Sybille Böschen
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bremen hat eine gute Tradition, sich mit den gesellschaftlichen Folgen wissenschaftlicher Erkenntnisse auseinanderzusetzen, insbesondere aber auch Rüstungsforschung abzulehnen und sich der Diskussion um die soeben schon ausgeführte Dual-UseProblematik zu stellen. Bereits 1986 machte sich die Universität ihre Entscheidung bei der Einrichtung des Studiengangs Weltraumforschung nicht leicht. Im Rahmen der sogenannten Zivilklausel wurde jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Zielsetzung abgelehnt. 1991 unterstützte die Universität mit einem Kooperationsvertrag mit dem Institut für Angewandte Materialforschung die Umwandlung eben dieses Ins
tituts zu einem zivilen Vertragsforschungsinstitut. Außerdem wurde gleichzeitig der Schwerpunkt Konversion abgesichert und ausgestaltet.
Nach wie vor gilt, dass sich die Hochschulen in Bremen nicht an Rüstungsforschung beteiligen. Das Hochschulgesetz verpflichtet alle an Hochschulen mit Forschung und Lehre Beteiligten, die gesellschaftlichen Folgen wissenschaftlicher Erkenntnisse zu bedenken. Trotzdem gibt es natürlich das Problem, dass wissenschaftliche Erkenntnisse militärisch genutzt werden können, aber auch in anderer Form gegen gesellschaftliche Interessen genutzt werden können, egal ob es sich dabei um Raumfahrtforschung, Informatik, Chemie oder auch Psychologie handelt. Diese Auseinandersetzung über die gesellschaftlichen Folgen wissenschaftlicher Erkenntnisse ist deshalb immer notwendig und wird auch notwendig bleiben. Sie findet allerdings auch statt, sie findet an den Hochschulen statt – an der Universität vielleicht noch mehr –, aber auch außerhalb der Hochschulen, und das muss auch zukünftig so bleiben.
Wir finden, dass man das Ganze auch noch verstärken könnte. Wir haben in unserem Antrag deutlich gemacht, dass es gut wäre, dass die beiden Hochschulen in Bremen und Bremerhaven sich ebenfalls einer solchen Selbstverpflichtung wie die Universität unterziehen, und wir finden, dass auch die Zivilklausel der Universität sich ein wenig dahin gehend verändern könnte, dass den neueren Erkenntnissen Rechnung getragen würde.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, freue ich mich, dass DIE LINKE sich unserem Antrag anzuschließen gedenkt, und bitte auch um Ihre Unterstützung. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt hier ja nicht zum ersten Mal die Forderung der FDP nach Abschaffung der Bildungsbenachteiligung von Jungen. Mit Ihrem Antrag, Herr Dr. Möllenstädt, unterstellen Sie etwas, das es nicht gibt. Diese Bildungsbenachteiligung von Jungen gibt es definitiv nicht. Zweitens unterstellen Sie mit Ihrem Antrag, dass nämlich die spezifischen Maßnahmen für Frauen und Mädchen überflüssig sind. Auch das ist aus meiner Sicht eindeutig falsch.
Richtig ist – das wissen wir alle –, dass mittlerweile mehr als 50 Prozent der Mädchen Abitur machen, dass die Mädchen den größeren Anteil der Studierenden stellen. Genauso richtig ist aber, dass die Bildungsrendite von Frauen immer noch deutlich geringer ist als von Männern. Das bedeutet, Frauen verdienen
weniger, sie sind in Führungsfunktionen geringer vertreten, und haben das größere Problem – –.
Herr Dr. Buhlert, Sie dürfen gern eine Kurzintervention machen, aber im Moment wäre ich ganz froh, wenn Sie einfach nur zuhören. Vielen Dank!
Das heißt, es gibt immer noch eine große Notwendigkeit dafür, mädchen- und frauenspezifische Maßnahmen aufzulegen. Wir sind der Meinung – das haben wir hier schon häufiger ausgeführt –, dass dafür eine geschlechtersensible, eine gendergerechte Pädagogik notwendig ist. Die Vorstellungen, die Erfahrungen, die Jungen und Mädchen mitbringen, sind sehr unterschiedlich. Unterrichtsmethoden und Unterrichtsinhalte müssen darauf eingehen, das ist ein hoher Anspruch. Dieser Anspruch ist auch noch längst nicht in Gänze erfüllt, aber wir können der Mitteilung des Senats sehr wohl entnehmen, dass an den Schulen eine ganze Menge passiert ist, dass die Schulen auf einem richtigen Weg sind, auch wenn ich mir manchmal wünschen würde, dass es doch noch stärker in den Köpfen derjenigen, die dafür verantwortlich sind, verankert werden kann.
Einen besonderen Stellenwert bei der geschlechtergerechten Pädagogik – darüber haben wir in diesem Haus bereits viele Male diskutiert – nimmt die Berufsorientierung ein. Die Berufsorientierung von Jungen und Mädchen hat eine besondere Bedeutung. Ich sage einmal, was mich im Moment sehr erschreckt: Wenn ich die öffentliche Darstellung, zum Beispiel über die Missbrauchsfälle in Kirchen, Vereinen, Kindertagesstätten oder Schulen, sehe, findet zu Recht und notwendigerweise eine Enttabuisierung der Fälle von missbrauchten Kindern und Jugendlichen statt. Es ist längst überfällig, dass das diskutiert wird. Einher geht damit aber eine Stellung der Männer unter einen Generalverdacht, der der Situation nicht angemessen ist.
Wir konnten in der letzten Woche lesen, dass auf einmal Forderungen erhoben werden, dass Männer nicht in Zusammenhänge mit kleinen Kindern und Säuglingen gebracht werden. Das ist absolut kontraproduktiv! Wir haben ein gemeinsames Interesse, dass Jungen und Mädchen die Möglichkeit haben, in nicht typischen Berufen ausgebildet zu werden, dass sie sie für ihre Lebensperspektive überhaupt bedenken und in Angriff nehmen. Daran sollten wir gemeinsam arbeiten. Wir brauchen Männer in sozialen Berufen, wir brauchen Frauen in gewerblich-technischen Berufen. Ich finde, wir sind gut beraten, wenn wir hier
gemeinsam vorgehen und nicht unterstellen, dass es eine Bildungsdiskriminierung von Jungen zurzeit überflüssig macht, dass hier entsprechende Angebote für Mädchen und Frauen aufgelegt werden. – Vielen Dank!
Bei diesem Fall sind ja viele Unsäglichkeiten zusammengekommen, die dann zu diesem aus meiner Sicht sehr unglücklichen Ausgang des Verfahrens geführt haben. Ich möchte noch einmal nachhaken zur Dauer des Verfahrens: Sie haben ausgeführt, welche Bedeutung im Prinzip eine kurze Dauer hat und wie auch das Bemühen ist, dem nachzukommen. Trotzdem frage ich mich, ob Sie genau wie ich die Notwendigkeit sehen, anhand dieses Beispiels jetzt auch noch einmal gerichtsintern zu schauen, wie bei solch einer hohen Opferbetroffenheit eine kurze Dauer des Verfahrens doch stärker gewährleistet werden kann, als es in diesem Fall gewesen ist.
In Deutschland ist es ja so, dass von einer Vergewaltigung nur dann gesprochen wird, wenn Widerstand überwunden wurde. Nun haben wir hier aber einen Fall, in dem Widerstand vielleicht auch gar nicht möglich ist. Wir können uns viele Situationen vorstellen, in denen genau das der Fall ist, nämlich dass das Opfer vergewaltigt wird, ohne dass es aber tatsächlich tatkräftigen Widerstand geleistet hat. Das ist in Skandinavien anders, und meine Frage ist: Inwieweit hat das Bedeutung für die Verurteilung von Tätern in diesem Fall, in solch einer Situation?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Unter welchen Bedingungen können Referendarinnen und Referendare im Lehramt, die ihre Ausbildung in einem anderen Bundesland angetreten haben, nach Bremen wechseln?
Zweitens: Unter welchen Bedingungen ist dies in anderen Bundesländern möglich?
Drittens: Sollte es unterschiedliche Regelungen in Bremen im Vergleich zu den anderen Bundesländern geben, wie begründet der Senat diese?
Herr Staatsrat, bei der Antwort auf die Frage 2 haben Sie Hamburg ange
führt, das ebenfalls wie Bremen eine dreimonatige Spanne festhält, in der nur der Wechsel möglich ist. Meine Frage zielte aber auch auf andere Bundesländer. Können Sie mir sagen, wie das dort gehandhabt wird?
Ich habe eine Verständnisfrage, Herr Staatsrat. Wenn aber Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Regelung haben, dass bei einem Wechsel – –. Ich glaube, wir sind uns einig, dass solche Wechsel wirklich in einer ganz kleinen Anzahl praktiziert werden, zumindest meine Kenntnis ist, dass sie zahlenmäßig keine große Rolle spielen. Wenn aber ein junger Mensch im Referendariat aus unterschiedlichen Gründen – auch Mobbing, habe ich mir sagen lassen, kann da manchmal eine Rolle spielen – jetzt so einen Bundeslandwechsel in Angriff
nehmen möchte und sich wie in Niedersachsen und Schleswig-Holstein in Bremen neu bewerben müsste, wäre doch nicht die Situation gegeben, dass mit einem schlechteren Abschluss hier jetzt ein vorrangiger Zugang in das Referendariat möglich wäre.
Liegen Ihnen Informationen vor, wie viele Fälle es in den letzten drei bis vier Jahren, also so lange Sie in Bremen tätig sind, diesbezüglich gegeben hat?
Ich habe Sie richtig verstanden, dass in solch einem Fall, wie wir ihn gerade beschrieben haben, immer noch die Möglichkeit bliebe, aus dem Referendariatsverhältnis des heimischen Bundeslandes auszuscheiden, um über eine Neubewerbung unter Berücksichtigung der vorhandenen Noten zu versuchen, in Bremen einen Referendariatsplatz zu bekommen?
Vor dem Hintergrund Ihrer Äußerungen, Herr Staatsrat, habe ich noch eine Nachfrage. Sie haben erläutert, wie die Hochschulen damit umgehen, und ich finde, dass es der Angelegenheit sehr angemessen ist. Teilen Sie in diesem Zusammenhang die Einschätzung einiger Menschen, dass es sich in Bezug auf solche Täuschungsvergehen um ein Kavaliersdelikt handelt, dem man eigentlich nicht so einen Wert beimessen dürfe, wie es in der Person von Herrn zu Guttenberg geschehen ist?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Allers, ich habe Ihrem Antrag entnommen, dass die CDU ein Interesse an einer verlässlichen Planung und auch an einer Schwerpunktsetzung für den Wissenschaftsbereich hat, und da, denke ich, sind wir uns alle einig, denn dass die Wissenschaftsplanung fortgeschrieben wird, wird in diesem Haus sicherlich niemand infrage stellen, da sind wir alle einer Meinung. Allerdings bedarf das auch keines Antrags, sondern das ist eine Selbstverständlichkeit, und das ist in der Vergangenheit geschehen und wird auch in der Zukunft selbstverständlich so weitergehen.
Der sogenannte Wissenschaftsplan, von dem wir hier reden, stellt jeweils die aktuelle Planungsgrundlage für die Wissenschaftspolitik des Landes Bremen dar und beschreibt die Weiterentwicklung von Forschung, Lehre und Transfer in den Hochschulen und in den außerhochschulischen Forschungsinstitutionen. Grundlage für einen solchen Plan sind allerdings die finanziellen Rahmenbedingungen und die entsprechenden Haushaltsplanungen, das wissen wir auch alle. Die Fortschreibung dieser Wissenschaftsplanung oder des Wissenschaftsplans wurde auch im Wissenschaftsausschuss bereits von der Senatorin dargestellt, die findet ja statt. Es ist ja nicht so, als würde nun gar nichts mehr passieren oder als befänden wir uns in einem luftleeren Raum.
Wir wissen alle, dass wir mit dem Sanierungspfad und den damit verbundenen Ausgabenkürzungen vor riesigen Herausforderungen stehen, allerdings ist das für den Wissenschaftsbereich nicht das erste Mal. Auch ich muss daran erinnern, dass wir im August 2003 einen Wissenschaftsplan 2010 von der
Großen Koalition vorgelegt bekommen haben, die Sanierungspolitik dann allerdings die vorgesehenen Ausbauplanungen nicht mehr zuließ. Auf der Grundlage der veränderten Zielzahlen wurde dann 2006 ein revidierter Wissenschaftsplan für den Zeitraum bis 2010 vorgelegt, der dann 2007 in der Bürgerschaft verabschiedet wurde. Ich will das hier noch einmal ganz deutlich sagen, das war für die Hochschulen und Institute außerordentlich schwer zu verkraften, denn ihre Planungen waren damit zum großen Teil hinfällig, und die für die Mitarbeiter damit verbundenen Frustrationen haben ein konstruktives Umgehen mit den neuen Rahmenbedingungen nicht unbedingt erleichtert und sind auch bis heute nicht komplett ausgeräumt. Daher sage ich ganz deutlich, so etwas darf nicht wieder passieren.
Wir sind in der Verantwortung trotz der erforderlichen Einsparungen, von denen wir alle wissen, eine stabile finanzielle Ausstattung für die Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstitute herzustellen und den Wissenschaftsstandort Bremen damit in eine verlässliche Perspektive zu führen. Dies würde ich allerdings auch lieber heute als morgen fixieren, das ist doch gar keine Frage, aber ich sage es hier noch einmal ganz deutlich, an dieser Stelle geht mir Verlässlichkeit vor Schnelligkeit, denn lassen Sie uns doch bitte nicht so tun, als würde jetzt überhaupt keine Planung stattfinden. Ich habe es schon gesagt, es wird kontinuierlich daran gearbeitet, wir haben es von der Senatorin im Wissenschaftsausschuss gehört, und wir haben überhaupt keinen Grund, daran zu zweifeln.
Wir alle wissen doch auch, dass Wissenschaftspolitik langfristige Politik ist, das heißt, von den gestern gesetzten Schwerpunkten werden wir doch auch jetzt nicht einfach abweichen, und trotzdem möchte ich darauf hinweisen, egal, wer nach der Wahl die Regierung stellt, wird doch versuchen, eine eigene Handschrift hineinzubekommen. Daher wundert es mich ehrlich gesagt ganz besonders, dass Sie zum jetzigen Zeitpunkt einen Wissenschaftsplan vorgelegt bekommen wollen, was für mich entweder bedeutet, dass Sie gar nicht mehr damit rechnen, überhaupt nach der Wahl an der Regierung beteiligt zu werden oder dass es lediglich dazu dient, den hier vorgelegten Entwurf der rot-grünen Koalition irgendwie zu kritisieren, aber nicht an einer echten Wissenschaftsplanung Interesse zu zeigen.
Ich möchte noch einmal darauf eingehen, was hier auch schon gesagt wurde, ein Markenzeichen für die Forschung in Bremen sind, das wissen wir alle, ein hoher Vernetzungs- und Kooperationsgrad sowohl der inneruniversitären als auch der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, sowohl untereinander als auch mit der Wirtschaft, hohe Transferwirkungen in die Region, eine starke Interdisziplinarität, hohe Drittmittelquoten und eine systematische Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit der Zielsetzung, Exzellenz und Internationalität auszubau
en. Dies wird auch zukünftig so bleiben und sogar verstärkt, wenn möglich.
Die Forschungs- und Innovationspolitik des Landes Bremen konzentriert sich auf sogenannte Wissenschaftsschwerpunkte, Meeres- und Umweltwissenschaften, Materialwissenschaften, Luft- und Raumfahrtforschung, Informations- und Kommunikationswissenschaften, Logistik, Sozialwissenschaften, Gesundheitswissenschaften und Neuro- und Kognitionswissenschaft. Das sind unsere Wissenschaftsschwerpunkte, wie sie definiert sind. Sie umfassen die Hochschule und die außerhochschulische Forschung, und sie sind so ausgelegt, dass sie mit dem Strukturkonzept des Landes Bremen 2015 und den Innovations- und Technologiefeldern des Landes übereinstimmen. Wirtschaft- und Wissenschaftspolitik sind in Bremen und im Bereich der Technologie- und Innovationsförderung eng aufeinander bezogen, sodass die Transferleistungen aus einem Wissenschaftsbereich einen wichtigen regionalen Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftslage und der Beschäftigung in Bremen und Bremerhaven leisten, und auch das wird selbstverständlich weiterhin so sein.
Die Drittmittelquote, darüber haben wir an dieser Stelle auch schon häufiger gesprochen, der wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes ist bei einer im Vergleich niedrigen Grundfinanzierung aus Landesmitteln überdurchschnittlich hoch, und sie belegt die hohe Akzeptanz und wissenschaftliche Qualität der Forschung in Bremen, und sie ist auch zukünftig absolut notwendig. Angesichts des erreichten Entwicklungsstands der Bremer Wissenschaftslandschaft – und da greife ich gern das auf, was Herr Dr. Buhlert gesagt hat, wir spielen in der Champions League, nicht unbedingt wir, aber die Hochschulen und die Institute –
wird sich die Wissenschaftspolitik auch in der nächsten Planung darauf konzentrieren, eine Stärkung der vorhandenen wissenschaftspolitischen Schwerpunktfelder in den Hochschulen und außerhochschulischen Instituten zu organisieren. Wir werden nicht umhinkommen, über Konzentration, Kooperation vielleicht sogar über Abbau nachzudenken. Ich gehe aber davon aus, dass es auch Erweiterungen geben wird, nämlich dann, wenn sie der gezielten Profilierung und Qualitätssicherung oder einer langfristigen aussichtsreichen Stärkung hoher regionalwirtschaftlicher Felder dienen werden. Hier kann ich mir die Bereiche Robotik, Luft- und Raumfahrt, Windenergie oder Logistik vorstellen. Das bedarf dann aus meiner Sicht allerdings auch einer finanziellen Beteiligung des Bereichs Wirtschaft, denn das fließt ganz eindeutig in wirtschaftspolitische Dinge. Wir wissen sehr genau, welche große Bedeutung der Wissenschaftsbereich für die Standorte Bremen
und Bremerhaven hat. Neben München und Hamburg gehört Bremen zu den beliebtesten deutschen Städten bei hochqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Zahl der zugezogenen Akademikerinnen und Akademiker lag in den Jahren 2007 bis 2009 in Bremen prozentual zur Gesamtzahl der Beschäftigten in der Stadt fast viermal höher als im Bundesdurchschnitt. Mit der Zuwanderung von Hochqualifizierten steigen die regionalen Wachstumsaussichten, und angesichts einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung wird sich der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte zunehmend verschärfen. Wer in diesem Wettbewerb erfolgreich sein will, das wissen wir, braucht ein zukunftsfähiges Wissenschaftssystem.
Daher werden wir alles tun, damit die Qualität unserer Hochschulen und Institute auch mit geringeren Mitteln weiterhin aufrechterhalten werden kann. Dafür brauchen die Hochschulen allerdings aus meiner Sicht vorrangig eine verlässliche Planung, die auch über zwei Jahre hinausgeht. Das heißt, eine längerfristige Vereinbarung, wie sie auch schon in anderen Bundesländern abgeschlossen wurde. Der nächste Wissenschaftsplan muss dem Rechnung tragen, und auch wenn die Berichterstattung darüber nun noch nicht am 31. März erfolgen kann, gehe ich davon aus, dass er uns im Laufe des Jahres vorgelegt wird. – Danke!
Wir fragen den Senat: Erstens: Liegen neben den arbeitsrechtlichen Beanstandungen Hinweise auf Mängel in der fachlichen Aufgabenerfüllung des Hafengesundheitsamts Bremerhaven vor? Zweitens: Ist sichergestellt, dass im Fall möglicherweise notwendiger Reorganisationen Leistungsspektrum und Servicequalität des Hafengesundheitsamts im für die Hafenwirtschaft erforderlichen und damit
für den Hafenstandort Bremerhaven unverzichtbaren Umfang erhalten bleiben?
Drittens: Welche Schritte plant der Senat, um Handlungsfähigkeit und Dienstleistungsqualität des Hafengesundheitsamts Bremerhaven, soweit erforderlich, zu optimieren?
Der Monat Februar neigt sich nun durchaus schon seinem Ende entgegen, Frau Senatorin, können Sie von daher Einzelheiten hier schon erläutern?
Die Liegezeiten in Bremerhaven sind beträchtlich niedriger als in Hamburg. Mir ist bekannt geworden, dass Hamburg durchschnittlich 32 Stunden braucht, in Bremerhaven zum Teil acht Stunden beziehungsweise 16 Stunden Liegezeiten der Schiffe existieren. Wird, sage ich einmal, dieser schnellen Abfertigung bei der Umorganisation Rechnung getragen, können wir davon ausgehen, dass das bleibt wie bisher?
Ich möchte noch nachfragen, ob beabsichtigt ist, dass Personalabbau stattfinden wird?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach der Föderalismusreform I im Jahr 2006 ist die Hochschulbildung fast vollständig in die Zuständigkeit der Länder übergegangen. Wir haben bereits gestern darüber im Kooperationsverbot gesprochen. Der Bund hat seine Rahmengesetzgebungskompetenz verloren und jetzt nur noch eine sogenannte Regelungskompetenz bei der Hochschulzulassung und bei den Hochschulabschlüssen. Allerdings haben auch hier die Länder die Möglichkeit, eigene Regelungen zu schaffen. Diese Bereiche, sage ich einmal, sind aus meiner Sicht eher angetan, der Kleinstaaterei das Wort zu reden als einem einheitlichen Hochschulraum. Sie stellen auch aus meiner Sicht einen Nachteil, insbesondere für die finanzschwachen Länder, dar und damit insbesondere auch für Bremen.
Dank der SPD ist die Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung dann noch erweitert worden. Die Max-Planck-Gesellschaften, Fraunhofer-Gesellschaften, Institute der Leibniz-Gemeinschaft und die DFG können weiterhin gemeinsam von Bund und Ländern finanziert werden, und darüber hinaus gibt es eine Kooperationsmöglichkeit bei Vorhaben überregionaler Bedeutung. Das ist gut, es gibt die Förderungsmöglichkeit auch im nicht investiven Bereich, insbesondere für den Bereich der Lehre. Wir profitieren davon entscheidend beim Hochschulpakt.
Die bisherige Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau und das Hochschulbauförderungsgesetz entfallen allerdings. Jetzt sind nur noch Großgeräte und Bauvorhaben mit nationaler Bedeutung gemeinsam förderfähig von Bund und Ländern. Der allgemeine Bau und Ausbau der Hochschulen ist damit in die Länderobliegenheit geführt worden. Dafür gibt es bis 2019 sogenannte Kompensationsmittel, die bis 2013 zweckgebunden – also ausschließlich für den Hochschulbau – verwendet werden können. Es gibt aber auch eine sogenannte Revisionsklausel, in der gesagt wird, dass Bund und Länder bis 2013 prüfen sollen, inwieweit und in welcher Höhe diese Bundesmittel bis 2019 dann noch erforderlich sind. Es wird dann erst einmal nach 2013 keine Zweckbindung mehr geben. Es wird zwar eine investive Bindung geben, die Mittel müssen investiv, aber nicht im Hochschulbereich Verwendung finden. Nach 2019 sind bisher überhaupt keine Kompensationsmittel vorhanden, und da, denke ich, geben Sie mir alle recht, dass das eine Katastrophe für Bremen wäre.
Die Wissenschaft leistet – darüber haben wir hier schon häufig debattiert – einen zentralen Beitrag zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur der Beschäftigung, und wir können als finanzschwaches Land in der Regel kaum Mittel in den Hochschulbau investieren. Deshalb bin ich sehr froh, dass sich bereits im Dezember die Kultusministerkonferenz dahin gehend geäußert hat, dass sie die Bedeutung der Kompensationsmittel hervorgehoben hat und hier auch durchaus eine Aufrechterhaltung der Zweckbindung unterstützt. Das allein wird aber nicht reichen, es ist nötig, dass es hier auch einen entsprechenden Beschluss der Finanzministerinnen und -minister und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geben wird. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung, hier entsprechend für den Bremer Hochschulbau zu wirken. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der Weiterentwicklung der Schulstruktur zu mehr gemeinsamem Lernen ist Bremen Vorreiter in Deutschland. Die Abschaffung der sogenannten Dreigliedrigkeit und der Beginn der Umsetzung der Inklusion sind ein riesiger Erfolg der rotgrünen Koalition.
Sie sind aber auch durchaus ein Kraftakt für die sie umsetzenden Lehrkräfte, der selbstverständlich durch Fortbildungsmaßnahmen begleitet und unterstützt wird. Daneben ist es aber notwendig, die Ausbildung der neuen Lehrkräfte dieser Struktur anzupassen. Mit dem uns heute vorliegenden Lehrerinnen- und Lehrerausbildungsgesetz werden wir diese Strukturanpassungen vornehmen, aber auch entscheidende
Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Ausbildung vornehmen.
Die Qualitätsverbesserung geschieht zum einen durch eine Ausweitung der Vermittlung der Fachwissenschaften. Zukünftig werden Grundschullehrkräfte und Lehrkräfte der Sekundarstufe I fachwissenschaftlich besser ausgebildet. Das geschieht dadurch, dass die Masterphase auf zwei Jahre erhöht wird und nicht wie in der Vergangenheit nur ein Jahr umfasst. Das bietet dann den entsprechenden Rahmen und erfüllt auch die Forderung nach einer gleich langen Studiendauer für alle Lehrämter.
Studierende des Lehramtes an Grundschulen werden zukünftig zwei große und ein kleines Fach studieren. Deutsch und Mathematik werden verbindlich sein, das dritte Fach ist frei anwählbar. Wir wissen, dass gerade im Bereich der Mathematik ein hoher Grad von fachfremdem Unterricht erteilt wird. Dem werden wir begegnen und die Qualität dieses Unterrichts verbessern, aber auch Deutsch als Zweitsprache und interkulturelle Kompetenz werden für alle Lehrämter verbindliche Studieninhalte, und die jetzt fünf Praxisphasen werden zu drei Phasen gebündelt, ohne dabei ihren Gesamtumfang zu reduzieren. Darin wird ein Praxissemester in der Masterphase enthalten sein.
Nun aber zu den Strukturveränderungen! Neben dem Lehramt an Grundschulen, Lehramt an beruflichen Schulen und dem Lehramt für inklusive Pädagogik werden wir zukünftig das Lehramt an Oberschulen und Gymnasien haben. Bremen orientiert sich damit, das sage ich ganz deutlich, an den bundesweiten Lehramtstypen. Uns ist aber ganz besonders wichtig, hier deutlich zu machen, dass es eine Gleichwertigkeit des Lehramtes an Gymnasien und Oberschulen gibt, denn die Oberschulen führen genauso zum Abitur wie das Gymnasien und sind nicht eine Schulform der – wie jetzt in Niedersachsen eingeführt – Zusammenlegung von Haupt- und Realschulen.
Das sonderpädagogische Lehramt ist inklusiv ausgerichtet. Es wird als eigenständiges Lehramt aufrechterhalten, um diese Qualität auch sicherzustellen. Es wird dabei gleichzeitig mit dem Grundschullehramt vernetzt, und die Absolventinnen und Absolventen können sich entscheiden, wenn sie in das Referendariat gehen, ob sie sich dann auf Grundschullehramt oder Lehramt für inklusive Pädagogik spezialisieren.
In dem gemeinsamen Antrag mit der FDP geht es nun darum, eine Kopplung der inklusiven Pädagogik über das Grundschullehramt hinaus für den Bereich der Oberschule, das Gymnasium zu schaffen, denn durch die inklusive Beschulung, die wir ja hier in Bremen umsetzen, besteht natürlich auch in der Sekundarstufe I die Notwendigkeit einer entsprechenden Ausbildung. Wegen der allerdings existierenden Inkompatibilität zwischen den Lehramtstypen ist das so nicht zu realisieren. Das Sonderschullehramt – jetzt
für die Spezialisten! – erfordert mindestens 120 Credit Points, das gymnasiale Lehramt erfordert wiederum die Ausbildung in zwei Fächern und damit 180 Credit Points. Weil aber beide Lehrämter natürlich auch bildungs- und erziehungswissenschaftliche Anteile haben müssen, kämen wir über die Obergrenze der vorgesehenen Leistungspunkte hinaus, das lässt sich so nicht umsetzen. Es geht hier also darum, mit dem Antrag der FDP, den wir ja auch zu unserem Antrag gemacht haben, zu Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Ausbildung im Lehramt der Sonderpädagogik zu kommen, eine Doppelqualifikation der Inklusionspädagogik auch mit dem Lehramt an Oberschulen und Gymnasien zu ermöglichen. Das geht aber nur im Rahmen der KMK und im Geleitzug mit den anderen Bundesländern. Ich finde es richtig, dass wir diesen Schritt gehen, ich hoffe, dass wir ihn erfolgreich gehen können. Bis wir aber diesen Schritt umgesetzt haben, ist es natürlich notwendig, ganz gezielt auch auf Integration der inklusionspädagogischen Anteile im Regelcurriculum zu setzen und auch gegebenenfalls Studienweiterbildungsangebote genau für den Bereich zu schaffen. Meine Damen und Herren, der Antrag der CDU geht in eine völlig andere Richtung, er sieht nicht, dass die Oberschule zum Abitur führt. Er setzt auf eine Trennung von Oberschul- und Gymnasiallehramt und auf eine Ungleichwertigkeit derselben, und von daher bietet er uns überhaupt keine Möglichkeit, dem zuzustimmen. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit wenigen Mitteln viel erreichen, ist vorhin gesagt worden, das kann man ganz klar für den Wissenschaftsbereich in Bremen und Bremerhaven sagen, den wir in den letzten Jahren zu einem der leistungsstärksten Wissenschaftsregionen in Deutschland ausgebaut haben. Er hat durch das gute Abschneiden im Exzellenzwettbewerb überregional viel Aufmerksamkeit erfahren.
Besonders hervorheben möchte ich, dass bei einer niedrigen Grundfinanzierung hohe Drittmittelquoten und hohe Transferwirkungen erreicht werden. Der Wissenschaftsbereich profitiert mittlerweile sehr stark von Mitteln des europäischen Regionalfonds, was genau richtig ist, da die Ausgaben im Wissenschaftsbereich regionalökonomischen und fiskalischen Nutzen wie kaum ein anderer Bereich erzeugen.
Die Eckwertekürzungen lassen den Wissenschaftsbereich aber auch nicht unberührt. Es ist zwar gelungen, die Mehrbedarfe für die Personalkosten, also die Besoldungserhöhungen, zentral zu veranschlagen, sodass die Hochschulen sie nicht mehr aus ihrem eigenen Budget finanzieren müssen. Allerdings musste die angenommene Steigerung von einem Prozent auf 0,9 Prozent abgesenkt werden.
Bei den Investitionen, die überwiegend verpflichtet sind, werden wir den AB-Trakt der Hochschule Bremen nicht so schnell realisieren können wie geplant. Es wird sich um ein bis zwei Jahre verschieben. Der Gesamtumfang der Maßnahme bleibt aber davon bisher unberührt. Was ich allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennen kann, ist, wie die beschlossene Steigerung der überregionalen Forschungsfinanzierung von drei auf fünf Prozent pro Jahr im Einklang mit den Sanierungsmaßnahmen realisiert werden kann. Bremen profitiert überproportional von der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern. Wir wissen, dass ein Euro in dem Bereich vier Euro Mittel generiert. Eine Steigerung aber, die wir hier vornehmen, darf auf keinen Fall zulasten der Haushalte der Hochschulen gehen. Das wäre kontraproduktiv.
Wie wir versprochen haben, haben wir auch für 2011 einen Schwerpunkt im Bereich Wissenschaft gesetzt. Wir haben die Schwerpunktmittel, 7,5 Millionen Euro pro Jahr, verstetigt. Wir haben sie für die Umsetzung des Hochschulpaktes II und zur Verbes
serung der Lehre zur Verfügung gestellt. Wir bilden über den eigenen Bedarf hinaus aus. Das ist gut und richtig. Wie wir allerdings mit der steigenden Studierendenzahl aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht umgehen wollen, finde ich, kann nicht allein unsere Sorge sein, sondern da muss das Verursacherprinzip gelten. Da muss der Bund entsprechend helfen. Die Vorbereitungen der Universität auf die Bewerbung zur zweiten Runde der Exzellenzinitiative werden finanziert. Hier drücken wir der Universität wieder die Daumen für ein erfolgreiches Abschneiden. Auch unter den schwierigen Bedingungen gibt es eine Schwerpunktsetzung, unter anderem für den Wissenschaftsbereich. Das ist gut und richtig. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Genauso wie Bremerhaven an den Konsolidierungsbeihilfen des Bundes beteiligt wird, wird es natürlich auch an der Verringerung des Finanzierungsdefizits beteiligt. Solange es noch keine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gibt, gibt es auch noch keine Sanierungsvereinbarung mit dem Land, aber auch ich bin zuversichtlich, dass dies in den nächsten Monaten vollzogen wird und dabei die Unterschiede in den Ausgangslagen der Haushalte eine angemessene Berücksichtigung finden, denn die Situation Bremerhavens ist trotz der positiven Entwicklung gerade der letzten Jahre immer noch eine, die durch die hohe Zahl der Langzeitarbeitslosen der besonderen Unterstützung bedarf. Über die Probleme und Kosten, die damit verbunden sind, muss ich Ihnen hier nichts erzählen.
Wenn ich an dieser Stelle der Haushaltsdebatte über Bremerhaven rede, dann hat das natürlich ganz viel mit dem Bereich Wirtschaft und Häfen zu tun. Glücklicherweise haben wir heute im Hafen schon wieder die Wachstumszahlen wie vor der Krise. Die Kaiserschleuse wird im Juni oder im Frühjahr nächsten Jahres eingeweiht, die Offshore-Verladerampe wird, wenn es einen privaten Investor gibt, gebaut, die Außen- und Unterweservertiefung im nächsten Jahr begonnen. Geklärt werden muss allerdings dringend, was das Land, was Bremerhaven und die Hafenwirtschaft zur Finanzierung des Hafentunnels beitragen werden. Wenn ich die Meldungen von Radio Bremen höre, Herr Bödeker wird sich dazu vielleicht noch konkreter äußern, dann finde ich das, ehrlich gesagt, alles ein bisschen schwierig und möchte hier umso dringender um eine Klarheit bitten.
Auf jeden Fall, meine Damen und Herren, ist die Zukunftsfähigkeit unserer Häfen sichergestellt.
Beschlossen ist auch die Erweiterung des Deutschen Auswandererhauses. Ich gehe davon aus, dass auch der Anbau des Deutschen Schifffahrtsmuseums realisiert wird. Das Tourismuskonzept der Havenwelten ist aufgegangen. Die Attraktivitätssteigerung Bremerhavens für den Tourismus ist enorm. Wer hätte denn von uns vor fünf Jahren daran gedacht, dass Bremerhaven den zweiten Platz in einem entsprechenden Wettbewerb gewinnen könnte und dass eine Bremerhavener Attraktion auf dem Titelblatt eines Merian
Heftes erscheinen würde? Meine Damen und Herren, das macht uns richtig stolz! Dass der Strukturwandel hier gegriffen hat, merken Sie genau daran, dass auch ganz viele Menschen in dieser Stadt stolz auf Bremerhaven sind oder es werden. Das ist nicht selbstverständlich.
Obwohl die Zeiten durch diesen Haushalt nicht leichter werden, werden wir den erfolgreichen Strukturwandel fortsetzen, auch unter diesen schwierigen Bedingungen. Ich bin froh, dass der sechste Bauabschnitt für die Hochschule in der Realisierung ist. An unserem Ziel einer Steigerung der Studierendenzahl auf 4000 werden wir festhalten, denn gerade als Wissenschaftsstandort hat Bremerhaven eine Perspektive! Von den beabsichtigten 120 Neueinstellungen für die Polizei profitiert auch Bremerhaven, und deshalb sage ich ganz klar: Eine Zusammenlegung der Polizeibehörde Bremerhaven mit Bremen oder der Theater kommt für uns nicht infrage. – Danke!
Vielen Dank für die Ausführungen! Ich möchte aber noch einmal nachfragen: Ist Ihnen bekannt, ob es in der Vergangenheit irgendwelche unzureichenden Behandlungen bei der Abwicklung dieser Fördergelder, die aus der EU gekommen sind, gegeben hat? Gibt es irgendeinen Hinweis darauf, dass das, was hier unterstellt wird, vielleicht tatsächlich auch begründet wäre? Das ist das eine, und das andere ist: Sehen Sie – wie ich auch – eine Notwendigkeit für die Kommune, sich bei diesen Arbeitsmarktprogrammen auch derart einzubringen, dass die besondere Situation der Struktur Bremerhavens Berücksichtigung findet, und glauben Sie, dass das in der Vergangenheit immer optimal geschehen ist?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem neuen Hochschulgesetz erleichtern wir den Zugang für beruflich Qualifizierte. Wir forcieren die Frauenförderung beträchtlich, und wir stärken die Autonomie der Hochschulen.
Damit unsere Hochschulen sich im nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten können, brauchen sie Rahmenbedingungen, die für eine bessere Möglichkeit zur Gewinnung hochqualifizierten und angesehenen Hochschulpersonals sorgen. Im Rahmen des Zulassungsrechts brauchen die Hochschulen größere Handlungsspielräume, um den Studierenden ein qualitativ anspruchsvolles Studium zu ermöglichen, aber auch die Möglichkeit der Profilbildung und Qualitätsorientierung zu verbessern. Das alles darf aber nicht zulasten der Anzahl von Studienplätzen gehen, deshalb haben wir eine entsprechende Regelung auch zeitlich begrenzt.
Wir haben, das hat Frau Schön gerade ausgeführt, mit den Beteiligten eine Anhörung durchgeführt und die dort gestellten Wünsche überwiegend in unseren Änderungsantrag aufgenommen. Auf Wunsch der Hochschulen wird die erstmalige Anwendung des neuen Zulassungsvergabe- und Kapazitätsrechts auf das kommende Jahr verschoben, um den Hochschulen ausreichend Zeit einzuräumen, ihr Satzungsrecht der neuen Ausgangslage anzupassen.
Wir nehmen die Anregung des Landesbehindertenbeauftragten auf, den Nachteilsausgleich für behinderte und chronisch kranke Studierende deutlicher hervorzuheben, und wir sorgen dafür, dass Prüfungsleistungen und Studienabschlüsse an der Hochschule für Künste zukünftig genauso zur allgemeinen Hochschulreife führen wie an Fachhochschulen erbrachte Leistungen.
Mit unserem Änderungsantrag wird der Zugang zum Masterstudium verbessert, und Zeitverluste der Studierenden beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium werden vermieden, indem nämlich jetzt das Abschlusszeugnis nachgereicht werden kann. Statt einer mehrjährigen Berufspraxis reicht zukünftig in der Regel eine einjährige Berufspraxis für den Zugang zum weiterbildenden Masterstudiengang. Die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten wird hoffentlich dadurch erleichtert, dass jetzt im Gesetz nicht mehr von Gleichwertigkeit die Rede ist, sondern davon, dass keine wesentlichen Unterschiede bestehen sollen. Diese Sprachregelung haben wir auch bei den andernorts zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen übernommen. Mit den Änderungen zum Bremischen Studienkontengesetz sollen künftig Studierende mit und ohne Hauptwohnsitz in Bremen gleich behandelt werden und ein einheitliches Studienguthaben von 14 Semestern erhalten.
Nun zu den Änderungsanträgen der CDU und der FDP! Die sind relativ kleinteilig, sodass ich nicht auf alles eingehen werde. Die CDU schlägt Änderungen zum Hochschulzulassungsrecht vor, die aus unserer Sicht dazu führen würden, dass nicht besetzte Stellen nur, weil sie nicht besetzt werden können, bei der Berechnung der Ausbildungskapazität berücksichtigt würden. Dies würde aus unserer Sicht die Lehrqualität gefährden. Die Reduzierung der zu berücksichtigenden Wartezeit um zwei auf sechs Semester steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die besagt, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin mit Hochschulzugangsberechtigung auch ohne Spitzenabitur eine reale Zulassungschance haben muss.
Sehr gefreut hat mich, dass sich die CDU nicht länger gegen die feste Sollquote für Frauen von 40 Prozent gesperrt hat. Sie hat sogar versucht, diese auf 50 Prozent zu erhöhen. Ich denke, mein besonderer Dank kann hier an Frau Motschmann gehen. Leider versucht sie mit ihrer Regelung aber auch, im Fall der Berufungskommission rechtlich zu regeln, dass die Frauen durch ihre Teilnahme nicht an der Ausübung ihrer Regelaufgaben eingeschränkt werden und die Frauenbeauftragte in strittigen Fällen Empfehlungen abgibt. Wie soll das gehen? Auch die Mitarbeit in Gremien der Hochschulen gehört ja zu den Regelaufgaben, und es wird auch keine Frau verpflichtet, in einem solchen Gremium tatsächlich teilzunehmen. Das ist eine freiwillige Entscheidung.
Wir halten es für rückschrittlich, die Allzuständigkeit der Frauenbeauftragten hier wieder zurückzunehmen. Die CDU spricht sich gegen die Auffangposition für ehemalige Rektoratsmitglieder aus und ist für eine Verschlechterung der Ruhegehaltsfähigkeit von Leistungsbezügen. Beides finden wir hinderlich
bei der Gewinnung qualifizierten Personals unserer Hochschulen.
Auch die FDP schlägt Änderungen zum Hochschulzulassungsgesetz vor. Sie möchte neue Berufungen von Hochschullehrkräften erst bei der Ausbildungskapazität berücksichtigen, wenn der Ruf drei Monate vor dem Stichtag angenommen wurde. Damit würden Sie aus unserer Sicht tatsächlich zur Verfügung stehende Lehrkapazität nicht in die Berechnung aufnehmen und sich damit auch nicht gerichtsfest verhalten. Sie möchten eine Reduzierung der Frauenquote oder überhaupt keine Frauenquote und sind ebenfalls der Meinung, dass Frauen in Berufungskommissionen, wenn sie in den Gremien sind, eben nicht in ihrer Regelleistung eingeschränkt werden. Die Argumentation habe ich soeben schon bei den Ausführungen zu den Änderungsvorschlägen der CDU gebracht, das brauche ich hier nicht zu wiederholen. Wir sind der Meinung, dass die Frauenquote ein gutes Instrument ist. Ich glaube, wenn man die Realität betrachtet, kommt man nicht daran vorbei festzustellen, dass durch die Frauenquote die Präsenz von Frauen auch hier im Parlament entscheidend erhöht wurde.
Bei der Ausschreibung von Professoren- und Professorinnenstellen schlagen Sie vor, die Stellen international auszuschreiben. Das erscheint uns nicht sachgerecht. Sie möchten den Einfluss der Senatorin bei dieser Ausschreibung reduzieren. Wir finden, dass das ein angemessenes Steuerungsinstrument ist. So viele haben wir nicht mehr, deswegen würden wir das auch gern behalten. Letztlich plädiert die FDP für die Einführung einer neuen Personalkategorie, nämlich wissenschaftliche Hilfskräfte. Ihrem Antrag nach sollen diese Hilfskräfte genau wie die studentischen Hilfskräfte Studierende unterstützen, aber auch mit Aufgaben in der Verwaltung, im technischen Betriebsdienst, im Rechenzentrum und – ganz besonders interessant, finde ich – bei der medizinischen oder der Krankenversorgung beschäftigt werden, und das in befristeten außertariflichen Angestelltenverhältnissen mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit der Angestellten im öffentlichen Dienst.
Bremen hat traditionell nur studentische Hilfskräfte, zu ihnen zählen all diejenigen, die als Studierende immatrikuliert sind, und dazu zählen auch MasterStudierende. Doktorandinnen, die formal nicht als Studierende, sondern als eigene Gruppe immatrikuliert sind, erhalten häufig Arbeitsverträge nach dem im öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrag. Wir sehen mit Ihrer Forderung eher die Gefahr eines Lohndumpings. Schlussendlich wollen auch Sie die Auffangposition für Rektoratsmitglieder streichen. Wir finden, dass Sie hier die Hochschulen schwächen.
Den Anträgen der CDU und FDP – das habe ich ausgeführt – folgen wir nicht. Auf die Anträge der LINKEN möchte ich in meinem zweiten Redebeitrag eingehen. – Ich bedanke mich!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will Ihnen ersparen, das Parlament hier zum Forum der Diskussion über gekränkte Eitelkeiten zu machen, deshalb werde ich auf das von Frau Dr. Spieß Angesprochene auch gar nicht weiter eingehen. Ich möchte mich auf die Anträge, die von der LINKEN eingebracht werden, konzentrieren, und ich kann auch nur das wiederholen, was gerade eben schon gesagt wurde, dass eine echte politische Auseinandersetzung damit bei diesem Verfahren überhaupt nicht möglich ist.
Sie haben keine Anträge in die Sitzung des Wissenschaftsausschusses vor circa sechs Wochen eingebracht. Der große Tagesordnungspunkt dieses Ausschusses war: Anträge zum Hochschulreformgesetz. Sie, Herr Beilken, haben noch nicht einmal teilgenommen, und Sie haben auch keine Vertretung geschickt. Ehrlich gesagt, das verschlägt mir die Sprache, und zwar nicht aufgrund meiner Erkältung.
Zwei Tage vor der Landtagssitzung kommen Sie mit Änderungsanträgen – sechs an der Zahl, fast 20 Seiten! – und erwarten hier in einer Debatte von dreimal fünf Minuten, sich damit auseinanderzusetzen. Ich weiß gar nicht, wie das gehen soll.
In diesen Anträgen, frei nach dem Motto „wünsch dir was“, fordern Sie nicht nur tarifvertragliche Regelungen für studentische Hilfskräfte, die bekanntermaßen nicht durch Gesetz geregelt werden, sondern auch ein allgemeines politisches Mandat, dem ein Bundesverfassungsgerichtsurteil entgegensteht, aber so etwas muss die Fraktion DIE LINKE ja nicht interessieren.
Das regeln Sie einmal eben im Hochschulgesetz. Obwohl Sie genau wissen, dass es nicht der Fall ist, behaupten oder suggerieren Sie einen dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die Rüstungsforschung.
Richtig verwegen finde ich Ihre Forderung nach einer Vollkostenfinanzierung von Drittmittelprojekten. Herr Beilken, das würde die Annahme aller Drittmittel unmöglich machen, und das bei der Universität, die zu den zehn Universitäten gehört, die am meisten Drittmittel einwerben, und das bei einer Haushaltssituation, die ich Ihnen doch nicht erklären muss, wo wir das gesamte Wissenschaftssystem ohne diese Drittmittel in dieser Form überhaupt nicht auf dem Stand halten können!
Ehrlich gesagt habe ich mich gewundert, dass bei Ihnen nicht noch ein Antrag aufgetaucht ist, der fordert oder im Hochschulgesetz aufnehmen möchte, dass wir jährlich 50 Millionen Euro zusätzlich bekommen. Das hätte die Liste komplett gemacht, denn das braucht man ja auch nicht unbedingt umzusetzen, auch wenn man es fordert.
Sie machen mit dieser Aktion mehr als deutlich, dass Sie gar kein Interesse an einer politischen Gestaltung haben. Sie haben auch gar kein Interesse daran, diese Forderungen, die zum Teil ja durchaus diskussionswürdig sind, zur Umsetzung zu bringen. Unter anderem ist die Migrationsratbeauftragung angesprochen worden und auch mehr studentische Beteiligung ist doch nichts, wogegen wir etwas hätten! Wenn es Ihnen aber ernst damit wäre, dann würden Sie es in den politischen Prozess einbringen und sich selbst an diesem Prozess beteiligen. So, Herr Beilken, ist es entweder dumm,
oder aber es ist eine Verhöhnung der Menschen, die zum Beispiel Ihren Flyer lesen, denn Sie suggerieren Möglichkeiten, die real gar nicht existieren. – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr viele Jugendliche haben heute immer noch Vorstellungen von einer Lebens- und Berufsperspektive, die ausgesprochen geschlechtsstereotyp sind. Es gibt seit vielen Jahren Konzepte für Mädchen, um genau da anzusetzen und das aufzubrechen, allerdings gibt es aus unserer Sicht diesbezüglich einen großen Nachholbedarf für Jungen.
Der Großteil der Jungen richtet sich auch heute noch mit seiner eigenen Zukunftsplanung eingleisig auf Erwerbsarbeit aus und die damit verbundene Rolle des Haupt- und Alleinernährers. Partnerschaftliche Teilung von Aufgaben der Familien- und Hausarbeit findet dagegen kaum Berücksichtung, und wenn, dann wird es im Wesentlichen als Zugeständnis an die Partnerin betrachtet, und das, obwohl dieses klassische Rollenverständnis immer weniger mit veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen korrespondiert. Wir alle wissen ja, dass eine brüchige Erwerbsbiografie eigentlich eingeplant werden muss und dass die weibliche Erwerbsquote kontinuierlich steigt.
Junge Frauen reagieren auch bei ungünstigen Zukunftsaussichten angesichts der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt unabhängig vom Schulabschluss sehr berufs- und karriereorientiert und sind eher hoch motiviert und leistungsbereit. Sie streben moderne Partnerschafts- und Familienmodelle an und sind optimistisch, Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu finden. Dies, meine Damen und Herren, erfordert allerdings zunehmend auch von jungen Männern die Auseinandersetzung mit Fragen der Vereinbarkeit nach Beruf und Familie. Viele Jungen fühlen sich dadurch überfordert und verunsichert, genauso wie von den Anforderrungen unserer flexibilisierten Arbeitswelt und den vielfältigen Lebensmodellen, mit denen wir es heute zu tun haben. Die Jungen sollen gleichzeitig heute echte Kerle, aber auch neue Männer sein. Ein eindeutiges, modernes Männerbild ist für sie oft nicht erkennbar, und viele Jungen haben gerade in ihrer Kindheit wenig direkten Kontakt zu Männern, die ihnen als Vorbild dienen könnten, oder Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit realen Männern.
Die Schule stellt für Jungen noch mehr als für Mädchen einen sozialen Raum dar, in dem es für sie wichtig ist, sich geschlechtlich zu positionieren. Viele Jungen stehen im schulischen Alltag unter einem großen Coolness- und Männlichkeitsdruck. Um besonders beliebt zu sein, braucht es bestimmte Eigenschaften, nämlich Heterosexualität, Härte, Macht, Autorität, Sportlichkeit, psychische und körperliche Stärke. Im Unterricht sind ihre Beiträge eher darauf ausgerichtet, wie sie bei ihren Mitschülern, vor allem – ich sage da ganz bewusst Mitschülern – bei den ande
ren Jungen ankommen, während Mädchen eher eine stärkere Fachorientierung zeigen.
Untersuchungen belegen, dass Jungen durchschnittlich weniger zufrieden mit der Schule sind und weniger Schullust haben. Es gibt Hinweise, dass Jungen aufgrund von Männlichkeitsnormen dazu tendieren, schulischen Erfolg und schulische Leistungen eher negativ zu werten und dementsprechend als unmännlich oder weiblich zu sehen. Das ist doch ganz klar kontraproduktiv zu einer erfolgreichen Mitarbeit in der Schule. Deshalb, meine Damen und Herren, halten wir es für absolut notwendig, diese geschlechtsspezifischen Unterschiede zu thematisieren, um sie dann in Maßnahmen münden zu lassen, die Jungen Halt und Orientierung in einer Welt finden lassen, in der es eben keine eindeutigen Männlichkeitsbilder mehr gibt. Da braucht es ein Konzept sowohl für die Kindertageseinrichtungen als auch für die Schulen, die hier einen geschlechtergerechten Umgang mit Jugendlichen zukünftig gewährleisten. – Danke!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat nach der beschlossenen Ausweitung des Geltungsbereichs des Landesgleichstellungsgesetzes, LGG, sicherzu
stellen, dass die Bestimmungen des LGG, insbesondere hinsichtlich der Beteiligung der Frauenbeauftragten, in den im öffentlichen Mehrheitsbesitz beziehungsweise Besitz befindlichen Gesellschaften tatsächlich umgesetzt werden?
Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, bei den Betriebsräten der im öffentlichen Mehrheitsbesitz beziehungsweise Besitz befindlichen Gesellschaften für Akzeptanz dafür zu werben, dass deren durch die Frauenbeauftragte veränderte Rolle im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens nicht zu Konflikten zwischen den Beteiligungsorganen führt?
Drittens: Sieht der Senat möglicherweise zusätzlichen Handlungsbedarf, um die Rolle von Frauenbeauftragten, insbesondere in zum öffentlichen Einflussbereich gehörenden Kapitalgesellschaften, der Intention des LGG entsprechend abzusichern?
Frau Senatorin, ist Ihnen bekannt, dass es nach dieser Regelung Konflikte zwischen Frauenbeauftragten und Betriebsräten gegeben hat, insbesondere was die Befassung der Frauenbeauftragten vor dem Betriebsrat und die Teilnahme an Betriebsratssitzungen analog zu der Teilnahme der Frauenbeauftragten an Personalratssitzungen angeht?
Einfach ein Vorschlag! Was halten Sie davon, zum Beispiel eine Empfehlung an die entsprechenden Arbeitgeber abzugeben, eine Wahlordnung aufzustellen und die Rechte der Frauenbeauftragten in einer Richtlinie zu konkretisieren?
Frau Senatorin, dann verstehe ich Sie so, dass Sie mit mir einer Meinung sind, dass man es nicht der einzelnen Frauenbeauftragten und dem entsprechenden Betriebsrat überlassen sollte, sich dort entsprechend zu einigen und Regelungen zu finden, sondern versucht, das Ganze insgesamt zu entspannen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ganze 13 Euro wird eine BAföGStudentin ab Herbst im Schnitt mehr erhalten. Das heißt im Klartext: Ein Kinobesuch und eine Portion Popcorn! Das Ganze wird dann allerdings auch nach dem Ende des Studiums wieder zurückzuzahlen sein.
Viel großzügiger ist das schwarz-gelbe Geschenk dagegen, das wir als nationales Stipendienprogramm für die vermeintlich leistungsstärksten Studierenden hier organisiert bekommen. Mit diesem Gesetz sollen künftig, unabhängig vom Elterneinkommen, leistungsstarke Studierende ein Stipendium von monatlich 300 Euro bekommen. Gleichzeitig soll, ebenfalls einkommensunabhängig, das Büchergeld für die rund 20 000 Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke von Stiftungen, Kirchen und Wirtschaft von 80 Euro auf 300 Euro monatlich klettern. Ein Extra-Taschengeld für eine kleine Elite, das nicht zurückgezahlt werden soll!
Bildungserfolg in Deutschland ist wie in kaum einem anderen Industrieland durch soziale Herkunft und ökonomischen Status geprägt, und das wird auch beim Hochschulzugang deutlich. Leider hat sich das in den letzten Jahren sogar noch verstärkt, denn während sich seit 1983 der Anteil der Studierenden aus höheren Herkunftsgruppen bis 2006 fast verdoppelt hat, hat sich der Anteil der Studierenden aus niedrigeren Herkunftsgruppen nahezu gleichzeitig halbiert. Es ist also allerhöchste Zeit, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um die Hochschulen sozial zu öffnen. Da hilft aus unserer Sicht nur eine Ausweitung beim BAföG.
Eine einkommensunabhängige Förderung wie das BAföG konzentriert das Geld dort, wo es benötigt wird. Eine Ausweitung könnte die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger und der Absolventinnen und Absolventen erhöhen,
und sie könnte insbesondere Studienabbrüche aus finanziellen Gründen verhindern, denn wir wissen sehr genau, einer der wichtigsten Abbruchgründe ist tatsächlich die finanzielle Notlage. Dafür ist eine Weiterentwicklung beim BAföG nötig, nämlich eine deutliche Ausweitung der Gefördertenquote, eine Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze und eine Ausdehnung der Altersgrenze.
Um die Leistungsfähigkeit des BAföG zu erhalten, sollte ein System etabliert werden, das die automatische Anpassung der Bedarfssätze und Einkommensgrenzen an die Lebenshaltungskosten sichert. Stattdessen wird das BAföG aber jetzt gerade einmal um zwei Prozent erhöht, und ein wahrer Geldregen soll
über die sogenannten leistungsstärksten Studierenden ausgeschüttet werden, gegen den sich allerdings interessanterweise selbst von Teilen der Begünstigten Widerstand erhebt. Es ist schon toll, dass einige Begünstigte selbst vorschlagen, das Geld an sozial Schwache abzugeben. Ich kann nur sagen, Hut ab vor diesen Begünstigten!
Wenn es nach der Bundesregierung geht, kommt es hier jetzt zu einem Einstieg in eine neue Stiftungskultur, denn der Bund und die Länder sollen die Hälfte der 300 Euro aufbringen, während die anderen 150 Euro von den Hochschulen bei Sponsoren eingeworben werden sollen. Das wird für unsere Hochschulen in Bremen richtig schwer, denn während es vielleicht in Ballungsgebieten noch leicht fällt, Sponsoren zu finden, sieht das hier in Bremen ganz anders aus. Einige große Unternehmen haben auch bereits erklärt, dass es ihnen nicht möglich ist, sich weiter finanziell zu engagieren.
Andererseits kommt auf die Hochschulen selbst ein Verwaltungsaufwand zu, den sie unter den derzeitigen Bedingungen überhaupt nicht bewältigen können. Selbst wenn es gelänge, Wirtschaft und Privatleute zu Stipendienvergaben zu mobilisieren, halten wir es für falsch, öffentliche Mittel an eine private Finanzierung aus der Wirtschaft zu binden, denn selbstverständlich, das kann man doch nachvollziehen, wird sich eine Sponsorin auch bei den Kriterien der Vergabe mit einmischen wollen. Das heißt, Unternehmen werden dann entscheiden, welchen Studiengang sie fördern wollen,
und ob das gerade die Geistes- und Sozialwissenschaften sein werden, meine Damen und Herren, glaube ich ganz bestimmt nicht, sie werden herunterfallen. Ein Leistungsstipendium, das vom guten Willen der Wirtschaft abhängt, nutzt in der Regel eben den wirtschaftsnahen Studiengängen.
Besonders verlogen finde ich bei dieser ganzen Debatte allerdings, dass sie immer wieder mit dem Verweis auf die Gerechtigkeit geführt wird, weil es ja ausschließlich um Leistung ginge. Dabei belegen die verschiedenen Untersuchungen sehr deutlich, dass in den bisherigen verschiedenen Stipendienprogrammen immer die Kinder aus Akademikerfamilien besonders gefördert werden. Denn Jugendliche –
Sie kennen die Zahlen, Frau Dr. Spieß, also lesen können wir doch beide! – aus sozial schwachen Familien bewerben sich sehr viel weniger um ein Stipen
dium. Das liegt einerseits sicherlich an dem Informationsmangel, aber andererseits eben auch daran, dass es für sie überhaupt keine Selbstverständlichkeit ist, so etwas zu tun, und sie sehr häufig davon ausgehen, dass sie nicht gut genug sind.
Deshalb plädieren wir für eine Weiterentwicklung des BAföG und damit eben dafür, unabhängig für alle eine Möglichkeit der Förderung zu schaffen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dr. Spieß, Herr Ella, ich bin schon einigermaßen überrascht, wenn Sie den Familien, die jetzt nicht aus Akademikern bestehen, unterstellen, sie hätten zu wenig Hochschulzugang, weil nicht genug geworben würde; wir müssten mehr Werbung machen, damit diese Familien wissen, wie gut und wie leicht es ist, einen Hochschulzugang zu bekommen.
So einfach, Herr Dr. Güldner, da haben Sie völlig recht, ist das nicht. Diese Familien, diese Jugendlichen aus diesen Familien entscheiden durchaus rational und nicht, weil irgendwie nicht genug Werbung da ist. Sie entscheiden deshalb, weil sie ganz genau wissen, wie schwierig ihre finanzielle Situation ist, wie schwierig das Durchhalten eines solchen Studiums ist, wenn man nebenbei arbeiten muss, weil man eventuell auch nicht ausreichend oder auch nicht den Höchstsatz BAföG bekommt. Sie haben große Sorge, und ich glaube, auch zu Recht, wie sie das BAföG am Ende des Studiums eigentlich zurückzahlen sollen, vor einer Situation, die sie überhaupt noch nicht beurteilen können, wie sie tatsächlich irgendwie ihre Erwerbstätigkeit gestalten werden. Hier jetzt einmal eben schlicht mehr Werbung zu machen und dann werden die Kinderlein zu uns kommen, Entschuldigung, das passt nicht!
Wenn Sie immer wieder darauf abheben, dass es dieses Stipendium doch zusätzlich zum BAföG gibt, wunderbar, dagegen hat niemand etwas, aber wie viele der Stipendiaten bekommen überhaupt BAföG? Wir haben doch ganz deutlich gesagt, die Untersuchungen zeigen es: Die überwiegende Mehrzahl derjenigen, die in diesen Genuss kommen, brauchen gar kein BAföG, sie bräuchten auch nicht das Stipendium, sie bekommen ihr Studium finanziell so geregelt. Hier unterstützen Sie einen Großteil von Studierenden, die es finanziell nicht nötig hätten!
Das weiß ich aus den Untersuchungen, die belegen sehr deutlich, wer in den Genuss von Stipendien kommt. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer wem hinterherläuft oder wer
die Vorreiterrolle einnimmt, hängt natürlich immer, sage ich einmal, vom politischen Standpunkt ab. In diesem Fall, sage ich ganz klar, sehe ich das Verhalten Niedersachsens oder das Verfahren in Niedersachsen nicht als besonders vorbildlich an.
Ich habe mich gestern allerdings sehr über die Berichterstattung in der „Norddeutschen“ über die CDU-Frauen gefreut. Dort wird die Vorsitzende der Frauen Union damit zitiert, dass sie noch einmal einerseits die Bedeutung des Girls’ Days deutlich gemacht hat, aber auch, vor welchem Hintergrund der Girls’ Day stattfindet, nämlich vor dem Hintergrund, dass wir immer noch eine Lohnlücke von ungefähr 23 Prozent zwischen Frauen und Männern haben, vor dem Hintergrund, dass es deutlich weniger Frauen in Führungsfunktionen gibt als Männer und – das hat sie nicht erwähnt, das füge ich aber selbst hinzu – dass die Bildungsrendite bei Männern deutlich höher ist als bei Frauen. Daher kann in diesem Bereich von einer Benachteiligung von Männern überhaupt keine Rede sein. Ich sage ganz deutlich, solange das so ist, halten wir am Girls’ Day fest!
Der Girls’ Day hat die Funktion, genau diese Ungerechtigkeit, die ja auch in der CDU anscheinend durchaus gesehen wird, zu verändern. Wenn Sie jetzt vernünftige Angebote für Jungen am Girls’ Day fordern, dann rennen Sie offene Türen ein. Wir haben schließlich einen gemeinsamen Antrag beschlossen, der dahin geht, den Senat aufzufordern, ein Konzept vorzulegen, wie ein angemessenes Angebot an diesem Tag auch für Jungen gemacht wird. Das ist überhaupt keine Frage. Dieses Konzept liegt nicht vor, deshalb bin ich mit der Überweisung in die Deputation einverstanden. Dieses Konzept sieht für mich aber, ehrlich gesagt, nicht so aus, dass wir jetzt eben einmal die Jungen in die Frauenberufe und möglichst auch nur in die, wo wir im Moment zu wenig Männer haben, in die Erzieherinnenberufe, hineinschicken. Nein, wir müssen aufgreifen, was wir ja wissen, dass Jungen zwar eine deutlich höhere Bildungsrendite einfahren, aber ein Teil der Jungen sehr große Schwierigkeiten hat, was zum Beispiel Schulabbruch, Schulverweigerung, Bildungserfolg angeht.
Herr Dr. Möllenstädt, wenn Sie letztes Jahr auf die Idee gekommen sind, sich dieses Themas anzunehmen, großartig, wir machen das seit vielen Jahren: Geschlechtergerechte Pädagogik ist für uns kein neues Thema, das haben wir verinnerlicht, dafür kämpfen wir. Ich freue mich, wenn Sie jetzt mit uns kämpfen,
wollte ich gerade sagen, dann hoffe ich also auf mehr Durchhaltevermögen und auf mehr Konsequenz in der Behandlung dieses Themas! Da kann man am Girls’ Day Jungenangebote, finde ich, von ganz unterschiedlicher Art auflegen. Man kann zum Beispiel anbieten, Gefühle zu beschreiben, über Gefühle zu reden. Jungen jetzt eben einmal in die sozialen Berufe zu schicken in der Hoffnung, dass ihnen das dann schon gefallen wird, das, meine Damen und Herren, ist ein bisschen schlicht gedacht!
Ganz häufig hapert es an Kompetenzen, die in diesen Berufen notwendig sind, wie Kommunikationskompetenz, Teamfähigkeit. Hier haben Jungen es verdient, dass vielleicht über Lebensplanung am Girls’ Day nachgedacht wird. Es ist keine Frage, da gibt es durchaus Überlegungen, da gibt es auch andere Bundesländer, ich spreche einmal NordrheinWestfalen an, wo Jungenkonzepte auch tatsächlich flächendeckend umgesetzt werden, wir haben überhaupt kein Problem damit. Deswegen muss aber aus dem Girls’ Day keine allgemeine Berufsorientierung werden, denn, das wollen wir doch einmal schön festhalten: Was passiert, wenn wir zukünftig Jungen und Mädchen an diesem Tag in die unterschiedlichen Bereiche schicken? In der Zeitung, überall werden wir überwiegend Jungen haben. Das, was wir auch in anderen Zusammenhängen feststellen, die Jungen gehen nach vorn, machen sich breit und laut und deutlich klar, dass sie die Rolle spielen, und das, was wir beabsichtigen, nämlich die Mädchen in diesen Dingen zu stärken, wie ich vorhin beschrieben habe, ich glaube, das würde nicht mehr gelingen.
Deshalb mein Wunsch: Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir diese Ungerechtigkeiten, die noch bestehen, abbauen, dass wir aber selbstverständlich – und dafür haben wir ja den Antrag vorbereitet, der dann in der nächsten Bürgerschaftssitzung hoffentlich debattiert wird – Sorge dafür tragen, dass den Problemen, die Jungen und Männer haben, durchaus Rechnung getragen wird,
wenn es nämlich darum geht, die höhere Selbstmordquote bei Männern zu reduzieren oder warum so viele Männer in Strafanstalten sitzen. Das erledigen wir aber nicht dadurch, dass wir die jetzt einmal eben für einen Tag in die erzieherischen Berufe schicken. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind auch der Meinung, dass der Girls’ Day, der jetzt seit zehn Jahren praktiziert wird, ein außerordentlicher Erfolg ist, aber wir sehen den Girls’ Day eingebunden in ein Konzept, das davon ausgeht, dass Mädchen die Möglichkeit bekommen, ihre rollenspezifischen Erwartungen an Berufstätigkeit und Lebensplanung aufzubrechen, und deshalb sehen wir den Girls’ Day als ein Element. Wenn es jetzt um Jungen geht, die an diesem Girls’ Day teilhaben sollen, dann ist aus unserer Sicht, genauso wie für die Mädchen damals ja entstanden, auch für die Jungen ein Konzept nötig. Von daher sehen wir einen ganz deutlichen Zusammenhang und möchten nicht einfach so einer isolierten Forderung, wir geben den Jungen die Möglichkeit, am Girls’ Day teilzunehmen, nachkommen.
Wir möchten deutlich machen, dass wir ein hohes Interesse daran haben, dass die Jungen genau wie die Mädchen ihre Rollenerwartungen aufbrechen, Möglichkeiten haben, sich auch anders zu verhalten. Aber das sollte in einem breiteren Zusammenhang geschehen, sodass die Jungen auch eine Möglichkeit haben, erfolgreich so etwas vielleicht wie einen Boys’ Day oder etwas ganz anderes durchzuführen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die rot-grüne Koalition hat in ihrer Koalitionsvereinbarung im Bereich Wissenschaft unter anderem festgeschrieben, dass sie die Qualität des Studiums verbessern, die Anzahl der Studierenden stabilisieren, den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte verbessern, die Autonomie der Hochschulen stärken und die Frauenförderung aktiv fördern wird. Mit dem heute vorgelegten Hochschulreformgesetz lösen wir diese Zusagen ein, und ich bin froh, dass wir daran gemeinsam so erfolgreich gearbeitet haben.
Bereits 2007 haben wir ein Hochschulreformgesetz verabschiedet, das dann in das Bremische Hochschulgesetz eingegangen ist. Daraus ergeben sich jetzt Folgeänderungen in den ebenfalls berührten Gesetzen und Verordnungen, die die hochschulrechtlichen Neuregelungen aufnehmen und flankieren müssen, um dann ihre Wirkung entsprechend entfalten zu können. Ebenfalls berücksichtigen wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetz die neuen Möglichkeiten und Zuständigkeiten, die sich aus der Föderalismusreform I ergeben haben.
In der letzten Woche hatten wir eine Anhörung im Wissenschaftsausschuss. Dort haben wir uns mit den Hochschulen, aber auch den ASten und den Frauenbeauftragten auseinandergesetzt und überwiegend große Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf erhalten. Es gab den einen oder anderen Hinweis, dass hier vielleicht die Wünsche der Beteiligten noch nicht in Gänze erfüllt sind, und damit werden wir uns selbstverständlich auseinandersetzen und es im nächsten Wissenschaftsausschuss dann noch einmal diskutieren.
Damit unsere Hochschulen sich im überregionalen, aber auch internationalen Wettbewerb behaupten können, brauchen sie rechtliche Rahmenbedingungen, die sowohl beamten- als auch besoldungsrechtliche, aber auch hochschulrechtliche Regelungen für eine bessere Möglichkeit zur Gewinnung von hochqualifiziertem und angesehenem Hochschulpersonal bieten. Wir wissen, dass der Kampf um die Köpfe immer härter wird, und gerade als kleines Bundesland Bremen mit Hochschulen, die in ihrer finanziellen Ausstattung ja nun nicht unbedingt mit vielen anderen mithalten können, ist es umso wichtiger, dass hier
Rahmenbedingungen geschaffen werden, die uns in diesem Wettbewerb erfolgreich machen.
Im Rahmen des Zulassungsrechts brauchen die Hochschulen deshalb größere Handelsspielräume, um den Studierenden ein qualitativ anspruchsvolles Studium zu ermöglichen, aber auch die Möglichkeit, die Profil- und Qualitätsorientierung zu verbessern. All diese Punkte und noch einige mehr setzen wir mit dem Zweiten Hochschulreformgesetz um.
Ihnen liegt heute ein sogenanntes Artikelgesetz vor, das neben dem Bremischen Hochschulgesetz und dem Bremischen Hochschulzulassungsgesetz, die in entscheidenden Punkten novelliert werden, fast alle im Hochschulbereich geltenden Rechtsverordnungen an die genannten Anforderungen anpasst. Gleichzeitig werden aber auch die beamten- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen weitgehend angepasst. Ich werde daher nicht auf alle Einzelheiten eingehen können, möchte nur die großen Bereiche hier in der Debatte ansprechen.
Beim Zulassungs-, Vergabe- und Kapazitätsrecht kann zukünftig der Landesgesetzgeber über die Grundsätze der Kapazität in den Studiengängen, die nicht zentral, sondern nur örtlich zulassungsbeschränkt sind, selbstverständlich im verfassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen selbst entscheiden. Damit können wir eine qualitätsorientierte Schwerpunktsetzung der Hochschulen berücksichtigen und ermöglichen eine passgenaue und flexiblere Handhabung der Festlegung der Ausbildungskapazitäten, dies aber nur insofern – das sage ich ganz deutlich –, als es durch diese Neuregelung nicht zu einer Verringerung der Studienplätze kommt, denn im Hochschulpakt haben wir uns hierzu verpflichtet, und dazu stehen wir, deshalb ist das Verfahren erst einmal für fünf Vergabeverfahren befristet. Wir werden sehen, welche Erfahrungen wir dann damit gemacht haben.
Als SPD-Fraktion ist es für uns von besonderer Bedeutung, den Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte zu verbessern. Zukünftig erhalten Personen mit Meisterabschluss oder einer vergleichbaren beruflichen Qualifikation eine direkt allgemeine Hochschulzulassungsberechtigung. Ich sage hier aber ganz deutlich, aus meiner Sicht ist das nur der erste Schritt. Damit wir tatsächlich eine große Menge von Menschen mit dieser Qualifikation ansprechen und sie in die Hochschulen bekommen, wird es nötig sein, entsprechende weitere Rahmenbedingungen an den Hochschulen zu organisieren. Es wird nötig sein, auch verstärkt auf berufsbegleitende Studienangebote zu setzen, Teilzeitstudienmöglichkeiten zu schaffen. Darüber hinaus wird es unbedingt nötig sein, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen voranzutreiben, darauf komme ich aber im Laufe meiner Rede auch noch extra zu sprechen.
Zukünftig wird der Zugang zur Einstufungsprüfung für Bewerberinnen ohne Hochschulabschluss auch für Externe, also für außerhalb Bremens wohnhafte Menschen, möglich. Die ausgeübte Berufstätigkeit muss für ein Studium nicht mehr einschlägig sein, wissen wir doch, dass es mittlerweile durchaus Studienangebote gibt, für die es gar keine einschlägige vorausgehende Berufstätigkeit gibt. Masterabsolventinnen und –absolventen von Fachhochschulen erhalten zukünftig einen Zugang zum Promotionsstudium, ohne weitere Prüfungen oder sonstige Voraussetzungen erfüllen zu müssen. Das ist aus meiner Sicht im Rahmen des Bologna-Prozesses nur konsequent, gehen wir doch davon aus, dass der Master sowohl einer Universität als auch an den Hochschulen ein gleichwertiger Master ist.
Die Maßnahmen zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft werden mit diesem Gesetz deutlich ausgeweitet. Statt der flexiblen Frauenquote wird es zukünftig eine feste Sollquote von 40 Prozent für die Besetzung aller Wahlgremien geben – und auch das sage ich ganz deutlich – entgegen den Empfehlungen der Hochschulen, die befürchten, dass aus dieser festen Sollquote eventuell Karrierenachteile für die Wissenschaftlerinnen entstehen können. Das sehen wir so nicht. Keine Frau wird gezwungen, in so ein Gremium zu gehen, sich wählen zu lassen. Wir alle wissen, dass es auch in anderen Bereichen häufig nur eine kleine Gruppe von Aktiven gibt, die sich dort betätigen. Uns ist aber wichtig, dass die Frauen, die bereit sind, das zu tun, hier auch eine Möglichkeit haben, in den Gremien Repräsentant zu sein.
Der Aufgabenbereich der Frauenbeauftragten wird deutlich erweitert, künftig wird sie in allen Angelegenheiten der Hochschulen ein Beteiligungsrecht als beratendes Organ erhalten, und sie wird wieder ein Sondervotum bekommen. Dieses Sondervotum stellt kein Vetorecht dar, es wird also nicht zu einer Verzögerung der Abläufe führen, wie es an der einen oder anderen Stelle immer als Szenario aufgebaut wird, sondern es führt lediglich dazu, dass die Entscheidung, die von der Frauenbeauftragten kritisiert wird, hier noch einmal angeschaut wird. Das ganze Gesetz, das ist eigentlich selbstverständlich, aber ich erwähne es trotzdem, wird in einer geschlechtsneutralen Sprache abgefasst werden.
Für behinderte Studierende wird ein sogenannter Nachteilsausgleich aufgenommen, der dazu beiträgt, dass so weit wie möglich Nachteile ausgeglichen werden, die durch körperliche oder seelische Beeinträchtigungen bestehen, ich betone, ohne dass die fachlichen Voraussetzungen oder Anforderungen verändert werden.
Wir haben einige Sonderregelungen für die Hochschule für Künste aufgenommen; drei haben wir hier
bereits debattiert. Den Wünschen der Hochschule für Künste, dass nämlich den künstlerischen Belangen in diesem Gesetz stärker entsprochen wird, sind wir in vielen Einzelheiten gefolgt. Im Rahmen einer größeren Autonomie wird den Hochschulen im Bereich der Berufungs- und Bleibeleistungsverhandlungen die Entscheidungskompetenz übertragen. Wie in den anderen Bundesländern mittlerweile auch üblich, erhält Bremen für besonders qualifizierte Juniorprofessorinnen und -professoren zukünftig die Option eines sogenannten Tenure-Tracks, das bedeutet eine Berufung auf eine ordentliche Professur, ohne dass es hier zu einer erneuten Ausschreibung kommen muss. Auch das ist der Situation geschuldet, dass wir ein hohes Interesse haben, gute Leute auch tatsächlich in Bremen zu halten und im Wettbewerb mit den anderen Hochschulen hier ein Stück weit nach vorn zu kommen.
Wir haben in der Vergangenheit bereits diskutiert, welche Auswirkungen der so genannte Bologna-Prozess gehabt hat, und wir haben festgestellt, dass es durchaus einen Nachsteuerungsbedarf in verschiedenen Bereichen gibt. Deshalb wird jetzt parallel zu dem Verfahren zur Novellierung des Zweiten Hochschulreformgesetzes von uns hier auch debattiert, wie wir das, was wir an Veränderungsbedarf erkannt haben, gleich mit aufnehmen und einfließen lassen.
Wir haben hier allesamt deutlich gemacht, glaube ich, dass die Studierfähigkeit im Rahmen dieses Prozesses auch ein Stück weit hinten heruntergefallen ist, dass es zu einer Überfrachtung von Studieninhalten, aber auch von Prüfungen gekommen ist, und wir werden hier eine bessere Studierbarkeit durch die Reduzierung der zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen ermöglichen. Das, was wir mit dem Bologna-Prozess verbunden haben, eine stärkere Mobilität, hat sich bisher auch noch nicht so eingestellt. Daher werden wir dem entsprechen, indem durch flexiblere Anerkennung von andernorts erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen hoffentlich die Mobilität größer wird.
Ich komme zum Schluss! Es geht auch darum, dass eine Flexibilisierung des Masterzugangs berücksichtigt werden muss, damit die Studierenden, die vielleicht ihre Bachelorarbeit abgegeben, aber noch nicht zurückbekommen haben, keine Verzögerungen beim Eintritt in das Masterstudium haben. Alles in allem werden diese Veränderungen im parlamentarischen Verfahren in das Gesetz mit einfließen.
Ich schlage vor, die Anträge der FDP und CDU in den Wissenschaftsausschuss zu überweisen, damit das, was wir an Anregungen ja selbst auch noch haben, dort in seiner Gesamtheit betrachtet werden kann. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei den Rednerinnen der FDP und der CDU habe ich gedacht, vielleicht gehört es ja zur Rolle einer Opposition, dass man auf der einen Seite ein Reformgesetz als nicht weitgehend genug beschreibt – das ist ja gar keine Reform –, im nächsten Satz aber dann gleichzeitig deutlich macht, das, was hier jetzt aufgenommen ist, geht uns viel
zu weit. Das ist ein Widerspruch, mit dem wir, denke ich, durchaus leben können.
Ich möchte gern auf die Frauenquote und Ihre Reaktion auf die Festsetzung, die wir in diesem Gesetzentwurf vornehmen, eingehen! Wenn Gruppierungen, die sich aus meiner Sicht bisher nicht unbedingt dadurch profiliert haben, dass sie Frauenförderung betrieben haben, jetzt davon sprechen, dass sie Frauen schützen müssen – also mich vielleicht schützen müssen –, fange ich an, ein bisschen allergisch zu reagieren. Erstens glaube ich, dass die Frauen, die Sie schützen möchten, durchaus in der Lage sind, mit den Anforderungen, vor die sie hier gestellt werden, auch angemessen umzugehen.
Zweitens finde ich es bemerkenswert, dass Sie glauben, hier weiser zu sein als die gewählten Vertreterinnen eben dieser Frauen. Frau Schön hat es ausgeführt, es gibt eine Stellungnahme der LaKoF, der Konferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen im Land Bremen. Es gab in der Anhörung im Prinzip keine Debatte darüber, wir haben aufgrund des Schreibens der Wissenschaftlerinnen selbstverständlich das Gespräch mit den Frauenvertreterinnen gesucht. Wir haben unseren Eindruck bestätigt bekommen, dass das, was Sie als deren Befürchtungen beschreiben, anscheinend nicht von diesen geteilt wird.
Die FDP hat angesprochen, dass die Beteiligung der Gruppierungen an der Anhörung nicht ihrem Wunsch gemäß erfolgt ist. Ehrlich gesagt kann ich das auch nicht nachvollziehen. Wir haben in der Anhörung die Studierendenvertreter wortreich zu Wort kommen lassen. Es ist ihnen breiter Raum gewährt worden, und es hat dort keine besonders heftige Auseinandersetzung gegeben, auch wenn Herr Beilken versucht hat, hier ein Stück weit den Eindruck zu erwecken.
Ganz heftig geschluckt habe ich bei dem Satz von Frau Dr. Spieß, als es um den Zugang beruflich Qualifizierter ging. Wenn man sagt, gewisse Qualifikationen müssten schon da sein, löst das bei mir ehrlich gesagt eine ganze Menge aus. Ich gehe davon aus, dass es eine Menge Menschen hier im Raum gibt, die genauso wie ich der Überzeugung sind, dass eine Berufstätigkeit und Erfolge in den verschiedenen beruflichen Bereichen selbstverständlich auch in vielen Fällen gleichwertig sind zu dem, was Abiturientinnen und Abiturienten an Qualifikationen erworben haben.
Vielleicht ist das, was ich als Geringschätzung so wahrnehme, von Ihnen nicht so gemeint, das kann sein. Bei mir ist es allerdings so angekommen.
Die Kritik ging auch in die Richtung, dass die Erkenntnisse, die wir in der Diskussion um den Bologna-Prozess gewonnen haben, hier keine Rolle spielen. Ich weiß nicht, wie man auf diese Kritik kommt. Es ist doch sehr deutlich gesagt worden, dass wir uns hier ganz klar dazu bekannt haben, dass es Veränderungen geben muss – dazu wird es einen Antrag geben –, und die werden berücksichtigt. Wenn Ihnen diese Veränderungen dann wieder nicht weitgehend genug, aber an einer anderen Stelle zu weitgehend sind, okay, das ist unserer unterschiedlichen politischen Ausrichtung geschuldet, aber zu sagen, dass es das gar nicht gibt oder die Beteiligung nicht da ist, halte ich wirklich für nicht angemessen.
Herr Beilken, Sie haben sehr viele Wünsche hier formuliert, angefangen bei, dem kann ich mich immer anschließen, mehr Geld für die Hochschulen – gar keine Frage, aber woher nehmen, ich meine, da fällt mir nicht so viel ein wie Ihnen vielleicht – bis hin dazu, dass wir keine Rüstungsforschung treiben sollen. Das wundert mich schon ein Stück weit, denn ich meine, dass wir – ich glaube in der letzten Sitzung der Bürgerschaft – genau das debattiert haben, und ich sage noch einmal ganz deutlich, in Bremen findet keine Rüstungsforschung statt.
Wenn Sie aber sagen, dass wir in Bremen nur die Spitze fördern, dann ist das absolut falsch eingeschätzt. In Bremen werden an den Hochschulen mehr junge Leute ausgebildet als in allen anderen Bundesländern. Im Verhältnis zu dem, was wir an Abiturientinnen und Abiturienten aus unseren Schulen entlassen, bilden wir hier viel mehr aus als an anderer Stelle. Wie Sie dann darauf kommen, dass da nur die Spitze gefördert wird, das erklären Sie mir doch dann bitte draußen noch einmal!
Überhaupt kein Verständnis habe ich für die Aussage, dass wir demokratiefeindlich agieren. Entschuldigen Sie bitte, gerade die Bremer Universität und auch die Hochschulen sind dafür bekannt, dass sie ein hohes Interesse an der Beteiligung der einzelnen Gruppierungen haben! Wenn diese Studierenden aber nicht zur Wahl gehen – und wenn Sie sich mal die Zahlen derer anschauen, die sich wirklich an den Wahlen beteiligen –, bin ich auch erschüttert, dann haben wir sicherlich auch darüber zu reden, was man tun kann, um das zu verstärken, aber hier erst einmal von einer Demokratiefeindlichkeit zu sprechen, die den Zugang zur Mitbestimmung und so weiter verhindert, das ist aus meiner Sicht völlig daneben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Jeder Abgeordnete, jede Abgeordnete kann natürlich alles fragen, und ich finde, es ist auch richtig, immer wieder alles infrage zu stellen. Frau Troedel, ich habe allerdings wirklich nicht so richtig den Zusammenhang gesehen, wie das auch meine Vorredner schon deutlich gemacht haben, zwischen Ihren Fragen in der Großen Anfrage und der Debatte, die Sie hier geführt haben.
Ich möchte sagen, dass ich es ganz klar finde, dass es viele gute Gründe für satellitengestützte Forschung gibt. Ich glaube, da sind wir alle einer Meinung. Wir brauchen die Erdbeobachtungsdaten, um den Klimawandel zu begreifen, um Maßnahmen auch dagegen zu entwickeln, um vor Unwetter zu warnen oder aber auch zum Aufdecken illegaler Verklappung von Öl oder anderen Giftstoffen in die Meere. Neben diesen segensreichen Wirkungen ist doch aber auch klar,
dass jede Technologie, jede Forschung auch für ganz andere Anwendungsgebiete genutzt werden kann, für militärische, für polizeiliche Nutzung, insbesondere hier, das haben Sie angesprochen, auch für die Abwehr von Flüchtlingen, die in ihren Heimatländern zum Beispiel keine Lebensgrundlage mehr gefunden haben.
Wir alle, glaube ich, wissen um die Ambivalenz von Forschung und Entwicklung. Meine Damen und Herren, gesellschaftlicher Fortschritt bedeutet ganz häufig Wohlstand, Sicherheit für ganz viele Menschen, aber er kann sich auch als Fluch entwickeln. Er kann zur kriegerischen Auseinandersetzung verwendet werden, er kann gesellschaftliche Katastrophen wie Klimawandel und Umweltzerstörung nach sich ziehen. Deshalb gilt doch für jede Technologie, dass Technikfolgeabschätzungen getroffen werden müssen.
Daher macht es aus meiner Sicht wenig Sinn, eine Technik nicht zuzulassen. Das hat sich schon bei der Dampfmaschine nicht bewährt, das geht auch nicht bei der Computertechnik. Was notwendig ist, meine Damen und Herren, ist, dass alle an Forschung und Entwicklung Beteiligten die gesellschaftlichen Folgen der wissenschaftlichen Erkenntnisse mit bedenken und sich für das friedliche Zusammenleben der Menschen einsetzen, so wie es aus der Antwort des Senats deutlich wird. Dies wird auch im Paragrafen 7 des Bremischen Hochschulgesetzes formuliert. Ich denke auch, dass eine ethische Kontrolle wissenschaftlicher Erkenntnisse durchaus zielführend ist.
Die Verantwortung, meine Damen und Herren, liegt selbstverständlich nicht nur bei denen, die Technik entwickeln, sondern auch bei uns, den politisch Handelnden. Aus der Antwort des Senats wird ja aber Gott sei Dank sehr deutlich, dass Bremens politische Unterstützung und eben auch die öffentliche Förderung ausschließlich auf die zivile Nutzung der Forschung gerichtet sind. Wir betreiben keine Rüstungsforschung in Bremen, und bei dem Programm GMES geht es um umfassende Beobachtung der Umwelt und klimabedingter Veränderungen.
Die Satelliten, meine Damen und Herren, gehören und werden zukünftig noch mehr zur öffentlichen Infrastruktur gehören, auf die nicht mehr verzichtet werden kann, und für ein Land wie Bremen als Hafen- und Küstenstandort ist das natürlich von besonderer Bedeutung. Ich möchte nur daran erinnern, 22 Prozent aller Container, die in die USA gehen, werden in Bremerhaven verschifft. Wir alle haben hier in den Debatten schon gehört, welche Probleme die Sicherheitsbestimmungen der USA für Bremen darstellen. Da kann gerade die Satellitentechnik eine Möglichkeit sein, diesen Sicherheitsanforderungen
zukünftig zu genügen und damit auch wettbewerbswirksam zu sein. Von daher finde ich es richtig, dass sich Bremen an der Entwicklung dieser Technik beteiligt und damit einen Zugang zu den expandierenden Märkten eben dieser Satellitentechnik ermöglicht, dies aber ausdrücklich nur für die friedliche Nutzung und für Anwendungsgebiete wie Umwelt, Transport und Logistik.
Jetzt noch kurz zu FRONTEX! Zu FRONTEX waren zwei Fragen in dieser Großen Anfrage. Bei der Überwachung der Außengrenzen der EU, die durch die Europäische Agentur für die europäische Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten, kurz FRONTEX, koordiniert wird, muss selbstverständlich sichergestellt sein, dass beim Umgang mit allen Einwanderern die Grundrechte und insbesondere der Grundsatz der Nichtzurückweisung stets gewahrt bleibt, da bin ich völlig Ihrer Meinung.
Glücklicherweise hat die Kommission gerade vorgeschlagen, den Rechtsrahmen zu stärken, damit eben die Grundrechte bei allen Tätigkeiten von FRONTEX in vollem Umfang gewahrt werden. Diese Vorschläge müssen nun vom Europäischen Parlament und von den europäischen Regierungen im Rat diskutiert und angenommen werden. Ich halte es für außerordentlich dringlich erforderlich, dass eine parlamentarische Kontrolle von FRONTEX stattfindet, aber wie weit wir das hier von Bremen nun bewirken wollen, kann ich nicht übersehen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben an dieser Stelle schon sehr häufig über die Bedeutung des lebenslangen Lernens debattiert. Wir alle, denke ich, wissen, wie wichtig es ist, dass nicht nur einzelne Gruppen, sondern möglichst alle Gruppen in diesen Prozess eingebunden werden und die Möglichkeit haben, ihre Situation innerhalb der Gesellschaft, was ihre berufliche Situation, aber vielleicht auch ihre soziale und gesellschaftliche Situation angeht, zu verbessern.
Trotzdem ist die Beteiligung am Bildungsurlaub aus unserer Sicht lange noch nicht groß genug, und wir versuchen, mit diesem Gesetz auch wieder ein Stück weit mehr Beteiligung zu erreichen.
Die Änderungen, die von uns in dem Bildungsurlaubsgesetz vorgenommen werden, gehen dahin, die Dauer des Bildungsurlaubs zu flexibilisieren. Wir sind der Meinung, das ist gut für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, denn wir alle wissen, dass Menschen, die gleichzeitig in die Verantwortung für Kinder, für Pflegebedürftige eingebunden sind, sehr häufig Probleme haben, sich über so einen langen Zeitraum in eine Maßnahme einzubinden. Die Flexibilisierung ist aber auch gut für kleinere Unternehmen, für die es vielleicht eine größere Problematik darstellt, jetzt ihre Beschäftigten in einen Bildungsurlaub gehen zu lassen. Daher sind wir der Meinung, dass dies richtig ist, um die Beteiligung am Bildungsurlaub insgesamt zu steigern.
Frau Schön hat darauf hingewiesen, zukünftig werden auch private Anbieter die Möglichkeit haben,
Angebote zu machen. Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass auch das natürlich einer Qualität unterliegt, wie wir sie aus der Vergangenheit gewohnt sind, und ich gehe davon aus, dass das Angebot damit eben tatsächlich etwas breiter ausfällt.
Wir haben in der Diskussion um die Veränderungen des Bildungsurlaubsgesetzes viele Gespräche geführt. Wir haben bereits in der Deputation für Bildung die Stellungnahmen sowohl der Kammern als auch anderer Verbände zur Kenntnis bekommen, und wir haben gesehen, dass unsere Vorschläge sehr positiv aufgenommen wurden, dass als Ergänzung von der Handelskammer dargestellt wurde, eine sogenannte Clearing-Stelle einzusetzen.
Wenn ich in die Vergangenheit schaue, stelle ich fest, dass es in Bremen eigentlich kaum einen Dissens beim Bildungsurlaub gegeben hat. Ich sage einmal, die Frage, ob eine Veranstaltung jetzt tatsächlich als Bildungsurlaub zu werten ist oder nicht, hat hier in der Debatte in der Bürgerschaft zwar durchaus eine Rolle gespielt, aber aus meiner Wahrnehmung ist es in der täglichen Praxis sehr harmonisch zugegangen. Von daher wäre aus meiner Sicht eine Clearingstelle nicht nötig. Ich denke allerdings, dass es auch nicht schadet, wenn wir sie einrichten und wenn wir deutlich vor Augen haben – und das sage ich hier ganz klar –, dass es nicht darum gehen kann, die Angebote einzuschränken.
Was eine anerkannte Bildungsurlaubsveranstaltung ist, haben wir hier diskutiert, wir wissen, dass wir unterschiedlicher Meinung sind. Aus Sicht der rot-grünen Koalition, sage ich ganz deutlich, kann es nicht nur um berufliche Qualifizierung gehen. Es muss dafür gesorgt werden, dass möglichst breite Gruppen den Zugang zum Lernen bekommen, und das kann nicht immer im ersten Schritt die berufliche Qualifizierung sein. Es muss Möglichkeiten geben, einen Bildungsurlaub auch in ganz anderen Bereichen zu nehmen, ob es Gesundheitsvorsorge ist, ob es Vorbereitung auf Freiwilligentätigkeit oder Ehrenamt ist, ob es etwas mit Kommunikation oder Konfliktfähigkeit zu tun hat. Das sind Felder, die nicht sofort in eine berufliche Weiterentwicklung führen, die aber, um seinen Stand in der Gesellschaft auszufüllen, durchaus wichtig sind. Da, das sage ich ganz deutlich, ist unsere Erwartung, dass davon auch nicht abgewichen wird.
Bei dem Antrag der FDP habe ich mich nicht so gewundert, letztlich ist es eine Wiederholung dessen, was wir hier schon einmal als Antrag vorgelegt bekommen haben. Daher ganz deutlich: Die Selbstbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus unserer Sicht beim Bildungsurlaub vorhanden ist, aus Ihrer Sicht aber erst organisiert werden müsste, lehnen wir ab. Wir lehnen ebenfalls ab, dass der Bildungsurlaub jährlich auf drei Tage reduziert
wird. Wir haben ein großes Interesse daran, nicht den Zugang zum Bildungsurlaub zu verengen, zu reduzieren, das sage ich noch einmal, sondern möglichst mehr Menschen dafür gewinnen zu können, dass sie am Bildungsurlaub teilnehmen. – Ich bedanke mich!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal einige Punkte aufgreifen. Herr Nestler, Sie haben deutlich gemacht, dass wir die Stellungnahmen im Anhörungsverfahren nicht berücksichtigt hätten. Ich möchte doch noch einmal darauf hinweisen, dass Stellungnahmen eingegangen sind von der Arbeitnehmerkammer: keine Änderungsvorschläge, von der Zahnärztekammer: keine Änderungsvorschläge, vom Förderausschuss: keine Änderungsvorschläge, vom Landesausschuss für Weiterbildung: keine Änderungsvorschläge, und vom Verband der Beschäftigungs- und Weiterbildungsträger: keine Änderungsvorschläge.
Es sind in der Tat Änderungsvorschläge vom Deutschen Beamtenbund, von der Handelskammer Bremen, von den Unternehmerverbänden und der Agentur für Arbeit eingegangen. Auch dort zu behaupten, wir hätten gar nichts aufgenommen, finde ich, sollte man so nicht stehen lassen. Ich habe auch in meinem ersten Redebeitrag dargestellt, die Handelskammer hat den Vorschlag der Clearingstelle eingebracht. Hier ist deutlich gemacht worden, dass sie aus unserer Sicht nicht ins Gesetz gehört, dass man aber beabsichtigt, diesem Vorschlag nachzukommen.
Dann haben Sie ein Szenario eröffnet, zehn einzelne Tage als Bildungsurlaubsangebote seien im
Prinzip überhaupt nicht vernünftig. Wer von Ihnen, frage ich einmal ganz ehrlich, geht denn wirklich davon aus, das zukünftig Bildungsurlaub zehnmal einen Tag stattfinden wird? Das ist doch, denke ich, überhaupt nicht im Sinne des Gesetzes, nicht in unserem Sinne und auch nicht an der Realität.
Selbstverständlich wird es Angebote über mehrere Tage geben, aber es wird eben auch die Möglichkeit für ein Angebot an einem Tag geben. Herr Beilken, ich bin nicht Ihrer Meinung, dass das nun einer Verflachung Vorschub leistet. Warum soll ein eintägiges Angebot meinetwegen zu einem politischen Thema oder eine Rückenschule nun irgendwie zur Verflachung beitragen? Tut mir leid, ich bin Lehrerin, das kann ich nicht nachvollziehen, dass ich nicht auch in der Lage sein sollte, ein Angebot über einen Tag aufzulegen, was durchaus qualitativen Ansprüchen entspricht!
Ich habe auch nicht verstanden, warum das E-Learning nun der Verflachung entgegenwirken soll. Das müssten Sie mir noch einmal erklären.
Dass Bildungsurlaub und Bildung insgesamt nicht nur auf den Verwertungsprozess und auf Arbeit ausgerichtet sind, das meine ich eigentlich auch in meinem ersten Beitrag deutlich gemacht zu haben. Wir haben überhaupt kein Interesse daran, den Bildungsurlaub ausschließlich für die berufliche Qualifizierung zu verwenden, sondern selbstverständlich müssen Angebote sowohl für die politische als auch für die allgemeine Weiterbildung vorkommen. Ich dachte, ich hätte ausführlich dargestellt, dass wir, auch wenn es eine Clearingstelle geben wird, erwarten, dass genau solche Angebote auch zukünftig möglich sind.
Ich sage es noch einmal: Wir wollen nicht ausschließlich die Gruppe, die sowieso schon in einem Prozess der permanenten Weiterbildung ist, über den Bildungsurlaub weiterqualifizieren; wir wollen möglichst mehr Menschen den Zugang zu Bildungsurlaub und damit zu Weiterbildung eröffnen. Dazu gehören selbstverständlich auch Angebote, die zunächst einmal nichts mit der beruflichen Qualifizierung zu tun haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach wie vor haben wir in der Bundesrepublik, aber auch in Bremen ein deutliches Missverhältnis zwischen der Anzahl derjenigen, die als Kinder oder Jugendliche in Kindertagesstätten
betreut oder in Schulen unterrichtet werden, und der Anzahl derer, die dort arbeiten, also der Lehrkräfte oder Erzieherinnen und Erzieher. Wir können daraus ganz klar entnehmen, dass Migrantinnen und Migranten in unserem Land noch längst nicht in allen Bereichen unserer Gesellschaft angekommen sind, und wir müssen feststellen, dass eben für eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen Vorbilder fehlen, an denen sie sich orientieren können in ihrer weiteren Berufs- und Lebensplanung.
Diese Problematik haben wir bereits im November letzten Jahres debattiert und beschlossen, den Senat aufzufordern, ein Konzept vorzulegen, das aufzeigt, wie erreicht werden kann, dass mehr Migrantinnen und Migranten sich für Studiengänge sowohl für das Lehramt als auch für andere soziale Berufe entscheiden. Dieses Konzept liegt nun vor. Es wurde in einer ressort- und institutionenübergreifenden Arbeitsgruppe erstellt, und ich finde, es ist ein Zeichen für die erfolgreiche Zusammenarbeit über diese beiden Ressorts hinweg, und möchte mich an dieser Stelle auch ganz herzlich dafür bedanken. Ich hoffe, dass die Empfehlungen, die dort ausgesprochen werden, dann, wenn deren Umsetzung geprüft wurde, auch in Maßnahmen zur Umsetzung fließen.
20 bis 50 Prozent unserer Schülerinnen und Schüler, aber nur ein Prozent der Lehrkräfte haben einen Migrationshintergrund. Wir haben jetzt hier durch das Maßnahmenpaket des Senats verschiedene Maßnahmen aufgelistet, kurzfristige, aber auch mittel- und langfristige, die dieser Problematik Abhilfe schaffen sollen. Zunächst einmal müssen wir natürlich schauen, wie wir mehr Lehrkräfte mit Migrationshintergrund in unsere Schulen bekommen. Ich finde den Vorschlag, der hier vom Senat gemacht wird, mit Kontingenten zu arbeiten, sehr zielführend.
Zukünftig wird es Kontingente sowohl bei den Studienplätzen als auch bei den Plätzen im Vorbereitungsdienst als auch für Lehrkräfte insgesamt für sogenannte nachgewiesene bilinguale Sprachkompetenz geben. Ich gehe einmal davon aus, dass das dann nicht dazu führen wird, dass jemand mit bilingualer Kompetenz in Englisch oder Spanisch hier vorrangig berücksichtigt wird, sondern dass sich das auf die Sprachkompetenz bezieht, die tatsächlich für das Arbeiten in unseren Schulen mit den Migrantinnen und Migranten auch erforderlich ist. Aber das allein wird nicht dazu führen, dass sofort Jugendliche mit Migrationshintergrund, die jetzt bildungsmäßig immer noch an letzter Stelle stehen, studieren oder für sich überhaupt in Betracht ziehen, in soziale Berufe zu gehen, denn bei der Anzahl der Personen, die von den Kontingenten profitieren, handelt es sich ja nur um eine kleine Anzahl.
Deshalb ist es wichtig, dass alle Lehrkräfte in unseren Schulen über interkulturelle Kompetenzen ver