Herr Präsident, Herr Abgeordneter, ich habe das versucht zu sagen. Ich kann diese Frage für den Senat sowieso nicht abschließend beantworten, aber ich würde sie aus meiner persönlichen Einschätzung heute auch noch nicht abschließend beantworten können, weil wir da mehr Erfahrung mit Sachen machen müssen, wie solche Angebote im Internet angenommen werden, wie sie bewertet werden. Ich würde zum Beispiel ganz gern einmal für unser Angebot der Senatskanzlei sehen, welche praktischen Erfahrungen wir gewinnen. Die Darstellung des Rathauses ist auch ein interessantes Angebot, aber es betrifft die typischen Lebenssituationen von Menschen nicht so sehr.
Ich glaube, wir müssen noch mehr Erfahrungen darin sammeln, wie es etwa in bestimmten Sozialleistungsbereichen ist, wie Texte, die dort in leichte Sprache übersetzt sind, rezipiert werden und wie dann die Antwort der Nutzer ist. Wenn das dann insgesamt tatsächlich ein überzeugendes Ergebnis ist, dann könnte man nach einiger Zeit diesen Weg auch so gehen.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Frauenanteil bei der Feuerwehr“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Böschen, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, den Frauenanteil bei den Feuerwehren des Landes Bremen, der sich derzeit bei drei Prozent befindet, maßgeblich zu erhöhen?
Zweitens: Ist es aus Sicht des Senats sachgerecht und zwingend, dass als Zugangsvoraussetzung zur Berufsfeuerwehr ausschließlich handwerkliche Berufsausbildung akzeptiert wird, gegebenenfalls warum? Drittens: Welche nicht handwerklichen Berufsausbildungen mit Bezügen zum breiten Aufgabenspektrum der Berufsfeuerwehr, beispielsweise im medizinischen, pflegerischen oder im ökologischen Bereich, könnten nach Einschätzung des Senats ebenfalls geeignete Zugangsvoraussetzungen zum Feuerwehrberuf sein?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat ist bestrebt, den Frauenanteil bei den Feuerwehren Bremen und Bremerhaven zu erhöhen. Dieses Ziel soll durch eine Erhöhung des Frauenanteils bei der Ausbildung, durch eine gezielte Ansprache der Freiwilligen Feuerwehren und Jugendfeuerwehren sowie von Schülerinnen erreicht werden. Anzumerken ist, dass der Frauenanteil bei den Feuerwehren Bremen und Bremerhaven von drei Prozent, so klein er auch absolut ist, einen Spitzenwert im Vergleich mit anderen Berufsfeuerwehren darstellt. Zu Frage 2: Aus Sicht des Senats ist es grundsätzlich sachgerecht und zwingend, dass als Zugangsvoraussetzung zur Berufsfeuerwehr eine handwerkliche Berufsausbildung, eine abgeschlossene Lehre in einem für den Feuerwehrdienst förderlichen Beruf oder eine für den Feuerwehrdienst förderliche Ausbildung gefordert wird. Der Einsatzdienst der Feuerwehr ist ein technischer Einsatz, und seine Qualität hängt vom breit gestreuten Fachwissen der Löschzugbesatzung ab. Hier ist eine gute Mischung unterschiedlicher Handwerksberufe sowie angrenzender Berufe sehr förderlich. In der Zukunft werden sinnvolle Erweiterungen hierbei vorgenommen, ohne die jederzeitige Einsatzfähigkeit zu gefährden. Zu Frage 3: Schon jetzt ist auch die Ausbildung zur Rettungsassistentin beziehungsweise zum Rettungsassistenten für die Feuerwehren im Land Bremen eine geeignete Voraussetzung, da diese Qualifikation in der späteren Verwendung benötigt wird, Rettungsassistentinnen beziehungsweise Rettungsassistenten wurden deshalb auch ohne weitergehende handwerkliche Ausbildung eingestellt. In Einzelfällen hat die Feuerwehr Bremen auch eine „medizinisch-technische Röntgenassistentin“ oder Bewerberinnen und Bewerber mit technischen Fachschul- oder Fachoberschulabschlüssen oder gleichwertigen Ausbildungen eingestellt. Zu prüfen ist, ob solche Einzelfallentscheidungen systematisiert werden können. – Soweit die Antwort des Senats!
Zunächst einmal freue ich mich sehr, dass Sie als Ziel beschreiben, den Frauenanteil zu erhöhen, indem Sie eben tatsächlich auch jetzt Maßnahmen unternehmen, mehr Frauen in die Ausbildung zu bekommen. Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass die Beschränkung auf diese handwerkliche Ausbildung eine große Rolle dabei spielt, dass so wenig Frauen bei den Feuerwehren sind, und finde, dass diese Einengung auf diese Handwerksberufe den breitgefächerten Kompetenzen, die Sie ja beschrieben haben, nicht entspricht. Ist dem Senat bekannt, welche Erfahrungen die Berufsfeuerwehr München damit gemacht hat, dass sie sich ausdrücklich nichttechnischen Berufen geöffnet hat?
Frau Abgeordnete, zur Situation in München kann ich Ihnen noch nichts sagen, aber ich kann Ihnen etwas zu einem Bereich mitteilen, in dem sich die Verhältnisse in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert haben. Ich komme aus dem Strafvollzug, und dies ist eine Materie, die eigentlich den Frauen grundsätzlich entzogen ist. Wir haben 700 Männer inhaftiert, vielleicht 30 Frauen, und es gab viele Jahre, in denen Frauen als Mitarbeiterinnen im Vollzug, ebenso natürlich auch in Leitungspositionen, völlig unvorstellbar gewesen sind. Ich habe den Strafvollzug hinterlassen und bin sicher, dass es heute mit der neuen Besetzung – und hier sind bestimmt 80 Prozent aller Leitungspositionen weiblich –
Bei dem anderen Bereich Justiz sehen Sie, dass, wenn wir zehn Einstellungen haben, mindestens sechs davon Frauen sind. Das hängt einfach auch damit zusammen, dass wir nicht die Eingangsvoraussetzungen abgesenkt haben, sondern dass Frauen heute Jura studieren, die besseren Examina machen, und dann ist es auch kein Wunder, dass sie in einigen Jahren alle leitenden Positionen in der Justiz besetzen werden. Jedenfalls ist das der Weg, der vorbereitet ist.
Deswegen würde ich auch ganz gern einmal mit den Kollegen bei der Feuerwehr darüber sprechen, wie man hier einen vorsichtigen Einstieg riskieren kann. Ich glaube, die Funktionsfähigkeit steht nicht in der Gefahr, wenn hier Frauen auf den Löschfahrzeugen dabei sind,
Das Problem ist inzwischen auch auf der Bundesebene angekommen. Es gibt eine bundesweite Kampagne vom Bundesministerium für Familie, „Frauen an den Zug“. Ich habe auf den Internetseiten gesehen, dass auch Bremen daran teilnimmt. Es gibt auch eine Plakataktion, um das auch weiter im Stadtbild bekanntzumachen. Ist Ihnen die Kampagne bekannt?
Diese Kampagne habe ich leider noch nicht zur Kenntnis genommen, aber wenn ich nach oben schaue und sehe, wie viele Schülerinnen heute hier anwesend sind, ist das vielleicht heute auch eine Gelegenheit, für diesen Beruf zu werben.
Eine Bitte, sich diese Kampagne doch einmal anzuschauen! Die Plakate gibt es kostenfrei, sodass man sie auch hier in Bremen ankleben könnte. Es ist eine sehr provokative Kampagne. Ich nenne nur einmal ein Plakat, auf dem steht: „Frauen an den Herd!“ – ich war zuerst schockiert –, und darunter steht dann: „Frauen an den Brandherd!“ Ich denke, so etwas sollten wir hier unterstützen.
Die vierte Anfrage betrifft die Bedrohung durch Cyber-Mobbing! Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Schmidtke, Frau Garling, Güngör, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Hat der Senat Kenntnis über Fälle von sogenanntem Cyber-Mobbing beziehungsweise CyberBullying – das ist eine Nutzung von Internet und Handys, um andere Menschen bloßzustellen und zu demütigen – unter Kindern und Jugendlichen im Lande Bremen?
Zweitens: Welche Präventionsmöglichkeiten sieht der Senat, um die Häufigkeit und die negativen Auswirkungen des Cyber-Mobbings zu reduzieren?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Erstens: Cyber-Mobbing beziehungsweise CyberBullying spielt in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen eine zunehmend größere Rolle. Der Senat beobachtet diese Entwicklung mit großer Sorge und Aufmerksamkeit. Leider gibt es keine statistischen Erhebungen oder Fallzahlen. Auch die polizeiliche Kriminalstatistik führt diesen Tatbestand nicht auf, da es sich nicht um ein eigenständiges Delikt handelt. Es ist zudem davon auszugehen, dass nicht jeder Fall von Cyber-Bullying zur Anzeige gebracht wird.
Zweitens: Die sogenannten Neuen Medien bieten Kindern und Jugendlichen zwar die Möglichkeit zur Aneignung vieler Kenntnisse und Fähigkeiten. Neben diesen Chancen verfügen die Neuen Medien jedoch auch über ein erhebliches Risikopotential.
Präventive Maßnahmen gegen Cyber-Mobbing beziehungsweise -Bullying müssen deshalb eingebettet sein in die Vermittlung von Medienkompetenz.
Medienkompetenzkurse müssen Kinder und Jugendliche mit den vielfachen Möglichkeiten der Medien so vertraut machen, dass die jungen Menschen möglichst hohe Sensibilität für die Folgen ihrer medialen Aktivitäten entwickeln. Sie sollen lernen, wie man die genannten Gefahren für sich selbst und andere Personen verhindern oder zumindest reduzieren kann.
Für Schulen stehen mit der webbasierten Lernumgebung „Portal“ und in Internetseiten des Zentrums für Medien beim Landesinstitut für Schule Informationen und Unterstützungsangebote zum Thema Jugendmedienschutz bereit. Das Landesinstitut für Schule stellt außerdem Fortbildungsangebote für Lehrkräfte bereit. In der Referendarausbildung ist das Thema Jugendmedienschutz fest verankert. Das von der Jugendbildungsstätte Lidice-Haus betriebene „Servicebureau Jugendinformation“ hat aktuell eine Broschüre zum Thema „Cyber-Bullying“ herausgegeben. Für Lehrkräfte in Schulen, Fachkräfte der Jugendhilfe und Eltern werden Informations- und Beratungsveranstaltungen angeboten.
Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle der Polizei Bremen hält eigene kostenlose Präventionsmaterialien vor und steht für Beratungen und Unterstützungsarbeit bereit.
Auf Bundesebene unterstützt der Senat ebenfalls Aktivitäten, mit denen Kinder und Jugendliche den kompetenten Umgang mit Medien und deren Risiken lernen. Zurzeit bereitet das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend eine Jugendkampagne zum Thema „Cyber-Bullying“ vor, an der auch das Bremer „Servicebureau Jugendinformation“ beteiligt ist.
Die für den Jugendschutz zuständige und von den Ländern und dem Bund gemeinsam finanzierte Stelle „jugendschutz.net“ wird 2009 ihre Kontrolltätigkeit im austauschorientierten Internet und insbesondere in dessen sogenannten „social communities“ verstärken und entsprechend Aufklärungsmaterialien entwickeln und bereitstellen.
Vor Kurzem ist auf gemeinsame Initiative der Innenminister-, der Kultusminister- und der Jugend- und Familienministerkonferenz eine Handreichung mit dem Titel „Im Netz der neuen Medien – Internet, Handy und Computerspiele – Chancen und Risiken für Kinder und Jugendliche“ herausgegeben worden. – Soweit die Antwort des Senats!