Protokoll der Sitzung vom 02.07.2008

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und um Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir nun in die zweite Lesung eintreten.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechts in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 12 vom 26. Juni 2008

(Drucksache 17/470)

Eine Aussprache ist nicht beantragt worden.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Novellierung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes – BremBGG

Mitteilung des Senats vom 8. April 2008 (Drucksache 17/349) 2. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Novellierung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes – BremBGG

Bericht und Antrag des Rechtsausschusses vom 27. Juni 2008 (Drucksache 17/472)

Meine Damen und Herren, der Gesetzesantrag des Senats „Novellierung des Bremischen Behintertengleichstellungsgesetzes“ vom 8. April 2008 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 24. Sitzung am 5. Juni 2008 in erster Lesung beschlossen und der Gesetzesantrag an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 17/472 seinen Bericht und Änderungsantrag dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag des Rechtsausschusses mit der DrucksachenNummer 17/472 abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag des Rechtsausschusses mit der Drucksachen-Nummer 17/472 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

(Einstimmig)

Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes mit der Drucksachen-Nummer 17/349 in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes unter Berück

sichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Rechtsausschusses Kenntnis.