Protokoll der Sitzung vom 04.06.2008

Ja, das finde ich auf jeden Fall! Ich habe ja auch schon versucht zu sagen, dass der Glaube, dass der Bund eine zentrale Stelle einrichtet und alle Diskriminierungsfälle dann dort landen, es nicht sein kann. Das trägt dem föderalen Aufbau Deutschlands nicht ausreichend Rechnung und ist außerdem völlig lebensfremd. Wir brauchen ein Kontrollsystem auch in den Bundesländern, um die Fälle, die dann vorhanden sind, entsprechend bearbeiten zu können und sicherzustellen, dass das möglichst nicht wieder vorkommt. Hier mangelt es an der Verzahnung, das muss man jetzt möglichst bald versuchen.

Eine weitere Zusatzfrage durch Herrn Dr. Möllenstädt! – Bitte, Herr Kollege!

Da nun offenbar wenig Kenntnisse aufseiten des Senats vorhanden sind, inwieweit diese Rechte in Anspruch genommen werden, die aus dem AGG hergeleitet werden, wäre für mich interessant zu wissen, ob der Senat Kenntnisse darüber besitzt, in welchem Umfang der öffentlichen Verwaltung denn Kosten aus der Umsetzung des AGG im Land Bremen entstanden sind.

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Der Aussage, dass wir nichts wissen, will ich noch einmal widersprechen. Es gibt Bremerinnen und Bremer, die sich an die Bundesstelle gewendet haben. Die Anfragen sind aber zum Teil auch anonym erfolgt, deshalb lässt sich das nicht regional zuordnen. Hier muss man überlegen, ob man das ändern will. Im Prinzip finde ich es auch in Ordnung, dass Menschen anonym bleiben und sich erst einmal nur beraten lassen. Insofern ist das mit der regionalen Zuordnung ein bisschen schwierig.

Wir wissen, dass es Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht in Bremen und Bremerhaven gegeben hat; zehn Fälle, von denen sind vier mit Vergleichen geendet, es gibt drei Klage abweisende Urteile, und ein Verfahren wurde zuständighalber an das Verwaltungsgericht überwiesen. Wir wissen schon, was hier gerichtsmäßig stattfindet!

Die Kosten – das muss ich recherchieren lassen – entstehen natürlich für alle Arbeitgeber sowie für den Arbeitgeber Bremen im Wesentlichen auch dadurch, dass wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen. Ich habe Ihnen auch mitgeteilt, dass wir das durchgeführt haben. Dies läuft über den allgemeinen Weiterbildungsetat, und es gibt bisher kein spezifisches Ausweisen dieser Kosten, die mit dem AGG zusammenhängen, man kann das jedoch herausfinden. Das Geld ist aber im Rahmen des allgemeinen Etats für die Weiterbildung unserer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhanden gewesen und wird es auch in Zukunft sein.

Möchten Sie eine weitere Zusatzfrage stellen? – Bitte sehr!

Sie haben richtigerweise noch einmal die Ergebnisse referiert, die Sie auch auf eine Anfrage der FDP vor rund einem Dreivierteljahr zu diesem Thema gegeben haben. Mich würde interessieren: Gibt es denn Erkenntnisse und Einschätzungen, inwieweit private Arbeitgeber belastet werden, oder können Sie die Faktoren benennen, die private Arbeitgeber aus dem AGG zusätzlich belasten?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Das kann ich nicht! Ich gehe aber davon aus, dass die Bundesregierung, als das Gesetz beschlossen wurde, darüber Kostenschätzungen – allgemein und nicht auf Bremen bezogen – angestellt hat. Im Übrigen vertritt der Senat die Auffassung, dass es im Interesse der öffentlichen und privaten Arbeitgeber sein muss, Verfahren bei Bewerbungen zum Beispiel sicherzustellen, die nicht den Hauch des Verdachts einer Diskriminierung von Minderheiten aufkommen lassen. Insofern würde ich für den Senat sagen, dass wir diese reine Kostenbetrachtung gar nicht anstellen, sondern es gehört zu einer modernen, organisierten Gesellschaft dazu, dass man sich über Diskriminierungssachverhalte – auch in Bewerbungsverfahren – Gedanken macht und das in die normalen Verfahren einpflegt. Wenn sich das dann eingeschliffen hat, dann ist es etwas ganz Normales, das auch keine großen Kostenüberlegungen mehr auslöst.

Vielen Dank, Frau Bürgermeisterin, für die Beantwortung!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Arbeitsbedingungen für Hebammen im Lande Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Dr. Mohr-Lüllmann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat die Berichte des Bremer Hebammenverbandes über die unzureichenden Arbeitsbedingungen von Hebammen in den Kreißsälen der Bremer Krankenhäuser?

Zweitens: Hat der Senat Nachforschungen über die Arbeitsbedingungen der Bremer Hebammen im Vergleich zu den Hebammen in anderen Bundesländern durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Drittens: Wie beabsichtigt der Senat, den Meldungen des Bremer Hebammenverbands zu begegnen,

um eine individuelle und qualitativ hochwertige Geburtshilfe in den Krankenhäusern des Landes Bremen weiter zu gewährleisten?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Schulte-Sasse.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, wonach die Arbeitsbedingungen der Hebammen in den Bremer Krankenhäusern unzureichend sind. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft empfiehlt einen Personalschlüssel von einer Hebammenplanstelle pro 118 Geburten im Jahr. Dazu zitiert der Hebammen-Landesverband Bremen in seiner Presseerklärung zum Aktionstag der Hebammen am 5. Mai 2008 seine Vorsitzende, Frau Irmhilde Fuhrmann, folgendermaßen: „In Bremen wird dies in den meisten Krankenhäusern eingehalten, andernorts liegen die Geburtszahlen pro Hebamme weit darüber.“ Zu Frage 2: Nein. Die Notwendigkeit einer solchen Nachforschung ist auf Basis der bekannten Fakten auch nicht gegeben; siehe Antwort zur Frage 1. Zu Frage 3: Der Senat sieht die qualitativ hochwertige Geburtshilfe durch Hebammen in den Krankenhäusern im Lande Bremen als gewährleistet an und deshalb keinen weiteren Handlungsbedarf. – Soweit die Antwort des Senats!

Besteht der Wunsch einer Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wissen Sie denn ganz zufällig, wie häufig dieser Betreuungsschlüssel dennoch überschritten wird, auch wenn es vielleicht meistens nicht der Fall ist? Gibt es Überschreitungen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Nach den mir vorliegenden statistischen Zahlen – letzter Stand ist Juli 2006 – gibt es in den entsprechenden Kliniken keine Überschreitung des Betreuungsschlüssels.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Haben Sie vielleicht Erkenntnisse darüber, ob es Unterschiede in den Arbeitsbedingungen gibt zwischen den kommunalen Häusern und den freigemeinnützigen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Auch solche Unterschiede gibt es nicht. Die Zahlen liegen mir vor für

sämtliche Kliniken, sowohl was die Hebammen pro Schicht angeht, als auch die Anwesenheiten von Ärztinnen und Ärzten pro Schicht. Diese Zahlen sind mit einer einzigen Ausnahme im Grundsatz identisch.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Kennen Sie Unterschiede zwischen Bremen und Bremerhaven?

Auch diese Zahlen liegen mir vor. Die eine Ausnahme, die ich erwähnte, bezog sich auf Bremerhaven.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Haben Sie Kenntnis über ein Überstundenkontingent der Hebammen?

Nein, dazu haben ich keine Kenntnisse.

Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. – Vielen Dank, Herr Staatsrat!

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die neue SGBII-Regelung für die Mittagsverpflegung bei Nutzung eines Ganztagsschulangebots. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bartels, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Bartels!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat die Bundesratsinitiative des Saarlands zur Änderung des Sozialgesetzbuchs – SGB – II, die vorsieht, einen Mehrbedarfstatbestand für die Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern, deren Lebensunterhalt durch SGB-II-Bezüge gesichert wird, zu schaffen?

Zweitens: Wie wird sich der Senat bei den Abstimmungen über die Initiative des Saarlands im Bundesrat verhalten?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Schuster.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die in der Frage genannte Bundesratsinitiative des Saarlands sieht vor, die Kosten der Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern, die SGB-II-Leistungen erhalten, nur für diejenigen zu übernehmen, die Ganztagsschulen besuchen. In der vorgeschalteten länderübergreifenden Ressort

abstimmung hat die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales signalisiert, diesen Antrag in den Ausschüssen dann zu unterstützen, wenn er auch auf Schulkinder ausgedehnt wird, die ein Mittagessen in Kindertageseinrichtungen bekommen.

Zu Frage 2: Der Antrag des Saarlands ist in den zuständigen Bundesratsausschüssen mit großer Mehrheit bis auf Wiederaufruf vertagt worden. Demgegenüber hat Nordrhein-Westfalen einen Antrag gestellt, in dem das Anliegen Bremens aufgegriffen worden ist. In diesem Antrag wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die besonderen Bedarfe der Kinder im Hinblick auf die Mittagsverpflegung in Ganztagschulen und in Kindertageseinrichtungen durch die Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII abzudecken. Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales ist diesem Antrag im zuständigen Ausschuss als Mitantragstellerin beigetreten. Die Freie Hansestadt Bremen hat diesem Antrag in der Sitzung des Bundesrats am 23. Mai 2008 zugestimmt.

Besteht der Wunsch nach einer Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das ist sehr schön! Herr Staatsrat, es gibt ja auch eine bundespolitische Debatte. Die einen Vertreter argumentieren, das wäre eine Bildungsaufgabe der Länder, die anderen meinen, das ist eher bundeseinheitlich zu regeln, weil es das Existenzminimum betrifft. Wie ist denn da die Position des Senats?

Bitte, Herr Staatsrat!