Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Ehrenamtliche des Treffpunktes Waschhaus Vahr. Seien Sie herzlich willkommen!
Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit die Antwort auf die Große Anfrage der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Herr Dr. Schuster, ich gehe davon aus, dass Sie darauf verzichten wollen. Dann können wir gleich in die Debatte eintreten.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, lieber Herr Präsident! Heute Morgen haben Sie die Neufassungen der Antworten des Senats auf unsere Anfrage auf Ihren Plätzen vorgefunden. Ich darf mir dazu erlauben zu sagen, Fehler zu machen ist erlaubt, und wie Sie wissen, liegt es mir fern, von diesem Senat zu viel zu erwarten. Aber dass es offenbar schon zu viel verlangt ist, wenigstens zwei
Meine Damen und Herren, sowohl in der Koalitionsvereinbarung der rot-grünen Koalition als auch im Integrations- und Arbeitsmarktprogramm der BAgIS ist die Rede davon, man wolle künftig weniger InJobs und mehr Qualifizierungsmaßnahmen fördern. Kernbestandteil der regionalen Arbeitsmarktpolitik des Senats für Langzeitarbeitslose soll das Programm „Bremen produktiv und integrativ“ des sogenannten beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms sein. Dieses stand auch im Mittelpunkt der hier zugrunde liegenden Großen Anfrage, und man kann schon sagen, schon die Zielzahlen des Programms „Bremen produktiv und integrativ“ sind ziemlich nebulös.
Im Jahr 2007 wollte die Arbeitssenatorin gemeinsam mit der Koalition noch 2500 Personen mit dem Programm erreichen. Daraus sind inzwischen 1600 Plätze geworden. Wie viele Personen eine Beschäftigungsmöglichkeit tatsächlich am Ende erhalten werden, ist unklar und bleibt auch nach der Beantwortung der Anfrage durch den Senat offen. Die Wahrheit ist doch, in der Stadt Bremen werden in diesem Jahr 800 Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose abgebaut, und das nicht nur deshalb, weil es weniger Geld zu verteilen gibt, sondern weil die Koalition es einfach verdammt ungeschickt angefangen hat.
In den genannten Programmen ist die Rede davon, man wolle mehr sozialversicherungspflichtige Jobs schaffen. Die Wahrheit hierzu ist, die Zahl der sozialversicherpflichtigen Jobs für Langzeitarbeitslose sinkt gegenüber 2007 in der Stadtgemeine Bremen eher, als dass sie steigt. Ende Februar wurde die Arbeitsdeputation mit der Begründung zu einer Sondersitzung zusammengerufen: Im Interesse der Träger müssten die Mittel im Programm „Bremen produktiv und integrativ“ dringend freigegeben werden. Wollen Sie wissen, wie viele Träger bisher Bescheide für Ihre Projekte erhalten haben? Ich will es Ihnen sagen: exakt keiner, nicht ein einziger! Stattdessen klagen viele Träger, meines Erachtens zu Recht, über die fehlende Transparenz bei der Projektauswahl, das hastige Auswahlverfahren und zu knapp bemessene Zeit für die Anpassung der Kapazitäten.
Auch ich bin der Auffassung, dass es mitunter zweckmäßiger sein kann, Beschäftigung zu fördern, als Arbeitslosigkeit zu finanzieren, aber dabei darf aus Sicht der FDP der Fokus auf eine Verbesserung der Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht so dermaßen gänzlich verloren gehen, wie das bei Rot-Grün der Fall ist.
Die Sozialgesetzbücher II und III kennen viele, für meinen Geschmack zu viele, Instrumente: ABM, InJobs, Entgeltvariante, jetzt noch den sogenannten Beschäftigungszuschuss nach dem Paragrafen 16 a des SGB II. Nicht nur, dass diese Instrumente, besonders das letzte, ziemlich teuer sind, sie gefährden auch noch reguläre Arbeit und gehen zum Beispiel zulasten von Kleinbetrieben. Diese müssen diesen Unsinn, teilweise auch noch mit ihren Steuermitteln, mitfinanzieren. Derartige Maßnahmen sind geradezu kontraproduktiv, da sie die Chance für Langzeitarbeitslose, Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden, sogar noch verschlechtern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, demnächst, so steht zu vermuten, werden Sie auch noch ein Förderprogramm einrichten, um Drehtüren für die Eingangsbereiche der Beschäftigungsträger zu fördern, wenn das so weitergeht.
Der sogenannte „soziale Arbeitsmarkt“ für Menschen mit gravierenden Vermittlungshemmnissen, den die Koalition versprochen hat, ist längst zu einem Rohrkrepierer sondergleichen geworden. Ursprünglich war ein Arbeitgeberbrutto von 1400 Euro für jeden Beschäftigten vorgesehen. Warum? Weil Sie sonst von Ihrer ideologischen Position des Mindestlohns hätten abrücken müssen! Nun stellen Sie aber fest, dass das aus mehreren Gründen gar nicht funktionieren wird. Zum einen wird der Lohnabstand zu manchem Job auf dem ersten Arbeitsmarkt damit gravierend infrage gestellt, denn manche Frisörin oder Arzthelferin erreicht das Nettoentgelt, was Rot-Grün hier ausschütten wollte, nun einmal nicht. Bereits heute kommt es mitunter vor, dass Inhaber einer Beschäftigungsmöglichkeit eine angebotene Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt ablehnen und lieber erst einmal die Maßnahme zu Ende machen. Das geht aus unserer Sicht so auf gar keinen Fall!
Zum anderen, würden die Träger das tatsächlich so umsetzen, wie Sie sich das vorgestellt haben, dann würde das am Ende dazu führen, dass diejenigen mit der geringsten Leistungsfähigkeit und den gravierendsten Vermittlungshemmnissen die langfristigsten und am besten bezahlten Beschäftigungen der Träger für sich in Anspruch nehmen können. Da müssen Sie mir erst einmal erklären, was das mit Gerechtigkeit zu tun hat!
Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird zu Recht von vielen Trägern beklagt, und man muss richtigerweise sagen, auch seitens der Bremer Arbeit sind viele Vorgaben bisher noch völlig unklar.
Für die FDP-Fraktion will ich Ihnen hier sagen: Wir brauchen eine umfassende Betreuungs-, Weiterbildungs- und Vermittlungsoffensive, um den Personenkreis der Langzeitarbeitslosen wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Das alles erreicht man aber nicht, indem man Beschäftigungsmöglichkeiten und Regiemittel der Träger massiv kürzt, so wie RotGrün es tut, und bei der Auswahl der Instrumente konsequent auf das falsche Pferd setzt. Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Nachdem Herr Dr. Möllenstädt hier nun auch noch einmal seine Meinung oder die Meinung der FDP zum arbeitsmarktpolitischen Programm kundgetan hat, denke ich, dass ich zu erst einmal auf die Antwort des Senats auf die Große Anfrage eingehe.
Die Anfrage der FDP hat sich in vielen Bereichen durch den zeitlichen Ablauf, weil sie ja bereits im Februar gestellt wurde, in großen Teilen erledigt. Viele Fragen dieser Anfrage hätte sich die FDP auch selbst beantworten können, oder besser gesagt, sie hätte sie sich beantworten müssen. Das Arbeitsmarktprogramm Hartz IV, Arbeitslosengeld II, ist schließlich und endlich 2005 eingeführt worden. Wenn man dann Zahlen von 2003 und 2004 abfragt, dann kann das nicht viel bringen und führt zu keinem Ergebnis.
Dass die ARGEn und die Bundesanstalt für Arbeit ihre Daten für die Folgejahre grundsätzlich immer erst im Herbst des laufenden Jahres festlegen, ist bekannt. Diese können deshalb auch nicht abgefragt werden. Das heißt also auch, die Daten für die Jahre 2009 und 2010, was die ARGEn und was die Bundesanstalt für Arbeit betrifft, können hier nicht abgefragt werden. Diese Fragen sind schlicht und einfach sinnlos, es sei denn, man will in Spekulationen eintreten.
Trotzdem verbleibt natürlich eine Reihe von Fragen, und ich muss schon sagen, die Antworten sind zum Teil recht dürftig, wenn nicht sogar manchmal am Thema vorbei. Auch wir haben heute Morgen hier auf dem Tisch eine neue Vorlage zu dieser Anfrage gefunden, und ich muss schon sagen, der Umgang mit den Abgeordneten ist etwas seltsam, wenn am Tag der Debatte eine neue Antwort des Senats vorliegt. Ich denke, das muss früher erfolgen, das geht schlicht und einfach nicht, schon gar nicht dann, wenn große Zahlenblöcke geändert werden, sodass man wirklich Schwierigkeiten hat, sich darin einzuarbei
ten. Wenn die letzten Zahlenblöcke nicht stimmen oder wenn so große Fehler darin sind, dann sagen Sie mir bitte, wer sagt mir denn, dass jetzt in der neuen keine Fehler sind, auf die ich hier einzugehen habe.
Nichtsdestotrotz möchte ich jetzt Stellung zu einzelnen Antworten nehmen. Es beginnt schon in der Antwort zur zweiten Frage. Da geht es um die Anzahl der vorgehaltenen Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose für die Jahre 2008, 2009 und 2010, wie gesagt, eingegangen werden kann nur auf das Jahr 2008. Diese Zahlen sind uns eigentlich bekannt. Zudem wird künftig im Bereich der Arbeitsmarktpolitik eine neue Zuständigkeit auf uns zukommen, die alle alten Ansätze wohl verändern wird. Das Verfassungsgerichtsurteil lässt schließlich die jetzige Arbeitsweise der ARGEn nicht mehr zu.
Wenn man sich aber nur auf das Jahr 2008 beschränkt, entdeckt man bereits die ersten großen Fehler. Da wird uns mitgeteilt, dass im Land Bremen 500 Maßnahmen gemäß Beschäftigungszuschuss, sprich Paragraf 16 a, zu dem Begriff komme ich später noch, vorgesehen sind. Es mag ja sein, dass diese einmal vorgesehen waren, das war vielleicht auch eine gute Absicht, aber die Wahrheit, und dies ist bekannt, ist leider eine andere. Ich nehme das Beispiel Bremerhaven: Dort sind gemäß Ihrer Antwort 200 BEZ-Maßnahmen für 2008 geplant. Jetzt, nach fast einem halben Jahr, sind gerade 60 besetzt, und es sieht nicht so aus, dass überhaupt in der nächsten Zeit neue Maßnahmen besetzt werden können, und hier steht immer noch die Zahl 200. Natürlich sind in einer weiteren Antwort die Mittel dafür aufgeführt, und zwar in voller Höhe, obwohl sie in voller Höhe niemals mehr benötigt werden. Bundesmittel sind das, Bundesmittel, die wir für den Bereich Arbeit nicht mehr ausnutzen können. Wie die Situation in Bremen ist, kann ich nicht genau sagen. Aber Ähnlichkeiten sind nicht ausgeschlossen, und somit übersteigen die nicht verbrauchten Mittel bei weitem die Millionengrenze.
Die Antwort zu Frage sieben ist gleich geblieben, sie hat aber aus unserer Sicht aufgrund der neuen Unterlagen kaum einen Bezug zu der gestellten Frage. Hier sollen die Finanzierungen der einzelnen Projekte nach Aufteilung zwischen Stadt, ARGE, Ländern und EU benannt werden. In der Antwort wird nur auf die Gesamtkosten und den Paragrafen 16 eingegangen, danach ist aber in dieser Art gar nicht gefragt. Aber wie das so ist, wenn man etwas beantwortet, nach dem nicht gefragt ist, ergeben sich neue Fragen.
Aus dieser Antwort geht nämlich mit aller Deutlichkeit hervor, wie hier in Bremen mit dem Paragrafen 16 a verfahren wird. Herr Dr. Möllenstädt hat dies schon angesprochen. Geplant war einmal, in etwa einen Lohn zu bezahlen, der sich nach den tariflichen