des Zivilrechts der bürgerlichen Gesellschaft in einem einheitlichen Gesetzeswerk kodifizierte, so soll dies jetzt für ein Rechtsgebiet geschehen, das für die Überlebensfähigkeit der menschlichen Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist.“ Soweit die Sachverständigenkommission in 1997!
Meine Damen und Herren, erst vor drei Jahren ist mit der Föderalismusreform I dann der Weg eröffnet worden, dieses Werk zu vollenden. Das Ergebnis der damaligen Föderalismusreform war Ausdruck des Wunsches und des Willens der Bundesländer und so auch Bremens, dieses einheitliche Umweltgesetzbuch zu realisieren. Nun droht dieses Jahrhundertwerk kurz vor dem Ziel an dem Widerstand vor allem Bayerns und der Union zu scheitern. Das ist in der Tat ein Armutszeugnis für die Bundesregierung. Die CDU stellt sich damit gegen den verfassungspolitischen Auftrag der Föderalismuskommission, und das dürfen wir uns, das darf Bremen sich auch nicht gefallen lassen!
Es geht nicht nur darum, dass hier mittlerweile auch 1,2 Millionen Euro in die Erarbeitung dieses Umweltgesetzbuches geflossen sind. Nein, es geht vor allem auch darum, dass die Nichtrealisierung dieses Umweltgesetzbuches negative Konsequenzen auch für Bremen hat. Hier möchte ich zitieren, und zwar aus der Stellungnahme des Deutschen Städtetages vom 4. Februar 2009: „Ein einheitliches Genehmigungsverfahren bedeutet Zeitgewinn für die Unternehmen und weniger Aufwand bei den Behörden. Wenn das Umweltgesetzbuch scheitert, bleibt es dabei, dass beispielsweise für Industrieanlagen mehrere Zulassungsverfahren parallel laufen müssen.“ Das Umweltgesetzbuch hätte gerade für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet, dass sie von bürokratischem Aufwand und von Kosten entlastet worden wären.
Die CDU behauptet immer, sie wolle den Mittelstand fördern. Jetzt könnte sie in der Tat diesen lauwarmen
Reden auch einmal Taten folgen lassen, aber was passiert? Genau das Gegenteil!
Da wird schlichtweg nicht verstanden oder vielleicht, schlimmer noch, ignoriert, wie wichtig ein nachhaltig ökologisches Wirtschaften und damit natürlich auch die entsprechenden Gesetze sind. Nicht zuletzt angesichts der Finanzkrise wäre ein Umweltgesetzbuch ein Segen, ein Impuls für Wachstum und Beschäftigung. Angesichts der finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte ist die Entlastung von unnötigen Bürokratien bei Aufrechterhaltung der Umweltstandards ein Muss!
Ich finde, wir dürfen hier gemeinsam, ehrlich gesagt – und ich appelliere auch an alle Fraktionen –, die Hoffnung nicht aufgeben. Dieses wirkliche Jahrhundertwerk hätte, wie gesagt, ich habe es nur exemplarisch für den Bereich des Mittelstandes genannt, erhebliche Bedeutung auch für die öffentlichen Haushalte und für die Umwelt. Wir wünschen uns daher, dass im Bund vielleicht doch noch eine Einigung herbeigeführt wird und dass sich Minister Gabriel hier durchsetzt und der Naturschutz nicht unter die Räder kommt.
Mir bleibt daher abschließend nur noch der Appell: Bitte helfen Sie mit, dass die unrühmliche Geschichte, die sich jetzt abzeichnet, doch noch zu einem guten Ende geführt wird! Das wäre gut für die Umwelt, gut für Deutschland und gut für Bremen! – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Grüne wollen, wie der Titel ja sagt, dass eine verbraucherfreundliche Lebensmittelkennzeichnung eingeführt wird. Deswegen sollen neben einer verpflichtenden Nährwertdeklaration zusätzlich die Lebensmittel mit roten, gelben und grünen Punkten für die jeweiligen Anteile an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz gekennzeichnet werden. Hintergrund ist, dass damit auch ermöglicht wird, dass bildungsferne Schichten, aber auch der eilige Verbraucher schnell zum richtigen Produkt im Supermarkt greifen können. Einen entsprechenden Antrag hatten wir bereits in der Juni-Bürgerschaftssitzung 2008 im Parlament verabschiedet mit der Konditionierung, dass eine Berichterstattung im Parlament bis zum 1. Dezember 2008 erfolgen sollte.
Mit der jetzt zur Debatte stehenden Mitteilung kommt der Senat dieser Aufforderung des Parlaments nach, nur leider ist es diesmal zu früh. Es ist damit lediglich ein Zwischenbericht, der uns jetzt vorliegt, und hier ist auch festzuhalten und deutlich zu machen, dass der Grund für diese Verzögerung, dass wir das Thema jetzt nicht abschließend hier im Parlament beraten können, aufseiten der Entwicklung in der EUEbene und damit in den Rahmenbedingungen liegt. Die EU-Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist nämlich leider bis heute immer noch nicht verabschie
det, und man muss auch nach meinen jetzigen aktuellen Recherchen feststellen, dass von Fachleuten gesagt wird, dass das auch nicht vor Herbst dieses Jahres zu erwarten ist und die Europa-Wahlen auch nicht zur Verfahrensbeschleunigung beitragen werden.
Insofern haben wir einen Antrag gestellt, der formal erforderlich ist, aber im Wesentlichen besagt, dass wir als Parlament beantragen, dass der Senat nach Abschluss des Verfahrens auf EU-Ebene diesen Bericht im Parlament erstattet und sich natürlich auch in allen Schritten des künftigen Verfahrens – das ist nicht Bestandteil des heutigen Antrags –, weiter für das, was das Parlament verabschiedet hat, nämlich eine zusätzliche Ampelkennzeichnung, einsetzen wird. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Grünen begrüßen es natürlich ausdrücklich, wenn sich die CDU – wie es für uns Grünen eine Selbstverständlichkeit ist – jetzt massiv für den Erhalt der Biodiversität, der Artenvielfalt einsetzt. Gerade noch bestehende Blockaden hinsichtlich Umsetzungsfragen, die wir hier in der Landwirtschaft haben, können so, glaube ich, einfacher aufgehoben werden. Ich hoffe und gehe davon aus – auch insbesondere nach Ihrem Beitrag eben, Herr Imhoff –, dass Sie sich in Zukunft stärker dafür einsetzen werden, dass auch die Landwirtschaft vollkommen hinter unseren Vorhaben stehen wird.
Meine Damen und Herren, den Antrag lehnen wir aber ab, er ist nämlich nicht sachgerecht. Die CDU beweist damit letztendlich nur ihre Unwissenheit, und das ist auch nicht verwunderlich, da dieser Antrag fast identisch ist mit einem entsprechenden Antrag aus Nordrhein-Westfalen, nur, dass in NordrheinWestfalen – und das liegt auf der Hand – als Flächenland völlig andere Voraussetzungen bestehen, aber auch, dass es dort naturräumlich völlig andere Vor
aussetzungen gibt, sodass hier das Abkupfern eines Antrags nur misslingen kann.
Der Antrag wurde, wie gesagt, wortgetreu abgeschrieben. Ich habe einmal markiert, was die Eigenleistung der CDU ist, und die besteht wesentlich in Folgendem, wie Sie anschaulich sehen: Das grün Markierte ist der Antrag aus Nordrhein-Westfalen, und das, was nicht markiert ist, ist das, was die CDU in ihrem Antrag verändert hat. Da sind lediglich die Worte „Nordrhein-Westfalen“ oder „Flächenland“ ersetzt durch „Bremen und Bremerhaven“ oder „Stadtstaat“,
und dann kommen auch Nettigkeiten heraus, wie – ich zitiere aus dem CDU-Antrag –: „Die Erhaltung dieser Biodiversität in einem durch dicht besiedelte Ballungsräume gekennzeichneten Stadtstaat ist eine besondere Herausforderung.“
Nordrhein-Westfalen mit dem Ruhrgebiet, das ist klar – dicht besiedelte Ballungsräume –, aber ob das hier wirklich das Kriterium ist, was für die Frage des Erhalts der Biodiversität von Bedeutung ist? Das sind eher unser Feuchtgrünlandring und die spezifischen naturräumlichen Voraussetzungen. Insofern ist die Initiative der CDU zusammengefasst zu bewerten mit einem Spruch, den man auch in der Universität an vielen Stellen lesen kann: Wer viel kopiert, hat nichts kapiert!
Ich werde jetzt auch darauf eingehen, warum diese Forderungen überflüssig sind! Es wird zum Beispiel gefordert, sich unter dem Motto „Mensch, Natur, Heimat“ für den Erhalt der natürlichen Lebensvielfalt einzusetzen und dafür auch verstärkt Unternehmen zu werben, die sich da engagieren. Ich möchte hier insbesondere die CDU daran erinnern: Sie haben zur großkoalitionären Zeit mit Unterstützung der Grünen ein hervorragendes Projekt auf den Weg gebracht, nämlich „Erlebnisraum Natur“. Da kann jeder unter www.erlebnisraum-natur.bremen.de nachlesen, was dort gemacht wird. Da ist festzustellen, dass sich dort sehr wohl schon Unternehmen engagieren, um die Kooperation für den Naturerhalt und damit dann auch den Erhalt der Biodiversität zu gewährleisten.
Ich meine, dass die CDU bei negativen Entwicklungen – ich nenne hier nur das Stichwort Krankenhäuser – gelegentlich an Amnesie leidet, das ist bekannt, aber dass es jetzt auch noch bei positiven Ent
wicklungen der Fall ist, das ist an der Stelle für mich in der Tat nicht mehr nachvollziehbar.
So scheinen Sie auch einen anderen Prozess, der für uns und die Region sehr wichtig ist, vergessen zu haben, nämlich die Entwicklung des interkommunalen Raumstrukturkonzeptes. In der ersten Phase, die bereits im Jahr 2005 abgeschlossen wurde, war ein wesentlicher Bestandteil die Bestandsaufnahme im Sinne von Biomonitoring für Bremen und die Region, also Bremen und sein Umland. Ebenso ist offensichtlich der Gedächtnisstörung der CDU zum Opfer gefallen, dass wir im Moment das Landschaftsprogramm neu aufstellen. Alles das bedeutet, dass hier wieder aktualisierte Kartierungen stattfinden müssen, um entsprechend natürlich substanziell das Landschaftsprogramm und darauf aufbauend den Flächennutzungsplan und die entsprechenden anderen Planungen zu Ende zu führen. Ich möchte Ihnen das jetzt aber ersparen, weil ich finde, sich über Luftblasen zu unterhalten, ist verlorene Zeit.
Mit den CDU-Vorschlägen in dem Antrag, Herr Imhoff, werden keine neuen Wege beschritten, sondern es sind alte Pfade, die längst begangen wurden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute über das Aktionsprogramm „Klimaschutz 2010“ des Bremer Senats und damit verbunden den von der Koalition eingebrachten Antrag zum Beitritt zum Konvent der EU-Bürgermeister/-innen des EU-Aktionsplans für Energieeffizienz.