Vor Kurzem ist auf gemeinsame Initiative der Innenminister-, der Kultusminister- und der Jugend- und Familienministerkonferenz eine Handreichung mit dem Titel „Im Netz der neuen Medien – Internet, Handy und Computerspiele – Chancen und Risiken für Kinder und Jugendliche“ herausgegeben worden. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat Dr. Schuster, ich freue mich über die umfangreiche und ausführliche Antwort. Ich sehe Jugendliche oben auf der Tribüne schmunzeln und deute dies so, dass sie uns um Nasenlängen voraus sind in ihrer Kenntnis um dieses Problem, aber nichtsdestoweniger ist es wichtig, dass wir ihnen jetzt folgen. Meine Zusatzfrage: Sind auch Fälle von Cyber-Mobbing bekannt, in denen Lehrerinnen und Lehrer zum Opfer wurden?
Ja, nach Auskunft der Bildungssenatorin sind uns solche Fälle bekannt, in denen Lehrerinnen und Lehrer im Internet lächerlich gemacht wurden. Bisher ist uns allerdings nicht bekannt, dass das strafrechtlich relevant war. Es war immer noch auf der Ebene darunter, sodass es strafrechtlich nicht zu ahnden war.
Es ist eine schwierige Frage. Das ist ja das Problem von Cyber-Mobbing, dass es sehr begrenzte Möglichkeiten gibt, weil es normalerweise erst einmal anonym ist. Zudem hat man kaum Möglichkeiten, und es gibt extreme Schwierigkeiten, wenn es nicht strafrechtlich relevant ist und man darüber Schritte einleiten kann, sich dort zu wehren. Dementsprechend ist es, glaube ich, relevant zu schauen, welche Sachen man selbst im Internet zur Verfügung stellt, die dann entsprechend ausgenutzt werden könnten. Das ist ein relevanter Faktor. Allerdings gibt es darüber hinaus für Opfer begrenzte Möglichkeiten, sich zu wehren.
Das macht ja auch im Grunde genommen die Gefahr des Cyber-Mobbings deutlich. Eine weitere Zusatzfrage, eine letzte: Ist die aktuelle Arbeit des Servicebüros, das Sie in Ihren Ausführungen benannten, das sich unter anderem hervortut in der Aufklärung und Hilfe zu diesem Problem, für die Zukunft abgesichert?
Die Ausgaben beziehungsweise die Kosten für diese Sache sind im Haushalt entsprechend abgesichert, sodass wir davon ausgehen, dass auf absehbare Zeit dieses Servicebüro seine Tätigkeit fortsetzen kann, weil wir das als Senat auch für eine sehr bedeutsame Arbeit halten, weil es in der Tat ein größer werdendes Problem wird, und deswegen müssen wir darauf auch reagieren.
Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Vielen Dank, Herr Staatsrat! Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Land Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mohammadzadeh, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön, Frau Kollegin!
Wir fragen den Senat: Erstens: Gibt es im Land Bremen eine Einrichtung, die sich mit der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes befasst und nach Paragraf 29 AGG mit der Bundes-Antidiskriminierungsstelle kooperiert?
Zweitens: Wie werden Bremerinnen und Bremer über ihre Rechte nach diesem Gesetz informiert, und welche Möglichkeiten sieht der Senat, dies auszubauen?
Drittens: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über Diskriminierungsfälle im Land Bremen seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor, und wie hoch war die Inanspruchnahme der Bundes-Antidiskriminierungsstelle durch Bremer Diskriminierungsopfer?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Für die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist federführend die Senatorin für Finanzen zuständig. Die Funktion der Beschwerdestelle nach Paragraf 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wird zurzeit jeweils von den Ressorts wahrgenommen.
Eine zentrale Stelle im Sinne des Paragrafen 29 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist in Bremen bisher nicht eingerichtet worden. Derzeit wird geprüft, wie eine Kooperation mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Zukunft organisiert werden kann.
Zu Frage 2: Der Senat ist bestrebt, die Ziele des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umzusetzen. Er informiert daher umfangreich durch entsprechende Presseerklärungen. Darüber hinaus erfolgt eine Information über das im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes eingerichtete Internetportal.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht für private und öffentliche Arbeitgeber spezielle Informationspflichten für den Bereich des Arbeits- und Beamtenrechts vor. Hierzu zählt auch die Schulung der Beschäftigten über die Inhalte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Für den Bereich des bremischen öffentlichen Dienstes und die bremischen Eigengesellschaften wurden bereits zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Für den Bereich der privaten Arbeitgeber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.
Da die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sich derzeit noch im Aufbau befindet, geht der Senat davon aus, dass deren Bekanntheitsgrad, durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit, von dieser Seite gefördert wird. Der Senat sieht daher zunächst keinen weiteren Handlungsbedarf.
Zu Frage 3: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über die Zahl der Bremer Bürgerinnen und Bürger vor, die sich mit einem Anliegen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt haben. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Bürgermeisterin, erst einmal herzlichen Dank für die Antwort! Ich gehe aber davon aus, dass Sie mit mir einig sind, dass die Antwort des Senats auf die Anfrage uns alle nicht befriedigen kann. Dieses Gesetz trat im August 2006 in Kraft und war doch von vornherein stark darauf ausgerichtet, in der Umsetzung auf die Kooperationsstrukturen zurückzugreifen, einmal mit den zuständigen Stellen, also der Beauftragten der Bundesregierung und des Bundestages, aber auch mit den zuständigen Stellen auf Bundesebene.
Sind Sie nicht mit mir der Auffassung, dass das Land Bremen, das in vieler Hinsicht in Fragen der sozialen Gerechtigkeit wegweisend mit dem Bund kooperiert, hinter den eigenen Anspruch zurückfällt, wenn erst jetzt, nach praktisch zwei Jahren, überlegt wird, wie man mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zusammenarbeitet?
Erst einmal finde ich, dass sich Deutschland im Umgang mit diesem Thema überhaupt nicht mit Ruhm bekleckert hat, dass es unheimlich lange gedauert hat und sehr zögerlich war und auch im Wahlkampf eine unangenehm politisierte Rolle gespielt hat. Man muss jetzt auch vor der eigenen Tür kehren, dazu sage ich gleich noch einmal etwas, aber man muss auch die Bundesregierung dazu bringen. Ich meine, wenn wir erfahren, dass sich jetzt die zentrale Informationsstelle erst im Aufbau befindet, dann kann man sich schon politisch Gedanken darüber machen, dass es nicht gerade übermäßig engagiert auf Platz eins der Umsetzungsagenda des Bundes steht und wie wir das eigentlich ändern könnten. Ich habe zur Vorbereitung auf heute gedacht, dass es auch Bremer Bundestagsabgeordnete gibt, die zum Beispiel auch die Bundesregierung darauf hinweisen könnten, dass man in dieser Angelegenheit ein bisschen Tempo machen muss. Dahinter will ich mich jetzt aber überhaupt nicht verstecken.
Ich glaube, wir müssen verstehen, dass es sich um zwei Sachverhalte handelt: Der eine, da würde ich sagen, da hat sich Bremen im Wesentlichen korrekt und auch engagiert verhalten. Wie informieren wir unsere eigenen Behörden, unsere eigenen Beschäftigten darüber, was sind die Spielregeln des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes? Wie stellen wir sicher, dass staatliches Handeln nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt? Der Aspekt, finde ich, war im Wesentlichen in Ordnung.
Jetzt geht es Ihnen auch zu Recht um die Frage: Wie ist eigentlich der Kontakt zur Öffentlichkeit, wie erfahren die Menschen, an wen sie sich wenden kön
nen, und was passiert dann mit ihrem Anliegen, und wie ist die Vernetzung zur zentralen Stelle des Bundes? Ich gebe Ihnen völlig recht, da können wir besser werden. Angestoßen durch Ihre Anfrage habe ich mir jetzt vorgenommen, dass wir das bei der Senatorin für Finanzen, die federführend ist, regelmäßig auf die Wochenbesprechung nehmen, um einen aktuellen Stand zu erfragen, die Handlungen des Ressorts abzugleichen, und dass wir auf diese Art und Weise genauer erfahren, an welcher Stelle sich der Bund eigentlich befindet, und wie wir es mit Bremer Handeln verzahnt bekommen. Zuständig ist der Bund, das ist so, aber der föderale Aufbau zieht es nach sich, dass die Menschen sich vor Ort an jemanden wenden wollen, und das müssen wir in Kooperation mit dem Bund sicherstellen, möglichst noch in diesem Jahr.
Liebe Frau Bürgermeisterin, herzlichen Dank auch für diese ausführliche Antwort und dafür, dass Sie sich auch einiges vorgenommen haben! Trotzdem möchte ich mich auf die Antwort zur zweiten Frage beziehen. Die Antwort zielt sehr stark auf den Bereich des Arbeitsrechts ab, und zwischen 2000 und 2004 hat es vier EU-Richtlinien gegeben, deren Ergebnisse in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eingearbeitet worden sind. Das ist einmal die Antirassismusrichtlinie und auch die Rahmenrichtlinie Beschäftigung, Genderrichtlinie Nummer eins und Nummer zwei.
Bremen ist bekannt dafür und hat unabhängig von den Buchstaben des Gesetzes, das eingehalten werden muss, nach dem Geist des Gesetzes zu fragen. Sind Sie nicht mit mir der Meinung, dass auch in diesem Fall Bremen mehr tun könnte, das haben Sie auch eben gesagt, was die Informationspflicht im Bereich des Arbeitsrechts betrifft und dass es darüber hinausgeht, also über Arbeits- und Beamtenrecht hinaus auch Bereiche der zivilrechtlichen Fragen einzubeziehen sind?
Die Frage habe ich verstanden, und ich will Ihnen gar nicht widersprechen. Wir können da besser werden, aber leider ist das ein Sachverhalt, bei dem sich die Katze in den Schwanz beißt, weil der Bund mit der zentralen Datei nicht fertig ist, weil die Stelle gerade erst eingerichtet wurde, ist es eine Frage der Öffentlichkeitsarbeit in Bremen. Also, das ist die Rechtslage, dahin könnt ihr euch wenden, wenn ihr das Gefühl und den Eindruck habt, dass ihr diskriminiert werdet. Das hängt leider miteinander zusammen, aber ich habe schon versucht zu sagen, dass wir ein Verfahren wählen werden im
Ressort, um da eine ganz enge Leine zu legen und jegliche Stabilisierung dessen, was der Bund bietet, nutzen werden, um dies auch ordentlich in die Bevölkerung hineinzutragen, darum werde ich mich bemühen.
Frau Bürgermeisterin, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat zwei Teile, für den arbeitsrechtlichen Teil, darauf haben Sie hingewiesen, sind in Bremen Beschwerdestellen bei den öffentlichen Arbeitgebern eingerichtet worden, aber es geht um den zivilrechtlichen Teil. In dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Paragraf 28 Absatz 2, ist geregelt, dass die Bundesbehörden mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zusammenarbeiten müssen. Sind Sie mit mir der Auffassung, dass wir vielleicht eine ähnliche rechtliche Regelung auch für Bremen benötigen, sodass die bremischen Behörden entweder mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder einer entsprechenden Landesstelle zusammenarbeiten sollen?
Ich traue mir nicht zu, das auf Zuruf zu beurteilen, aber ich werde es prüfen lassen, ob wir hier Richtlinien oder Verwaltungsanweisungen brauchen, um dies sicherzustellen und wie wir dies regeln können. Wir können versuchen, das herauszufinden, dafür muss ich eine gesicherte Rechtseinschätzung einholen. Das werde ich aber gern tun und Ihnen dann das Ergebnis auch mitteilen.
Eine letzte, Frau Bürgermeisterin! Die Richtlinien der Europäischen Union richten sich an den Gesamtstaat Deutschland. Da wir eine föderale Struktur haben, haben wir Rechtsbereiche, die ausschließlich den Ländern vorbehalten sind. Sind Sie mit mir der Auffassung, dass man für diesen Rechtsbereich noch einmal überlegen müsste, inwieweit diese Richtlinien auch im Landesrecht umgesetzt werden müssten?
Ja, das finde ich auf jeden Fall! Ich habe ja auch schon versucht zu sagen, dass der Glaube, dass der Bund eine zentrale Stelle einrichtet und alle Diskriminierungsfälle dann dort landen, es nicht sein kann. Das trägt dem föderalen Aufbau Deutschlands nicht ausreichend Rechnung und ist außerdem völlig lebensfremd. Wir brauchen ein Kontrollsystem auch in den Bundesländern, um die Fälle, die dann vorhanden sind, entsprechend bearbeiten zu können und sicherzustellen, dass das möglichst nicht wieder vorkommt. Hier mangelt es an der Verzahnung, das muss man jetzt möglichst bald versuchen.